BundesratStenographisches Protokoll771. Sitzung / Seite 101

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Der Nationalfonds hatte 32 000 Anträge zu behandeln. Davon betrafen 23 000 Anträge Mietrechtsentschädigungen. 18 000 Auszahlungen wurden ein-, zwei- oder mehrmals getätigt.

Wer diese Altösterreicher – und so empfinden sie es – im Staate Israel, in ihrer neuen Heimat persönlich kennen lernen durfte, weiß, welch enge persönliche Bindung sie zu ihrer Kindheit, wohl auch zu ihrer familiären Vergangenheit und zu diesem Staate ha­ben. Damit ist es gerechtfertigt und richtig, dass dieser Staat mit dieser Beschlussfas­sung auch seiner Verantwortung gerecht wird.

Auch wenn in der Statistik zu lesen ist, dass 524 Mal Naturalrestitutionen getätigt wur­den, so muss ich doch sagen: Das ist schon ein Verhältnis, das uns zu denken geben und uns eigentlich aufrütteln sollte. Wenn 20 000, 30 000 Anträgen – hinter jedem An­trag stecken ja Personen und Schicksale ganzer Familien – tatsächlich nur Naturalres­titutionen in der Größenordnung von 542 gegenüberstehen, dann soll uns das deutlich machen, dass es ein Missverhältnis zwischen den Anträgen von Personen, die außer­halb dieser Republik Österreich eine neue Heimat gefunden haben, und denjenigen, die tatsächlich Naturalrestitutionen in Anspruch nehmen konnten, herrscht.

Wenn von der Republik Österreich der Wunsch nach einem endgültigen Abschluss der Verfahren geäußert wurde, nämlich dass damit alle Ansprüche gegenüber Österrei­chern und österreichischen Unternehmen abgegolten sein sollten, dann glaube ich, dass wir uns auch dieser Frage mit voller Verantwortung zu stellen haben. Es wird wohl keine endgültigen Verzichtserklärungen geben. Daher werden wir auch über das Jahr 2009/2010 hinausgehend das eine oder andere an budgetärer Vorsorge zu treffen haben.

Wir werden von unserer Seite diesem Antrag die Zustimmung geben. (Beifall bei Bun­desräten ohne Fraktionszugehörigkeit sowie bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

15.09


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.10.415. Punkt

Wahl des Vizepräsidenten und der Vizepräsidentin sowie der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 2. Halbjahr 2009

 


Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Da mit 1. Juli 2009 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Burgenland über­geht und gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle ent­sendete Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Erwin Preiner, zum Vorsitz be­rufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

 


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