BundesratStenographisches Protokoll768. Sitzung / Seite 134

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

17.04.2616. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außer­streitgesetz, die Exekutionsordnung, die Konkursordnung, das Gerichtsorgani­sationsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Mietrechtsgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2009 – ZVN 2009) (89 d.B. und 114 d.B. sowie 8073/BR d.B. und 8087/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen zum 16. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Ich bitte um den Bericht.

 


17.04.41

Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Ich bringe den Bericht des Justizausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm, das Einführungsgesetz zur Zivilprozess­ordnung, die Zivilprozessordnung, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außer­streitgesetz, die Exekutionsordnung, die Konkursordnung, das Gerichtsorganisations­gesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Sachver­stän­digen- und Dolmetschergesetz, das Gerichtsgebührengesetz und das Mietrechtsgesetz geändert werden (Zivilverfahrens-Novelle 2009).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

17.06.0317. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend Erklärung der Re­publik Österreich über die Annahme des Beitritts des Commonwealth der Bahamas zum Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte inter­nationaler Kindesentführung (12 d.B. und 115 d.B. sowie 8088/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich bitte um den Bericht.

 


17.06.23

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betref-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite