13.37
Bundesrat Mag. Walter Ebner (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir sprechen heute mit der Änderung des § 11 und der Einfügung des § 11a eigentlich von einer finanztechnischen Angelegenheit, und doch sind alle Wortmeldungen in Richtung Sport, Sportförderung, Breitensport, Leistungssport, Spitzensport gegangen, weil diese Dinge unabdingbar miteinander verknüpft sind.
Die Beschlussfassung heute ist ein weiterer Schritt in die Richtung, dass die sogenannte Dezemberhektik aufhört, also einerseits Geldmittel verbraucht werden, weil sie im Budget vorhanden sind, andererseits aber Geldmittel, die dem Sport zur Verfügung stehen, weil sie nicht beansprucht werden, in den allgemeinen Steuertopf zurückfließen. Daher ist es richtig, dass hier ein § 11a eingefügt wird, wenn es um die Mittel für die besondere Bundessportförderung geht.
Wir glauben aber auch, dass es notwendig ist, die Änderung und Reform der österreichischen Bundessportförderung insgesamt anzusprechen, denn wir sehen, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Es ist dies bereits von mehreren Seiten angesprochen worden. Wir ersuchen Sie, Herr Minister, Verhandlungen in diese Richtung zügig zu führen. Wenn Budgetmittel zur Verfügung stehen, dann besteht immer wieder die Befürchtung, dass Eigeninteressen von Dachverbänden, Fachverbänden überproportional zum Tragen kommen.
Ein Kollege Ihrer Fraktion hat im Nationalrat die Formulierung gebraucht, ein eigenes „Königreich“ möge verhindert werden. – Damit ist wohl deutlich ausgedrückt, dass es in unser aller Sinne zu verhindern und hintanzuhalten ist, dass mit Eigeninteressen Kirchturmpolitik betrieben wird, dass Doppelfinanzierungen und Parallelaktionen im Sportbereich passieren. Da gibt es die Möglichkeit, durch Änderungen des österreichischen Bundes-Sportförderungsgesetzes entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Daher ist das nicht nur eine finanztechnische Angelegenheit, sondern tatsächlich weitaus mehr. Und glauben Sie mir: Mit meiner zehnjährigen Erfahrung als Leiter eines ORG für Leistungssport in Klagenfurt habe ich es kennengelernt, wie wesentlich und wichtig der Übergang zwischen den Bereichen Breitensport, Leistungssport und Spitzensport ist – denn er ist ein fließender.
Nicht jedes Kind erkennt in sich selbst den geborenen Spitzensportler oder wird in seinem Umfeld als solcher erkannt, obwohl Neigungen und Talente schon sehr früh zu erkennen sind. Auch das ist ein Problem, heute kommen wir immer früher in diese Richtung, fast schon im Volksschulalter – und da meine ich nicht nur die TurnerInnen – werden in Richtung Spitzensport bestimmte Handlungen zu setzen sein, beziehungsweise werden sie schon gesetzt.
Daher gehört es in den Verantwortungsbereich der Öffentlichkeit, hier Missbrauch hintanzuhalten. Der Dopingbereich ist einer der Bereiche, es gibt aber auch andere, nämlich – wenn ich hier die alten Erinnerungen noch einmal aufwärmen darf – wenn über den Sport Politik gemacht wird. Hier hat die öffentliche Hand Verantwortung!
Wir sprechen in diesem Zusammenhang also nicht nur von einer finanztechnischen Transaktion, die richtig, notwendig und vielleicht richtungsweisend für das eine oder andere in unserem Gesamtbudget ist, sondern wir sprechen hier von einer Verantwortung für die Jugend im Sinne des Breiten-, Leistungs- und Spitzensports und damit von einer Verantwortung, die im gesamtgesellschaftlichen Bereich angesiedelt ist. Wir werden von unserer Seite diesem Antrag die Zustimmung geben. (Beifall der Bundesräte Ertl, Mitterer, Mühlwerth, Zangerl und Junker.)
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