BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 116

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stim­men­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Mitterer. – Bitte.

 


15.53.30

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! „Wieder Erstredner!“, war ein Zwischenruf, bevor ich ans Rednerpult geeilt bin. Ich könnte es auch so machen, um nicht Erster zu sein – was ich bei den Grünen vorhin befürchtet habe, aber diese Befürchtung hat sich nicht bewahrheitet –: mich als Pro-Redner auf die Liste setzen zu lassen und dann dagegen zu stimmen. Diesen Purzelbaum wie beim vorvorherigen Tagesordnungspunkt muss man erst einmal zustande bringen: im Nationalrat bei der Steuerreform beziehungs­weise Tarifsenkung dagegen zu sein und hier im Bundesrat dafür zu stimmen. Das kommt mir ungefähr so vor wie ein Richtungswechsel mit einem fahrenden Zug. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass auch der Richtungswechsel mit Van der Bellen und Glawischnig so ähnlich stattgefunden hat.

Ich habe mir während der Ausführungen der Frau Kollegin Anneliese Junker keinen Zwischenruf erlaubt, ich wollte keinen machen, weil ich gedacht habe, das war die Jungfernrede. (Zwischenruf der Bundesrätin Junker.) – War sie gar nicht? (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Junker.) Frau Kollegin, dann war ich sogar überfair, aber ich habe im Landtag und auch im Nationalrat gelernt, dass man Jungfernreden nicht durch Zwischenrufe stört. Eine Rechnung müssen Sie für mich vielleicht später noch richtig stellen. Sie meinten, dass sich ein junger Arbeitnehmer bei einem Einstiegslohn von 1 100 € aufgrund der neuen Steuerreform einen Monatslohn im Jahr ersparen wird. Das müssen Sie mir vorrechnen, denn bei einem Einstiegslohn in dieser Höhe zahlt man null Lohnsteuer. Wie soll man sich dann ...? (Bundesrätin Junker: Das habe ich nicht gemeint!) Sie haben diese 1 370 €, die sich die Generaldirektoren ersparen werden, gemeint. Das wird sich der junge Arbeitnehmer noch nicht ersparen. Aber wir reden dann vielleicht bei einem Kaffee einmal darüber, wie Sie selbst gemeint haben. (Aha-Rufe und Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.) Warum nicht?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Konjunkturbelebungspaket 2 – das erste war nicht sehr erfolgreich; wir haben heute gehört, wie gut es gegriffen hat: Wir haben nach wie vor steigende Arbeitslosenraten! –, das Konjunkturbelebungs­paket 2 soll Betrieben Anreize bieten, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Inves­titionen zu tätigen. Das ist ganz richtig gedacht und auch edel, geplant von der Bun­desregierung ist jedoch nur eine degressive Absetzung für Abnutzung. Das bedeutet nichts anderes, als dass anfallende Abschreibungen zeitlich vorgezogen werden. Das heißt, dass man sofort nach einer Investition relativ schnell hohe Absetzbeträge geltend machen kann.

Das führt dazu, dass man natürlich in dieser Phase auch einen geringeren Gewinn zu versteuern hat. Der Steuervorteil allerdings, der zu Beginn auftritt, wird später durch geringere Abschreibungen, weil man einen Teil vorgezogen hat, auf jeden Fall wieder kompensiert – das ist eine Tatsache –, dadurch gibt es auf Dauer gesehen nach unserer Rechnung – und ich bin selbst Unternehmer – lediglich einen Zinsgewinn. Betriebe, die in Verlustzonen arbeiten – und das sind meist solche, die sich gerade in der Investitionsphase befinden –, zahlen keine Steuern, haben also keinen Vorteil in der ersten Phase und dadurch auch kaum Anreiz für neue Investitionen.

Wir haben im Nationalrat ein Modell angedacht, das schon einmal in Österreich Gültigkeit gehabt hat, nämlich die sogenannte Investitionsprämie, die ganz anders


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite