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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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823. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

 

Donnerstag, 18. Juli 2013

 

 


Stenographisches Protokoll

823. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Donnerstag, 18. Juli 2013

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 18. Juli 2013: 9.02 – 22.22 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Kriegsmaterialgesetz, das Luftfahrtsicherheitsge­setz 2011, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Passge­setz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Polizeibefugnis-Entschädigungsge­setz, das Polizeikooperationsgesetz, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Sicherheitspoli­zeigesetz, das Sprengmittelgesetz 2010, das Staatsgrenzgesetz, das Strafregisterge­setz 1968, das Vereinsgesetz 2002, das Versammlungsgesetz 1953, das Waffenge­setz 1996, das Wappengesetz und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden (Ver­waltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres – VwGAnpG-Inneres)

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das FNG-Anpassungsgesetz, das Fremdenbehör­denneustrukturierungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsge­setz 1967 geändert werden (ZDG-Novelle 2013)

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Ver­stöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden (SPG-Novelle 2013)

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Exekutivdienstzeichengesetz und das Verwun­detenmedaillengesetz geändert werden

7. Punkt: Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehöri­gen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüber­schreitende organisierte Kriminalität

8. Punkt: 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Län­dern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschut­zes im Bereich der österreichischen Donau


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9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsge­setz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2013)

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinarge­setz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 sowie das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Lan­desverteidigung und Sport – VwGAnpG-BMLVS)

11. Punkt: Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psy­chologe“ und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psy­chologie (Psychologengesetz 2013)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungs­geldgesetz geändert werden

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Ge­sundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird

14. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ge­ändert wird (GuKG-Novelle 2013) und mit dem das MTD-Gesetz geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2013)

15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrge­setz 2010, das Gewebesicherheitsgesetz, das Rezeptpflichtgesetz und das Gesund­heits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002 geändert wird

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutzgesetz geändert wird

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosege­setz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis aufgehoben wird

19. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsge­setz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden

20. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungshelfergesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

21. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agen­tur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Si­cherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird

23. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsge­setz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutzge­setz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemei-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 3

ne Pensionsgesetz (11. Novelle zum APG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäfti­gungsgesetz 1987, das Bundessozialamtsgesetz und das Familienlastenausgleichsge­setz 1967 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013)

24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird

25. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ge­werbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Be­amten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geän­dert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013)

26. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden

27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbil­dungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden

28. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz und das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert werden

29. Punkt: Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztä­giger Schulformen

30. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesver­fassungsgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fas­sung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und das Bundes-Schul­aufsichtsgesetz zur Reform der Verwaltung des Schulwesens des Bundes geändert werden (Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetz 2013)

31. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird

32. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird

33. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Un­terrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs­gesetz – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Dienstrecht)

34. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankeninterventions- und ‑restrukturierungs­gesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz geändert werden

35. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsi­cherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsge­setz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassenge­setz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungs­dienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstän­digenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden

36. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und


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Selbständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-In­vestmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapier­aufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird

37. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Invest­mentfondsgesetz 2011 geändert werden

38. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstraf­gesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013)

39. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Kata­strophenfondsgesetz 1996 geändert werden

40. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird

41. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädi­gungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden

42. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Re­gierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit wel­chem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhin­derung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeän­dert wurde

43. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staats­schuldenausschusses geändert wird

44. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das AWG 2002 geändert wird (AWG-Novelle Ver­packung)

45. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

46. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert werden

47. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW)

48. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Holzhandelsüberwachungsgesetz erlassen und das BFW-Gesetz geändert wird

49. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird

50. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregisterge­setz 1968 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozessrechtsände­rungsgesetz 2013)

51. Punkt: Strafrechtsübereinkommen über Korruption

52. Punkt: Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

53. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Änderungsge­setz 2013 – AdRÄG 2013)

54. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 5

55. Punkt: Bundesgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichtsgebüh­rengesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG)

56. Punkt: Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen

57. Punkt: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Ge­walt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

58. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträgervertragsge­setz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprü­fungsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Be­rufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013)

59. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsge­sellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2013 – Urh-Nov 2013)

60. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammen­arbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geän­dert werden (EU-JZG-ÄndG 2013)

61. Punkt: Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

62. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

63. Punkt: Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Be­reichen Bildung und höhere Bildung

64. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­haltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsan­waltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden

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Ergänzung der Tagesordnung ........................................................................................ 61

65. Punkt: Wahl einer/s weiteren Ordnerin/s für den Rest des 2. Halbjahres 2013

66. Punkt: Selbständiger Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Mag. Harald Himmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Der Anteil der älteren Menschen steigt in der österreichischen Gesellschaft stetig an – welche Auswirkungen hat dies auf die verschiedenen Lebensbereiche der älteren Menschen, welche Herausfor­derungen stellen sich für die österreichische Politik?“ (193/A-BR/2013)

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Inhalt

Bundesrat


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 6

Schreiben des Präsidenten des Wiener Landtages betreffend Mandatsverzicht der Bundesrätin Monika Kemperle sowie Wahl eines Mitgliedes und eines Er­satzmitgliedes in den Bundesrat                   25

Schreiben des Präsidenten des Wiener Landtages betreffend Mandatsverzicht des Bundesrates Hansjörg Jenewein ....................................................................................................................... 27

Angelobung der Bundesräte Ilse Fetik und Dr. Herbert Madejski ............................ 28

Antrittsansprache des Präsidenten Reinhard Todt ................................................. 28

Schreiben der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 23. Juni 1977 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 516/1978, durch den Herrn Bundespräsidenten ......................... 48

Schreiben der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 9. April 1981 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik der Philippinen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Ver­hinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 107/1982, durch den Herrn Bundespräsidenten           ............................................................................................................................... 51

Schreiben der Bundesministerin für Finanzen gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Ver­handlungen zum Abschluss eines Protokolls zur Abänderung des am 4. August 2005 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll, BGBl. III Nr. 49/2007, durch den Herrn Bundespräsidenten ................. 54

Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten Dr. Johannes Kyrle gemäß Artikel 50 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz betreffend Erteilung der Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Nutzung von Flughä­fen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierun­gen aus Drittländern durch den Herrn Bundespräsidenten ........................................................................................................ 57

Antrag der Bundesräte Marco Schreuder, Mag. Nicole Schreyer, Efgani Dön­mez, PMM und Dr. Heidelinde Reiter gemäß § 49 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 GO-BR betreffend Zustimmung des Bundesrates zum Zusammenschluss als Fraktion – Annahme ............................  61, 61

Vorschlag des Präsidenten Reinhard Todt gemäß § 41 Abs. 3 GO-BR, die Tagesordnung um die Wahl einer/s weiteren Ordnerin/s für den Rest des 2. Halb­jahres 2013 zu ergänzen – Annahme           61, 61

Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Mag. Harald Himmer, Kolleginnen und Kollegen, den Selbständigen Antrag 193/A-BR/2013 auf Abhaltung einer parla­mentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Der Anteil der älteren Menschen steigt in der österreichischen Gesellschaft stetig an – welche Auswir­kungen hat dies auf die verschiedenen Lebensbereiche der älteren Menschen, welche Herausforderungen stellen sich für die österreichische Politik?“ gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Ver­handlung zu nehmen – Annahme ..................................................................  61, 62

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................. 224

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 224


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 7

65. Punkt: Wahl einer/s weiteren Ordnerin/s für den Rest des 2. Halbjahres 2013                          252

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 24

Aktuelle Stunde (23.)

Thema: „Cyber-Sicherheit in Österreich“ ................................................................ 31

Redner/Rednerinnen:

Franz Perhab ................................................................................................................. 31

Christian Füller ............................................................................................................. 33

Christian Hafenecker ................................................................................................... 35

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ..................................................  38, 45

Marco Schreuder .......................................................................................................... 40

Mag. Harald Himmer .................................................................................................... 42

Rene Pfister .................................................................................................................. 43

Gerd Krusche ............................................................................................................... 44

Bundesregierung

Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union .............................................................. 60

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse .......................................................................... 62

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 46

Verhandlungen

1. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (2303 d.B. und 2539 d.B. sowie 9057/BR d.B.)               ............................................................................................................................... 62

Berichterstatter: Günther Köberl .................................................................................. 62

Redner/Rednerinnen:

Monika Mühlwerth ....................................................................................................... 62

Franz Perhab ................................................................................................................. 65

Marco Schreuder .......................................................................................................... 66

Christian Füller ............................................................................................................. 68

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ......................................................... 70

Efgani Dönmez, PMM .................................................................................................. 70

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 71

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Bun­des-Gemeindeaufsichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz, das Kriegsmaterialgesetz, das Luftfahrtsicherheitsge­setz 2011, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Passge­setz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Polizeibefugnis-Entschädigungs-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 8

gesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Sicher­heitspolizeigesetz, das Sprengmittelgesetz 2010, das Staatsgrenzgesetz, das Strafregistergesetz 1968, das Vereinsgesetz 2002, das Versammlungsge­setz 1953, das Waffengesetz 1996, das Wappengesetz und das Zivildienstge­setz 1986 geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-In­neres – VwGAnpG-Inneres) (2211 d.B. und 2547 d.B. sowie 9046/BR d.B. und 9058/BR d.B.) ................................................. 71

Berichterstatter: Günther Köberl .................................................................................. 72

3. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das FNG-Anpassungsgesetz, das Fremdenbehördenneustruktu­rierungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Frem­denpolizeigesetz 2005 geändert werden (2548 d.B. sowie 9059/BR d.B.)          ............................................................................................................................... 72

Berichterstatter: Günther Köberl .................................................................................. 72

Redner/Rednerinnen:

Gerd Krusche ............................................................................................................... 72

Franz Perhab ................................................................................................................. 73

Christian Füller ............................................................................................................. 74

Marco Schreuder .......................................................................................................... 74

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 2, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 75

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 3, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 75

4. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsge­setz 1967 geändert werden (ZDG-Novelle 2013) (2406 d.B. und 2537 d.B. sowie 9060/BR d.B.) ................................................................................................................. 75

Berichterstatter: Franz Perhab ...................................................................................... 76

Redner/Rednerinnen:

Ing. Andreas Pum ......................................................................................................... 76

Ing. Hans-Peter Bock ................................................................................................... 77

Efgani Dönmez, PMM .................................................................................................. 79

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ......................................................... 79

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 80

5. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz
vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden
(SPG-Novelle 2013) (2434 d.B., 2176/A und 2549 d.B. sowie 9047/BR d.B. und 9061/BR d.B.)                80

Berichterstatter: Günther Köberl .................................................................................. 80

Redner/Rednerinnen:

Angela Stöckl ................................................................................................................ 81

Inge Posch-Gruska ....................................................................................................... 82

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ......................................................... 83


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 9

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 83

6. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Exekutivdienstzeichengesetz und das Verwundetenmedail­lengesetz geändert werden (2433 d.B. und 2551 d.B. sowie 9062/BR d.B.) ...................................................................................... 84

Berichterstatter: Günther Köberl .................................................................................. 84

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 84

7. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Protokoll ge­gen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergän­zung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschrei­tende organisierte Kriminalität (2132 d.B. und 2552 d.B. sowie 9063/BR d.B.) ...................... 84

Berichterstatter: Günther Köberl .................................................................................. 84

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 85

8. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend 2. Vereinba­rung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederös­terreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Be­reich der österreichischen Donau (2361 d.B. und 2471 d.B. sowie 9064/BR d.B.)                                                                                                                                                                             85

Berichterstatter: Michael Lampel ................................................................................. 85

Redner/Rednerinnen:

Werner Stadler .............................................................................................................. 85

Martin Preineder ........................................................................................................... 86

Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................... 87

Bundesministerin Doris Bures ................................................................................... 88

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 90

9. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geändert wer­den (Schifffahrtsrechtsnovelle 2013) (2443 d.B. und 2473 d.B. sowie 9039/BR d.B. und 9065/BR d.B.) ............................... 90

Berichterstatter: Michael Lampel ................................................................................. 90

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 90

10. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefug­nisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Mi­litärauszeichnungsgesetz 2002 sowie das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport – VwGAnpG-BMLVS) (2200 d.B. und 2523 d.B. sowie 9040/BR d.B. und 9066/BR d.B.) ................................................................................................................. 90

Berichterstatter: Christian Füller .................................................................................. 91


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 10

Redner:

Bundesminister Mag. Gerald Klug ............................................................................ 91

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................... 93

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz über die Führung der Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psychologengesetz 2013) (2360/A und 2572 d.B. sowie 9041/BR d.B. und 9067/BR d.B.) ................................................................................................................. 93

Berichterstatter: Ferdinand Tiefnig .............................................................................. 93

12. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz ge­ändert werden (2398 d.B. und 2553 d.B. sowie 9068/BR d.B.) ................................................................................................................. 93

Berichterstatter: Ferdinand Tiefnig .............................................................................. 93

Redner/Rednerinnen:

Mag. Josef Taucher ...................................................................................................... 94

Dr. Andreas Köll ........................................................................................................... 96

Efgani Dönmez, PMM .................................................................................................. 97

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ..................................................................... 98

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 11, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 99

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 12, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................. 99

Gemeinsame Beratung über

13. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberu­fen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesund­heits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (2445 d.B. und 2555 d.B. sowie 9042/BR d.B. und 9069/BR d.B.) ......................................................................... 99

Berichterstatter: Dr. Andreas Köll ................................................................................ 99

14. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2013) und mit dem das MTD-Gesetz geändert wird (MTD-Ge­setz-Novelle 2013) (2444 d.B. und 2559 d.B. sowie 9070/BR d.B.)                         99

Berichterstatter: Dr. Andreas Köll ................................................................................ 99

Redner/Rednerinnen:

Gerd Krusche ............................................................................................................. 100

Johanna Köberl .......................................................................................................... 101

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................. 103

Ferdinand Tiefnig ....................................................................................................... 105

Rene Pfister ................................................................................................................ 106

Martin Preineder ......................................................................................................... 108

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................... 109


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 11

Antrag der Bundesräte Dr. Heidelinde Reiter, Kolleginnen und Kollegen, gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-No­velle 2013) und mit dem das MTD-Gesetz geändert wird (MTD-Gesetz-Novel­le 2013) (2444 d.B. und 2559 d.B. sowie 9070/BR d.B.), gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR Einspruch zu erheben – Ablehnung ......................................................................................  105, 110

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 13, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 110

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 14, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 110

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Gewebesicherheitsgesetz, das Rezeptpflichtgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (2446 d.B. und 2560 d.B. sowie 9071/BR d.B.) ............................................................................. 110

Berichterstatter: Ferdinand Tiefnig ............................................................................ 110

16. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002 geändert wird (2377 d.B. und 2562 d.B. sowie 9072/BR d.B.)                          110

Berichterstatter: Ferdinand Tiefnig ............................................................................ 110

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 15, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 111

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 16, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 111

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ge­ändert wird (2400 d.B. und 2570 d.B. sowie 9073/BR d.B.) ............................................................................................................... 111

Berichterstatter: Ferdinand Tiefnig ............................................................................ 112

18. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis aufgehoben wird (2376 d.B. und 2571 d.B. sowie 9074/BR d.B.) .................................................................................... 111

Berichterstatter: Ferdinand Tiefnig ............................................................................ 112

Redner/Rednerinnen:

Johanna Köberl .......................................................................................................... 112

Friedrich Reisinger .................................................................................................... 113

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................... 114

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 17, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 114

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 18, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 115


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 12

19. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden (2323/A und 2389 d.B. sowie 9043/BR d.B. und 9077/BR d.B.)           ............................................................................................................................. 115

Berichterstatterin: Anneliese Junker .......................................................................... 115

Redner/Rednerinnen:

Franz Perhab ............................................................................................................... 115

Ing. Hans-Peter Bock ................................................................................................. 116

Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................. 117

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 118

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, 1. gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmä­ßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 119

20. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Entwicklungshelfergesetz und das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz geändert werden (2375 d.B. und 2450 d.B. sowie 9075/BR d.B.) .................................................................................... 119

Berichterstatter: Gerhard Schödinger ....................................................................... 119

Redner/Rednerinnen:

Günther Köberl ........................................................................................................... 120

Stefan Schennach ...................................................................................................... 120

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 122

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 123

21. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Be­triebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur (2363 d.B. und 2451 d.B. sowie 9076/BR d.B.) .................................................................................... 123

Berichterstatter: Gerhard Schödinger ....................................................................... 123

Redner/Rednerinnen:

Christian Hafenecker ................................................................................................. 124

Günther Köberl ........................................................................................................... 125

Stefan Schennach ...................................................................................................... 125

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ....................................................................... 126

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 127

22. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird (2323 d.B. und 2502 d.B. sowie 9078/BR d.B.) ..... 128

Berichterstatter: Rene Pfister ..................................................................................... 128

Redner/Rednerinnen:

Cornelia Michalke ....................................................................................................... 128

Inge Posch-Gruska ..................................................................................................... 130


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 13

Sonja Ledl-Rossmann ............................................................................................... 131

Gregor Hammerl ........................................................................................................ 133

Josef Saller ................................................................................................................. 134

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 135

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 137

Gemeinsame Beratung über

23. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutzge­setz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz (11. Novelle zum APG), das Kinder- und Jugendli­chen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Bundessozialamtsgesetz und das Fami­lienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsge­setz 2013 – ARÄG 2013) (2407 d.B. und 2504 d.B. sowie 9079/BR d.B.)                  137

Berichterstatter: Rene Pfister ..................................................................................... 137

24. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (2366/A und 2506 d.B. sowie 9080/BR d.B.)               ............................................................................................................................. 137

Berichterstatter: Rene Pfister ..................................................................................... 137

Redner/Rednerinnen:

Inge Posch-Gruska ..................................................................................................... 138

Edgar Mayer ................................................................................................................ 139

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 23, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 140

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 24, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 141

25. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beam­ten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsge­setz 1972, das Arbeiter-Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977 geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013) (2362/A und 2508 d.B. sowie 9044/BR d.B. und 9081/BR d.B.) ...................................................... 141

Berichterstatter: Richard Wilhelm .............................................................................. 141

Redner/Rednerinnen:

Cornelia Michalke ....................................................................................................... 141

Rene Pfister ................................................................................................................ 142

Edgar Mayer ................................................................................................................ 143

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 144

26. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Allgemei-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 14

ne Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (2363/A und 2511 d.B. sowie 9082/BR d.B.) ............................................................... 144

Berichterstatter: Rene Pfister ..................................................................................... 144

Redner/Rednerinnen:

Gerd Krusche ............................................................................................................. 144

Inge Posch-Gruska ..................................................................................................... 145

Edgar Mayer ............................................................................................................ ... 146

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 147

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 148

27. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (2324 d.B. und 2510 d.B. sowie 9083/BR d.B.) ........................................................... 148

Berichterstatter: Rene Pfister ..................................................................................... 148

Redner/Rednerinnen:

Adelheid Ebner ........................................................................................................... 148

Ing. Eduard Köck ........................................................................................................ 149

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................. 151

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 152

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 152

28. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz und das Bun­desverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funk­tionäre geändert werden (2241/A und 2573 d.B. sowie 9045/BR d.B. und 9084/BR d.B.) ............................................................................................................... 152

Berichterstatter: Josef Saller ...................................................................................... 152

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmä­ßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 153

29. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Vereinba­rung gemäß Artikel 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulfor­men (2410 d.B. und 2496 d.B. sowie 9096/BR d.B.)     ............................................................................................................................. 153

Berichterstatterin: Ana Blatnik .................................................................................... 153

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Reich ........................................................................................................... 154

Mag. Christian Jachs ................................................................................................. 155

Mag. Gerald Zelina ..................................................................................................... 156

Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................ 158

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .................................................................. 159

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 160


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 15

30. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und das Bundes-Schulauf­sichtsgesetz zur Reform der Verwaltung des Schulwesens des Bundes geändert werden (Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetz 2013) (2412 d.B. und 2498 d.B. sowie 9048/BR d.B. und 9097/BR d.B.) ............................................................................................................... 160

Berichterstatterin: Ana Blatnik .................................................................................... 161

Redner/Rednerinnen:

Elisabeth Grimling ..................................................................................................... 161

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .................................................................. 162

Annahme des Antrages der Berichterstatterin, 1. gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmä­ßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 163

Gemeinsame Beratung über

31. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird (2411 d.B. und 2497 d.B. sowie 9098/BR d.B.)                        163

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ....................................................................... 163

32. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (2436 d.B. und 2499 d.B. sowie 9099/BR d.B.)              ............................................................................................................................. 163

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ....................................................................... 163

33. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Unterrichtsprakti­kumsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Dienstrecht) (2427 d.B. und 2500 d.B. sowie 9100/BR d.B.) ......................... 163

Berichterstatterin: Elisabeth Grimling ....................................................................... 163

Redner/Rednerinnen:

Monika Mühlwerth ..................................................................................................... 164

Elisabeth Reich ........................................................................................................... 165

Günther Köberl ........................................................................................................... 166

Bundesministerin Dr. Claudia Schmied .................................................................. 166

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 31, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 167

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 32, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 167

Annahme des Antrages der Berichterstatterin zu Punkt 33, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 167

34. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bankeninterventions- und ‑restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz ge­ändert werden (2360 d.B. und 2513 d.B. sowie 9049/BR d.B. und 9086/BR d.B.)                                                                                                                                            167


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 16

Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 168

Redner/Rednerinnen:

Mag. Reinhard Pisec, BA .......................................................................................... 168

Franz Perhab ............................................................................................................... 170

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................. 171

Ewald Lindinger ......................................................................................................... 171

Mag. Gerald Zelina ..................................................................................................... 172

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................ 174

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 175

Gemeinsame Beratung über

35. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börse­gesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Fi­nanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Fi­nanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Invest­mentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betrieb­liche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsauf­sichtsgesetz geändert werden (2438 d.B. und 2514 d.B. sowie 9050/BR d.B. und 9087/BR d.B.) ............................. 176

Berichterstatter: Rene Pfister ..................................................................................... 176

36. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG er­lassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selb­ständigenvorsorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-In­vestmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpa­pieraufsichtsgesetz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuerge­setz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2401 d.B. und 2516 d.B. sowie 9051/BR d.B. und 9088/BR d.B.)   ............................................................................................................................. 176

Berichterstatter: Rene Pfister ..................................................................................... 176

Redner/Rednerinnen:

Mag. Reinhard Pisec, BA .......................................................................................... 177

Sonja Zwazl ................................................................................................................. 178

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................. 180

Michael Lampel .......................................................................................................... 181

Mag. Klaus Fürlinger ................................................................................................. 182

Gerhard Dörfler .......................................................................................................... 183

Gerd Krusche ............................................................................................................. 183

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 35, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 184

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 36, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 184

Gemeinsame Beratung über

37. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfondsge­setz 2011 geändert werden (2399 d.B. und 2515 d.B. sowie 9089/BR d.B.) .................................................................................... 184


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 17

Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 185

38. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novel­le 2013 – FinStrG-Novelle 2013) (2405 d.B. und 2518 d.B. sowie 9090/BR d.B.) .................................................................................... 184

Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 185

39. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfonds­gesetz 1996 geändert werden (2440 d.B. und 2519 d.B. sowie 9052/BR d.B. und 9091/BR d.B.) ...................................................... 184

Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 185

40. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (2409 d.B. und 2520 d.B. sowie 9092/BR d.B.)                        184

Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 185

41. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden (2437 d.B. und 2521 d.B. sowie 9093/BR d.B.) ............................... 184

Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 185

42. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhin­derung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen ab­geändert wurde (2362 d.B. und 2522 d.B. sowie 9094/BR d.B.)                    185

Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 185

Redner/Rednerinnen:

Mag. Reinhard Pisec, BA .......................................................................................... 186

Edgar Mayer ................................................................................................................ 188

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................. 189

Ewald Lindinger ......................................................................................................... 190

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................ 191

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 37, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 192

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 38, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 192

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 39, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 192

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 40, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 193

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 41, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 193


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 18

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 42, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen .............. 193

43. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschulden­ausschusses geändert wird (2439 d.B. und 2475 d.B. sowie 9053/BR d.B. und 9095/BR d.B.) ....................................................................... 193

Berichterstatter: Michael Lampel ............................................................................... 193

Redner/Rednerinnen:

Monika Mühlwerth ..................................................................................................... 194

Franz Perhab ............................................................................................................... 195

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................. 195

Ewald Lindinger ......................................................................................................... 196

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................ 196

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 197

44. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das AWG 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) (2408 d.B. und 2487 d.B. sowie 9054/BR d.B. und 9101/BR d.B.) ............................................................................................................... 197

Berichterstatter: Richard Wilhelm .............................................................................. 198

Redner/Rednerinnen:

Dr. Herbert Madejski .................................................................................................. 198

Christian Poglitsch .................................................................................................... 200

Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................. 201

Günther Novak ........................................................................................................... 203

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 204

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 206

45. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (2361/A und 2489 d.B. sowie 9102/BR d.B.)                     206

Berichterstatter: Richard Wilhelm .............................................................................. 206

Redner/Rednerinnen:

Walter Temmel ........................................................................................................... 206

Mag. Josef Taucher .................................................................................................... 207

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 207

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 208

46. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert wer­den (2015 d.B. und 2114 d.B. sowie 9103/BR d.B.)         ............................................................................................................................. 209

Berichterstatter: Walter Temmel ................................................................................ 209

Redner:

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 209


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 19

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmä­ßige Zustimmung zu erteilen ............................................... 210

Gemeinsame Beratung über

47. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW) (2441 d.B. und 2525 d.B. sowie 9104/BR d.B.) ......... 210

Berichterstatter: Walter Temmel ................................................................................ 210

48. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Holzhandelsüberwachungsgesetz erlassen und das BFW-Gesetz geändert wird (2442 d.B. und 2526 d.B. sowie 9105/BR d.B.) .................................................................................................... 210

Berichterstatter: Walter Temmel ................................................................................ 210

Redner/Rednerinnen:

Gerhard Dörfler .......................................................................................................... 211

Ing. Hans-Peter Bock ................................................................................................. 212

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 213

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 47, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 214

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 48, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 214

49. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird (2370/A und 2576 d.B. sowie 9106/BR d.B.)               214

Berichterstatter: Ferdinand Tiefnig ............................................................................ 214

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 214

Gemeinsame Beratung über

50. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968 und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungs­gesetz 2013) (2402 d.B. und 2457 d.B. sowie 9107/BR d.B.)                     215

Berichterstatter: Stefan Schennach ........................................................................... 215

51. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Strafrechts­übereinkommen über Korruption (2364 d.B. und 2467 d.B. sowie 9108/BR d.B.)                                                     215

Berichterstatter: Stefan Schennach ........................................................................... 215

52. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Zusatzpro­tokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2365 d.B. und 2468 d.B. sowie 9109/BR d.B.)                       215

Berichterstatter: Stefan Schennach ........................................................................... 215

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 50, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 216


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 20

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 51, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfül­len, keinen Einspruch zu erheben ......................................................................... 216

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 52, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfül­len, keinen Einspruch zu erheben ......................................................................... 216

53. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 – AdRÄG 2013) (2403 d.B. und 2458 d.B. sowie 9110/BR d.B.)         ............................................................................................................................. 216

Berichterstatter: Stefan Schennach ........................................................................... 217

Redner/Rednerinnen:

Cornelia Michalke ....................................................................................................... 217

Mag. Christian Jachs ................................................................................................. 219

Inge Posch-Gruska ..................................................................................................... 220

Marco Schreuder ........................................................................................................ 221

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (namentliche Abstim­mung) ..................................................... 224

Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung .................................... 224

54. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (2369/A, 17/A und 2575 d.B. sowie 9055/BR d.B. und 9111/BR d.B.)    ............................................................................................................................. 225

Berichterstatter: Stefan Schennach ........................................................................... 225

Redner/Rednerinnen:

Mag. Klaus Fürlinger ................................................................................................. 226

Günther Novak ........................................................................................................... 226

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 227

Gemeinsame Beratung über

55. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außer­streitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichtsgebühren­gesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG) (2404 d.B. und 2461 d.B. sowie 9112/BR d.B.) .................................................................................... 227

Berichterstatter: Stefan Schennach ........................................................................... 228

56. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Übereinkom­men über den internationalen Schutz von Erwachsenen (2448 d.B. und 2462 d.B. sowie 9113/BR d.B.) ................ 227

Berichterstatter: Stefan Schennach ........................................................................... 228


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 21

57. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Übereinkom­men des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (2449 d.B. und 2469 d.B. sowie 9114/BR d.B.) ............................................................................................................... 227

Berichterstatter: Stefan Schennach ........................................................................... 228

58. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbil­dungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträgervertragsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsan­waltsprüfungsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geän­dert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013) (2378 d.B. und 2463 d.B. sowie 9115/BR d.B.)                  228

Berichterstatter: Stefan Schennach ........................................................................... 228

Rednerin:

Ana Blatnik .............................................................................................................. ... 229

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 55, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 230

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 56, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen .............. 231

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 57, 1. gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, 2. dem vorlie­genden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die ver­fassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und 3. gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 4 B-VG den gegenständl­ichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben ........................... 231

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu Punkt 58, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben ................................................................ 231

59. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaften­gesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2013 – Urh-Nov 2013) (2338/A und 2464 d.B. sowie 9116/BR d.B.) .............. 231

Berichterstatter: Stefan Schennach ........................................................................... 232

Redner/Rednerinnen:

Christian Hafenecker ................................................................................................. 232

Mag. Klaus Fürlinger ................................................................................................. 232

Marco Schreuder ........................................................................................................ 233

Ilse Fetik ....................................................................................................................... 234

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 235

60. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Straf­sachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Ausliefe­rungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013) (2379 d.B. und 2465 d.B. sowie 9117/BR d.B.)                235


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 22

Berichterstatter: Richard Wilhelm .............................................................................. 235

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dietmar Schmittner ............................................................................................. 235

Edgar Mayer ................................................................................................................ 237

Stefan Schennach ...................................................................................................... 238

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 239

61. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Überein­kommen über ein Einheitliches Patentgericht (2447 d.B. und 2470 d.B. sowie 9118/BR d.B.) ..................................... 239

Berichterstatter: Stefan Schennach ........................................................................... 239

Rednerin:

Mag. Nicole Schreyer ................................................................................................. 239

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 240

62. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (2435 d.B. und 2452 d.B. sowie 9056/BR d.B. und 9119/BR d.B.)          ............................................................................................................................. 240

Berichterstatter: Mag. Klaus Fürlinger ...................................................................... 240

Redner/Rednerinnen:

Dr. Heidelinde Reiter .................................................................................................. 240

Anneliese Junker ........................................................................................................ 242

Stefan Schennach ...................................................................................................... 243

Gottfried Kneifel ......................................................................................................... 244

Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................ 246

Bundesminister Dr. Karlheinz Töchterle ................................................................. 246

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 248

63. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Rahmenab­kommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bil­dung und höhere Bildung (2304 d.B. und 2453 d.B. sowie 9120/BR d.B.) ....................................................................................................................................... 248

Berichterstatter: Mag. Klaus Fürlinger ...................................................................... 248

Annahme des Antrages des Berichterstatters, 1. gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und 2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungs­mäßige Zustimmung zu erteilen ......................................... 249

64. Punkt: Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (2340/A und 2574 d.B. sowie 9085/BR d.B.) ............................................................................................................... 249

Berichterstatter: Josef Saller ...................................................................................... 249


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 23

Redner/Rednerinnen:

Monika Mühlwerth ..................................................................................................... 249

Elisabeth Grimling ..................................................................................................... 250

Marco Schreuder ........................................................................................................ 250

Gottfried Kneifel ......................................................................................................... 251

Annahme des Antrages des Berichterstatters, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben .................................................................................................. 251

66. Punkt: Selbständiger Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Mag. Harald Himmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Der Anteil der älteren Menschen steigt in der österreichischen Gesellschaft stetig an – welche Auswirkungen hat dies auf die verschiedenen Lebensbereiche der älteren Menschen, welche Herausfor­derungen stellen sich für die österreichische Politik?“ (193/A-BR/2013) ................................................................... 252

Annahme des Selbständigen Antrages 193/A-BR/2013 .............................................. 252

Eingebracht wurden

Antrag der Bundesräte

Reinhard Todt, Mag. Harald Himmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 GO-BR zum Thema „Der Anteil der älteren Menschen steigt in der österreichischen Gesellschaft stetig an – welche Auswir­kungen hat dies auf die verschiedenen Lebensbereiche der älteren Menschen, welche Herausforderungen stellen sich für die österreichische Politik?“ (193/A-BR/2013)

Anfragen der Bundesräte

Dr. Herbert Madejski, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Rauschgifthandel von Asylwerbern (2956/J-BR/2013)

Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Zahlen und Daten (2957/J-BR/2013)


 


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 24

09.01.44Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

 


Präsident Reinhard Todt: Ich eröffne die 823. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 822. Sitzung des Bundesrates vom 26. Juni 2013 ist aufge­legen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Hermann Brückl, Ing. Bernhard Ebner, Klaus Konrad und Ingrid Winkler.

09.02.19Einlauf

 


Präsident Reinhard Todt: Eingelangt sind die Schreiben des Wiener Landtages be­treffend Mandatsverzichte und Einrücken eines Ersatzmitgliedes sowie die Wahl eines Mitgliedes und eines Ersatzmitgliedes des Bundesrates.

Hinsichtlich des Wortlautes dieser Schreiben verweise ich auf die im Sitzungssaal ver­teilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Schreiben des Präsidenten des Wiener Landtages betreffend Mandatsverzichte:


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 25


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 26

*****


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 27

*****


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 28

09.02.50Angelobung

 


Präsident Reinhard Todt: Die neuen Mitglieder des Bundesrates sind im Hause an­wesend. Ich werde daher sogleich die Angelobung vornehmen.

Nach der Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten sein.

Ich ersuche nun die Schriftführung um Verlesung der Gelöbnisformel.

 


9.03.10

Schriftführer Josef Saller: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

*****

Über Namensaufruf durch den Schriftführer Josef Saller leisten die Bundesräte Ilse Fetik (SPÖ, Wien) und Dr. Herbert Madejski (FPÖ, Wien) ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“. (Allgemeiner Beifall.)

*****

 


Präsident Reinhard Todt: Ich begrüße die neuen Mitglieder des Bundesrates.

Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Frau Bun­desminister Mag. Mikl-Leitner recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. (Allgemeiner Beifall. – Die neu angelobten Mitglieder des Bundesrates werden von ihren Kolleginnen und Kollegen beglückwünscht.)

09.06.28Antrittsansprache des Präsidenten

 


9.06.29

Präsident Reinhard Todt: Liebe Bundesrätinnen! Liebe Bundesräte! Dem Bundes­land Wien obliegt, mit 1. Juli 2013 beginnend, die Vorsitzführung im Bundesrat. Ich darf die Funktion des Bundesratspräsidenten übernehmen und bedanke mich an dieser Stelle für das Vertrauen auf das Herzlichste.

Besonders begrüßen möchte ich die viermalige Bundesratspräsidentin, die Madame des Bundesrates, Anna Elisabeth Haselbach. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Bei­fall.)

Ich begrüße auch ganz besonders meinen Fraktionsvorsitzenden, als ich in den Bun­desrat gekommen bin, der uns mit strenger Hand geführt hat, Professor Albrecht Ko­necny. (Allgemeiner Beifall.)

Ich darf ganz besonders herzlich Parlamentsdirektor Dr. Harald Dossi begrüßen. (All­gemeiner Beifall.)

Dem Bundesrat als föderalistischem Instrument der Länder obliegt auch die Aufgabe der Gesetzgebung. Dies ist in einem demokratischen Land, wie Österreich, eine we­sentliche Einrichtung, um Grundwerte und Grundrechte aller Bürger zu gewährleisten und damit die Basis für ein gedeihliches Miteinander zu fördern.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, die Interessen aller Bundesländer in diesem Sinne verstärkt weiterzuentwickeln und zu unterstützen.

Ich möchte auf einige, meiner Meinung nach, wichtige Punkte eingehen, für welche ich einstehen werde und welche ich in den nächsten Monaten auch einer verstärkten Be­trachtung unterziehen will.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 29

In den letzten Jahren ist eine Personengruppe, nämlich die sich im Ruhestand befin­denden Österreicherinnen und Österreicher, gesellschaftlich verstärkt in den Vorder­grund gerückt. Damit ist auch die Verantwortung für die Politik, diese Gesellschafts­gruppe zu fördern und ihre Interessen zu vertreten, gestiegen. Ich habe es mir daher als ein Ziel gesetzt, diese Personengruppe und deren Interessen zu unterstützen und auch voranzutreiben. Ich will vor allen Dingen daran arbeiten, den Kampf gegen die Ar­mut und das Durchsetzen existenzsichernder sozialpolitischer Maßnahmen für die Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs als ein zentrales Thema meines politi­schen Handelns zu setzen.

Als eine erste Maßnahme möchte ich daher alle SeniorInnen-VertreterInnen aus Bund, Ländern und Gemeinden zum „Tag der älteren Generation“ am 1. Oktober 2013 einla­den und in einer Enquete über eine noch bessere Vertretung in allen demokratischen Institutionen und auf allen demokratischen Ebenen beraten.

Es bleibt unbestritten, dass gerade in Zeiten des Nationalratswahlkampfes eines der vorrangigen Ziele nach wie vor die Verwaltungsreform sein muss und auch der Bun­desrat in seiner Funktion als Länderkammer seinen konstruktiven Beitrag zu diesem Thema leisten muss.

Es ist jetzt noch nicht absehbar, wie Mehrheitsverhältnisse und auch die damit einher­gehenden Gesetzgebungsabläufe auf den Bundesrat und seine Gremien nach der Na­tionalratswahl einwirken werden, jedoch soll schon jetzt für alle Bundesrätinnen und Bundesräte klar sein, dass der Bundesrat auch gerade wegen des Umstandes, die Länderkammer zu sein, seine Aufgabenstellungen ohne Verzug umsetzen wird.

Ein weiterer mir wichtiger politischer Ansatzpunkt ist das Vorzugsstimmensystem, wel­ches bei Wahlen in allen Bundesländern auf den Bundesrat anzuwenden wäre. Hierbei bestünde die Möglichkeit des direkten Mandates und damit einhergehend auch die Bei­behaltung des freien Mandates mit einem verstärkten Persönlichkeitselement. Albrecht Konecny war es, der des Öfteren in seinen Reden auf diese Punkte hingewiesen hat. Ich denke, dies ist eine der wesentlichen Fragen, die wir für die Zukunft anzugehen ha­ben, damit die Wählerinnen und Wähler auch eine stärkere Bindung zu den Menschen ihres Vertrauens, die letztlich die Interessen der Länder auch vertreten, bekommen und diesen dadurch eine größere Legitimation verschaffen.

Die Wahl der Bundesrätinnen und Bundesräte sollte im Rahmen der jeweiligen Land­tagswahlen erfolgen, wobei diese Wahl auf einem eigenen Stimmzettel – so wie das auch bei anderen Kandidatinnen und Kandidaten geschieht – vorgenommen wird und damit auch die Möglichkeit einer Reihung möglich ist, wie auch bei Nationalratswahlen oder bei Landtagswahlen.

Kandidatinnen und Kandidaten können dadurch eine Vorzugsstimme erhalten, die Politik des Kandidaten wäre damit präsenter und er müsste sich auch im Wahlkampf mehr einbringen, als er es bisher getan hat. Das würde für alle eine Aufwertung unse­rer Bundesratsfunktion und damit eine stärkere Verankerung in der Bevölkerung be­deuten.

Es gibt sicher eine Menge Details, die geklärt werden müssten. Es bedarf dazu der Durchsicht der Wahlordnungen, was natürlich auch sehr viel Arbeit bedeutet, aber es wäre eine Möglichkeit, die auch zur verbesserten Positionierung jeder einzelnen Bun­desrätin und jedes einzelnen Bundesrates beitragen würde.

Daher stelle ich nochmals klar: Ziel sollte es sein, dass Kandidatinnen und Kandidaten zum Bundesrat jeweils auf einer zweiten Liste bei Landtagswahlen aufscheinen und somit die Möglichkeit bekommen, auch über Vorzugsstimmen in den Bundesrat ge­wählt zu werden. Dies stellt einen weiteren Schritt in Richtung der Demokratiereform für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger dar und muss eigentlich von uns vorangetrieben werden.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 30

Ein wesentlicher, für mich wichtiger Punkt, den ich aufzeigen möchte, sind die allge­meinen Arbeitsbedingungen der Bundesrätinnen und Bundesräte. Gerade da sehe ich massiven Handlungsbedarf, damit diese organisatorischen Grundlagen verbessert wer­den. Lassen Sie mich das an unterschiedlichen Beispielen anderer politischer Funktio­nen und anderer Parlamente kurz darstellen!

EU-Abgeordnete haben beispielsweise für die Abdeckung der Rahmenbedingungen, wie Unterstützung ihrer Arbeit durch parlamentarische Mitarbeiter, entsprechende Bü­roräumlichkeiten, Pressearbeit und dergleichen mehr, einen Betrag von 21 209 € zur Verfügung.

Bei den Abgeordneten zum Nationalrat bei uns hier ist es immerhin noch ein Betrag von 2 400 €. Bei unseren deutschen Nachbarn hat ein Abgeordneter zum Bundestag Anspruch auf einen Arbeitsraum mit 54 Quadratmetern, 12 000 € für die Büroausstat­tung, 4 123 € als allgemeine Kostenpauschale und darüber hinaus 15 958 € für die Un­terstützung durch entsprechende Fachkräfte und Mitarbeiter.

In Zeiten des Spargedankens will ich mich nicht an den Möglichkeiten anderer politi­scher Vertreter orientieren, doch stelle ich auch hier fest, dass die Rahmenbedingun­gen für eine konstruktive Arbeit jeder einzelnen Bundesrätin und jedes einzelnen Bun­desrates verbessert werden müssen.

Denn eines muss uns klar sein: Bei optimalen Rahmenbedingungen können die besten Ergebnisse für unsere Bürgerinnen und Bürger erzielt werden. Ich stelle daher die For­derung, dass die Möglichkeiten geschaffen werden, entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt zu bekommen und dass das Budget so gesetzt wird, notwendige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzunehmen, und auch eine eigene verbesserte Pressearbeit erfolgen kann.

Darüber hinaus soll der Bundesrat durch Veranstaltungen in der Öffentlichkeit noch präsenter werden, als er es schon ist. So möchte ich das Thema Kunst und Gesell­schaft mit der Präsentation des Buches „Die Wiener Ringstraße“ – es geht hier um den 3. Band von Michael Schmid –, passend zu diesem Haus, bereichern und dieses den interessierten Österreicherinnen und Österreichern näherbringen. Ich verfolge damit das Ziel, dass die unterschiedlichen Prachtbauten allen Wienerinnen und Wienern und Wien-Interessierten nähergebracht werden.

Den föderalistischen Gedanken in Bezug auf den Großstädter, aber auch die Österrei­cherin und den Österreicher, welche aus dem ländlichen Raum in die zentralen Bal­lungszentren ziehen, möchte ich einer intensiveren politischen Betrachtung unterzie­hen und die Möglichkeiten der Integration in unseren Städten in Form von Konzepten erarbeiten. Gerade diese Maßnahmen sollten darauf abzielen, ein gemeinsames Mit­einander zu fördern und Barrieren abzubauen.

Ich darf diesem Wunsch und der Forderung einen Ausspruch Nelson Mandelas, der am heutigen Tage seinen 95. Geburtstag feiert, folgen lassen, in dem er meinte:

„Wenn man einen hohen Berg bestiegen hat, stellt man fest, dass es noch viele andere Berge zu besteigen gibt.“

Ich sehe die politische Arbeit nicht nur in der Spezialisierung auf einzelne Themen, wie die Fähigkeit der Mitglieder des Bundesrates, beispielsweise als Experten in Gremien zu fungieren, sondern viel mehr im Setzen allgemeiner politischer Themen im breiten Kontext der politischen Landschaft und zum Wohle des österreichischen Volkes.

Ich möchte mich einem Zitat der Nobelpreisträgerin Madame Curie anschließen, die meinte:

„Ich beschäftige mich nicht mit dem, was getan worden ist. Mich interessiert, was getan werden muss.“


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Ich füge dieser Aussage noch den Wunsch an, eine gedeihliche und aktive Zusammen­arbeit aller Fraktionen im Bundesrat für unsere Österreicherinnen und Österreicher gemeinsam umzusetzen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

9.18

09.18.41 Aktuelle Stunde

 


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde zum Thema

„Cyber-Sicherheit in Österreich“

mit Frau Bundesministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner.

In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt:

Zunächst kommt je eine Rednerin/ein Redner pro Fraktion zu Wort, deren Redezeit je­weils 10 Minuten beträgt. Sodann folgt die Stellungnahme der Frau Bundesministerin, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten sollte. Danach folgt eine Rednerin/ein Redner der BundesrätInnen ohne Fraktion und dann je eine Rednerin/ein Redner der Fraktionen sowie abschließend wieder eine Rednerin/ein Redner der BundesrätInnen ohne Fraktion mit einer jeweils 5-minütigen Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschlie­ßende Stellungnahme der Frau Bundesministerin erfolgen, die nach Möglichkeit 5 Mi­nuten nicht überschreiten sollte.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile es ihm und mache darauf aufmerksam, dass entsprechend der Vereinbarung in der Präsidialkon­ferenz die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


9.20.16

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Werte Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehgeräten! Das Thema unserer heutigen Aktuellen Stunde könnte aktueller nicht sein, wenn man heute wieder die Weltmedien verfolgt. Edward Snowden sitzt in Moskau am Flughafen, weiß nicht, wo er in Zukunft sein Leben verbringen wird. Für die einen ist er ein Verräter, für die anderen ist er ein Krimineller. Was ist er eigentlich? Ist er ein Gutmensch, der uns dabei hilft, Cyber-Sicherheit zu schaffen und kriminelle Datennetzwerke aufzudecken, oder ist er einer, der sich aus opportunistischen oder sonstigen menschlichen Gründen ins Rampenlicht gespielt hat beziehungsweise den Vereinigten Staaten vielleicht schaden will? – Das wird die Welt­öffentlichkeit selbst zu klären haben, je nachdem, von welchem Standpunkt man argu­mentiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Cyberspace ist in Österreich nicht nur ange­kommen, sondern wir haben auch Handlungsbedarf. Wir wissen inzwischen, dass wir auf diesem Gebiet nicht eine Insel der Seligen sind, sondern alle Anstrengungen unter­nehmen müssen, um da international vernetzt zu sein, international zusammenzuarbei­ten, dass wir auch unsere Hausaufgaben hier in Österreich und in den Bereichen der Ministerien, die dafür zuständig sind, nicht nur vorbereiten, sondern auch effizient durchführen müssen.

Wenn man sich die Rahmenbedingungen anschaut und was Cyberspace ermöglicht – die Verbreitung und Übertragung unterschiedlicher Daten und Informationsbestände –, wenn man daran denkt, mit welcher Rasanz und Geschwindigkeit diese Daten uns täg­lich übermittelt werden – pro Minute werden zurzeit weltweit rund 204 Millionen E-Mails versandt, über zwei Millionen Suchabfragen bei Google eingegeben, sechs Millionen Mal Facebook aufgerufen und mehr als 70 neue Domains pro Minute registriert –, dann


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kann man sich vielleicht das Ausmaß dieses Datennetzwerkes Internet beziehungswei­se der Datenbanken, der Internetdatensätze vorstellen. Ich glaube, es ist für das menschliche Gehirn zum Teil nur mehr schwer vorstellbar, welche Datenmengen uns in unserem Cyberraum umschwirren.

Das gilt auch für die Wirtschaft – und das ist für mich besonders interessant –, denn im Wirtschafts- und Handelsraum hat sich der Cyberspace in verhältnismäßig kurzer Zeit zu einem Marktplatz von besonderer Bedeutung entwickelt. Schätzungen zufolge könn­te sich der Wert des weltweiten E-Commerce-Geschäftes inzwischen auf 580 Milliar­den US-Dollar nahezu verdoppeln. Wenn man daran denkt, dass auch in Österreich 42 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher inzwischen das eBay-Geschäft nüt­zen und Bestellungen online abwickeln, dann würde ich sagen, das ist nicht nur be­quemes Shopping, Online-Shopping, sondern das bedeutet auch immer wieder Gefahr. Es gibt fast niemanden, der nicht schon in Gefahr gekommen wäre, als Konsument oder Konsumentin von kriminellen Anbietern geschädigt zu werden.

Ich denke, auch im politischen Cyberspace sind wir gefordert, darauf zu achten, dass wir auch in Zukunft mittels E-Government unsere Bürger und Bürgerinnen schnell, in­tensiv informieren können, ihnen vielleicht den Weg zu Institutionen erleichtern können, sie vorher besser informieren; trotzdem müssen wir darauf achten, dass auch auf die­sem Gebiet die politische Meinungsäußerung gewährleistet ist, die Voraussetzung da­für, und die Menschenrechte eingehalten werden können, sowohl im virtuellen als auch im nichtvirtuellen Bereich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Bundesministerin hat darauf natürlich nicht nur reagiert, sondern ist seit zwei Jahren – kann man sagen – an diesem Thema dran, und wir wissen, dass wir da herausgefordert sind. So konnten – Gott sei Dank mi­nisterienübergreifend und in einer Querschnittsmaterie – doch einige Maßnahmen ge­setzt werden, die, wie ich glaube, zu mehr Sicherheit der Bürger im Cyberspace führen werden und das Rechtsgut des Bürgers, das vom Staat geschützt werden muss, si­cherstellen.

Dazu wurde über das Ministerium hinaus das Kuratorium Sicheres Österreich gegrün­det, in dem vor allem große Wirtschaftsunternehmen vertreten sind, die intensivst mit dem Ministerium zusammenarbeiten, um zum Beispiel Betriebsspionage, Datenklau beziehungsweise unlauteren Wettbewerb zu verhindern. In diesem Kuratorium sind in erster Linie große Unternehmungen vertreten, die natürlich besonders gefährdet sind, von Hackern bedroht zu werden, sowohl was ihre Verkaufsstrategien als auch ihre „Be­triebsgeheimnisse“ – unter Anführungszeichen – betrifft.

Gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Landesvertei­digung wurde auch die Österreichische Strategie für Cyber Sicherheit erarbeitet. Sie liegt den Abgeordneten vor. Wenn man sich das genauer anschaut, dann sieht man, dass da zahlreiche Maßnahmen gesetzt werden, die sehr mühsam sind und nur von Fachleuten umgesetzt werden können. Fachleute sind nicht in unbegrenzter Anzahl verfügbar, man muss sie ausbilden, man muss sie im Ministerium schulen, und so ist es auch zur Gründung von C4 gekommen.

C4 ist eine Taskforce im Innenministerium, in der sich bis zu 1 000 Mitarbeiter in Zu­kunft damit zu beschäftigen haben werden, wie wir in Österreich Cyber-Sicherheit für unsere Bevölkerung sicherstellen. Ich denke, dass diese Taskforce, die ausgeht von der Ministeriumsspitze, von der Sektion, bis hinunter zum Bezirkspolizeikommando, dafür sorgen wird, dass wir das gewährleisten – trotz eines permanenten Ansteigens der Anzeigen. Ich denke nur daran, dass es im Jahr 2011 ungefähr 4 000 Anzeigen im Bereich des Hacking und des Internetbetruges gab, 2012 waren es bereits über 12 000, und man braucht kein Prophet zu sein, um zu prognostizieren, dass es heuer


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wieder mehr sein werden. Das ist einfach ein rasch wachsender Markt, sowohl positiv als auch negativ, und wir hinken da als Institution und als Behörde natürlich immer et­was hintennach.

Ich denke aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese gemeinsamen Maß­nahmen – sowohl des Bundesministeriums für Inneres als auch des Verteidigungsmi­nisteriums, des Bundeskanzleramtes und des Finanzministeriums – werden dafür sor­gen, wenn wir uns einig sind und wenn wir die besten Köpfe darauf ansetzen, dass der österreichische Bürger in Zukunft nicht nur den Nutzen des Internets lukrieren kann, sondern auch vor kriminellen Interventionen im Internet geschützt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

9.27


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Füller. Ich erteile es ihm.

 


9.28.00

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heu­te in dieser Aktuellen Stunde über das Thema Cyber-Sicherheit für Österreich, eine Thematik – Kollege Perhab hat es schon angesprochen –, die aufgrund der aktuellen Berichterstattung rund um den Fall Snowden und einer systematischen Datenerfas­sung durch den US-Nachrichtendienst NSA und die britischen Government Communi­cations Headquarters an zusätzlicher Brisanz gewonnen hat.

Nicht nur das Vertrauen zwischen einzelnen Staaten ist zum Teil verloren gegangen oder in einer schwierigen Situation, es geht auch um eine Gefahr – und über das muss man auch diskutieren –, was Demokratie und Rechtsstaat angeht, wenn es zur systema­tischen Erfassung von Daten der Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern kommt.

Ich möchte – da Kollege Perhab hier schon die Berichte und die Unterlagen des Kura­toriums betreffend Cyber-Sicherheit angesprochen hat – ein bisschen auf dieses Span­nungsverhältnis eingehen. Ein interessanter Artikel in der Onlineausgabe der „Zeit“ be­schäftigt sich damit, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, einige Passagen dem Ple­num näherzubringen – ich zitiere –:

„Ausspähprogramme wie Prism und Tempora sind ein Weckruf: Ein Weckruf für die Demokratie und die offene und freiheitliche Gesellschaft. Es geht längst nicht mehr nur darum, die Handlungen aus dem Ruder gelaufener Geheimdienste und die Verantwor­tung der Regierungen dafür aufzuklären.“ Es geht auch darum, sich mit dieser ent­standenen Parallelgesellschaft zu beschäftigen. „Aufklärung ist dabei selbstverständ­lich dringend geboten und es muss festgestellt werden, wer dafür verantwortlich ist. Natürlich müssen die Angriffe auf“ unsere „Grundrechte auch () gestoppt werden und es braucht verbindliche Regelungen“, wie man mit solchen in Zukunft umgeht.

Aber mittlerweile geht es auch um die Frage, „ob die Balance von Freiheit und Sicher­heit noch in einem richtigen Verhältnis ist. Immer wieder wird in der Sicherheitsdebatte die Maxime angeführt, dass es ohne Sicherheit keine Freiheit geben könne. Dabei wird allzu gern übersehen, dass die Prämisse unseres Staatsverständnisses in erster Linie die Freiheit ist. Nur eine Gesellschaft, in der größtmögliche Freiheit“ für die Menschen „besteht, ist offen und demokratisch. Denn das Argument lässt sich auch umdrehen – ohne Freiheit kann es keine Sicherheit geben. Überwachung aber ist das Gegenteil von Freiheit. Und der jetzt in Ansätzen bekanntgewordene Ausspähskandal erschüttert das Vertrauen in eine offene, freie“ und demokratische „Gesellschaft. Er rührt an ihren Kern.“

„Jeder ist verdächtig“, unter diesem Schlagwort könnte man es zusammenfassen. „Denn viele Menschen haben mit der Vernetzung der Welt – mit der Schaffung einer di-


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gitalen Informations- und Kommunikationsinfrastruktur – große Hoffnungen verbunden. Sie hatten die Hoffnung, die neue Technik werde Transparenz und Teilhabe stärken und damit auch die Demokratie.“

„Die USA und das Vereinigte Königreich haben Milliarden Datensätze ausgespäht, ausgeleitet, massenhaft gespeichert und auf Grundlage von Algorithmen ausgewertet – von sogenannten Metadaten bis hin zu Kommunikationsinhalten. Sie taten das offen­sichtlich ausnahmslos von allen Bürgerinnen und Bürgern und ohne“ jeden „Anlass.“

„Eine offene Gesellschaft ist immer auch eine verwundbare Gesellschaft. Und sie muss ständig die individuellen Freiheitsinteressen und die kollektiven Sicherheitsinteressen abwägen.“

Besonders berührt haben mich im Zusammenhang mit den Anschlägen von Norwegen die Aussagen des norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg, der nach den Anschlägen von Oslo und Utøya bemerkt hat, dieses Ereignis wäre wohl die schlimms­te Katastrophe für Norwegen seit dem Zweiten Weltkrieg. In einer ersten Pressekonfe­renz hat er bekräftigt – mit seinen Worten –: „Ihr werdet unsere Demokratie und unser Engagement für eine bessere Welt nicht zerstören.“

Zwei Tage nach den Attentaten sagte Stoltenberg in seiner Rede beim Trauergottes­dienst: „Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unse­re Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.“

Genau gegen diese Grundsätze wurde aber zum Teil von Geheimdiensten und Regie­rungen verstoßen, „sie haben das Wachsen einer Parallelgesellschaft zugelassen, in der allein die Sicherheit zählt. Aber selbst hundertprozentige Überwachung hätte nicht hundertprozentige Sicherheit zur Folge“.

„Die schrecklichen Attentate des 11. September haben die Welt verändert und überall wurden weitreichende neue Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse geschaffen“, auch hier in Österreich. „Eine offene und freiheitliche Gesellschaft muss sich wehren können und braucht Befugnisse der Ermittlungsbehörden, um Gefahren begegnen und Strafta­ten verfolgen zu können“, keine Frage, aber nicht alles, was technisch möglich ist, muss auch rechtsstaatlich geboten und vertretbar sein.

„Wir brauchen endlich eine“ gesellschaftliche „Debatte, wie wir die verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte“ erhalten und garantieren können. Wir brauchen auch eine Debatte über die Grenzen des technischen Einsatzes von Geheimdiensten und den Ausbau der demokratischen Kontrolle darüber. „Es ist absolut inakzeptabel, dass sich EU-Mitgliedsländer () gegenseitig ausspionieren.“

„Wir brauchen“ – und daran denke ich – „ein europaweit hohes Datenschutzrecht“, in­sofern ist auch der Vorstoß der deutschen Bundeskanzlerin Merkel in den letzten Ta­gen zu begrüßen; wir werden gerne beobachten, wie diese Diskussion weitergeht.

Die Ausführungen hätten noch viel umfangreicher sein können, als ich es hier habe schildern können, aber es spricht in Worten einfach die Befürchtungen vieler Bürgerin­nen und Bürger aus, vor allem ein allumfassendes Überwachungssystem betreffend.

Natürlich müssen wir als Verantwortliche den Sicherheitsbehörden entsprechende Ins­trumente und Werkzeuge zubilligen und zugestehen. Es geht aber letztendlich immer um die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes der Mittel.

Es ist fast noch tagesaktuell – es wurde bereits angesprochen –: Sie haben als Innen­ministerin an der österreichischen Sicherheitsstrategie mitgewirkt. Zum Bereich Inneres wird mein Kollege Rene Pfister später noch einige Fragen an Sie stellen. Ich möchte jedoch noch etwas auf den Bereich militärische Sicherheit eingehen, da Sie auch in diese Diskussion involviert und dabei waren.


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Da steht betreffend „Beitragsleistungen des ÖBH zum Objektschutz, zum Schutz kriti­scher Infrastrukturen, im Bereich Cyber Sicherheit, für mögliche Herausforderungen im Bereich Grenzüberwachung sowie zur Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der öf­fentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren im Sinne des Art. 79 B-VG“ – ein biss­chen nebulos natürlich noch – Folgendes:

„Die für solche Einsätze notwendigen Fähigkeiten und Mannstärken sind in einem ge­samtstaatlichen Planungsprozess mit den assistenzanfordernden Behörden festzule­gen und regelmäßig fortzuschreiben.“

Gemeinsame Übungen sollen auch bei den zuständigen Behörden vorgesehen sein.

Mich würde interessieren: Welche Art von Unterstützungsmaßnahmen bei der Auf­rechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren gemäß Artikel 79 B-VG wäre aus Ihrer Sicht als Innenministerin notwendig, oder sind die jetzt gültigen Be­stimmungen dieses Artikels ausreichend? Welche Größenordnung, welche Mannstär­ken, welche Fähigkeiten des Bundesheeres wären seitens des Innenministeriums er­wünscht, um da gemeinsam verstärkt zusammenarbeiten zu können? Wie oft sollen gemeinsame Übungen der beteiligten Behörden und des Bundesheeres stattfinden? Und denkt man im Zuge dieser Debatte auch über die Dotierung der Mittel für das Hee­resbudget nach, würden Sie das unterstützen?

Ich würde mich freuen, wenn Sie uns die eine oder andere Frage beantworten könnten; wie gesagt, zum Bereich Inneres wird Kollege Rene Pfister noch einige Fragen an Sie stellen. Ich möchte allerdings anmerken, dass wir als sozialdemokratische Bundesrats­fraktion immer ein Mitstreiter sein werden, wenn es darum geht, die Sicherheit für die Menschen in Österreich zu verbessern, aber immer unter der Maxime, dass die ga­rantierten Freiheiten und Grundrechte unangetastet bleiben müssen, sämtliche Aktivi­täten auch in diesem Bereich einer Kontrolle – sei es einer parlamentarischen Kontrol­le, sei es einer richterlichen Kontrolle – unterliegen und unter höchsten datenschutzrecht­lichen Aspekten stattfinden sollen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, ich freue mich auf eine interessante Debatte! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

9.37


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hafenecker. – Bitte.

 


9.37.03

Bundesrat Christian Hafenecker (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Innenministerin! Hohes Haus! Eine Aktuelle Stunde zum Thema Cyber-Si­cherheit – ich bin sehr dankbar für dieses Thema, weil es meiner Ansicht nach viel zu wenig auf politischer Ebene diskutiert wird, vor allem inhaltlich viel zu schwach. Wir sind es gerade aus der berühmten Zeit des Sommerlochs gewöhnt, dass kleine The­men, die de facto keine sind, aufgeblasen werden; hier haben wir die skurrile Situation, dass ein Thema, das de facto wirklich eines ist, immer kleingehalten wird, dass es da­zu seitens der Politik kaum wesentliche Äußerungen gibt – und damit sind wir auch schon beim Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Der Fall Snowden hat uns beispiellos gezeigt, dass es da einen Skandal betreffend Da­tensicherheit, eigentlich den größten Skandal der jüngeren Geschichte, gibt: Es wird munter spioniert, in Dimensionen, die wir uns nicht vorstellen können. Der Fall Snow­den hat auch gezeigt, was die FPÖ und viele andere kritische Geister immer wieder befürchtet haben: Die US-Amerikaner und ihre Betriebe lesen uns schamlos aus, wie ein offenes Buch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da darf man sich auch nicht darüber wun­dern, wenn dieser Tage ein Witz im Internet zu lesen ist, der in etwa so lautet: Liebe


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NSA! Meine Festplatte ist kaputtgegangen; ich bräuchte Ersatz. Könnt ihr mir bitte eine Kopie schicken? Ich zahle das Porto. – Was hier als Witz dargestellt wird, ist leider Gottes traurige Realität, ist leider Gottes bitterer Ernst, meine sehr geehrten Damen und Herren!

US-Großkonzerne wie Apple, Microsoft, IBM, Facebook und Google haben sich über Jahrzehnte hinweg eine einzigartige Datenhegemonie aufgebaut. Selbstverständlich hätte auch der freie Markt in Europa diese Möglichkeit gehabt, aber diese Entwicklung hat man offenbar verschlafen. Man hat zum Beispiel die Parallelentwicklungen im Be­reich des Internets, die es in Frankreich zweifellos schon gegeben hat, nicht auf euro­päischer Ebene fortgesetzt, man hat diese Entwicklungen einfach verschlafen und es nicht gefördert, Parallelsysteme aufzubauen.

Gott sei Dank – nur ein kurzer Sidestep – haben wir es zumindest im Bereich der Navi­gation geschafft, dass wir uns nicht einzig und allein auf GPS verlassen müssen, son­dern jetzt auch selbst ein Navigationssystem aufbauen, mit GALILEO ein eigenes euro­päisches Projekt vorantreiben.

Selbstverständlich, muss man also sagen, sind da Europa und die europäische Wirt­schaft selber schuld, aber es gibt ein großes Aber, und da liegt meiner Ansicht nach auch der große Sündenfall begraben. Man hat nämlich eines übersehen: Infolge des 11. September wurde in Amerika, in den Vereinigten Staaten, der PATRIOT Act be­schlossen, dieser ermöglicht der US-Regierung eine weitreichende Abhörmöglichkeit gegenüber den eigenen Bürgern, gegenüber den eigenen Konzernen.

Das ist, könnte man vorderhand sagen, deren Problem – sie können diese Regierung ja abwählen –, aber es ist auch zu unserem Problem geworden, und zwar deshalb, weil es dieser PATRIOT Act der amerikanischen Regierung eben auch ermöglicht, Daten amerikanischer Betriebe sicherzustellen und zu überwachen. Somit sind auch unsere Daten entsprechend in der Ziehung, nur mit dem Unterschied, dass wir uns nicht direkt zur Wehr setzen können oder – wie ich zumindest in den letzten Wochen vernehmen musste – offenbar auf politischer Ebene auch nicht zur Wehr setzen wollen.

Das hat sich übrigens auch bereits in einigen Fällen der Vergangenheit dokumentiert – ich verweise da nur auf den IBAN- und SWIFT-Skandal, wo ja hochsensible Bankdaten ganz, ganz locker über den Ozean gefunkt worden sind, das hat sich dokumentiert in den Passagierlisten, wo man erst im Nachhinein politisch nachgezogen und gesagt hat: Das war eh alles in Ordnung!, und vieles mehr. Es gibt mittlerweile unzählige Fälle, die dokumentiert sind, was Betriebsspionage betrifft.

Doch jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es so dick gekommen wie noch nie. Die schlimmsten Befürchtungen sind wahr geworden: Es werden EU-Institu­tionen ganz ungeniert abgehört, es werden Ministerien abgehört, es werden Banken entsprechend ausgelesen, es werden offenbar sogar Geheimdienste geknackt, es wer­den Leitbetriebe ausspioniert, und selbstverständlich sind – und das ist für mich als Bürger auch ein riesengroßes Problem – Privatpersonen sozusagen Zielobjekte, die den Amerikanern ohne Schutz ausgeliefert sind. Die Frage lautet daher: Wo kommen wir da hin?

Was da auf Anordnung der politischen Klasse medial heruntergespielt wird, ist in Wirk­lichkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren – und Sie haben das sehr oft be­müht – ein Totalangriff auf europäische Grundwerte. Es werden hier unsere Grund­rechte mit Füßen getreten, und, Frau Innenministerin, es ist eine Kriegserklärung der USA an uns: Es ist der Cyberwar, von dem Sie so oft gesprochen haben. Dieser steht uns nicht bevor, sondern wir befinden uns mitten drinnen.

Was ist passiert? – Überraschung! Leider nichts. Es gab kaum Protestnoten, es gab kaum oder nicht merkbare diplomatische Konsequenzen, es gab ein absolutes Versa-


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gen der Außenpolitik. Es gibt jetzt lediglich bilaterale Gespräche, wo es natürlich keine konkreten Ergebnisse gibt. Außerdem sind diese ja, und das ist eigentlich die Ironie an der Sache, geheim. Auch auf der Ebene des Freihandelsabkommens, das jetzt verhan­delt werden soll, sind keine merkbaren Konsequenzen zu erkennen. Es sind also alle außen- und innenpolitischen Mechanismen wieder einmal komplett ins Leere verlaufen. Es wurde komplett versagt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mich an eine Zeit erinnern, wo eine demokratisch zustande gekommene Regierung in Österreich deshalb von „drei Wei­sen“ überprüft wurde, weil man Angst um die Grundwerte Europas gehabt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, andere Staaten setzen ganz andere Handlungen, wie ich soeben ausgeführt habe, aber da gibt es seitens der Europäischen Union nur betretenes Schweigen. Es gibt keine außenpolitischen Konsequenzen. Meiner Ansicht nach ist das eine Schande für die europäische Außenpolitik, und in Wirklichkeit hat sie sich damit auch ad absurdum geführt.

Die Frage nach Konsequenzen ist also berechtigt, weil unsere innere Sicherheit massiv gefährdet ist. Es sind daher offene Fragen zu stellen: Was wussten Sie, Frau Innen­ministerin, darüber? Was wissen Sie? Welche Abkommen gibt es mit den USA? Was ist an diesen Gerüchten mit den Datenrückflüssen dran, wo anscheinend Abkommen mit Österreich bestehen, diese Daten an Amerika weiterzugeben, und diese Daten auf der anderen Seite wieder von der Polizei über die Vereinigten Staaten zurückgeholt werden? Ich bringe da nur das Stichwort Abhören von Parlamentariern. – Darüber et­was zu erfahren, das wäre eine ganz wesentliche Sache, gerade hier im Hohen Haus.

Weitere Fragen: Welche Sicherheitsmaßnahmen werden gesetzt? Was machen wir in den Ministerien mit den Computersystemen von amerikanischen Großkonzernen? Wel­che Sicherheitsschleifen gibt es da? Wie weit sind wir tatsächlich mit der Cyberwar-Abwehr? Und vor allem sollte immer die Frage zum Schluss stehen: Was lernen wir daraus? (Bundesrat Mayer: ... Fragestunde!)

Abschließend noch ein Wort zum Asylfall Snowden: Gerade Österreich als neutrales und vor allem blockfreies Land hätte meiner und unserer Ansicht nach selbstverständ­lich die Verpflichtung gehabt, hier Asyl zu gewähren. Man hat, wie man es immer wie­der macht, die heiße Kartoffel weitergegeben, obwohl es aus unserer Sicht ... (Zwi­schenrufe bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.) – Bitte zuhören, Kollegen!

Es wäre aus unserer Sicht leicht möglich gewesen, einen Emissär des Außenministe­riums auf den Moskauer Flughafen zu schicken und dort das Asylverfahren in Gang zu setzen. Das ist sehr wohl unter Juristen auch eine strittige Frage, die nicht geklärt wurde. (Bundesrat Mayer: Er muss das in Österreich stellen!) In Österreich war es uns nur wichtig, die heiße Kartoffel so schnell wie möglich weiterzureichen. Deswegen bin ich hier auch schon beim Schluss.

Wir haben hier einmal mehr eine Chance vertan, Stärke zu zeigen – nach innen und nach außen. Wir haben hier einmal mehr vor Augen geführt bekommen, dass unsere Regierung handlungsunfähig ist (ironische Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ), und wir als FPÖ werden daher die Regierung in dieser Sache nicht aus der Ziehung entlassen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Dönmez. – Bundesrat Per­hab: Evo Morales sieht das anders! – Ruf: ... Fischer hat ihm das Leben gerettet! – Bundesrat Schreuder: Wenn es um Asyl geht, seid ihr die Scheinheiligen!)

9.45


Präsident Reinhard Todt: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin für Inneres Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. Auch ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 



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9.45.49

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! Zu Beginn darf ich Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, herzlich zur Übernahme dieses hohen Amtes des Vorsitzes gratulieren und darf Ihnen dafür auch sehr, sehr viel Erfolg wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde von den Vorrednern schon ange­sprochen, dass das Internet zweifelsohne sehr, sehr viele Vorzüge und Vorteile für uns gebracht hat – keiner mag sich das Leben ohne Internetnutzung, sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich, mehr vorstellen, denn gerade der Zugang zu Informa­tionen, die Organisation unseres Lebens wäre ohne Internet um einiges schwieriger und komplizierter –, aber mit diesen vielen Vorteilen und Vorzügen, die damit ver­bunden sind, gehen natürlich genauso viele Nachteile und vor allem auch Risken ein­her.

Wir sehen das auch an der Kriminalstatistik, die in diesem Bereich permanent ansteigt. So wurde heute schon ganz korrekt gesagt, dass vor zehn Jahren gerade einmal 2 400 Delikte im Bereich der Cyberkriminalität angezeigt worden sind, während wir im Jahr 2012 bereits 10 231 Fälle gehabt haben, die zur Anzeige gebracht worden sind. Von Hacking über Phishing bis hin zur Wirtschaftsspionage gibt es die verschiedensten Arten von kriminellen Möglichkeiten im Bereich des Cyberspace. Das heißt, wir haben hier ganz große konkrete Aufgaben zu erfüllen und uns diesen Herausforderungen zu stellen.

Gerade in den letzten Jahren waren wir intensiv damit beschäftigt, die Sicherheit im Cyberraum sicherzustellen, also vor allem das Recht auf Cybersicherheit zu gewähr­leisten. Ich denke, wir haben in den letzten zwei Jahren sehr viel auf den Weg gebracht und auch sehr viele Maßnahmen gesetzt. Daher bin ich auch stolz, dass es in enger Allianz zwischen dem Innenministerium, dem Bundeskanzleramt, dem Verteidigungs­ministerium, dem Außenamt und dem Finanzministerium gelungen ist, eine österreich­weite Cybersicherheitsstrategie auf den Weg zu bringen, erstmals eine gesamtstaat­liche Strategie, wo ganz klar abgeleitet werden kann, welche Maßnahmen step by step umgesetzt werden müssen.

Ich darf hier nur zwei Aspekte herausgreifen. Das ist zum einen der Bereich der Sen­sibilisierung, und der zweite wesentliche Bereich betrifft die intensive Koordination zwi­schen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. – Lassen Sie mich mit dem Bereich der Prä­vention beginnen.

Wir wissen, dass unsere Kinder, unsere Jugendlichen heute natürlich ganz anders auf­wachsen, dass die Nutzung des Internets zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist, dass sich viele aber nicht dessen bewusst sind, welche Gefahren damit verbunden sind. Das heißt, es hätte keinen Sinn, die Internetnutzung zu verbieten, aber wichtig ist es, die Verantwortung wahrzunehmen, den sensiblen Umgang damit zu lehren. Des­wegen setzen wir gerade in diesem Bereich bei unseren jungen Menschen an, im Be­reich der Prävention an den Schulen. Daher kommt es auch nicht von ungefähr, dass wir an die 320 Präventionsbeamte haben, die an unseren Schulen unterwegs sind, um dort vor allem den sensiblen Umgang zu lehren, mit Projekten wie „Click & Check“, um hier nur ein Projekt zu nennen.

Weiters ist es uns natürlich auch wichtig, dass wir den Bereich der IT-Ermittlungen in den Landeskriminalämtern ausbauen, um eben mittelfristig auch ein flächendeckendes Netz an IT-Experten in ganz Österreich zur Verfügung zu haben.

Eine ganz entscheidende und wesentliche Rolle spielt hier vor allem auch das C4, das Cyberkompetenzzentrum, das im Bundeskriminalamt implementiert ist – eine ganz wichtige und zentrale Koordinations- und Kompetenzstelle für den gesamten Bereich


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der Cyberkriminalität. Dort arbeiten hoch spezialisierte Expertinnen und Experten, wo es darum geht, natürlich diesen Expertenpool auch in Zukunft aufzubauen, aber auch eine ganz wichtige zentrale Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber auch für die Unternehmungen zu schaffen.

Ich darf zum zweiten wesentlichen Punkt kommen, nämlich zum Punkt der engen Ko­ordination zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. – Wir wissen, dass die Proble­me im gesamten Bereich der Cybersicherheit nicht allein vom Staat gelöst werden kön­nen, sondern dass es da eine enge Allianz zwischen dem Staat und der Wirtschaft braucht. Deswegen bin auch sehr dankbar, dass – erst vor einigen Wochen – ein Cybersicherheitsforum ins Leben gerufen worden ist, eine Plattform von Unternehmun­gen, die Informationen austauschen und Strategien ableiten.

Wie Sie wissen, wurden gerade in den letzten Jahren Cyber-Angriffe, Hacker-Attacken von den Unternehmungen verschwiegen, weil man eben auch mit Imageschäden ge­rechnet hat. Jetzt haben wir gerade dadurch einen sehr großen Schritt nach vorne ge­macht, dass in einem geschlossenen Kreis darüber diskutiert wird und vor allem stra­tegische Maßnahmen abgeleitet werden können – Strategien, die dann auch anderen Unternehmungen weitergegeben werden können.

Das ist ein ganz großer Schritt nach vorne, wo es auch darum geht, mittelfristig abzu­leiten, ob es zusätzliche gesetzliche Regulative braucht, mit der Vorgabe, so wenig ge­setzliche Maßnahmen wie notwendig, sodass da vor allem auch die Selbstverantwor­tung der Unternehmungen greift.

Ein ganz wichtiges Thema, das vor allem auch vom Kollegen Perhab angesprochen worden ist, ist der gesamte Bereich der Wirtschaftsspionage. – Wirtschaftsspionage ist ein Thema, das uns schon seit vielen Jahren beschäftigt, ein Thema, das immer wieder im Fokus ist, wo wir wissen, dass gerade große Unternehmungen gute Sicherungssys­teme aufgebaut haben, sehr viel Geld investiert haben, weswegen sich jetzt diese Cyberspionage vor allem auf den Bereich der Klein- und Mittelbetriebe konzentriert. Warum auf den Bereich der Klein- und Mittelbetriebe? – Weil natürlich viele Klein- und Mittelbetriebe mit einer Software arbeiten, die einige Jahre alt ist, wo es letztendlich auch an Sicherheitssystemen mangelt.

Aus diesem Grund haben wir auch eine Offensive gestartet – eine Offensive des In­nenministeriums, des Kuratoriums Sicheres Österreich mit der Wirtschaftskammer. Es geht darum, vor allem Klein- und Mittelbetriebe zu sensibilisieren, ihnen vor allem auch Hackerattacken vor Augen zu führen. Das heißt, Hackerattacken werden live nachge­stellt, um eben auch zu zeigen, wie schnell, wie rasch und wie einfach das geht, und um dann letztendlich den IT-Experten, den Beratern auch die richtigen Fragen stellen zu können, um eben das eigene Unternehmen sicherer machen zu können. Wir haben damit Ende Juni mit einer sogenannten Roadshow begonnen. Das geht jetzt quer durch Österreich, um hier wirklich die Sensibilisierung voranzutreiben.

Sie sehen also, dass wir in diesem Bereich sehr gut unterwegs sind, dass aber die diesbezüglichen Herausforderungen nicht weniger werden, sondern deren Zahl zwei­felsohne ansteigt. Dies ist ein Thema, das uns neben anderen Kriminalitätsarten und Kriminalitätsformen natürlich auch weiterhin intensiv fordern wird.

Aber gestatten Sie mir auch, diese Aktuelle Stunde zu nutzen, um auf den Fall Snow­den einzugehen, der von meinen Vorrednern gleichfalls angesprochen worden ist. Ich sage hier auch ganz klar, dass ich volles Verständnis habe für viele, die Sympathien gegenüber der Person Snowden haben, weil er eben diese Diskussion rund um die Geheimdienste gestartet hat.

Wir alle wissen, Geheimdienste sind notwendig, um Terrorismus zu bekämpfen, um Terrorismus zu verhindern beziehungsweise schwere Straftaten aufzuklären. Ich glau-


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be, das liegt auf der Hand. Ganz klar auf der Hand muss aber auch liegen, dass es da ganz strenge Regelungen, strenge Kontrollen braucht, dass gesetzliche Rahmenbedin­gungen zur Gänze eingehalten werden müssen, dass wir von einem Geheimdienst wie der NSA vor allem auch erwarten, dass sie sich auf österreichischem Boden an die ös­terreichischen Gesetze hält. Das heißt, für uns ist die Aufklärung der Ausspähung bei Gott nicht fertig (Zwischenruf des Bundesrates Hafenecker), sondern wir setzen hier ganz klar auf die Arbeitsgruppe auf EU-Ebene, wo Expertinnen und Experten seitens der USA und Europas diesen Fall im Detail aufklären müssen. (Bundesrat Hafenecker: Na, bitte darum!)

In diesem Sinne sage ich ein Danke, dass das Thema „Cyber“ heute im Bundesrat in den Mittelpunkt gestellt wird – ein Thema, das nicht nur andere angeht, sondern jeden Einzelnen von uns, das heißt, Staat, Wirtschaft, aber auch jeden Einzelnen selbst. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.55


Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesministerin, auch für die Wünsche an mich persönlich.

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde nach Beratung in der Präsidialkonferenz 5 Minuten nicht überstei­gen darf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schreuder. Ich erteile es ihm.

 


9.55.58

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Ich freue mich, dass mein Bundesland jetzt sozusagen das Präsidium übernommen hat, und wünsche Ihnen auch von grüner Seite alles Gute.

Ich fühle mich ja in manchen Details in dieser Debatte ein bisschen an eine Situation erinnert, als ob wir über das Internet sprechen und das Jahr 1998 schreiben würden. Allein die Begriffe „Cyberraum“, „virtueller Raum“, „Cyberkriminalität“, „Cybermobbing“ sind ja nun wirklich Begriffe, die – und ich bin netzpolitischer Sprecher der Grünen – in den wirklichen Debatten dort schon längst nicht mehr fallen, denn Kriminalität ist Kriminalität, Mobbing ist Mobbing, Sicherheit ist Sicherheit – ganz egal wo, ganz egal, ob das im Internet stattfindet oder sozusagen in der sogenannten angeblich realen Welt.

Das Internet ist ein realer öffentlicher Raum, wo reale Menschen real miteinander kom­munizieren, sich austauschen, debattieren, Videos tauschen, mittlerweile auch gemein­sam arbeiten, alles Mögliche machen. Das ist nicht etwas Virtuelles, eine Parallelwelt, ein Paralleluniversum, das ist ganz realer öffentlicher Raum – und zwar ein globaler öf­fentlicher Raum, was ja die große Herausforderung ist.

Und wenn – und ich möchte nur kurz auch auf das Thema Kriminalität eingehen; in 5 Minuten schaffe ich ja leider nicht alles unterzubringen, was ich zu sagen hätte –, al­so wenn schon über die Kriminalität im Internet oder über die Sicherheit gesprochen wird, dann frage ich mich schon – so toll ich Projekte finde, und ich finde es auch wirk­lich gut, dass wir Projekte in den Schulen machen –, warum so etwas wie Medien­kompetenz noch nicht bei uns im Lehrplan in den Schulen verankert ist.

Das halte ich für eine der Schlüsselfragen für die moderne Zeit: dass Schülerinnen und Schülern nicht nur mitgegeben wird, dass Mobbing, Kriminalität, all das reale Straftaten sind, wo man auch reale Rechte hat, sich wehren kann, so wie bei allen anderen Straf­taten auch – Cybermobbing ist ja vom Delikt her nichts anderes als Mobbing, es gibt kein sozusagen Cybermobbing –, sondern dass man den Schülerinnen und Schülern auch mitgibt, wie man seine Privatsphäre schützen kann, wie die Einstellungen funk-


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tionieren, wie man sich davor schützen kann, dass irgendwelche Partyfotos, wo man vielleicht einmal ein bisschen zu viel getrunken hat, einem dann später auch einmal bei irgendwelchen Bewerbungen schaden. Das halte ich für ganz wichtig – aber auch: Wem gehören welche Medien? Wer hat welche Interessen im Internet, aber auch in der realen Medienwelt? Und wie kann man sich Schutz und Hilfe suchen, wenn man Opfer von was auch immer im Internet, aber auch außerhalb des Internets wird? Das halte ich für ganz wichtig.

Jetzt möchte ich aber doch zum wahrscheinlich interessantesten Thema, das uns alle in den letzten Wochen am meisten beschäftigt hat, kommen, nämlich zur sogenannten NSA-Affäre, zur PRISM-Affäre, zur Tempora-Affäre. – Man kann oder man muss der europäischen Politik hier große Verlogenheit in der gesamten Debatte vorwerfen. Na­türlich war es recht einfach, nachdem Snowden das erfreulicherweise und wichtiger­weise – das war für die Demokratie so wichtig – alles veröffentlicht und kundgetan hat, selbst einmal zu sagen: Wir haben nichts damit zu tun; böses, böses Amerika!; gleich­zeitig geht, wenn ein europäischer Staatsbürger in irgendeinem Land entführt wird, wenn ein Terroranschlag passiert, trotzdem der erste Anruf, der getätigt wird, in die USA. Das ist wahr. In Wahrheit schimpft man jetzt über die USA, und im Hinterkopf freut man sich, dass irgendjemand auf dieser Welt den „dirty job“ erledigt. – So schaut es nämlich in Wahrheit aus.

Und eines muss man der europäischen Öffentlichkeit auch vorwerfen: Nirgendwo sonst – nirgendwo sonst! – als in den USA werden die Geheimdienste auch so öffent­lich diskutiert. Dort wird das öffentlich diskutiert! Wenn hier in unserem Haus der Aus­schuss zu den Geheimdiensten tagt und ein Abgeordneter von etwas erzählt, dann macht er sich strafbar. Dann darf man nicht!

Über die Geheimdienste wird in Europa nicht öffentlich diskutiert: Wo sind die Gren­zen? Was dürfen sie? Was dürfen sie nicht? Wie schützt man Privatsphäre? – Das wird öffentlich nicht diskutiert, es wird verheimlicht. Deswegen bin ich Herrn Snowden dankbar, weil wir jetzt endlich darüber diskutieren. Als die ersten anti-amerikanischen Reflexe aufkamen, hat Snowden gesagt: Deutschland hat mit der NSA zusammenge­arbeitet, Österreich hat Verträge mit der NSA. – Und jetzt zu sagen: das „böse Ame­rika“?!

Im Übrigen halte ich – nicht, dass ich falsch verstanden werde – die Überwachung von der NSA durch PRISM und auch Tempora von Großbritannien für absolut verdam­menswürdig und für nicht zeitgemäß. Ich halte es für eine ungeheure Frechheit, dass der Datenschutz der EuropäerInnen so missachtet wird. Aber was tun wir EuropäerIn­nen? Was haben wir im Sicherheitspolizeigesetz getan, Frau Innenministerin? Ohne richterliche Kontrolle dürfen Daten überwacht werden?

Was haben wir mit der Vorratsdatenspeicherung gemacht? Sie wurde uns verkauft als Mittel zur Terrorismusbekämpfung, aber wir wissen jetzt aufgrund von Anfragen, für welche Delikte die Vorratsdatenspeicherung benutzt wurde. Es gab in 302 Fällen Aus­kunft über die Vorratsdaten, bei 438 Delikten wurden die Vorratsdaten abgefragt. Dabei ging es um alle möglichen Verbrechen, Diebstahl, Stalking, illegale Herstellung von Tabakwaren, aber um keinen einzigen Fall von Terrorismusbekämpfung. Terrorismus­bekämpfung war aber der angebliche Grund dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde.

Ehe wir jetzt schimpfen und mit dem Zeigefinger auf andere zeigen, sollten wir unsere Hausaufgaben machen. Europa braucht einen umfassenden Datenschutz, die Daten­schutzverordnung muss so stark wie möglich werden. Österreich soll sich mit aller Kraft dafür einsetzen und die Vorratsdatenspeicherung ein für alle Mal wieder in die Ge­schichtsbücher verdammen, sie gehört weg! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.01



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 42

Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Himmer. Ich erteile es ihm.

 


10.01.49

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es ist jetzt in dieser Debatte schon vieles gesagt wor­den. Wir befinden uns natürlich in einem Spannungsfeld zwischen dem Thema „Frei­heit“ und dem Thema „Sicherheit“, und es ist natürlich nicht ganz leicht, in diesem Zu­sammenhang eine kluge Politik erfolgreich zu machen.

Meinem Vorredner muss ich sagen, ich weiß jetzt nicht, was er im Endeffekt möchte. Auf der einen Seite verteidigst du die Amerikaner und sagst, es ist doch so, dass wir Europäer immer wieder auf sie zugreifen. (Bundesrat Schreuder: Ich habe die Verlo­genheit der Europäer gemeint!) – Die Verlogenheit, ja. Es ist auch wunderbar, darüber zu philosophieren, ein bisschen die Amerikaner zu verteidigen und ein bisschen die In­nenministerin zu dreschen und sich ein bisschen etwas zu wünschen (Bundesrat Schreuder: Haben Sie es nicht verstanden?), aber im wirklichen Leben muss man letztendlich versuchen, mit den gegebenen harten Realitäten so gut wie möglich umzu­gehen. Ich finde es natürlich mutig, wenn man sagt: Jetzt zeigen wir es den Amerika­nern einmal!, aber man sollte natürlich schon auch ein bisschen mit einkalkulieren, wel­che Möglichkeiten wir hier tatsächlich haben.

Ich bin absolut Ihrer Meinung: Kriminalität ist Kriminalität, ob sie im Netz stattfindet oder nicht; Mobbing ist Mobbing, ob es im Netz stattfindet oder nicht, keine Frage. An der semantischen Diskussion, ob Cyberspace Realität ist oder etwas anderes als die Realität, will ich mich nicht beteiligen. Tatsache ist, es finden Dinge im Netz statt, und es gibt andere Dinge, die finden im Haus statt, die finden auf der Wiese statt. (Neuer­licher Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.) Ja, aber es ist eine theoretische Dis­kussion, ob Cyberspace real oder nicht real ist. Wir alle wissen, wovon wir reden: Wir reden vom Cyberspace, und wir reden von dem, was im Internet und im Kastl stattfin­det. Aber wenn der eine sagt, das im Kastl ist virtuell, und der nächste Fan sagt, nein, das ist real, dann ist das nicht das Problem, vor dem wir stehen, dass wir das zuord­nen.

Herrn Kollegen Hafenecker möchte ich recht geben darin, dass – wovon er gesprochen hat – Europa es verabsäumt hat, Parallelsysteme zu entwickeln. Das sehe ich im Tech­nologiebereich in der Tat als eine große Problematik, weil es einfach so ist, dass es, was Hochtechnologie betrifft, einige wenige Unternehmen gibt, die Standards vorge­ben, die die entsprechenden Fähigkeiten haben, auf diesen Systemen zu singen und zu spielen. Wenn es keine europäische Industrie gibt, die Ähnliches machen kann, dann sind wir schon einmal automatisch in der Thematik auf dem zweiten, dritten oder auf welchem Rang auch immer, und dann wird es uns sehr schwer fallen, mit den ent­sprechenden technischen Alternativen zu reagieren. Das heißt, man wird meiner Mei­nung nach auch in der europäischen Industriepolitik darauf schauen müssen, dass wir eben nicht nur von amerikanischen, asiatischen und sonstigen Herstellern abhängig sind.

Ich glaube, dass es, was die Frage der Sicherheit betrifft, viele große Themenkreise gibt. Ein großer Themenkreis ist natürlich all das, was sich im Bereich der Unterneh­mungen abspielt. Darüber ist bereits einiges gesagt worden. Ich glaube, dass es sehr, sehr wichtig ist, dass man sich gegen Spionage wehrt, weil natürlich das geistige Ei­gentum etwas ganz, ganz Wesentliches ist und es nicht so sein kann, dass Mächte auf dieser Welt alles das, was jemand intellektuell entwickelt, einfach kopieren und dann auf demselben Markt günstiger verkaufen. Das kann man nicht wollen, das kann keine europäische Idee sein.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 43

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass es immer darauf ankommt, was man mit den Daten macht. Der Kollege von den Grünen hat das Thema „Medien“ angespro­chen. Das ist für mich ein interessantes Thema, denn gerade darum geht es nämlich: Welche Daten veröffentlicht man in den Medien? Der Cowboy in Texas zum Beispiel, der weiß, wo wer wann wie gewesen ist, ist derjenige, der über all diese Daten verfügt, aber derjenige, der das in der Zeitung veröffentlicht, derjenige, der das mit Verdächti­gungen und Vermutungen kombiniert und Menschen zum Teil der Begehung straf­rechtlicher Handlungen beschuldigt, sollte in die Überlegungen zum Thema „Sicher­heit“ auch miteinbezogen werden.

Es kann jeder seinen Beitrag dazu leisten. Ich glaube, dass es viele Menschen gibt, die, wenn sie sensible Daten bekommen, sagen, dass sie diese sicherlich nicht ver­wenden werden. Es gibt viele Leute, die sagen, wenn mir Informationen in den Schoß fallen, was mein Nachbar tut, macht oder sonst etwas, vergesse ich das wieder, weil mich das nicht interessiert. Das ist eine Frage der Moral: Wie geht man mit Daten um, die einem zufällig in den Schoß fallen, die aber niemanden etwas angehen? Das wird auch ein Thema sein, sich zu überlegen, wie wir das auch im Medienrecht abbilden, damit wir nicht zu viele Scheinmoraldebatten haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.07


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Pfister. Ich er­teile es ihm.

 


10.07.38

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werte Frau Bundesministerin! Wer­ter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu den Ausführungen meiner Vorredner nur eine kleine Klarstellung anbrin­gen. Es gibt seit dem Jahr 2011 das europäische Satellitensystem Galileo. Es wurden damals über Nacht 12 Milliarden € in der Europäischen Union aufgetrieben, um einen Satelliten in das Weltall zu schießen. – Für das Sozialmodell etwa bemüht man sich nicht so schnell, Geld aufzutreiben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Im Endausbau besteht dieses Satellitensystem aus 30 Satelliten mit weitreichender Be­teiligung; Argentinien, Brasilien, Indien, China, Mexiko sind dabei. Es ist das dritt­größte, in der Endausbaustufe sogar das zweitgrößte System. Das größte ist das GPS-System der Amerikaner, das zweite ist derzeit das russische Glonass-System. Ge­steuert wird diese Satelliteneinheit in Deutschland und in Italien, in Oberpfaffenhofen und in Fucino. Teile Europas haben bereits den Weitblick, es gibt eine sehr, sehr breite Basis für die Satellitentechnologie. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das nur zum Thema Satellitentechnologie, dazu, dass Europa alles verschlafen habe.

Ich komme jetzt auf das Thema „Cyber-Sicherheit für Österreich“ zu sprechen, damit ich meine vorgegebene Redezeit nicht überschreite.

Die Relevanz steigt täglich, das haben wir schon gehört. Im Zusammenhang mit Cyber-Betrug ist allein in Europa laut Interpol im letzten Jahr ein Schaden von 750 Milliar­den € entstanden. Cyber-Betrug wird inzwischen wie Drogenhandel in großem Stil mit internationalen Banden organisiert. Zum Vergleich: Die amerikanischen Banken haben im letzten Jahr durch herkömmliche Diebe 691 Millionen € verloren, über Cyber-Krimi­nalität rund 12 Milliarden €.

Als Industrie- und Dienstleistungsstandort befindet sich Österreich natürlich im interna­tionalen Wettbewerb. Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien leisten einen entscheidenden Beitrag, um in der digitalen Ökonomie Schritt zu halten. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien verschafft unseren Unternehmungen Effizienzgewinne und lässt neue Märkte entstehen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 44

Je mehr wir die Entwicklungschancen unserer Wirtschaft und damit auch unserer Bürgerinnen und Bürger an den Einsatz von Informations- und Kommunikationstech­nologien knüpfen, desto stärker müssen wir uns gleichzeitig mit der Sicherheit der ent­sprechenden Anwendungen beschäftigen. In der Broschüre, die Sie schon angeführt haben, „Österreichische Strategie für Cyber-Sicherheit“, finden sich sehr, sehr viele Überschriften, aber nur sehr, sehr wenige konkrete Dinge, daher meine Fragen.

Ein Schlagwort ist die Erhöhung der Sicherheit von Computersystemen und des Inter­nets durch Umsetzung der gesamtstaatlichen Strategie zur Cyber-Sicherheit. Für mich stellt sich da die Frage, von welchen Beträgen wir ausgehen und was in den nächsten Jahren investiert wird.

Die zweite Frage bezieht sich auf die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur Cy­ber-Kriminalität. Wie darf man sich das Kompetenzzentrum vorstellen? Wie in mo­dernen Science-Fiction-Filmen? Jemand begeht eine kriminelle Handlung – und 15 Mi­nuten später stehen die Cyber-Cops im Computerzimmer? Wie stellen Sie sich das vor?

Nächste Frage im Zusammenhang mit der aktiven Mitgestaltung der EU-Politik zum besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger: Welche Initiativen wurden seitens des Ministeriums gesetzt?

Nach dem Fall Snowden, der heute schon mehrmals strapaziert wurde, wurde eine internationale Task Force mit europäischer und amerikanischer Beteiligung eingerich­tet, in die ebenfalls Vertreter der Nationalstaaten entsendet werden. Meine Frage dazu: Wer wurde seitens Österreichs nominiert oder entsendet? Welche Aufgaben wurden diesen Personen mitgegeben?

Diese Gruppe hat laut Information, die ich habe, bereits am 8. Juli getagt. Gibt es schon erste Informationen oder Outputs aus dieser Gruppe? (Beifall bei der SPÖ.)

10.11


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Krusche. Ich er­teile es ihm.

 


10.11.56

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause! Cyber-Sicherheit ist ein Thema – und ich glaube, das ist vielleicht noch nicht wirklich in den Köpfen der Bevölkerung angekommen –, das jeden angeht, unabhängig davon, ob er im Netz ist, ob er einen Computer zu Hause hat oder nicht. Wenn es das Thema „Cyber-Sicher­heit“ gibt, dann kann man auch sagen – teilweise wurde das Thema jetzt angeschnit­ten –, es gibt auch eine Cyber-Kriminalität. Ich gehe jetzt bewusst nicht – das haben schon meine Vorredner ausführlich getan – auf die faktisch – unter Anführungszei­chen – „offizielle staatliche“ Cyber-Kriminalität ein, etwa auf den Fall Snowden und so weiter, sondern ganz schlicht auf den Kriminalitätsbegriff.

Was bedeutet das überhaupt? – Die Antwort darauf ist relativ einfach, nämlich: Es gibt keine einfache Antwort, denn es gibt verschiedenste Definitionen. Der Europarat spricht von Datenmissbrauch bis hin zu Urheberrechtsverletzungen, die UNO fasst den Begriff noch weiter: Betrug, Fälschungen, unerlaubter Zugriff. Am griffigsten scheint mir vielleicht die Definition zu sein: Jedes Verbrechen, das mit Hilfe eines Computers, ei­nes Netzwerkes oder einer entsprechenden Hardware begangen wird, fällt unter die­sen Begriff.

Ich habe eine interessante Studie gesehen, die Cyber-Kriminalität sozusagen in zwei Typen unterscheidet. Typ 1, aus der Sicht des Opfers, ist jene Kriminalität, die einen quasi einmaligen Kontakt zum Opfer hergestellt. Dazu gehören Phishing, Diebstahl


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 45

oder Manipulation von Daten, also die diversen Viren, Trojaner, Hackerangriffe, Identi­tätsdiebstahl, der ganze Banken- und E-Commerce-Betrug. Zu Typ 2, der eine wieder­holte Kontaktaufnahme zum Opfer benötigt, zählen die gesamten Online-Belästigun­gen und -Nötigungen, Verführung Minderjähriger, Kinderpornographie, Erpressung, die komplexe, bereits angesprochene Industriespionage bis hin zu Planung und Durchfüh­rung von Terroranschlägen.

Spätestens seit ein, zwei Jahren wissen wir, dass es möglich ist, gezielte mehrstufige Cyber-Angriffe zu machen. Ich erinnere nur an Stuxnet, ein Computervirus, das indus­trielle Infrastruktur für gezielte IT-Angriffe zum Ziel hat.

Damit sind wir beim angesprochenen Thema: Es betrifft wirklich alle, eben auch jene, die gar keinen Computer haben, dann nämlich, wenn beispielsweise Angriffe auf Ener­gieversorger, auf andere kommunale Einrichtungen, auf Verkehrsleitsysteme, auf Tele­kommunikationssysteme stattfinden. Ich habe einmal mit einem Sicherheitsexperten, IT-Experten gesprochen, und der hat gesagt, es wäre heute einem einigermaßen ge­schickten Hacker bereits möglich, beispielsweise Autos wie einen 5er BMW, die stän­dig online sind, zu einer unmotivierten Vollbremsung zu bringen.

Ein Thema, das in dem Zusammenhang natürlich auch alle betrifft, ist die Wettbe­werbsfähigkeit. Gerade die Industriespionage betrifft die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Wirtschaft.

Die Sicherheit ist daher ein strategisches Thema und nicht abdeckbar durch Einzel­maßnahmen. Es ist ein umfassender ganzheitlicher Ansatz notwendig. Die Frage, die sich der Politik und der Verwaltung und der Wirtschaft stellt, ist nicht mehr: Wie schützt man seine IT-Systeme?, sondern: Wie sichert man seine Geschäftsprozesse? – Indem man ganzheitlich an das Problem herangeht.

Es ist ein internationales Problem – das, glaube ich, gehört noch viel mehr herausgear­beitet, denn Internet-, Cyber-Kriminalität sind wirklich grenzenlos. Vielleicht kann man beispielsweise rumänische Diebsbanden durch verstärkte Grenzkontrollen besser in den Griff bekommen, aber bei der Cyber-Kriminalität sieht das ganz anders aus.

Vielleicht zum Abschluss dazu noch eine Anmerkung am Rande. Ich habe heute gele­sen, was die Europäische Kommission plant, nämlich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft beim Internet. Das fängt an mit verschiedenen Geschwindigkeiten, dass große Anbie­ter wie beispielsweise Google oder Apple durch entsprechende Bezahlung schneller ihre Daten an ihre Kunden bringen, während die anderen sozusagen auf der Strecke bleiben. Auch das würde zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führen.

Ich frage mich, ob der nächste Schritt dann auch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Internet-Sicherheit und der Datensicherheit ist. Deswegen bitte ich Sie, gegen die­se Vorhaben der Kommission auf österreichischer Ebene aufzutreten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.18


Präsident Reinhard Todt: Zur Abgabe einer abschließenden Stellungnahme hat sich die Frau Bundesministerin für Inneres zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr und darf sie bitten, eine Redezeit von 5 Minuten nach Möglichkeit einzuhalten.

 


10.18.44

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Bundesrates! Die Sicherheit im Cyberraum geht uns alle an, jeden Einzelnen von uns, den Staat und vor allem auch die Wirtschaft. Deswegen kann ich auch nur voll und ganz unterstreichen, dass die Medienkompetenz in der heutigen Zeit genauso wichtig ist wie Rechnen, Schreiben, Lesen lernen. Dann könnten wir uns vielleicht auch das eine oder andere Projekt seitens der Polizei er-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 46

sparen, wenn diese Aufgabe in der Schule von den Lehrerinnen und Lehrern tatsäch­lich übernommen werden könnte. Es gibt natürlich ein unterschiedliches Niveau zwi­schen Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern, die damit letztendlich auch aufwachsen.

Zum Zweiten ist es mir wichtig, noch einmal zu betonen, dass die Cyber-Kompetenz in Zukunft im Bereich des Wehrdienstes eine ganz zentrale und wichtige Rolle spielen wird. Wir wollen die Cyber-Kompetenz der Präsenzdiener nutzen und diese Kompetenz auch noch weiter ausbauen.

Ich bin fest davon überzeugt, dass das ein Meilenstein ist und ein wichtiger und rich­tiger Schritt in die Zukunft, was diese Reform betrifft.

Wir alle wissen, die Cyber-Attacken finden zwar virtuell statt, haben aber reale Folgen, reale Folgen für die Wirtschaft, für den Staat, vor allem aber auch für jeden Einzelnen.

Ich darf Ihnen hier eine Sommerlektüre empfehlen, nämlich das Buch „Blackout“, das sich mit diesem Thema umfassend auseinandersetzt und vor allem auch spannend zu lesen ist, in dem ganz klar beschrieben wird, was morgen, übermorgen bei uns Realität sein kann. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

10.20


Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesministerin.

Die Aktuelle Stunde ist beendet.

10.20.58Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Reinhard Todt: Hinsichtlich jener Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, sowie

jener Schreiben der Bundesministerin für Finanzen betreffend die Aufnahme von Ver­handlungen mit Tunesien, den Philippinen und Pakistan zu Abschlüssen von Abände­rungsprotokollen über Doppelbesteuerungsabkommen sowie

jenes Schreibens des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Arti­kel 50 Abs. 5 B-VG betreffend die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit Zypern über die Nutzung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Hinsichtlich eines soeben eingelangten Schreibens des Bundeskanzleramtes betref­fend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte weitere Mittei­lung gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die ebenfalls dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegen:


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 47

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­gesetz 1975) geändert wird (2304/A und 2494/NR der Beilagen)

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­gesetz 1975) geändert wird (2305/A und 2495/NR der Beilagen)

*****

Schreiben der Bundesministerin für Finanzen und des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 48


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 49


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 50

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BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 51


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 52


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 53

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BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 54


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 55


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 56

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BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 57


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 58


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 59

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BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 60

Weitere Mitteilung gemäß § 41 Abs. 1 GO-BR: Schreiben des Bundeskanzleramtes be­treffend Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitglied­staat der Europäischen Union:

 

*****

 


Präsident Reinhard Todt: Eingelangt ist ebenso der Kulturbericht 2012 der Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, der dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Darüber hinaus ist auch der Jahresbericht 2012 der Schienen-Control GmbH einge­langt, der dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Vorberatung zugewiesen wurde.

Weiters ist der Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligun­gen von Frauen (Berichtszeitraum 2011-2012) eingelangt, der dem Gleichbehandlungs­ausschuss zugewiesen wurde.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 61

10.23.03Antrag gemäß § 49 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 GO-BR

 


Präsident Reinhard Todt: Es liegt mir ein Antrag der BundesrätInnen Marco Schreu­der, Mag. Nicole Schreyer, Efgani Dönmez und Dr. Heidelinde Reiter gemäß § 49 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates betreffend Zustim­mung des Bundesrates zum Zusammenschluss als Fraktion vor.

Ich werde sogleich über diesen Antrag abstimmen lassen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag der BundesrätInnen Marco Schreuder, Mag. Nicole Schreyer, Efgani Dönmez und Dr. Heidelinde Reiter, sich gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu einer Fraktion zusammenzuschlie­ßen, ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist – soweit ich das gese­hen habe – Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Den BundesrätInnen der Grünen ist somit der Fraktionsstatus zuerkannt. Ich gratuliere herzlich. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

10.24.30Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 41 Abs. 3 GO-BR

 


Präsident Reinhard Todt: Ich schlage vor, die Tagesordnung gemäß § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates um die „Wahl einer/s weiteren Ordnerin/s für den Rest des 2. Halbjahres 2013“ zu ergänzen – das ist durch die Genehmigung der grü­nen Bundesratsfraktion notwendig geworden.

Hiezu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig. Der Vorschlag ist somit mit der er­forderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher die Tagesordnung um die „Wahl einer/s weiteren Ordnerin/s für den Rest des 2. Halbjahres 2013“ ergänzen und diese als 65. Tagesordnungspunkt in Ver­handlung nehmen.

10.25.27Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR

 


Präsident Reinhard Todt: Weiters gebe ich bekannt, dass von den Bundesräten Reinhard Todt, Mag. Harald Himmer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 21 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates der Selbständige Antrag 193/A-BR/2013 auf Abhal­tung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundes­rates zum Thema „Der Anteil der älteren Menschen steigt in der österreichischen Gesellschaft stetig an – welche Auswirkungen hat dies auf die verschiedenen Lebens­bereiche der älteren Menschen, welche Herausforderungen stellen sich für die österrei­chische Politik?“ eingebracht wurde.

Hiezu wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Mag. Harald Himmer, Kolleginnen und Kollegen, den gegenständlichen Antrag 193/A-BR/2013 auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bun­desrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu neh­men, abstimmen.

Hiezu ist ebenfalls eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stim­men erforderlich.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 62

Ich bitte um ein Handzeichen. – Danke. Ich stelle ebenfalls Einstimmigkeit fest. Der Antrag, den gegenständlichen Antrag 193/A-BR/2013 ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher die Tagesordnung auch um den Antrag 193/A-BR/2013 ergänzen und diesen als 66. und somit letzten Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen.

*****

Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Reinhard Todt: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsich­tige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 11 und 12, 13 und 14, 15 und 16, 17 und 18, 23 und 24, 31 bis 33, 35 und 36, 37 bis 42, 47 und 48, 50 bis 52 so­wie 55 bis 58 jeweils unter einem durchzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

10.28.361. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (2303 d.B. und 2539 d.B. sowie 9057/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir kommen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. Ich bitte um den Bericht.

 


10.28.53

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Ju­li 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


10.29.40

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Her­ren zu Hause vor den Fernsehgeräten! Das ist eines jener Gesetze, bei denen ich sa­ge, man merkt die Absicht und ist verstimmt.


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Rund zwei Monate vor der Wahl wird eine Erleichterung bei der Verleihung der Staats­bürgerschaft vorgenommen. Warum wohl? – Am 29. September 2013 sind National­ratswahlen, und ich behaupte jetzt: Das ist ein Schielen nach Wählerstimmen von Zu­wanderern, die einem sonst abhandengekommen sind. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Man könnte bei diesem Gesetz, was die Adoption von Stiefkindern sowie die Gleich­stellung unehelicher Kinder mit ehelichen anlangt, durchaus etwas Positives sehen. Uneheliche und eheliche Kinder wurden in sehr vielen Fällen gleichgestellt, weil ja die Kinder am allerwenigsten dafür können, dass sie in der einen oder anderen Institution geboren wurden. Aber damit hat sich das ganze Positive eigentlich schon. (Vizepräsi­dent Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben immer gesagt, die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist das allerhöchste Gut – und das soll wirklich nur jenen zugutekommen, die sich integrieren, die wirklich hier angekommen sind, und zwar mit Herz und mit Hirn, die hier eine neue Heimat ge­funden haben und sagen: Ja, ich betrachte Österreich als meine neue Heimat und kann mich mit allen Demokratiewerten, mit den gesellschaftlichen Werten, mit den Menschenrechtswerten identifizieren.

In unserem Land ist aber leider auch – das diskutieren wir immer wieder; man kann das nicht wegleugnen und nicht so tun, als ob es das gar nicht gäbe – eine Vielzahl an Integrationsdefiziten feststellbar. In Wien fängt das schon in der Schule an, wo es eine große Zahl von Schülerinnen und Schülern gibt, die hier geboren und aufgewachsen sind, die zum Teil die Staatsbürgerschaft haben – und trotzdem nicht Deutsch können, wenn sie in die Schule kommen. Es gibt hier auch sehr viele, die mit unseren Werten eigentlich überhaupt nichts am Hut haben und sagen: Das, was die Österreicher wol­len, ist für uns nicht wichtig!

Man hat es ja bei diesen Pro-Erdoğan-Demonstrationen ganz deutlich gesehen: Die Leute sind interviewt worden, sie konnten durchaus Deutsch – an der Sprache ist es nicht gelegen – und trotzdem haben sie gesagt: Meine Heimat ist die Türkei! – Das wa­ren zum Teil Menschen, die bereits eingebürgert waren, und da frage ich mich schon: Was heißt, meine Heimat ist die Türkei? Was denn jetzt? Wenn ich die Staatsbür­gerschaft habe, dann kann man doch davon ausgehen, dass ich dieses Land, dessen Staatsbürgerschaft ich bekommen habe, als meine Heimat betrachte – und nicht mit dem Kopf und dem Herzen in der Türkei, aber lediglich mit den Füßen in Österreich bin.

Da wird dann selbstverständlich die Frage gestellt: Was machen die eigentlich hier? Warum sind die hier? – Das mit dem „One-Way-Ticket“ hätte ich so nicht gesagt, aber es hat schon einen gewissen Charme, zu fragen, was die hier machen, wenn sie zwar bestimmte Kriterien in Bezug auf die Staatsbürgerschaft erfüllen, aber trotzdem hier nicht angekommen sind.

Und da wollen wir jetzt die Zeit der Anwartschaft auf die Staatsbürgerschaft auch noch verkürzen? Das soll jetzt auch noch erleichtert werden?

Wir haben ja zum Beispiel auch die Probleme der Zwangsverheiratung, aber darüber sprechen wir überhaupt nicht. Ich weiß, Sie werden jetzt sagen, dass es da ohnehin den Nötigungsparagraphen, also den Paragraphen der schweren Nötigung gibt, der das eigentlich abdeckt. Wir sagen: Nein, das ist es nicht! Es muss ein eigener Straftat­bestand Zwangsheirat geschaffen werden, weil es auch darum geht, gesellschaftlich zu signalisieren, dass Zwangsheirat etwas Strafbares und hier Unerwünschtes ist.

Meine Kollegin Gartelgruber hat im Nationalrat einen Vorschlag gemacht – weil von den Regierungsparteien, vornehmlich von der SPÖ, dann, wenn die Opposition Kritik übt, der Zwischenruf kommt: Dann macht halt Vorschläge! –, wir haben Vorschläge ge-


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macht, wir haben einen Antrag gemacht (Bundesrat Füller: Es gibt ja Kriterien !), bei dem wir uns an die Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland angelehnt ha­ben, wo man auch den Vorwurf der schweren Nötigung kennt und trotzdem einen eige­nen Straftatbestand Zwangsverheiratung geschaffen hat. Warum können wir das nicht machen?

Es war so wie immer: Der Antrag kommt von der Opposition – es ist egal, ob dann et­was von der FPÖ oder einer anderen Oppositionspartei kommt –, und ein Oppositions­antrag wird normalerweise, wenn nicht vorher schwer verhandelt worden ist und die Regierungsparteien auch etwas haben wollen, reflexartig abgelehnt. Das ist auch mit diesem Antrag passiert, er ist abgelehnt worden.

Ich kann nur hoffen, nachdem mir schon öfters aufgefallen ist, dass abgelehnte Anträ­ge von der Opposition mit großer Verspätung plötzlich irgendwann wieder als Regie­rungsanträge auftauchen, dass das auch mit diesem Antrag einmal geschehen wird.

Wir haben in diesem Bereich ohnehin genug zu tun. Wir sollten uns darüber unterhal­ten, was wir tun können, um die Menschen, die schon hier sind, zu integrieren, vor al­lem jene, die die Staatsbürgerschaft bekommen haben. Aber nein, wir verkürzen jetzt einmal die Zeit der Anwartschaft auf die Staatsbürgerschaft. Ich denke, das ist der falsche Weg.

Wir, aber nicht nur wir, haben zum Beispiel auch eine Staatsbürgerschaft auf Probe ge­fordert. Und man muss auch einmal darüber nachdenken – Herr Mahmoud etwa hat seine Staatsbürgerschaft zurückgelegt und seinen österreichischen Reisepass öffen­tlich verbrannt –, ob man nicht die Kriterien erweitert, nach denen die Staatsbürger­schaft wieder aberkannt werden kann, beispielsweise wenn jemand kriminell wird oder sagt, er möchte mit Österreich nichts zu tun haben, und/oder sagt, dass ihn die öster­reichischen Gesetze nur wenig interessieren, dass die Gesetze seiner Religion über al­lem stehen, dass die wichtig sind und ihm der Rest eigentlich egal ist.

Welche Kriterien können jetzt laut Ihrem Vorschlag für eine frühzeitige Verleihung der Staatsbürgerschaft herangezogen werden? – Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann mit ein Grund sein, dass man, wenn man aufenthaltsverfestigt ist, genug Geld verdient, eine eigene Wohnung hat und so weiter, früher zur Staatsbürgerschaft kommt. Aber das werden ja nicht nur die freiwillige Feuerwehr oder das Rote Kreuz sein, sondern wir kennen ja auch all die NGOs und deren Einstellung, nämlich am besten gleich beim Grenzübertritt die Staatsbürgerschaft zu verleihen. Es wird daher nicht schwierig sein, eine Bestätigung dafür zu erlangen, dass man sich ehrenamtlich betätigt hat, was dann mit ein Kriterium ist und dazu beitragen kann, dass man früher zur Staatsbürgerschaft kommt. Wir haben diese Dinge schon oft genug erlebt.

Es gibt Studien, die Folgendes belegen – weil ich gesagt habe, die Scharia über das Gesetz stellen –: In AMS-Studien, in Jugendstudien wurde abgefragt: Fühlst du dich hier heimisch? Was ist dir wichtiger, das österreichische Gesetz oder doch die Scha­ria? Und im Rahmen dieser Studien hat sich gezeigt, dass leider schon ein sehr großer Teil sagt: Eigentlich sind mir die Gesetze nur in manchen Bereichen wichtig, in den we­sentlichen, die meine Tradition und meine Herkunft betreffen, nicht. (Bundesrat Schreu­der: Das gibt es aber bei katholischen Kirchen auch!) Das ist vor allem bei den Musli­men so. (Bundesrat Schreuder: Das gibt es bei den katholischen Fundis auch!) Das ist vor allem bei den Muslimen so, dass sie von einem säkularen Staat, wie wir ihn sehen, nicht wahnsinnig viel halten.

In unseren Augen sind das bedenkliche Entwicklungen, und wir halten es auch für schlecht, dass darüber nicht oder zu wenig diskutiert wird oder oft genug auch in die falsche Richtung.

Ich denke, es ist ganz wesentlich, dass man zuerst die Probleme, die wir schon haben, aufarbeitet, sodass man am Ende der Kette, auch am Ende der Integrationskette, dann


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 65

sagen kann: Ja, du bist hier angekommen! Wir verleihen dir gerne die Staatsbürger­schaft!

Aber jetzt kurz vor der Wahl – diese Idee kommt ja von Staatssekretär Kurz, dem Schönwetter-Staatssekretär (Zwischenrufe bei der ÖVP) – noch ein Gesetz zu machen, nach dem die Staatsbürgerschaft früher verliehen wird, halten wir für den fal­schen Weg. Wir werden daher nicht zustimmen, was Sie nicht überraschen wird. (Bei­fall bei der FPÖ.)

10.38


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. – Bitte, Herr Kollege.

 


10.38.30

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Mühlwerth, es ist ja heute auch schönes Wetter. Aber das, was uns in unserer Annahme, dass wir einem guten Geset­zesvorschlag zustimmen, bestätigt, ist, dass die beiden Pole – Grüne und FPÖ – wie­der einmal so weit auseinander sind, dass wir mit unserer guten Mittellösung im Main­stream der österreichischen Bevölkerung liegen. Das ist, glaube ich, unbestritten. (Bei­fall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Schauen wir uns die grüne Position genauer an, ich habe die Debatte im Nationalrat ein bisschen verfolgt: Wenn man Alev Korun gehört hat, muss man sagen, aus der Sicht der Grünen wäre es schon bald am besten, man würde die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Post verschicken.

Und würde man der FPÖ-Position folgen, dann müsste man, glaube ich, einen 30-jäh­rigen Ahnennachweis vorlegen, um die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekom­men. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Wir können das also ruhig so stehen lassen, und ich denke, dass der Vorschlag und auch diese Novelle auf einem seriösen Boden stehen.

Ich denke nur – da hast auch du zugestimmt – an die Gleichstellung von unehelichen und ehelichen Kindern. Es ist wichtig, all diese Dinge endlich zu regeln. Für Menschen mit Behinderungen, die kein existenzsicherndes Einkommen nachweisen können, wird es eine Ausnahme geben und so weiter. Das sind also durchaus positive Maßnahmen für Gruppen, die nicht unbedingt große Mehrheiten in Österreich darstellen und daher auch kein Wählerpotenzial in die eine oder andere Richtung beherbergen. Dieses Ar­gument sticht also überhaupt nicht. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Ich denke, das Anreizsystem, das unser Staatssekretär Kurz und Frau Ministerin Mikl-Leitner vorschlagen, ist hundert Mal besser, als da ständig mit formalen Zwängen und Hindernissen zu arbeiten. Was ist schlecht daran, wenn man sagt, wenn sich jemand besonders anstrengt, in sechs Jahren Deutsch beherrscht, sich vielleicht in irgendeiner Institution in Österreich ehrenamtlich betätigt, positiv integriert ist, soll er die Chance haben, die Staatsbürgerschaft früher und nicht erst nach zehn Jahren zu bekommen? Was soll daran so besonders schlecht sein? – Ich sehe das als eine praktikable Lö­sung, und wir werden dem natürlich zustimmen.

Was mich besonders aufgeregt hat, war die Aussage von Peter Pilz seinerzeit im „Re­port“, dass man den türkischen Demonstranten aufgrund ihrer Gesinnung die Staats­bürgerschaft wieder aberkennen beziehungsweise nicht verleihen soll. (Bundesrätin Mühlwerth: Das waren aber die Grünen!) Also das ist genau der Weg, den wir als Volkspartei sicher nicht beschreiten werden. Die Staatsbürgerschaft ist ein demokra­tiepolitisches, verfassungsmäßig gesichertes Recht. Der Anspruch darauf besteht,


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 66

wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wir brauchen keine Gesinnungsstaatsbürger­schaft. Das lehnen wir strikt ab. (Bundesrat Schreuder: Da stimme ich Ihnen zu!)

Wir werden die Novelle natürlich unterstützen und ihr zustimmen, und nicht die Extre­me – weder von Grün noch von der FPÖ – vertreten. (Beifall bei der ÖVP. Bundesrat Schreuder: „Extremwähler“?!)

10.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Schreuder zu Wort. – Bitte.

 


10.41.51

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Kollege Perhab, zu Ihrer Kritik am Kollegen Pilz: Da stehe ich nicht an, Ihnen recht zu geben. Das sehe ich auch nicht so wie mein Kollege Peter Pilz. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Aber das Wort „Extremwähler“ weise ich schon mit aller Schärfe zurück. Ich halte das im Übrigen für eine Entgleisung. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.)

Ich möchte jetzt allerdings über das Staatsbürgerschaftsrecht reden, denn das ist ja das Thema dieses Tagesordnungspunktes, und ich möchte dabei einmal mit den posi­tiven Punkten beginnen.

Wir sind sehr froh darüber, dass es eine Erleichterung bei der Einbürgerung von Adop­tivkindern gibt. Das war ja tatsächlich eine längst überfällige Sache. Wir sind auch sehr erfreut über die erleichterte Einbürgerung von Personen, die hier aufgewachsen sind. Da gab es ja den berühmten Fall eines Lehrlings, der nicht den Einkommensrichtlinien entsprochen hat, aber hier aufgewachsen ist und zeit seines Lebens hier gelebt hat. Wir sind sehr froh darüber, dass das nun geändert worden ist.

Wir haben aber trotzdem so viele Kritikpunkte, dass wir dem gesamten Paket leider nicht zustimmen können. Wobei Frau Kollegin Mühlwerth mit einer Sache natürlich völlig unrecht hat, auch wenn sie gerade nicht zuhört: Frau Kollegin Mühlwerth, ich bin nicht der Verteidiger von Staatssekretär Kurz, aber es ist schon etwas anderes, wenn ein Gesetz geändert wird, weil Höchstgerichte das fordern. Das dann als billige Wahl­kampfpropaganda abzutun, das halte ich dieses Hauses auch nicht würdig.

Jetzt aber zu unseren Kritikpunkten an dem Gesetz; das sind doch sehr viele. Ich weiß zu einem erheblichen Teil, wovon ich spreche, denn es ist ja zufällig so, dass 50 Pro­zent unserer Fraktionsmitglieder einmal in die Situation gekommen sind, eine österrei­chische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Efgani Dönmez hat einmal die österreichi­sche Staatsbürgerschaft beantragt, und ich habe 2005 ebenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt. Da habe ich auch bei manchen Punkten meine liebe Not gehabt, aber dazu im Detail später.

Ein Kritikpunkt: Es gibt keine echte Gleichstellung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Es ist zwar durchaus eine erfreuliche Neuerung, dass es für die Staatsbür­gerschaft anerkannt wird, wenn der Vater Österreicher ist – bisher war das ja nur bei der Mutter so –, allerdings nur bis zu acht Wochen nach der Geburt. Jetzt frage ich: Was ist, wenn zehn Wochen nach der Geburt herauskommt, dass der Vater ein Öster­reicher ist? Warum wird dieses Kind dann nicht eingebürgert? – Das verstehe ich nicht.

Und dann wird dieses Staatsbürgerschaftsrecht schon fast zu einem Schildbürger-Staatsbürgerschaftsrecht: Es muss nämlich auch bei Kindern nachgewiesen werden, dass sie zur Republik bejahend eingestellt sind. Also wie Sie bei einem kleinen Kind von, sagen wir einmal, fünf oder zehn Monaten die Bejahung zur Republik feststellen wollen, das können Sie mir nachher gerne erklären.

Das Einkommen ist nach wie vor eines der größten Knock-out-Kriterien für das ge­samte Staatsbürgerschaftsrecht, und wir sind froh darüber – das war ja zum Beispiel


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 67

einer dieser höchstgerichtlichen Entscheide, weswegen das Gesetz geändert werden musste –, dass kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen jetzt kein entspre­chendes Einkommen mehr nachweisen müssen, weil sie davon ausgenommen sind.

Es gibt jedoch so viele Menschen in diesem Land, die schuldlos unter diese Einkom­mensgrenze fallen, zum Beispiel Frauen und AlleinerzieherInnen. Die sind von dieser Möglichkeit ausgeschlossen, auch wenn sie 15 oder 20 Jahre hier leben. Ich vergleiche es einmal so: Der Verfassungsrechtler Stern und der Politologe Valchars haben das ganz einfach ausgerechnet: 70 Prozent der österreichischen Arbeiterinnen und 50 Pro­zent der österreichischen Arbeiter könnten keine österreichische Staatsbürgerschaft er­langen, weil ihr Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt. Das ist immer noch eine Staatsbürgerschaft nach sozialen Kriterien, die Menschen ausschließt, die unver­schuldet ihren Job verloren haben, AlleinerzieherInnen sind, in prekären Arbeitsver­hältnissen leben oder Künstler und Künstlerinnen sind. Es gibt Menschen, die an der Staatsoper angestellt sind und die Staatsbürgerschaft nicht bekommen, weil sie kein reguläres Einkommen haben. Die leben oft 20 oder 30 Jahre hier. Ich finde, das ist un­fassbar.

Die langen Wartezeiten sind ja im internationalen Vergleich in Österreich unfassbar hoch, und was wirklich nicht zu verstehen ist: Hier geborene Kinder, Kinder, die in Ös­terreich geboren sind, Kinder, die kein anderes Land als Wohnort, als Heimat kennen als Österreich, die noch nie irgendwo anders gelebt haben, die, wenn sie die Groß­eltern in den Heimatländern der Eltern besuchen, in einem fremden Land sind, stem­peln wir zu Ausländern und sagen, nein, ihr dürft keine österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sein. Ich finde, es ist unfassbar, dass man bei unseren eigenen Kindern, die hier geboren werden, in unseren Spitälern, die bei uns aufwachsen, in un­sere Kindergärten und Schulen gehen, die Deutsch besser sprechen als jede andere Sprache, nicht einfach sagt: Ihr seid hier geboren, ihr seid österreichische Staatsbür­ger! (Beifall bei den Grünen.)

Was die Fristen betrifft: Das ist mir selbst fast zum Verhängnis geworden, daher möch­te ich dazu auch etwas sagen. Wenn eine Person zum Beispiel einen Tag verspätet ein Visum verlängert, also eine Lücke von einem Tag hat, dann muss sie, obwohl sie hier vielleicht schon zehn Jahre lebt, nach dieser Lücke wieder von vorne anfangen. Es wird nämlich wieder von vorne gezählt. Man war zehn Jahre hier, hat einen Tag ver­passt und kann dann wieder von vorne beginnen und wieder zehn Jahre warten, bis man die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen kann. Entschuldigung, die glo­bale Welt, die globalisierte Welt, die funktioniert so nicht mehr!

Ich selbst habe in den neunziger Jahren, kurz nach dem Studium, um Geld zu ver­dienen für eine österreichische Firma zehn Monate in Prag gearbeitet. Ich habe 2005 die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt, habe meinen Lebenslauf, so wie vor­geschrieben, abgegeben und habe natürlich alles hineingeschrieben, was im Laufe meines Lebens relevant war – unter anderem einen zehnmonatigen Aufenthalt in Prag. Dann habe ich einen Brief bekommen, ich möge bitte erklären, warum ich damals in Prag war, denn sonst würde die Frist noch einmal von vorne beginnen.

Meine Eltern kamen 1975 nach Österreich. Ich bin hier in die Volksschule gegangen, ich bin hier in die Hauptschule gegangen, ich bin hier in die Tourismusschule gegan­gen, ich habe hier studiert. Ich kann besser Deutsch als Niederländisch. Ich kann ganz gut Niederländisch, aber mein Deutsch ist auf Maturaniveau – und mein Niederländisch nicht. Und dann sollte ich wegen eines zehnmonatigen Aufenthalts in Prag noch einmal von vorne beginnen, um eine österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Ich konnte nachweisen, dass ich für eine österreichische Firma arbeitete, mein Lebens­mittelpunkt nach wie vor in Österreich lag, ich nach wie vor ein Gehalt einer österrei-


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chischen Firma auf mein österreichisches Konto bekam und auch an meiner Wiener Adresse gemeldet war. Das war sozusagen mein Glück.

Wäre es ein internationaler Konzern gewesen, mit Sitz – ich weiß es nicht – in Atlanta, oder hätte ich für eine Prager Firma einfach einmal zehn Monate oder befristet auf ein Jahr gearbeitet oder wäre ich – wir werden später noch über das Thema Entwicklungs­zusammenarbeit sprechen – Entwicklungshelfer geworden und hätte zwei Jahre zum Beispiel in Uganda gearbeitet, hätte ich nach meiner Rückkehr von vorne beginnen müssen, obwohl ich vorher 20 Jahre in Österreich gelebt habe.

Ich finde das unerträglich und verstehe nicht, warum man das nicht ändert! Es gibt doch wirklich keine sachliche Begründung dafür, dass das im Gesetz noch immer so geregelt ist.

Deshalb können wir diesem Gesetzesbeschluss nicht zustimmen und müssen das ab­lehnen. Es wäre eine Chance gewesen, das Staatsbürgerschaftsrecht zu modernisie­ren und uns von diesen Schildbürgerstreichen zu befreien. Das haben Sie aber leider nicht gemacht. Es tut uns leid. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ. Bundesrätin Mühlwerth: Jetzt bin ich aber enttäuscht!)

10.50


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Füller zu Wort. – Bitte.

 


10.50.40

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Präsident! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzent­wurf wird ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht geschaffen – davon bin ich im Ge­gensatz zu dir überzeugt, Marco; du hast anders argumentiert. Bei der Erstellung ging es vor allem um zukunftsorientierte Reformen sowie Anpassungen in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Die Argumente, die von Frau Kollegin Mühlwerth und der FPÖ einerseits und von den Grünen andererseits kommen, sind halt immer dieselben.

Es ist ein Gesetzentwurf. Wir haben in euren Augen vielleicht nicht 100 Prozent errei­chen können, sondern nur 80 Prozent – und ihr stimmt dagegen! Auch die Argumen­tation der Kollegin Mühlwerth mit dem Islam und der Scharia, kennen wir mittlerweile in- und auswendig. (Bundesrätin Mühlwerth: Es ist aber nicht besser geworden! Das werdet ihr noch öfter hören!) Dieses Problem ist aber nicht nur auf den Islam be­schränkt, sondern das Problem bezüglich des Verhältnisses von Religion und Staat fin­den wir auch bei evangelikalen Gruppierungen. Das ist also nicht nur ein Phänomen des Islam, sondern das findet man auch in anderen Religionen.

Zu den wesentlichen Punkten bei dieser Novelle gehört aus meiner Sicht die Gleich­stellung ehelicher und unehelicher Kinder. In Zukunft erwerben Kinder die österreichi­sche Staatsbürgerschaft unabhängig davon, ob sie ehelich oder unehelich geboren werden.

Eine wesentliche Erleichterung bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft gibt es zu­künftig auch für Adoptivkinder. In Zukunft ist einem Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt, die Staats­bürgerschaft zu verleihen, wenn es von einem österreichischen Staatsbürger an Kin­des statt angenommen wurde. Die Verleihung ist durch die Behörde innerhalb von sechs Wochen vorzunehmen. Damit gibt es eine unbürokratische Staatsbürgerschafts­verleihung bei den Adoptionen.

Eine raschere Staatsbürgerschaftsverleihung ist auch unter folgenden Gesichtspunkten möglich: Einem Fremden ist nach dem rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens sechs Jahren die Staatsbürgerschaft zu verleihen, wenn er nach dem Gemeinsamen Europäi-


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schen Referenzrahmen für Sprachen B2-Niveau erreicht und zweitens einen Nachweis über seine persönliche Integration vorweisen kann, entweder durch dreijähriges freiwil­liges soziales Engagement oder aber auch eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem Beruf der Bereiche Bildung, Soziales oder Gesundheit – damit wurde speziell schwerpunktmäßig ein Bereich gewählt, in dem viele Frauen beschäftigt sind, die auf­grund von Familie, Beruf, Haushalt et cetera vielleicht nicht so die Möglichkeit haben, im ehrenamtlichen Bereich Voraussetzungen zu schaffen – oder die Bekleidung einer Funktion in einem Interessenverband oder einer Interessenvertretung für mindestens drei Jahre.

Menschen mit Behinderungen können aufgrund des VfGH-Erkenntnisses die österrei­chische Staatsbürgerschaft grundsätzlich auch dann erwerben, wenn der Lebensunter­halt ohne eigenes Verschulden nicht hinreichend gesichert ist. Diese Ausnahme wurde vor allem für Menschen mit Behinderungen oder einer dauerhaften schwerwiegenden Krankheit geschaffen, grundsätzlich gilt sie aber für alle, die ihren Lebensunterhalt aus tatsächlichen, von ihnen nicht zu vertretenden Gründen dauerhaft nicht oder nicht in aus­reichendem Maße sichern können.

Auch für Opfer des Nationalsozialismus soll mit dieser Regelung eine gesetzliche Lü­cke geschlossen werden, die zeitlich befristet ist. Vor dem 1. September 1983 gebo­rene eheliche Kinder einer österreichischen Mutter konnten die österreichische Staats­bürgerschaft bisher nicht ableiten. Das ist seit dem Jahr 1983 möglich. Bis Ende 1988 hat es eine Übergangsbestimmung dazu gegeben, und diese Übergangsregelung ist durch einen zwischenzeitlichen Fristenablauf gegenstandslos geworden.

Folglich soll für all jene Fälle, die von einer österreichischen Behörde fälschlicherweise für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren als österreichische Staatsbürger behan­delt wurden, ein erleichterter Erwerb der Staatsbürgerschaft erfolgen können. Wir ha­ben ja bereits im Ausschuss darüber diskutiert. Die fälschliche Behandlung durch die österreichischen Behörden darf nicht durch den Antragsteller selbst verursacht worden sein, etwa durch das Vorlegen falscher Daten oder Urkunden. Die Bestimmung kann daher beispielsweise nicht zur Anwendung kommen, wenn sozusagen falsche Urkun­den und falsche Tatsachen vorgelegt wurden.

Auch die Verleihung der Staatsbürgerschaft selbst soll in einem feierlichen und dem Anlass angemessenen Rahmen erfolgen. Ich habe einmal via TV verfolgen können, wie die Staatsbürgerschaftsverleihungen in Australien stattfinden. Der Rahmen allein, wie man dort die Staatsbürgerschaft verliehen bekommt, hat einen total anderen Cha­rakter und ist auch für denjenigen, der sie verliehen bekommt, ein guter Eintrittsschein als Staatsbürger. (Bundesrat Kneifel: Wie machen sie das? Wie geht das?) – Das ist ein schöner, feierlicher Rahmen, aber das können wir ja dann diskutieren.

Ausschlaggebend für den Berechnungsmodus für den Lebensunterhalt sind in Zukunft die besten 36 Monate der letzten sechs Jahre vor Antragszeitpunkt, wobei die letzten sechs Monate vor dem Antragszeitpunkt jedenfalls auch dazuzuzählen sind.

Wird aus welchen Gründen auch immer einem Minderjährigen die Staatsbürgerschaft nicht zuerkannt, kann er nach Erreichen der Volljährigkeit unter erleichterten Voraus­setzungen die Staatsbürgerschaft erlangen. Mir ist ein solcher Fall selbst einmal unter­gekommen. Da ist ein Jugendlicher genau im Zeitraum der Prüfung volljährig gewor­den, und da hat dieses ganze Vehikel noch einmal neu zu laufen beginnen müssen. Die Eltern, die Geschwister haben alle die Staatsbürgerschaft bekommen, und sein Verfahren hat sich wiederholt.

Alles in allem sehen wir in diesen Punkten wesentliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Praxis und unterstützen diesen Gesetzentwurf gerne. – Danke schön. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

10.57



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 70

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesminister Mikl-Leitner. – Bitte, Frau Minister.

 


10.57.12

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Bundesrates! Geschätzte Damen und Herren an den Fernsehgeräten! Gerade mit der Weiterentwicklung des Staatsbür­gerschaftsrechtes setzen wir einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, ja, setzen wir einen Modernisierungsschritt, der schon lange überfällig ist, einen Modernisierungs­schritt, in dem ehrenamtliches Engagement, Leistungsbereitschaft und Integrationsbe­reitschaft stärker als in der Vergangenheit betont werden.

Ich glaube, eines haben wir gemeinsam, nämlich dass wir sagen, ja, die Staatsbürger­schaft ist ein sehr, sehr hohes Gut und soll der Abschluss einer erfolgreichen Integra­tion sein.

Das, was gesagt wurde, nämlich dass man die Staatsbürgerschaft in Zukunft leichter erhält, ist in einigen Ausnahmenfällen richtig – eben bei Menschen mit Behinderungen, bei „Putativ-Österreichern“ oder bei unehelichen Kindern, die jetzt ehelichen Kindern gleichgestellt werden. – Ja, diese Gruppen erhalten in Zukunft die Staatsbürgerschaft einfacher, unkomplizierter und unbürokratischer, wenn Sie so wollen.

Was mir ganz wichtig ist, ist, zu betonen, dass wir gerade mit diesem Staatsbürger­schaftsgesetz einen Paradigmenwechsel vornehmen. Was meine ich damit? – Ich mei­ne damit, dass wir weggehen von der reinen Aufenthaltsdauer hin zu einem Anreiz­system, und gerade in diesem Anreizsystem liegt die Chance, dass wir den Zuwande­rern ein Signal geben können, was wir von ihnen erwarten, nämlich dass nicht die Zeit­dauer, die man in Österreich verbringt, das einzige Kriterium ist, sondern dass es viele Kriterien zu erfüllen gibt. Wenn man sich anstrengt, wenn man bereit ist, sich zu en­gagieren, Deutsch zu lernen, dann soll das letztendlich auch honoriert werden.

Das finde ich einfach eine tolle Idee, und da sage ich auch Herrn Staatssekretär Se­bastian Kurz ein herzliches Danke, der für diese Idee gekämpft hat und der diese Idee auch vorgeschlagen und verhandelt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf mich auch herzlich bedanken bei der Beamtenschaft des Innenressorts für die monatelange harte Klein- und Kleinstarbeit. Da waren viele Details zu klären.

Ein herzliches Danke auch dem Koalitionspartner für die fairen Verhandlungen.

Ich glaube, dieses Staatsbürgerschaftsgesetz kann sich sehen lassen. Damit können wir auch weiterhin garantieren, dass die Staatsbürgerschaft auch in Zukunft ein sehr hohes Gut ist, dass dafür auch ganz klare Kriterien zu erfüllen sind, dass es hier in keinster Weise zu einem Ausverkauf der Staatsbürgerschaft kommt, denn nach wie vor gilt es hier ganz klare, strenge Kriterien zu erfüllen. Das ist auch gut, wichtig und richtig so. Und vor allem gelingt es uns damit, einen positiven Abschluss eines erfolgreichen Integrationsprozesses zu setzen. Das heißt, dass am Ende der positiven Integration die Staatsbürgerschaft steht.

Ich sage noch einmal ein herzliches Danke dem Koalitionspartner und meiner Fraktion für die wirklich konstruktiven Gespräche. Wir haben hier ein modernes Staatsbürger­schaftsgesetz geschaffen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.01


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Kollege Dönmez.

 


11.01.19

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Geschätzte Frau Ministe­rin! Hohes Präsidium! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen zu-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 71

hause! Ich wollte mich eigentlich nicht zu Wort melden, aber aufgrund Ihrer Ausführun­gen, sehr geehrte Frau Ministerin, habe ich mich dann doch entschieden, mich ganz kurz zu Wort zu melden.

Wenn Sie hier von einem modernen Staatsbürgerschaftsgesetz sprechen, dann muss ich eines festhalten: Alle Experten, die im Migrationsbereich und im Integrationsbereich tätig sind, sagen, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht an das Ende der In­tegration gestellt werden soll, sondern eigentlich an den Anfang. Das ist der Punkt eins. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Staatsbürgerschaft impliziert gleichzeitig auch Rechte und Pflichten, das wissen wir alle, und Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben, sind meistens für die Politiker und die politischen Parteien nicht von prioritärem Interesse. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt in aller Kürze: Hier von einem Ausverkauf der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Verschleuderung zu sprechen, halte ich für unangebracht, denn wir wissen alle, dass hohe Kriterien zu erfüllen sind und dass man auch das not­wendige Kleingeld braucht, wobei dieses Kleingeld doch ein erheblicher Betrag für vie­le Familien und auch Einzelpersonen ist. Also wir verschleudern nichts, wir verschen­ken nichts.

Man muss auch eines bedenken: Wir stehen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe der Welt, und mit unserem restriktiven und rigiden System kommen diese Leute nicht zu uns (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth), da haben Sie vollkom­men recht, Frau Kollegin Mühlwerth. Das heißt, es müsste im Interesse von Österreich sein, dass wir gerade Menschen, die eine hohe Qualifikation und Ausbildung haben, anziehen und hier sozusagen einen Pull- und Pusheffekt erzielen.

Wenn ich mir anschaue, dass in skandinavischen Ländern oder auch in Australien und in vielen anderen Ländern die Staatsbürgerschaft nach drei Jahren verliehen wird, dann muss ich sagen, das sind doch attraktivere Rahmenbedingungen.

Eines muss man auch unterstreichen – da haben Sie vollkommen recht, Frau Minis­terin –: Es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, denn ich vertrete auch, dass je­mand, der Leistung erbringt, was auch immer das sein mag, und sich ehrenamtlich en­gagiert in dieser Gesellschaft, einen schnelleren Zugang zur Staatsbürgerschaft haben sollte, was aber nicht darüber hinwegtäuschen soll, dass es doch viele, viele Menschen gibt, bei denen vielleicht wegen eines Fristversäumnisses von einem Tag die Frist wie­der von Neuem zu laufen beginnt. Das sind dann doch wieder neun Jahre. Das ist mei­nes Erachtens eine große Ungerechtigkeit und stellt für die Betroffenen massive Hür­den und Probleme dar. Das muss auch nochmals festgehalten werden. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

11.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.05.002. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Bundes-Gemeinde-


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aufsichtsgesetz, das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, das EU-Polizeikoope­rationsgesetz, das Kriegsmaterialgesetz, das Luftfahrtsicherheitsgesetz 2011, das Meldegesetz 1991, das Namensänderungsgesetz, das Passgesetz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Polizeibefugnis-Entschädigungsgesetz, das Poli­zeikooperationsgesetz, das Pyrotechnikgesetz 2010, das Sicherheitspolizeige­setz, das Sprengmittelgesetz 2010, das Staatsgrenzgesetz, das Strafregisterge­setz 1968, das Vereinsgesetz 2002, das Versammlungsgesetz 1953, das Waffen­gesetz 1996, das Wappengesetz und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres – VwGAnpG-Inneres) (2211 d.B. und 2547 d.B. sowie 9046/BR d.B. und 9058/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das FNG-Anpassungsgesetz, das Fremdenbehördenneustrukturierungsge­setz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizei­gesetz 2005 geändert werden (2548 d.B. sowie 9059/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 2 und 3 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 2 und 3 ist Herr Bundesrat Köberl. Bitte um die Be­richte.

 


11.05.22

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichts­barkeits-Anpassungsgesetz-Inneres.

Ich darf davon ausgehen, dass Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt; ich kom­me daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Ju­li 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das FNG-Anpassungsgesetz, das Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Ju­li 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.06.51

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseher! Wir werden selbstver­ständlich der ersten der zwei hier zur Debatte stehenden Gesetzesmaterien, dem Ver-


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waltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz, unsere Zustimmung erteilen. Bei der zwei­ten – da geht es um das FNG-Anpassungsgesetz, das Fremdenbehördenneustruktu­rierungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz, das Fremdenpolizeige­setz – werden wir unsere Zustimmung verweigern.

Ich möchte das kurz damit begründen, dass wir in der ganzen Ausländer- und Frem­dengesetzgebung einen Wust an Gesetzen haben, der eigentlich nicht mehr über­schaubar ist, der zu Rechtsunsicherheit und -unklarheit führt, insbesondere bei der Exekutive, die sich selber nicht mehr auskennt, die sagt, das ist kaum bis gar nicht exekutierbar. Es kommt dadurch auch zu langen Verfahren, wo dann von uns wieder bekrittelt wird, dass die Verfahren so lange dauern, und das dann zum Anlass ge­nommen wird, humanitäre Aufenthaltsrechte und Ähnliches zu verlangen.

Obendrein, wie man sieht, werden diese Gesetze, wahrscheinlich aufgrund dieser Un­übersichtlichkeit, auch noch schlampig abgefasst.

Ich möchte hier ausdrücklich nicht den Beamten die Schuld zuschieben, sondern schon die Verantwortung bei der Politik sehen, die da offensichtlich einen Druck auf die Beamtenschaft ausübt, im Husch-Pfusch-Verfahren diesen ganzen Wust an Gesetzen in vermeintlich vernünftige Bahnen zu lenken.

Auf das Inhaltliche dieser Gesetze brauche ich gar nicht einzugehen, denn inhaltlich ändert sich eigentlich nichts. Wir haben es hier beispielsweise mit vier Redaktionsver­sehen zu tun. Es gibt fehlende Übergangsbestimmungen, Inkrafttretensbestimmungen und Klarstellungen in Bezug darauf, was geändert wird.

Wir fordern daher, endlich einmal, gerade in dieser sensiblen Materie, eine Fremden­gesetzrechtsnorm zu schaffen, die aus einem Guss ist, die wieder überschaubar ist, die Klarheit schafft für alle, die damit zu tun haben, von der Exekutive bis zu den Ge­richten. Das wird nicht erreicht, und deshalb werden wir diesem Gesetz auch nicht zu­stimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Perhab. – Bitte.

 


11.10.01

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Novelle steht unter dem Überbegriff „Verwaltungsreform“, und ich glaube, dieses Reformvorhaben, das vor allem unter der Federführung unserer Frau Bundesminister in den letzten Monaten stattgefunden hat und noch stattfinden wird, ist unbestritten eine der größten Reformumsetzungen in die­ser Legislaturperiode gewesen. Infolgedessen gibt es Adaptierungen und Anpassun­gen in Verwaltungsgerichtsbarkeitsmaterien.

Dass die nichtamtlichen Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer nun einer ei­genen Gebührenordnung durch Verordnung unterliegen werden, das ist, glaube ich, nicht weltumspannend wichtig, aber ich denke, es muss geschehen, weil diese Inten­sität in der Verwaltungsmaterie, in der Gesetzesmaterie einfach vorhanden ist.

Die zweite Novelle wird von den Grünen wieder abgelehnt, mit dem Hinweis, glaube ich, dass im Asylrecht wieder irgendetwas nicht passt (Bundesrat Schreuder: Verfas­sungswidrigkeit!), dieses 18-monatige Einreiseverbot nach Ausweisung. Das wäre ana­log zum Sicherheitspolizei-, zum Fremdenpolizeigesetz verfassungswidrig. Man wird das sehen; ich hoffe, es ist nicht so. Es ist eine Übergangslösung wie in vielen anderen Bereichen, und es ist praktikabel. Deswegen werden wir dieser Novelle selbstverständ­lich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.11



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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Füller. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.11.31

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Paket umfasst Anpassungen in einer Vielzahl von Gesetzen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres, die durch die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit notwendig geworden sind. Das Vorha­ben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen: eine Anpassung der Bundesgesetze an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, deren Regelungsinhalte gemäß dem Bundesministeriengesetz von 1986 dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres zur Besorgung zugewiesen sind.

Einige inhaltliche Beispiele hat Kollege Perhab bereits gebracht. Ich brauche mich da jetzt nicht weiter zu vertiefen. Ich denke auch an einen Abänderungsantrag der Koll­egen Kößl und Pendl aus dem Nationalrat, mit dem sie im Personenstandsgesetz eine Verbesserung für eingetragene Partnerschaften umsetzen konnten. Das betrifft zum einen das Ja-Wort, und auf der anderen Seite geht es um die Zulässigkeit von Zeugen.

Eine wesentliche Verbesserung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger ist, dass es bei Aktionen der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt eine Beschwerdemöglichkeit beim zuständigen Verwaltungsgericht gibt.

Ein kleiner Anteil der Anpassungen betrifft die Harmonisierung von Sicherheitsaspek­ten auf den internationalen Flughäfen. Allein auf dem Flughafen Wien-Schwechat wer­den jährlich 24 Millionen Passagiere abgefertigt. Hier fallen unzählige Sicherheitsauf­gaben an, unterschiedlichste sicherheitspolizeiliche Handlungsweisen sind notwendig, um mit den verschiedensten Aspekten, die die vielen Reisenden betreffen, verantwort­lich umgehen zu können.

Alles in allem denken wir, dass es in diesem umfassenden Paket viele Anpassungen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Rechtsschutzes, aber auch der Sicherheit gibt, weshalb wir diesem zustimmen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.13


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


11.13.43

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Ministerin! Offen­sichtlich ist unsere Tagesordnung so üppig, dass jetzt schon die ÖVP die Argumente für mich präsentiert. Danke, Herr Kollege Perhab! Ja, so ist es! (Bundesrat Perhab: Wir sind gut informiert!) Danke, für die Argumentation. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) – Danke, danke, das ist total kollegial.

Ja, wir lehnen das ab, wo es ums Asylgesetz geht. Es ist natürlich schon absurd, dass wir, wenn der Verfassungsgerichtshof im Fremdengesetz etwas als verfassungswidrig erachtet, das dann im Asylgesetz einführen. Sie haben gesagt, Herr Kollege Perhab, Sie hoffen, dass es vor dem Verfassungsgerichtshof hält. Es wäre schon vorauszuset­zen, dass man ein Gesetz prinzipiell so macht, dass es vor dem Verfassungsgerichts­hof hält, würde ich meinen. Aber gut, das sei dahingestellt.

Beim ersten Gesetz, beim Personenstandsgesetz, werden wir natürlich zustimmen. Es handelt sich da nicht um ein politisches Wollen, sondern um ein Muss, weil der Verfas­sungsgerichtshof entschieden hat, dass das Verbot von TrauzeugInnen und das Verbot des Ja-Worts für Menschen, die eine eingetragene Partnerschaft eingehen, verfas­sungswidrig ist.


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Man muss sich so etwas überhaupt einmal einfallen lassen. Ich weiß nicht, wie man 2010 überhaupt auf diese Idee gekommen ist, dass man gesagt hat: Ja, wir machen ein Eingetragene Partnerschaft-Gesetz. Ach, ihr wollt Trauzeugen? Nein, das verbieten wir euch! Ach, ihr wollt das Ja-Wort sprechen und mit euren Familien feiern? Nein, das verbieten wir euch! – Ich meine, auf die Idee muss man überhaupt erst einmal kom­men. Aber es verwundert einen dann nicht wirklich, wenn die ÖVP einen Parteichef hat, der noch 2008 gesagt hat, ob es gut sei, wenn auf einem Standesamt homose­xuelle und heterosexuelle Paare aufeinandertreffen können, sei dahingestellt. Dieser Mann ist Parteichef der ÖVP, und so eine Aussage sagt schon viel aus.

Sie können gleich die nächste Novelle vorbereiten, Frau Ministerin, weil die nächste Bosheit für eingetragene Partnerschaften – es sind ja über 40 Bosheiten in diesem Partnerschaftsgesetz – auch schon vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden ist, nämlich der Amtsraumzwang. Man darf laut Verfassungsgerichtshof in Zukunft eine eingetragene Partnerschaft auch dort eingehen, wo Heterosexuelle Ehen eingehen können, außerhalb von Amtsräumen, in schönen Schlössern, wo auch immer, in schö­nen Parks, auf Dorfplätzen. Ich war gerade auf einer Hochzeit auf einem Dorfplatz, das ist auch sehr schön. Der Amtsraumzwang ist also auch aufgehoben.

Das Standesamtsverbot – das wissen Sie genauso gut wie ich – wird auch demnächst aufgehoben werden, da bin ich mir ganz sicher. Das hätten Sie eigentlich jetzt auch gleich mit dem Gesetz aufheben können, dann hätten Sie sich einiges an legistischen Notwendigkeiten erspart. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Mir liegen dazu keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das FNG-Anpassungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

11.17.354. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (ZDG-Novelle 2013) (2406 d.B. und 2537 d.B. sowie 9060/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. Bitte um die Berichterstattung. – Herr Bun­desrat Köberl ist nicht anwesend. Ich bitte daher den Ausschussvorsitzenden Franz Perhab, den Bericht vorzubringen.

 


11.18.11


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 76

Berichterstatter Franz Perhab: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986, das Arbeitsmarktpolitik-Fi­nanzierungsgesetz, das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Ju­li mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke dem Ausschussvorsitzenden für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Pum. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.19.15

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ich darf zur Änderung des Zivildienstgeset­zes hier einige Worte sagen.

Gerade Anfang des Jahres war das ein Thema. Rechte und Pflichten eines jeden Staatsbürgers sind klar in der Verfassung verankert und dieses Jahr am Prüfstand gestanden, gerade in der Frage, wie es in Sachen Wehrdienst, in Sachen Zivildienst weitergeht.

Die Bevölkerung hat mit 60 Prozent ein klares Ja zur Wehrpflicht und ein klares Ja zum Zivildienst gesagt und damit entgegen vielen medialen Meinungen und vielen Auftre­tenden, die dagegen gelaufen sind, gezeigt, dass die Demokratie gesiegt hat. Vor al­lem haben auch für die Zukunft die Freiwilligen wieder ein klares Zeichen gesetzt. Al­leine im Jahr 2012 waren es rund 14 000 Zivildiener, die vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich gezeigt haben, von welch großer Wichtigkeit ihr Dienst ist. Es waren aber auch die vielen Verbände, die Rettungsdienste und die freiwilligen Organisatio­nen, die ganz klar gesagt haben: Wir brauchen diese helfenden Hände!

Da geht es aber auch um eine Kostenfrage. Die Kosten dafür trägt der Steuerzahler, und es minimiert die Kosten, wenn Zivildiener eingesetzt werden, denn hätten wir diese Freiwilligen, hätten wir diese Dienste nicht, dann würde das für die Gemeinden und für viele Organisationen eine Mehrbelastung bis zu 50 € pro Einwohner bedeuten, wie die Berechnungen klar gezeigt haben, und das würde letztlich die Bürgerinnen und Bürger treffen.

Dieses Gesetz bringt eine klare Aufwertung des Zivildienstes. Es wird eine Anrechnung der Ausbildungszeiten geben und durch die Art der Ausbildung eine höhere Wertschät­zung des Zivildienstes. Das ist nicht nur in den verschiedenen Organisationen wichtig, sondern auch im Nachhinein, und zwar gerade dann, wenn der Eintritt ins Berufsleben vollzogen wird, bedeutet das eine besondere zusätzliche Anerkennung. Drei von vier Zivildienern bieten auch nach dem Dienst weiterhin ihren freiwilligen Dienst an. Das ist etwas ganz, ganz Wertvolles, zumal wir wissen, wie notwendig diese Freiwilligen in den diversen Organisationen sind.


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Es ist notwendig, diese helfenden Menschen zu haben, denn wir wissen um die He­rausforderungen im Bereich der Pflege und im Bereich des Sozialen, wo es jetzt schon eine große Herausforderung ist, den zusätzlichen Bedürfnissen in der Pflege gerecht zu werden. Mit der Änderung des Zivildienstgesetzes wird deutlich gemacht, dass ge­rade dieser Entwicklung Rechnung getragen wird.

Geschätzte Damen und Herren! Aus aktuellem Anlass darf ich noch berichten aus meiner Gemeinde, aus dem Bezirk Amstetten, wo gerade das Haager Sommertheater spielt. Dort wird das Stück „Franz Jägerstätter“ von Felix Mitterer uraufgeführt, und damit wird sehr klar und sehr eindrucksvoll die Thematik des Wehrdienstverweigerers Franz Jägerstätter dargestellt. Und da zeigt sich eines sehr klar: zum einen, dass die Diskussion darüber geführt wird, zum anderen, dass sehr klar die persönliche Verant­wortung und Standhaftigkeit in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion ge­stellt wird.

Franz Jägerstätter war kein Standesverräter, vielmehr zeigt er uns, was es heißt, einen klaren Weg zu gehen, was es heißt, heute seine Wahlfreiheit genießen zu dürfen und nicht zuletzt damit auch die persönliche Freiheit in den Mittelpunkt zu stellen. Das soll Anlass für uns sein, diese Diskussion in diesem Sinne zu führen. Ich danke dafür. (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Ing. Bock. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.23.42

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzte Frau Bundesminister! Ho­hes Präsidium! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Am 20. Jänner 2013 hat die Volksbefragung über die Zukunft unseres Bundesheeres und damit auch über den Ka­tastrophenschutz und den Zivildienst in Österreich stattgefunden. In einer demokra­tischen Entscheidung haben sich 60 Prozent der an der Befragung teilnehmenden Be­völkerung für eine grundsätzliche Beibehaltung des Bundesheeres beziehungsweise des Zivildienstes entschieden. Diese Entscheidungen sind zu respektieren, sind auch umzusetzen, ansonsten hätte man diese Befragung nicht durchführen müssen.

Erlauben Sie mir trotzdem zwei Bemerkungen aus persönlicher Sicht zu diesen The­men. Nachdem ich viele Jahre in leitender Funktion im Baugeschäft tätig war, ist es mir immer noch nicht ganz klar, dass man, wenn man einen Bodenleger oder einen Schlosser braucht, dann die Baufirma für diese Arbeiten heranzieht. Das gilt meiner Meinung nach auch für das Bundesheer. Aus meiner Sicht hätte das Bundesheer die Aufgabe, die Landesverteidigung durchzuführen. Für den Katastrophenschutz würde ich eine Spezialeinheit ausrüsten. Und für die Pflege und Gesundheit gibt es sehr gute Einrichtungen, dafür müsste man nur das entsprechende Personal beistellen.

Als Bürgermeister einer 3 000-Einwohner-Gemeinde und als einer, der den Wehrdienst abgeleistet hat, kann ich feststellen, dass das derzeitige System nicht besonders ge­recht ist. Ein relativ hoher Anteil der stellungspflichtigen Männer sind untauglich und müssen weder einen Wehrdienst noch einen Zivildienst leisten. Einige – gerade auch solche, die für die Wehrpflicht gestimmt haben – unternehmen alles, um vom Wehr­dienst befreit zu werden, da sie in ihrem Betrieb unabkömmlich sind.

Grundsätzlich vertrete ich die Meinung, dass alle einen Beitrag zu unserem Sozialstaat leisten sollten. Ich möchte jedoch gleich klarstellen, dass ich damit nicht die Frauen meine, denn diese leisten einen ganz besonderen Dienst, vor allem in der Kinderbe­treuung und in der Pflege, wo sie großartige Arbeit leisten und eine hervorragende Leistung erbringen. Das ist nicht vergleichbar mit dem Wehrdienst und auch nicht mit dem Zivildienst.


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Nun zur Regierungsvorlage. – Ich bedanke mich bei der Innenministerin und beim Sozialminister für diese Regierungsvorlage und bei all jenen, die daran mitgearbeitet haben. Ich glaube, es ist der richtige Weg in die Zukunft, und meine, dass man mit die­sem Weg, den man jetzt verfolgt, auch einen entsprechenden Erfolg haben wird.

Von den 38 000 tauglichen jungen Männern entscheiden sich zirka 39 Prozent für den Zivildienst. Das sind, wie schon erwähnt, um die 14 700 Personen. Aufgrund der demo­grafischen Entwicklung werden es in Zukunft weniger werden, und zwar vor allem dann, wenn der Zivildienst nicht attraktiviert wird. In Zukunft erhalten nicht nur die 6 100 Zivildiener im Rettungswesen eine Ausbildung, sondern neu ist – und das halte ich für besonders wichtig –, dass auch jene Menschen, die in der Krankenpflege und im Behindertenbereich tätig sind, eine Ausbildung erhalten. Die Kosten für diese Aus­bildung werden bis zu 70 Prozent vom Bund getragen und belaufen sich auf 1 700 € pro Person.

Die Körperschaften öffentlichen Rechts, wo jene Menschen in Verwendung stehen, die den Zivildienst ableisten, erhalten keine Förderungen. Das ist bereits Usus in diesen Einrichtungen, damit nicht die eine öffentliche Einrichtung die andere öffentliche Ein­richtung unterstützt. Dafür ist das Instrument des Finanzausgleichs vorgesehen.

Derzeit profitieren annähernd 1 250 Einrichtungen von diesem Einsatz. In letzter Zeit ist noch hinzugekommen, dass man bei der Kinderbetreuung ebenfalls Zivildiener ein­setzen kann. Ich halte das für eine hervorragende Errungenschaft. Diese Anzahl sollte nun um zirka 10 Prozent erhöht werden. Dazu sind Verwaltungsvereinfachungen vor­gesehen. Der Zugang zur Nutzung wird erleichtert und die Zuweisung wird wesentlich flexibler. So kann in Zukunft bis zu drei Tage vor Antritt der Zivildienst eingerichtet wer­den.

Eine weitere Errungenschaft ist, dass die Höchstanzahl der Zivildiener pro Einrichtung um bis zu zwei Personen überschritten und dass die Dauer des Dienstes um bis zu zwei Monate verlängert werden kann. Damit ergänzt man entsprechende Übergangslö­sungen.

Auch der Einsatzbereich wird erweitert. Und da freut es mich ganz besonders, dass ge­rade das Freiwillige Soziale Jahr in Zukunft auch im Rettungswesen anwendbar ist. In Zukunft darf man auch das bereits mitgebrachte Fachwissen einsetzen, da eigentlich logisch ist, dass ein Pfleger oder ein Arzt, der eine gute Ausbildung hat, im Zivildienst nicht als Hilfsarbeiter arbeiten muss, sondern seiner Qualifikation entsprechend tätig sein kann. Das halte ich für eine sehr wichtige Verbesserung in dieser Novelle.

Was mich auch ganz besonders freut, ist, dass nach einer durchgehenden zwölfmona­tigen Tätigkeit nach dem Freiwilligengesetz die Zivildienstzeit als Zivildienstersatzzeit angerechnet wird. Bisher konnten nach dem Gesetz das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Umweltjahr oder ein Friedens- oder Sozialjahr im Ausland absolviert wer­den. Neu ist der bereits erwähnte Dienst im Rettungswesen, wo diese zwölfmonatige Tätigkeit gemacht werden kann.

All diese Maßnahmen sind sicher notwendig und wichtig, damit der Zivildienst und das Freiwillige Soziale Jahr attraktiver gemacht werden. Profitieren wird durch diese Ein­richtungen vor allem die betreute Bevölkerung, und der bereits sehr gute Ruf der Zivil­diener wird sich noch verbessern. An diesen Beispielen sieht man, dass die Menschen doch lernfähig sind. Ich kann mich, als man den Zivildienst eingeführt hat, noch sehr gut daran erinnern, wie schwierig damals der Zugang zum Zivildienst durch die Zivil­dienstkommission gestaltet wurde, welche Hindernisse es da gab und wie schlecht die Akzeptanz der Zivildiener war.

Ich danke wirklich allen Freiwilligen, die sich damals schon bereit erklärt haben, den Zivildienst anzutreten. Ich bedanke mich noch mehr bei jenen, die es jetzt machen. Ich


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denke, es ist der richtige Weg, dass man der Bevölkerung auf diese Weise dienen kann. Ich danke nochmals den Verantwortlichen, vor allem Ihnen, Frau Bundesminis­ter, und Ihrem gesamten Stab, und auch Rudi Hundstorfer, der ja auch entsprechend mitgearbeitet und Geld zur Verfügung gestellt hat.

Die sozialdemokratische Bundesratsfraktion wird dieser Gesetzesänderung sehr gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.31


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.31.36

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Minis­terin! Hohes Präsidium! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als ehemaliger Zivildie­ner habe ich mir gedacht, melde ich mich auch ganz kurz zu Wort.

Es ist zweifelsohne so, dass die Zivildiener eine ganz wertvolle Arbeit leisten. Das steht außer Diskussion. Sie leisten nicht nur wertvolle Arbeit im Sozial- und im Pflegebe­reich, sondern sie werden auch im Friedens- und Gedenkdienst, in internationalen Mis­sionen, aber auch im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzt.

Doch alles hat meines Erachtens zwei Seiten: Ein wesentlicher Aspekt ist, dass sich dort, wo Zivildiener eingesetzt werden, die öffentliche Hand, wie meine Vorredner es bereits angesprochen haben, Geld erspart. Die zweite Seite ist allerdings, dass man ei­gentlich dadurch bei vielen Professionen, wo man hauptberuflich tätig sein könnte, kei­ne Beschäftigungsmöglichkeit bekommt. Wir hatten ja schon die Diskussion, dass viel­leicht anzudenken wäre, ob man nicht gewisse Tätigkeiten, die jetzt von Zivildienern verrichtet werden, besser von Personen durchführen lassen sollte, die eine fixe Anstel­lung haben, weil man eben dadurch auch Arbeitsplätze schaffen und vielleicht auch mehr Verbindlichkeit herstellen würde, denn in einer Organisation ist es doch anstren­gend, wenn man eine Fluktuation hat aufgrund der neun Monate Dienst, wie es bei den Zivildienern der Fall ist.

Beim Bundesheer sind es sechs Monate, die man ableisten muss. Da gibt es nach wie vor einen Unterschied zum Zivildienst. Es ist meines Erachtens im 21. Jahrhundert nicht mehr plausibel beziehungsweise begründbar, warum ein Zivildiener neun Monate dienen muss und jemand, der sich für das Bundesheer entscheidet, nur sechs Monate. Aber es ist, wie es ist.

Auf jeden Fall möchte auch ich einen herzlichen Dank an alle, die ihren Dienst an der Republik leisten, ausdrücken.

Auch Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin, sei gedankt. Wir werden natürlich dieser Vor­lage zustimmen, weil es ein guter Schritt in die richtige Richtung ist. Aber es gibt mei­nes Erachtens hier dennoch Optimierungsbedarf. – Danke vielmals. (Beifall der Bun­desrätin Dr. Reiter.)

11.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Mag. Mikl-Leitner. – Bitte, Frau Minister.

 


11.34.20

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Vor­sitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte noch einmal die Entscheidung des 20. Jänner dieses Jahres unterstreichen, wo sich an die 60 Prozent der Bevölkerung für die Beibehaltung des Wehrdienstes und für die Beibe­haltung des Zivildienstes entschieden haben.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 80

Gerade dieses klare Votum war für uns aufseiten der Bundesregierung ein ganz klarer Auftrag zu Reformen: zum einen zu einer Reform im Bereich des Wehrdienstes, wo wir ein Reformpaket vorgelegt haben, das vor allem die Sicherheit, den Katastrophen­schutz und insbesondere das gesamte Bundesheer stärkt, zum anderen aber auch zu einer Wehrdienstreform, wo jeder Präsenzdiener die Möglichkeit und die Chance hat, diese Zeit als wertvolle Zeit zu erleben, und wo er vor allem auch einen Mehrwert mit ins Leben nehmen kann.

Wir wissen, dass es beim Wehrdienst einen Reformbedarf gibt, weil die Zufriedenheit beim Präsenzdienst in etwa bei 50 Prozent und die Unzufriedenheit auch bei zirka 50 Prozent liegt, also Hälfte/Hälfte, während wir beim Zivildienst eine Zufriedenheit von über 90 Prozent aufzuweisen haben. Nichtsdestotrotz war es uns aber wichtig, auch beim Zivildienst Verbesserungen vorzunehmen, und zwar Verbesserungen, die zu ei­ner Win-win-Situation für alle Betroffenen geführt haben, sowohl für Zivildiener, für die Einrichtungen, aber vor allem auch für jene Personen, die durch die Zivildiener betreut werden.

Für mich war dieser 20. Jänner nicht nur als Politikerin wichtig, sondern vor allem auch als Privatperson, weil es an diesem 20. Jänner nicht nur um eine sicherheitspolitische Frage, sondern vor allem auch um eine gesellschaftspolitische Frage gegangen ist, zumal wir wissen, dass das Füreinander-da-Sein das Rückgrat der Republik ausmacht. Und gerade dieses Füreinander-da-Sein können wir mit beiden Reformen, sowohl mit der Wehrdienstreform, als auch mit der Zivildienstreform, stärken. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Auch ich darf mich herzlich bedanken beim Koalitionspartner für die konstruktiven Ver­handlungen, beim Regierungskollegen Rudi Hundstorfer. Ich darf mich auch bei meiner Fraktion herzlich bedanken, die sich vor allem für die Beibehaltung des Wehrdienstes und des Zivildienstes stark gemacht hat. Es hat sich nicht nur sicherheitspolitisch, son­dern vor allem auch gesellschaftspolitisch gelohnt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.36


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.37.215. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden (SPG-Novel­le 2013) (2434 d.B., 2176/A und 2549 d.B. sowie 9047/BR d.B. und 9061/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. Bitte um den Bericht.

 


11.37.31

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über


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den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einst­weilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Pri­vatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden, kurz SPG-Novelle 2013.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Ju­li 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Stöckl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.38.35

Bundesrätin Angela Stöckl (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerin­nen und Zuschauer an den Bildschirmen! Ich bedanke mich recht herzlich bei unserer Frau Bundesminister, dass sie die Task Force „Kinderschutz“ ins Leben gerufen hat, und auch für die legistische Umsetzung.

Die aktuellen Fälle sind uns allen bekannt. Ich darf vielleicht kurz an den Fall in St. Pöl­ten erinnern, wo ein Vater seinen Sohn in einer Schule erschossen hat. Da war es erforderlich, rasch zu handeln. Gratuliere, Frau Bundesminister!

Mich berührt dieses Gesetz besonders, da ich selbst im Alter von 13 Jahren einem Überfall zum Opfer gefallen bin. So ein Erlebnis vergisst man sein ganzes Leben nicht. Ich bin selbst Mutter von drei Töchtern und habe mir immer wieder die Frage gestellt, wie ich meine eigenen Kinder vor solchen Überfällen schützen kann.

Mit der Adaptierung dieses Sicherheitspolizeigesetzes schließen wir eine weitere Lü­cke im Schutz vor häuslicher Gewalt gegen Frauen und insbesondere unsere Kinder. Damit verbunden ist auch eine Ausweitung des Betretungsverbotes bei häuslicher Ge­walt und auch ein verbesserter Schutz von Kindern bei familiärer Gewalt.

Apropos Gewalt: Ich möchte auch auf den heutigen Artikel im „Kurier“ hinweisen. Es gibt noch immer zu viel Gewalt in unseren Familien. Nunmehr verpflichtet sich die Exekutive, die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wenn derartige Vorfälle bekannt werden.

Mit dieser Gesetzesnovelle wird das Betretungsverbot auch auf alle Kinderbetreuungs­einrichtungen wie Kindergärten, Horte und Schulen ausgeweitet. So werden die Kinder besser vor den Gewalttätern geschützt. Es ist deshalb auch wichtig, dass die Verstän­digung der betreuenden Personen in diesen Institutionen durch das einschreitende Si­cherheitsorgan zu erfolgen hat. Wenn es nun zu einer Wegweisung kommt und die Kinder in der Schule sind, dann müssten meiner Meinung nach sofort die Schulleiter, die Pädagogen und natürlich auch der Schulwart von der Exekutive über die Sachlage informiert werden. Kommt es nun zu Verstößen des Weggewiesenen gegen dieses Be­tretungsverbot, kann eine Festnahme ausgesprochen werden.

Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass mit dieser Gesetzesnovelle des SPG eine bessere Möglichkeit gegeben wird, unsere Kinder noch mehr beziehungsweise noch intensiver vor Gewalttätern zu schützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)

11.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 82

11.41.29

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren zurzeit das Sicherheitspolizeigesetz, ein Entwurf, der direkt Verbesserungen bringt zum Schutz unmündiger Minderjähriger vor Gewalt, vor allem im Bereich der Familie.

Wir alle wissen – meine Vorrednerin hat es auch schon gesagt –, gerade dies ist ein Bereich, der sehr wichtig ist und leider viel zu wenig angesprochen wird.

Wir sind, was das Thema Gewaltschutz betrifft, ein Vorreiter im europäischen Kontext. Bis jetzt haben wir schon das erste Gewaltschutzgesetz, das zweite Gewaltschutzge­setz, wir haben auch Stalking bereits unter Strafe gestellt. Das heißt, es sind schon sehr viele wichtige Schritte gerade in diesem Bereich in Österreich erledigt worden.

Jetzt haben wir aber noch etwas vor, nämlich mit diesem Gesetz heute die Ausweitung des Betretungsverbots, vor allem zum Schutz der Minderjährigen. Tragische Fälle in der letzten Zeit sind uns sicherlich noch allen im Bewusstsein. Die Ausweitung auf die institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kindergarten, Schule und Hort ist jetzt ein wichtiger Schritt.

Ich möchte nur ganz kurz ein paar Zahlen sagen. Von 2010 bis 2012 stiegen die Weg­weisungen um 14,6 Prozent an. Das heißt, 7 748 Personen sind weggewiesen wor­den – eine sehr beträchtliche Anzahl. Und da dürfen wir nicht vergessen – ich glaube, dass das sehr wichtig ist und wir das nicht außer Acht lassen dürfen –: Die Täterarbeit ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich sage absichtlich nur die Täterarbeit, denn es sind 90 Prozent Männer, die Gewalt anwenden. Es ist so, dass es eine Krankheit ist, die diese Männer haben, und da müssen wir auch ganz, ganz sicherlich ein Auge darauf werfen. Wir können noch so viele Gesetze erlassen, wir können noch so viele Gesetze machen, wir müssen es schaffen, da auch wirklich hinzusehen und zu helfen.

Jedenfalls bin ich – das möchte ich schon extra erwähnen – sehr, sehr froh über dieses Gesetz, Frau Ministerin, und auch sehr dankbar dafür, weil ich glaube, dass es wichtig ist.

In Vorarlberg gibt es ein Projekt, bei dem die Sozialarbeiter und -arbeiterinnen gemein­sam mit der Polizei versuchen, Beratungen für diese Täter anzubieten, wo wirklich eine Vorreiterrolle mit so einem Projekt eingenommen wird. Ich glaube, dass wir davon sehr profitieren können, und die Soziallandesrätin in Vorarlberg unterstützt dieses Projekt und leistet sehr gute Arbeit.

Ich freue mich auch sehr, dass wir hier in Österreich und dass Sie die Task Force ein­gerichtet haben für dieses Gesetz, an dem das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für Unterricht, Jugendwohlfahrt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, Gewaltschutzzentren, Expertinnen und Experten aus den NGOs gemeinsam gearbeitet haben. Leider konnte nicht alles berücksichtigt wer­den, vor allem die, die direkt draußen mit den Opfern und mit den Tätern arbeiten, ha­ben einige Anmerkungen gemacht, die in diesem Gesetz noch nicht drinnen sind.

Es gibt aber eine Evaluierung im Jahr 2016, und ich denke, bei dieser Evaluierung wer­den wir dann auch dort, wo es vielleicht noch Mängel geben sollte, diese dann auch berücksichtigen. Ich bin sehr froh über diese Evaluierung 2016, weil es einfach wichtig ist, ein Gesetz, das wir beschließen, auch immer wieder zu überprüfen: Hilft es auch den Menschen, die es brauchen? Können wir mit diesem Gesetz auch wirklich Hilfe an­bieten? Daher ist diese Evaluierung wichtig.

Eine kleine Anmerkung noch zum Schluss: Vielleicht wäre es dann auch günstig, dass Sie einen Schwerpunkt darauf legen, ob es nicht ein Therapieangebot, also Beratung auch per Gesetz geben sollte.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 83

Noch einmal: Ich bin sehr zufrieden mit diesem Gesetz, glaube, dass es ein wichtiger Schritt ist, möchte aber die Täterarbeit nicht vergessen lassen, dass wir ein Augenmerk darauf legen. Meine Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.45


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Innenministerin Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

 


11.45.36

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Bundesrates! Meine sehr verehrten Damen und Herren an den Bildschirmen! Bei der Änderung dieses Sicherheitspolizei­gesetzes ging es uns vor allem um Folgendes: Wie schaffen wir es, für die Opfer noch mehr Schutz gewährleisten zu können? Wie schaffen wir es, Gewalt hintanzuhalten?

Die einzelnen Änderungen dieses Sicherheitspolizeigesetzes, wie die Ausweitung des Betretungsverbotes, oder welche Konsequenzen es gibt, wenn die richterliche Verfü­gung missachtet wird, wurden im Detail bereits skizziert.

Ich darf allen Beteiligten dieser Task Force ein herzliches Danke sagen, darf meinen Beamtinnen und Beamten des Hauses ein Danke sagen, darf mich aber auch bei den anderen Ministerien – Frauenministerium, Unterrichtsministerium –, bei den Gewalt­schutzzentren, bei der Jugendwohlfahrt, bei all jenen bedanken, die mitgeholfen ha­ben, ein noch besseres Gesetz mit der Zielsetzung zu machen, noch besseren Schutz unseren Kindern und vor allem von Gewalt betroffenen Frauen zu geben.

Wir sind wieder einen guten Schritt nach vorne gekommen, und wir können stolz sein, dass wir nicht nur national, sondern vor allem auch europaweit und darüber hinaus Vorzeigebeispiel dafür sind, wie wir den Opfern Schutz geben können, wie wir Gewalt hintanhalten können  im Wissen, dass wir natürlich Gewalt nie zu 100 Prozent ver­hindern oder verringern können. Das heißt, Fälle wie den in St. Pölten wird es leider auch in Zukunft geben. Es liegt in unserer Verantwortung, hier bestmögliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Das tun wir auch. Wir ruhen uns aber mit dieser Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes sicherlich nicht aus, sondern arbeiten bereits an Pro­jekten wie dem MARAC-Projekt, wo es um hoch gefährdete Opfer geht, ein Projekt, das wir hier in Wien gestartet haben, ein Projekt, das wir auch auf zwei andere Bun­desländer ausweiten wollen. Das heißt, die Herausforderung ist weiterhin groß, und wir werden uns dieser Herausforderung auch stellen.

Ein herzliches Danke all jenen, die daran in umfassenden Diskussionen mitgearbeitet haben, und vor allem ein Danke auch dem Koalitionspartner für die gute Zusammenar­beit. Wir können heute sagen: Ja, wir können hier einen richtigen Schritt setzen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesra-
tes Dönmez.)

11.48


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 84

11.48.316. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Exekutivdienstzeichengesetz und das Verwundetenmedaillengesetz ge­ändert werden (2433 d.B. und 2551 d.B. sowie 9062/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. Bitte um den Bericht.

 


11.48.45

Berichterstatter Günther Köberl: Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Be­schluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Exekutivdienstzeichengesetz und das Verwundetenmedaillengesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Ju­li 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. 

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.49.457. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Protokoll gegen die un­erlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponen­ten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende orga­nisierte Kriminalität (2132 d.B. und 2552 d.B. sowie 9063/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Köberl. Bitte um den Bericht.

 


11.50.07

Berichterstatter Günther Köberl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergän­zung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Ju­li 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Es liegen auch zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vor.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 85

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

11.51.148. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend 2. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Ober­österreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der ös­terreichischen Donau (2361 d.B. und 2471 d.B. sowie 9064/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.

 


11.51.35

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen Bundesministerinnen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorla­ge am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich Frau Bundesministerin Bures sehr herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stadler. – Bitte.

 


11.52.38

Bundesrat Werner Stadler (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Elf Jahre nach einem soge­nannten Jahrhunderthochwasser hat uns die Natur leider wieder dramatische Bilder vor Augen geführt: Ortschaften in Österreich wurden überschwemmt, Städte wurden über­flutet und verzweifelte Menschen standen vor ihren überfluteten Häusern, verloren teilweise in wenigen Stunden fast ihr gesamtes Hab und Gut, und oft konnten sie ge­rade nur das retten, was sie am Körper trugen.

Was wir aber während und nach der Katastrophe gesehen haben, ist, dass wir in der Not zusammenhelfen. In den betroffenen Gebieten wurde fast ausnahmslos zusam­mengeholfen. Es gab Gott sei Dank nur ein paar Uneinsichtige. Ich weiß das auch des­halb, weil ich ja aus der Nähe von Schärding komme, einer Stadt, die auch schwer be­troffen war von diesem Hochwasser. Und dort gab es einige, die sogar die Einsatz­kräfte und Helferinnen und Helfer gestört beziehungsweise oft behindert haben, über­haupt zum Einsatzort zu kommen. Aber die meisten, Gott sei Dank – darum habe ich gesagt: fast ausnahmslos –, haben dort zusammengeholfen. Es wurde sofort begon­nen, die Schlammmassen zu beseitigen. Wir sahen auch sofort die Feuerwehren, die Rettung, die Polizei; das Bundesheer war zur Stelle, um über die örtlich eingerichteten Katastrophenzentralen koordiniert mit den Aufräumungsarbeiten zu beginnen und da­mit die betroffene Bevölkerung bestmöglich zu unterstützen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 86

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben gesehen, dass wir in Österreich, wenn es notwendig ist, zusammenstehen und dass wir auf unsere Werte Solidarität und Zusammenhalt stolz sein können. Auch die Politik, die Bundesregierung, das Par­lament haben die Pflicht, rasch zu reagieren und bestmöglich zu helfen. Und die Politik hat reagiert, und ich danke dir, geschätzte Frau Bundesministerin, dass in das Kon­junkturprogramm, zu dem sich die Bundesregierung entschlossen hat, auch Mittel für ein erweitertes Hochwasserschutzprogramm fließen werden.

Die Fertigstellung der im BMVIT geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Donau soll durch eine vorgezogene Ausschüttung der Mittel um vier Jahre früher er­folgen. Das bedeutet, dass die Schutzmaßnahmen schon im Jahre 2019 statt wie bis­her geplant 2023 fertiggestellt werden können.

Wie wichtig und richtig dies ist, zeigen die bereits fertiggestellten Hochwasserschutz­maßnahmen, die schon seit dem Jahr 2006 gebaut wurden. Diese haben ihre Bewäh­rungsprobe Gott sei Dank bestanden und viele, viele Menschen Anfang Juni 2013 be­reits geschützt. 17 weitere Projekte sind derzeit im Bau, in Planung oder in Vorberei­tung, und diese sollen den 15a-Vereinbarungen zwischen dem Bund, den Ländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien zufolge bis 2023 gebaut werden.

Diese Frist – und ich glaube, das ist das Wichtigste für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in den Regionen – wird jetzt verkürzt. Insgesamt 400 Millionen € sollen bis 2019 von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam in diesen Hochwasserschutz in­vestiert werden. Das schützt zusätzlich noch Zehntausende Menschen in den Re­gionen, die heute noch über keinen wirksamen Schutz verfügen. Wie wichtig dieser Schutz ist, zeigt sich ja erst richtig nach einer solchen Katastrophe, wenn die Aufräum­arbeiten beginnen und das tatsächliche Ausmaß der Schäden bekannt wird, wenn man in die muffigen Keller geht, in die schimmeligen Keller und Häuser hineingeht und sieht, was da alles kaputt und zum Totalschaden geworden ist. Diese Menschen brau­chen diesen Schutz, den vorbeugenden Schutz. Mit dem heutigen Beschluss wird wie­derum Zehntausenden Menschen in den Regionen entlang der Donau dieser vorbeu­gende Schutz gewährt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mit der Hoffnung, dass uns allen für sehr lange Zeit eine solche Naturkatastrophe erspart bleibt, möchte ich mich abschließend noch bei allen bedanken, die beim Junihochwasser der betroffenen Bevölkerung, den Ge­meinden hilfreich und unterstützend zur Seite gestanden sind: bei den Feuerwehren, den Rettungsorganisationen, den Soldatinnen und Soldaten, der Polizei und, ganz wichtig, bei den vielen, vielen freiwilligen Helfern, die vor Ort waren und der Bevölke­rung geholfen haben. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

11.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Preineder zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.58.15

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Damen und Herren! Wir hatten 2002 ein sogenanntes Jahrhunderthochwasser in Österreich, in Niederösterreich im Raum der Donau. Da­nach wurde sehr viel in den Hochwasserschutz investiert, und niemand hat gedacht, dass elf Jahre später, 2013, ebenfalls ein Hochwasser im selben Ausmaß über Öster­reich und in meinem Fall über Niederösterreich hereinbricht.

Viele Ortschaften waren wieder überschwemmt, und die Solidarität des Landes war ge­fordert und hat gehalten. Damit möchte ich auch ein Dankeschön sagen: ein Danke­schön den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, die als Erste zur Stelle waren, dem österreichischen Bundesheer, das in guter Zusammenarbeit mit den freiwilligen


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 87

Kräften Hilfsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen und Reparaturmaßnahmen durchgeführt hat, und all jenen, die sich freiwillig eingebracht oder mit Spenden geholfen haben.

Geschätzte Damen und Herren, aber dieses Hochwasser 2013 hat uns auch gezeigt, dass Maßnahmen, die in der Zeit nach 2002 gesetzt wurden, gewirkt haben. Der mo­bile Hochwasserschutz in der Wachau hat durchaus seine Wirkung, dort, wo er be­steht, erzeugt und geleistet.

Man kann das auch anhand von Beispielen erklären, nämlich anhand des Beispiels der Stadt Ybbs an der Donau, wo im Jahr 2002 nach dem Hochwasser Schäden im Aus­maß von 39 Millionen € festgestellt wurden. Der Hochwasserschutz, in den investiert wurde, hat 24 Millionen € gekostet, und im heurigen Jahr war Ybbs nicht von einem Hochwasser in dieser Form betroffen.

Wir beschließen heute eine Erhöhung der Mittel des Bundes und damit natürlich auch der Länder, was für Niederösterreich heißt, dass bis 2013 jährlich 19,8 Millionen € in den Hochwasserschutz entlang der Donau investiert wurden und dass es ab 2014 33 Millionen € sein werden, womit eine deutliche Erhöhung, nämlich um 66 Prozent, stattfindet. Dafür ein herzliches Dankeschön vonseiten des Landes Niederösterreich auch an die Frau Bundesministerin. (Vizepräsidentin Mag. Kurz übernimmt den Vor­sitz.)

Der Ausbau wird aber nicht nur von seinem finanziellen Ausmaß her erhöht, sondern auch beschleunigt, was wichtig ist, und damit die Ausbauzeit – es wurde vom Kollegen Stadler schon gesagt – von 2023 auf 2019 verkürzt.

Ich glaube, es ist wichtig und richtig, dass wir in die Sicherheit unseres Landes inves­tieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.01


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer zu Wort. – Bitte.

 


12.01.19

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Lie­be Kolleginnen und Kollegen! Wir Grünen begrüßen die vorliegende Artikel-15a-Verein­barung zum Hochwasserschutz und möchten uns auch ausdrücklich bei Ihnen, Frau Bundesministerin, für Ihr Engagement im Hochwasserschutz bedanken und dafür, dass im BMVIT – anders als im Landwirtschaftsministerium – die Mittel in diesem Bereich nicht gekürzt wurden. Daher stimmen wir hier auch sehr gerne zu.

Ich möchte aber gerade im Hinblick auf die Ereignisse der letzten Zeit noch einige An­merkungen machen. Hochwasserschutz ist notwendig zur Eindämmung von Schäden, die großteils hausgemacht sind, die zustande gekommen sind durch Gewässerverbau­ungen, die die Flüsse in ein enges Korsett gezwängt und die natürlichen Überschwem­mungsflächen und natürlichen Retentionsräume abgeschnitten haben.

Dabei sind in der Vergangenheit sehr viele Fehler passiert. Es sind nicht nur Sied­lungsräume, sondern auch landwirtschaftliche Flächen vor dem Hochwasser geschützt worden, und teilweise, wie das Extrembeispiel an der March zeigt, ist der Auwald vor Überschwemmung geschützt worden. Dadurch wird das Wasser zwar schnell aus den gerade betroffenen Bereichen abgeleitet, aber im Unterlauf von Gewässern kommt es zu Hochwasserspitzen, die durch eine Retention weiter oben so nie passiert wären. Es hat Fehler in der Raumordnung gegeben, es hat Ansiedelungen in roten Zonen gege­ben, die oft auch im besten Glauben der AnrainerInnen durchgeführt worden sind. Es hat mangelnde Koordination von Maßnahmen gegeben, gerade eben länderübergrei­fend und über Bundesgrenzen hinweg, denn der Fluss hört ja nicht einfach an der Lan­desgrenze auf.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 88

Daher appelliere ich in die Richtung, weil es sich hier um eine bundesweite und län­derübergreifende Artikel-15a-Vereinbarung handelt, dass es wirklich ein ganzheitliches und vorausschauendes Hochwasserschutzkonzept gibt – und kein Bündel an Einzel­maßnahmen – und dass vor allem in der Gesamtbetrachtung dem ökologischen Hoch­wasserschutz der Vorzug gegeben wird, wo immer dies möglich ist, durch das Ein­räumen von Retentionsraum, die Aufweitung von Flüssen und das Anbinden und Wie­derherstellen von Augebieten und dadurch die Schaffung von Überflutungsgebieten, sodass es weiter flussabwärts nicht zu Verschärfungen der Hochwassersituation in die­sem Ausmaß kommen kann.

Die klimabedingten Ereignisse werden häufiger werden, darin sind sich sämtliche Ex­perten einig. Es wurde ja gerade angesprochen, dass es innerhalb von elf Jahren zweimal ein hundertjähriges Hochwasserereignis gegeben hat. Daher brauchen wir ganz dringend ein nachhaltiges Hochwassermanagement, das die Situation im Entste­hen vor Ort entschärft und nicht nur das Wasser schneller und geballter flussabwärts transportiert.

Ich möchte an dieser Stelle einen Vorreiter im ökologischen Hochwasserschutz zi­tieren:

„Weil der Fluss umso schneller wird und den Damm und den Grund umso mehr zer­nagt und zerstört, je gerader er wird, deshalb ist es nötig, solche Flüsse entweder stark zu verbreitern oder sie durch viele Windungen oder in viele Zweige zu teilen.“

Dieses Zitat ist ziemlich alt, nämlich 500 Jahre alt. Diese Aussage wurde um das Jahr 1500 von Leonardo da Vinci gemacht, der damals schon gewusst hat, wie Flüsse „funktionieren“.

Wenn wir in der Vergangenheit mehr auf Herrn da Vinci gehört hätten, würden wir uns heute sehr viel Arbeit und ein Heidengeld ersparen. Versuchen wir deswegen einfach, die Fehler der Vergangenheit nicht fortzuführen, sondern den Hochwasserschutz in eine neue Zeit und in verbesserte Form zu bringen! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.05


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Bu­res. – Bitte.

 


12.05.20

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, wenn nicht nur die Bevölkerung solidarisch zusammensteht in der Not, nach dem Hochwasser, und wirk­lich alle zusammenhalten und ihr Bestes geben, um die Schäden wieder zu beseitigen, sondern wenn auch die politische Ebene eine so große Zustimmung zu einem gemein­samen Paket gibt.

Über Parteigrenzen hinweg ist uns allen bewusst, dass es ganz wichtig ist, dass wir die Menschen vor dem Hochwasser schützen. Ich schließe mich all jenen an, die sich auch bei den Hilfsorganisationen bedankt haben. Sie haben in diesen Tagen Übermenschli­ches geleistet, und es hat sich gezeigt, dass Dinge, von denen oft beklagt wird, dass es davon in unserer Gesellschaft viel zu wenig gebe, doch da sind – das Zusammen­halten, die Solidarität in einer Gesellschaft –, dass wir in Österreich dann, wenn es da­rauf ankommt, dass alle zusammenstehen, stolz sein können, dass das auch tatsäch­lich so funktioniert.

Daher haben wir die Verpflichtung, jetzt auch alles Menschenmögliche zu tun, um auch jene Menschen, die vor dem Hochwasser noch nicht geschützt waren – weil uns die Zeit gefehlt hat, alle Projekte entlang der Donau auch wirklich auszubauen –, in Zu­kunft zu schützen, dass wir – der Bund, die Länder, die Gemeinden – zusätzlich Geld


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 89

in die Hand nehmen, zusätzlich 255 Millionen €, um entlang der Donau noch 17 Pro­jekte umzusetzen, und zwar nicht erst in zehn Jahren, denn – Sie haben es gesagt – wir hatten nach elf Jahren das zweite Jahrhunderthochwasser und wir wissen nicht, wann das nächste Wasser kommt. Daher werden wir diesen Hochwasserschutz auch beschleunigen und das Zehnjahresbauprogramm, das wir ursprünglich geplant hatten, vom Zeitraum her auf sechs Jahre reduzieren.

Das ist aber eine ganz große Herausforderung, denn, Frau Bundesrätin, es ist eben so, dass wir nicht die Donau einmauern, dass wir nicht den Kulturraum entlang der Donau schlicht und einfach links und rechts mit Mauern versetzen. Wir haben dort, wo wir historische Städte haben – ein klassisches Beispiel ist die Wachau –, mit technologi­schen Herausforderungen mobile Wände errichtet, Wände, die nur im Notfall aufge­stellt werden, sodass ansonsten die Kulturlandschaft und der Fluss in ihrer Gesamtheit erhalten werden. Die Errichtung dieser Wände war eine wirkliche technologische He­rausforderung, und alle, die die Bilder aus Grein gesehen haben, wo das Wasser bis an die Kante gestanden ist, konnten sehen, dass diese Wände auch gehalten haben.

Also dort, wo wir historische Städte oder Orte haben, können wir mit Technologien und mobilen Wänden die Menschen schützen. Und überall dort, wo es die Möglichkeit gibt, dem Fluss den Raum wieder zurückzugeben, Retentionsbecken zu schaffen, Renatu­rierungen durchzuführen, dort werden wir das auch tun. Ein gutes Beispiel dafür ist das Marchfeld, wo wir dem Fluss Raum gegeben haben, wo wir eine ganze Ortschaft abge­siedelt haben – 250 Häuser und Familien, die anderswo ihr neues Zuhause gefunden haben –, damit der Fluss sich in diesem Bereich ausdehnen kann.

Wir werden auch in anderen Gebieten so vorgehen: im Bereich der Enns gibt es dazu Diskussionen, im Bereich östlich von Wien haben wir diese Diskussionen. Das heißt, überall dort, wo der beste Hochwasserschutz der ist, der dem Fluss wieder entspre­chenden Raum gibt, müssen wir ihm diesen Raum auch geben. Dazu müssen wir aber mit den Ländern und mit den Gemeinden viele Diskussionen führen. Es ist nicht ein­fach, zu Familien, die oft schon sehr viele Jahre in einer roten Zone leben, zu sagen: Siedelt ab, wir unterstützen euch! Schauen wir, dass wir eine Möglichkeit finden, wo ihr in Zukunft vom Wasser geschützt und sicher wohnen könnt! – Sie können sich darauf verlassen, dass wir überall dort, wo es möglich ist, das auch tun werden. Und auch bei den nächsten 17 Projekten, die in diesen sechs Jahren anstehen, werden wir so vor­gehen.

Ich möchte mich heute schon bei all jenen bedanken, die jetzt ordentlich die Ärmel hochkrempeln müssen, um das, was wir hier beschließen, technisch umzusetzen. Die­ser beschleunigte Ausbau des Hochwasserschutzes ist auch ein Teil eines tollen Kon­junkturpakets, das wir hier schnüren, aber es ist eine große Herausforderung, in sechs Jahren 17 Projekte an der Donau – auch mit dem ökologischen und technischen An­spruch, den wir haben – umzusetzen.

Ich glaube, wir können davon ausgehen, dass es uns mit der heutigen Beschlussfas­sung gelingen sollte, in den drei Bundesländern, die betroffen sind – Wien, Niederös­terreich und Oberösterreich –, in sechs Jahren die Menschen auch wirklich vor diesen Hochwasserkatastrophen zu schützen, so wie bei diesen 17 Projekten, bei denen der errichtete Hochwasserschutz gehalten hat, wo wir die Menschen schon geschützt haben, und dass wir uns in Zukunft solchen Katastrophen, wie wir sie noch vor zwei Monaten in Österreich entlang der Donau erleben mussten, nicht mehr gegenüber­sehen.

Herzlichen Dank an alle, die in den nächsten sechs Jahren die Ärmel hochkrempeln und hart arbeiten, damit wir die Menschen vor dem Hochwasser schützen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der Grünen.)

12.10



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 90

Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Bevor wir zum 9. Punkt der Tagesordnung kommen, begrüße ich besonders herzlich hier bei uns im Bundesrat Herrn Bundesminister Gerald Klug. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

12.11.339. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2013) (2443 d.B. und 2473 d.B. sowie 9039/BR d.B. und 9065/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen nun zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.

 


12.11.44

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie über den gegenständlichen Beschluss des Natio­nalrates.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vor­lage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher gleich zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.12.3810. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebüh­rengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeich­nungsgesetz 2002 sowie das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Verwal­tungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Landesvertei­digung und Sport – VwGAnpG-BMLVS) (2200 d.B. und 2523 d.B. sowie 9040/BR d.B. und 9066/BR d.B.)

 



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 91

Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Füller. Bitte um den Bericht.

 


12.12.52

Berichterstatter Christian Füller: Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Landesverteidigungsausschusses über den vorliegenden Beschluss zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bun­desministerium für Landesverteidigung und Sport.

Der Text liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Landesverteidigungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Mag. Klug. – Bitte, Herr Minister.

 


12.13.27

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Gerald Klug: Geschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum einen vielen herzlichen Dank für die äußerst netten Willkommensworte. Ich freue mich natürlich, in – unter Anfüh­rungszeichen – „alter Verbundenheit“ wieder hier im Bundesrat sein zu dürfen!

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Besten Dank, dass hier im Bundesrat die De­batte in der Ausschusssitzung hinsichtlich der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbar­keit und deren Implementierung im Wehrrecht so einhellig geführt wurde. Ich freue mich daher auch, dass hinsichtlich der inhaltlichen Umsetzung, insbesondere im Be­reich der Abschaffung des administrativen Instanzenzuges auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch für die Beibehaltung der speziellen Form des Kommandan­tenverfahrens, hier im Bundesrat ein so breiter Konsens und eine breite Zustimmung herrscht. Vielen herzlichen Dank in diesem Zusammenhang!

Wir haben uns bemüht, auch in der Vorgeschichte der Entstehung möglichst viele Be­troffene einzubinden, sodass ich mich freue, dass das heute auch offiziell und erfolg­reich ins Ziel geführt werden kann.

Ich möchte aber von der Verwaltungsgerichtsbarkeit und deren Implementierung im Wehrrecht – gestatten Sie mir dies – noch kurz überleiten auf zwei doch wesentliche Aspekte in meinem Ressort und die Gelegenheit heute im Bundesrat nutzen, weil ich sie ja auch im Zuge einer Präsentation meiner Zielsetzungen für die erste Amtsperiode als Landesverteidigungsminister, aber auch als Sportminister schon einmal angespro­chen habe, und freue mich, heute sagen zu können, dass mein ursprünglicher Zeitplan für die Reform des Grundwehrdienstes, nämlich den Wehrdienst Neu, den ich am 11. März bei meiner Vorstellung schon angekündigt habe, mit Ende Juni in einem Ge­samtkonzept zu präsentieren, eingehalten wurde und dieses Gesamtkonzept zeitge­recht, wie von mir ursprünglich ins Auge gefasst, Ende Juni vorgestellt werden konnte. Und ich freue mich, dass wir in diesem Zusammenhang zukünftig 22 000 Burschen, die alljährlich zum österreichischen Bundesheer kommen und bei uns ihren Grundwehr­dienst absolvieren, einen neuen, attraktiven Grundwehrdienst anbieten können.

Trotz Wehrpflicht wird es Wahlfreiheit geben. Der Kern dieses neuen Grundwehrdiens­tes besteht darin, dass wir zwei Basismodule und vier Wahlmodule anbieten werden. Die jungen Burschen können innerhalb dieser vier Wahlmodule im Großen und Gan­zen selbst entscheiden, in welche Richtung sie ihre Ausbildung lenken wollen – immer natürlich vor dem Hintergrund der Erfordernisse und der Bedürfnisse des österreichi­schen Bundesheeres, aber es wird auch eine hohe Wahlmöglichkeit geben. Daher zu­sammengefasst: Trotz Wehrpflicht auch Wahlfreiheit.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 92

In diesem Zusammenhang freut es mich als Sportminister auch, dass wir einen ande­ren Aspekt, nämlich den Sport, während dieses Wehrdienstes Neu stärken werden. Das freut mich natürlich, weil das auch ein Ergebnis war, das die jungen Burschen im Zuge meiner Befragung der Grundwehrdiener – immerhin haben rund 10 000 daran teilgenommen – deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass sie in Zukunft während ihres Wehrdienstes auch mehr Sport betreiben möchten.

Wir werden uns im Sport breiter aufstellen. Wir werden den Sport auch wettkampfmä­ßig aufstellen – um nicht mit einem Augenzwinkern zu sagen: all jene Maßnahmen vo­rantreiben, die der körperlichen Fitness unserer jungen Burschen dienen. Denn klar ist auch, dass körperliche Fitness ein Wesenselement des Soldatenberufes darstellt und wir daher in diesem Zusammenhang deutliche Schwerpunkte setzen.

Unter dem Strich, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, gelingt es mit diesem Wehr­dienst Neu meines Erachtens, deutlich die klassische Win-win-Situation zu erreichen. Das ist so gemeint, dass wir auf der einen Seite erreichen wollen, dass die Burschen, die zu uns kommen, diesen Wehrdienst auch tatsächlich als sinnstiftend erleben, im Idealfall möglichst viel für ihr weiteres Leben mitnehmen, und auf der anderen Seite der „Win-win-Situation“ – das sage ich als Landesverteidigungsminister aber auch – möchte ich auf Zeit die besten Burschen für das österreichische Bundesheer gewin­nen. Und das kann ein attraktiver Wehrdienst Neu zweifelsohne leisten.

Ich freue mich, dass der Zeitplan eingehalten werden konnte, dass eines meiner wich­tigsten Ziele in diesen sieben Monaten erreicht werden konnte, auch innerhalb des Zeitplans, den ich mir dafür selbst gesteckt habe. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bun­desräten der ÖVP.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn hier keine unmittelbare Zuständig­keit des Bundesrates besteht, erlauben Sie mir dennoch, die Gelegenheit zu ergreifen, um noch ein zweites Thema kurz anzusprechen, nämlich die Österreichische Sicher­heitsstrategie. Der Nationalrat hat vor Kurzem auch auf einem breiteren politischen Konsens als vielleicht ursprünglich angenommen ein wesentliches Basisdokument nicht nur für die Sicherheit Österreichs, sondern auch für das österreichische Bundes­heer beschlossen.

Wir werden in diesem Zusammenhang einen sehr umfassenden Sicherheitsansatz ge­meinsam wählen, sowohl national als auch international. Wir werden in diesem Zusam­menhang die internationale Zusammenarbeit ausbauen, weil es völlig klar ist, dass nur durch grenzüberschreitende Kooperationen neue auf uns zukommende Gefahren­potentiale oder auch Sicherheitsrisiken bewältigt werden können.

Gerade in diesem Zusammenhang ist es für ein kleines Land – als ein Mitgliedstaat der Europäischen Union – wichtig, Partner zu suchen und sich grenzüberschreitend zu ver­netzen. Wir machen das in der Landesverteidigung im Wesentlichen in der Zentral­europäischen Kooperation. Erst vor wenigen Tagen haben die Verteidigungsminister wieder weitreichende neue Schritte für Europa erarbeitet.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Zusammenhang sage ich immer da­zu, dass der verteidigungspolitische Zug, der sicherheitspolitische Zug Richtung Euro­pa fährt. Es ist nur eine Frage der Geschwindigkeit, aber wir arbeiten gemeinsam an dieser Zielsetzung.

Ich möchte natürlich die Gelegenheit nicht verpassen, ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass in der neuen Sicherheitsstrategie ein klares und deutliches Bekennt­nis zur Neutralität Österreichs abgegeben wurde. Das ist meines Erachtens eine we­sentliche Kehrtwendung, denn Sie alle wissen, dass wir in der alten Sicherheitsdoktrin aus dem Jahr 2001 den NATO-Beitritt immerhin noch ausdrücklich als Option ange­sprochen hatten. Das ist daher eine deutliche Kursänderung wieder hin zu unserer Neutralität.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 93

Klar ist: Wir haben in diesem Zusammenhang nicht nur viele Jahrzehnte erfolgreich gearbeitet, für uns bedeutet die Neutralität auch, dass es kein friedenspolitisches Tritt­brettfahren gibt, sondern im Gegenteil international und auch innerhalb der Europäi­schen Union aktive Friedenspolitik.

In diesem Zusammenhang verstehe ich auch klar die Weiterentwicklung des Auslands­engagements des österreichischen Bundesheeres. Jawohl, es ist richtig: Wir haben mit dem geordneten Abzug vom Golan ein deutliches Zeichen gesetzt, auch international. Ich stehe selbstverständlich nach wie vor zu diesem deutlichen Zeichen. Die Sicher­heitssituation vor Ort, das Risiko für die Sicherheit der österreichischen Soldaten war nicht mehr kalkulierbar. Daher war die Reißleine zu ziehen.

Weil ich vorher die Sicherheitsstrategie angesprochen habe, sage ich in diesem Zu­sammenhang aber auch ausdrücklich, dass wir in dieser neuen Sicherheitsstrategie mit rund 1 100 Mann ein deutliches Signal für die Auslandseinsätze gegeben haben. Die Gleichwertigkeit zwischen den Auslandseinsätzen und den Inlandsaufgaben wird betont. Mit der Quantifizierung von rund 12 500 Mann zur Vorsorge für Katastrophen­fälle haben wir im Bereich der Assistenz ein deutliches Zeichen gesetzt.

Mit der Gesamtmannstärke von 55 000 ist das österreichische Bundesheer meines Er­achtens für die zukünftigen Aufgaben sehr gut vorbereitet. Wir werden im Bereich der Sicherheitsstrategie national, aber auch europäisch ein eigenständiger, essenzieller, wichtiger Faktor bleiben. – Vielen herzlichen Dank. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.23


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

12.23.4011. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ und über die Aus­übung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psycholo­gengesetz 2013) (2360/A und 2572 d.B. sowie 9041/BR d.B. und 9067/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wer­den (2398 d.B. und 2553 d.B. sowie 9068/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 11 und 12 ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte um die Berichte.

 


12.24.01

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über das Psychologengesetz 2013 so-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 94

wie der Bericht über das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz lie­gen Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss stellt nach Beratung der Vorlagen am 16. Juni 2013 mit Stimmeneinhel­ligkeit den Antrag, gegen die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben. (Vizepräsidentin Mag. Kurz: Zweiter Bericht, bitte!) – Das waren beide gemeinsam.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Gut, danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Taucher. – Bitte.

 


12.24.49

Bundesrat Mag. Josef Taucher (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Ich möch­te in meinem Debattenbeitrag kurz auf das Psychologengesetz eingehen.

Wir wissen ja, dass das erste Psychologengesetz aus den neunziger Jahren ein rie­siger Fortschritt war. Endlich wurde dieser Beruf klarer definiert, auch die Qualitäten, die Ausbildungsinhalte und wie der Titel zu führen ist wurde definiert. Das war damals sicher ein großer Meilenstein.

Über 20 Jahre danach ist es aufgrund einer veränderten Studienarchitektur auf Basis des Bologna-Prozesses notwendig geworden, das Psychologengesetz zu überarbei­ten. Es musste neu definiert werden, was die Basisausbildung für jemanden, der den Titel „Psychologe“ oder „Psychologin“ führen darf, ist. Das heißt, man muss drei Jahre den Bachelor machen, dann zwei Jahre den Master. Das dauert also wie früher fünf Jahre. Man muss 300 ECTS-Punkte sammeln und dann die Diplomprüfung machen. Dann darf der Titel „Psychologe“ oder „Psychologin“ geführt werden.

Aufbauend darauf gibt es natürlich auch die Ausbildung zum klinischen Psychologen, zur klinischen Psychologin und zum Gesundheitspsychologen, zur Gesundheitspsy­chologin. Das ist auch schon im Psychologengesetz aus den neunziger Jahren des vo­rigen Jahrhunderts festgelegt, damals war das als Post-Graduate-Studium oder als Aufbaustudium angelegt. Man musste sozusagen ein Basismodul und dann ein spe­zielles Modul machen, ein Aufbaumodul in Gesundheitspsychologie, ein Aufbaumodul in klinischer Psychologie, plus zirka 1 500 Stunden Praxis in einer einschlägigen Ein­richtung und an die 100 Stunden Supervision. Ich weiß das sehr genau, denn ich habe das alles durchlaufen. Ich bin selbst klinischer Psychologe und Gesundheitspsycho­loge.

Ich möchte auch eine kritische Bemerkung anfügen: Es war für uns damals schon schwierig, und ich glaube, es wird bei diesem Gesetz wieder so sein. Man studiert fünf Jahre, sechs Jahre, die Studien sind überfüllt, es gibt da viele Kollegen und Kollegin­nen. Dann kommt man mit 25, 26 heraus, sucht Arbeit und bekommt keine, weil überall gefordert wird, den klinischen Psychologen und den Gesundheitspsychologen zu ha­ben.

Das heißt, man hat noch immer nichts verdient, muss aber eine Zusatzausbildung be­zahlen, denn diese Module kosten natürlich etwas, auch wenn sie von der Universität als Hochschullehrgang oder von einem Psychologenverband angeboten werden. Da kann man schon einmal mit mehreren tausend Euro rechnen.

Dann braucht man die Praxis. Ich habe damals ein Jahr gratis in der Kinderklinik ge­arbeitet. Für diesen Job, dass ich dort also gratis arbeiten und meine 1 500 Stunden Praxis machen durfte, habe ich ein dreiviertel Jahr gesucht und faktisch darum gebet­telt, dass ich irgendwo gratis arbeiten darf, damit ich diese Praxisanrechnung bekomme.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 95

Dann fehlen noch die 100 Stunden Supervision. Damals hat die Supervision schon 500 Schilling gekostet. Sie können sich ausrechnen, was hundert Stunden kosten, das sind wieder ein paar Tausender.

Auch jetzt ist es wieder so, die Ausbildung ist im Psychologengesetz ähnlich struktu­riert. Es gibt für den Gesundheitspsychologen und auch für den klinischen Psycholo­gen wieder das Basismodul – früher war das ein A-Modul – und dann ein Aufbaumo­dul.

Die Stunden sind ausgeweitet worden, das ist ein bisschen mehr geworden. Der Pra­xisteil für den Gesundheitspsychologen hat jetzt 1 553 Stunden, der Praxisteil für den klinischen Psychologen 2 098 Stunden. Für den Gesundheitspsychologen braucht man 100 Einheiten Supervision, für den klinischen Psychologen 120 Einheiten Supervision, plus 76 Einheiten Selbsterfahrung, was wahrscheinlich auch in einer Gruppe durchge­führt werden kann.

Das alles wird man wahrscheinlich auch nicht gratis kriegen. Die Plätze für diese Aus­bildung wird man wahrscheinlich auch nicht so leicht kriegen, die wird man auch su­chen müssen.

Das stellt unsere jungen Akademiker in dieser Berufsgruppe sicher vor sehr große He­rausforderungen. Das ist ein Problem beim Einstieg in die Berufswelt.

Wenn diese Zusatzqualifikation überall gefordert wird, muss man sie natürlich machen. Das ist einerseits eine Entwertung des Studiums, weil man als normaler Psychologe schon fast keinen Job mehr bekommt, außer beim Bundesheer natürlich. Die Heeres­psychologen sind ja vom Gesetz ausgenommen. Dort hätte ich sofort arbeiten können, aber als Zivildiener haben sie mich damals in der Fliegerpsychologie nicht genom­men – das ist jetzt nur ein kleiner Sidestep. (Bundesrat Perhab: bei der Stadt Wien!) – Nein, ich habe in Graz in der Kinderklinik gearbeitet. Ich habe also schon mei­nen steirischen Beitrag geleistet, Herr Perhab, bin quasi international unterwegs tätig. (Bundesrätin Grimling: Jetzt hat er aber geschaut! – Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Das sind also ein paar Wermutstropfen. Für die Berufseinsteiger und für die jungen Psychologinnen und Psychologen wird das finanziell, von den Ausbildungsplätzen her und vom Zeitaufwand her schwierig werden. Das sind noch einmal eineinhalb, zwei Jahre, um die man später auf den Arbeitsmarkt kommt. Man kann in dieser Zeit nichts verdienen. Eine Familie zu gründen, eine Existenz zu gründen wird schwierig.

Ich möchte aber nicht mit diesen kritischen Anmerkungen schließen. Dieses Gesetz ist natürlich auch eine Weiterentwicklung und eine Verbesserung des alten Gesetzes, etwa durch die Eintragung in die Liste der Psychologinnen und Psychologen mit den Zusatzqualifikationen – die Liste hat es vorher auch schon gegeben. Auch ist jetzt ver­pflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Das ist natürlich eine extreme Verbesserung für die Patientinnen und Patienten, die sich an einen Psychologen wenden. Sie können sicher sein, dass diese Menschen eine fundierte, gute, praxisorientierte, aber auch wissenschaftlich-theoretisch fundierte Ausbildung haben, die auch mit einer Persönlichkeitsbildung kombiniert ist. Ich kann ja heute alles Mögliche studieren, das heißt aber noch lange nicht, dass ich menschlich dazu geeignet bin, mit Menschen zu arbeiten.

Jetzt wird es schon unruhig im Saal, beim Psychologenthema werden die Leute immer unruhig.

Durch dieses neue Gesetz gibt es eine Qualitätssicherung für die Patienten, damit sie auch das bekommen, was draufsteht. Das ist für eine gute psychosoziale, psychologi­sche Versorgung Österreichs ein weiterer guter Schritt. Deswegen werden wir diesem


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 96

Gesetz auch die positive Zustimmung erteilen. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

12.32


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich begrüße jetzt Herrn Bundesminister Stöger ganz herzlich hier bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächster ist Herr Bundesrat Dr. Köll zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.32.33

Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich auch namens un­serer Fraktion zum Psychologengesetz zu Worte melden. Wir haben schon aus be­rufenem Munde des Kollegen Mag. Taucher, der selbst aus dieser Branche stammt, gehört, welche Verbesserungen dieses neue Gesetz insbesondere für die Patientinnen und Patienten im Qualitätssicherungsbereich bringt.

Ich komme selbst auch aus der Praxis, bin ich doch in Osttirol Obmann eines Gemein­deverbandes, welcher ein großes Schwerpunktkrankenhaus betreibt. Ich kenne aus diesem Bereich natürlich die Erfordernisse einer Abgrenzung bestimmter Tätigkeiten, spezifisch im psychiatrischen Bereich zwischen Ärztinnen und Ärzten, Psychothera­peutinnen und Psychotherapeuten und den Psychologen.

Dieses Gesetz wird natürlich auch im Ausbildungsbereich deutliche Verbesserungen bringen. Nicht nur der Bologna-Prozess wird damit bekanntlich umgesetzt, sondern es kommt auch zu diversen anderen Qualitätssteigerungen.

Wir haben aber auch noch einige Unschärfen in diesem Gesetz. Wenn es auch nicht zu den Aufgaben des österreichischen Bundesrates zählt, möglichen Reparaturbedarf wahrzunehmen – wir haben bekanntlich in erster Linie Gemeindeinteressen, regionale und föderale Interessen der Länder wahrzunehmen –, so möchte ich es doch nicht ver­absäumen, auf diese Unschärfen hinzuweisen.

Geschätzter Herr Bundesminister, wir haben mit diesem neuen Gesetz ein Problem in einer Abgrenzung zu einer anderen gesetzlichen Bestimmung, nämlich zur Gewerbe­ordnung: In Österreich haben wir bekanntlich eine Berufsgruppe von zirka 7 000 Perso­nen, die auf der Basis dieser Gewerbeberechtigung seit dem Jahre 1988 das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ausüben können. Das geht bis zur Ernährungsbera­tung, bis zur sportwissenschaftlichen Beratung. Das sind durchaus auch Personen, die über eine akademische Ausbildung verfügen – man denke nur an den Bereich des Sportes, wo natürlich auch psychologische Elemente wahrzunehmen sind. Wir kennen das aus dem Spitzensport, beispielsweise bei unseren Skispringern oder in vielen an­deren Bereichen.

Diese Abgrenzung ist vielleicht noch nicht in ausreichender Art und Weise so wahrge­nommen worden, wie es in der bislang geltenden gesetzlichen Bestimmung der Fall war: Dort hat man nämlich explizit klargestellt, dass die Gewerbeberechtigung der Le­bens- und Sozialberater dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dieser Verweis fehlt jetzt!

Ich habe schon Verständnis dafür, dass man in einem Leistungskatalog klare Abgren­zungen vornehmen muss. Das wird aber zwischen den Berufsgruppen der zirka 8 500 Psychologinnen und Psychologen und diesen zirka 7 000 Lebens- und Sozialbe­raterInnen doch zu Konflikten führen.

Ich würde Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister, höflich ersuchen, bei einer anste­henden Novelle in der nächsten Legislaturperiode – sollten Sie dann wieder der Bun­desregierung angehören – diesen Reparaturbedarf vielleicht wahrzunehmen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 97

Ich meine, im Übrigen empfiehlt sich eine Nichtbeeinspruchung dieses Beschlusses des Nationalrates. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

12.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster ist Herr Bundesrat Dönmez zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.36.10

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich) (in Anspielung auf die vom Vorredner eingestellte Höhe des Rednerpultes): So groß bist du, Kollege Köll?

Hohes Präsidium! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich dem Kollegen Köll nur anschließen, insbesondere was die letzte Aussa­ge betrifft. Wir haben auch kurz mit der Frau Präsidentin darüber gesprochen. Es gibt einen Handlungsbedarf und einen Bedarf an Diskussionen, die wir sicher noch führen müssen, aber nicht nur was die Lebens- und Sozialberater betrifft, sondern auch was die Organisations- und ArbeitspsychologInnen betrifft.

Letztendlich beruht das Ganze darauf, dass sich das Feld der Psychologie in den letzten Jahrzehnten massiv differenziert hat. Neue Teilbereiche haben sich herauskris­tallisiert. Dass da gewisse Spannungen auftreten, liegt klar auf der Hand.

Spannungen und Kritik hat es auch von unterschiedlicher Seite gegeben. Ich möchte jetzt nicht alles so schönreden, wie es von den Vorrednern dargestellt worden ist. Es ist Kritik vom Verband der PsychotherapeutInnen geäußert worden. Es ist Kritik von der Gesellschaft für Psychologie, die an der Universität lehrt, geäußert worden, vom Hauptverband, von der Ärztekammer, von der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie und auch von der Wiener Landesregierung und so weiter.

Was haben sie kritisiert? – Die Art und Weise, wie vorgegangen worden ist, wurde kri­tisiert. Es war eine extrem kurze, eigentlich fast gar keine Begutachtungsfrist, denn am 24. Juni war das Ende der Begutachtungsfrist. Am nächsten Tag hat sofort der Minis­terrat getagt, und am Tag darauf hat es sofort den Gesundheitsausschuss gegeben. Es hat eigentlich fast keine Möglichkeit zu einer seriösen Auseinandersetzung oder De­batte gegeben. Das ist doch eine Vorgehensweise, die man in Zukunft vielleicht etwas hintanstellen könnte.

Faktum ist, dass wir in Österreich eine immer größer werdende Gruppe haben, die an psychischen Erkrankungen leidet, sei es temporär oder auch längerfristig. Der Haupt­verband hat eine Studie herausgegeben. Herr Minister! Sie wissen, dass wir über 900 000 Menschen haben, die eine Therapie bräuchten, und nur die Hälfte de facto auch einen Zugang zu guter Versorgung hat.

Man muss auch unterstreichen, dass es nach wie vor sehr hohe Selbstbehalte gibt. Aufgrund dieser finanziellen Belastungen gibt es viele, die eine Therapie brauchen würden, sich aber einfach keine leisten können. Es wäre im Bereich der physischen Medizin undenkbar, dass jemand aufgrund nicht vorhandener finanzieller Mittel keinen Zugang zu einer Behandlung bekommt oder diese aufschieben muss. Da gibt es also meines Erachtens doch noch eine unterschiedliche Behandlung, die man bereinigen müsste.

Was die Ausbildung betrifft, hat mein Vorredner schon sehr vieles angemerkt.

Einen Punkt möchte ich noch herausstreichen, der den 12. Tagesordnungspunkt, das Hebammengesetz, betrifft. Das Hebammengesetz sieht vor, dass es jetzt zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche eine kostenlose Hebammenberatung geben soll, wobei die Kosten zu zwei Dritteln vom FLAF abgedeckt werden und ein Drittel die Krankenversicherung übernimmt. Das ist auf jeden Fall zu begrüßen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 98

Was auch eine langjährige Forderung nach Wahlfreiheit der Ärzte und insbesondere der Hebammen betrifft, ist leider noch nicht umgesetzt worden im Zuge der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung. Dies widerspricht auch dem Gleichheitsgrundsatz der EU-Richtlinie. Meine KollegInnen im Nationalrat haben diesbezüglich einen Abänderungs­antrag gestellt, der leider Gottes keine Mehrheit erhalten hat.

Was aber ganz klar ist – das möchte ich wirklich noch einmal explizit herausstreichen, weil ich selbst ehrenamtlich im Vorstand eines Eltern-Kind-Zentrums tätig bin und wir sehr viele Hebammen beschäftigt haben –, ist, dass diese wirklich wertvolle Arbeit leis­ten. Sie begleiten die Familien vor der Geburt, sind bei der Geburt dabei, und dann gibt es eine Nachbetreuung. Wenn man sich dann anschaut, was sie – im Verhältnis zu dem, was sie leisten – an Geldleistungen erhalten, besteht hier doch noch sozusagen Optimierungsbedarf.

Ich würde mir wünschen, dass der Hebammenberuf mehr Anerkennung findet und dass es auch hier zu einer Aufwertung kommt, dass zum Beispiel Untersuchungen auch von Hebammen durchgeführt werden können, für die man jetzt noch immer zum Arzt gehen muss. Meiner Meinung nach ist das nicht notwendig, denn nach wie vor bin ich der Ansicht, dass Geburt keine Krankheit, sondern ein Teil des Lebens ist. Zum Arzt geht man normalerweise, wenn man krank ist, und nicht, wenn man ein Kind auf die Welt bringt, sofern es keine Komplikationen gibt. Aber da gibt es unterschiedliche Zugänge, da möchte ich mich jetzt gar nicht in eine Diskussion verzetteln.

Auf jeden Fall ist das mein Appell: Der Hebammenberuf gehört aufgewertet! Und dass die Untersuchungskompetenzen der Hebammen auch ausgeweitet werden sollten, stelle ich zur Diskussion. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.41


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


12.42.01

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zwei große Veränderungen setzen wir. Wir erneuern das Psychologengesetz und passen es der Zeit an. Wir werden die Qualität des psychologischen Berufes er­höhen. Wir werden die Ausbildung verbessern und werden sicherstellen, dass die Men­schen, die psychologische Hilfe brauchen, gut ausgebildete, qualitativ ausgebildete Psychologinnen und Psychologen zur Verfügung haben werden.

Ich denke, das ist ein Beitrag dafür, jetzt zu arbeiten, dass diese Leistungen dann, wenn wir sie brauchen, zur Verfügung stehen. Ich halte es für einen wichtigen Schritt nach 20 Jahren Psychologengesetz, das jetzt umzusetzen, und ich bedanke mich bei Ihnen, wenn Sie das tun.

Ein weiterer Bereich, der angesprochen wurde, betrifft die Erweiterung der Hebammen­beratung. Wir machen einen bedeutenden Schritt, um den Hebammenberuf zu attrakti­vieren und zu stärken. Erstmals wird auch im Mutter-Kind-Pass diese Leistung einge­führt, nämlich die Hebammenberatung. Da wird deutlich gemacht, dass wir hier einen Schritt gehen. Ich bedanke mich bei allen, die mitgewirkt haben, dass wir jetzt diesen Schritt gehen können.

Wir erfüllen damit eine langjährige Forderung des Hebammengremiums. Wir leisten wieder einen Beitrag zur Attraktivierung des Berufes. Wir haben es damit auch ge­schafft, dass Frauen, die Kinder bekommen, jetzt auch eine besondere Betreuung durch die Hebammen bekommen können.

In diesem Sinne freut es mich, wenn Sie heute beiden Gesetzen die Zustimmung er­teilen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

12.44



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 99

Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Psychologengesetz 2013.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbe­treuungsgeldgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

12.45.0913. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Ge­sundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (2445 d.B. und 2555 d.B. sowie 9042/BR d.B. und 9069/BR d.B.)

14. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novel­le 2013) und mit dem das MTD-Gesetz geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2013) (2444 d.B. und 2559 d.B. sowie 9070/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen zu den Punkten 13 und 14 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 13 und 14 ist Herr Bundesrat Dr. Köll. Bitte um die Be­richte.

 


12.45.35

Berichterstatter Dr. Andreas Köll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschus­ses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen – Ge­sundheitsberuferegister-Gesetz – erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflege­gesetz geändert wird.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich nehme an, dass Ihnen auch der Bericht zum nächsten Tagesordnungspunkt in schriftlicher Form vorliegt; deswegen darf ich mich auf den Antragstext konzentrieren.

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpfle­gegesetz geändert wird.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 100

Der Gesundheitsausschuss hat auch den gegenständlichen Beschluss des Nationalra­tes in Verhandlung genommen und stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


12.46.56

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher zu Hause! Das erste Ge­setz, mit dem wir uns im Rahmen dieser Debatte beschäftigen, ist die Registrierung der nicht ärztlichen Gesundheitsberufe. Das ist etwas, was grundsätzlich positiv zu bewer­ten ist, im Interesse der Qualitätssicherung.

Aber damit hört sich der Spaß auch schon auf, denn die Art und Weise, wie dieses Re­gierungsübereinkommen umgesetzt wird, ist als mehr als bedenklich einzustufen. Es beginnt schon einmal mit Einschränkungen auf Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe nach GuKG und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste gemäß MTD-Gesetz. Beispielsweise Sanitäter, Assistenzberufe, medizinische Masseu­re und Heilmasseure werden davon nicht tangiert.

Die Krönung des Ganzen ist aber die vorgesehene Registrierung bei der Arbeiterkam­mer. Dies geschieht mit dem Argument, es müsse eine überbetriebliche gesetzliche In­teressenvertretung sein. Mit diesem Argument werden die bisherigen Bemühungen der MTD-Austria, die ja bereits mit dem Aufbau eines solchen Registers begonnen hat – man kann so sagen –, zunichte gemacht.

Logischerweise kommt für Sie als sozialdemokratischen Minister dafür nur die Arbei­terkammer in Frage. Als gelernter Österreicher drängt sich natürlich auf: Hätten wir einen ÖVP-Gesundheitsminister, dann wäre es wahrscheinlich die Wirtschaftskammer, die damit betraut wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich sage nur: Schade, dass wir kein Salzamt mehr haben, das wäre wahrscheinlich genauso gut geeignet. (Bundesrat Stadler: Du passt im Ausschuss wirklich nicht auf! – Weitere Zwischenrufe.)

Man gibt ja auch offen zu (Bundesrat Stadler: Das beweist es ja immer wieder, dass wir das schon sieben Mal gesagt haben! Sieben Mal haben wir es dir schon gesagt!), dass es keinerlei fachliche Kompetenz seitens der Arbeiterkammer gibt, dieses Regis­ter zu führen. Alibihalber hat man auch noch festgelegt, dass die Homepage, auf der diese Daten veröffentlicht werden sollen, unabhängig von der Arbeiterkammer auftre­ten soll. Es soll sozusagen niemand merken, dass da eigentlich die Arbeiterkammer dahintersteckt.

Es ist schon ein beachtlicher Proteststurm der Betroffenen entfacht worden, in zahlrei­chen E-Mails (Rufe bei der SPÖ: 83!), aber das waren nicht nur unreflektierte und ko­pierte Massen-E-Mails, sondern durchaus umfangreiche und fundierte Stellungnah­men. Ich darf beispielsweise nur auf die Stellungnahme des Österreichischen Gesund­heits- und Krankenpflegeverbandes verweisen, der sich sehr detailliert und sehr fun­diert mit dieser Problematik auseinandergesetzt hat. Aber es wird hier über die Be­troffenen, ohne ihre Ängste, ohne ihre Befürchtungen anzuhören oder auf sie einzuge­hen, einfach drübergefahren!

Dass natürlich böse Zungen behaupten, dass es sich in Wirklichkeit um eine Versor­gungsaktion für die Ex-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller handelt – das ist auch in den Medien kolportiert worden (Bundesrat Stadler: Du bist ein Spaßvogel! – weitere Zwi-


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schenrufe) –, ist klarerweise nur ein Zufall. Es ist nur ein Zufall, denn dieses Gesetz ist ja bereits von langer Hand geplant, und ein Schelm wäre, wer hier Schlechtes denkt. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Stadler: Da müsst ihr lachen!) – Ihr müsst lachen, ja!

Es sind hier auch viele Freiberufler ... (Bundesrat Stadler: Die Zeit, die du im Aus­schuss sitzt, sind für dich leere Kilometer! Das muss man sagen! Leere Kilometer!) – Ich gehe auf deine unqualifizierten Zwischenrufe gar nicht ein, Kollege Stadler! (Bun­desrat Mayer: Das wurde im Ausschuss genau erklärt! Du hast nicht zugehört im Aus­schuss! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Viele Freiberufler – nicht nur natürlich – sind davon betroffen, und die finden in der Arbeiterkammer natürlich nicht unbedingt ihre Vertretung. Die wird ihnen quasi umgehängt. (Bundesrat Stadler: Hast du die Rede am Montag schon geschrieben, oder? Haben sie dir die Rede am Montag schon geschrieben?)

Bedenklich ist und nichts Gutes vermuten lässt auch ein entsprechendes Schreiben oder ein Flugblatt, das die Arbeiterkammer Wien bereits im März herausgegeben hat. Ein kostenloses Service für Arbeiterkammermitglieder wird in diesem Zusammenhang angeboten – ich zitiere –:

„In das Register werden neben Daten zur Person und der Art der Berufsausübung auch Ihre Ausbildung und alle absolvierten Fort-, Weiter- und Sonderausbildungen auf­genommen. Die Registrierung ist für alle AK-Mitglieder kostenlos. Lediglich für den be­antragten Berufsausweis ist eine Gebühr zu entrichten. Freiberuflich Tätige haben ei­nen Kostenbeitrag zu entrichten.“

So viel zur viel zitierten sozialen Gerechtigkeit der SPÖ! – Das zum ersten Gesetz; las­sen Sie mich ganz kurz noch auf das zweite eingehen!

Auch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz wird unsere Zustimmung nicht fin­den. Ein wesentlicher Punkt ist der, dass gewisse Tätigkeiten, die bisher Ärzten vorbe­halten waren, nach einer entsprechenden Unterweisung durch diplomierte Pfleger auch von Laien vorgenommen werden dürfen. Es heißt, es soll die geübte Praxis oder weit­gehend geübte Praxis faktisch legalisiert werden. Es gibt da aber einiges, das uns zu weit geht, beispielsweise auch das Legen von Magensonden, das dazugehört.

Es ist auch die Frage der Haftung für mich durchaus nicht geklärt. Es steht zwar drin, dass der Laie die Verantwortung für die Tätigkeit und die diplomierte Pflegeperson die Verantwortung für die Durchführung der Schulung hat, wenn man aber fragt, wie das genau aussieht – auch im Ausschuss –, dann wird lapidar einfach auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch verwiesen.

Es gibt da schon Bedenken. Was ist in dem Fall, dass etwas schiefgeht und der Laie dann über den Pfleger, der ihn ausgebildet hat, sagt: Das hat er mir nie gesagt!? Da mag es durchaus zu bedenklichen Rechtsstreitigkeiten kommen. Die Dokumentation dieser Schulungen – wie wurden sie durchgeführt?, von wem?, in welchem Umfang? – ist uns zu wenig geklärt, und die Tätigkeiten gehen uns auch zu weit. Deshalb gibt es von uns keine Zustimmung zu diesen beiden Vorlagen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Köberl. – Bitte.

 


12.55.18

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wie immer haben wir ein schwarzes Weltbild der FPÖ gehört. (Bundesrat Krusche: Nein, ein blaues! – Weitere Zwischenrufe.) Da weiß man jetzt gar nicht, wo man überall dagegensprechen soll.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 102

Es wird ja bereits seit 14 Jahren über die Registrierung der Gesundheitsberufe verhan­delt. Ich denke, da waren sehr viele dabei, nicht nur ein roter Minister und die Arbeiter­kammer. Alle, die an den Verhandlungen beteiligt waren, sind und waren sich einig, dass die Registrierung aus Qualitätsgründen notwendig ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Die Arbeiterkammer ...! – Bundesrat Krusche: Nur die Betroffenen nicht!) Es ist ja im Regierungsprogramm von 2008 festgehalten, dass diese langjährige Forderung umge­setzt wird. Österreich ist eines der letzten Länder, in denen dies umgesetzt wird.

Wir haben in den letzten Wochen, wie der Kollege schon gesagt hat, einige E-Mails be­kommen. Es waren genau 81 an der Zahl. Es gibt 20 000 Mitglieder der medizinisch-technischen Berufe in Österreich. 90 Prozent davon arbeiten in einem Dienstverhältnis und sind jetzt schon bei der Arbeiterkammer registriert. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Im persönlichen Gespräch und auch im E-Mail-Verkehr hört man von manchen Vertre­tern, wenn man ihnen die richtigen Argumente bringt, wie das wirklich ist: dass sie sich gar nicht so damit auseinandergesetzt haben, was diese Registrierung überhaupt be­deutet. Ich denke schon, dass es Massen-Mails waren, denn in allen Mails waren die gleichen Textbausteine drinnen. Ich denke, dass das schon organisiert war.

Die Frage, wer die Registrierung vornimmt, hat alle Beteiligten beschäftigt und auch die Regierung schwer beschäftigt. Die Entscheidung ist ganz bewusst auf die Arbeiterkam­mer gefallen, denn es soll keine Zersplitterung der Berufsgruppen geben, sondern eine Registrierung in einer großen Organisation, die das Know-how und auch die entspre­chenden strukturellen Möglichkeiten hat.

Es soll in Zukunft eine verbindliche Registrierung für alle nicht ärztlichen Gesundheits­berufe, der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der medizinisch-technischen Berufe sein. Es geht darum, die Qualität zu stärken, die Qualität zu sichern und damit die Berufsgruppen in den Gesundheitsberufen zu stärken.

Für die Patientinnen und Patienten ist damit sichergestellt, dass derjenige, der vorgibt, eine Ausbildung zu haben, diese auch hat. Eine unabhängige Stelle wird das Vorliegen dieser Ausbildung, die Zuverlässigkeit und die regelmäßige Fortbildung überprüfen. Diese Information ist dann durch das öffentliche Register für jedermann und jedefrau einsehbar und kontrollierbar.

Die MTD-Gesellschaft hat das bisher auf freiwilliger Basis gemacht. Sie hat auch kei­nen öffentlichen Auftrag erhalten. Sie ist ein privater Verein und eine Interessenvertre­tung der medizinisch-technischen Berufe.

Die Arbeiterkammer hingegen hat Behördenfunktion und ist gesetzlich abgesichert. Es ist der Datenschutz gesichert. Es besteht österreichweit ein flächendeckendes Netz. Sie ist eine Trägerorganisation, die das erforderliche Wissen hat und nicht von den Schwankungen der Mitgliederzahlen abhängig ist. Sie hat eine gesetzliche Bestands­garantie, es gibt sie bereits seit 1920. Unserer Meinung nach ist sie daher für die Re­gistrierung bestens geeignet.

Geplant ist, dass die Aufnahme in das Register die Voraussetzung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit wird. Soweit mir ersichtlich war, führt in Österreich kein Verein eine Liste, aus der sich rechtliche Pflichten und Rechte ableiten lassen.

Selbstverständlich ist vorgesehen, einen Registrierungsbeirat zu machen, wo die Be­rufsgruppen ihr fachliches Wissen einbringen können. Die Bundesarbeitskammer wird mit einer hoheitlichen Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich des Gesundheitsmi­nisteriums betraut. Die Aufgabe der Registrierung erfüllt sie also als verlängerter Arm des Ministeriums und nicht als gesetzliche Interessenvertretung. Daher sind wir der An­sicht, dass die Registrierung bei der Arbeiterkammer richtig ist.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 103

Der zweite Punkt, den wir heute noch behandeln, ist die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes. In diesem Berufsrecht werden durch den vorliegenden Be­schluss Anpassungen an die gelebte Praxis vorgenommen.

Wie wir wissen, werden 80 Prozent der zu Pflegenden zu Hause von ihren Angehöri­gen gepflegt, und es ist für mich daher sehr erfreulich, dass die Möglichkeit der Schu­lung und Unterweisung von pflegenden Angehörigen durch diplomiertes Personal nun gesetzlich geregelt wird, denn in der Praxis würde die Pflege zu Hause nicht funktionie­ren, wenn die Angehörigen nicht mit anpacken und pflegerische Tätigkeiten überneh­men würden. Und wer kann diese Unterweisung und Schulung besser vornehmen als unsere geschulten Pflegekräfte? Die Ärzte haben dazu nämlich sicherlich nicht die nö­tige Zeit und meist auch nicht die pflegerische Erfahrung.

Wir stimmen daher sehr gerne zu, weil es hiebei um eine Verbesserung in der Primär­versorgung unserer Bevölkerung geht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.00


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


13.01.01

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Sehr geehrtes Präsidium! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen sowie Zuseher, so wir welche haben! (Bun­desrat Mayer: Wir haben welche!)

Was ist in diesem Bereich geschehen? Ich glaube auch, dass es notwendig bezie­hungsweise sinnvoll ist, dass es ein entsprechendes Berufsregister für diesen Bereich gibt. An einem solchen Register wird ja schon sehr lange gearbeitet, und zwar vom Verband der medizinisch-technischen Dienste und vom Gesundheits- und Krankenpfle­geverband. Es wurde über die Jahre hinweg fleißig und fachgerecht daran gearbeitet, eine Registrierung auf die Füße zu stellen, in welcher Ausbildung, Weiterbildung, Fort­bildung dokumentiert sind, und es besteht auch das Engagement, das weiter voranzu­treiben.

In diesem Zusammenhang wurde bedeutende Arbeit geleistet, und zwar sehr viel auch ehrenamtlich, um eine Grundlage zu schaffen, die es auch dem Konsumenten möglich macht, eine entsprechende Auswahl zu treffen.

Wichtig ist das vor allem für die Menschen, die ihre Dienste im selbstständigen Bereich anbieten. Für die Menschen, die in Angestelltenverhältnissen an Kliniken, in Labors und so weiter arbeiten, wird eine solche Registrierung hingegen bei Weitem nicht diese Bedeutung haben, weil sie ja ihre Ausbildung sozusagen nicht auf dem Markt anbieten müssen. Diesfalls braucht der Konsument ja nicht die Information und den Schutz, die er braucht, wenn er eben auf dem Markt einen Physiotherapeuten sucht.

Allerdings ist für mich klar, dass sich insbesondere diese Berufsgruppe nicht wirklich vertreten fühlt, wenn dieses Register bei der Arbeiterkammer angesiedelt ist. Dieje­nigen, die das höchste Interesse an einem solchen Register haben, stehen nämlich eher der Wirtschaftskammer nahe, und es kam auch sehr deutlich in den E-Mails, die wir alle erhalten haben, zum Ausdruck, dass sich diese große Berufsgruppe wirklich übergangen und von der Arbeiterkammer nicht vertreten fühlt. – Ich glaube, dieser Vor­wurf ist mehr als berechtigt.

Übrigens sieht man in diesem Fall ganz schön, dass der Cyberspace mittlerweile etwas sehr Reales und ein großer öffentlicher Raum ist, in dem sich solche Dinge abspielen.

Die Berufsgruppe, über die wir jetzt reden, ist eine sehr große Berufsgruppe, im MTD-Bereich sind 20 000 Menschen und im Bereich der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sind über 100 000 Menschen tätig. (Zwischenruf des Bundesra-


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tes Mayer.– Ich habe gesagt: In dem einen Bereich sind 20 000 und in dem anderen Bereich, der ja davon nicht so sehr betroffen ist, sind über 100 000 Personen tätig. Das ist eine große Berufsgruppe, die für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung sehr wichtig ist und die in einem funktionierenden Gesundheitssystem eine ganz we­sentliche Rolle spielt. Und diese Menschen werden jetzt durch dieses Gesetz in einem massiven Ausmaß brüskiert und zurückgestoßen. (Neuerlicher Zwischenruf des Bun­desrates Mayer.)

Es geht jetzt nicht gegen die Arbeiterkammer, die in vielen Bereichen wertvolle Arbeit leistet! Das ist nicht der Punkt. Die Grünen wollten zum Beispiel im Nationalrat, dass diese Registrierung im Gesundheitsministerium angesiedelt ist. Dort wurde aber argu­mentiert, dass das Gesundheitsministerium das nicht leisten könne und dort dafür nicht die Möglichkeiten und Ressourcen bestehen, in der Arbeiterkammer hingegen sehr wohl.

Wenn man sich die Entstehung des Gesetzes näher anschaut, dann sieht man, dass die Vorgangsweise doch zu kritisieren ist. Die Begutachtungsfrist betrug nur zwei Wo­chen. Der medizinisch-technische Dienst war im Ministerialentwurf enthalten, in der Regierungsvorlage dann aber nicht mehr, und er wurde erst aufgrund eines Abände­rungsantrags im Ausschuss wieder aufgenommen.

Ich meine, auch das ist eine Brüskierung und ein Übergehen dieser Gruppe! Ich kann schon verstehen, dass gegen Ende einer Legislaturperiode so etwas vorkommen kann und auch vorkommt, weil man noch schnell etwas erledigen will, was man schon länger vor sich herschiebt. Aber ich glaube, es ist gerade die Aufgabe des Bundesrates, wenn es passiert, dass im Gesetzwerdungsprozess eine so große Bevölkerungsgruppe über­gangen wird, zu sagen: Stopp! Das kann es doch nicht sein!

Ich denke, dass es – gerade im Hinblick darauf, was wir heute von Herrn Präsidenten Todt über die Aufgaben und die Aufwertung des Bundesrates gehört haben und dass Bundesräte in Hinkunft auch auf einem Wahlzettel stehen sollen und es diesbezügliche Vorzugsstimmenmodelle in einem Bundesland geben soll, damit so sichtbarer wird, was diese tun – gerade eine prinzipielle Aufgabe der Bundesräte ist, zu sagen: Dem Nationalrat ist ein Fehler unterlaufen, eine große Bevölkerungsgruppe, die wir vertre­ten, wurde brüskiert! – Auf diese Weise können wir dem Nationalrat die Gelegenheit geben, so etwas entsprechend zu reparieren.

Daher schlage ich vor: Schicken wir dieses Gesetz mit der Bitte an den Nationalrat zurück, die betroffene Bevölkerungsgruppe wirklich einzubinden und im Konsens mit dieser Gruppe eine entsprechende Formulierung zu entwickeln und dieses Gesetz in diesem Sinn zu reparieren! (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Sinne möchten wir den Antrag stellen, gegen den Beschluss des Nationalra­tes vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen – das Gesundheitsberuferegister-Gesetz – er­lassen wurde und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wurde, Ein­spruch zu erheben.

Die Begründung: Die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der medizinisch-technischen Berufe sollen ein Berufsregister bekommen, das bei der Ar­beiterkammer angesiedelt ist. Die betroffene Berufsgruppe hat aber bereits ein eigenes Register aufgebaut – Gesundheit Österreich GmbH – und ist mit der vorliegenden Re­gelung in keiner Weise einverstanden. Sie wurde im Rahmen der Gesetzwerdung nicht entsprechend eingebunden, das heißt, es wurde im Nationalrat explizit gegen die Wün­sche dieser Berufsgruppe entschieden.

Wir stellen daher den Antrag, das zurückzuverweisen, und zwar sowohl für Tagesord­nungspunkt 13 als auch für Tagesordnungspunkt 14, weil sich im Tagesordnungs-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 105

punkt 14 ein Verweis auf dieses Register befindet und daher auch der Tagesordnungs­punkt 14 davon betroffen ist.

Ich bitte Sie, diesem Antrag näherzutreten und ein Zeichen zu setzen, dass im Hinblick auf diese Vorgangsweise mit einer so wichtigen Bevölkerungs- und Berufsgruppe eine Korrektur vorzunehmen ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Frau Kollegin, bitte bleib da! Ich bitte dich, den Antrag wortwörtlich vorzulesen.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (fortsetzend): Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Ge­sundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Kran­kenpflegegesetz geändert wird 

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Der Antrag entspricht nicht dem vorliegenden und unterschriebenen Antrag und kann so nicht angenommen werden.

 


Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (fortsetzend):Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-No­velle 2013) und mit dem das MTD-Gesetz geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2013) (2444 d.B. und 2559 d.B. sowie 9070/BR d.B.) wird mit der beigegebenen Begründung Einspruch erhoben.“

13.11


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Der von den Bundesrätinnen und Bundesräten Dr. Reiter, Kolleginnen und Kollegen nunmehr eingebrachte Antrag zum Verhandlungs­gegenstand gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Bundesrat Tiefnig. – Bitte.

 


13.12.13

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesmi­nister! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher! Meine geschätzten Damen und Herren! Das Bundesgesetz über die Registrierung der Gesundheitsberufe hat uns in den letzten Wochen zahlreiche E-Mail-Kontakte beschert.

Einleitend möchte ich zu diesem Thema sagen: Der Verband der MTD-Austria mit über 20 000 Mitgliedern und die 100 000 Mitglieder der Gesundheits- und Pflegeberufe tra­gen wesentlich dazu bei, dass sich unser Gesundheitssystem in Österreich so darstellt, wie wir es kennen: Dieses Gesundheitssystem ist das beste der Welt.

Besonders bei langwierigen Heilverfahren sind unsere Physiotherapeuten ein wichtiger Faktor, damit die Motorik bei den Menschen wieder entsprechend in Gang kommt. Manchmal können sogar chirurgische Eingriffe aufgrund der Arbeit dieser Personen ver­hindert werden, und so wird manchmal auch eine finanzielle Ersparnis durch diese Per­sonen erreicht. Besonders wichtig ist vor allem auch die Prävention, die von diesen Menschen und diesen Gesundheitsberufen bewirkt wird. – Ich sage daher ein persönli­ches Dankeschön zu all den Personen, die in diesen Gesundheitsberufen tätig sind.

Ich verstehe andererseits aber auch die Bedenken, die in vielen dieser E-Mails ge­äußert wurden. Auch mein Heimatbundesland Oberösterreich hat sich diesbezüglich


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 106

gesetzesablehnend geäußert, denn einerseits wurden die Bundesländer nur sehr we­nig eingebunden, und andererseits kostet die Registrierung für die gespag in Ober­österreich aufgrund des Zeitaufwands, der anfällt, um mindestens 28 000 € mehr. Wei­ters sind Punkte wie die Karenzzeit nicht geregelt, weshalb man wirklich nicht weiß, ob die betreffenden Personen den Beruf dann wieder ausüben können oder nicht, weil eventuell die Berufsausübungsberechtigung erloschen ist.

Eine Vorrednerin hat schon das Thema des Datenschutzes und der Datensicherheit angeschnitten. – Sicherlich sind das Punkte, die Sie alle beschäftigen. Auch unser Bundesland Oberösterreich hat das dementsprechend dokumentiert. Diese Punkte sind heute nicht zu klären, diese Punkte werden durch eine neue Bundesregierung, welcher Minister dieser Regierung auch immer vorstehen wird, geklärt werden müssen. Das ist eine der ersten Aufgaben, die ein neuer Minister wahrzunehmen hat.

Wir Bundesräte werden diese Weiterentwicklung sicherlich genauestens verfolgen. Mir persönlich ist es ein wichtiges Anliegen, dass Physiotherapeuten und alle in diesen Ge­sundheitsberufen Beschäftigten auch in Zukunft eine dementsprechende Unterstützung bekommen. Ich persönlich hatte das Glück, dass mir ein Physiotherapeut eine Band­scheibenoperation erspart hat, und somit sehe ich auch, dass genau der Weg der Ge­sundheitsreform, den wir hier im Bundesrat vor wenigen Wochen beschlossen haben, der Grundstein für das zukünftige Haus der Gesundheit war. In diesem Haus der Ge­sundheit muss in Zukunft vonseiten aller Berufe des Gesundheitswesens zusammen­gewirkt werden, damit dieses Haus weiterentwickelt werden kann. (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.)

Ich sehe es als politische Aufgabe, dass sich die Politik im Gesundheitsbereich ein­bringt. Und es ist insbesondere ein großes Anliegen der ÖVP-Fraktion, dass Beschlüs­se, die vom Nationalrat verabschiedet werden und zukünftig in den Bundesrat kom­men, genauestens beobachtet werden, und wir werden sicherlich unser Augenmerk darauf legen, dass Länderinteressen, aber auch die Interessen der Menschen gewahrt bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

13.15


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pfister. – Bitte.

 


13.16.11

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werter Herr Bundesminister! Werte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum gibt es dieses Gesundheitsberu­feregister? – Vorweg: Es ist dies die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Berufsaner­kennung und zur PatientInnenmobilität.

Dieses Gesundheitsberuferegister soll auch ein Nachweis der Qualifikation der be­troffenen Berufsangehörigen sein. Die Unübersichtlichkeit bei den Ausbildungen im Gesundheitsbereich hat in der Vergangenheit natürlich Wildwuchs mit sich gebracht, und es war nie klar zu erkennen, welche Gesundheitsberufe anerkannt werden und welche nicht. Mit der Einrichtung eines öffentlichen Registers für die Berufsgruppen, die gesetzlich als Gesundheitsberufe anerkannt werden, soll nun deutlich mehr Rechts­sicherheit vor allem für die Patientinnen und Patienten, aber natürlich auch erhöhte Transparenz betreffend die Leistungen dieser Berufsgruppen und damit auch eine stär­kere Wahrnehmung und eine Aufwertung bei der Bevölkerung geschaffen werden. Die Berufsangehörigen haben außerdem in diesem Register die Möglichkeit zur freiwilligen Offenlegung von Zusatzqualifikationen, und in den Berufsgesetzen sind gesetzliche Fort­bildungsverpflichtungen normiert.

Ich glaube, zum Gesetzwerdungsprozess brauche ich nichts mehr auszuführen, denn auch die oft erwähnten zahlreichen E-Mails wurden bereits im Ausschuss diskutiert.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 107

Die Einführung dieses Registers wird nicht nur von Bundesminister Stöger, sondern auch von den Berufsgruppen ausdrücklich gewünscht. Dass es natürlich unterschiedli­che Auffassungen betreffend Zuständigkeiten und Ansiedelung gibt, wissen wir auch. Geeinigt hat man sich schlussendlich dahin gehend, dass die Registrierungsbeiräte bei der Bundesarbeiterkammer angesiedelt werden, und diese erfuhren durch einen Abän­derungsantrag im Nationalrat eine enorme Aufwertung, da man diese entsprechend dieser Abänderung auch aufgenommen hat.

Mit der Führung des Registers wird die Bundesarbeiterkammer im übertragenen Wir­kungsbereich beauftragt. Die Bundesarbeiterkammer ist in diesem Bereich also hoheit­lich als Behörde zuständig und als diese an die Weisungen des Bundesministeriums für Gesundheit gebunden.

In diesem Gesetz werden die langjährigen Forderungen der Interessenvertretung be­treffend eine einheitliche Registrierung umgesetzt. 95 Prozent der Berufstätigen in die­sem Bereich sind ohnehin derzeit schon Mitglied der Arbeiterkammer. Diese werden jetzt schon von den Funktionärinnen und Funktionären der Arbeiterkammer und auch den dortigen Interessenvertretungen vertreten. Die Arbeiterkammer ist daher in hohem Ausmaß dafür prädestiniert, diese Legitimierung durchzuführen.

Zur heutigen Diskussion betreffend Cybersicherheit: Wir als SPÖ-Bundesratsfraktion haben auch die E-Mails beantwortet, und ich habe von den bereits genannten 81 schon vier E-Mails retour bekommen, in denen ausdrücklich begrüßt wird, dass das bei der Arbeiterkammer angesiedelt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Im medizinisch-technischen Bereich sind viele Personen freiberuflich und auf selbstän­diger Basis tätig; das sind diese 5 Prozent. Diese werden weder von der Arbeiterkam­mer noch von der Wirtschaftskammer vertreten. Mit der Führung des Gesundheitsberu­feregisters werden staatliche Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich an die Bun­desarbeiterkammer übertragen.

Die gesetzliche Grundlage für die Übertragung wurde bereits 1992 im Arbeiterkammer­gesetz geschaffen. In analoger Weise gibt es – was hervorragend funktioniert – auch eine Übertragung an die Wirtschaftskammer, nämlich der Lehrlingsstelle. Das wurde an die Wirtschaftskammer übertragen und funktioniert hervorragend.

Die gesetzeskonforme Durchführung der Registrierungsaufgaben wird insbesondere vom Rechnungshof streng kontrolliert. Weiters ist im Zusammenhang mit den Aktivitä­ten der Registrierungsbehörde ebenfalls ein Weisungsrecht des Bundesministeriums für Gesundheit vorgesehen.

Die Registrierung ist ein Formalakt. Es ist die Aufgabe des Bundesministeriums für Ge­sundheit, der Arbeiterkammer nicht durch Verordnungen einheitliche Richtlinien aufzu­dividieren oder vorzugeben, sondern nach Maßgabe der berufsrechtlichen Vorschriften und vor allem unter Bedachtnahme auf die auch schon mehrmals erwähnten Regis­trierungsbeiräte.

Der Bestand eines Vereins beziehungsweise eines Berufsverbandes ist – anders als jener einer gesetzlichen Interessenvertretung – nicht in hohem Maß abgesichert. Das Gesundheitsberuferegister ist ein gesetzlich zu führendes Register, und ohne staatli­che Zuschüsse wäre es den Berufsverbänden derzeit nicht möglich, über diese Aufga­ben die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Auch das ist aus diesem
E-Mail beziehungsweise aus der Beantwortung hervorgegangen.

Die Beauftragung einer gesetzlichen Interessenvertretung ist nichts Außergewöhnli­ches. So wurde die Ärztekammer als gesetzliche Interessenvertretung mit der Führung des Beruferegisters beauftragt.

Alle Personen, die einen dieser genannten Berufe ausüben möchten, haben sich in Zu­kunft vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit in das Gesundheitsberuferegister eintra-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 108

gen zu lassen. Muss eine Eintragung wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben verweigert werden, so ist der Berufsangehörige nicht zur Berufsausübung in Österreich berechtigt, was natürlich einen Schutz für die Patientinnen und Patienten bedeutet.

Um das Ganze abzurunden: Es geht auch darum, da nicht die Arbeiterkammern quer durch Österreich schlechtzureden, sondern auch ihre Infrastruktur hervorzuheben. Es gibt in Österreich 82 Bezirks- und Servicestellen, quer über das gesamte Bundesge­biet, mit den Länderkammerzentralen von Vorarlberg bis ins Burgenland insgesamt über 90 Anlaufstellen für die Kolleginnen und Kollegen, wo man sich in dieses Berufe­register eintragen kann. 3,4 Millionen Mitglieder in Österreich, die die Arbeiterkammer vertritt, sind in höchstem Maß zufrieden, übermäßig zufrieden, mit der Arbeit, die die Arbeiterkammer tagtäglich leistet. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl. – Rufe und Ge­genrufe zwischen Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

Allein dadurch, dass die Arbeiterkammer eine sehr flächendeckende überparteiliche In­teressenvertretung ist, die gesetzlich verankert ist (neuerliche Rufe und Gegenrufe zwi­schen Bundesräten von SPÖ und ÖVP) – bitte, hört mir noch kurz zu, seid so nett! Die Arbeiterkammer ist eine überbetriebliche Interessenvertretung. 3,4 Millionen Kollegin­nen und Kollegen sind mit ihr zufrieden. Über 95 Prozent der Beschäftigten in diesem Bereich sind bereits in diesen Gesundheitsberufen arbeiterkammerumlagepflichtig, so­mit auch Mitglieder dort, und erfreuen sich ebenfalls höchster Zufriedenheit. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Saller: Zufriedener geht’s nimmer!)

13.23


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Preineder zu Wort. – Bitte.

 


13.23.24

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Nach der Werbeeinschaltung des Kollegen Pfister für die Arbeiterkammer darf ich mich wieder dem Gesundheitsbe­ruferegister-Gesetz zuwenden. (Beifall bei der ÖVP.)

Es wurde im Regierungsprogramm vereinbart, dass die Aufnahme dieser Gesundheits­berufe in ein Gesundheitsregister festgelegt werden soll, damit auch Fortbildungen überprüft werden können. Weiters wurde vereinbart, dass da eine Pflicht zur Eintra­gung bestehen muss und dass – und das ist der Kritikpunkt, den wir alle auch kennen­gelernt haben – mit diesem Register die Arbeiterkammer betraut wird.

Bisher wurde dieses Register auf freiwilliger Basis vom Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste, MTD-Austria, geführt. Wir alle haben sehr viele Mails erhalten und wissen, dass es da Unzufriedenheit gibt. Da meine Frau selbst in diesem Berufsbereich tätig ist, habe ich ein Gespräch, gemeinsam mit Kollegen, mit diesem Berufsverband respektive mit Frau Präsidentin Jaksch geführt, um den Unmut dieser Gruppe entsprechend fühlen zu können.

Worum geht es? – Dieser Dachverband vertritt – das wurde heute bereits vielfach ge­sagt – 20 000 Mitglieder dieser medizinisch-technischen Dienste. Davon sind aber 8 000 freiberuflich tätig, quasi Selbständige. Ich verstehe den Unmut, wenn ein Selb­ständiger in der Arbeiterkammer registriert wird, weil das de facto nicht seine entspre­chende Interessenvertretung ist. Ich persönlich hätte es auch charmanter gefunden, dieses Register entweder bei Ihnen im Haus, Herr Bundesminister, oder beim Haupt­verband anzusiedeln; das hätte durchaus Charme gehabt.

Ich glaube, es gilt, grundsätzlich darüber nachzudenken, wie wir diese 8 000 Freiberuf­lichen in eine gesetzliche Interessenvertretung bringen, denn eine solche gibt es in die­sem Bereich nicht. Es gibt einen freien Verband über Unselbständige und Selbständige


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 109

hinweg, der eben ein Fachverband ist, aber keine gesetzliche Interessenvertretung für diese 8 000 Freiberuflichen. Ich glaube, da sollte der Verband, da sollte die Politik, da sollten wir die Chance nützen und darüber nachdenken. (Beifall bei der ÖVP.)

13.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


13.25.56

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ja, da geht es um etwas. Es geht darum, die Qualität der Ausbildung in den Gesundheitsberufen transparent zu machen. Es geht darum, dass die Berufsgruppe Aus- und Weiterbildung organisiert und auch nachvollziehbar hat, damit Patientinnen und Patienten nicht zu Schaden kommen.

Ich bedanke mich bei den Berufsgruppen dafür, dass sie das alles eingesehen haben. Die wollen das. Die wollen, dass es eine Registrierung gibt, dass es eine Re-Regis­trierung gibt. Das heißt, dass man alle fünf Jahre überprüfen muss, ob auch eine Wei­terbildung im Beruf erfolgt ist. Dafür bedanke ich mich.

Das Regierungsprogramm dieser Bundesregierung hat klargemacht: Wir wollen diese Registrierung umsetzen, und wir wollen sie so umsetzen, dass sie bei der überbetriebli­chen Interessenvertretung stattfindet. Das ist Teil des Regierungsprogramms gewesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! 85 Prozent all dieser betroffenen Gruppen sind bei der überbetrieblichen Interessenvertretung, der Arbeiterkammer, organisiert, sind dort Mitglied. Daher war es eine Selbstverständlichkeit, im Sinne von Sparsamkeit, im Sinne von Nähe dafür zu sorgen, dass diese 85 Prozent bei ihrer Interessenvertre­tung auch registriert werden.

Das war auch im Interesse dieser Berufsgruppen. Ich sage das auch ganz deutlich: Die Vertreter der Arbeiterkammern haben das meistens einstimmig – also waren alle politi­schen Parteien auch eingebunden – beschlossen. Ich möchte darauf ganz besonders hinweisen.

Mir war es wichtig, dass es da im Sinne der Sparsamkeit, der Kostengünstigkeit für die betroffenen Berufsangehörigen eine kostengünstige Regelung gibt. Die Arbeiterkam­mer hat zugesagt, dafür keine Kosten zu verrechnen. Daher ist das günstiger, als wenn wir das im Rahmen der Bundesverwaltung oder in einer anderen Form abwickeln wür­den. Dafür sage ich der Arbeiterkammer ein herzliches Dankeschön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eine zweite Regierungsvorlage zu behandeln. Da geht es um etwas ganz Wichtiges, nämlich: Wer informiert und schult Angehörige, wenn eine medizinisch-pflegerische Prozedur zu Hause umgesetzt wer­den soll? Jeder, der die Praxis kennt, weiß: Die Ärztinnen und Ärzte haben dazu nicht immer Zeit.

Mit der heutigen Regelung, die wir verabschieden, ist es möglich, dass es eine quali­fizierte Angehörigenschulung gibt, und zwar durch Menschen, die das gut können, nämlich die gehobenen Gesundheitsberufe. Sie dürfen neben dem Arzt – das darf der Arzt immer noch machen – diese Tätigkeit machen, die Angehörigen einschulen.

Das dient dazu – das muss gerade den Mitgliedern des Bundesrates, der ja die Län­derinteressen zu vertreten hat, ganz wichtig sein –, dass wir praktikablere Formen der Pflege, der Versorgung vor allem der Menschen, die zu Hause gepflegt werden, umset­zen können.

Ich freue mich, wenn Sie dem die Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.29



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 110

Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitsberuferegister-Ge­setz erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird.

Ich ersuche nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Ju­li 2013 betreffend eine Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-Novelle 2013 und eine MTD-Gesetz-Novelle 2013.

Es liegt ein Antrag der BundesrätInnen Dr. Reiter, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben.

Wir kommen deshalb zuerst zur Abstimmung über den Antrag der BundesrätInnen Dr. Reiter, Kolleginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates Einspruch zu erheben, mit der beigegebenen Begründung.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, um ein Handzei­chen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen nun zum eigentlichen Antrag des Gesundheitsausschusses.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.31.5015. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Gewebesi­cherheitsgesetz, das Rezeptpflichtgesetz und das Gesundheits- und Ernährungs­sicherheitsgesetz geändert werden (2446 d.B. und 2560 d.B. sowie 9071/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002 geändert wird (2377 d.B. und 2562 d.B. so­wie 9072/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 15 und 16 ist Herr Bundesrat Tiefnig. Ich bitte um die Berichte.

 


13.32.14

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arznei-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 111

mittelgesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010, das Gewebesicherheitsgesetz, das Rezeptpflichtgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstel­lung. (Präsident Todt übernimmt wieder den Vorsitz.)

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters komme ich zum Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Ju­li 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Ju­li 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

13.34.3517. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird (2400 d.B. und 2570 d.B. sowie 9073/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis aufgehoben wird (2376 d.B. und 2571 d.B. sowie 9074/BR d.B.)

 



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 112

Präsident Reinhard Todt: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 17 und 18 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 17 und 18 ist Herr Bundesrat Tiefnig. Bitte um die Be­richte.

 


13.35.05

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Herr Minister! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsi­cherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor; daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Weiters liegt Ihnen der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukose­gesetz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis aufgehoben wird, in schriftlicher Form vor; daher komme ich auch da gleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Köberl. Ich erteile ihr dieses.

 


13.36.10

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherheit und die Kennzeichnung unserer Lebensmittel stehen ja regelmäßig im Fo­kus der Öffentlichkeit. Das Ziel der heutigen Änderung im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist die Stärkung des Schutzes vor Täuschung im Lebensmit­telbereich.

In den letzten Monaten sind da ja schwere Verletzungen bekannt geworden. Der Pfer­defleischskandal ist uns allen sicher noch in Erinnerung. Obwohl zu keiner Zeit eine Gesundheitsgefährdung für die Menschen bestand, muss man sich als Konsument doch darauf verlassen können, dass in der Verpackung drinnen ist, was auf der Verpackung draufsteht.

Wichtig für Sicherheit und korrekte Kennzeichnung sind Kontrollen und Transparenz. Und im Sinne der Transparenz hat unser Bundesminister Alois Stöger mit einer Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes im Jahr 2010 einen Le­bensmittelsicherheitsbericht, der jährlich vorzulegen ist, eingeführt. Dieser fasst die Er­gebnisse sämtlicher amtlichen Kontrollen zusammen. Kontrolliert werden alle Betriebe entlang der Lebensmittelkette, von landwirtschaftlichen Betrieben über Gewerbe und Industrie bis hin zu Handel und Gastronomie.

Aufgrund dieser engmaschigen Kontrollen können dann Skandale wie der Pferde­fleischskandal ans Tageslicht kommen. Leider kann dabei nicht ausgeschlossen wer­den, dass die Unternehmen, hoffentlich sind es nur Einzelfälle, die Falschkennzeich­nung ganz bewusst einsetzen, um die Konsumentinnen und Konsumenten zu täu­schen, um letztendlich die eigenen Chancen auf dem Markt zu verbessern, also ihren Gewinn zu maximieren beziehungsweise zu erhöhen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 113

Wie im Lebensmittelsicherheitsbericht 2012 dokumentiert ist, erfolgten von den knapp 31 000 gezogenen Proben, die untersucht und begutachtet wurden, die häufigsten Be­anstandungen – wie in den vergangenen Jahren – wegen Kennzeichnungsmängeln und Irreführung, nämlich bei 8,7 Prozent der Proben.

Daher ist die Verschärfung der Strafbestimmungen wohl notwendig. Der Strafrahmen wird von 20 000 € auf 50 000 € und im Wiederholungsfall sogar von 40 000 € auf 100 000 € erhöht, also mehr als verdoppelt. Dies soll abschrecken, denn Betrug darf sich nicht auszahlen! Und es muss drinnen sein, was auf der Verpackung draufsteht, darauf müssen sich unsere Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich verlas­sen können.

In der zweiten Novelle geht es darum, dass in Österreich die Bekämpfung der Bang­seuche bei Rindern, der Rinderleukose und der IBR und IPV erfolgreich war und die Aufrechterhaltung der bestehenden Bekämpfungsgesetze daher nicht mehr erforderlich beziehungsweise zum Teil auch schon fachlich überholt ist.

Mit der heutigen Änderung werden jene Gesetze, die derzeit die Rechtsgrundlage für die Bekämpfung der oben genannten Erkrankungen bilden, aufgehoben. Ferner wird derzeit an einer Rindergesundheits-Überwachungsverordnung gearbeitet, und wie wir im Ausschuss erfahren konnten, steht diese kurz vor der Veröffentlichung.

Die vorliegende Änderung enthält auch Übergangsbestimmungen, mit denen klarge­stellt wird, dass bereits ergangene Anordnungen und Bescheide auch nach Außerkraft­treten des Gesetzes ihre Gültigkeit behalten. Ebenso werden die Entschädigungsver­fahren für Rinder, deren Schlachtung vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes an­geordnet wurden, beibehalten.

Es geht bei dieser Novelle um Lebensmittelsicherheit für uns Konsumentinnen und Konsumenten, und daher stimmen wir dieser Änderung gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

13.40


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Reisinger. Ich erteile es ihm.

 


13.40.24

Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Da­men und Herren! Einige ganz kurze Anmerkungen zu den beiden Gesetzesvorlagen: Im Bereich der Rinderseuchen sind wir in der glücklichen Lage, dass die genannten Seuchen in Österreich mehr oder weniger ausgemerzt sind. Wir können daher das Rin­derseuchengesetz zurücknehmen.

Leider nicht zur Gänze ausgemerzt ist so manche kriminelle Energie, die von einigen Personen immer wieder entwickelt wird, wenn es darum geht, Gewinne zu optimieren, so wie wir das Anfang dieses Jahres auch beim sogenannten Pferdefleischskandal ge­sehen haben. Da war ja eigentlich nicht das Pferdefleisch der Skandal – das ist ja an sich ein ordentliches Produkt, es ist durchaus auch zum Verzehr geeignet –, sondern es ist in erster Linie darum gegangen, dass billige Fertigprodukte wie Pizzen, Fleisch­bällchen oder Lasagnen nicht ordnungsgemäß deklariert wurden und so der Konsu­ment getäuscht wurde.

Das schafft natürlich Misstrauen und schadet auch der gesamten Branche, allen, die im Lebensmittelbereich tätig sind. Alle, die vom Feld – wie es so schön heißt – bis zum Teller involviert sind, haben dadurch Schaden erlitten. Deshalb, glaube ich, ist es gut und notwendig – ich sage dafür ein Danke –, dass diese Novelle zum Lebensmittelsi­cherheits- und Verbraucherschutzgesetz vor allem auch vorsieht, dass es höhere Stra­fen gibt, bis hin zu Freiheitsstrafen, und zwar für all jene, die da die Konsumenten be-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 114

wusst irreführen. Die Menschen haben ein Recht auf gute und einwandfreie Lebens­mittel. Was draufsteht, das muss auch drinnen sein. Dazu braucht es natürlich strenge­re Bestimmungen, vor allem auch bei den industriellen Verarbeitern.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass diese Kontrollen vor allem bei den Direktver­marktern sehr rigoros sind, und ich traue mich zu behaupten, dass Derartiges bei den Direktvermarktern nicht passieren hätte können, weil es da natürlich einen persönli­chen Bezug zum Bauern, zum Lieferanten gibt und die Kontrolle eine sehr persönliche ist.

Strengere Bestimmungen braucht es diesbezüglich aber auch EU-weit. Der genannte Skandal war ja vor allem auch ein EU-weites Problem, und ich denke, da braucht es auch noch einen besonderen Schulterschluss mit anderen EU-Ländern.

Es braucht aber, glaube ich, vor allem auch eine Steigerung der Wertschätzung von Lebensmitteln ganz allgemein. Mit der „Geiz ist Geil“-Mentalität, wie es so schön heißt, lässt sich ganz einfach keine hohe Qualität erzeugen und auf den Markt bringen. Zwei Drittel der Konsumenten – das wissen wir auch aufgrund einer neuen Studie – wissen das und schätzen natürlich gute Lebensmittel. Daher begrüßen wir dieses Gesetz und diese Vorgaben, und wir werden dieser Gesetzesvorlage selbstverständlich zustim­men. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.43


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


13.43.51

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst komme ich zu zwei guten Nachrichten: Erstens: Die Lebensmittel in Österreich waren noch nie so sicher wie heute. Zweitens: Wir ha­ben in Österreich auch keine Tierseuchen mehr, besser gesagt, wir sind hier auf dem besten Weg, und daher ist es möglich, gesetzliche Grundlagen zu ändern.

Der Herr Bundesrat hat es angesprochen, es gibt leider noch den einen oder anderen, es sind aber ganz wenige, die da nicht mittun, daher sage ich ganz bewusst: Die ge­samte österreichische Lebensmittelbranche – vom Feld bis auf den Teller – bemüht sich jeden Tag, gute, qualitativ hochwertige Lebensmittel für die Konsumentinnen und Konsumenten zur Verfügung zu stellen. Die, die dieses Vertrauen gefährden und miss­achten, müssen mit Strafen bedroht werden, die sie auch spüren. Wir haben einge­führt, dass es eine strafbare Handlung ist, die auch mit gerichtlicher Strafe geahndet werden kann, wenn jemand Fleisch in den Markt bringt, das nicht das Genusstauglich­keitskennzeichen von einem Tierarzt hat. Es geht auch darum, dass bei Kennzeich­nungsmängeln Mindeststrafen vorgesehen werden können.

Das ist ein weiterer Beitrag für den Erhalt dieses guten, hohen Niveaus der österrei­chischen Lebensmittelversorgung, dass das auch in Zukunft so bleibt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.45


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 115

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bangseuchen-Gesetz und weitere Ge­setze aufgehoben werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

13.46.4119. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010, das Gaswirt­schaftsgesetz 2011 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden (2323/A und 2389 d.B. sowie 9043/BR d.B. und 9077/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Mitterlehner in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Junker. Bitte um den Bericht.

 


13.47.24

Berichterstatterin Anneliese Junker: Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Ich berichte aus dem Wirtschaftsausschuss über den Beschluss des Nationalrates vom 3. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010, das Gaswirtschaftsgesetz 2011 und das Energie-Control-Gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stim­menmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile ihm dieses.

 


13.48.29

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit der Sommer nicht zu kurz wird, werde ich mich kurz fassen. (Heiterkeit.)

Herr Minister, die Eckpunkte dieser Novelle zum ElWOG und zu den beiden anderen Gesetzestexten sind, glaube ich, klar: 100 Prozent Stromkennzeichnung  daher gibt es auch die Zustimmung der Grünen, wie ich vernehme – auf Pumpspeicherkraftwerke. Das ist, glaube ich, ein weiterer Schritt, den Konsumenten dahin zu führen, dass er weiß, woher er seine Energie bezieht.

Verbesserung des Datenschutzes bei den Smart Meter: Wir haben das schon öfter im Programm gehabt, die Problematik der Umstellung auf die Smart Meter, die Daten­schutzproblematik. Theoretisch könnte man ja zurückverfolgen, welcher Haushalt wann


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 116

wie viel Energie braucht und wofür er die Energie verbraucht. Ich glaube, im Zeitalter des Cyberspace sollte man auch da ein bisschen aufpassen.

Ich denke aber auch als Gesellschafter eines privaten EVU mit 5 000 Kunden und 150 Kilometer Netz daran, dass es eine gewaltige Herausforderung für die Elektrizi­tätswirtschaft ist, und da vor allem für die Netzbetreiber, diese Umstellung in den nächsten Jahren auch technisch zu gewährleisten. Da spreche ich noch gar nicht von den Kosten.

Nächster Eckpunkt: Online-Anbieterwechsel. In Österreich ist die Tendenz, den Strom­anbieter zu wechseln, noch eher gering. Aus meiner Sicht ist das nicht nur negativ. Es gibt ungefähr 140 Stromanbieter in Österreich. Die tatsächliche Effizienz und die Kos­tenersparnis seien dahingestellt. Man hat das schon öfter probiert, es ist meistens ein großer Aufwand. Daher gibt es diese Onlinemöglichkeit, um den Anbieter auch unbüro­kratisch zu wechseln.

Die REMIT-Verordnung, also das Verbot des Insiderhandels, ist, glaube ich, entschei­dend für die Zukunft und für einen lauteren Wettbewerb. Verbot des Insiderhandels bedeutet, alle Marktteilnehmer müssen sich registrieren – das haben wir heute schon einmal zum Thema gehabt.

Ein letztes Beispiel noch: Es gibt diese Smart Meter in der Modellregion Oberöster­reich, im Bundesland des Herrn Ministers. Das sind 86 000 Stück. Sie sind jetzt in der Evaluierungsphase. Wir werden sehen, was das Ergebnis ist.

Ich denke, Energiepolitik ist für die Wirtschaftspolitik in Österreich von eminenter Be­deutung. Sie ist Standortpolitik und Standortpolitik ist Zukunftspolitik. Wir sind natürlich für diese Novelle. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.51


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bock. – Bitte.

 


13.51.19

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer und Zuseher! Ich kann mich ebenfalls kurz halten, wie mein Vorredner, nachdem inhaltlich auch für unsere Fraktion alles klar ist. Ich darf aber ein bisschen in die Vergangenheit zurück­gehen.

In Bezug auf die Energiewirtschaft hat sich in den letzten 100, 150 Jahren ziemlich viel verändert. Der Versorgungsauftrag hat sich im Gegensatz zum Beginn der Energiewirt­schaft, wo es Stromproduktion gegeben hat, wo Gas in den Handel gekommen ist, doch stark verändert. Ende des letzten Jahrtausends hat es aufgehört, dass es Mono­polstellungen für die hauptsächlich öffentlichen Versorger von Energie gibt, und es hat eine Marktöffnung durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union stattgefun­den.

Die Europäische Union hat die Vorgabe gemacht, dass die Liberalisierung am Strom- und Gasmarkt und auch die Harmonisierung im Bereich der Energiewirtschaft zwin­gend ist. Ich halte das für eine gute Vorgangsweise, die vor allem bei den Kunden ihre Wirkung zeigen wird, indem es günstigere Energiepreise für alle geben wird. Die Flexi­bilisierung hat jedenfalls Einzug gehalten. Die Stromanbieter sind nicht mehr exklusiv am Markt. Es ist relativ einfach geworden, die Energieprodukte relativ rasch zu wech­seln. Diese Novelle trägt wiederum dazu bei, dass das noch leichter, noch schneller und noch einfacher geht.

Ein Punkt, der auch in diesem Bereich bereits Einzug gehalten hat, ist die Transpa­renz. Die Transparenz der Herstellung der Energie, nicht nur von Atomstrom, muss ge­währleistet werden. Es muss deklariert werden. Jetzt wird auch im Detail unterschie-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 117

den, zum Beispiel bei Strom aus Wasserkraft, ob es normale Wasserkraft ist oder ob er aus den Pumpspeicherkraftwerken kommt. Das wird also separat dargestellt.

Eine intelligente Strommesseinrichtung, der Smart Meter, wurde bereits strapaziert. Ich halte es für wichtig, dass man das in Zeiten, in denen die Technik so weit ist, auch an­bietet. Über Lichtwellenleiter kann man viele Daten schnell und einfach erfassen. Das ist auch mit gewissen Unsicherheiten verbunden, wie wir heute bereits mehrfach ange­sprochen haben. Ich halte es auch für intelligent, wenn man die Stromproduktion zeit­nah an den Verbraucher bringt, und Smart Meter trägt ja dazu bei, dass eine relativ gut gesteuerte Stromabnahme zeitgleich zur Stromproduktion erfolgen kann, wenn ich an die Windkraft oder an die Photovoltaik denke.

Ziel ist es – ich glaube, wir können uns alle darauf einigen –, dass wir möglichst Selbst­versorger sein sollten, dass wir eine autarke oder vielleicht eine autonome Stromver­sorgung und Energieversorgung haben, und daher werden auch wir, nachdem das wie­der ein weiterer Schritt in Richtung mehr Transparenz, mehr Sicherheit ist, sehr gerne unsere Zustimmung zu dieser Änderung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.54


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. Ich er­teile ihr dieses.

 


13.55.00

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Bisher hat es immer geheißen, Strom hat kein Mascherl. Umso mehr freut es mich, dass mit dieser ElWOG-Novelle der Strom endlich das von den Grünen und den NGOs schon lange geforderte Mascherl erhält.

Mit der hier vorliegenden Novelle ist die Stromkennzeichnungspflicht endlich lückenlos und zu 100 Prozent, ohne Ausnahme. So darf Atomstrom ab 2015 nicht mehr nach Ös­terreich importiert werden, weil Atomstrom nicht gekennzeichnet ist. 100 Prozent heißt aber auch, dass, wie schon vom Kollegen erwähnt, Pumpspeicherkraftwerke ihre Stromimporte nun auch zu 100 Prozent kennzeichnen müssen. Das ist gerade für mich als Tirolerin eine große Erleichterung, und zwar nicht nur aus ökologischer Sicht. Die LandesenergieversorgerInnen garantieren nämlich jetzt, dass nicht nur der Strom, der im Haus ankommt, aus Wasserkraft stammt, sondern dass auch kein im Graustrom versteckter Atomstrom das Wasser vorher auf den Berg hinaufgepumpt hat. So besteht auch für Tirol ein sehr hohes Maß an Transparenz.

Die Pumpspeicherkraft wird ja immer wieder gerade im europäischen Verbund als sehr wichtig für das europäische Netzwerk angesehen, als Speicher für erneuerbare Ener­gien, um die Energiewende europaweit durchzuführen. Dazu ist es einfach ein Muss, dass für den Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken erneuerbare Energien verwendet werden müssen, und nicht wie bisher billiger Bandstrom aus Atom, Kohle und Gas verwendet wird. Den Atomstrom haben wir jetzt weg, und Kohle und Gas bekommen wir auch noch weg. (Beifall bei den Grünen.)

Die Smart Meter, die hier ebenfalls behandelt werden, sind ein sehr guter und sehr zu befürwortender Schritt in Richtung mehr Energieeffizienz. Aus Datenschutzgründen sind die Smart Meter aber auch innerhalb der Grünen umstritten gewesen. Im vorlie­genden Beschluss gibt es nun auf eine grüne Initiative hin eine Opt-out-Regelung. Man kann als Einzelner die Installierung von Smart Metern ablehnen. Eine Opt-in-Regelung für das 15-Minuten-Intervall ist gegeben, und es muss auch immer einen 24-Stunden-Tarif geben. Das ist jetzt im Fall Smart Meter noch nicht die optimalste Lösung, aber alles in allem geben wir hier sehr gern unsere Zustimmung. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.57



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 118

Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesmi­nister Dr. Mitterlehner. Ich erteile ihm dieses.

 


13.57.47

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den hier vorliegenden Gesetzesvorlagen haben wir im Prinzip Umsetzungen, die einerseits vor allem der Stromkennzeichnung dienen und andererseits vor allem den Konsumenten Möglichkei­ten in Richtung mehr Transparenz, aber auch in Richtung mehr Wettbewerb geben.

Was den ersten Punkt anlangt, die Umsetzung des dritten Atomstromgipfels vom April letzten Jahres, da haben wir jetzt die lückenlose Stromkennzeichnung in Österreich. Lückenlose Stromkennzeichnung heißt aber nicht, wie Sie gerade jetzt darstellen wollten, dass damit Atomstrom theoretisch nicht mehr möglich wäre. Wir gehen aber davon aus, dass jetzt de facto niemand Atomstrom zertifizieren lassen wird und dann nach Österreich importiert, weil wir dem auch entgegentreten, und zwar erstens durch freiwillige Vereinbarungen, die die entsprechenden Energielieferanten und Energieer­zeuger schon abgeschlossen haben, zweitens mit einem bestimmten Konsumenten-und Kundeninteresse – natürlich will niemand Atomstrom haben – und drittens mit ei­ner Verpflichtung der entsprechenden Stromerzeugungsanlagen, sich in Österreich zertifizieren zu lassen, sodass auf diesem Weg das Problem der Entstehung von hei­mischem Graustrom – das ist nämlich das Problem – de facto minimiert und letztend­lich auch gelöst wird.

Wir haben bei der Umsetzung bestimmte Probleme mit der EU gehabt, weil das ein technisches Handelshemmnis sein könnte. Wir glauben aber, dass wir mit der Gleich­behandlung aller, der ausländischen wie auch der inländischen Anbieter, all diese Fragen gelöst haben. Im Endeffekt ist das der letzte Schritt, um eben die 13,9 Prozent Strom unbekannter Herkunft – davon sind etwa ein Viertel Atomstrom – letztendlich auch in der Bilanz zu eliminieren und hier wirklich vollkommene Transparenz zu haben.

Wir haben zum Zweiten, wie bereits angesprochen, wesentliche Verbesserungen, wenn es um die Umsetzung der sogenannten REMIT-Verordnung geht. Da geht es um In­tegrität und bessere Transparenz, Publizieren von Insiderinformationen, Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation. Im Endeffekt ist da ein Unterschied. Aber es ist so ähnlich wie an der Börse: An der Börse ist derjenige betroffen, der selber spekuliert, er kann das also selber gestalten. Im Strombereich ist er Konsument und auf jeden Fall von den Ergebnissen betroffen. Daher ist das an sich eine sehr wichtige Maßnahme.

Darüber hinaus kommt es mit dieser jetzt vorliegenden ElWOG-Novelle zu Verbesse­rungen, was den Anbieterwechsel anbelangt. Da gibt es eine verbesserbare, mit Luft nach oben, entwickelbare Wechselrate. Im Gasbereich ist sie etwas besser, im Strom­bereich relativ schlecht. Die Wechselrate bei Strom beträgt 1,1 Prozent, bei Gas 1,7 Pro­zent. Im Vergleich zum Beispiel Deutschland: 6,3 Prozent bei Strom beziehungsweise 9,5 Prozent bei Gas. In Skandinavien, Spanien oder auch im Vereinigten Königreich ist die Wechselrate noch höher.

Wir glauben, dass wir mit dem elektronischen Anbieterwechsel und auch den damit verbundenen Informationspflichten – es muss also in der Rechnung darauf hingewie­sen werden, was der Kunde an Möglichkeiten hat – wirklich mehr Bewegung und damit mehr Wettbewerb in den Markt hineinbekommen.

Ein dritter Bereich sind Maßnahmen, die schon angesprochen worden sind, wenn es darum geht, Smart Metering entsprechend zu präzisieren, vor allem die Rechte der Konsumenten sicherzustellen und Datenmissbrauch zu verhindern.

Aber auch bei Smart Metering muss man Folgendes ansprechen: Das ist eine Maß­nahme, die im Interesse des Kunden sein sollte und auch sein wird, damit er selbst


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 119

seinen Stromverbrauch besser steuern und planen kann und nicht eine Einrichtung, die im Interesse der Lieferanten oder der Erzeuger ist.

Also bei guter Umsetzung – und davon gehen wir aus, weil wir sowohl auf der Ebene der E-Control als auch im Haus die entsprechenden Verordnungen gemacht haben – sollte auch diese Umsetzung den Konsumenten Einsparungsmöglichkeiten bringen, so wie dies auch die Europäische Union plant.

In diesem Sinne hoffe ich auf breitestmögliche Zustimmung und danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)

14.02


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsge­setz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abge­gebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

14.03.5820. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungshelfergesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz geändert werden (2375 d.B. und 2450 d.B. sowie 9075/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Damit kommen wir zum 20. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schödinger. Bitte um den Bericht.

 


14.04.16

Berichterstatter Gerhard Schödinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalra­tes vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungshelferge­setz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 120

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.

Ich darf Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka recht herzlich in unserer Mitte begrüßen. (All­gemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Köberl. Ich erteile ihm dieses.

 


14.05.21

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das aus dem Jahr 1983 stammende Entwicklungshelfergesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Entsendung von Fachkräften durch die österreichischen Entwicklungshilfeorganisationen. Derzeit sind, so haben wir im Ausschuss erfahren, rund 80 Personen über große Organisationen, wie HORIZONT3000, als Entwicklungshelfer beziehungsweise Entwicklungshelferin­nen in den Schwerpunktländern in Afrika, Asien und Europa tätig. Das Gesetz war in einigen sozialrechtlichen und inhaltlichen Bereichen nicht mehr zeitgemäß und wird heute durch die Gesetzesnovelle nach vielen Jahren der Diskussion und Verhandlun­gen eben auf einen zeitgemäßen Stand gebracht.

Was wird konkret geändert? – Zum einen wird das Allgemeine Sozialversicherungsge­setz geändert, indem für EntwicklungshelferInnen eine Mindestbeitragsgrundlage zur pensionsrechtlichen Absicherung festgeschrieben wird. Dies ist notwendig geworden, weil diese Absicherung für die Entwicklungshelfer und ‑helferinnen bis jetzt auf einer niedrigen Basis gestanden ist. Dies hatte so lange keine wesentliche Auswirkung, so­lange die besten 15 Jahre für die Bemessungsgrundlage herangezogen wurden. Da aber jetzt laufend Jahre für die Bemessungsgrundlage dazukommen, ist es höchst an der Zeit, dass wir eine Mindestbeitragsgrundlage schaffen, um die pensionsrechtliche Absicherung der Entwicklungshelferinnen und ‑helfer zu gewährleisten.

Zum anderen betreffen die Änderungen die Festlegung des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, die Bereiche Reiseversicherung, Reisekosten, Reintegration, staatliche Familienleistungen und auch eine Gleichstellung von EU- und EWR-Bürgern sowie Schweizer Staatsangehörigen.

Die ÖVP-Fraktion wird dieser Novelle gerne zustimmen.

Ich möchte an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion auch den Entwicklungshelfern und -helferinnen danken und ihnen unsere Hochachtung aussprechen. Sie sind es, die ein sicheres Land wie Österreich verlassen und unter schwierigsten Bedingungen in fernen Ländern, teilweise sogar in Kriegsgebieten, vor Ort den Menschen bei der Be­kämpfung von Hunger und Armut helfen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.07


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm dieses.

 


14.07.45

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Vor 52 Jahren sind die ersten fünf Österreicher und Österreicherinnen zwecks Entwicklungshilfe ausgereist. Ich bin froh, dass die Frau Präsidentin (in Richtung der Bundesrätin Zwazl) da ist, ich werde gleich sagen warum.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 121

Zuerst möchte ich auch für das Protokoll einmal die Namen jener vier Leute festhalten, die im September 1961 ausgereist sind. Das waren Maria Eckert, Franz Hendler, Gott­fried Grassauer und Leopold Leeb. Sie sind nach Tansania ausgereist. Warum sage ich das? – Es wäre ein schönes Zeichen, zum Beispiel des Landes Niederösterreich, diese Menschen zu würdigen. Maria Eckert hat in Leopold Leeb auch noch den Mann ihres Lebens gefunden. Und dieses hochbetagte Ehepaar, das ich bei der Feier „50 Jah­re personelle Entwicklungszusammenarbeit“ kennengelernt habe, benützt jetzt Google Earth, um nachzuschauen, wo sie vor 52 Jahren waren und was sich dort alles verän­dert hat.

Wir schreiben das Jahr 1961. Wenige Monate, nachdem die vier nach Tansania aus­gereist sind, ist Franziska Payrhuber nach Korea ausgereist. Auch das ist bemerkens­wert, weil das eine Geschichte aus der Mitte Österreichs ist, nämlich nur zehn Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs und beim Wiederaufbau, als bei uns noch sehr vieles in Schutt und Trümmern war, haben die Österreicher und Österreicherinnen eine bemerkenswerte Aktion, eine der größten Hilfsaktionen unter dem Titel „Ein Reiskorn für Korea“ gestartet. Das zeigt auch die gesamte Geschichte der österreichischen per­sonellen und bilateralen Entwicklungszusammenarbeit.

Das waren damals Leute der Katholischen Landjugend, speziell der Landjugend Nie­derösterreich. Das war international etwas Hochbeachtetes. Ihr müsst euch das so vor­stellen: Die ersten vier Österreicher, eine Österreicherin, drei Österreicher, reisen aus und es findet eine riesige Feier am Südbahnhof statt. Damals ist man nicht zum Flug­hafen Wien-Schwechat gefahren, sondern man hat, um nach Tansania zu reisen, zu­erst einmal den Zug genommen. Und da dies eine solch beachtliche Aktion war, hat der Papst sie in Rom empfangen und ihnen sozusagen noch den speziellen Auftrag er­teilt, den Gedanken des Nord-Süd-Dialogs mitzunehmen.

Nur zwei Jahre danach wurde in Österreich das Institut für Internationale Zusammen­arbeit gegründet, das sich später auf die Entsendung von akademischen Fachkräften spezialisiert hat.

Und jetzt kommen wir zum Präsidenten unseres Bundesrates. Im Jahre 1965, nur vier Jahre später – sich auch das bitte einmal kurz zu überlegen! –, haben alle Jugendorga­nisationen, die Katholische Jugend, die Junge ÖVP, die Gewerkschaftsjugend, die So­zialistische Jugend, aber auch die Jungarbeiterbewegung und andere, beschlossen, ein Institut zu gründen, um weltanschaulich und politisch unabhängige Entwicklungs­helfer und -helferinnen zu entsenden. Daraus wurde der Österreichische Jugendrat für Entwicklungshilfe. Und Reinhard Todt war der letzte Finanzchef dieser Entwicklungshil­feeinrichtung.

Wiederum drei Jahre später – wir schreiben das Jahr, in dem es in Europa etwas rund­gegangen ist –, 1968, wurde der ÖED gegründet. Und der ÖED war dann eines der großen Flaggschiffe dieser Entsendung.

Bundespräsident Rudolf Kirchschläger hat zum Beispiel den – in dem Fall war es ein Mann, ich brauche daher nicht zu gendern – 500. Entwicklungshelfer entsandt. Bis heute haben wir über 3 000 Österreicherinnen und Österreicher, die im Rahmen dieser Programme ausgereist sind, und zwar sind sie in 86 Länder ausgereist. Das hat sich natürlich im Laufe der Zeit verändert.

Ganz interessant ist, woher sie kommen. Da gibt es ein Bundesland, das über alle drüberstrahlt, das ist Oberösterreich – das hängt natürlich auch damit zusammen, dass in diesem Bundesland Menschen wie Herr Ploier tätig waren und sind, der einen ganz besonderen Gedanken eingebracht hat –, gefolgt von der Steiermark, Tirol und Vorarl­berg. Das kleine Vorarlberg hat da eine ganze Reihe von Leuten gestellt.

In diesem Zusammenhang möchte ich drei Ortschaften erwähnen, in denen die Zahl der Entwicklungshelfer und -helferinnen nahezu explosionshaft ist. Das sind Rohrbach


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 122

in Oberösterreich, die kleine Gemeinde Sonntag in Vorarlberg und Leibnitz in der Süd­steiermark.

Das Interessante ist ja, dass diese Menschen im Nord-Süd-Dialog nachher in Öster­reich zu Botschaftern von Menschlichkeit, Verständnis und Zusammenarbeit wurden.

Wo sind denn diese vielen Österreicherinnen und Österreicher hingegangen? – Das ganz große Einsatzgebiet mit über 500 Österreicherinnen und Österreichern ist bis heute Papua-Neuguinea, gefolgt von Nicaragua mit 250 sowie Uganda und Brasilien – wobei Brasilien kein Schwerpunktland mehr ist – mit 160.

Es ist auch interessant, wenn man so zurückschaut, dass es in früheren Jahren ganz andere Schwerpunkte gegeben hat, wie Ecuador oder Bolivien. Heute haben wir vier HORIZONT3000-Regionalbüros, nämlich in Papua-Neuguinea, in Nicaragua, in Uganda und in Mosambik.

Wichtig an diesem Gesetz ist: Das ist heute natürlich auch ein Beruf. Früher war es Engagement, heute reden wir auch von einem Beruf, von einem Experten- und Exper­tinnentum. Am Anfang waren handwerkliche, medizinische und pädagogische Berufe gefragt. Nicht jeder Katechismuseinsatz ist rückblickend vielleicht der sinnvollste gewe­sen. Heute hat sich das komplett geändert. Da geht es um IT, Management, Vernet­zungs- und Beratungstätigkeiten, Empowerment and Capacity Building. Es gibt auch jemanden, der – eine sie – zum Beispiel Informationen zu multinationalen Pharmakon­zernen sammelt.

Insgesamt, wenn man alle zusammenrechnet, waren zirka 30 Prozent in der ländlichen Entwicklung, 30 Prozent im Bereich der Zivilrechte, Zivilgesellschaft, Menschenrechte, 25,5 Prozent im Bereich der Bildung und immerhin noch 13,5 Prozent im Bereich der Gesundheit tätig.

Auch wenn unser ADA-Budget, unser Budget für die Entwicklungszusammenarbeit be­schämend klein ist, so schaffen wir mit diesem Gesetz – entsprechend auch dem neuen Berufsbild – zumindest soziale Gerechtigkeit und Fairness gegenüber jenen Ös­terreichern und Österreicherinnen, die ausreisen. Derzeit sind im Schnitt 100 Leute im Ausland. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt.

Von diesen fünf ersten Leuten leben noch vier, hochbetagt. Vielleicht kann das Land Niederösterreich, aber auch das Außenministerium daran denken, dass ein kleines Zeichen des Landes oder der Republik schon eine tolle Sache wäre. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.16


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. Ich erteile ihm dieses.

 


14.16.17

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der gebotenen Kürze und angeregt durch den vorherigen Redebeitrag: Ich werde das gerne aufgreifen, dass wir diese vier Persönlichkeiten, die sicherlich etwas Großartiges geleistet haben, vor allem zu diesem Zeitpunkt, als das alles andere als leicht war, würdigen. Sie haben eine Tradition begonnen, auf die Österreich durchaus stolz sein kann.

Sie haben dann erwähnt, dass es einzelne Schwerpunkte gibt, dabei aber Folgendes vergessen: In Oberösterreich ist es schon vor allem Landeshauptmann Josef Püh­ringer, der persönlich ständig in Kontakt mit Entwicklungshelfern und auch mit der Ka­tholischen Männerbewegung steht und auch vor Ort in Entwicklungsländern unterwegs ist.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 123

In Leibnitz war es der dortige Bürgermeister, der die Initiative ergriff, dessen Sohn dann auch auf die Kapverden reiste, nach Pedra Badejo, und bis heute dieser Arbeit verbunden ist. Also es sind immer einzelne Menschen, die Großartiges leisten. Man sollte das nicht dem Zufall überlassen – das ist der Grund für meinen Redebeitrag –, sondern man sollte die Rahmenbedingungen für diese engagierten Menschen entspre­chend gestalten.

Ein Schritt ist uns schon jetzt mit diesem Entwicklungshelfergesetz gelungen. Wenn je­mand schon all das auf sich nimmt, was in der persönlichen Karriereentwicklung nicht nur Vorteile bringt – wenn man einige Jahre weg ist und dann zurückkommt, muss man oft ganz neu beginnen –, dann soll man wenigstens arbeits- und sozialrechtlich so ge­stellt sein wie jemand, der hier im Land Dienste für die Allgemeinheit erbringt.

Dieses Gesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag, was für die Trägerorganisationen auch eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Aber es zeigt schon bei all dem, was wir an Problemen haben, auch hinsichtlich der Budgetkonsolidierung, dass bei uns Ent­wicklungszusammenarbeit nach wie vor im Fokus der politischen Arbeit steht und sich nicht auf einem Abstellgleis befindet. Das möchte ich an dieser Stelle festhalten.

Es ist zwar nur ein kleiner, aber ein wichtiger Punkt. Ich freue mich, dass dieses Ge­setz heute hier so eine große Zustimmung finden wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrats Dönmez.)

14.18


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

14.19.0721. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanage­ment von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur (2363 d.B. und 2451 d.B. sowie 9076/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schödinger. Bitte um den Bericht.

 


14.20.01

Berichterstatter Gerhard Schödinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschus­ses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 124

Präsident Reinhard Todt: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Hafenecker. Ich erteile es ihm.

 


14.20.53

Bundesrat Christian Hafenecker (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es geht also, wie bereits der Berichterstattung zu entnehmen war, um das Abkommen mit dieser EU-Agentur, und es geht konkret um das Back-up-Zentrum im Pongau.

Ich habe bereits in der Aktuellen Stunde darauf verwiesen, dass ich es für wichtig und richtig halte, dass derartige Systeme innerhalb der EU etabliert werden sollen, einfach aus Gründen der Datensicherheit, damit man sich da von den Vereinigten Staaten ent­sprechend abnabeln kann. Daher wäre dies im Kern selbstverständlich zu befürworten, aber leider haben wir wie so oft auch da einen gewaltigen Pferdefuß zu beklagen, und ich möchte ganz kurz genauer darauf eingehen.

Was wir als Pferdefuß bezeichnen, ist das massive Zugeständnis von Sonderrechten, die wiederum den EU-Beamten, den Mitarbeitern der Agentur zugutekommen sollen. Da möchte ich schon ein bisschen auf die Doppelzüngigkeit – sowohl hier als auch im Nationalrat – verweisen, denn man macht sich immer wieder Gedanken darüber, wie man Vergünstigungen abschaffen kann, wie wir mit Steueroasen umgehen, wie wir Schlupflöcher stopfen können, wie wir Transparenz herstellen können. – Und genau das ist es, was hier nicht erfolgt, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Da wird ein Privilegien-Paradies für diese Bediensteten, für diese EU-Beamten ge­schaffen, das seinesgleichen sucht. Ich darf nur die negativen Perlen sozusagen aus diesem Abkommen ganz kurz vortragen, damit wir wissen, in welcher Kategorie wir da spielen.

Das beginnt mit einem Pkw-Kauf für die Bediensteten alle vier Jahre, ohne Umsatz­steuer, ohne NoVA – hätte jeder gern, spielt es aber nicht. Es geht weiter: Für diese Bediensteten sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. – Auch da muss man sich die Frage stellen, wie es da im Kontext zu anderen arbeitenden Menschen ausschaut. Und jetzt kommt meiner Ansicht nach ein gewaltiger Knackpunkt: Es gibt keine Steuern auf Gehälter, keine Steuern auf Bezüge, keine Steuern auf Zulagen und sonstige Entlohnungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kennen diese Geschichte bereits anhand des Beispiels eines österreichischen Spitzenpolitikers, dessen Frau über die EU als EU-Beamtin wieder nach Österreich zurückgeschickt worden ist, hier diese Vergünsti­gungen in Anspruch genommen hat, aber de facto zu Hause war. Ich glaube, da setzt man absolut ein falsches Signal, das soll uns bewusst sein.

Und weil das alles noch nicht genügt, muss man vielleicht noch auf eines verweisen: Die Bediensteten der EU sollen auch keine Gerichts- und keine sonstigen Gebühren bezahlen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie erklärt man diese Vergünstigungen ande­ren Berufsgruppen, all jenen, die in der EU unter Sparpaketen leiden? Wie erklärt man das den Menschen draußen?

Die Maßhaltung bei der EU hat sich offenbar noch immer nicht durchgesprochen – in einer Richtung zwar schon: nur wenn es darum geht, Sparpakete aufzuoktroyieren; wenn es um den eigenen Sack geht, leider Gottes bisher nicht. Meiner Ansicht nach ist das ein absoluter Schlag ins Gesicht der Bürger, dem wir auch nicht zustimmen kön­nen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 125

Ich fasse daher zum Schluss noch einmal zusammen: Die Idee des Back-ups im Pon­gau und auch diese Stelle sind selbstverständlich gut, unterstützenswert; seitens der Republik Österreich die Infrastruktur bereitzustellen ist ebenfalls gut und wünschens­wert, aber hier ein Beamtenschlaraffenland für die EU zu schaffen, dazu sagen wir ein klares Nein. (Beifall bei der FPÖ.)

14.24


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


14.25.00

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäi­schen Agentur für das Betriebsmanagement, wie es heißt, von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur: Das ist ein europäisches Projekt. Die Agentur hat ihren Sitz in Tallinn, in Estland. Der Server steht in Straßburg, in Frankreich, und die Daten werden nun in St. Johann im Pongau gesichert.

Welche Daten werden gesichert? – Hauptsächlich handelt es sich um sensible Daten des Schengener Informationssystems, des Visa-Informationssystems und des euro­dac-Systems.

Warum in St. Johann im Pongau?, werden sich manche fragen. – Österreich betreibt dort seit über 30 Jahren einen Hochsicherheitsdatenspeicher für Ministerien und Län­der, die Einrichtungen des Bundesheeres bieten zusätzlichen Platz und erfüllen die höchsten Sicherheitsanforderungen.

Herr Kollege Hafenecker! Um wie viele Arbeitsplätze geht es dort, um wie viele Betrof­fene? – Es geht um zwei bis drei Betroffene, die sozusagen am Standort dort arbeiten. (Bundesrat Hafenecker: Das macht es aber nicht fairer !)

Gibt es vergleichbare Abkommen? – Ja, das Amtssitzabkommen mit der EU-Grund­rechteagentur, die ihren Sitz in Wien hat.

Wogegen richtet sich die Kritik (Bundesrat Hafenecker: Gegen die Ungleichheit!), nicht nur meines Vorredners, sondern sie ist auch eins zu eins in den Reden bei den Diskus­sionen im Nationalrat nachzulesen? – Es ist, und das ist meine persönliche Anmer­kung, schon etwas anachronistisch, dass in einer EU, die sich als politische Union gleich­berechtigter Länder sieht, gegenseitig Immunitäten und Privilegien für die Mitarbeiter derartiger Agenturen und Organisationen existieren (Zwischenruf des Bundesrates Ha­fenecker), die ihre Berechtigung eigentlich wirklich nur dort haben, wo internationale Organisationen an exponierten Standorten stehen.

Ich weiß aber, dass gerade auch unser geschätzter Herr Staatssekretär einer derje­nigen ist, die sich auf europäischer Ebene, in den Gremien der EU dafür einsetzen, dass diese Bevorzugungen und Immunitäten EU-weit geregelt und letztlich abgeschafft werden. Meine Fraktion wird diesem Abkommen jedenfalls zustimmen. – Danke. (Bei­fall bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

14.27


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schen­nach. Ich erteile es ihm.

 


14.27.18

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Das ist ein internationales


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 126

Amtssitzabkommen, und ich glaube, die schauen so aus; da geht es um Immunitäten, und da geht es um internationale Regeln. Wir sind froh, dass wir zum Beispiel die Aka­demie zur Korruptionsbekämpfung haben. Wir sind froh, dass wir die Alpenschutzkon­vention in Innsbruck haben. Wir sind froh, wie mein Vorredner schon gesagt hat, dass wir die Grundrechteagentur haben. (Zwischenruf des Bundesrates Hafenecker.)

Der Kontraredner von der FPÖ hat gemeint, wir schaffen da ein Steuerparadies. – Sie wissen schon, dass es sich da um genau gezählte drei Personen handelt, also um die­se unglaubliche Menge von drei Personen (Bundesrat Hafenecker: Wie viele sind es europaweit? – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth), aber das – hören Sie zu, hö­ren Sie zu, nicht immer gleich aufschreien! (Bundesrat Hafenecker: Es wird deshalb nicht fairer!) –, was Kollege Köberl gesagt hat, ist völlig richtig.

Wenn wir erklären, dass Kollege Köberl, Frau Mühlwerth, Frau Grimling, Frau Sonja Zwazl und ich EU sind, dann sind wir ein Binnenland, ein Inland (Zwischenruf der Bun­desrätin Mühlwerth), und deshalb muss die Europäische Union dringlich darüber nach­denken, ob es internationale Amtssitzabkommen für Einrichtungen innerhalb unserer Ge­meinschaft, innerhalb des Unionsgebietes gibt.

Das ist so wie zum Beispiel bei Galileo: Der Sitz ist in Tallinn, und wir haben in Ober­pfaffenhofen in Deutschland und in Fucino die Galileo-Steuerungssysteme. Das ist ei­ne europäische Einrichtung. Das müssen wir runterfahren, damit es genau solche Dis­kussionen über Steuerparadiese und so weiter nicht mehr gibt. Es kann Immunitäten für europäisches Personal geben, aber das muss ja nicht so ausarten.

Daher: Es ist gut, dass wir das nach St. Johann im Pongau bekommen. Es ist auch ei­ne multiple Nutzung einer schon vorhandenen militärischen Einrichtung – das muss man ja auch sagen –, das macht viel Sinn, aber bitte nicht das Kind mit dem Bad aus­leeren. Wir sind bereit zu dieser Diskussion, Kollege Köberl und ich haben im Aus­schuss schon gesagt, dass wir das angehen, der Herr Staatssekretär hat mir auch schon zugenickt. Wir werden das angehen, aber jetzt in St. Johann geht es um drei Leute.

Wir werden dem gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesrä­ten der ÖVP.)

14.30


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. Ich erteile es ihm.

 


14.30.06

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angele­genheiten Dr. Reinhold Lopatka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es um dieses Amtssitzabkommen geht, dann sollten wir es nicht reduzieren auf diese eine Frage, die eine Fraktion hier als einzige interessiert. (Zwischenruf des Bundesrates Ha­fenecker.) Wir sollten zuerst über das Größere sprechen, ich komme dann aber na­türlich auch noch auf diese Frage zu sprechen.

Viel wichtiger für Österreich ist, dass wir sehr erfolgreich sind bei der Ansiedelung von internationalen Institutionen. Wir haben da genaue Studien: Das bringt einen Nettoef­fekt von 400 Millionen €, meine sehr geehrten Damen und Herren! Also der österreichi­sche Steuerzahler ist nicht der Leidtragende dessen, dass wir solche internationalen Einrichtungen bei uns haben, von der OPEC beginnend, im Gegenteil.

Vor zwei Tagen war der Leiter der Grundrechteagentur der EU bei mir, dort sind 90 Mit­arbeiter beschäftigt, durchgehend Akademiker – die werden nicht zu den niedrigsten Einkommensgruppen gehören –, die hier leben. Wir haben in Wien an die 5 000 Perso­nen – mit den Familienangehörigen –, die im Diplomatenstatus stehen, und das hat,


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 127

wie schon von mir erwähnt, einen Nettoeffekt, der bei 400 Millionen € liegt. Erste Fra­ge: Wollen Sie das, oder wollen Sie das nicht? Wir wollen es, weil es auch für Öster­reich innerhalb der Staatengemeinschaft ganz wichtig ist, dass Wien diese Bedeutung hat; es ist vor allem Wien, aber nicht nur Wien.

Der zweite Punkt, der auch ganz deutlich angesprochen werden muss: Es gibt einen großen internationalen Wettbewerb, wenn es um die Ansiedelung solcher Einrichtun­gen geht. Es wäre daher sehr unklug, würde man einseitig hier versuchen, internatio­nale Verträge aufzukündigen, noch dazu, wenn – was die EU betrifft – das ein Anhang zum EU-Grundvertrag ist, wo diese Punkte aufgelistet sind, was es tatsächlich an Privilegien gibt. Aber – das sage ich auch – man hat auf europäischer Ebene schon er­kannt, dass da etwas geschehen muss, und man hat bereits 2009 eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet, um zu Neuregelungen zu kommen.

Ich halte es für durchaus gerechtfertigt, wenn Vertreter der Europäischen Union – und wir haben jetzt den neuen Europäischen Auswärtigen Dienst – in Afrika, in Asien ihre Dienste leisten und dass es dort neben diplomatischen Sonderregelungen, die vor al­lem die Diplomaten schützen und ihnen die tagtägliche Arbeit ermöglichen sollen, steu­erliche und andere Begünstigungen gibt. Es ist zu Recht die Frage ventiliert worden, ob man das innerhalb der Europäischen Union braucht.

Das ist zu ändern, aber das darf doch kein Argument dafür sein, dass man jetzt die An­siedelung dieser Agentur ablehnt, um das ganz offen zu sagen. Das kann ich nicht nachvollziehen, das halte ich wirklich für verkehrt. Der entscheidende Punkt ist, auf eu­ropäischer Ebene darauf zu drängen, dass man dem ein Ende macht, wenn es in­nerhalb der Europäischen Union Privilegien gibt, die nicht zu rechtfertigen sind. Es wä­re aber völlig falsch, zu sagen, siedeln wir in Österreich keine internationalen Organisa­tionen mehr an. Also muss ich Ihnen da klar widersprechen.

Österreich kann sich glücklich schätzen, dass es so viele internationale Organisationen hat, denn was hat das zur Folge? Österreich – und das werden Sie vielleicht nicht wis­sen – ist nach Brüssel, auf Augenhöhe mit Paris und London, jene Stadt mit der höchs­ten Anzahl an ausländischen diplomatischen Vertretungen. Jetzt siedeln sich bei uns Botschaften auch von kleinen Staaten an, und das hat dann schon eine große Bedeu­tung, weil es eben Wien und somit auch die Republik Österreich als ganz wichtigen in­ternationalen Standort stärkt. – Das wollte ich Ihnen sagen. Ich verstehe die Kritik, ich verstehe aber nicht Ihr Nein zur Ansiedelung dieser Agentur. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.34


Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Staatssekretär.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 128

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.35.1622. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird (2323 d.B. und 2502 d.B. sowie 9078/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister.

Bevor ich ihm das Wort erteile, verabschiede ich Herrn Staatssekretär Dr. Lopatka und begrüße in unserer Mitte Herrn Bundesminister Hundstorfer. (Allgemeiner Beifall.)

 


14.35.41

Berichterstatter Rene Pfister: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werter Herr Präsident! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefonds­gesetz geändert wird.

Im Zuge des Stabilitätspakts 2012 bis 2016 haben sich Bund, Länder und Gemeinden darauf geeinigt, zur Sicherstellung der Pflege über das Jahr 2014 hinaus den Pflege­fonds für die Jahre 2015 und 2016 mit insgesamt weiteren 650 Millionen € zu dotieren. Mit diesen Mitteln sollen die Länder und Gemeinden auch weiterhin bei der Sicherung und dem bedarfsgerechten Aus- und Aufbau sozialer Dienstleistungen unterstützt wer­den.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen: Verlängerung und Erhöhung der Dotierung des Pflegefonds für die Jah­re 2015 und 2016, Festlegung eines Richtversorgungsgrades, Mittelvortrag im Ausmaß von bis zu 40 Prozent des Zweckzuschusses in das Folgejahr möglich, verstärkte Förderung des Case- und Care-Managements sowie Fördermöglichkeiten für innovati­ve Projekte und qualitätssichernde Maßnahmen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Michalke. Ich erteile ihr dieses.

 


14.37.07

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zu­hörerinnen und Zuhörer! Bezüglich dieses Pflegefondsgesetzes, glaube ich, wissen wir alle, dass wir in Österreich eine demografische Entwicklung vor uns haben, die jedem von uns eine echte Kraftanstrengung in jeder Hinsicht abverlangen wird.

Bisher investiert Österreich – im Vergleich zu anderen Ländern – relativ wenig in die Langzeitpflege. Die Kosten für suboptimale Organisationen und Strukturen sind viel zu hoch, und es ist endlich die Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einem Topf notwendig.

Kosmetik, meine lieben Damen und Herren, tut uns Damen natürlich jeden Tag aufs Neue gut (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl), ein paar Herren würde das ebenfalls nicht schaden, aber ohne die entsprechenden Gesundheitsreformen ist dieser Pflege­fonds eben auch nur eine begrenzte kosmetische Maßnahme. Es muss uns klar sein,


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dass wir in Zukunft höhere Dotierungen und Finanzmittel einsetzen müssen, die Wei­chen dafür müssen dringendst gestellt werden. Unsere Fraktion hat schon vor zwei Jahren auf diese Notwendigkeit hingewiesen.

Ich glaube auch, dass die Stellungnahmen von ÖGB und Seniorenrat, aber auch jene des Rechnungshofes ernst zu nehmen sind, und so, wie wir auch im Ausschuss schon gehört haben und Kollege Hammerl angesprochen hat, ist eine Harmonisierung in allen Bundesländern dringendst notwendig. Keinesfalls darf die Betreuungsqualität hinter die -quantität fallen.

Ich habe im Ausschuss nachgefragt, was den Richtversorgungsgrad von 55 Prozent anlangt. Ich habe dort eine Antwort bekommen, die mich nicht ganz zufriedengestellt hat. Ich habe dann noch einmal im Rechnungshofbericht nachgelesen, was der Rech­nungshof dazu sagt, und ich möchte Ihnen das schon noch einmal näherbringen, weil ich da ebenfalls von Köpfen, das heißt von Quantität, und nicht von Qualität gespro­chen habe.

Da heißt es klar folgendermaßen – ich zitiere –:

„55 % der Pflegegeldbezieher eines Landes sollen durch eine der im Gesetz genann­ten Leistungen betreut werden, insbesondere durch stationäre oder mobile Pflege­dienstleistungen. Das (quantitative oder qualitative) Ausmaß dieser Betreuung für die einzelne Person ist nicht geregelt. Der Richtversorgungsgrad bestimmt daher eine ,Kopfquote‘ zu betreuender Personen, nicht jedoch die Qualität der Betreuung.“

Zum Beispiel: „Eine Person, die im Heim gepflegt wird, zählt nach dem vorgeschlage­nen § 2 Abs. 1 genauso wie eine Person, die 40 Stunden oder auch nur eine Stunde im Monat mobil betreut wird. Ausgehend von dieser Regelung könnte – zumal ohne ent­sprechende Qualitätsvorgaben – die bestehende Kapazität mobiler Betreuung auf meh­rere Personen aufgeteilt werden, die jeweils weniger Stunden Betreuung erhalten. Durch eine derartige Vorgangsweise könnte der gemessene ,Versorgungsgrad‘ gesteigert wer­den, ohne dass die tatsächliche Versorgung verbessert wird.“

Das war der Punkt, auf den ich auch im Ausschuss hingewiesen habe, nämlich dass durch eine entsprechende Veränderung die Pro-Kopf-Quote sozusagen erreicht wird.

Es bleiben also noch mehrere Dinge offen – ich möchte das nicht näher ausführen. Da heißt es:

„Ebenso bleibt offen, warum zwar die Quote der professionellen Pflegedienstleistungen ohne Differenzierung zwischen den Bundesländern mit 55 % exakt festgelegt wird, aber das Verhältnis von stationärer zu mobiler Betreuung völlig offen bleibt.

Schließlich führen die Erläuterungen an, dass die Höhe des Richtversorgungsgrades aus einer Auswertung der Daten der Pflegedienstleistungsstatistik 2012 abgeleitet ist und regelmäßig evaluiert werden wird. Eine vorläufige Analyse des RH“ – also des Rechnungshofes – „der veröffentlichten Daten der Pflegedienstleistungsstatistik zeigt jedoch, dass die (...) Daten des Jahres 2012 noch nicht vollständig plausibel sind, was jedoch Einfluss auf die Höhe des Richtversorgungsgrades haben könnte.“

Und es gibt noch eine Frage, die im Ausschuss meiner Meinung nach nicht entspre­chend vollständig – für mich zumindest – beantwortet wurde. Da heißt es folgender­maßen:

„Als Zielwert wird angestrebt, dass das Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebot in der Langzeitpflege in sämtlichen Bundesländern den Richtversorgungsgrad zumin­dest erreicht.“ – Da beziehe ich mich jetzt konkret auf die Anfrage betreffend die Mittel, die ja zu den Bundesländern fließen, falls dieser Zielwert eben nicht erreicht wird. – „Ab Erreichen des Richtversorgungsgrades werden daher die Nettoausgaben und sonsti-


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gen Ausgaben in der Langzeitpflege im Bundesland bis zur Höhe des Zweckzuschus­ses als Nachweis für die widmungsgemäße Verwendung anerkannt, der Zweckzu­schuss kann somit zur teilweisen Abdeckung dieser Ausgaben herangezogen werden. Solange der Richtversorgungsgrad nicht erreicht wird, werden lediglich die Mehraus­gaben anerkannt, der Zweckzuschuss kann somit zur (teilweisen) Abdeckung der Mehrausgaben herangezogen werden.“

Herr Bundesminister, wir fordern eine echte Reform! Ich glaube, das ist eine der wich­tigsten Zukunftsfragen überhaupt. Wir lehnen Kosmetik in dieser Form des Pflegefonds ab und können deshalb diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.43


Präsident Reinhard Todt: Als Nächste hat sich Frau Bundesrätin Posch-Gruska zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

 


14.43.32

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Bevor ich zu meinen eigentlichen Ausführungen komme, möchte ich Frau Kollegin Michalke nur etwas sagen: Es gibt im Ausschuss die Möglichkeit, Zusatzfragen zu stellen, und wir hatten dort sehr kompe­tente Expertinnen und Experten. Ich nehme an, diese hätten ihre Fragen auch wirklich beantwortet. Ich versuche jetzt, auf einige Dinge einzugehen, aber im Ausschuss gibt es die Möglichkeit der Zusatzfragen und der Fragestellung, und dafür haben wir auch immer Expertinnen und Experten vor Ort. (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.)

Das Pflegefondsgesetz, das wir jetzt besprechen, wird um zwei Jahre verlängert, und auch die Mittel dafür werden erhöht. 2011 wurde der Fonds eingerichtet, nun wird er bis Ende 2016 verlängert. Für das Jahr 2015 bekommen wir um 300 Millionen € mehr, für das Jahr 2016 bekommen wir um 350 Millionen € mehr – das sind deutlich mehr Mittel, die uns zu Verfügung gestellt werden, als wir bis jetzt haben.

Es waren aber auch, und das möchte ich ganz klar sagen, in den Jahren von 2011 bis 2014 685 Millionen €, die Zweckzuschüsse waren. Auch wird vermehrt die Förderung von Maßnahmen für innovative Projekte und für Qualitätssicherung gewährleistet. Man könnte jetzt den Eindruck gewinnen, es gibt keine Qualität bei unserer Pflege, aber das wäre mehr als falsch.

Die Anforderungen – das ist gesagt worden – werden größer, die Herausforderungen werden größer, und zwar in den Gemeinden, in den Ländern und natürlich auch im Bund. Mit der Hilfe und mit der Unterstützung des Ministeriums können wir als Gemein­devertreterinnen und -vertreter diese Herausforderungen aber auch besser meistern – vor allem für die Menschen besser meistern –, aber wir können mit diesem Geld, das wir bekommen, auch Dienste, die sich bereits bewährt haben, die sich sehr, sehr gut bewährt haben, mit diesen Fondsgeldern wieder absichern. Wir können mit diesen Gel­dern zum Beispiel wiederum das Case- und Care-Management, das heißt, ein bedarfs­gerechtes Angebot für pflegebedürftige Personen, in jedem Bundesland schaffen, und ich glaube, dass das auch am wichtigsten ist.

Hiezu ist der Mix an Pflegeangeboten aus stationärer, aber auch aus teilstationärer Pflege, die wir brauchen, sehr notwendig. Die Menschen haben unterschiedliche Be­dürfnisse. Hier ist ebenso die Unterstützung da, wie auch bei den pflegenden Angehö­rigen zu Hause, was auch ein großer und wichtiger Teil ist.

Dass wir hier alles so vorfinden, dafür möchte ich wirklich ein großes Danke sagen: ein großes Danke an diese Arbeitsgruppe, die es gegeben hat, die es sich sicherlich nicht einfach gemacht hat – die Arbeitsgruppe, die sehr, sehr bunt zusammengesetzt war, sodass wir hier auch wirklich alle Bedürfnisse abdecken können für Menschen, die


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Pflege brauchen. Ich möchte auch dem Ministerium meine Achtung aussprechen, dem Herrn Minister, aber auch allen Personen, die bei dieser Arbeitsgruppe dabei waren und mitgearbeitet haben, um denen, die gepflegt werden müssen, und den Menschen, die pflegen, auch wirklich eine gute Grundlage zu geben.

Ich möchte nun nur einige Formen nennen, die jetzt wieder machbar sind, und solche, die neu sind: Wir können alternative Wohnformen schaffen. Wir können qualitätssi­chernde Maßnahmen schaffen. Die Hospizpflege ist miteingebunden. Die Kinder-Pal­liativmedizin ist miteingebunden. Wir können bauliche Maßnahmen, wenn sie notwen­dig sind, vorziehen – das ist in Zeiten, in denen auch die Bauwirtschaft angekurbelt werden soll, wirklich ein großer Fortschritt. Die Festlegung des Richtversorgungsgra­des wird jetzt auch durchgeführt. Dieser Pflegefonds ist transparent, er ist klar, und ich glaube, dass das für die Leute wichtig ist.

Es gibt wahrscheinlich nur wenige Kolleginnen und Kollegen, die hier sitzen und nicht schon einmal angesprochen worden sind, ob wir nicht bei jemandem helfen können, wo in der Familie ein Pflegefall aufgetreten ist, der jetzt vor einer vollkommen verän­derten Lebenssituation steht. Ich bin mir ganz sicher, dass wir mit diesem Pflegefonds­gesetz zumindest in den ersten paar Monaten wirklich gut helfen können, da wir jetzt auch Maßnahmen setzen können, die greifen.

So unterschiedlich, wie die Menschen draußen sind, so unterschiedliche Möglichkeiten finden wir hier jetzt vor. Jeder einzelne Fall ist etwas Besonderes. Jeder einzelne Fall, der Pflege bedarf, braucht unsere volle Anerkennung, und die haben wir mit dieser Fle­xibilisierung hier jetzt auch erreicht. Und ich glaube, dass wir auch einen wichtigen Schritt setzen.

Ich möchte jetzt nur noch einmal für die Kollegen der Freiheitlichen Partei im Bundesrat sagen, ich verstehe es nicht. Wir setzen jetzt wirklich einen großartigen Schritt. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Michalke.) Wir beschließen 2,4 Milliarden € für Pflege – 2,4 Milliarden €! Wir geben das Geld für die Menschen aus. Wir geben es so aus, dass es bedarfsgerecht ist, dass es kein starres Konzept ist, an das sich jeder halten muss. – Jeder Pflegefall ist anders!

Es wäre wirklich sehr, sehr schön, wenn wir positive Maßnahmen auch gemeinsam be­schließen können. Meine Fraktion wird das auf alle Fälle tun, und ich freue mich, dass wir den Menschen mit Pflegebedarf helfen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.48


Präsident Reinhard Todt: Als nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.

 


14.48.56

Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute, bei meiner ersten Rede hier im Bundesrat, zu einem Thema spreche, das uns allen, wie ich glaube, sehr wichtig ist, mir aber besonders am Herzen liegt – nämlich deswegen, weil ich selbst als Krankenschwester das Thema Pflege jahrelang gelebt habe. Das war eine Zeit, in der ich erlebt habe, dass Pflege gerade auch von älteren Menschen eine ganz besondere und auch schöne Aufgabe ist. Es waren aber auch Jahre, in de­nen ich erlebt habe, wie viel Kraft und Energie dieser Beruf kostet – und dabei gibt es noch einen gehörigen Unterschied, ob man beruflich pflegt oder ob man ein pflegender Angehöriger ist.

Wenn ich das beruflich mache, habe ich meine Dienstzeiten, habe ich einmal mein frei­es Wochenende, einen Urlaub; wenn jemand zu Hause gepflegt wird, heißt das für pflegende Angehörige Pflege 24 Stunden, 365 Tage im Jahr. Und vor allem ist es ja


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noch ungleich schwieriger, jemanden zu pflegen und zu betreuen, der einem auch emotional sehr nahe steht.

Es gibt Gott sei Dank sehr viele Angehörige, die pflegen – das sind Zahlen, die mich selber auch immer wieder beeindrucken, gerade auch, wenn ich die Zahlen von Tirol hernehme: Über 50 Prozent der zu Pflegenden werden ausschließlich von ihren Fami­lien, von ihren Angehörigen ohne Unterstützung von außen betreut und gepflegt. Das ist, wie ich finde, eigentlich eine unglaubliche Arbeit, die da geleistet wird.

Deswegen ist es gerade mir ein Anliegen, heute hier im Bundesrat all jenen, die die Pflege auch zu ihrem Beruf gewählt haben, die das sicher auch mit sehr viel Herz und Engagement machen und jeden Tag ihr Bestmögliches geben, aber vor allem auch al­len Angehörigen, die für ihre zu betreuenden Familienmitglieder das ganze Jahr hin­durch so besondere Arbeit leisten, wirklich auch einmal von ganzem Herzen meinen Dank und meine Wertschätzung dafür auszusprechen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Als Heimleiterin eines Wohn- und Pflegeheimes habe ich auch die budgetäre Seite der Pflege erlebt. Ich habe selbst erlebt, was es heißt, ein neues Heim zu errichten, es mit Leben zu erfüllen, jährlich ein Budget zu legen, habe aber auch miterlebt, was das für die Träger – für die Gemeinden, aber auch für das Land – bedeutet. Das sind budgetä­re Herausforderungen – Herausforderungen in der Pflege insgesamt, von denen wir si­cher sehr viele in der Vergangenheit gemeistert haben, die aber natürlich in Zukunft noch mehr werden.

Die demographische Entwicklung wurde ja heute schon angesprochen und ist, glaube ich, uns allen hinlänglich bekannt. Die Menschen in Österreich werden Gott sei Dank immer älter, aber das bringt natürlich auch Themen mit sich, wie dass die Zahl der chronisch Kranken zunimmt, die Zahl der Menschen, die medizinisch schwere Pflege brauchen, zunimmt, und Bereiche wie eben Hospiz- und Palliativversorgung einen im­mer größeren Stellenwert einnehmen.

Genau darauf müssen wir in Zukunft reagieren, wir müssen aber vor allem auch be­darfsgerecht darauf reagieren. Ich bin sehr dankbar dafür, dass dieses Pflegefondsge­setz fortgeschrieben wird – und nicht nur fortgeschrieben wird, sondern dass darin auch neue Schwerpunkte und Themenbereiche Platz finden.

Auch wenn oft ein gewisser Schlüssel zwischen stationär und mobil gefordert wird, bin ich nicht dafür, dass dieser über ein ganzes Land drübergestülpt wird, denn ich bin der Überzeugung – und so habe ich das auch erlebt –, dass man wirklich auch regional reagieren muss. Man muss Doppelgleisigkeiten vermeiden, aber natürlich alles dafür tun, um Lücken zu schließen.

Jetzt gibt es in den Regionen aber auch unterschiedliche Herausforderungen: Im urba­nen Bereich ist sicher oft einmal der Ausbau von etwas anderem ausschlaggebend als zum Beispiel in ländlichen Regionen. Deswegen stehe ich auch ganz klar dafür, dass dies regional bedingt gemacht wird, dass geschaut wird, was schon gut läuft, wo die Menschen gut versorgt werden und welche Lücken noch zu schließen sind. Das ist ein Weg, den wir in Tirol Gott sei Dank schon lange eingeschlagen haben.

Ich bin auch sehr stolz darauf, dass bei uns schon seit geraumer Zeit zwei Bezirke, nämlich Osttirol und Reutte, Modellregionen geworden sind zum Thema ambulante Palliativ- und Hospizbetreuung – ein Teil, der immer wichtiger wird, um Menschen auf ihrem letzten Lebensweg zu Hause wirklich qualitätsvoll und gut betreuen zu können. Deswegen freut es mich auch sehr, dass genau dieser Themenbereich jetzt im Pfle­gefondsgesetz festgehalten ist, genau wie das heute schon angesprochene Case- und Care-Management. Ich denke, für alle Betroffenen und Angehörigen ist das eine ganz große Unterstützung in der Information, Begleitung und Betreuung.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 133

Ich hoffe, dass wir den Weg weitergehen, wie mit diesem Pflegefondsgesetz, dass Bund, Land und Gemeinden gemeinsam schauen, diesen finanziellen Herausforderun­gen auch in Zukunft gewachsen zu sein. Ich wünsche mir aber auch, dass wir als politi­sche Vertreterinnen und Vertreter hier einen gemeinsamen Weg gehen mit dem Ziel, jenen Betroffenen und auch deren Angehörigen die bestmögliche Unterstützung bieten und gewähren zu können, denn genau das haben sie sich verdient. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.54


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster ist Herr Bundesrat Hammerl zu Wort gemel­det. Ich erteile es ihm. (Rufe bei der ÖVP: Saller!) – Oh!

 


14.54.54

Bundesrat Gregor Hammerl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, dass heute für uns alle ein großer Tag ist, für den Sozialbereich. Ich war als Vorsitzen­der des Hilfswerks Steiermark vor Kurzem in München bei einer großer Delegation. Dort waren 26 EU-Länder vertreten. – Unter anderem ist die Pflege diskutiert worden, und als ich das österreichische Projekt vorgestellt habe, wie es uns geht, auch mit den sieben Pflegestufen und der Absicherung, musste ich feststellen – und habe das fest­gestellt: Es gibt kein Land in Europa, wo die ältere Generation so gut abgesichert ist wie bei uns in Österreich, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) – Da­rauf können wir stolz sein! Wir dürfen nicht immer nur jammern.

Aber wichtig ist, gar keine Frage, dass wir den Menschen sagen, was das an Geld kos­tet. Vielleicht haben wir in der letzten Zeit, in den letzten Jahren folgenden Fehler ge­macht: Es sind einfach neue Gesetze gekommen, aber niemand hat erfahren, was das wirklich kostet. Schauen wir das Bundesbudget an! Schauen wir das Landesbudget an! Ich denke an mein Budget in der Steiermark, meine Damen und Herren: Wir haben zir­ka 1,2 Millionen Einwohner und 356 000 über 60-Jährige.

Wir haben im Sozialbudget bereits jetzt ein Problem, wir wissen auch nicht, wie wir 2015 das Budget absichern. Wir hatten noch vor 17 Jahren eine Geburtenrate von 22 000 Geburten; im Vorjahr hatten wir keine 10 000 Geburten mehr. Hätten wir nicht Frauen und Männer, die bei uns über die Migration dazugekommen sind mit Kindern, dann hätten wir keine 10 000 Geburten, sondern nicht einmal mehr 7 000 Geburten. Und das ist auch ein bisschen unser Problem: dass wir vielleicht gesagt haben, was wir großzügigerweise alles tun, aber in Wirklichkeit haben die Menschen das nicht verstan­den.

Zum heutigen Tag: Ich habe gesagt, dass ich sehr stolz bin, und mit den aktuellen Be­schlüssen im Pflegebereich zeigt die Bundesregierung – ich betone: die Bundesre­gierung –, dass sie die Aufforderung der Wählerinnen und Wähler berücksichtigt und Forderungen im Sozialbereich Schritt für Schritt umsetzt, und das trotz großen Ein­sparungsbedarfs und des damit verbundenen Konsolidierungspaktes. Wir wissen, 2012 hat Finanzministerin Maria Fekter zusätzlich 650 Millionen € für den Pflegefonds si­chergestellt. Natürlich, meine Damen und Herren, ist das Steuergeld – gar keine Frage.

Gemeinsam mit dem Sozialminister Rudolf Hundstorfer ist eine echte Pflegestruktur­reform gelungen. Wir wissen, die Laufzeit wurde bis 2016 verlängert, und im Pflege­fondsgesetz befinden sich auch wichtige Punkte. So werden die mobile Pflege, Tages­betreuungsangebote, Hospiz – das wurde heute schon erwähnt – und Ähnliches weiter ausgebaut. Und besonders wichtig ist: Es wird das Case-Management – das ist ein ganz wichtiger Punkt, das ist die Einzelfallberatung in allen Betreuungs- und Pflegean­gelegenheiten – bundesweit umgesetzt.

Und ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Alterswohlfahrt. Das ist auch ein Teil der ÖVP.


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Zur Pflegekarenz selber: Insgesamt rechnet das Sozialministerium damit, dass jährlich rund 2 460 Personen Pflegekarenz erhalten werden. Die Kosten werden auf rund 5,5 Millionen € geschätzt. Meine Damen und Herren! Noch einmal: In keinem der 28 EU-Länder bekommen Menschen zum Beispiel Pflegekarenzgeld.

Die beiden Regierungsparteien haben sich gemeinsam bei wichtigen Forderungen im Sozialbereich durchgesetzt, die zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei­tragen.

Es wurde heute bereits erwähnt: Im Bereich der Pflege wird bis 2030 von einem mas­siven finanziellen Mehrbedarf ausgegangen. Die zusätzliche Finanzierung wird über die Bundesebene – und ich füge hier ein Fragezeichen ein – sichergestellt.

Es wird in verschiedenen Bundesländern diskutiert, wie wir die Pflege in Zukunft noch absichern können. Ist das eine Pflegeversicherung? Geht das jetzt, wie man bei uns in der Steiermark einmal gesagt hat, über eine Mehrwertsteuererhöhung – diesbezüglich sind wir dagegen – oder auch über eine Erbschaftssteuer? Auch dagegen sind wir, gar keine Frage. Wie können wir das in Zukunft finanzieren? – Ich glaube, da gehört auch viel Mut auf höchster Ebene dazu, damit wir einmal ganz geradeaus sagen: Jawohl, hier geht es lang aufgrund der Statistik, die wir heute gehört haben, die zeigt, wie Pfle­ge bei uns in Österreich in den Bundesländern abgesichert wird.

Zum Pflegeregress: Herr Minister! Natürlich ist das ein Ländergesetz – da kann nie­mand etwas machen, gar keine Frage –, aber es werden die Gelder, die 650 Millionen, aufgeteilt. Jedes Bundesland bekommt seinen Teil. Es ist nur nicht gut. Wir haben in der Steiermark – wie wir alle – eine Wahl vor uns. Und jetzt wird genau dieser Punkt Pflegeregress auch mit hereingenommen und in den Wahlkampf miteingebaut.

Ich glaube, das Soziale sollte man nicht miteinbauen, und es sollte in Zukunft im So­zialbereich auch so geregelt sein, dass für alle neun Bundesländer das gleiche Gesetz gilt, dass nicht ein Bundesland ausscheren kann. Heute ist es die Steiermark, früher war es Kärnten, glaube ich, und das nächste Mal soll es Vorarlberg sein oder dieses und jenes.

Das, meine Damen und Herren – auch als große Bitte an Sie, Herr Bundesminister –, kann man vielleicht in den nächsten Jahren auch einmal berücksichtigen, damit alle Bundesländer auf gleicher Schiene fahren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. Ich muss mich bei ihm entschuldigen, Herr Bundesrat Saller wäre schon vor Bundesrat Hammerl an der Reihe gewesen. (Bundesrat Saller – auf dem Weg zum Rednerpult –: Kein Problem!)

 


15.00.25

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Men­schen machen sich Sorgen und stellen sich die zentrale Frage: Kann ich mir die pfle­gerischen Leistungen auch künftig finanziell leisten? Die zentrale Frage ist: Steht ein bedarfsgerechtes, aber auch finanzierbares Angebot zur Verfügung? (Vizepräsidentin Mag. Kurz übernimmt den Vorsitz.)

Fest steht, es werden viele Menschen gesund älter, aber parallel dazu steigt natürlich die Zahl der Pflegebedürftigen in einer grundsätzlich alternden Gesellschaft. Wenn man sich die Zahlen ein bisschen genauer ansieht, dann stimmt einen das eigentlich schon sehr nachdenklich.

Über einen längeren Zeitraum beobachtet, ist zu sagen: 1970 waren 4 Prozent der Bevölkerung über 75 Jahre, 2008 waren es schon doppelt so viele, 8 Prozent, und im Jahr 2050 werden 17 Prozent über 75 Jahre alt sein.


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Österreichweit waren im Jahr 2011 23 Prozent über 60 Jahre, 2020 werden es schon 26 Prozent und 2050 34 Prozent sein.

Das heißt, es geht eine dramatische Entwicklung vor sich, auf die wir als jetzt politisch Verantwortliche uns, aber auch alle künftig Agierenden sich werden einstellen müssen.

Das Ganze auf Salzburg herabgebrochen, kann ich sagen: Derzeit sind in unserem Bundesland 38 000 Personen 70 Jahre und älter (Zwischenruf des Bundesrates May­er) – in Vorarlberg ist es genau gleich, Herr Kollege Mayer –, und in Pflege haben wir 24 000. Dafür wird eine Leistung von zirka 750 000 Stunden erbracht – eine gewaltige Leistung! Wenn man sich die Versorgungsstruktur in Salzburg etwas näher anschaut, ist zu sagen: Über 14 000 werden in der Familie gepflegt – mit viel Engagement, meist unbezahlt, und es trifft viele Frauen –, 3 300 durch mobile soziale Dienste, 4 900 sind in Seniorenheimen, und nur gute 200 haben eine 24-Stunden-Betreuung.

Alles in allem ist zu sagen, diese Entwicklung ist gewaltig und stellt uns natürlich vor riesige Herausforderungen. Wichtig ist auf alle Fälle der Ausbau der mobilen Pflege. Wir stehen durch die Veränderung der Gesellschaft immer vor neuen Herausforde­rungen, und diese neuen Herausforderungen müssen wir gemeinsam bewältigen – so­wohl die Gemeinden, Bürgermeister, das Land und der Bund. Es ist eine gewaltige Leistung gefordert, die wir künftig auch werden bewältigen müssen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.03


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


15.03.59

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist inhaltlich schon fast alles gesagt worden, ich brauche das alles nicht zu wiederholen. Damit Sie beruhigt sind: Das älteste Bundesland Österreichs unter den Bundesländern mit dem höchsten Anteil über 65-Jähriger ist Kärnten. Der Rest Österreichs kommt später. Die Relations­rechnung wird so aussehen, dass leider in Kärnten auch der Anteil der 75+-Jährigen mit am höchsten ist. (Bundesrat Dörfler: Wir leben am gesündesten!) – Ja, nein, lieber Gerhard (Bundesrätin Blatnik: Nein, es wandern so viele ab, leider!), ich könnte es anders ausdrücken: Ihr habt zu viel Abwanderung gehabt. So kann man es auch aus­drücken. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Langer Rede kurzer Sinn: Es gibt viele Gründe.

Ich möchte die Damen und Herren der Freiheitlichen Partei bitten und ersuchen – mehr kann ich nicht tun –, sich das, was sie hier gesagt haben, noch einmal durch den Kopf gehen zu lassen. Wir haben nämlich mit diesem Pflegefondsgesetz erstmals eine Chance wahrgenommen – die dann auch mit Zustimmung von allen Bundesländern umgesetzt wird –, uns aufzumachen und diese Vereinheitlichung zu erreichen.

Es ist nun einmal so – und wir sind ja hier in der Länderkammer –, dass in einigen Län­dern der Eigenleistungsbeitrag der Betroffenen zum Beispiel 50 Prozent ausmacht, in einem anderen Land hingegen 25 Prozent, und im Rest Österreichs liegt der Beitrag irgendwo dazwischen. Das ist nicht aus Jux und Tollerei so entstanden, sondern das sind 60 Jahre Geschichte der jeweiligen Landessozialhilfen, woraus sich das entwickelt hat, aus welchen Motiven und aus welchen Gründen auch immer.

Das kann man jetzt nicht innerhalb eines Tages sanieren. Zum einen war es sehr kom­plex, mit allen Bundesländern zu einer Meinung zu kommen. – Punkt eins.

Punkt zwei: Es ist auch nicht einfach, zu verlangen, von 50 Prozent einfach runter auf 30 Prozent und von 25 Prozent rauf auf 30 Prozent zu gehen. Die betroffenen Länder wollen das nicht so schnell ändern, sie wollen das in Stufen machen. Paradebeispiel ist


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Oberösterreich, das den geringsten Eigenleistungsbeitrag gehabt und ihn jetzt ein biss­chen angehoben hat, und diese Erhöhung, so die derzeitige Meinung des Landtages, reicht. In jenem Bundesland, das den höchsten Beitrag einhebt, lautet die Landtags­meinung: Wir können nicht so schnell senken, wir können das nur in Etappen machen.

Was ist dieser Richtversorgungsgrad? – Der Richtversorgungsgrad soll nichts anderes bedeuten, als dass wir die Umstellung mitfinanzieren, nämlich die Umstellung, um auf ein gemeinsames Niveau zu kommen. Jene Länder, die das Niveau schon erreicht haben, bekommen Zuschüsse für Betriebskosten. Das Paradebeispiel ist die Steier­mark. Die Steiermark ist jenes Bundesland, das überproportional viele stationäre Ein­richtungen hat; aus vielen, vielen Gründen, das ist halt so gemacht worden. Demzufol­ge braucht die Steiermark zur Umstellung, zum Aufbau von stationären Einrichtungen nicht einmal mehr einen Euro. Aber damit sie diese Einrichtungen, die sie hat, qualitativ verändern kann, die Zimmergrößen ändern kann, und, und, und, dafür bekommt sie Geld.

Es gibt andere Bundesländer, die hinsichtlich der stationären Einrichtungen etwas nach­hinken, und die bekommen Geld, wenn sie aufbauen. Sie bekommen keinen Betriebs­kostenzuschuss, sondern sie bekommen die Marie, Entschuldigung, das Geld – ich muss aufpassen, sonst wird es zu volkstümlich (Zwischenrufe bei der ÖVP); Marie und Maria, das passt überhaupt nicht –, nur für den Aufbau.

Genauso ist das bei mobilen Einrichtungen zu sehen. Wir haben Bundesländer, wo das Thema „mobile Einrichtung“ kein Problem ist, weil es funktioniert, und wir haben auch andere. Die Kollegin aus Tirol möge das nicht missverstehen, aber in allen Talschaften Tirols funktioniert der mobile Dienst nicht in der gleichen Qualität wie zum Beispiel im Großraum Innsbruck oder im Großraum Kufstein. Das nicht, weil man dort geschlafen hat, sondern weil das halt immer nur in Etappen möglich ist. Wir könnten jetzt auch alle Salzburger Talschaften durchgehen, und, und, und.

Das heißt, langer Rede kurzer Sinn: Wir haben es erstmals zustande gebracht, damit zu beginnen, eine Vereinheitlichung in Bewegung zu bringen. Das ist mit allen so be­schlossen worden. Dieses Konzept, das Sie (in Richtung FPÖ) fordern, gibt es. Wir haben am 19. Dezember 2012 diesen Arbeitskreis, an dem 90 Menschen teilgenom­men haben, hinter uns gebracht. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist eh immer zu viel!) – Nein, es ist nicht zu viel, es ist eben jedem ein Bedürfnis, dabei zu sein.

Die Gruppe der Betroffenen will natürlich dabei sein, das ist logisch. Die Bundesländer wollen dabei sein, die Anbieter wollen dabei sein, und, und, und – dann sind wir auf einmal 90 gewesen. Wir haben natürlich Untergruppen eingesetzt, wir haben die Bera­tungen dann wieder zusammengeführt und eine gemeinsame Beschlussfassung er­reicht, wissend, dass die praktische Umsetzung natürlich dauern wird, das ist vollkom­men klar. Aber ja, wir sind auf dem Weg.

Es wurde schon gesagt – und ich darf Herrn Bundesrat Hammerl nur leicht korrigie­ren –, wir sind da Weltmeister. Sie werden kein Land der Welt finden, wo 5,1 Prozent der Bevölkerung Pflegegeld bekommen. Kein Land der Welt, selbst wenn Sie alle Sta­tistiken der OECD heranziehen, alle! Warum? – Nicht, weil wir alle so total krank sind, sondern weil wir zum Glück ein siebenstufiges System haben. Dieses siebenstufige System ist in Wahrheit der Schlüssel.

Da die Pflegeversicherung immer wieder angesprochen wird: Die Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland umfasst genau drei Stufen, nicht mehr. Drei Stufen, drei Geldbeträge, und wenn das nicht ausreicht, zahlt die Sozialhilfe genauso wie bei uns.

Die große Frage, die wir uns für die Zukunft zu stellen haben, ist: Bleiben wir in der So­zialhilfelogik oder entwickeln wir eine weitere Logik, eine andere Logik? All das, was


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wir heute in diesem Land unter Langzeitpflege verstehen, ist eingebettet in der Logik der Sozialhilfe, hat gute historische Gründe, gar keine Frage, aber jetzt stellt sich die Frage: Ist das noch eine Antwort für 2020, 2030, oder gehen wir in eine andere Rich­tung? Aber das – das haben wir uns vorgenommen – diskutieren wir weiter in der nächs­ten Periode.

Ich bin sehr froh, dass es uns gemeinsam möglich war, diesen Pflegefonds zustande zu bringen. Ich stehe nicht an, wirklich allen Bundesländern zu danken, denn ein Drittel des Geldes kommt von den Bundesländern, zwei Drittel kommen vom Bund. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Wie finanziert sich ein Staat, Ent­schuldigung? Natürlich durch Steuereinnahmen, ist ja vollkommen klar. (Bundesrat Mag. Pisec: Staatsanleihen!) Aber nicht dafür.

Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! Ich mache jetzt keinen Wahlkampf, aber wenn Sie die Menschen in diesem Land lieben, dann dürfen Sie zur Pflege nicht Nein sagen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)

15.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.13.1223. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeits­gesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Vä­ter-Karenzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarkt­servicegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pen­sionsgesetz (11. Novelle zum APG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäfti­gungsgesetz 1987, das Bundessozialamtsgesetz und das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013) (2407 d.B. und 2504 d.B. sowie 9079/BR d.B.)

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (2366/A und 2506 d.B. sowie 9080/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen somit zu den Punkten 23 und 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 23 und 24 ist Herr Bundesrat Pfister. – Bitte.

 


15.13.33

Berichterstatter Rene Pfister: Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich be­richte über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitar­beiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landar­beitsgesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Vä-


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ter-Karenzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktser­vicegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsge­setz (11. Novelle zum APG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsge­setz 1987, das Bundessozialamtsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013).

Die wesentlichen Punkte:

Übertragung der Entscheidungskompetenz über Pflegegeldansprüche vom Bundesso­zialamt und der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates auf die Pen­sionsversicherungsanstalt;

Einführung einer neuen Kurzbezeichnung für das Bundesamt für Soziales und Behin­dertenwesen;

gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Abschaffung der Papiermeldungen für juris­tische Personen und eingetragene Personengesellschaften.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zu Tagesordnungspunkt 24 über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird.

Der Antrag liegt in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zur Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte.

 


15.15.17

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Im Arbeitsrechts-Änderungsgesetz gibt es neue Bestimmungen, die ebenfalls – wie auch schon beim zuletzt Besprochenen – eine Rei­he von Erleichterungen bringen.

Zur Pflege zurückkommend: Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, können künf­tig bis zu drei Monate in Karenz gehen beziehungsweise die Arbeitszeit reduzieren, wenn sie einen zu pflegenden Angehörigen zu Hause haben. Der Arbeitgeber muss zustimmen, das ist Realität, und ein Wermutstropfen bei dieser ganzen Sache ist, dass es keinen Rechtsanspruch gibt. Es gibt eine Untersuchung aus dem Jahr 2007 – sie wurde im Jahr 2007 gestartet, im Jänner 2013 veröffentlicht –, an der rund 900 Frauen und Männer teilgenommen haben, woraufhin festgestellt wurde, dass die Hälfte der Be­fragten dieser Untersuchung Angehörige gepflegt haben. Diejenigen, die gepflegt ha­ben, haben mehr Vertrauen in die eigene Kompetenz erhalten, organisatorische Fähig­keiten entwickelt und Selbstmanagement entwickelt. Natürlich immer dann, wenn der Pflegeaufwand im Rahmen geblieben ist, wenn der Pflegeaufwand nicht überhandge­nommen hat, haben sich diese positiven Effekte gezeigt. Ich denke daher, dass nicht nur der Staat, nicht nur die Politik handeln sollten, sondern dass auch die Betriebe mit den Leuten reden sollten, um diesen Wermutstropfen zu beseitigen beziehungsweise jenen Menschen, die wirklich zu Hause bleiben und pflegen wollen, das auch zu er­leichtern.


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Es gibt noch eine Neuerung, und zwar bei der Elternkarenz. Es wird mit dieser Ände­rung gewährleistet, dass eine Adoptivmutter/ein Adoptivvater auch dann in Elternka­renz gehen oder sich Elternteilzeit nehmen kann, wenn es sich um das Kind eines gleichgeschlechtlichen Partners handelt. – Der EU sei Dank, wir haben nachgezogen. Das war eine notwendige und wichtige Änderung.

Beim Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch gibt es auch eine Neuregelung, die sehr, sehr wichtig war; wir haben ja heute schon das Thema Hochwasser auf der Tagesord­nung gehabt. Es wird jetzt ermöglicht, dass Arbeiter und Angestellte im Katastro­phenfall gleichgestellt sind. Das heißt, es wird keinen Unterschied mehr geben, ob je­mand ein Arbeiter oder ein Angestellter ist, wenn es um die Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall geht. Wenn jemand persönlich betroffen ist von einer Katastrophe – ob es eine Lawine ist, ob es eine Mure ist, ob es Hochwasser ist – und er nicht am Ar­beitsplatz erscheinen kann, wird er sein Gehalt weiter bezahlt bekommen.

Alles in allem möchte ich nur sagen, wir haben bei dieser Sozialgesetzgebung jetzt mehrere Punkte berücksichtigt, sodass wir – der Herr Minister hat vorhin schon gesagt, dass wir in der Pflege Weltmeister sind, aber natürlich auch in den anderen sozialen Bereichen – als Österreicherinnen und Österreicher wirklich sehr, sehr stolz sein kön­nen, dass wir in sehr schwierigen Zeiten solch eine soziale Größe beweisen. Ich glau­be, die Menschen in unserem Land sind das sicherlich wert, die Politik macht daher hervorragende Arbeit. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.18


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mayer. – Bitte.

 


15.18.37

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Wie Frau Kollegin Posch-Gruska schon ausgeführt hat, sprechen wir jetzt über das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz, über Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Betreuung von Angehörigen bei einem unerwartet auftretenden Pflegebedarf zu erleichtern, natürlich auch wenn die bisherige Betreu­ungsperson kurzfristig ausfällt.

Es gibt in Österreich in etwa 440 000 PflegegeldbezieherInnen, zirka 80 Prozent davon werden zu Hause gepflegt; in Vorarlberg liegt dieser Prozentsatz bei etwa 86 Prozent. Wie kann das möglich sein, wie ist das möglich? – Die Krankenpflegevereine und mo­bilen Hilfsdienste, die flächendeckend in Vorarlberg unterwegs sind, leisten wertvolle Dienste. Über dem Arlberg sind es Hilfswerke und ähnliche Einrichtungen. Ich denke, diese Organisationen, die auf Vereinsbasis, also ehrenamtlich, organisiert sind, leisten hier sehr, sehr wertvolle Dienste. Das ist auch etwas, das man immer wieder erwähnen muss. Man kann diesen PflegerInnen und BetreuerInnen, die so wertvolle Dienste leis­ten, nur immer wieder auch von dieser Seite ein herzliches Dankeschön sagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

Ja, da freut mich auch der Applaus der freiheitlichen Fraktion, denn man muss die Menschen lieben, auch wenn sie in der Pflege arbeiten, wie der Herr Minister gesagt hat. Und wenn es positive Tätigkeiten gibt, dann kann man diese auch entsprechend herausstreichen. (Bundesrat Krusche: Edgar, wir lieben dich!)

Ich weiß nicht, warum ihr beim Pflegefondsgesetz nicht mitgestimmt habt, das ist doch essenziell, das ist wesentlich für uns in Österreich. Wie wir gehört haben, sind wir da nicht nur Europameister, sondern sogar Weltmeister. Und als Weltmeister muss man sich natürlich auch entsprechend präsentieren. Frau Kollegin Mühlwerth, es wäre in diesem Zusammenhang daher angebracht, das Gewissen zu erforschen.


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Wir haben bei diesem Pflegekarenzgeld auch arbeitslose Personen, die jetzt mit einge­bunden werden und dazukommen. Das ist auch wichtig, da eine finanzielle Absiche­rung ganz essenziell ist. Diese Personen bekommen dann zumindest eine Entgeltfort­zahlung in der Höhe des Arbeitslosengeldes oder zumindest der Geringfügigkeits­grenze.

Bei der Pflegeteilzeit gibt es auch ein aliquotes Pflegeteilzeitgeld, die Kranken- und Pensionsversicherung sind inkludiert, und die Mitarbeitervorsorge auf Basis des voran­gegangenen Bezuges wird vom Bund geleistet.

Wenn man im Hinblick auf das Pflegefondsgesetz und auf Pflegekarenz und Pflegeteil­zeit die Unterschiedlichkeit in den Ländern sieht, muss man sagen, dass das in der Steiermark – dort ist die Quote sehr hoch – anders aufgebaut wurde. In Vorarlberg ha­ben wir die Devise oder den Leitsatz: So viel stationär wie nötig, so viel ambulant wie möglich! Das bedeutet, dass wir da ganz andere Strukturen haben und viel mehr in häuslicher und privater Pflege machen. Die Menschen in Vorarlberg haben eben das Gefühl, länger in ihrer Heimat, in ihrer häuslichen Umgebung betreut und gepflegt zu werden.

Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Wir wissen, wie oft sich Menschen in der Pflege, in der Betreuung in einer schwierigen Lebenssituation befinden, und da ist, das kann man immer nur wiederholen, jeder Euro sehr gut angebracht.

Zum zweiten Punkt, das hat Frau Kollegin Posch-Gruska schon angesprochen, möchte ich noch sagen: Die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten im Katastro­phenfall – bei welcher Katastrophe auch immer – und die Entgeltfortzahlung im Kata­strophenfall sind eine wesentliche, sehr wichtige und gute Änderung. Das kann man nur begrüßen.

Pflege insgesamt ist eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahr­zehnte, das wissen wir alle. Wir haben im Sozialbereich und auch im Pflegebereich sehr viel weitergebracht, ich bedanke mich bei Herrn Minister Hundstorfer dafür. Wir fü­gen dem österreichischen Sozialstaat nun mit diesem Gesetz einen weiteren ausge­zeichneten Mosaikstein hinzu.

Ich hoffe, Herr Minister, das war nicht dein Abschiedsgeschenk. (Bundesminister Hunds­torfer schüttelt verneinend den Kopf.) – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.22


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Ju­li 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 141

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

15.23.4525. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversi­cherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Arbei­ter-Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013) (2362/A und 2508 d.B. sowie 9044/BR d.B. und 9081/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Damit kommen wir zum 25. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Bitte um den Bericht.

 


15.24.03

Berichterstatter Richard Wilhelm: Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 liegt in schriftlicher Form auf.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 


15.24.37

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Weil es darum gegangen ist, wie sehr wir die Menschen lieben: Ich spreche aus eigener Erfahrung – ich habe zu Hause ei­nen Papa, der 98,5 Jahre alt ist, und eine Mama, die 92 Jahre alt ist, und ich bin na­türlich sehr, sehr froh, dass es sämtliche Möglichkeiten, die wir jetzt schon haben, gibt – und weiß, was es heißt, tagtäglich von morgens bis abends zu pflegen, vor allem wie viele Nerven es braucht. Und genau deshalb habe ich absolut nicht verstanden, warum zum Beispiel der von uns eingebrachte Antrag zum Pflegefondsgesetz, der die Einführung weiterer Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger vorgesehen hat – wir wissen ja, dass die Hauptpflege bei den Familien und deren Umfeld liegt –, nicht angenommen wurde, von Ihnen, von den Regierungsparteien abgelehnt wurde. – So viel zur Liebe.

Zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013: Dazu kann ich meine Ausführun­gen relativ kurz halten. Es handelt sich hiebei um einen Initiativantrag der beiden Re­gierungsparteien, der relativ schnell eingebracht wurde. Es hat vorher keinen Minis­terialentwurf gegeben, wodurch auch nicht die Möglichkeit einer Begutachtung oder ei­ner breiteren Diskussion gegeben war, was wir sehr schade finden.

Im Ausschuss des Nationalrates wurde von unseren Kollegen Gradauer, Hofer und weiteren Abgeordneten auch ein Entschließungsantrag zur Verbesserung der sozial­versicherungsrechtlichen Lage von Menschen mit Behinderung eingebracht. Dieser hat leider Gottes auch keinen Eingang gefunden.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 142

Der Hauptablehnungsgrund, der Hauptgrund dafür, dass wir diesem Gesetz nicht zu­stimmen können, ist die Vorwegnahme der Situation der eingetragenen Partnerschaft, die ja eigentlich erst unter Punkt 53, glaube ich, diskutiert und somit beschlossen wer­den kann. Wir können schlecht Dinge bei diesem Tagesordnungspunkt mit abstimmen, die noch gar nicht Gesetz sind. Deshalb geben wir diesem Gesetz nicht unsere Zu­stimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

15.27


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pfister. – Bitte.

 


15.27.18

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Initiativantrag wird von manchen auch als Reparaturgesetz bezeichnet, aber das klingt für diesen Ge­setzesantrag wenig schmeichelhaft. Ich finde es aber sehr wichtig, dass wir Gesetze dann korrigieren, wenn in der Praxis unzumutbare Härten oder ungewollte Effekte ein­treten. Es ist natürlich auch die Aufgabe des Gesetzgebers, immer wieder zu kontrol­lieren, ob durch die verordneten Bestimmungen die Ziele erreicht werden und die Leis­tungen zielgerichtet dort ankommen, wo sie benötigt werden.

Gerade die Sozialgesetzgebung ist ein besonders dynamischer Bereich, weil sich un­sere Gesellschaft ständig weiterentwickelt und ändert. In diesem Sinne enthält das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz natürlich sehr wichtige Bestimmungen, die ich kurz erläutern möchte und die ich als sehr positiv empfinde.

Besonders betonen möchte ich, dass dieses Gesetz endlich die berechtigte Forderung nach einem Pensionsvorschuss bei einem aufrechten Dienstverhältnis enthält, wenn der Krankengeldanspruch bereits ausgeschöpft ist. In der Praxis betrifft das genau die Schützenswertesten unserer Gesellschaft, Menschen mit schweren Erkrankungen oder Menschen, die nach schweren Verletzungen lange Rehabilitationen durchmachen müs­sen.

Wenn der Dienstgeber Gott sei Dank so fair war, einen solchen Mitarbeiter nicht zu kündigen, hat er bisher keine finanziellen Ansprüche gehabt. Diese Menschen mussten in der Regel, um überhaupt eine Versicherungsleistung zu erhalten, ihr Dienstverhält­nis beenden. In Härtefällen hat das auch noch zum Verlust der Abfertigung geführt.

Das waren also Gesetzesbestimmungen, die für viele Menschen zu einer bedrohlichen Falle wurden – wie gesagt, für genau jene Menschen, denen das Schicksal durch le­bensbedrohliche Krankheiten oder Unfälle ohnehin schon übel mitgespielt hatte. Und gerade diese Menschen dürfen wir nicht mit noch härteren Maßnahmen im Regen ste­hen lassen.

Ich möchte auch daran erinnern, dass es gerade für diese Menschen wichtig ist, ein aufrechtes Dienstverhältnis zu haben. Sie brauchen das Gefühl, von der Gesellschaft nicht aufgegeben zu werden. Und wenn der Gesetzgeber mit seiner Gesetzgebung sig­nalisiert, wir glauben an deine Gesundheit, wir glauben an die Genesung und wir glau­ben auch, dass du in das Arbeitsleben, in den Arbeitsalltag zurückkehren kannst, so ist das positiv.

Ich kann nur betonen, wie wichtig es ist, dass der Pensionsvorschuss nun wieder auch bei aufrechtem Dienstverhältnis möglich ist. So können die Betroffenen diesen Zeit­raum sehr, sehr gut für den Wiedereinstieg in den beruflichen Alltag nützen und gewin­nen.

Ich sage nicht ohne Stolz, dass diese Gesetzesänderung natürlich auch aufgrund der Beharrlichkeit der freiwilligen und auch der gesetzlichen Interessenvertretungen ge-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 143

meinsam mit der Arbeitgeberseite – der Wirtschaftskammer mit dem ÖGB und natür­lich auch der Arbeiterkammer – erfolgt, dass ihnen das zu verdanken ist.

Wir haben in diesem Zusammenhang berührende Schicksale, die ich in den Beratun­gen schon angeführt habe, in den einzelnen Institutionen nicht nur durch in Erzählun­gen gehört, sondern auch wirklich hautnah selbst erlebt. Deshalb ist es uns ein wirklich wichtiges Anliegen, diese Korrektur vorzunehmen. In diesem Fall hat sich die Hartnä­ckigkeit aller Gruppen ausgezahlt.

Ein weiterer Meilenstein ist in dieser Novelle enthalten: Die Krankenversicherungsträ­ger müssen in Zukunft die Versicherten besser und rascher über den Ablauf der Leis­tungen und Alternativversicherungsleistungen informieren. Auch das hilft den Betroffe­nen in schwierigen Lebenssituationen und ist eine wichtige Verbesserung für die Kolle­ginnen und Kollegen in ganz Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

15.31


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


15.31.21

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 kann ich meine Ausführun­gen jetzt kurz halten, weil Kollege Pfister schon sehr viel erwähnt hat.

Zu Frau Cornelia Michalke noch einen Satz zur Pflege, dann können wir das vielleicht abschließen: Wenn man, wie du erwähnt hast, sozusagen selbst von diesem System profitiert und es auch lobt, dann wäre es doch wirklich angebracht, diesem Gesetz auch zuzustimmen. (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) Eben in Bezug auf dei­nen Vater und so weiter. Und da hätte ich gesagt, jetzt springe ich über meinen Schat­ten, denn das ist wirklich eine sehr gute Gesetzesvorlage.

Zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 ein paar Sätze. Man könnte, was die Änderungen anlangt, sicher eine halbe Stunde hier darüber reden – was ich nicht machen werde. (Heiterkeit. – Demonstrativer Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)

Die Krankenversicherungsträger sind, wie Kollege Pfister auch schon erwähnt hat, in Zukunft verpflichtet – und das ist ein wichtiger Punkt –, betroffene Personen bereits sechs Wochen, bevor das Krankengeld ausläuft, zu informieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt für mich ist auch: Sozialversicherte, die sich in stationärer Behandlung befinden und bei denen das Krankengeld ausgeschöpft ist, haben in Zukunft bereits ab der Antragstellung auf eine Leistung der Pensionsversicherung ei­nen Anspruch auf den Pensionsvorschuss. Das ist ein guter Schritt in Richtung ver­stärkter Bürgerservice.

Herr Minister, ich bin dir auch dankbar dafür, dass du im Nationalrat die Versicherungs­pflicht für behinderte Menschen angesprochen hast. Als ehrenamtlich Tätiger in diesem Bereich muss ich sagen, das ist etwas Wichtiges. Es geht tatsächlich auch darum, in einem intensiven Dialog mit den Ländern darüber zu beraten, welche Möglichkeiten man in Zukunft schaffen könnte, Menschen in geschützten Werkstätten wie der Volks- oder Lebenshilfe zum Beispiel, die dort arbeiten und auch leben, in diese Versiche­rungspflicht mit hineinzunehmen.

Herr Minister, ich denke, auch das ist eine sehr interessante Aufgabe für eine weitere Regierungsperiode. – Ich bedanke mich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.33


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 144

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.33.5426. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Ar­beitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (2363/A und 2511 d.B. so­wie 9082/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nunmehr zum 26. Punkt der Ta­gesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. Bitte um den Bericht.

 


15.34.06

Berichterstatter Rene Pfister: Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.34.35

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseher! Die in diesem Gesetz ent­haltenen Überbrückungsregelungen und das Überbrückungsentgelt für Bauarbeiter vor Pensionsantritt sind ausdrücklich begrüßenswert.

Leider gibt es aber, wo Licht ist, auch Schatten, und diesen finden wir in diesem Ge­setz in Form der massiven Verschlechterungen hinsichtlich der Gültigkeit des Urlaubs­anspruches: Aus den bisher zehn Jahren werden drei Jahre beziehungsweise dreiein­viertel Jahre, nach denen der Urlaub verfällt. Und deshalb können wir dieses Gesetz trotz der darin enthaltenen Übergangs- und Einschleifregelungen nicht mittragen.

Herr Bundesminister, ich habe meine Begründung für die Ablehnung dieses Gesetzes bewusst und ausdrücklich kurz gehalten, weil ich Ihnen möglichst wenig Gelegenheit geben möchte, mir das Wort im Mund umzudrehen.

Ich komme nicht umhin, Ihnen, Herr Bundesminister, Folgendes zu sagen: Sie haben mich in der letzten Sitzung in der Debatte anlässlich des Konjunkturpaketes und der Al­pine-Pleite aufgefordert, zu lesen, was ich verzapft hätte – also ich selbst in meiner Re­de. Das habe ich natürlich gemacht, denn Ihr Wunsch ist mir Befehl.

Aber ich würde Ihnen auch empfehlen, das zu lesen, denn Sie haben nämlich behaup­tet, ich hätte erklärt, dass die großen österreichischen Baufirmen nicht Österreich ge­hören. Sie haben weiters behauptet, ich hätte gesagt, dass die Firmen Hinteregger, Habau und Swietelsky Großkonzerne mit internationaler Beteiligung seien. – Ich stelle ausdrücklich fest: Ich habe keine dieser Behauptungen in meinen Ausführungen ge-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 145

macht. Ich habe die Namen Hinteregger, Swietelsky und HABAU nicht einmal erwähnt! Auch nicht im Zusammenhang mit den fünf größten Firmen, denn beispielsweise Hin­teregger gehört bei Weitem nicht dazu.

Sie haben auch, Herr Bundesminister, behauptet, dass jene Arbeiter, die bei einem Leuchtenproduzenten in Fürstenfeld arbeitslos werden, im Werk desselben Produzen­ten in Jennersdorf unterkommen würden und das Problem nur sei, wie man diese Ar­beiter von Fürstenfeld nach Jennersdorf bekommt. – Am selben Tag ist jedoch in der Zeitung gestanden, dass die Geschäftsführung des Werkes in Jennersdorf sich ge­äußert und gesagt hat, dass sie keinen dieser Arbeitnehmer benötigt. So viel zum Wahrheitsgehalt Ihrer Aussagen, Herr Bundesminister!

Ich wiederhole: Wir lehnen das vorliegende Gesetz wegen der Verschlechterung beim Urlaubsanspruch ab. So weit, so klar, hoffe ich. (Beifall bei der FPÖ.)

15.37


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Posch-Gruska. Ich erteile ihr das Wort.

 


15.38.06

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt überrascht es mich nicht mehr, ich weiß auch nicht, ob ich es überhaupt noch erwähnen soll: ein tolles Gesetz! Es kratzt mich eine Laus, die ganze FPÖ schreit: Nein, wir machen nicht mit! – Das ist für die Menschen draußen unverständlich.

Ich hoffe, dass wir viele Zuseherinnen und Zuseher haben, die hören und sehen, was hier geschieht: Es geht um ein neues Gesetz, in dem es um Verbesserungen geht. Beim Urlaubsanspruch stimmt es, dass es eine Veränderung gibt – bisher hat er zehn Jahre bestanden, jetzt wird die Dauer auf drei Jahre reduziert. Das heißt – nur zum Aufholen –, die Bauarbeiterurlaubskasse schreibt vorher: Achtung, stopp, Ihr Urlaub verfällt, holen Sie sich den Urlaub zurück! Es gibt Informationen. Aber trotz der positi­ven Punkte gibt es keine Zustimmung der Freiheitlichen!

Bitte denken Sie an die Menschen draußen. Einen Grund haben wir gehört, Genossin Mühlwerth, weshalb Sie nicht mitstimmen können. Das war der eine; ich habe ver­sucht, das zu erklären.

Es gibt die Einführung des Überbrückungsgeldes für arbeitslose Bauarbeiterinnen/Bau­arbeiter, die kurz vor dem Pensionsantritt stehen. Das ist eine tolle und gute Lösung, vor allem für die Menschen, die sonst nichts mehr hätten. Jetzt haben sie die Möglich­keit dieses Überbrückungsgeldes, danach können sie in Pension gehen. Diesen Pen­sionsantritt haben sich Bauarbeiter redlich verdient, und sie können so mit einem bes­seren und ruhigeren Gewissen gehen.

Firmen und Arbeiter erhalten einen Bonus, wenn die Beschäftigung bis zum Pensions­antritt aufrecht bleibt. Das ist, denke ich, auch eine sehr gute Maßnahme, deren Be­deutung nicht von der Hand zu weisen ist.

Im Todesfall wird jetzt sogar eine Abfertigung von bis zu 100 Prozent bezahlt. Das ist die einzige Branche, die das jetzt wirklich geschafft hat, die das erkämpft und errungen hat.

Arbeitszeiten von Menschen, die am Bau beschäftigt sind, werden jetzt auch besser kontrolliert. Ich habe mich sehr gewundert, als ich die Zahlen nachrecherchiert habe. Es waren von 130 000 Beschäftigten im Jahr 2012 am Bau doch 7 500 teilzeitbeschäf­tigt. Ich denke, gerade am Bau ist eine Teilzeitbeschäftigung nicht immer das, was die Arbeiter auch wirklich brauchen und was gesetzlich ist. Aber jetzt muss das gemeldet


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 146

werden, und somit gibt es auch in diesem Bereich eine weitere Errungenschaft für die Bauarbeiter.

Noch einmal zu diesem Urlaubsanspruch, der nach drei Jahren verfällt und nicht, wie früher, nach zehn Jahren. Es wird da wirklich vorinformiert, das kann also kein Grund dafür sein, warum man guten Verbesserungen für Arbeiter, die am Bau stehen und sehr, sehr viel leisten, nicht zustimmt. Meine Fraktion stimmt sehr gerne zu. Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.41


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mayer zu Wort. – Bitte.

 


15.41.10

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Das ist ein wichtiges Paket für die Bauwirtschaft. – Das sage ich einleitend. Dem sind wirklich lange uns schwierige Verhandlungen vorausgegangen. Für viele ist es beispielgebend, für einige ist es schon zu viel des Guten, aber es ist ein gutes Paket, das man unterstützen muss. Ich kann deshalb auch das „berühmte“ Haar in der Suppe nicht nachvollziehen, Kollege Krusche, das die Freiheitliche Partei immer benötigt, um gegen etwas zu stimmen. Es wurde gefunden, aber es ist ein Kurzhaar. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber es ist eines!)

Wenn man sagt, dass man diese Urlaubszeiten nicht auf zehn Jahre fortschreiben will, dann muss man sagen: Das ist nicht nur richtig, sondern auch wichtig, denn die Bau­arbeiter sind eine der am meisten belasteten Branchen, die es gibt: Sommer, Winter, Regen, Wind – bei jedem Wetter draußen! Wenn man diesen Leuten jetzt sagt: Nehmt euren Urlaub rechtzeitig, nehmt ihn in der Zeit! – und sie werden noch dazu aufgefor­dert –, dann ist das nicht nur gut, sondern das ist recht so, denn diese Leute benötigen diesen Urlaub, um wieder fit zu werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Im „normalen“ Arbeitsrecht verfällt der Urlaub nach drei Jahren, im öffentlichen Dienst nach zwei Jahren. Diese Berufsgruppen werden also auch aufgefordert, und die neh­men ihren Urlaub auch rechtzeitig. Das kann man natürlich, wie erwähnt, auch von den Bauarbeitern erwarten.

Das sogenannte Überbrückungsmodell – noch ganz kurz, weil Frau Kollegin Posch-Gruska das auch schon ausgeführt hat – ist ebenfalls eine besondere Geschichte. Das bedeutet, die Bauwirtschaft schiebt die Bauarbeiter nicht in die IV-Pension, in eine Krankenstands-Entgeltfortzahlung oder in den Arbeitslosengeldbezug ab, sondern es gibt dieses Überbrückungsmodell. Das kann man nur in aller Form unterstützen, und man kann dann auch nicht sagen, man nimmt nur einen kleinen Bereich aus diesem Gesetz heraus uns stimmt dagegen.

Die Bauarbeiter werden das schlussendlich nicht verstehen. Wenn hier Kritik ange­bracht wäre – ich sage das bewusst im Konjunktiv –, dann vielleicht, dass dieses Mo­dell schon früher greifen könnte und nicht erst ab 58 Jahren, denn, noch einmal: Diese Leute sind wirklich extrem belastet! Ich habe am Bau, in der Bauwirtschaft noch kaum einen Mitarbeiter oder einen Kollegen gesehen – von Kolleginnen gar nicht zu spre­chen –, der älter als 60 Jahre gewesen wäre. Deshalb können wir nur sagen: Das ist ein sehr gut – in sozialpartnerschaftlicher Manier – verhandeltes Paket, dem meine Fraktion sehr gerne zustimmen wird! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.43


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 147

15.44.02

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe jetzt nicht auf die Debatte vom letzten Mal ein. Es mag sein, dass wir einander die Worte etwas verdreht haben. – Ich habe da überhaupt kein Problem damit.

Kommen wir zur heutigen Debatte.

Erster Punkt: Es geht einmal darum, dass man einen Urlaubsanspruch hat, und dann geht es darum, wie lange man diesen Anspruch hat. Da gab es in der Bauwirtschaft eine Frist von zehn Jahren, das war so gestaltet. Nun hat man sich im Rahmen dieses gesamten Paketes entschieden – in Wirklichkeit ging dem eine zweieinhalbjährige De­batte voraus –, auch in diesem Bereich die Rechtsmeinung zu ändern und in eine an­dere Welt zu gehen, nämlich in jene, in der man sich an das allgemeine Urlaubsrecht annähert und in der man nämlich innerhalb von drei Jahren seinen Urlaub verbrauchen muss.

In der Bauwirtschaft hat das aber noch eine speziellere Bedeutung, und zwar vor fol­genden beiden Hintergründen: Der eine Hintergrund wurde von Herrn Abgeordnetem Mayer schon erklärt. Es geht darum, dass man sich aus gesundheitlichen Gründen in kürzeren Abständen regenerieren soll. Den zweiten Hintergrund sollte man, glaube ich, auch nicht außer Acht lassen: Dadurch, dass man den Urlaub in kürzeren Abständen verbrauchen muss, ist es auch möglich, sich mit den jeweiligen Firmen dahin gehend zu arrangieren, dass die Beschäftigungszeit länger ist und eine gewisse Winterarbeits­losigkeit wegfällt.

Wenn Sie wirklich – missverstehen Sie das jetzt nicht! – etwas für die Bauarbeiter tun wollen, dann können Sie nur ja sagen, denn das alte System mit den zehn Jahren hat sehr oft dazu geführt, dass der Arbeitgeber gesagt hat: Ich melde dich ab, deinen Ur­laub nimm irgendwann! – Das ist jetzt vorbei. Man hat sich gemeinsam einer guten Lö­sung angenähert. Die Sozialpartnerschaft ist gerade im Baubereich, muss ich ganz of­fen sagen, ein wirklich nicht immer einfaches, aber sehr, sehr gut gemeinsam koordi­niertes Instrumentarium. Die sind schon sehr stolz, diese sogenannten Bau-Sozial­partner. Ja, die sind schon ziemlich stolz.

Überlegen Sie sich das! Dadurch, dass wir sagen, dass man seinen Urlaub innerhalb von drei Jahren verbrauchen muss, ergibt sich von beiden Seiten ein anderer Druck: für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber, für beide! Der Arbeitnehmer hat da­durch die Chance, dass er länger beschäftigt sein kann und dass sich die Winterar­beitslosigkeit massiv reduziert, weil er ja einen Teil dessen als Urlaub nimmt. Es ist ja nicht umsonst so, dass es Baufirmen gibt, die eine Betriebsvereinbarung haben, in der ein Teil des Urlaubs fix drinnen steht, nämlich 14 Tage zu Weihnachten.

Das sind fixe Betriebsvereinbarungen, die ja bewusst so gemacht worden sind, weil viele Arbeitgeber auch nicht daran interessiert sind, dass die Leute immer draußen sind, sondern die Arbeiter auch an sich binden möchten.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich glaube, Sie haben sich da wirklich eine schlechte Ausre­de ausgesucht, um nicht mitzustimmen. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.47


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 148

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.47.4327. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz und das Land­arbeitsgesetz 1984 geändert werden (2324 d.B. und 2510 d.B. sowie 9083/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Pfister. Bitte um den Bericht.

 


15.48.02

Berichterstatter Rene Pfister: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschus­ses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaft­liche Berufsausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich komme sogleich zur Antragsstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte.

 


15.48.35

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Gesetz wieder ein neuer Lehrberuf geschaffen wird – ein sehr interessanter Lehrberuf, wie ich glaube, und zwar der Lehrberuf in der Biomasseproduktion beziehungsweise der Bioenergiege­winnung. Dieser Beruf ist ohne Zweifel auch für die Zukunft ein guter Beruf.

Er wird einerseits Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft, wie zum Beispiel bei der Produktion von Biomasse im Forst- und Pflanzenbau, und andererseits auch techni­sche Tätigkeiten bei der Energiegewinnung – sprich: die Betreuung und Wartung von Anlagen – beinhalten. Das ist sicherlich ein sehr spannendes und interessantes Be­rufsbild, und auch in den kommenden Jahren wird in diesem Bereich enorm viel Poten­zial zu finden sein.

Gerade der Energiesektor braucht gut ausgebildete Fachkräfte, und die Wirtschaft muss und wird sich auch darauf einstellen. Ich bin davon überzeugt, dass viele junge Menschen diesen Beruf wählen werden, da es gute Aussichten auf einen qualitativ hochwertigen Arbeitsplatz geben wird.

Das vorliegende Gesetz sieht aber unter anderem auch Änderungen im Bereich der Facharbeiter- und der Meisterausbildungen vor. So soll die Mindestdauer eines Kurses für die Meistervorbereitung von derzeit 240 Stunden auf 360 Stunden erhöht werden. Der Abschluss eines Lehrberufes mit der Meisterprüfung erfordert eine sehr hohe Aus-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 149

bildungsqualität. Die Erhöhung der Stundenanzahl im Vorbereitungskurs steigert diese Qualität.

Nach einer mindestens dreijährigen Verwendung als Facharbeiter oder Facharbeiterin, dem erfolgreichen Besuch des Meistervorbereitungs-Lehrganges im Ausmaß der ge­nannten 360 Stunden sowie der Vollendung des 20. Lebensjahres wird man dann auch zur Meisterprüfung zugelassen.

Der erfolgreiche Besuch einschlägiger Universitäten oder Fachhochschulen ersetzt grundsätzlich die Facharbeiterprüfung. Neben den bereits bestehenden Erfordernissen ist – und dies ist im Gesetz neu – ein Vorbereitungslehrgang von mindestens 200 Stun­den für die Zulassung zur Facharbeiterprüfung vorgesehen.

Ein weiterer Vorteil dieses Gesetzes liegt darin, dass zukünftig die Lehrzeit bei vorzeiti­ger positiver Ablegung der Facharbeiterprüfung mit Ablauf der Kalenderwoche, in der die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, enden soll.

Auch die Vereinheitlichung der Berufsbezeichnung kann Positives bewirken – bessere Mobilität im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie bessere Vergleich­barkeit der beruflichen Angebote.

Diese Gesetzesänderung wird von unserer Fraktion mitgetragen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

15.51


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Köck zu Wort. – Bitte.

 


15.51.33

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz bringt ei­nige Veränderungen im Bereich der Zulassungen und Umsetzungen bei Facharbeiter- und Meisterprüfungen, wie sie schon vorgestellt wurden. Diese sind natürlich alle zu begrüßen.

Mir geht es vor allem um das neue Berufsbild, das hiermit geschaffen wird, nämlich je­nes der Facharbeiterin oder des Facharbeiters in der Biomasseproduktion und in der land- und forstwirtschaftlichen Bioenergiegewinnung.

Das ist ein kleiner Schritt in einer großen Entwicklung, wie ich meine. Wenn wir zurück­denken: Vor 150 Jahren ist die Energie, die wir hier in diesem Land gebraucht haben, auch hier produziert worden. Vor 40 Jahren hatten wir diesen Markt bereits verloren, bis Pioniere – man muss fast sagen: Widerstandskämpfer – aufgetreten sind, die ge­gen diese Energiemonopolisten beziehungsweise gegen die Belieferung aus dem Aus­land angetreten sind, Biomassefernheizwerke mit neuer Technik gegründet haben und darangegangen sind, diesen Markt für uns zurückzuerobern.

Ich selbst habe eigene Erinnerungen an diese Zeit, als wir vor 25 Jahren in unserer Gemeinde ein Biomassefernheizwerk gründen wollten und Angestellte eines Energie­konzerns immer wieder aufgetreten sind und gesagt haben, eine derartige Anlage brächte gar nicht genug Wärme, dass ein Haus damit geheizt werden könnte, und wir hätten in unserer Gemeinde gar nicht genug Holz, um diese Anlage zu betreiben.

Nun, ich kann Ihnen sagen: Der Kampf hat sich gelohnt! In unserer Gemeinde gibt es ein Biomassefernheizwerk und keine Gasleitung, wie sie von diesen Angestellten ge­fordert worden wäre. Und wie das Leben so spielt: Einer der besagten Angestellten be­treut mittlerweile in seinem Energiekonzern einige Biomasseheizwerke.

Der Kampf hat sich auch österreichweit gelohnt: Der Anteil an erneuerbarer Energie ist in den letzten zehn Jahren um 8 Prozent auf 31 Prozent gestiegen. Der Anteil der Bio-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 150

massefernwärme hat sich in den letzten 25 Jahren verzehnfacht. Dieser liegt jetzt bei 20 Prozent. Wir brauchen aber immer noch für 45 Prozent unserer Wärme Kohle, Gas und Erdöl.

Mit dem Geld für diese Energie betreiben wir Regionalförderung in Dubai, in Sibirien und im Ruhrgebiet – oder von wo sonst diese Energie herkommt. Wir müssen daran arbeiten, diese Energie zu sparen oder hier in Österreich zu produzieren, damit wir mit diesem Geld Regionalförderung bei uns in Österreich betreiben können – vom Bur­genland bis in den Westen zu den Alemannen. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Jeder Euro könnte sich vervielfachen, und eine Menge Arbeitsplätze könnte entstehen. Daneben können wir noch der Umwelt CO2-Belastung ersparen und damit auch das Budget um einiges entlasten.

Diese neue Ausbildung liefert das Wissen und die Werkzeuge für die Produktion, aber auch für die Umsetzung von Projekten. Deshalb ist sie auch so wichtig. In weiterer Fol­ge wird sie das Interesse für weitere Optimierungen und Forschungen von in diesem Bereich ausgebildeten Leuten fördern und diese auch unterstützen.

Es ist schön, dass alle Parteien im Nationalrat dieses Gesetz unterstützt haben, da es so wichtig ist. Ich muss aber schon sagen, liebe KollegInnen aller anderen Parteien: Meistens betreiben Sie Schönwetterpolitik, wenn es um Bioenergie geht, denn wenn es wirklich ernst wird, werden sie meistens wankelmütig!

Ich führe da nur den Angriff der Arbeiterkammer ins Treffen, wenn es um den Öko­stromzuschlag geht, nur weil die Haushalte mit 3 € zusätzlich belastet werden. Dies ist wohl nicht gerechtfertigt, wenn man bedenkt, wie viele Arbeitsplätze dafür in unserem Land geschaffen werden und wie viele neue Mitglieder dadurch auch die Arbeiterkam­mer bekommt.

Die Grünen haben vor einigen Jahren immer wieder gefordert, dass wir auf Biosprit umstellen. Wenn dann aber der Rohstoff, den wir für diesen Biosprit brauchen, auf­grund von Spekulationen auf den Rohstoffmärkten teurer wird, dieser Rohstoff natürlich auch Rohstoff für Lebensmittel ist und auch diese teurer werden, gibt es plötzlich eine 180-Grad-Kehrtwendung, und es heißt dann, die Bilanzen für diese Biospritprodukte seien zu schlecht. (Bundesrätin Mag. Schreyer: Das stimmt überhaupt nicht!)

Es wird dann immer nur das Ergebnis den Kosten gegenübergestellt. In Wirklichkeit geht es aber darum, dass dem Futtergetreide ganz einfach der Zucker für die Ethanol­produktion entzogen wird, während der Rest Futtergetreide bleibt. Wenn man dann die Bilanz zieht, dann ist es immer noch eine positive Bilanz.

Deshalb würde ich mir wünschen, dass Sie in Zukunft, wenn es um Abstimmungen oder um die Zustimmung zur Bioenergienutzung geht, standhafter werden. Folgen Sie der Ökopartei Nummer eins in diesem Land, der ÖVP (ironische Heiterkeit bei SPÖ und Grünen Beifall bei der ÖVP), mit ihren vielen Pionieren, die in fast allen Projek­ten, die die erneuerbare Energie betreffen, die Verantwortung tragen! (Bundesrat Stad­ler: Endlich einmal ein Witz! Deshalb hast du eine grüne Krawatte und einen grünen Kragen!)

Sie werden sehen, wir können aus unserem Land einen ökologischen Garten Eden machen, indem es durch viele neue Arbeitsplätze großen Wohlstand gibt. Auch des­halb ist dieses Gesetz sehr gut und wichtig und wird von uns unterstützt. – Danke. (Bei­fall bei der ÖVP.)


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 151

15.57


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Reiter zu Wort. – Bitte.

 


15.57.24

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Ich wollte schon auf meine Wort­meldung verzichten, aber jetzt ist mir das leider nicht mehr möglich. Der Kragen und die Krawatte (auf den grünen Kragen und die grüne Krawatte des Bundesrates Köck deutend) haben mich zu ganz anderen Hoffnungen bewegt. (Heiterkeit.)

Wir werden diesem Gesetz auch zustimmen. Mit der Bioenergiegewinnung habe ich selbst viele Jahre hindurch viele persönliche Erfahrungen gemacht – in Unterstützung von Projekten im Bereich Biogas und so weiter –, und ich weiß, wie mühsam das ist. Die Knüppel, die diesen Menschen in den Weg gelegt wurden, kamen aber selten von den Grünen, sondern in viel stärkerem Maß von den Energieversorgern, was immer wieder zu sehr vielen Problemen geführt hat. (Bundesrat Mayer: Die gehören aber nicht alle uns, die Energieversorger!) – Das habe ich ja nicht gesagt. Uns gehören sie auch nicht. (Heiterkeit der Rednerin.) – Nur, um zu zeigen, wo die Widerstände sind.

Wir werden dem Gesetz, wie gesagt, zustimmen, aber ich möchte zwei kritische An­merkungen anbringen.

Erstens ist der Lehrberuf doch etwas eng gefasst ist. Das heißt, es widerspricht eigent­lich einem gewissen Trend der Modularisierung der Ausbildung mit anschließender, späterer Spezialisierung. Bei der Erstellung solcher Anlagen ist nämlich erstens der Wechsel sehr groß, die Entwicklung sehr dynamisch, und es sind zweitens doch sehr viele verschiedene Berufe, die zusammenwirken müssen, um solche Anlagen zu er­richten und dann auch erfolgreich zu betreiben.

Ich weiß nicht, ob die Idee, das sozusagen auf einen Lehrberuf einzuschränken, wirk­lich so ganz das Gelbe vom Ei ist. Es wäre wohl günstiger, sich zu überlegen, in ver­schiedenen Modulen auszubilden und das dann entsprechend zusammenzuführen.

Der andere Aspekt betrifft schon die Bemerkungen meines Vorredners, nämlich den Aspekt der Nachhaltigkeit. Bei all der Freude darüber, aus Biomasse Energie zu erzeu­gen, ist es schlicht und einfach so, dass man die Nachhaltigkeit dieser Produktion nicht aus den Augen verlieren darf.

Ich halte nichts davon, Maisfelder mit intensivster Bewirtschaftung, mit allem, was zur Maisbewirtschaftung dazugehört und was nicht ökologisch ist, zu betreiben, um dann den Mais zu verfeuern. Ich finde, das ist nicht der nachhaltige Weg. Die Nahrungsmit­telproduktion sollte auf keinen Fall in Konkurrenz zur Energiegewinnung aus der Bio­masse stehen. Das darf nicht passieren, und schon gar nicht die Intensivnahrungsmit­telproduktion, die man betreibt, um entsprechenden Rohstoff für die Energieerzeugung zu gewinnen.

Es sind hier sowohl die Aspekte der Nahrungsmittelsicherheit und so weiter als auch Aspekte der Biodiversität zu berücksichtigen. Das heißt, es kann nicht zu einer Intensi­vierung der Landwirtschaft über große Flächen führen, die der Biodiversität und gerade auch den Grundzügen unserer Landwirtschaft in Österreich widersprechen.

Das heißt, es sollten hier Produktionsspitzen und so weiter ausgeglichen werden. Zum Beispiel wenn Grünland nicht mehr für die Milchproduktion herangezogen werden kann, kann dann das Gras in die Energieversorgung fließen, wodurch Spitzen ausge­glichen werden können. Auch Reststoffe in aller Variabilität sollten in den Vordergrund rücken, um eben aus Bioabfällen Energie zu erzeugen, und zwar in einem großen Maß.

Dieser Gedanke der Nachhaltigkeit in der Erzeugung von Bioenergie aus Biomasse kommt uns hier schon zu kurz. Das sehen wir mit einem weinenden Auge, aber wir werden dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

16.02



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 152

Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hunds­torfer. – Bitte.

 


16.02.16

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Zur Materie selber danke ich für die Zustimmung.

Zum Kollegen von der ÖVP möchte ich sagen, und das bitte jetzt nicht misszuverste­hen: Wir führen jetzt keine Biomasse-Debatte, aber ein Drittel der Biomasseanlagen sind bereits im Besitz von Finanzinstituten, von Private Equity Fonds. Das hat schon lange nichts mehr mit der Landwirtschaft zu tun. Das sollte man schon sehen. Die Landwirtschaft ist in Wahrheit auf Rückzug, aus vielen, vielen Gründen. (Ruf bei der ÖVP: Aber nicht in Österreich!)

O ja, Herr Kollege! Ich habe vorige Woche wieder eine niederösterreichische Abord­nung der Bioanlagenbetreiber bei mir gehabt, weil sie es teilweise nicht mehr schaffen, und, und, und.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich wollte diese Gelegenheit wahrnehmen, Ihnen einen wunderschönen Sommer zu wünschen. – Punkt eins.

Und weil mir Edgar Mayer schon zweimal sagte, ich solle ihm erhalten bleiben: Lieber Edgar, ich werde dir diesen Wunsch erfüllen, ich bleibe dir sicher erhalten. Und nach­dem es du auch schon willst, wird es auch der österreichische Wähler wollen. Demzu­folge bin ich ganz entspannt. (Heiterkeit und Beifall bei Bundesräten von SPÖ und ÖVP.)

16.03


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

16.04.0928. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz und das Bundesverfassungs­gesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wer­den (2241/A und 2573 d.B. sowie 9045/BR d.B. und 9084/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen zum 28. Punkt der Tagesordnung, und ich begrüße Herrn Staatssekretär Ostermayer ganz herzlich bei uns hier im Bun­desrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um den Bericht.

 


16.04.39

Berichterstatter Josef Saller: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Födera­lismus über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz und das Bundesver­fassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert werden.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 153

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung:

Der Ausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer (den Vorsitz übernehmend): Danke für die Be­richterstattung.

Wortmeldungen liegen dazu keine vor.

Wünscht jemand das Wort? Herr Staatssekretär? (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Dan­ke!) – Auch nicht.

Dann ist die Debatte, die nicht stattgefunden hat, beendet, und wir kommen zur Ab­stimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsge­setz der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abge­gebenen Stimmen.

Ich stelle daher zunächst einmal die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wieder die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit unter Be­rücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

16.06.4929. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (2410 d.B. und 2496 d.B. sowie 9096/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zum 29. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Blatnik. Bitte um den Bericht.

 


16.07.13

Berichterstatterin Ana Blatnik: Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Be­schluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen.

Der gegenständliche Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Deswegen komme ich gleich zur Antragstellung:


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 154

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich sehr herzlich Frau Bundesminis­terin Dr. Schmied bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Genauso freut es mich, dass der Klubobmann der Österreichischen Volkspartei Kopf bei uns im Raum anwesend ist. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Reich. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.08.25

Bundesrätin Elisabeth Reich (SPÖ, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Zur Debatte steht heute ein wichtiges Thema für die Schulentwicklung: der Artikel-15a-Vertrag zwi­schen Bund und Ländern zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung, der ganztä­gigen Schulformen in beiden Varianten, der verschränkten Ganztagsschule und der schulischen Nachmittagsbetreuung. Wie Sie alle wissen, ein für mich persönlich sehr wichtiges und sehr emotionelles Thema, das ich schon bei der Behandlung des Natio­nalen Bildungsberichts ausführlich dargestellt habe.

Aufgrund der Initiative von dir, Frau Bundesministerin Schmied, wurden schon im Schuljahr 2012/13 zusätzlich fast 10 000, das heißt um 9,1 Prozent mehr Plätze für schulische Tagesbetreuung geschaffen. Im nächsten Schuljahr soll eine Erhöhung die­ser Quote um weitere 10 000 angestrebt werden und damit in allen Regionen, Stadt und Land, schulische Tagesbetreuung bedarfsorientiert und in weiterer Folge flächen­deckend ausgebaut werden. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die ge­setzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Absicherung der Betreu­ungsplätze zu ermöglichen.

Das Ziel ist es, die Betreuungsquote bis 2018 von derzeit rund 18 Prozent auf min­destens 30 Prozent zu erhöhen. Das wird eine Steigerung der Betreuungsplätze von 119 000 auf 200 000 ergeben. (Beifall bei der SPÖ.)

Die finanziellen Ressourcen für diesen Ausbau werden mit dieser Vereinbarung um weitere 80 Millionen pro Jahr aufgestockt und in qualitätsvolle Tagesbetreuung inves­tiert. Damit wird immer mehr Eltern die Möglichkeit gegeben, ihren Kindern in erreich­barer Nähe zu ihrem Wohnort ein gutes schulisches Tagesangebot zu bieten.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, als Leiterin einer Ganztagsschule freue ich mich natürlich ganz besonders, dass die Ressourcen weiter gesichert und sogar aufgestockt werden. Ich sage herzlichen Dank dafür!

Als Vizebürgermeisterin begrüße ich zusätzlich diese finanzielle Unterstützung, da die Gemeinden als Schulerhalter für eine entsprechende Infrastruktur der Tagesbetreuung verantwortlich sind und damit finanziell entlastet werden. Jede verantwortungsbewuss­te Kommunalpolitikerin und jeder verantwortungsbewusste Kommunalpolitiker schätzt eine qualitätsvolle Betreuung seiner Kinder und wünscht sich eine große Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger.

Meiner Auffassung nach geht es in der schulischen Tagesbetreuung, so wie ich es schon beim letzten Mal betont habe, nicht nur um die Vereinbarkeit von Beruf und Fa­milie für viele Eltern, im Speziellen aber für die Frauen, sondern um ein menschlich und pädagogisch wertvolles Angebot für unsere Kinder, um Chancengerechtigkeit, um


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 155

Unterstützung und Förderung, um Angebote einer sinnvollen und gesunden Freizeitge­staltung, um soziales Lernen und positives Zusammenleben. Nach dem Motto meiner Ganztagsschule „Lernen – Lachen – Leben“ wünsche ich noch vielen österreichischen Kindern diese Chance. Wir werden die Voraussetzungen dafür mit dieser Vereinbarung schaffen.

Ich bedanke mich für deinen Einsatz, Frau Ministerin, ich bedanke mich bei allen Län­dern. Danke auch für die gemeinsame Befürwortung durch alle Fraktionen. Meine Fraktion wird sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

16.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Jachs. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.12.27

Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Frau Bundesminister! Auch unsere Fraktion sieht in der vorliegenden Artikel-15a-Vereinbarung einen wesentlichen Fortschritt. Der Ausbau der ganztägigen Betreuungs­formen an unseren Schulen ist uns allen ein großes und ein gemeinsames Anliegen. Daher freuen wir uns, dass es gelingt, dass es Bund, Ländern und Gemeinden gemein­sam gelingt, künftig die Mittel erheblich aufzustocken. Statt 80 Millionen nehmen wir künftig 160 Millionen jährlich in die Hand, für eine bessere Ausbildung, für eine bessere Betreuung unserer Kinder, unserer Jugendlichen und damit auch für unsere Zukunft.

160 Millionen € nehmen wir dafür künftig jährlich in die Hand. Und wo wollen wir da hin? – Wir wollen rund einem Drittel, also 30 Prozent, unserer Volksschüler, Haupt­schüler, Schülerinnen und Schüler an den Polytechnischen Schulen, an den Mittel­schulen eine Nachmittagsbetreuung, eine ganztägige Betreuung anbieten. Wir nehmen nicht nur mehr Geld in die Hand, sondern wir erleichtern es auch den Gemeinden, die­se ganztägigen Schulformen auszubauen.

Ich bin Bürgermeister von Freistadt, und wir haben in unserer Gemeinde bereits elf Klassen, elf Gruppen an unseren Schulen in einer ganztägigen Betreuungsform. Wir haben heute schon einen Betreuungsanteil von rund 30 Prozent unserer Pflichtschüler. 30 Prozent unserer Schülerinnen und Schüler haben wir heute schon in einer ganztä­gigen Betreuungsform.

Ich bin froh, dass jetzt die Gemeinden unterstützt werden, dass den Gemeinden Mut gemacht wird, diesen Weg zu gehen, diese Formen auszubauen.

Was hat uns da in der Vergangenheit eher gebremst? Ich bin froh, dass in manchen Punkten die Artikel-15a-Vereinbarung darauf reagiert. Erstens: Wir haben jetzt die Möglichkeit, die Kinder bis 18 Uhr an den Schulen zu betreuen. 18 Uhr, das ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber früher. Wir haben in Freistadt freiwillig heute schon bis 18 Uhr, bis 17.30 Uhr die Kinder betreut, aber die Gemeinde Freistadt hat sich das bislang selber finanziert. Künftig werden alle Gemeinden bei einer Betreuung bis 18 Uhr unterstützt.

Was ist noch so ein Problem? Was macht uns die ganztägige Betreuung an den Schu­len noch schwer? Das ist vor allem die Differenzierung zwischen Lehrern und Stütz­kräften. Als Bürgermeister würde ich mir wirklich wünschen, dass es da einen Perso­nalpool gibt. Künftig sollten wir nicht mehr differenzieren zwischen Unterrichtseinheit und Lernbetreuung. Ich würde mir einen Pool wünschen, aus dem dann eine Gemeinde Be­treuungspersonal abrufen, für die Schule gewinnen und einsetzen kann. Das wäre nicht nur ein Vorteil für die Schüler und für die Lehrer, sondern das wäre auch im Inter­esse des Betreuungspersonals. Damit gäbe es durchgehende Dienstverhältnisse und einheitliche Karriereverläufe.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 156

Wenn uns das noch gelingt, das im Rahmen einer kommenden Novellierung, einer neuen Artikel-15a-Vereinbarung zu verbessern, dann erwarte ich mir noch viel mehr Erfolg für diesen Weg der Nachmittagsbetreuung und der ganztägigen Betreuungs­form.

Derzeit sind in ganz Österreich Sommerferien, das ist auch die Zeit, wo wir unsere Schulen moderner machen und umbauen. Wir haben derzeit die Schulen nicht ge­schlossen, viele Gemeinden investieren derzeit in den Ausbau der ganztägigen Betreu­ungsform. Wenn die Kinder und die Lehrer im Herbst in die Schulen zurückkommen, dann erwarten sie in vielen Gemeinden neue, bessere Speisesäle, attraktivere Grup­penräume, kindergerechtere Klassen, auch bessere, abenteuerlichere, lustigere Frei­zeitanlagen rund um unsere Schulen.

Wir machen das in Freistadt, wir investieren zurzeit 180 000 € in die Modernisierung unserer Klassen. Wir schöpfen da schon Geld aus dem ersten Abschnitt des Ausbau­programms.

Also in dieser Zeit, den Sommer über werden mit dem Ausbau der ganztägigen Schul­formen unsere Klassen, unsere Schulen moderner und attraktiver. Schüler und Lehrer können sich schon wieder auf den Schulbeginn freuen, und darum geht es uns auch in der Politik, dass wir, sage ich einmal, die Schule emotionalisieren, dass wir den Rah­men dafür bieten, dass sich Schüler und Kinder in der Schule wohlfühlen, dass sich die Schüler und die Lehrer auf den Unterricht und auf die Arbeit an unseren Schulen freuen.

Mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung leisten wir dazu einen wesentlichen Beitrag, und ich freue mich, dass wir diesen Schritt gemeinsam setzen im Sinne eines Fortschrittes. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

16.17


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Zeli­na zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.17.30

Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Minister! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Viele Frauen leiden unter einer enormen Doppelbelastung durch Kind und Beruf. Die Vereinbarkeit von Kind und Beruf wird für viele Frauen immer mehr zur existenziellen Herausforderung.

Ich habe in den letzten Wochen mit vielen Müttern über Kinderbetreuungsangebote ge­sprochen, und viele Mütter überlegen regelmäßig, an wen oder wohin sie ihre Kinder abgeben. Da läuft doch einiges falsch in unserer Gesellschaft. Es ist wider die Natur, dass Mütter unentwegt darüber nachdenken müssen, wo sie ihre Kinder abgeben können, um Einkommen erzielen zu können. Ich höre hier Existenzängste der Mütter heraus, Ängste, die vielen vielleicht gar nicht richtig bewusst sind, Ängste, dass der Mann zu wenig verdient, um die Familie zu ernähren, Ängste davor, dass die Mutter ihren Anschluss in der Arbeitswelt verliert, wenn sie zu lange bei ihren Kindern bleibt, Ängste davor, dass die Mutter in der Gesellschaft nicht anerkannt wird, wenn sie „nur“ zu Hause ist, und Ängste davor, dass die Mutter ohne ihr eigenes zusätzlich verdientes Geld ihr Leben nicht mehr selbst in der Hand hat und vollkommen abhängig vom Goodwill und vom Einkommen ihres Mannes wird.

Die Zeiten, wo Väter mit ihrem Einkommen alleine die Familie ernähren konnten und die Frauen sich vorwiegend der Kinderbetreuung widmen konnten, sind vorbei. Unsere jahrzehntelange Schuldenpolitik führte dazu, dass wir extrem hohe Steuersätze haben und dass unsere Gebühren und Abgaben laufend erhöht werden, um den Schulden­dienst bedienen zu können.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 157

Zusätzlich wird die Kaufkraft unserer Familien durch negative Realrenditen auf den Sparbüchern laufend weniger. Die ständige Inflation verteuert unsere Lebensmittel, unsere Mieten und Lebenshaltungskosten – plus acht Prozent Steigerung bei den Le­bensmitteln im letzten Jahr laut letztem Arbeiterkammerbericht. Die Schuldenkrise des Staates ist längst spürbar im Familienbudget angekommen.

Immer weniger Vätern gelingt es, mit Vollzeitarbeit ein existenzielles Einkommen für die Familie zu schaffen. Und viele Mütter sind gezwungen, parallel zur Kindererziehung arbeiten zu gehen, um ökonomisch über die Runden zu kommen, und daher sind sie auf Nachmittagskinderbetreuungsangebote angewiesen. Am ärmsten dran sind die al­leinerziehenden Mütter, 30 Prozent der alleinerziehenden Mütter sind von Armut be­droht. Das sind wesentliche Ursachen, warum der Bedarf an Nachmittagsbetreuung in den Schulen steigt, und dieser Ursachen sollte man sich bewusst sein, wenn man eine Debatte über Ganztagsschulen führt.

Die Ganztagsschule darf keine Zwangstagsschule werden. Die Wahlfreiheit der Eltern, ob ihre Kinder in einer Ganztagsform unterrichtet werden oder nicht, muss erhalten bleiben. Unter diesen Voraussetzungen unterstützen wir gerne den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen inklusive guter schulischer Nachmittagsbetreuung. Wir sollten mit der Nachmittagsschule allerdings keine Generation von Hortkindern heran­ziehen, sondern damit eine wirklich nachhaltige Bildungsinvestition tätigen.

Die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der schulischen Ganztagsbetreuung mit Freizeitpädagogen ist dann eine gute Zukunftsinvestition, wenn die Nachmittagslehrin­halte Qualität besitzen. Sinnvolle Nachmittagslehrinhalte wären zum Beispiel die Bega­bungsförderung – also weitere Investition in die Stärken der Schüler –, soziales Ler­nen – da könnten Schulpsychologen die Lehrer in Sachen Erziehung unterstützen –, Sprachförderung – Englisch, Deutsch – und, ganz wichtig, Bewegung, Sport und Ge­sundheitserziehung, also die tägliche Sportstunde in Schulen, tägliche Bewegung am Nachmittag.

Ganz wesentlich ist auch die verstärkte Kooperation mit Sportvereinen. Wir sollten uns bewusst sein, dass die Ganztagsschule, wenn man sie wirklich flächendeckend aus­baut, der Untergang der Sportvereine wäre, und deswegen ist diese Zusammenarbeit ganz wesentlich. Auch könnte man überlegen, ob Sportlehrwarte und Übungsleiter am Nachmittag auch in den Schulen Kinder betreuen dürfen. Sie könnten das Ganztags­schulangebot in der Gesundheits- und Bewegungserziehung sinnvoll erweitern. Auch bei der Errichtung neuer Schulsportinfrastruktur ist eine gemeinsame Nutzung von Schul- und Vereinssportstätten anzudenken. Und die Errichtung und Adaptierung von schulischen Speisesälen und auch der Küchen ist sicher notwendig. Damit könnte man gesunde Ernährung als Lehrinhalt kombinieren. Da sollte man weniger Konsum von Wurstsemmeln und Leberkässemmeln während der Mittagszeit und statt dessen wirk­lich gesunde Ernährung ins Auge fassen.

Die Ganztagsschule erfordert unseres Erachtens auch die Umstellung des Lehrplanes. Ein Vorschlag, den wir gerne diskutieren würden, wäre, dass die Lehreinheit eines Fa­ches immer zwei Stunden dauert. Das heißt, eine Stunde Lehrunterricht, 40 Minuten Übungen mit demselben Lehrer und der Rest Pause, also zwei Fachblöcke zu je zwei Stunden am Vormittag von 8 bis 12 Uhr und zwei Fachblöcke zu je zwei Stunden am Nachmittag von 13 bis 17 Uhr und eine Stunde Mittagspause dazwischen.

Dieses System würde bewerkstelligen, dass die Schüler zu Hause keine Hausaufga­ben mehr machen müssen und den Lehrstoff trotzdem kontrolliert lernen. Lehrer und Schüler hätten einen Achtstundentag und eine Vierzigstundenwoche.

Zusammenfassend: Wir begrüßen den weiteren Ausbau von ganztägigen Schulformen, solange dies auf freiwilliger Basis beruht. Wir wollen keine Gesellschaft, wo Mütter aus


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finanziellen Gründen gezwungen werden, ihre Kinder abzugeben. Und besonders al­leinziehende Frauen müssen wir gesellschaftlich und finanziell unterstützen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Bundesministerin Dr. Schmied: Danke!)

16.24


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Dönmez. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.24.16

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Minis­terin! Hohes Präsidium! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Zelina, ich muss dir in manchen Punkten widersprechen.

Erstens: Sofern ich es richtig beurteile, sitzen unsere Schüler und Schülerinnen nicht mehr 8 Stunden am Tag im Klassenzimmer, sondern 16 Stunden und mehr. So wichtig all die Themen, die du angesprochen hast, auch sind, muss ich sagen: Ich verstehe, es ist Wahlkampf, das Team Stronach muss auch seine Bildungsinhalte transportieren, und das war hier jetzt einmal eine gute Gelegenheit dazu.

Zweitens: Zu deiner Aussage – sofern ich dich richtig verstanden habe –, dass dann, wenn Sport am Nachmittag an den Schulen angeboten wird, die Sportvereine keinen Zulauf mehr bekommen oder ihnen die Leute abhandenkommen, muss ich sagen: Ich sehe das eigentlich gegenteilig! Nämlich: Wenn Schüler und Schülerinnen in der Schu­le schon im Kindesalter für eine bestimmte Sportart ein Interesse entwickeln und diese erlernen und dabei herausfinden können, ob diese Sportart für sie passt oder nicht, dann tun sie sich später leichter, einem Verein beizutreten und dort sozusagen nicht mehr im schulisch spielerischen Sinne diese Sportart auszuüben, sondern auf profes­sioneller Ebene.

Sehr geehrte Frau Ministerin, auch ich möchte im Namen unserer Fraktion großen Dank aussprechen und sagen: Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Ganz wichtig ist aus meiner Sicht, dass wir sozusagen Räume öffnen in der Nachmit­tagsbetreuung, wo Schüler mit Schülern zusammenkommen, denn das Peer-to-Peer-Lernen ist ganz, ganz wichtig, aber auch, dass Schüler und LehrerInnen auf einer komplett anderen Ebene, abseits vom Unterrichtsstoff, sich miteinander austauschen können und natürlich auch lernen können.

Alle meine VorrednerInnen haben einen wesentlichen Punkt nicht erwähnt, und den möchte ich jetzt herausstreichen. Nämlich: Die Ganztagsschule bedeutet letztendlich eine Entlastung für die Familien, und zwar nicht nur im Bereich der Organisation, wo es darum geht, wer, wenn ich berufstätig bin, auf meine Kinder aufpasst und so weiter, sondern auch im Lernbereich, wo, wie wir wissen, in Österreich Millionen für Nachhilfe ausgegeben werden. Wenn wir es im Rahmen der Nachmittagsbetreuung schaffen, dass SchülerInnen, die Defizite haben, von SchülerInnen, die besser sind, in manchen Fächern lernen können, und umgekehrt, dass gute SchülerInnen auch den sozialen Umgang lernen, denn sich auf jemand Schwächeren einzustellen, ihm einen Unter­richtsstoff zu vermitteln, bedarf ja auch bestimmter sozialer Kompetenzen, und wenn es da sozusagen zu einem Feintuning kommt, so ist das meines Erachtens eine Win-win-Situation.

In diesem Sinne herzlichen Dank für alle, die an dieser Vorlage mitgewirkt haben, wo­bei ich aber sagen muss, dass wir noch sehr viele Baustellen im Bildungsbereich ha­ben, was aber kein Geheimnis ist. – Danke vielmals. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ sowie der Bundesrätin Dr. Reiter.)


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 159

16.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesminister Dr. Schmied. – Bitte, Frau Minister.

 


16.27.50

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Prä­sident! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, dass wir heute den Artikel-15a-Vertrag zum Thema „Ganztägige Schulformen“ hier im Bundesrat behandeln und, wie ich hoffe, auch mit großer Mehrheit beschließen können. Es ist das ein ganz wichtiger Schritt, wie Sie das in Ihren Ausführungen schon betont haben. Ich möchte da nur ein paar Punkte herausgreifen.

Es geht hier – Ideologie hin oder her – um lebenspraktische Lösungen für die Eltern, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und es geht hier auch ganz stark um Chancengerechtigkeit, Leistung und Förderung der jungen Menschen. Denken Sie an die Möglichkeiten, die wir damit im Bereich der Sprachförderung, aber auch im Bereich Kunst und Kultur haben! Wir können damit auch die tägliche Turnstunde umsetzen.

In diesem Zusammenhang möchte ich das unterstreichen, was Herr Bundesrat Dön­mez ausgeführt hat. Auch ich sehe in der ganztägigen Schulform mit der verwirklichten Turnstunde eine Förderung der Sportvereine: auf der einen Seite, weil wir sie offensiv einladen, mit den Schulen zu kooperieren, und auf der anderen Seite deshalb, weil wir junge Menschen ganz früh – und da meine ich die Volksschule und danach die Se­kundarstufe 1 – für den Sport begeistern und gewinnen können und sie dann später dem Sportverein treu bleiben und Bewegung und Sport schätzen.

Das Gleiche gilt für Kunst und Kultur: Wer da früh etwaige Barriereängste überwindet, wird dann später mit großer Begeisterung die Theater, die Festspiele, die Museen be­suchen. Das sind ganz wichtige Schritte, wo wir gerade im öffentlichen Schulwesen ein Stück ausgleichend wirken können und vor allem für jene Kinder ganz viel erreichen können, die es vielleicht zu Hause nicht so gut getroffen haben und wo es all diese Möglichkeiten nicht gibt.

Ich komme gerade aus Vorarlberg von den Bregenzer Festspielen und möchte mich ganz besonders herzlich bedanken bei Landeshauptmann Wallner, der sich massiv für diesen Artikel-15a-Vertrag eingesetzt hat. Ich bedanke mich auch dafür, dass wir ihn jetzt rechtzeitig, vor Ende der Legislaturperiode, auch parlamentarisch beschließen können. Mein Dank gilt da auch Finanzministerin Fekter und vor allem dem Gemeinde­bund-Präsidenten Mödlhammer.

Sie haben es ausgeführt, Herr Bundesrat: Gute ganztägige Schulen im Ort zu haben, das ist eine Visitenkarte für jeden Bürgermeister/für jede Bürgermeisterin. Positiv her­vorzuheben ist, dass es jetzt Finanzierungssicherheit und Planungssicherheit jedenfalls bis zum Jahre 2018 gibt. Bis dahin wird man sich im Wege des Finanzausgleichs et­was überlegen müssen, denn wir können nicht wie bei „Ildefonso“ ständig Schicht für Schicht in Rahmen von Artikel-15a-Verträgen Bundesmittel in einen zusätzlichen Fi­nanzausgleich geben, aber jetzt, in der Aufbauphase, war dies wichtig. Hätten wir es nämlich jetzt nicht geschafft, diese Artikel-15a-Vereinbarung abzuschließen, dann wäre die alte Vereinbarung 2014 ausgelaufen, und wir hätten dann, wie ich glaube, keinen Bürgermeister und keine Bürgermeisterin gewinnen können, hier offensiv in den Aus­bau zu investieren.

Die Gemeinden erhalten in Zukunft Zuschüsse bis zu 55 000 € pro Gruppe für Investi­tionsmaßnahmen in die Infrastruktur – bauliche Maßnahmen, Adaptierungen, Freizeit­bereich – und 8 000 €, ab 2015 dann 9 000 € Zuschuss für die Freizeitbetreuung, also Personalkostenzuschüsse.

Weil Sie, Herr Abgeordneter Mag. Jachs, die Pool-Lösung angesprochen haben: Ich denke, das ist ein sehr sinnvoller Zugang. Dafür braucht man meines Erachtens aller­dings keinen Artikel-15a-Vertrag, denn das könnte ja auf Landesebene, auf Vereins-


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ebene für die Freizeitpädagogen gelöst werden, dass sie dort angestellt werden und dann flexibel an den einzelnen Schulstandorten auch zum Einsatz kommen.

Die andere Variante – für diese bin ich ja schon einmal eingetreten, aber ich habe sie nicht durchgesetzt –, Bundeskompetenz für alle Bereiche, hätte uns nicht vor diese Probleme gestellt. Jetzt müssen wir das auf anderen Ebenen lösen, auf Bundesebene geht es leider nicht. Da bitte ich, intensiv in den Dialog mit den jeweiligen Bundeslän­dern einzutreten, dass hier entsprechende Pool-Lösungen geschaffen werden. Es wer­den derzeit tausend Personen an den Pädagogischen Hochschulen für den Beruf des Freizeitpädagogen ausgebildet. Die werden jetzt auch nach und nach fertig. Und da wird es dann natürlich auch entscheidend sein, ihnen auch gute Arbeitsbedingungen, idealerweise dann bundesländerweise gebündelt, zur Verfügung zu stellen. Da ist mir auch die entsprechende Qualifikation der einzelnen Personen, die im Bereich der Frei­zeitpädagogik beschäftigt sind, wichtig.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, weil er auch in bildungspolitischen Diskus­sionen immer wieder vorkommt: das Thema „Wahlfreiheit“. – Auch ich bin für Wahl­freiheit, aber dann muss es eine echte Wahlfreiheit sein. Es müssen die Bürgerinnen und Bürger in erreichbarer Nähe auch das Angebot einer Ganztagsschule haben. Denn was ist denn das für eine Wahlfreiheit, wenn ich dann kein Angebot habe. Wahlfreiheit setzt entsprechendes Angebot voraus, und daher ist aus meiner Sicht die Initiative von Landeshauptmann Niessl zu begrüßen. Ich habe jetzt in Vorarlberg auch mit Frau Lan­desrätin Mennel Gespräche führen können, dass wir hinsichtlich der Sprengelgrenze hier locker machen müssen.

Auch das ist ein Thema, das die Bundesländer angreifen müssen, das sie auch um­setzen müssen. Da gibt es ja das Instrumentarium der Berechtigungssprengel, sodass die Eltern dann tatsächlich eine Wahlmöglichkeit haben, wo sie das Angebot auch in Anspruch nehmen können. Und auf der anderen Seite fördert das – ein bisschen Konkurrenz schadet nicht – natürlich auch die offensive Standortentwicklung, wenn sich hier einzelne Standorte dann dezidiert für eine bestimmte Umsetzungsform der Ganztagsschulen entscheiden.

Also ich denke, ein guter Schritt – ein guter Schritt auch in die Richtung, die Eigenver­antwortung der einzelnen Schulstandorte, der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und in der Folge auch auf Landesebene weiterzuentwickeln.

Ich freue mich, dass wir mit erwartbar großer Mehrheit – ich denke, sogar mit Zustim­mung aller Fraktionen – diese Bedingung der Möglichkeit für Ganztagsschulen in Ös­terreich mit dem Beschluss des Bundesrates jetzt möglich machen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Dönmez und Mag. Zelina.)

16.35


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist tatsächlich die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit an­genommen.

16.36.2030. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz vom 18. Ju-


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li 1962, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hin­sichtlich des Schulwesens geändert wird, und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz zur Reform der Verwaltung des Schulwesens des Bundes geändert werden (Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetz 2013) (2412 d.B. und 2498 d.B. sowie 9048/BR d.B. und 9097/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 30. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Blatnik. Bitte um die Berichterstattung.

 


16.36.34

Berichterstatterin Ana Blatnik: Herr Präsident! Gospod president! Frau Bundesmi­nisterin! Gospa zvezna ministrica! Ich bringe den Bericht des Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013. Dieser betrifft das Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetz 2013.

Der gegenständliche Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich so­gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.37.33

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Das vorliegende Gesetz wurde vom Nationalrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2013 mit Zwei­drittelmehrheit verabschiedet. Es zeigt sich ein mit breiter Mehrheit getragener neuer Weg zur Durchsetzung einer zeitgemäßen Bildungspolitik.

Eine umfassende Reform des österreichischen Schulwesens erfordert – und das liegt auf der Hand – eine Vereinheitlichung und Straffung der Einrichtungen der Schulver­waltung. Das vorliegende Gesetz beinhaltet daher eine zielgerichtete Reform der Schul­behörden des Bundes in den Ländern. Aktuell bestehen solche auf Bezirksebene, auf Landesebene und eben auch auf Bundesebene. Diese auf das Jahr 1962 zurückge­hende Behördenstruktur nach regionalpolitischen Gegebenheiten ist nicht mehr zeit­ge­mäß.

Durch die Reduktion auf zwei Instanzen beziehungsweise zwei Verwaltungsebenen wird auch dem Grundgedanken der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechnung ge­tragen. Statt der Bezirksschulräte, der für Pflichtschulen zuständigen Behördenebene, sollen Außenstellen der Landesschulräte, losgelöst von der örtlichen Abgrenzung des politischen Bezirks, eingerichtet werden. Solche Außenstellen, oft auch Bürgerservice­stellen genannt oder bezeichnet, existieren bereits in anderen Verwaltungsbereichen und sollen nach bewährtem Muster auch für den Schulbereich, zum Beispiel für Bil­dungsregionen, eingerichtet werden.

Die Einrichtung dieser Außenstellen und die territoriale Abgrenzung ihrer Wirkungsbe­reiche erfolgt durch das Kollegium des Landesschulrates beziehungsweise des Stadt­schulrates für Wien. Dieses trifft seine Entscheidungen frei von Weisungen der Bun­desministerin oder des Bundesministers.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 162

Das vorliegende Gesetz enthält auch Neuregelungen hinsichtlich der Schulaufsicht. Derzeit besteht eine regional teilweise sehr ungleichgewichtige Struktur der Schulauf­sicht. Bei der Zahl der zu betreuenden Schulen je Schulaufsichtsorgan bestehen große Unterschiede. Um eine gleichmäßige und gleichzeitig effiziente Form der Durchführung der Aufgaben der Schulinspektorinnen und Schulinspektoren für allgemein bildende Pflichtschulen zu ermöglichen, wird ein Benchmarking-System entwickelt, das sich an einheitlichen Kennwerten wie der Zahl der zu betreuenden Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler orientiert und als Basis für die Bewirtschaftung der Planstellen dienen soll.

Meine Fraktion wird der vorliegenden Novellierung zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Schmied – Bitte.

 


16.41.30

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Frau Bundesrätin Grim­ling hat die einzelnen Punkte nun schon ausführlich dargelegt. Ich möchte von meiner Seite nur sagen: Die Geschichte des Themas „Schulverwaltungsreform“ ist lang, wir haben auch intensiv in der laufenden Legislaturperiode über dieses Thema diskutiert. Ich erinnere an die parlamentarische Enquete, ich erinnere an die Diskussionen im Un­terausschuss zum Verfassungsausschuss. Ich freue mich, dass wir jetzt einen wichti­gen Schritt in die richtige Richtung setzen.

Eine Behördenebene fällt weg. Das sind 98 Behördenstellen, und das ist schon ein substanzieller Schritt, also das bringt mehr Tempo, mehr Effektivität. Und Sie müssen sich vorstellen, dass an jede einzelne der 98 Bezirksschulratsbehörden auch noch Kol­legien angeschlossen waren, die sich auch regelmäßig getroffen haben, die getagt ha­ben! Wir gewinnen da also schon sehr viel an Schwung und Tempo. Und ich freue mich sehr, dass wir hier die verfassungsmäßige Mehrheit bekommen.

Der zweite Punkt, der ebenfalls die verfassungsmäßige Mehrheit braucht und deshalb auch unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt wird, ist die Möglichkeit – ich be­tone: die Möglichkeit! –, dass in Zukunft die Ämter der Landesregierungen ihre Pflicht­schullehrerverwaltung, wenn sie das wollen, auch in den Landesschulrat integrieren können. Das ist eine Kann-Bestimmung und ein weiterer Schritt, um in Richtung Bil­dungsdirektionen zu gehen und vor Ort, in den Bundesländern entsprechend gute Be­treuungsstrukturen zu haben.

Es waren im Detail eine ganze Reihe von Arbeiten notwendig. Wir haben sehr intensiv zusammengearbeitet, auch in der Vorbereitung mit den Bundesländern. Ich habe das schon im Nationalrat getan, und nachdem ich weiß, dass er auch diese Sitzung mit­verfolgen wird, möchte ich mich explizit bei Dr. Sonnberger aus Oberösterreich bedan­ken, der dieses Projekt, also ich möchte nicht sagen Tag und Nacht, aber jedenfalls in permanenter Erreichbarkeit, vorangetrieben hat. Ihm gebührt ein großer Dank dafür, dass wir hier ins Ziel kommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.44


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 163

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bun­desrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Arti­kel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

*****

(Es folgt eine technische Mitteilung durch Vizepräsident Mag. Himmer.)

*****

16.46.1131. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird (2411 d.B. und 2497 d.B. so­wie 9098/BR d.B.)

32. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (2436 d.B. und 2499 d.B. sowie 9099/BR d.B.)

33. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesmi­nisterium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Dienstrecht) (2427 d.B. und 2500 d.B. sowie 9100/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun zu den Punkten 31 bis 33 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu den Punkten 31 bis 33 ist Frau Bundesrätin Grimling. Bitte um die Berichte.

 


16.47.01

Berichterstatterin Elisabeth Grimling: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 164

Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfenge­setz 1983 geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor; daher verzichte ich auf die Verle­sung und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme weiters zum Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; daher verzichte ich auf die Verlesung und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der letzte in dieser Gruppe ist der Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Unterrichtspraktikums­gesetz geändert werden.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; daher verzichte ich auf die Verlesung und komme sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


16.49.09

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Her­ren zu Hause an den Fernsehschirmen! Vorab, Herr Präsident, danke, dass du mit ei­ner Art Notverordnungskompetenz dafür gesorgt hast, dass die Türen geöffnet werden. Mir fällt allerdings auf, wir hatten es auch bei der letzten Sitzung schon, jedes Mal, ir­gendwann am späten Nachmittag, funktioniert die Klimaanlage überhaupt nicht mehr. Ich hoffe, dass der Bundesrat nicht darauf programmiert ist, dass die Sitzung um 17 Uhr beendet ist. – Aber das war jetzt nur ein kleiner Scherz am Rande. (Heiterkeit.)

Bei diesen drei Tagesordnungspunkten gibt es ja durchaus viel Positives.

Beim Landeslehrer-Dienstrecht zum Beispiel wird ermöglicht, dass ein Schulleiter auch mehrere Schulen leitet und nicht nur zwei, wie das bis jetzt der Fall war. Ich finde das durchaus positiv, denn wir wissen, dass es gerade auf dem Land Situationen gibt, wo es mehrere kleine Schulen gibt, die dann brachliegen. Ich kenne es auch schon aus Wien und stelle mir vor, dass das auf dem Land noch schwieriger ist, vor allem im Pflichtschulbereich, wo im Stadtschulrat für Wien kaum noch Kandidaten für Leiterbe­stellungen gefunden werden. Also es ist wirklich oft so, dass sich gerade einmal einer meldet, maximal zwei. Daher glaube ich, dass das eine Erleichterung ist, dort dann Schulen auch wirklich leiten zu können.

Aber es hat sicher auch Charme – und wir haben ja den Campus Wien –, wenn man daran denkt, dass man, was ich ja durchaus befürworte, mehrere Schulen, mehrere


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 165

Schularten unter einem Dach hat und da auch die Möglichkeit hat, das wirklich über­greifend zu machen. Dem werden wir auch zustimmen.

Das Anpassungsgesetz ist ein Anpassungsgesetz.

Wogegen wir aber sind, ist das Schülerbeihilfengesetz, wobei ich schon unterstreichen möchte, dass wir durchaus dafür sind, dass sozial Bedürftige Beihilfen bekommen. Es ist auch positiv, dass die Altersgrenze angehoben worden ist, weil wir auch merken, dass viele Menschen immer später mit ihrer Ausbildung beginnen, und es daher durch­aus Sinn macht, die Altersgrenze entsprechend auf 35 beziehungsweise 40 Jahre an­zuheben.

Der Wermutstropfen für uns ist, dass das Schülerbeihilfengesetz sich nicht mehr an die Leistung koppelt. Wir sind der Auffassung, dass auch beim sozial Bedürftigsten durch­aus gefragt werden kann, ein Minimum an Leistung zu bringen. In den letzten Jahren ist ja der Notendurchschnitt schon angehoben worden, der ist ja von 2 auf 3 ange­hoben worden. Also 3, da kann man sich schon ein paar ganz schlechte Noten auch leisten. Aber dass so gar kein Leistungsanreiz mehr gegeben ist, das halten wir wirk­lich für das falsche Signal, denn auch wenn man sozial bedürftig ist, meinen wir, dass man ein Minimum an Leistung bringen kann  und daher werden wir diesem Punkt nicht zustimmen! (Beifall bei der FPÖ.)

16.52


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Reich. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.52.22

Bundesrätin Elisabeth Reich (SPÖ, Oberösterreich): Geschätztes Präsidium! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert, und damit sollen Einsparungen und eine Verwaltungsvereinfachung bei der Abwicklung der Schülerbeihilfe erzielt werden.

Für das Verfahren zur Abwicklung dieses Gesetzes besteht bereits eine sehr gute IT-Struktur, was in weiterer Folge einen Ausbau des Online-Verfahrens nahelegt. Die Übermittlung von Nachweisen auf elektronischem Weg soll eine Entlastung der Antrag­stellerInnen ermöglichen, aber auch die Abwicklung der Verfahren beschleunigen.

Schülerbeihilfen dienen in schwierigen finanziellen Situationen in Familien zur Unter­stützung bei der Ausbildung der Kinder. Daher ist es uns auch wichtig, dass für die Gewährung sowie die Höhe der Beihilfen der Leistungsnachweis entfällt. Wir haben das im Ausschuss schon diskutiert, Frau Kollegin Mühlwerth. (Zwischenruf der Bun­desrätin Mühlwerth.)

Die Abschaffung des Notendurchschnitts sowie die Nicht-Schulstufenwiederholung wurden von vielen Interessenorganisationen wie der Caritas, der Arbeiterkammer, El­tern- und Ländervertretern gefordert und stützt sich auch auf eine breite Zustimmung der österreichischen Bevölkerung. (Zwischenruf des Bundesrates Köberl.) Da die Le­bensspanne der beruflichen Tätigkeit immer länger wird, soll auch die Altersgrenze, bis zu der eine schulische Um- und Neuorientierung sowie eine Weiterbildung möglich ist, und zwar auch nach Kindererziehungszeiten, um fünf Jahre angehoben werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zur Änderung des LandeslehrerInnen-Dienst­rechtsgesetzes, das sich mit der Zusammenführung mehrerer kleiner allgemeinbil­dender Pflichtschulen beschäftigt: Es hat sich bereits mit Wirksamkeit des Schuljah-
res 2006/2007 die Zusammenlegung zweier kleiner Schulen bewährt. Nun hat sich die­se Regelung als etwas zu eng erwiesen. Dieser Gesetzentwurf soll es nun ermögli­chen, mehrere Schulstandorte unter eine pädagogische Leitung zu stellen, sodass nicht nur der Lehrer an einer kleinen Landschule gleichzeitig Direktor sein muss, son-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 166

dern auch die Möglichkeit von Campusschulen besteht. Für diese Leitung wird in Hin­kunft auch die Ernennungsvoraussetzung für eine der gemeinsam geleiteten Schulen genügen.

Zum Dritten geht es um das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz im Be­reich des Dienstrechts. Da sind eben einige Anpassungen an die Einrichtung der Ver­waltungsgerichtsbarkeit durch die Dienstrechtsnovelle erfolgt, und noch ausstehend sind Anpassungen im Bereich des Disziplinar- beziehungsweise Leistungsfeststel­lungsrechts, die vorgenommen werden. Meine Fraktion wird dem gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


16.55.18

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Herr Bundesminister! Ich könnte es jetzt ganz kurz machen und sagen, wir werden auch allen drei Gesetzesnovellen zu­stimmen, aber doch ein paar Stichworte dazu, zum einen zur Schülerbeihilfe:

Ja, es soll zu einer Abschaffung, wie es schön heißt, kommen, keine Leistungsab­hängigkeit für die Gewährung der Beihilfen und keine Leistungsabhängigkeit für die Höhe der Beihilfen geben, und eben auch der Wegfall, dass man eine Schulstufe nicht wiederholen darf, soll kommen. Ob dies tatsächlich, wie von meiner Vorrednerin aus­geführt, der Auffassung von einem Großteil der Bevölkerung von Fördern und Fordern entspricht, das ziehe ich persönlich in Zweifel, da doch ein Leistungsansporn immer wieder auch für die Schülerinnen und Schüler gegeben sein sollte.

Alles in allem bietet es aber eine Erleichterung, sodass wir dieser Novelle zustimmen.

Selbstverständlich werden wir auch unterstützen, dass es künftig, nicht nur gerade im ländlichen Bereich, sondern auch bei diesen sogenannten Campusmodellen im urba­nen Zentrum, möglich sein wird, dass nicht nur Schulen, sondern auch Schultypen übergreifend eine Leitung bestellt wird. Das bietet, gerade, wenn man es richtig nutzt, für die Schulentwicklung und für die Standortentwicklung neue, sehr positive Möglich­keiten. In diesem Sinne wird unsere Fraktion dem zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.56


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt nun Frau Unterrichtsministerin Dr. Schmied. – Bitte.

 


16.57.02

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Ich freue mich sehr über die wei­testgehend positive Aufnahme dieser Gesetzesvorlagen. Schülerbeihilfen und mehrere Schulstandorte unter eine Leitung zu stellen sind die substantiellen Schritte, die wir da­mit setzen.

Ich sehe das genauso wie Sie. Gerade, was die Schulstandorte betrifft, ist das nicht nur ein Vorteil für den ländlichen Bereich, sondern auch für den städtischen Bereich, für die Campusschulen. Es wird aber notwendig sein  und auch das ist ein Punkt, den wir im neuen Dienst- und Besoldungsrecht regeln wollen und müssen –, die Tätigkeit des Schulleiters auch finanziell attraktiver zu gestalten. Das muss einfach sein. Wenn wir mehr Verantwortung von den Direktoren und Direktorinnen erwarten, dann braucht es auch eine entsprechende leistungsorientierte Entlohnung.

Ich freue mich sehr, dass es uns mit diesem Tagesordnungspunkt gelingt, doch 61 Re­gierungsvorlagen im Bildungsbereich zu einem, jetzt, gesetzlichen Abschluss zu brin-


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gen. Die Arbeit läuft ja dann an den Schulstandorten und in der Umsetzung sehr in­tensiv weiter. Persönlich werde ich mich in den nächsten Wochen noch weiter ganz in­tensiv mit Nummer 62 beschäftigen, dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht für die neu eintretenden Lehrer und Lehrerinnen. Ich hoffe sehr, dass uns da die Lösung auf sozialpartnerschaftlicher Basis gelingt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich jedenfalls bei Ihnen sehr herzlich bedanken für die wie immer wertschätzende, respektvolle und hochstehende Debatte hier bei Ihnen im Bundesrat. Ich darf Ihnen einen schönen Sommer wünschen. Genießen Sie bitte auch das Kunst- und Kulturangebot Österreichs, und aus aktuellem Anlass: Die Zauberflöte auf der Seebühne in Bregenz ist sehenswert!

Einen schönen Sommer! Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

16.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke, Frau Ministerin! Das wünschen wir Ihnen natürlich auch: einen schönen Sommer – und vor allem konstruktive Gespräche mit der Lehrergewerkschaft! (Heiterkeit. Ruf bei der ÖVP: Das war jetzt zynisch!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesen Tagesordnungspunkten nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Ju­li 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz ge­ändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Ju­li 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesminis­terium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Dienstrecht.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

17.01.1534. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wer­den (2360 d.B. und 2513 d.B. sowie 9049/BR d.B. und 9086/BR d.B.)

 



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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen jetzt zum 34. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Ich bitte um den Bericht.

 


17.01.36

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über das soeben genannte Bundesgesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich sehr herzlich Frau Bundesmi­nisterin Dr. Fekter begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.02.37

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir, einmal unkonventionell zu beginnen und mich, sehr geehrte Frau Ministerin, bei Ihrer Mitarbeiterschaft vom Finanzministerium zu bedanken. Diese Ausschüsse sind immer sehr interessant, es gibt dort immer interessante Debattenbeiträge, und die Sitzungen dauern auch meistens länger als die anderer Ausschüsse. Ohne jetzt Ihrer Mitarbei­terschaft inhaltlich recht zu geben, aber es sind immer ehrliche, korrekte und in­haltsvolle Auskünfte. (Demonstrativer Beifall und Oh-Rufe bei der ÖVP und bei Bun­desräten der SPÖ.)

Jetzt darf ich mich inhaltlich einklinken und sage im Sinne der österreichischen Ban­kenlandschaft, dass hier einiges nicht in Ordnung und das Bundesministerium bezie­hungsweise die gesamte Bundesregierung sicherlich säumig ist, denn: Die Banken­krise – oder sagen wir so: die Finanzkrise – hat 2007 begonnen, das ist bereits fünf Jahre her, und sagenhafte fünf Jahre hat es gebraucht, bis die Bundesregierung hier endlich ein Gesetz vorgelegt hat, das die Sanierung der Bankenlandschaft und die Li­quidation von notleidenden Banken regelt. Es ist aber nur eine Teilregelung, es ist nur ein Stückwerk, weil die Hauptproblematik, nämlich die Frage, wer für die Schulden, für die Verbindlichkeiten haftet, nicht geregelt wird. Der Steuerzahler müsste entlastet wer­den, das wird er mit diesem Gesetz aber nicht.

Das zeigt sich auch ganz eindrucksvoll darin, dass vor wenigen Tagen bekannt ge­geben worden ist, dass die größte österreichische Bank wieder einmal downgegradet worden ist, nur mehr B-Status hat, mit dem Zusatz „negativer Ausblick“ – das muss man sich einmal zu Gemüte führen! – und mit dem weiteren Zusatz: weil im Notfall ohnedies der österreichische Steuerzahler, also der österreichische Staat die Haftung und die Zahlung dafür übernimmt.

So kann es nicht weitergehen! Wir brauchen komplette Gesetze, wir brauchen Haftun­gen, die den Steuerzahler außen vor lassen, wir brauchen Haftungen für die Gläubiger, wir brauchen Haftungen für die Eigentümer, aber nicht mehr für den Steuerzahler. Das fehlt uns in diesem Gesetz.

Trotzdem muss man sagen, immer auf die Banken hinzuhauen, das ist auch nicht die Lösung des Problems, denn die österreichische Wirtschaft benötigt ein funktionieren­des Kredit-, ein funktionierendes Geschäftsbankensystem, und daran mangelt es. Ich


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darf festhalten: 90 Prozent aller österreichischen Unternehmen sind abhängig von Kre­diten, sind damit abhängig von Banken und sind abhängig davon, dass dieses externe Finanzierungskapital auch bewilligt wird.

Das Ergebnis, die Auswirkung dieser nicht funktionierenden österreichischen Banken­landschaft – fünf Jahre hatte die Bundesregierung Zeit, die Bankenlandschaft zu re­geln, es ist ihr bis heute nicht gelungen; ein einziges Gesetz liegt vor – ist die Kredit­klemme; die Kreditklemme, sehr geehrte Frau Ministerin, an der alle Unternehmen in Österreich leiden, weil es immer schwieriger wird, Zugang zu Krediten zu bekommen.

Da darf ich kurz Folgendes erwähnen: Ihr Ministerium hat gemeinsam mit dem Wirt­schaftsministerium vor wenigen Tagen mit großer medialer Wirkung den Wirtschafts­bericht Österreich 2013 präsentiert. Und wenn man das Kapitel Kapitalmarktpolitik, das ohnedies nur aus eineinhalb Blättern besteht, aufschlägt, ist zu lesen – ich dachte an­fangs, das ist eine Ironie, aber ich glaube jetzt eher, es ist Unwissenheit über die wirt­schaftlichen Vorgänge in Österreich –, es gebe keine Kreditklemme in Österreich, es sei ohnehin alles in Ordnung. Die Kreditangebote gebe es, aber die Nachfrage sei zu gering. Das heißt, die Unternehmen wollen gar keine Kredite, wollen gar keine Finan­zierung haben, und die ganze Kreditpolitik funktioniere ohnedies.

Nein, sehr geehrte Frau Ministerin, sie funktioniert nicht! Sie funktioniert definitiv nicht. Das zeigt sich auch daran, dass beim Finanzsymposium in Alpbach, das heuer im Herbst stattfindet, dies zum Thema gemacht wird: Wie kann man zu alternativen Finan­zierungsformen kommen? – Alternative Finanzierungsformen deshalb, weil eben die Kreditfinanzierung nicht klappt. Dies müsste man berücksichtigen, ist aber hier leider Gottes falsch dargestellt.

Ein anderer Punkt: Viele Gründe dafür, dass die Bankenlandschaft in Österreich nicht funktioniert, sind auch hausgemacht. Ich darf daran erinnern, dass vor Kurzem – ich darf den Namen nennen – die Erste Group das Partizipationskapital von 1,2 Milliar­den € zurückzahlen konnte. Das ist sehr löblich, weil die Bank es schafft, die Erträge zu erwirtschaften, um das endlich zurückzuzahlen – denn die Verzinsung war mit 9 Prozent angegeben, und 9 Prozent, das ist sehr hoch. Das muss man erst einmal schaffen, da muss man erst einmal eine entsprechende Rendite erwirtschaften! Und das ist auch ein Grund dafür, dass Österreichs Banken immer mehr in den Osten, im­mer mehr ins Osteuropageschäft gedrängt werden. Dieses ist erstens riskanter, zwei­tens ausfallsreicher, aber man erwirtschaftet dort die Rendite, die in Österreich mit die­sen 9 Prozent Zinsen ja gar nicht möglich ist.

Die Alternative, der bessere Ansatz wäre gewesen, das amerikanische Modell zu wäh­len: mit der Hälfte der Verzinsung, aber dafür mit der Sicherheit der Aktien. Was ist bei der Erste Group passiert? – Damals, im Herbst 2008, hatte sie einen Kurs zwischen 7 und 8 € pro Aktie, jetzt hat sie einen Kurs von 18,75 €. Wenn Sie das amerikanische Modell genommen hätten, die Sicherheit der Aktien ins Depot gebracht hätten, dann hätten wir Steuerzahler alle einen Gewinn – ich habe mir das ausgerechnet –, abzüg­lich der Zinsen – die habe ich schon abgezogen –, von etwa 1,5 Milliarden €, nur aus dem Deal mit der Ersten Bank Oesterreich nach dem amerikanischen Modell. Dort feiert nämlich die Bankenlandschaft fröhliche Urständ, dort funktioniert das System – bei uns nach fünf Jahren noch immer nicht.

Daher wollen wir Freiheitlichen endlich haben, dass die Bankenlandschaft in Österreich konstruktiv, produktiv für die österreichische Wirtschaft geordnet wird – einerseits für den Konsumenten, damit die Sparguthaben sicher sind, andererseits auch für die Wirtschaft, damit man Kredite bekommt. In diesem Sinne ist das Gesetz zwar gut, aber leider Gottes immer noch Stückwerk. Daher müssen wir es in dieser Unvollständigkeit ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.09



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 170

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Perhab. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.09.26

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pisec, die Ablehnung ist nicht ganz über­raschend, aber vielleicht darf ich dich daran erinnern, dass wir 2008 in beiden Häusern hier im Parlament das Bankenrettungspaket beschlossen haben – gemeinsam, auf Ba­sis einer Fünf-Parteien-Einigung. Je näher der Wahltermin kommt, desto mehr sprin­gen natürlich die einzelnen Oppositionsparteien von diesem gemeinsamen Weg wieder ab, weil man mit diesem Thema, Frau Kollegin Mühlwerth, ein bisschen politisches Kleingeld wechselt. Und natürlich ist es leichter, in diese populistische Rolle zu verfal­len. Banken-Bashing kommt ja auf den Stammtischen sicherlich gut an.

Kollege Pisec hat aber ausdrücklich erwähnt, dass jetzt nicht der Zeitpunkt dafür ist, diese Prozedur weiterzuführen, weil wir uns damit ja indirekt – der österreichischen Volkswirtschaft, aber auch uns als Steuerzahler – selbst schaden. Was haben wir da­von, wenn wir die Hypo Alpe-Adria noch schlechter reden, als sie es schon ist? Es ist ohnedies eine Tragödie, dass es so weit gekommen ist. Und wir haben nichts davon, wenn wir hier noch ein Schäuferl nachlegen und den Imagewert dieser Bank, die ja ei­ne Systembank und too big to fail ist – das war ja unbestritten –, noch weiter nach un­ten ziehen und die Steuermittel noch weiter erhöhen müssen.

Übrigens – das sei nur nebenbei erwähnt –: Es wurden die Haftungen für die Hypo Al­pe-Adria in diesen fünf Jahren schon massiv abgebaut. Wir sind bei 26 Milliarden € gestartet, jetzt sind es, glaube ich, noch 17 Milliarden €. Es sind auch einige wirklich uneinbringliche Forderungen durch Wertberichtigungen abgebaut worden. Ich sage, es geht langsam vorwärts, aber wir sind noch lange nicht dort, wohin wir kommen wollen. Die Frau Finanzministerin ist hier gefordert. Erstens einmal hat sie das Ganze geerbt, und zweitens ist das wirklich eines der schwierigsten Probleme, die heute eine Finanz­ministerin haben kann.

Daher auch dieses Paket, dieses Bankenrestrukturierungspaket, das drei Eckpunkte hat und drei Punkte erfüllen soll: Prävention, präventive Krisenplanung der Banken und deren Aufsicht; eine mögliche early Intervention innerhalb der Bankenaufsicht – dass man einfach früher Eingriffe durch die Bankenaufsicht tätigen kann –; und, das letzte hehre Ziel – da stehen ich und meine Fraktion voll dahinter, aber es ist momentan, glaube ich, aus realistischer, realpolitischer Sicht noch ein Wunschdenken –, kein Ein­satz weiterer öffentlicher Mittel für die Stabilisierung unserer Banken.

Das Bankenrettungspaket ist derzeit noch aktuell, es ist sogar noch etwas Geld in die­sem Topf. Aber solange da die Europäische Union – und das, glaube ich, muss uns bewusst sein – nicht Vorreiter spielt und innerhalb, sage ich einmal, eines überschau­baren Zeitraums ein echtes Bankeninsolvenzpaket zusammenbringt, sind uns die Hän­de gebunden, denn wir können da nicht vorpreschen, weil alle unsere Großbanken na­türlich international tätig sind. Würde Österreich dies tun, wäre das eine Insellösung, die letzten Endes für uns keine Lösung wäre.

Ich darf nur daran erinnern, dass ja daran gedacht ist – Kollege Pisec hat es ja indirekt angesprochen, und die Bail-in-Instrumente, die die EU vielleicht plant, wären ja sicher­lich sinnvoll –, dass wir die Gläubiger der Banken heranziehen und ihre nicht abgesi­cherten Anleihen in Beteiligungskapital dieser Banken umwandeln. Das wäre ein erster Schritt dahin gehend, unseren österreichischen Steuerzahler schonend zu behandeln.

Ich glaube, dieses Paket ist ein erster Schritt in diese Richtung. Meine Fraktion stimmt natürlich zu. Und ich bin guter Hoffnung, dass wir auf dem richtigen Weg sind, auch


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 171

wenn es uns in Zukunft noch einiges kosten wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Ing. Bock.)

17.13


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Lindinger. – Entschuldigung! Ich korrigiere mich: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


17.13.40

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Haus! Frau Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich glaube, es herrscht hier insofern ein Missver­ständnis: Kollege Perhab, es geht hier nicht um ein Banken-Bashing. Das habe ich auch nicht so verstanden. Und ich denke, es war schon richtig, ein Bankenrestruktu­rierungsgesetz auf den Weg zu bringen, um hier Maßnahmen zu treffen. Dahinter sind auch alle Parteien gestanden.

Aber was ist denn vor einem Jahr – schließlich sind es fünf Jahre, die seit Lehman Bro­thers vergangen sind – versprochen worden? Und jetzt gibt es ein Schrittchen in die richtige Richtung. Aber wir sind weit davon entfernt, damit sozusagen tatsächlich eine Restrukturierung vorzunehmen. Und vor allem bleibt völlig offen: Was passiert denn, wenn diese Präventivmaßnahmen, die man hier setzen wird, versagen?

Wir müssen doch ehrlich sagen, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Wir haben hier massive Probleme, und es wäre eben an der Zeit, Maßnahmen zu setzen, durch die man dieses Problem in der Abwicklung, wenn eben diese Präventivmaßnahmen nicht greifen, dann tatsächlich löst, und zwar so löst, dass nicht der Steuerzahler der Einzige ist, der diese Rechnungen bezahlt. Das aber fehlt. Das heißt, das Ende der Geschichte bleibt nach wie vor ungelöst.

Es ist auch fraglich, ob die Maßnahmen, die gesetzt werden sollen, zum Beispiel die Malaise der Kommunalkredit oder eben auch der Hypo Alpe-Adria verhindert hätten. Auch das kann nicht mit Sicherheit gesagt werden.

Die Lösung der Frage, was dann passiert, wurde auf die Zeit nach der Wahl verscho­ben. Ich glaube, man braucht kein Prophet zu sein, um voraussagen zu können, dass man sich in einem Jahr hier wieder trifft, um tatsächlich die Maßnahmen eines Bail-in und einer Abwicklung von Banken zu beschließen, und zwar eben nicht nur zu Lasten des Steuerzahlers, sondern so, dass diese Lasten in einer Haftungskaskade entspre­chend verteilt werden.

Das wird es sein müssen und das ist es derzeit nicht, und das ist eben auch unsere Kritik an diesem Gesetz. Es gibt keine klaren Ziele, es gibt kein geordnetes Abwick­lungsverfahren. Es gibt keine Haftungskaskade, wo Eigentümer und Gläubiger zum Schutz der Steuerzahler ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Von einem wirklichen Aufräumen in diesem Bereich sind wir damit noch weit entfernt. Aus diesem Grund wird unsere Fraktion diesen Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ablehnen. (Beifall des Bundesrates Schreuder sowie der Bundesrätin Michalke.)

17.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun gelangt Herr Kollege Lindinger zu Wort. – Bitte.

 


17.16.51

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Pi­sec! Gut, aber ablehnen – das ist die Devise der Freiheitlichen. Du hast an mehreren Stellen deines Redebeitrags auch die Gründe dafür geäußert, warum dies notwendig ist. Bei der Hypo und vielleicht auch noch bei anderen Banken, die auch vom Staat un-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 172

terstützt wurden, aber gerade im Bereich der Hypo darf die Verantwortung von den Freiheitlichen nicht vom Tisch gewischt werden, denn diese von Kärnten aus geführte Bank hat uns schon sehr viele Sorgen bereitet.

Gerade deshalb ist es notwendig, das sogenannte Bankeninsolvenzrecht zu schaffen und den Steuerzahler und den Staat davor zu schützen, wiederum die Banken stützen zu müssen. (Bundesrat Mag. Pisec: Die Hypo war schon in deutscher Hand! Ihr habt sie wieder zurückgekauft!) – Ja, wir kennen das, aber was da noch gelaufen ist zwi­schen Bayern und Kärnten, wie viele Gespräche es da gegeben hat, das werden an­dere klären, die diesbezüglich noch Rede und Antwort stehen müssen.

Die Banken werden mit diesem Gesetz verpflichtet, für die Krisen gerüstet zu sein, der FMA einen Sanierungsplan vorzulegen. Die Oesterreichische Nationalbank ist mit ein­gebunden, um Reorganisationen rechtzeitig herbeizuführen und Insolvenzen zu verhin­dern. Genau das ist der richtige Weg, unsere Banken sicher zu machen, damit keine derartigen Zahlungen mehr notwendig werden, den Steuerzahler zu schützen und das Geld für andere Investitionen, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden – dazu kom­men wir vielleicht noch in der Debatte zu dem einen oder anderen Tagesordnungs­punkt –, für arbeitsplatzintensive Investitionen in Österreich freizubekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Saller.)

17.19


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Mag. Zelina. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.19.31

Bundesrat Mag. Gerald Zelina (STRONACH, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Finanzminister! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Die finanzielle Abhängigkeit zwischen Banken und Staat muss gebrochen werden. Wir brauchen ein Bankeninsolvenzrecht, das die Beteiligung der Aktionäre und Gläubiger an der Sanie­rung einer zahlungsunfähigen Bank festschreibt und die Steuerzahler nicht mehr pri­mär in die Haftung nimmt.

Bei Bankenkonkursen sollten zuerst die Bank-Aktionäre haften, dann die Anleihen-Gläubiger, also die Bondholder, dann ungesicherte Spareinlagen über 100 000 €, dann der Einlagensicherungsfonds und erst zum Schluss der Steuerzahler.

Bei den Anleihen-Gläubigern, den Bondholdern, kann man mit Debt-Equity-Swaps ar­beiten, das heißt Umwandlung des Fremdkapitals in Eigenkapital, sodass sich die Bank einmal sanieren kann. Und wenn sie dann wieder Erträge macht, findet man si­cher eine gute Lösung. Aber das ist der Ansatz.

Die Erstellung präventiver Bankensanierungs- und -konkursabwicklungspläne verur­sacht zwar zusätzlichen bürokratischen Aufwand, ist aber in Summe positiv zu sehen, da es dem bisher unzureichenden Risikomanagement der Banken dient. Um Banken­pleiten in Zukunft zu reduzieren und um ein stabiles Bankensystem herzustellen, muss aber viel mehr getan werden.

Schauen wir uns einmal die Hauptursachen von Bankenpleiten an:

erstens: zu geringes Eigenkapital;

zweitens: grob fahrlässige Fehlentscheidungen des Managements, der Bankvorstände und Aufsichtsräte;

drittens: zu hohes Veranlagungsrisiko, oft auch aufgrund zu hoher Ertragsziele;

viertens: unzureichendes Risikomanagement.

Banken arbeiten oft mit nur 5 Prozent Eigenkapital und 95 Prozent Fremdkapital. Die meisten Banken agieren, als ob sie selbst Hedgefonds wären. Da muss man den Ei­genkapitalanteil ordentlich in die Höhe bringen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 173

Zum zu hohen Veranlagungsrisiko: Dazu gehört die unverantwortliche Vergabe von Krediten an Kreditnehmer schlechter Bonität. Dazu gehören die unzureichende Besi­cherung von vergebenen Krediten und unverantwortlich hoher Einsatz von riskanten Derivaten und Hebelprodukten.

Zum unzureichenden Risikomanagement: Es gibt oft keine Maximalverlustlimits bei Veranlagungen für die Banken, es fehlen die Stop-Loss-Regeln zur Verlustbegrenzung bei Fehlinvestments.

Und wir haben oft zu große Positionsgrößen, das heißt Großkredite oder zu hohes Klumpenrisiko in einzelnen Märkten, wie zum Beispiel in Osteuropa, zu geringe Port­foliodiversifizierung und Derivate, die bei steigender Marktvolatilität die Existenz der ganzen Bank gefährden.

Das Eigenkapital der Banken sollte auf 20 Prozent der Bilanzsumme erhöht werden. Das wirkt wie ein 20-prozentiger Selbstbehalt und reduziert automatisch zu hohes Ver­anlagungsrisiko. (Bundesrat Mag. Pisec: Das schaffst nie!) – Alles schaffen wir!

Wir brauchen eine Eigenkapitalhinterlegungspflicht auch für Staatsanleihen. Staatsan­leihen sind nicht risikolos, können faul werden und sollten daher auch mit Eigenkapital hinterlegt werden. Staatspleiten sind die geschichtliche Regel und nicht die Ausnahme!

Die Mindestreservesätze zur Liquiditätssicherung gehören auf 4 Prozent erhöht, und die Renditeerwartungen der Investoren und Bankeigentümer gehören kräftig gesenkt. In gesättigten Nullwachstumsmärkten können wir keine 25 Prozent Eigenkapitalrendite anstreben ohne hohe Risiken einzugehen.

Wir brauchen eine Beschränkung der Bonusgehälter der Bankmanager auf maximal 50 Prozent des Fixgehaltes, um zu riskantes Verhalten in Zukunft zu verhindern. Dann wird dieses Moral-Hazard-Problem, die Versuchung, zu riskante Geschäfte abzuschlie­ßen, weil der Staat im Ernstfall ohnehin gezwungen ist, Banken auf Kosten der Steuer­zahler zu retten, gelöst.

Wir brauchen in Summe viel weniger Risiko bei der Bankenveranlagung; das heißt keine weiteren Kreditvergaben und Haftungsübernahmen für Kreditnehmer schlechter Bonität, eine Trennung von risikoarmem Einlagenkreditgeschäft der Banken und risiko­reichen Spekulationsgeschäften, sprich, Eigenhandel der Investmentbanken wäre an­zuraten, um den Zugriff auf die Spareinlagen der Bürger zu Spekulationszwecken zu verhindern; also ein Trennbankensystem, Trennung in Commercial Banking und In­vestment Banking.

Die Eigenhandelsabteilungen bei Geschäftsbanken sollten generell geschlossen wer­den. Ein generelles Spekulationsverbot für Geschäftsbanken wäre hilfreich, also ein Verbot von Veranlagungen in Derivate und Hebelprodukte, die nicht der Absicherung dienen.

Derivate sind Massenvernichtungswaffen, das darf man nicht vergessen, und sollten bei Geschäftsbanken, die vorwiegend mit dem Geld der Spareinlagen unserer Bürger arbeiten, streng reguliert werden.

Wir müssen zurück zum Kernbankengeschäft, das heißt Aufnahme von Spareinlagen, Vergabe von Krediten, mehr Investitionen in die Realwirtschaft und weniger Investi­tionen in die spekulative Finanzwirtschaft.

Eine Finanztransaktionssteuer für die spekulativen Handelsabteilungen der Invest­mentbanken ist volkswirtschaftlich sinnvoll, und ich hoffe, wir schaffen das. (Bundesrat Mag. Pisec: Dann sind die Banken endgültig hin!)

Persönliche Haftung für Banken und Bankmanager für fahrlässiges Verhalten würde ebenso das Veranlagungsrisiko senken und zu einem stabileren Bankensystem beitra-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 174

gen. Beraterhaftung für Banken, wenn Produktrisiken, zum Beispiel betreffend Fremd­währungskredite, nicht erklärt werden. Persönliche Haftung für Bankmanager, die durch grob fahrlässiges Eingehen von unverantwortlichen Risiken die Sparguthaben unserer Bürger gefährden, bei der Vergabe von Großkrediten an nicht kreditwürdige Institutionen und bei unverantwortlichen, hohen Haftungsübernahmen.

Persönliche Haftung auch für die Manager der Bankenaufsicht und der Rating Agen­turen, wenn sie Banken beste Bonität ausstellen, obwohl das Kreditportfolio nur so von faulen Krediten und Derivatrisiken strotzt.

Wir brauchen eine aktivere Finanzmarktaufsicht und ein Frühwarnsystem für drohende Bankenpleiten. Das heißt, die verpflichtende Erstellung eines präventiven Bankensa­nierungsplans und eines präventiven Konkursabwicklungsplans, um der Finanzmarkt­aufsicht ein frühes Eingreifen zu ermöglichen, bevor die Eigenmittel der Bank unter 5 Prozent Kernkapitalquote fallen, sehen wir als sinnvollen Bestandteil des Risikoma­nagements an. Das ist auf jeden Fall ein guter Schritt.

Zusätzlich brauchen wir aber noch für den Bankenkonkursfall einen Einlagensiche­rungsfonds und einen Bankenpleiteabwicklungsfonds, welche von den Banken selbst gespeist werden. Das heißt, das Bankensystem muss in Zukunft für Pleiten von Ban­ken selbst haften und nicht der Steuerzahler.

Das Wichtigste zu einem echt guten Bankeninsolvenzrecht fehlt aber noch im Geset­zestext und sollte unbedingt ergänzt werden, nämlich dass die Kapitaleigner der Ban­ken und die ehemals gut verdienenden Großgläubiger bei Bankeninsolvenzen primär in die Haft genommen werden und nicht die Steuerzahler.

Die eingeschlagene gesetzliche Richtung hinsichtlich eines stabileren Bankensystems stimmt. Daher stimmen wir dem vorliegenden Bankeninterventions- und -restruktu­rierungsge­setz, dem Bankwesengesetz und dem Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz zu. Ein vertiefendes, echtes Bankeninsolvenzrecht ohne Haftung der Steuerzahler soll­te folgen. – Danke.

17.27


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Frau Bundesminister Dr. Fek­ter. – Bitte, Frau Minister.

 


17.28.00

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Das Gesetz, das hier beraten wird, ist ein Interventions- und Restrukturierungsgesetz, kein eigentliches Bankeninsolvenzrecht. Es ist die erste Stufe. Es ist ein bisschen vergleichbar mit dem Unternehmensreorganisationsgesetz, das wir in Österreich auch kennen, bevor es zum eigentlichen Konkurs kommt. Das heißt, es werden die Banken in die Pflicht genommen, sie müssen Sanierungs- und Abwicklungspläne erstellen – diese Pläne werden von der FMA kontrolliert –, und sie müssen auch klarlegen, wie sie im Falle eines Konkurses den Sanierungsplan ange­hen wollen und welche Maßnahmen sie bei einer signifikanten Verschlechterung der Finanzlage setzen. Sie müssen einen Abwicklungsplan beschreiben, damit auch eine geordnete Abwicklung erfolgen kann, sollte es zu einer Insolvenz kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist hier kritisiert worden, dass die Ab­wicklung gesetzlich noch nicht klar geregelt ist. Das deshalb, weil wir erst im Juni, in der Juni-Euro-Gruppe, diese Pläne beschlossen haben und jetzt unsere Beschlüsse, die ein Bail-in vorsehen, mit dem Europäischen Parlament beraten werden. Das Euro­päische Parlament hat relativ viele Vorschläge.

Und wenn das im Herbst zur Beschlussfassung kommt, dann macht es Sinn, auch das nationale Gesetz gemäß den EU-Vorgaben, die ja unmittelbar vor der Tür stehen, zu beschließen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 175

Daher ist es nichts Verwerfliches, wenn auch ich heute sagen kann, wir werden mit Si­cherheit im nächsten Jahr, Anfang des nächsten Jahres – davon gehe ich aus –, die Insolvenzmechanismen, die auf europäischer Ebene Single Resolution Mechanism hei­ßen, dann dort beschließen.

Neben diesen Bail-in-Regeln – also zuallererst verlieren die Eigentümer einer Bank ihr Geld, bevor der Steuerzahler drankommt, dann verlieren die Besitzer von Bankanlei­hen ihr Geld, dann verlieren die Einleger über 100 000 € ihr Geld und die Einleger bis 100 000 € sind geschützt – müssen wir für die geschützten Einlagen einen nationalen Fonds aufbauen. Dieser ist auch, sage ich jetzt, aus den Bankenabgaben zu speisen. Wir haben in weiser Voraussicht bereits den Zuschlag zur Bankenabgabe zweckge­bunden für solch einen Sanierungsfonds gesetzlich beschlossen und bauen sukzessive Kapital auf, damit wir Geld haben, wenn es zu solch einer Maßnahme käme.

Gleichzeitig – das habe ich hier vor mir liegen – hat die Kommission am 10. Juli – und das ist noch nicht so lange her, das war vorige Woche – eine eigene Verordnung da­rüber vorgelegt, wie denn dann die gemeinsame Abwicklung, also wenn es zur Liqui­dation kommt, europäisch stattfinden soll. Es wird eine Behörde vorgeschlagen, die für alle Banken gelten soll, die dann sozusagen abwickelt.

Es gibt natürlich noch keine Einigung, denn darüber hatten wir noch keine breitere De­batte, aber es soll die Europäische Zentralbank in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde eng eingebunden werden. Es soll kein nationales Veto geben. –Man muss sehen, wie sich das andere Länder vorstellen, ob das sinnvoll ist. Vor allem aber soll es einen eu­ropäischen Abwicklungsfonds geben, der in einem Zeitraum von zehn Jahren aufge­baut wird und in den in etwa um die 0,8 bis 0,1 Prozent der Einlagen sukzessive ein­bezahlt werden, damit dann europäisches Geld vorhanden ist, wenn es zu Abwicklun­gen von Banken kommt.

Das heißt, das Argument, man stimmt deswegen dagegen, weil das, was auf europäi­scher Ebene gerade so intensiv diskutiert wird, noch nicht im Gesetz enthalten ist, kann ich nicht ganz gelten lassen. Das ist nicht ganz seriös, denn wenn etwas auf eu­ropäischer Ebene so in der Zielgerade diskutiert wird, macht es nicht Sinn, ein öster­reichisches Gesetz zu stricken, das wir möglicherweise in drei Monaten novellieren müssen, da es nicht mehr passt.

Die erste Stufe dafür und die Vorstufe dazu haben wir mit dem Restrukturierungsge­setz beschritten. Ich glaube, dass es ein gutes, präventives Konvolut ist. Wir wollen nicht die Pleiten verwalten, sondern wir wollen sie verhindern. Daher war das der erste Schritt, der notwendig war, nämlich präventiv diese Sanierungspläne zu verlangen, damit die Institute sich auch selbst Gedanken darüber machen, wie sie mit einer Schieflage umgehen. Damit signalisieren wir ihnen auch eindeutig, dass sich die Fi­nanzwelt auf Dauer nicht darauf verlassen kann, dass immer der Steuerzahler herhält.

Sehr wohl aber können sich die Sparerinnen und Sparer mit ihren Einlagen bis 100 000 € darauf verlassen, dass sie geschützt sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)

17.34


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 176

17.34.4635. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktauf­sichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherhei­ten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsge­setz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkas­sengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitar­beiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (2438 d.B. und 2514 d.B. sowie 9050/BR d.B. und 9087/BR d.B.)

36. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvor­sorgegesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Immobilien-Investmentfonds­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2007, das Kapitalmarktgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird (2401 d.B. und 2516 d.B. so­wie 9051/BR d.B. und 9088/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen jetzt zu den Punkten 35 und 36 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 35 und 36 ist Herr Bundesrat Pfister. Bitte um die Be­richte.

 


17.35.14

Berichterstatter Rene Pfister: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich komme zum Tagesordnungspunkt 35, zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehörden­gesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobi­lien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Nationalbankgesetz 1984, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskas­sengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters darf ich gleich zum Punkt 36 den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz erlassen wird, bringen.

Der Bericht liegt ebenfalls schriftlich in den Unterlagen auf; ich komme sogleich zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates ebenfalls keinen Einspruch zu erheben.

 



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 177

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.36.48

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einlagen­sicherung, sehr geehrte Frau Bundesministerin, ist sicherlich eine sinnvolle Sache, keine Frage, um Sicherheit zumindest optisch zu gewähren. Aber ob der österreichi­sche – entschuldigen Sie das Wort – Pleitestaat das dann in der Praxis überhaupt be­zahlen kann, ist ein anderes Kapitel. Was aber sicherlich sinnvoll wäre, ist, auch die österreichische Unternehmenslandschaft in der Einlagensicherung mit zu berücksichti­gen, denn das ist bis jetzt nicht der Fall.

Zum Herrn Kollegen Lindinger kurz ein Wort zur Hypo: Ich werde es nie verstehen, wa­rum eine bereits ins Ausland verkaufte Bank wieder zurückgekauft worden ist. Aber bitte, das ist Sache der Bundesregierung. Der Steuerzahler wird nur darunter leiden. Interessant ist aber, dass die meisten Verluste aus Kreditausfällen entstehen. Die meisten Kosten sind übrigens immer die Lohnzusatzkosten. Das ist der Hauptbelas­tungsfaktor einer Company.

Um kurz zur Hypo zurückzukommen: Mit dem Tag, an dem der österreichische Staat gesagt hat: ich, liebe Bank, bin der neue Eigentümer, ich, liebe Kreditkunden, bin der neue Eigentümer!, mit diesem Tag ist die Kreditausfallsrate von 15 Prozent auf 30 Pro­zent hochgeschnellt. Das ist das Image des österreichischen Staates, der österreichi­schen Bundesregierung in Südosteuropa, sprich, der österreichische Staat bringt so­wieso nichts zusammen, ein schlechtes Management wird durch ein noch schlechteres abgelöst. – Das muss einem auch zu denken geben.

Jetzt darf ich einmal in den Punkt 35 einsteigen. Hintergrund ist wieder die Finanzkrise, Hintergrund ist wieder 2007. Auch dieses Gesetz kommt spät, aber doch. Es geht um Basel III, um die Eigenkapitalbestimmungen für die systemrelevanten Banken, um die­se sicher zu machen. Ob sie damit wirklich sicher werden, ist nämlich ein anderes Ka­pitel, denn die Basis der Eigenkapitalquote ist die Bilanzsumme. Je höher die Bilanz­summe, desto geringer ist die Quote. Das heißt, je mehr Sparvolumen gegeben wird – aber Sparvolumen ist für den Multiplikatoreffekt wichtig, um Kredite zu vergeben –, desto geringer ist die Kernkapitalquote.

Das widerspricht sich eigentlich und ist spiegelverkehrt zum Wirtschaftswachstum. Je größer das Wirtschaftswachstum, desto geringer ist die Verschuldungsquote – also ge­nau umgekehrt –, und das genau spiegelverkehrt trifft für das Basel-III-Abkommen zu. Es ist also nicht ganz logisch. Es ist eigentlich ein Placebo-Abkommen, nicht sinnlos, aber in der Praxis hilft es nicht viel. Warum hilft es in der Praxis nicht viel? – Weil sich durch dieses Basel -III-Abkommen die Kredite wieder für die österreichische Wirtschaft verteuern.

Die Kredite verteuern sich, weil das Eigenkapital, das hinterlegt werden muss, um Kre­dite zu vergeben, natürlich von der Bank verzinst werden muss. Diese Zinsen werden dem Kreditnehmer aufgerechnet. Also das ist sicherlich nicht zielführend und erhöht vor allem die Kreditkosten für die Kreditnehmer. Der Spread zwischen dem Leitzinssatz und dem Kreditzinssatz liegt heute schon bei über 3 oder 4 Prozent. Das ist viel zu hoch, das kann sich ja keiner leisten und keiner verdienen.

Ein Punkt ist auf jeden Fall abzulehnen, nämlich diese berühmten Staatsanleihen. Ich sehe überhaupt nicht ein, warum diese Staatsanleihen, diese Refinanzierung des ös­terreichischen Pleitestaates, immer auf Kosten der österreichischen Wirtschaft erfolgen


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sollen. Das Risiko wird mit null Prozent gewichtet: Da gibt es kein Risiko, der österrei­chische Staat wird immer alles zurückzahlen. – Wer’s glaubt, wird selig!

Aber in der Praxis wird es so gehandhabt: null Prozent Risikogewichtung für Staatsan­leihen, daher auch keine Gewichtung des Eigenkapitals. Das wird nicht gefordert. Es ist ganz klar, dass sich die Banken lieber die Staatsanleihen aussuchen, obwohl sie keine Rendite abwerfen, als dass sie den Unternehmern Kredite zur Verfügung stellen. Denn darum geht es: Wir brauchen mehr Kredite, wir brauchen mehr Kreditfinanzie­rung der österreichischen Unternehmer.

Zusammengefasst: Es ist daher wichtig, den Unternehmen mehr Unabhängigkeit vom Bankensystem zu gewährleisten, das mehr zu trennen, damit sie sich innenfinanzieren können und nicht dauernd durch externe Finanzierung, die sie ja ohnehin nicht bekom­men oder die viel zu teuer ist. Daher fordern wir – wir Freiheitliche, die FPÖ pro Mittel­stand, die freiheitliche Wirtschaft Wien – die steuerliche Entlastung für den entnomme­nen Gewinn.

Wir fordern einige Maßnahmen, um das Eigenkapital zu stärken, wie die steuerliche Entlastung für den nicht entnommenen Gewinn und einen Investitionsfreibetrag für in­vestitionsfördernde Maßnahmen, den die Wirtschaftspartei ÖVP seit Jahren abge­schafft hat. Wir fordern einen Verlustrücktrag, damit sich Unternehmen auch in schlechtem Umfeld aus eigener Kraft behaupten können, wie in Deutschland. Das sind alles Maßnahmen, die es in anderen Ländern schon längst gibt, in Österreich nicht – alles abgeschafft, Belastung, Belastung und nochmals Belastung.

Wir Freiheitliche wollen einen funktionsfähigen, tüchtigen, leistungsorientierten Mittel­stand, aber nicht mit dieser Bundesregierung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.42


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Zwazl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.42.42

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Mittelstand in Österreich ist tüchtig, also das brauchen wir nicht zu hinterfragen. (Bundesrat Dr. Madejski: Geld kriegen sie keines! Tüchtig sind sie eh!)

Das vorliegende Paket an Gesetzesänderungen dient in erster Linie der Umsetzung von Basel III. Wesentlich sind die schärferen und korrekteren Eigenkapital- und Liquidi­tätsvorschriften für die Banken, um den Finanzmarkt zu stabilisieren, die Krisenresis­tenz zu erhöhen und damit das Risiko für die Steuerzahler zu minimieren.

Eine große Herausforderung war und ist es, dass sich das Basel-III-Regelwerk in erster Linie an international tätige Banken richtet. Wir haben in Österreich andere Strukturen. Wir haben einerseits eine hohe Anzahl an klein- und mittelständischen Unternehmen, andererseits Banken, deren Fokus auf der Finanzierung unserer Regionalwirtschaft liegt.

Unsere Bankenstruktur ist in den Regionen eng mit der regionalen Wirtschaft verbun­den. Wir haben in Österreich über 800 Banken mit 75 000 Beschäftigten. Diese in allen Regionen vertretenen, überwiegend kleineren und mittleren Institute bilden eine we­sentliche Säule dafür, dass unsere Wirtschaft funktioniert.

Wir wissen, dass 86 Prozent unserer Betriebe nur bis zu zehn Mitarbeiter haben, und 13 Prozent beschäftigen zwischen zehn und 99 Mitarbeiter. Daher ist es sehr wichtig, die österreichischen Strukturen und Geschäftsmodelle einzubringen, damit auch die heimische Regionalwirtschaft finanziert werden kann.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 179

Da gilt auch unserem EU-Abgeordneten Othmar Karas Dank, der sich sehr bemüht hat und maßgeblichen Anteil daran hat, dass entsprechende Verbesserungen erreicht wur­den.

Wir haben die KMU-Finanzierung sichergestellt. Im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission waren keinerlei Erleichterungen für Kredite an unsere KMUs vorgesehen. Mit der Letztversion ist erreicht worden – und das solltest du dir auch anschauen –, dass für Kredite an KMUs das Risikogewicht von derzeit 75 Prozent auf 54 Prozent he­rabgesetzt und die Schwelle, bis zu der die Vergünstigung gilt, von 1 Million € auf 1,5 Millionen € angehoben wurde.

Gleichzeitig haben wir unsere Bankenstruktur erfolgreich in die Verhandlungen einge­bracht. Wir haben vielfach Beteiligungen am Zentralinstitut, Minderheitsbeteiligungen in dezentralen Sektoren und beispielsweise einen Haftungsverbund der Sparkassen. Da haben wir in vielen Fällen erreicht, dass diese wechselweisen Beteiligungen das Eigen­kapital der Bank nicht schmälern.

Ebenso können unsere kleinen Banken, deren Anfangskapital unter dem an sich gel­tenden Mindesterfordernis von 5 Millionen liegt, ihr Geschäft weiterhin fortführen, so­fern ihr einmal erreichtes Anfangskapital nicht unterschritten wird.

Eine weitere Maßnahme mit Bedeutung ist, dass grundsätzlich die Verpflichtung be­steht, eine vom operativen Geschäft unabhängige Risikomanagementabteilung mit di­rektem Zugang zu den Geschäftsleitern einzurichten. Wir haben auch erreicht, dass dies nur für Kreditinstitute gilt, die über 1 Milliarde € Bilanzsumme haben. Alles andere hätte zu einer wesentlichen Verteuerung für unsere kleinen Banken und somit auch wieder zu einer Verteuerung für uns Kunden geführt.

Insgesamt kann zur Umsetzung in Österreich gesagt werden, dass kleinere und mitt­lere Bankinstitute nicht unnötig benachteiligt werden und die Erhaltung der Finanzie­rungsmöglichkeiten von KMUs gewährleistet bleibt.

Wir sprechen immer von der Kreditklemme, auch heute haben wir das schon wieder gehört. Das muss man schon ein bisschen differenzierter sehen. – Schade, dass du (in Richtung des den Sitzungssaal verlassenden Bundesrates Mag. Pisec) hinausgehst. (Bundesrat Mag. Pisec: Ich komme gleich wieder!) – Da ist meine Rede schon wieder vorbei.

Das muss man schon ein bisschen differenzierter sehen. Einerseits ist die Nachfrage unserer Unternehmen nach Krediten etwas zurückhaltend. Warum? – Weil unsere Betriebe ein bisschen vor Neuinvestitionen zurückscheuen, weil wir immer kürzere Zyk­len haben. Manchmal haben die Unternehmer dann eben nicht so viel Vertrauen in die Zukunft wie früher.

Frau Finanzminister, deshalb ist mein Appell und auch meine Bitte, dass es vielleicht doch möglich ist, wieder Investitionsanreize zu setzen, zum Beispiel eine Investitions­zuwachsprämie. Ich traue mir das auch zu sagen: vielleicht einen Sanierungsbonus, was auch immer, damit unsere Betriebe wieder etwas mehr investieren.

Der zweite wichtige Bereich ist nun einmal die Eigenkapitalausstattung der kleineren und mittleren Unternehmen. Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren mit der Frage, wie man Anteile privater Kapitalgeber möglichst unbürokratisch, aber gleichzeitig relativ si­cher umsetzen kann. Zuletzt haben mediale Berichte und die Bürgerinitiative aus Nie­derösterreich für breites Aufsehen zum Thema Crowdfunding gesorgt.

Wir haben im Niederösterreichischen Landtag ein regionales Crowdfunding-Konzept eingebracht, erarbeitet von Werner Groiß, das ist ein Steuerberater aus Niederöster­reich. Wir haben gesagt, dass wir das auf dieser Plattform bis zu 100 000 € ermögli­chen, da gibt es keine Prospektpflicht. Jetzt ist ab dem 22. Juli sogar auf 250 000 € er-


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höht worden, was mich freut. Das heißt, dass wir damit für unsere Betriebe ein Mezza­ninkapital schaffen, und dieses Mezzaninkapital gilt bei den Banken und bei Förder­stellen als Eigenkapital. Somit wird es den Betrieben ermöglicht, Investitionen zu täti­gen, und zwar bis zu 750 000 €.

Ich denke, das ist ein toller Anreiz, und da sieht man auch, wie wichtig es ist, dass wir zusammenarbeiten. Es ist kein alternatives Finanzierungsmodell, es ist ein ergänzen­des Finanzierungsmodell. Wir geben den Banken damit die Chance, den Unternehmen Kredite geben zu können. Ich bin jetzt seit über 30 Jahren selbständig. Es ist schon immer so: Wenn ich einen Kredit will, brauche ich auch die Bonität, muss die Bank auch den Glauben in mein Unternehmen haben können.

Ich bedanke mich, dass man mit diesem Regelwerk auf unsere österreichischen Struk­turen Rücksicht genommen hat. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr euch überlegt, was man machen könnte, damit die Betriebe leichter zu Krediten kommen, anstatt alles schlechtzureden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrätin Mühl­werth: Dann dürft ihr eben nicht immer alles ablehnen!)

17.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.50.14

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Es wurde bereits sehr vieles gesagt, zwar noch nicht von allen, aber ich werde mich trotzdem kurz fassen.

Die Umsetzung von Basel III wurde, glaube ich, in Österreich sehr moderat gemacht. Wir glauben auch, dass es von Bankenseite keine größeren Schwierigkeiten geben wird. Viele der Institute erfüllen die Bedingungen bereits, und es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass der Eigenkapitalanteil, also die Kapitalquote, steigt.

Trotzdem ist es eine Tatsache, dass es zu einer mangelnden Kreditvergabe durch die Banken für die Realwirtschaft kommt. Wir haben also dieses sinkende Wachstum, die Jahreswachstumsrate der Unternehmenskredite ist von August 2012 bis April 2013 von 3,4 Prozent auf 0,8 Prozent zurückgegangen. Das gibt es also, und da müssen Maß­nahmen gesetzt werden. Meiner Meinung nach sind sie so, wie sie derzeit gemacht werden, unzureichend.

Dieser doch sehr aufsehenerregende Fall von Heini Staudinger ist ja durch alle Medien gegangen. Ich muss zugeben, ich bin wahrscheinlich befangen in dieser Angelegen­heit. (Bundesministerin Dr. Fekter: Marketingweltmeister ist der!) – Ja, das ist ja nicht schlecht, oder?

Ich bin in dieser Richtung befangen, an seiner Photovoltaikanlage bin ich seit vielen Jahren beteiligt. Es braucht sicherlich Instrumente in diese Richtung, auch um das Ver­trauen entsprechend aufzubauen. Dass das auf Landtagsseite teilweise umgesetzt wird  (Bundesrätin Zwazl: Aber ein anderes, nicht das Staudinger-Modell! Es ist schon ein bisschen anders, weil du musst schon den Anlegern sagen, worauf sie sich da einlassen!) – Staudinger hat den Anlegern klar gesagt, worauf sie sich einlassen. Es gibt auch bei Betrieben dieser Größe die Möglichkeit, sich diesen Betrieb anzuschau­en, ganz persönliche Vertrauensverhältnisse aufzubauen.

Ich denke, es ist für die Bürger, die Bürgerinnen draußen schon schwer verständlich, wenn die Finanzmarktaufsicht in dieser Form ausrückt. Man jagt die Kleinen und lässt die Großen laufen. Das würde ich auch als grobe Bevormundung empfinden. (Bundes­rätin Zwazl: Es gibt Konzepte, die er machen könnte, aber er will nicht! Es gibt das Genussscheinmodell, das könnte er machen! – Bundesministerin Dr. Fekter: Genos­senschaftsmodell! – Ruf bei der ÖVP: wenn da etwas schief geht!)


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 181

Ich halte das auch für eine Bevormundung der Investoren, die wirklich auf regionaler Ebene, auf Basis eines persönlichen Vertrauensverhältnisses, Geld geben, um eben die Regionalwirtschaft zu stützen, um zum Beispiel Projekte im Bereich alternative Energien und so weiter, wie es ja auch immer wieder geschieht, entsprechend zu un­terstützen. Das sollte viel unbürokratischer und einfacher möglich sein als derzeit. Ich denke, daran sollte im Sinne der Regionalwirtschaft wirklich gearbeitet werden. Vor Ort, wo es eben solche Vertrauensverhältnisse gibt und wo die Menschen die Möglich­keit haben, sich das tatsächlich anzuschauen und entsprechend zu investieren, sollte das möglich sein.

Ich glaube, da ist man übers Ziel hinausgeschossen, nämlich mit der Maßnahme, ent­sprechend einzuschreiten. Andererseits ist man auch unter dem Ziel geblieben: Wie viel waren das? 100 000 €? 150 000 €? Das in diesem Rahmen zu beschränken, ist zu wenig. Den Rahmen sollte man erweitern, die Bürokratie hintanhalten und das Vertrau­en vor Ort entsprechend stärken.

In diese Richtung hat es einen Gesetzesvorschlag der Bürgerinitiative gegeben, und es hat sich uns nicht wirklich erschlossen, warum man dem nicht nähergetreten ist.

Ich denke, gerade für die Regionen ist das ein Weg, den Menschen das Vertrauen zu­rückzugeben. Sie können sich tatsächlich in der Region verankern, dort investieren und damit innovativen Projekten, Start-ups und so weiter ermöglichen, sich zu entwickeln.

Dass Dinge auch schiefgehen werden, ist klar. Das ist aber auch im großen Rahmen so. Auch dort haben viele Menschen viel Geld verloren – mündelsichere Anlagen und so weiter. Da ist auch sehr viel Geld verloren gegangen. Da gilt es auch, Vertrauen zu­rückzugewinnen. Vielleicht ist gerade der lokale, regionale Weg der bessere, um das Vertrauen wieder aufzubauen. Es sollte in unser aller Interesse sein, in diese Richtung auch weiter zu überlegen. (Beifall bei den Grünen.)

17.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster ist Herr Bundesrat Lampel zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.56.04

Bundesrat Michael Lampel (SPÖ, Burgenland): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Da schon sehr viel über das ganze Paket gesagt wurde, werde ich mich relativ kurz fassen.

Basel III stellt ganz einfach die Reaktion auf die von der weltweiten Finanz- be­ziehungsweise Wirtschaftskrise ab 2007 offengelegten Schwächen der bisherigen Ban­kenregulierung dar. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass das globale Bankensystem un­genügend qualitativ hochwertiges Eigenkapital besaß. Daher wird unter Basel III ver­stärkt auf die reinste Form von Eigenkapital, das sogenannte Kernkapital, fokussiert.

Die heute zu beschließende Regierungsvorlage setzt daher Basel III entsprechend der österreichischen Strukturen im nationalen Recht um. Ziel ist es, in Banken die Qualität und Quantität von Kapital anzuheben und die Liquidität zu verbessern.

In der Regierungsvorlage sind aber auch Maßnahmen zu Gläubigerschutz und Insti­tutsaufsicht enthalten, genauso wie Maßnahmen zur Stärkung der Finanzmarktstabi­lität, wobei die Finanzmarktaufsicht, die Oesterreichische Nationalbank und das Fi­nanzministerium das überwachende Finanzmarktstabilitätsgremium bilden.

Des Weiteren werden die Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates der Bankinstitute erhöht, die Vergütungsregelungen und deren Anreizstrukturen von einem eigenen Ausschuss überwacht und sollten so gestaltet sein, dass sie nicht zu riskan­tem Geschäftsverhalten verleiten.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 182

Mit dieser Gesetzesvorlage, die an die österreichische Bankenstruktur angepasst wur­de, werden positive Auswirkungen – höhere Finanzmarktstabilität und geringere Kri­senanfälligkeit – erwartet. Das Vertrauen der Anleger wird nachhaltig gesichert und da­mit das Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler minimiert.

Der Fall Staudinger wurde angesprochen. Ich hoffe nur auf entsprechenden Anleger­schutz. Wie schaut es dann mit dem Anlegerschutz aus, wenn etwas passiert?

Geschätzte Damen und Herren! Ich habe mich kurz gehalten, weil schon vieles gesagt wurde. Meine Partei wird diesen Gesetzesvorlagen auf jeden Fall zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.58


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Für­linger zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.58.40

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Ich bitte von vornherein alle um Nachsicht, dass ich mich außertourlich zu Wort melde.

Frau Kollegin Reiter, ich will das nicht ganz unwidersprochen stehen lassen: Sie waren noch nicht Mitglied des Hauses, als vor einigen Monaten Staatssekretär Schieder hier war und das Thema Staudinger schon einmal angesprochen wurde.

Es ist ja nicht so, dass wir hier in Österreich eine Anlegerkultur wie beispielsweise in Amerika haben, wo einer sagt: Okay, wenn ich da 200 Dollar, 500 Dollar einsetze, dann habe ich sie eben eingesetzt. Wenn sie weg sind, sind sie weg, das ist meine Eigenverantwortung. – Das ist ja bei uns nicht so. Dank der EU und unserer Konsu­mentenschutzgesetzgebung muss der Anleger um jeden Preis geschützt werden.

Was geschieht, wenn Herr Staudinger – ich wünsche es ihm nicht – die Insolvenz an­meldet? – Ich sage Ihnen, was geschehen wird: Zumindest zehn der 100 geschädigten Anleger werden kommen und sich nicht damit abfinden, dass sie im Konkurs eine Quote bekommen. Sie werden fragen: Wen können wir jetzt finden, der dafür verant­wortlich ist?

Das haben wir auch in den von Ihnen zitierten Fällen erlebt. Letztlich hat es geheißen: Wo war denn die Republik? Wo war denn die Finanzmarktaufsicht mit allen ihren Ins­trumentarien, die sie hatte? (Präsident Todt übernimmt wieder den Vorsitz.)

Was ist dann geschehen? – Amtshaftungsklagen haben wir bekommen. Was war dann? – Der Staat, der Steuerzahler hatte zu entschädigen.

Regional ist gut, aber warum ich mit meinen Steuern für einen Waldviertler Unterneh­mer zahlen muss, wenn die Anleger geschädigt sind, das müssen wir irgendwem ein­mal erklären! Das müssen wir allen Oberösterreichern, allen Vorarlbergern, aber auch den Wienern irgendwann einmal erklären, warum sie das tun sollen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Daher muss eines klargelegt werden: Wenn der Anlegerschutz in der Form praktiziert wird, dann kann das Unternehmerrisiko und das Veranlagungsrisiko, bitte, nicht auf den Staat abgewälzt werden. Daher: klare Regeln! Ohne klare Regeln, an die sich auch ein Herr Staudinger wird halten müssen, wird das nicht funktionieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 183

18.00


Präsident Reinhard Todt: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Bundesrat Dörfler.

 


18.00.44

Bundesrat Gerhard Dörfler (FPÖ, Kärnten): Es wird ein sehr kurzer Redebeitrag sein. – Hohes Präsidium! Frau Bundesminister! Staudinger ist ein kleines Problem. Das viel größere ist – ich habe hier aktuelle Zahlen –, dass die gigantischen Bankhäuser die Volkswirtschaften überfordern!

Wenn Sie sich anschauen, dass das Bruttoinlandsprodukt in Großbritannien 1 541 Mil­liarden im Jahr 2011 ausmachte und die größte englische Bank eine Bilanzsumme von 1 968 Milliarden hat; oder wenn wir nach Deutschland gehen: Bruttoinlandsprodukt 2 643 Milliarden, die Deutsche Bank hat eine Bilanzsumme von 2 164 Milliarden; dann weiter nach Italien: Bruttoinlandsprodukt 1 565 Milliarden, die UniCredit hat eine Bilanz­summe von 920 Milliarden; Spanien: Bruttoinlandsprodukt 1 049 Milliarden, Santander, die größte Bank, 1 252 Milliarden – dann macht mir der kleine Staudinger überhaupt keine Sorgen. Wir haben das Problem, dass die Banken zu groß geworden sind!

Wenn es nicht gelingen wird, die Finanzhäuser wieder auf ein Maß zurückzuführen, dass Volkswirtschaften Pleiten überhaupt aushalten können, dann ist es wurscht, ob es die Hypo ist, ob es die Kommunalkredit ist, ob es die ÖVAG ist oder ob es früher die BAWAG war. Wir müssen erstens Instrumente finden, dass Banken wieder durch­schaubar sind, und werden zweitens diese Wahnsinnsgrößen wieder in den Griff be­kommen müssen – nicht sollen, sondern müssen! Da habe ich lieber ein paar kleine Staudingers, die werden wir schon aushalten können. Aber diese großen Bankhäu­ser – bitte, wenn die Deutsche Bank ins Schwanken kommt, dann wünsche ich Frau Merkel viel Glück, und uns Europäern dazu!

Das ist die Aufgabe! Ich komme aus dem Bankgeschäft. Die kleine Raiffeisenbank vor Ort kennt ihren Kunden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie kennt ihren Kunden und hat eine Verantwortung von Mensch zu Mensch. Es gibt viele Mitarbeiter in Banken, die auf Provision Produkte verkaufen und gar nicht wissen, was sie verkaufen. Das ist in Wirklichkeit ein Problem: dass es heute nach wie vor faule Giftprodukte im Banken- und Geldanlagenbereich gibt, wo junge Menschen ihr Geld verdienen wollen mit Pro­visionen, dazu angehalten werden, ihre schlechten Gehälter, die Bankeinsteiger heute haben, aufzufetten mit Produkten, die nichts auf dem Markt verloren haben.

Das sind die großen Herausforderungen! Zerbrechen wir uns nicht über Staudinger den Kopf, sondern zerbrechen wir uns den Kopf darüber, wie diese gigantischen Fi­nanzhäuser, die den Volkswirtschaften über den Kopf gewachsen sind, wieder in den Griff zu bekommen sind! Wir Kärntner haben gelernt, was eine Hypo anrichten kann. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

18.03


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kru­sche. – Bitte.

 


18.03.34

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Ganz kurz noch zu Ihnen, Frau Zwazl! Sie haben auch sehr wortreich betont (Bundesrätin Zwazl: Sehr knapp!), dass gerade für die Unternehmer gesichert ist, dass es auch durch lokale Banken zu keiner Kredit­klemme kommt und dass das alles so gut funktioniert.

Ich melde mich jetzt als steirischer Mandatar deswegen ganz kurz zu Wort, weil ich sehr betroffen bin über die Meldung, die ich soeben erfahren habe: dass die viel ge­rühmte und viel gelobte Übernahme der ALPINE-Baustellen in der Steiermark und der 550 ALPINE-Mitarbeiter durch Hinteregger in Salzburg geplatzt ist, weil die Steiermär­kische Sparkasse es verweigert hat, eine Vorfinanzierung für die Baustellen in Höhe von 20 Millionen zu gewährleisten. So sieht die Realität aus! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Zwazl: Das waren wieder Äpfel und Birnen! – Gegenrufe bei der FPÖ.)

18.04



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 184

Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Ge­setz erlassen wird, das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden und das Beteiligungsfondsgesetz aufgehoben wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.06.0837. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfondsgesetz 2011 ge­ändert werden (2399 d.B. und 2515 d.B. sowie 9089/BR d.B.)

38. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 – FinStrG-Novelle 2013) (2405 d.B. und 2518 d.B. sowie 9090/BR d.B.)

39. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (2440 d.B. und 2519 d.B. sowie 9052/BR d.B. und 9091/BR d.B.)

40. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (2409 d.B. und 2520 d.B. so­wie 9092/BR d.B.)

41. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das Verteilungsgesetz Bulgarien geändert werden (2437 d.B. und 2521 d.B. sowie 9093/BR d.B.)


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 185

42. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Notenwechsels, welcher zum am 15. Sep­tember 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Ab­kommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinde­rung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abge­ändert wurde (2362 d.B. und 2522 d.B. sowie 9094/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 37 bis 42 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 37 bis 42 ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um die Be­richte.

 


18.07.28

Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Finanz­ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Investmentfonds­gesetz 2011 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses, dem Bericht über den Be­schluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird, die Finanzstrafgesetz-Novelle 2013.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses, dem Bericht über den Be­schluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wer­den.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses, dem Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 186

Ich komme zum nächsten Bericht des Finanzausschusses, dem Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das Vertei­lungsgesetz Bulgarien geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme zum letzten Bericht in diesem Paket, dem Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Re­publik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplo­matischen Notenwechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Pro­tokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen abgeändert wurde.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme daher auch gleich zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, erstens gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und zweitens dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu er­teilen.

Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Pisec. Ich erteile es ihm.

 


18.10.59

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Zuseher auf ORF III! Aufgrund der Fülle der Gesetze habe ich mir erlaubt, zwei Tagesordnungs­punkte herauszunehmen, einerseits dieses Investmentfondsgesetz und zuletzt das Dop­pelbesteuerungsabkommen mit Singapur.

Dieses Investmentfondsgesetz habe ich zwei-, dreimal lesen müssen, bis ich es richtig verstanden habe. Da muss man wirklich zwischen den Zeilen lesen, worum es hier eigentlich geht. Es geht darum – das ist wieder Ursache und Wirkung, kommt wieder aus der Finanzkrise 2009 –, dass die Investmentfonds, und hier die prämienbegüns­tigte Zukunftsvorsorge, zu wenig Rendite erwirtschaften. Warum erwirtschaften sie zu wenig Rendite? – Weil sichere Anlagen wie die Anleihen zu wenig Rendite abwerfen, da sie alle von der EZB künstlich subventioniert werden durch zu niedrige Zinsen. Das ist der Hintergrund.

Jetzt erwirtschaften sie zu wenig Rendite. Es ist gewünscht, den bisherigen 40-prozen­tigen Aktienanteil auf 60 Prozent zu erhöhen, weil in den letzten zwei Jahren die Prä­mienbegünstigung staatlicherseits zurückgefahren wurde. Das heißt, das Risiko wird jetzt wieder auf den Investor, auf den Veranlager, auf die Veranlagung abgewälzt. Der Staat hält sich heraus, er sagt: Ja, wir wollen wieder zocken, es geht wieder los!

Das ist mir nicht ganz verständlich, weil solche Gesetze immer zu spät kommen. Wer sich mit dem Kapitalmarkt beschäftigt – und da sind wir gleich bei der zweiten Wirt­schaftsbaustelle in Österreich, einerseits dem Kreditmarkt, den wir jetzt abgehandelt haben, der ja leider nicht funktioniert; auf der anderen Seite ist es der Kapitalmarkt, der


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auch nicht funktioniert. Was ist der Kapitalmarkt? – Der Kapitalmarkt ist in erster Linie die Börse, die Börse, wo sich Unternehmen Eigenkapital holen oder eben Fremdka­pital, Fremdkapital in Form von Anleihen oder Eigenkapital in Form von Aktien.

Es ist also gewünscht, dass hier mehr Rendite erzielt wird durch einen höheren Ak­tienanteil. Aber wir alle wissen, höhere Rendite heißt nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste. Verluste, die hier sicherlich getragen werden müssen! Es kommt Jahre zu spät, wenn man diesen Aktienanteil erhöhen wollte, denn bekanntlich dauert die Ak­tienhausse schon drei, vier Jahre, und der Zyklus liegt normalerweise zwischen fünf und acht Jahren. Der nächste Crash, möchte ich nicht sagen, aber die nächste Delle nach unten kommt in kürzester Zeit!

Da hat es vor Kurzem schon ein Enforcement gegeben, als von Ben Bernanke gesagt worden ist: Wir hören auf mit Quantitative Easing, wir ziehen die Geldflutung zurück. – Schon ist es hinuntergegangen! Also sobald auch nur Ansätze da sind, die Geldmenge zurückzufahren, geht es hinunter. Daher würde ich solche Gesetze sicherlich ableh­nen. Wir brauchen das nicht mehr, es ist nicht gewünscht.

Ein Beispiel, wie man es nicht macht, zeigt – um es kurz zu erwähnen – die AVZ-Stiftung in Wien. Die Stiftung hatte ein Vermögen von 1,7 Milliarden €. Das Ganze, auch ein Produkt der nicht bereinigten Bankenlandschaft in Österreich, wurde ins Aus­land verkauft, weil im Ausland immer alles besser als in Österreich ist – Globalisie­rungswahn Ende der neunziger Jahre! 1,7 Milliarden € wurden praktisch anteilsmäßig nach Deutschland verkauft, die Deutschen haben es wieder nach Italien verkauft, dort hängt es jetzt. Abgewirtschaftetes Land Italien, wie wir alle wissen; genauso abgewirt­schaftet die AVZ-Stiftung im Eigentum – im ehemaligen Eigentum, denn die haben ja alles verloren – der Stadt Wien! Heute ein Wert von nicht einmal 100 Millionen €, da­mals von 1,7 Milliarden €, innerhalb von zehn Jahren abgewirtschaftet – ein Ergebnis der Volatilität auf den Märkten.

Man sollte sich also davor hüten, hier zu investieren. Daher lehnen wir dieses Gesetz ab.

Punkt zwei: Singapur. Singapur ist ein hochinteressantes Land, denn Singapur ist das Tor zum asiatischen Markt. Es ist ein Tor für österreichische Exporteure, weil das prak­tisch die Eintrittslizenz ist für Indonesien, für Malaysia, für Thailand, für die südostasia­tischen Staaten, aber – und das ist das Interessante – seit Neuestem auch für China! Denn Singapur möchte Hongkong den Rang ablaufen in der Konvertierbarkeit der chi­nesischen Währung Yuan.

China, bekanntlich die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt nach den USA, möchte wegkommen vom Euro, möchte wegkommen vom US-Dollar, möchte diversifizieren und möchte den Yuan als Geschäftswährung nach und nach durchsetzen. Das heißt, ein österreichischer Exporteur wird zukünftig oder möglicherweise in den nächsten Jahren in die Verlegenheit kommen, seine Produkte verkaufen zu können, aber dafür Yuan akzeptieren zu müssen. Dies geht über die Konvertierungsstelle Singapur.

Selbstverständlich bemühen sich europäische Länder auch darum – Österreich natür­lich nicht! Das brauche ich gar nicht zu erwähnen, der Zug geht bei uns sicherlich vor­bei. China hat europäischen Ländern Besuche abgestattet, Island und vor Kurzem der Schweiz, und ein viel beachtetes Freihandelsabkommen mit der Schweiz unterzeich­net. China hat sich extra ein Nicht-EU-Land, ein Nicht-Euro-Land aussuchen wollen, weil es glaubt, dass dort besser gewirtschaftet wird als in dieser ganzen European State Crisis, die uns allen schon – entschuldigen Sie, Frau Ministerin – zum Halse he­raushängt.

Es geht auch anders, das zeigt die Schweiz. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Schweiz bemüht sich auch um einen Finanzplatz für die Umwechslung des Yuan. Das ist nicht


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so uninteressant, das ist wichtig, denn China ist bekanntlich die Nummer zehn – oder elf, genau genommen – der österreichischen Außenhandelsstatistik, in Deutschland die Nummer drei, und ist sicherlich ein interessanter Handelspartner für die österreichische Exportwirtschaft. Darauf sollte man sich konzentrieren: wer ist hier interessant?, viel­leicht mit der Schweiz doch mehr Kontakte aufnehmen, mehr nach Zürich fahren und nicht immer nach Brüssel.

Daher ist in diesem Sinne das Doppelbesteuerungsabkommen abzulehnen und zu überlegen, Singapur als interessanten Fokus in den Blickpunkt zu nehmen und als An­regung zu verstehen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.17


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm dieses.

 


18.17.52

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pisec, irgendwie vermisst man deine Expertisen, wenn man da oben sitzt und nicht herunten sein kann. Man gewöhnt sich auch an deine Reden und deine Expertisen um das Finanzsystem, das Weltfinanzsystem, insbesondere den Untergang des Finanzsystems und den Un­tergang unseres Finanzsystems. (Bundesrätin Zwazl: Aber wir leben ja noch! – Weite­re Zwischenrufe.) Yuan rein, Euro raus wahrscheinlich, und Ausstieg aus der EU! (Bun­desrat Kneifel: Ein Weltuntergang!)

Singapur freut mich jetzt doch. (Bundesrätin Mühlwerth: Das war jetzt ein bisschen zu hoch! Ich verstehe das schon!) Normalerweise, Kollege Pisec, geht es bei Doppelbe­steuerungsabkommen immer darum, die zu versenken, denn bei Doppelbesteuerungs­abkommen geht normalerweise das Bankgeheimnis mit den Bach hinunter – was na­türlich nicht stimmt und ein Nonsens ist!

Aber ich habe natürlich auch mitbekommen, dass wir wieder zocken, insbesondere wieder zocken beim Investmentfondsgesetz. Man muss aber doch sagen, dass wir ein­fach versuchen, diese Zukunftsvorsorge attraktiver zu machen, und dass wir Versiche­rungen und betriebliche Vorsorgekassen verpflichten, die Kunden beim Abschluss die­ser Verträge besser über Kosten, Veranlagungspolitik und maßgebliche Rechnungs­grundlagen zu informieren. Ich denke, das ist auch eine wesentliche Verbesserung.

Das jetzt gleich mit „Crash“ und „Delle“ zu bezeichnen ist schon ein bisschen weit her­geholt. Ich hätte gute Lust – in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit halte ich mich aber kurz –, das Ganze über die Veranlagungsvorschriften zu erörtern, insbesondere auch, wenn es bei der Veranlagung um Menschen geht, die schon in der Nähe des Pen­sionsalters sind, dass man hier einfach Grenzen zieht und vorsichtiger wird. Natürlich, auf der anderen Seite heißt das, wenn in diesem Altersbereich nicht mehr spekulativ angelegt werden kann, dass vielleicht auch die Rendite nicht so hoch ist.

Aber es wurde einfach Vorsorge getroffen, um Crash und Delle zu vermeiden, Kollege Pisec, und das ist entscheidend. Wir wollen Crash und Delle ausscheiden und sind wirklich froh, wenn wir für diesen Bereich eine Lösung finden.

Die Frau Ministerin damit zu belangen ist natürlich auch an den Haaren herbeigezo­gen, denn das wurde sehr lange vor ihrer Zeit beschlossen. Sie ist nicht verantwortlich dafür!

Ich gebe dir aber recht, dass wir mit dieser Zukunftsvorsorge insgesamt nicht zufrieden sind. Die Performance ist nicht so, wie wir das wollten, als wir es damals zu guten Zei­ten in der Finanzwirtschaft beschlossen haben, und eine Lösung, die für alle zufrie­denstellend ist, werden wir in diesem Bereich wohl auch nicht finden. Das gebe ich gerne zu. Aber wir arbeiten daran, und zwar ohne Crash und Delle, Herr Kollege!


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Ganz kurz zum Finanzstrafgesetz: Es wurde jetzt auch eingefügt, dass man gemein­nützige Arbeit verrichten kann. Es wird eine EU-Richtlinie beispielsweise im Hinblick auf Übersetzungen und Fahndungsmöglichkeiten umgesetzt.

Zum Katastrophenfonds möchte ich kurz auch etwas sagen, weil das meiner Meinung nach auch ein wichtiger Punkt für unsere Feuerwehren und insbesondere für den Bun­desfeuerwehrverband im Hinblick auf die Beschaffung von Ersatzgeräten und Mate­rialien aus der Feuerschutzsteuer und aus den Anteilen der Einkommen‑ und Körper­schaftsteuer ist. Wir schaffen mit dieser Gesetzesänderung die Möglichkeit, die Förde­rung auf 95 Millionen hinaufzuschrauben, für 2013 sind zusätzliche Zweckzuschüsse in Höhe von 3,9 Millionen und für 2014 von 1,3 Millionen vorgesehen.

Der Bundesrat hat im April ein viel beachtetes Hearing abgehalten, in dem es nicht nur um die Performance bei der internationalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen ging, sondern auch um das Feuerwehrwesen in Österreich, das, wie wir wissen, hoch entwickelt ist. – Eine der Forderungen in diesem Forderungskatalog der Bundesfeuer­wehren war auch die Erhöhung der Subvention, und diese wird jetzt tatsächlich auf 95 Millionen € erhöht. Manchmal kommt etwas schneller, als man denkt, und dafür ein herzliches Dankeschön im Namen der österreichischen Feuerwehren an die Frau Bundesministerin! Das ist der Applaus der Feuerwehren! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend ein Satz zu den Änderungen im Bundesbuchhaltungsagenturgesetz: Sie ermöglichen der Buchhaltungsagentur des Bundes, Leistungen im Rechnungswesen nicht nur für die Bundesverwaltung zu erbringen, sondern auch außerhalb der Bundes­verwaltung für ausgegliederte Rechtsträger des Bundes sowie für Länder, Städte und Gemeinden. Ich denke, das ist praktikabel und wird sich deshalb bald größter Beliebt­heit erfreuen.

Meine Fraktion wird diesen Materien inklusive dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur selbstverständlich gerne die Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.23


Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Reiter. Ich erteile ihr dieses.

 


18.23.04

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Meine Damen und Herren! Ich werde nicht zu allen Punkten Stellung nehmen, sondern möchte nur die beiden Punkte herausnehmen, zu welchen wir eine ablehnende Einstellung haben und daher dem An­trag nicht zustimmen werden.

Erstens handelt es sich dabei um Tagesordnungspunkt 37 betreffend die Zukunftsvor­sorge: Diese dritte Säule, die private Pensionsvorsorge, die staatlich subventioniert wird, ist nicht gerade ein Erfolgsprojekt. Immerhin haben 1,6 Millionen Menschen der­zeit eine private Pensionsvorsorge, bereits jeder vierte Kunde hat seinen Vertrag aber ruhend gestellt, also keine Prämien mehr eingezahlt. Jetzt versucht man, das Ganze wieder in Schwung zu bringen. Wir sehen das so, dass man hier auch über staatliche Subventionen Geld in ein System pumpt, das wir alle mitsammen nicht einfangen kön­nen.

Man muss sich vor Augen halten, in welcher Lage der normale Konsument ist. Man sieht sich 22 verschiedenen Versicherungsunternehmen und fünf Kapitalanlagegesell­schaften, die private Zukunftsvorsorge anbieten, gegenüber. Diese müssen jetzt für mehr Transparenz sorgen, und die Informationspflichten werden verbessert. – Ich möchte aber den Konsumenten sehen, der da wirklich den Durchblick hat und der nicht


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doch in dem Vertrauen zugreift und investiert, dass das auch noch staatlich subven­tioniert ist, und dann vor der Situation steht, dass es hier eine negative Performance gibt!

Wir meinen, es wäre das Beste, dieses System auslaufen zu lassen. Die Grünen wa­ren eigentlich immer gegen die steuerliche Förderung der privaten Pensionsvorsorge und wurden nicht davon überzeugt, diese Einstellung zu ändern. – Wir lehnen aus die­sem Grund diese Novelle ab.

Noch ein Wort zu Singapur: Das Doppelbesteuerungsabkommen wird an die OECD-Richtlinie herangeführt. Die Datenabfrage auf Anfrage ist nun möglich, aber eigentlich ist laut Betrugsbekämpfungsabkommen mit Drittstaaten der automatische Datenaus­tausch jetzt der neue Standard, und in diese Richtung sollte es auch gehen. Insofern geht uns dieses Abkommen nicht weit genug, und wir werden es aus diesem Grund auch ablehnen. (Beifall bei den Grünen.)

18.26


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lin­dinger. Ich erteile es ihm.

 


18.26.25

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Herr Kollege Mayer hat schon einen großen Bogen geschlagen und auch Kollegen Pisec bereits kommentiert. Ich möchte das noch ein bisschen ausweiten, denn die Voraus­sage, dass der nächste Börsencrash schon in den nächsten Jahren kommt, Kollege Pisec, würde ich unter Wahrsagerei oder Ähnlichem einreihen! Ich meine, man soll nicht etwas hervorrufen, was wir mit Gesetzen zu verhindern beziehungsweise zu ver­meiden versuchen. – Verhindern kann man es ja nicht, aber man kann versuchen, es zu vermeiden, und darum ist beim Investmentfondsgesetz diese Änderung betreffend die verpflichtende Information der Kunden eingeführt worden, und das ist auch gut so.

Zum Finanzstrafgesetz möchte ich nur sagen, dass ich nicht verstehe, dass von den Freiheitlichen keine Zustimmung gegeben wird, weil es nun die Möglichkeit im Ver­waltungsbereich gibt, flüchtige Personen zur Fahndung auszuschreiben. Das ist ein wesentlicher Bestandteil, dass wir der Finanzstraftäter einmal habhaft werden, deren unsteten Aufenthalt ausforschen und vielleicht den einen oder anderen in Österreich zur Einvernahme bringen können. – Darum ist es wichtig, dass wir diese Novelle be­schließen.

Geschätzte Damen und Herren! Der Beschluss, das Finanzausgleichsgesetz und das Katastrophenfondsgesetz zu ändern, hat weitreichende Folgen. Es ist dies ein sehr wichtiger Beschluss.

Ich würde das Gesetz fast als Feuerwehrgesetz im weiteren Sinn bezeichnen, denn es betrifft die Feuerwehren, und die Bundesregierung hat hier als Feuerwehr reagiert. Wir alle haben die Bilder aus dem Land Steiermark von Murenabgängen und Überflu­tungen etwa in den Gemeinden St. Lorenzen und Trieben noch gut in Erinnerung, und man hat jetzt den Katastrophenfonds mit 16,7 Millionen € aufgestockt, um das Land Steiermark bestens zu unterstützen.

Auch die Bilder der Überschwemmungen entlang der Donau und im gesamten Bundes­gebiet und der vielen katastrophalen Situationen etwa in Taxenbach vor einigen Wo­chen im heurigen Jahr 2013 haben wir noch gut in Erinnerung, und wir beschließen schon heute die Aufstockung des Katastrophenfonds um 47,5 Millionen.

Folgendes zu betonen ist mir auch ganz wichtig, weil hier gesagt wurde, dass die Bun­desregierung betreffend Alpine nicht reagiert: Gerade deshalb schaffen wir heute hier für


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die Bauwirtschaft mit 276 Millionen an Wohnbauförderungsmitteln, womit 14 000 leist­bare Wohnungen errichtet werden können, einen Vorzieheffekt im Wohnbau. Wenn man diese 276 Millionen hinzurechnet, kann man sagen, dass fast eine Milliarde in die Bauwirtschaft investiert wird. Und das braucht die Bauwirtschaft auch! Eine Milliarde ist laut Auskunft der Gewerkschaft Bau-Holz wirksam für 17 000 Arbeitsplätze, die damit gesichert werden.

Von der Bundesregierung wurde also sehr rasch reagiert, was dazu beiträgt, dass es im Bereich der Bauwirtschaft einen Investitionsschub gibt, um die Bauwirtschaft und insbesondere den Wohnbau anzukurbeln, der sehr arbeitsplatzintensiv ist, weil dabei nicht die großen Baumaschinen zum Einsatz kommen.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Bundes­buchhaltungsagentur wird es anderen Rechtsträgern, die nicht dem Bund angehören, wie Gebietskörperschaften, Ländern, Städten und Gemeinden, ermöglicht, sich eben­falls dieser Agentur zu bedienen. Auch weitere Kooperationen sollen gemäß diesem Gesetz nicht ausgeschlossen werden, und das ist gut so.

Zum Thema Singapur: Wir wissen, dass die FPÖ immer gegen alle Doppelbesteue­rungsabkommen ist, und es hätte mich gewundert, wenn heute diesbezüglich einmal eine Zustimmung gekommen wäre! Aber wir warten trotzdem auf den Tag, an dem die FPÖ einem Doppelbesteuerungsabkommen einmal zustimmt, damit wir zu unseren Steuern kommen, die uns in Österreich zustehen.

Wir Sozialdemokraten werden allen vorliegenden Gesetzen die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

18.32


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Fek­ter. Ich erteile es ihr.

 


18.32.28

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich möchte mich zur Zukunftsvorsorge äußern, weil das hier auch mehrmals zur Sprache kam.

Es ist richtig, dass das Produkt „Private Zukunftsvorsorge prämienbegünstigt“ durch die Turbulenzen auf dem Finanzmarkt selber in Turbulenzen geraten ist, dass aber 1 600 000 Menschen in Österreich dieses Ansparprodukt haben. In Anbetracht dessen kann man nicht so einfach sagen, dass wir das auslaufen lassen und diese Menschen im Stich lassen. Das ist nicht unsere Position, ganz im Gegenteil: Wir haben uns be­müht, entsprechend zu reagieren und dieses Produkt flexibler zu gestalten, damit die­jenigen, die privat für ihre Pension und für ihre Zukunft vorsorgen, auch die Möglichkei­ten, die der Markt derzeit bietet, besser nützen können.

Sie wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es nicht mehr so einfach ist, zu sagen: Mit Anleihen ist man auf der sicheren Seite – seit Griechenland gilt das nämlich nicht mehr –, und mit Aktien geht man ein totales Risiko ein. – In den letzten Monaten hat man nämlich nur mit Aktien verdienen können. Daher muss man Progno­sen den Fachleuten überlassen und das Ganze flexibler gestalten.

Dieses Produkt haben überwiegend Versicherungen verkauft. Dieses ist in den Flä­chenverkauf gegangen, und es wurden für den Verkauf sehr hohe Provisionen bezahlt, die nicht transparent dargestellt wurden.

Daher war es mir ein Anliegen, erstens die Kapitalgarantie beizubehalten, denn wenn es die Kapitalgarantie nicht mehr gäbe, dann würde sich das nicht mehr von einem normalen Wertpapierdepot unterscheiden. Zweitens wollte ich, dass wir Transparenz auch im Hinblick darauf bekommen, wie veranlagt und wie das Geld ausgegeben wird,


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 192

und drittens ging es mir darum, dass diejenigen, die einen Vertrag abschließen, auch wissen, wie viel Provision derjenige erhält, der ihnen dieses Produkt anbietet und ihr Berater ist.

Ich glaube, dass wir damit die gesamte Zukunftsvorsorge verbessern konnten und dass wir zumindest auf die derzeitige Situation des Marktes reagieren konnten, indem betreffend die Versicherungen, die einen Großteil dieser Produkte verkaufen, rechtzei­tig vor Auslaufen der ersten Produkte – diese befinden sich jetzt zehn Jahre vor dem Auslaufen – eine Novelle zum Beschluss kam.

Es war bisher möglich, nach der Mindestlaufzeit von zehn Jahren umzusteigen. Wenn man ausgestiegen ist, also das Geld herausgenommen hat, gab es zwar einen be­günstigten Steuersatz, aber eine Steuerpflicht. Jetzt haben wir in diesem Gesetz veran­kert, dass, wenn man auf ein anderes Produkt umsteigt, das wieder „Zukunftsvorsorge“ heißt, keine Steuerpflicht anfällt, weil man ja in der Zukunftsvorsorge bleibt.

Ich möchte hier aber ganz deutlich sagen: Ob sich ein Umstieg lohnt oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Es können auch Altverträge enorm günstig sein, wenn beispiels­weise ein fixer Zinssatz zugesagt wurde. Das sollte man nicht leichtfertig aufgeben und auf ein vermeintlich besseres, neueres Produkt umsteigen. Ich meine, da muss man sich im Einzelfall ganz genau beraten lassen.

Ich habe bei all diesen Verhandlungen immer das Wohl der Sparer im Auge gehabt, die ihr Erspartes für die Zukunft weglegen. Ich muss aber auch auf den Kapitalmarkt in Österreich schauen. Ich darf die Institute, die diese Produkte sehr breit verkauft haben, nicht durch ein zu enges Korsett in Schwierigkeiten bringen. Andererseits soll der Kapi­talmarkt hier auch unterstützt werden, denn das Geld soll ja nicht ins Ausland wandern.

All diese Überlegungen haben zu dieser Novelle geführt, und ich bin sehr zufrieden, dass sie jetzt noch vor dem 1. August beschlossen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

18.37


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und ein weiteres Gesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Ju­li 2013 betreffend eine Finanzstrafgesetz-Novelle 2013.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 und ein weiteres Gesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 193

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Ju­li 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Besatzungsschädengesetz und wei­tere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Abänderung des diplomatischen Noten­wechsels, welcher zum am 15. September 2009 unterzeichneten Protokoll zugehörig ist, mit welchem das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen ab­geändert wurde.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Ar­tikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erhe­ben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

18.42.1243. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird (2439 d.B. und 2475 d.B. sowie 9053/BR d.B. und 9095/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir kommen zum 43. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.

 


18.42.36

Berichterstatter Michael Lampel: Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den ge­genständlichen Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 194

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


18.43.19

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal und zu Hause! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsschuldenausschuss, wie er bisher genannt wird, wird jetzt in Fiskalrat umbenannt und mit ein paar Aufgaben mehr versehen, weil eine EU-Verordnung dieses verlangt. Positiv ist ja immerhin, dass man nicht gleich ein neues Gremium geschaffen hat, sondern man es einmal geschafft hat, ein bestehen­des umzubenennen.

Aber mit der weiteren Vorgehensweise bin ich nicht mehr so einverstanden. Ihr werdet wieder sagen, wir suchen das berühmte Haar in der Suppe. Kollege Perhab wird wie­der herausstapfen und sagen, das ist aber nur ein kurzes Haar, das du gefunden hast. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Tatsache ist, dass wir die Besetzung kritisieren.

Was soll dieser Fiskalrat können? – Zum Teil Dinge, die der Staatsschuldenausschuss bis jetzt auch schon gemacht hat. Das Vertrauen in der Bevölkerung stärken: Das war, glaube ich, auch schon Aufgabe des Staatsschuldenausschusses, jetzt ist es eben Auf­gabe des Fiskalrates.

Was sind noch Aufgaben des Fiskalrates? – Empfehlungen zu mittelfristigen Budget­zielen – auch das ist nicht wirklich etwas Neues –, Empfehlungen zum Anpassungs­pfad zu ebendiesen Zielen, darauf zu schauen, dass die Regeln eingehalten werden, sowie die Überwachung der Haushaltspläne.

Das ist ja grundsätzlich auch in Ordnung. Dafür ist ein Staatsschuldenausschuss da, und auch wenn er Fiskalrat heißt, ändert es nichts daran. Allerdings muss man schon sagen: Wir sind, was das Einhalten oder Nichteinhalten von Regeln anbelangt, ein we­nig gebrannte Kinder. Man braucht sich nur anzuschauen, was in der EU passiert ist, nämlich diese No-Bailout-Klausel, man darf keine Staatsschulden von anderen Staaten übernehmen.

Was ist daraus geworden? – Wir haben Haftungen übernommen, wo wir nur hoffen können, dass sie niemals schlagend werden, weil sie unser Budget bei Weitem über­steigen würden und wir das niemals bezahlen könnten. Wir haben uns da ein Fass ohne Boden geschaffen. Auch beim Staatsschuldenausschuss hat es mit der Einhal­tung der eigenen Regeln auch nicht immer so geklappt. Man hätte ja auch da mehr Haushaltsdisziplin gebraucht, was die Vorsitzenden ja durchaus gefordert haben, aber es ist halt nicht gemacht worden.

Schauen wir uns jetzt an, wer in den Fiskalrat entsandt wird. Sechs Mitglieder darf die Bundesregierung benennen. Bei der derzeitigen Konstellation der Bundesregierung kann man sich an zwei Fingern ausrechnen, dass es drei Rote und drei Schwarze sein werden.

Dann dürfen die Bundeswirtschaftskammer und die Bundesarbeiterkammer je drei Mit­glieder entsenden. Das sind wieder drei Schwarze und drei Rote. Dann gibt es noch die Vorsitzenden des Städtebundes, des Gemeindebundes und der Landeshauptleute­konferenz, die allerdings kein Stimmrecht haben. Auch die sind parteipolitisch zuorden­bar, möchte ich anmerken. Das heißt also, hier ist eine richtig hübsch rot-schwarze Koalition, die sich so quasi selber kontrolliert. (Zwischenruf des Bundesrates Stadler.)


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Ich will jetzt gar nicht so weit gehen, wie das seinerzeit einmal Minister Edlinger getan hat, und sagen, dass es mir so vorkommt, als ob man den Hund bittet, auf die Knack­wurst aufzupassen. Ganz so arg sehe ich es jetzt nicht.

Aber da gibt es etwas, das uns wirklich nachhaltig gestört hat, wobei ich nicht verstehe, warum man das im Gesetz nicht ändern konnte. Wir haben es auf jeden Fall gefordert. Ich bin mir nicht sicher, ob die Grünen nicht einen ähnlichen Antrag gestellt haben, nämlich dass wenigstens ein Mitglied jeder Partei aus dem Hauptausschuss des Natio­nalrates dabei sein kann.

Das fände ich gut, denn es soll ja auch Leute geben, die eine etwas andere Sicht der Dinge haben, als sie die Bundesregierung hat. Verschiedene Meinungen beleben im­mer das Geschäft und führen manchmal auch zu neuen Erkenntnissen und dann auch in letzter Konsequenz vielleicht auch zu einer etwas anderen Vorgehensweise.

Also wir finden es wirklich sehr bedauerlich, dass dieses Gremium jetzt von Ihnen so besetzt ist, wie es besetzt ist. Wir hätten uns da eine etwas innovativere und auch kreativere Lösung gewünscht. Das ist der Grund, warum wir diese Vorlage ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.47


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster ist Herr Bundesrat Perhab zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


18.48.00

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, Frau Kollegin, ich werde aus Zeitgründen eher relativ kurz unsere Position darstellen. (Heiterkeit der Bundes­rätin Mühlwerth.) Du hast es schon erwähnt, es ist ja nichts anderes als eine terminge­mäße Erfüllung – bis 31. Oktober – dieser Two-Pack-Regelung der Europäischen Union.

Wir stehen ja unter einem gewissen Zeitdruck, denn heute haben wir ja die letzte Sit­zung. Ich denke, die erweiterten Befugnisse dieses Fiskalrates haben nur sekundär mit der Zusammensetzung zu tun; denn es ist ja unbestritten, dass zum Beispiel der jet­zige Vorsitzende des Noch-Staatsschuldenausschusses, Professor Felderer, außer Obligo ist in der Beziehung, was seine Expertise anlangt. Ich denke, er hat uns auch schon gute Dienste geleistet und dieses Gremium wird auch in Zukunft weisungsfrei agieren. Da bin ich mir hundertprozentig sicher und das ist auch so vorgesehen.

Für mich viel wichtiger ist – und das ist auch der Hauptgrund dafür, warum meine Frak­tion natürlich zustimmt –, dass wir endlich – und das muss ich betonen – unsere Staats­schulden in den Griff bekommen. Sehr wichtig ist meiner Meinung nach auch, dass die­ser Konsolidierungspfad bis 2016, den unsere Finanzministerin begonnen hat, auch in Zukunft fortgeführt werden wird und wir dieses hehre Ziel in naher Zukunft erreichen.

Letzten Endes stehen wir ja im Herbst vor einer Entscheidung. Ich denke, es ist eine wichtige Entscheidung der österreichischen Bevölkerung, ob wir dieses Ziel erreichen sollen. Ich glaube, das ist nur mit einer Finanzministerin möglich, die von der Österrei­chischen Volkspartei gestellt wird. – Glück auf! (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei der ÖVP.)

18.49


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Reiter. Ich erteile es ihr.

 


18.49.55

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Es stimmt und ist ja auch schon angerissen worden, dass wir mit der Zusammensetzung des Fiskalrates nicht ganz ein-


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verstanden sind. Als ganz überzeugte Parlamentarier hätten wir uns gewünscht, dass der Budgetdienst des Parlaments in diesem Gremium zumindest eine beratende Stim­me erhält, damit das Organ des Parlaments frühzeitig alle Informationen erhält und ei­nen besseren Überblick bekommt. Da ging uns eben der entsprechende Abänderungs­antrag nicht weit genug. Aus diesem Grund werden wir das ablehnen.

Allerdings möchte ich auf etwas hinweisen, das ich gut finde: dass die Finanzaus­gleichspartner den Fiskalrat um Übernahme von Aufgaben ersuchen können. Als Salz­burgerin würde ich mir wünschen, dass das auch in Anspruch genommen wird. (Bun­desrat Kneifel: Eine Sisyphusarbeit!) – Ja, aber ich glaube nicht, dass es in anderen Ländern so viel besser ausschaut oder die Lage sich so viel klarer darstellt als in Salz­burg. Aber ich glaube, das sollte von den Finanzausgleichspartnern auch entsprechend genützt werden.

Das würde ich mir zumindest erhoffen, um hier eine andere Qualität der Arbeit zu er­reichen. Das finde ich positiv, und ich hoffe, wie gesagt, dass das zumindest von Salz­burg und vielleicht auch von anderen Ländern entsprechend genutzt wird. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Mag. Schreyer.)

18.51


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindinger. Ich erteile es ihm.

 


18.51.50

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Kollegin Reiter, Sie haben in Ihrem Debattenbeitrag erwähnt, dass der Budgetdienst des Parlaments nicht berechtigt ist, an den Sitzungen teilzunehmen. Gerade das wurde hier eingebracht, dass nämlich der Budgetdienst des Parlaments an jeder Sitzung des Fiskalrates mit beratender Stimme teilnehmen kann, und die Oesterreichische Nationalbank. Das ist auch der Grund da­für, Frau Kollegin Mühlwerth, dass nicht alle Parteien teilnehmen; sondern das ist eben ein Expertenrat, so sehe ich das, von Expertinnen und Experten von Finanzausgleichs­partnern, von den Sozialpartnern, vom Budgetdienst des Parlaments und von der Na­tionalbank.

Da nehmen jene teil, die auch die Verantwortung tragen, damit man das beeinflussen kann, damit man die Staatsschulden planmäßig in den Griff bekommen und verringern kann, damit da die Haushaltsregeln überwacht werden können. Das sind der Bund, die Länder und die Gemeinden, die das beeinflussen können. Aber sie sind auch berech­tigt, dort ihre Stimme zu erheben, damit auch jeder gut vertreten ist.

Aus diesem Grund werden wir dieser Vorlage zustimmen und werden dieser Umbe­nennung und dieser Erfüllung der EU-Verordnung mit Oktober die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

18.53


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


18.53.51

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! EU-Vorgabe war es, ein unabhängiges Kontrollgremium zu schaffen, und zwar unabhängig von jenen, die die Budgets beschließen. Nun haben wir mehrere Möglichkeiten gehabt. Andere Länder haben beispielsweise die For­schungsinstitute oder die Statistik gewählt.

Ich habe gesagt: Wir haben einen funktionierenden Staatsschuldenausschuss. Der ist als unabhängiges Gremium konzipiert, zugegebenermaßen sozialpartnerschaftlich be­setzt. Aber dort sitzt niemand, der parlamentarisch ein Budget beschließt. Und es wäre


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ja auch eine Unvereinbarkeit, wenn jene, die das Budget beschließen, Abgeordnete, plötzlich in diesem Gremium säßen. Das heißt, es würde Ihnen allesamt niemals ein­fallen, die Kontrolle durch den Rechnungshof nur deshalb zu akzeptieren, weil Abge­ordnete im Rechnungshof sitzen. Niemandem würde das einfallen! Sondern jeder sagt: Natürlich sitzen dort Experten und keine Politiker.

Genauso ist es mit dem Fiskalrat. Die Budgethoheit liegt im Parlament und nicht in den Ministerien, auch nicht im Finanzministerium, muss ich sagen. Ich bin angewiesen darauf, ob es hier eine Beschlussfassung gibt. Daher können nicht jene, die beschlie­ßen, auch gleichzeitig in dem unabhängigen Gremium sitzen. Das wollte ich einmal hier klargestellt haben. Ich habe das auch im Finanzausschuss klargestellt, denn da gibt es Missverständnisse.

Selbstverständlich respektiere ich das Interpellationsrecht des Hohen Hauses. Selbst­verständlich ist mir bewusst, dass es auch Informationen aus diesem Gremium heraus an das Hohe Haus geben muss. Daher haben wir ja diese beratende Stelle aufgenom­men, jemand vom Budgetdienst soll dort als Experte mit dabei sein. Das ist kein Poli­tiker, das ist ein Beamter. Und gleichzeitig, meine Damen und Herren, können Sie die Fiskalratsmitglieder in jeden Ausschuss als Experten laden, Sie können jederzeit von dort Informationen verlangen.

Natürlich gibt es Informationspflichten des Fiskalrates. Das wird auch öffentlich publi­ziert, und es ist in unserem höchsten Interesse, dass publiziert wird, dass wir den Kon­solidierungspfad gemäß den EU-Vorgaben auch entsprechend einhalten.

Wir sind derzeit noch im Überwachungsmechanismus wegen eines übermäßigen Defi­zits. Wir sind aber schon unter 3 Prozent. Wir müssen es noch einmal unter 3 Prozent unterschreiten, und ich habe höchstes Interesse daran, dass wir da rasch herauskom­men, um unseren eigenen Gestaltungsraum nicht zu verlieren.

Der Fiskalrat muss in Hinblick auf die Vorgaben einiges neu beachten. Daher sind auch die Aufgaben erweitert worden. Und weil es sich ja um das gesamtstaatliche De­fizit handelt, haben wir selbstverständlich auch die Länder und Kommunen miteinge­bunden, auch sie können sich an diesen Fiskalrat wenden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.57


Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Finanzministerin.

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.58.1844. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AWG 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) (2408 d.B. und 2487 d.B. sowie 9054/BR d.B. und 9101/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir kommen nun zum 44. Punkt der Tagesordnung.

Wir verabschieden uns von der Frau Finanzministerin Dr. Fekter und wünschen ihr ei­nen schönen Sommer und begrüßen in unserer Mitte den Herrn Bundesminister für Umwelt – Lebensminister, sage ich jetzt einfach. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Bitte um den


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 198

Bericht.

 


18.58.54

Berichterstatter Richard Wilhelm: Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Der Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor; ich kom­me daher zur Antragstellung.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Madejski. Ich erteile es ihm.

Ich hoffe, ich habe den Namen richtig ausgesprochen. (Bundesrat Dr. Madejski – auf dem Weg zum Rednerpult –: Dass das einer beim ersten Mal schafft, das ist wirklich unglaublich, Herr Präsident, danke! – Beifall des Bundesrates Mag. Himmer.)

 


18.59.24

Bundesrat Dr. Herbert Madejski (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Mi­nister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegen! Österreich ist im Be­reich der Abfallwirtschaft beispielhaft in Europa. Das muss man neidlos anerkennen. Seit vielen, vielen Jahren arbeitet Österreich daran, und wir sind einzigartig auf diesem Gebiet.

Zum Beispiel, um nur einige Zahlen zu nennen:

In Österreich werden 10 Kilogramm Elektroschrott pro Person pro Jahr gesammelt. Das EU-Ziel, nicht die Empfehlung, wären im Augenblick 4 Kilogramm. Das heißt, Ös­terreich hat dieses Ziel um zirka 150 Prozent bei Weitem überschritten.

In Österreich landet knapp 1 Prozent des Abfalls auf den Deponien, in Deutschland 24 Prozent – auch interessant –, in Frankreich 33 Prozent und in Tschechien fast 40 Prozent. Dazu muss man aber sagen, dass genau diese Staaten interessanterweise zumindest einen teilweisen Wettbewerb und nicht einen Quasi-Monopolisten haben.

Österreich hat eine Recycling-Quote von 69 bis 70 Prozent. Sie steigt jedes Jahr ein wenig, immer weniger, aber immerhin trennt ein riesiger Teil der Bevölkerung den Müll.

Wir Österreicher haben eigentlich in Europa alles erfüllt. Wir haben sehr viel mehr ge­macht, als von uns verlangt wird. Ich habe im Ausschuss einiges von den Beamten er­fahren, die übrigens – das muss ich auch dazusagen – sehr sachlich und informativ auf meine Fragen geantwortet haben. Ich war das erste Mal in diesem Gremium. Ich war bisher in einem anderen Gremium, im Wiener Landtag, wo es ein bisschen anders zu­geht. Ich war sehr angenehm über das Klima im Ausschuss überrascht. Und ich war angenehm über die Informationsdichte, die ich dort von den Beamten bekommen habe, überrascht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dort wurde mir gesagt, seit zehn Jahren bemüht sich die Europäische Union, in diesem Bereich etwas zu unternehmen. Jetzt, nach zehn Jahren, droht sie offensichtlich bezie­hungsweise Österreich hat plötzlich Angst, dass es diesbezüglich eine Kommissions­klage geben könnte. Und schwupps, wir sind schon wieder die Musterschüler in der EU! Und zwar interessanterweise gerade wir, die es im Augenblick gar nicht so not­wendig hätten, spielen hier den Musterschüler.

Ich darf Herrn Minister Dipl.-Ing. Berlakovich, da ich seine Rede gelesen habe, zitieren. Mehr Unterlagen habe ich in der Eile nicht gefunden, aber solche Reden sind natürlich sehr aufschlussreich. Und von Herrn Dipl.-Ing. Berlakovich, dem Herrn Minister, habe ich mir unter anderem Folgendes herausgeschrieben, er hat in seiner Rede gesagt:


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 199

„  hat wirklich intensiver, langer Verhandlungen bedurft, weil nämlich ein bewährtes System“ – bewährtes System! – „zu reformieren war. Das System ist eingespielt, das System funktioniert (), aber aufgrund der EU-Vorgaben macht es schon auch Sinn, dass mehr Wettbewerb hineinkommt.“

Herr Minister, ich bin auch gegen Monopolbetriebe. Das ist überhaupt keine Frage. Wenn man es sich leisten kann und wenn man Alternativen hat, dann ist man auf jeden Fall, vor allem wenn man mit der Wirtschaft konform geht, gegen Monopolbetriebe. Je­doch Wettbewerb nur des Wettbewerbs willen durchzuführen, der eigentlich aus unse­rer Sicht, wenn ich mir das durchlese, niemandem etwas bringt, ist ein bisschen kühn und wäre in dieser Eile wahrscheinlich gar nicht notwendig gewesen.

Das ist unsere Meinung, aber: Wer hat schon etwas davon? – Mir ist sehr wenig aufge­fallen. Mir ist nur ein Abgeordneter der ÖVP aufgefallen, ich kenne sie noch nicht alle, aber ich glaube, Herr Ing. Schultes war das. Das war ganz interessant. Er hat nämlich in seiner Rede als Erstes einen Abänderungsantrag vorgelesen und sofort danach hat er gesagt:

„Das war der Text des Abänderungsantrages. Wenn irgendeiner hier im Hohen Haus das verstanden hat, dann gratuliere ich ihm.“ – Also das ist auch eine sehr offene Aus­sage. Wie vielen er gratulieren konnte, das weiß ich nicht. Das ist nicht überliefert, das wird er selber wissen.

Und dann hat er noch etwas sehr offen gesagt. Das ist erstaunlich. Er hat nämlich ge­sagt:

„Es geht nicht um wirklich sehr viel.“ Es geht um eine Spur Wettbewerb. „Die EU ver­langt es von uns, die Gemeinden wünschen es sich, die Bürger auch.“

Also ich bin nicht sehr überzeugt davon, dass das so ist. Dass die EU das verlangt, das glaube ich schon. Das ist überhaupt keine Frage. Aber dass das die Bürger, die Gemein­den und die Kommunen, wirklich alle, wollen, wenn man sich Stellungnahmen anschaut, Herr Minister, das glaube ich wirklich nicht. (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig.)

Kollege Schultes hat aber noch etwas gesagt. Kollege Schultes war der Einzige, der uns sogar vorgerechnet hat, was uns das bringen wird. Das ist erstaunlich, weil ich nicht weiß, wo er die Zahlen herhat, aber Sie werden mir das dann sowieso erklären.

Er hat nämlich gesagt:

Es wird eine Kostensenkung geben, wahrscheinlich auch eine Kostentransparenz. Die Senkungen werden zirka 20 Millionen € für die Kommunen und daher für die Bürger ausmachen, und es wird billiger.

Das mag sein. Ich kann diese Zahl nicht realisieren, nicht verifizieren. Ich kenne sie nicht. Die wird schon irgendwo herkommen. Aber wenn man diese Zahl als real an­nimmt und die Haushalte in Österreich in Relation setzt, dann wären das 4 € Ersparnis pro Haushalt im Jahr oder 33 Cent pro Haushalt im Monat. Also so eine große Er­sparnis, glaube ich, wird das auch nicht sein.

Folgendes ist interessant: In dieser Gesetzesänderung kommt die Müllvermeidung überhaupt nicht vor, obwohl die EU, von der wir ja schon sehr viel angenommen ha­ben, diese Müllvermeidung als Priorität in der Abfallwirtschaft festgelegt hat. Sie kommt in dieser Novelle beziehungsweise in dieser Änderung nicht vor.

Im Ausschuss wurde mir auch auf Fragen geantwortet. Gibt es Kostenvorteile für Kon­sumenten? – Es hat geheißen: eigentlich nicht. Da ist ein schönes Beispiel gekommen. Wenn man einen Käse mit einem neuen Verpackungsmaterial macht, welches ökologi­scher ist, dann wird alles eingepreist. Das wissen wir sowieso alle. Das wird einge­preist. Der Konsument hat nichts davon, vielleicht die Natur, keine Frage, aber der


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Konsument hat nichts davon. Aber das langfristige Ziel ist etwas anderes. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) – Aber keine Kostensenkung. – Das langfristige Ziel ist in Wirklichkeit das Senken der Lizenzgebühren für Verpackungen. Durchaus ver­nünftig, aber es ist ein sehr langfristiges Ziel, wo wir jetzt noch gar nicht wissen, wie es weitergeht.

Experten befürchten, dass in Wirklichkeit die Restmüllquote in Österreich steigen und nicht sinken wird. Warum? – Weil eine Erhöhung der Abgeltung für Restmüll ins Haus steht – das steht hier drinnen – und viele vielleicht gar nicht mehr großes Interesse da­ran haben, Abfall zu vermeiden, zu trennen, zu recyceln, wenn es sowieso für den Restmüll wesentlich höhere Abgeltungen geben wird.

Und wie, meine Damen und Herren, präsentiert der zuständige Herr Bundesminister diese Änderung? – Ich habe gedacht, jetzt lese ich Ihre Rede durch und werde wirklich kompetent erfahren, was Sie wollen und was die Koalition will. Die Enttäuschung war relativ groß bei mir, denn Sie, Herr Minister, haben in Ihrer fast dreiminütigen Rede fast nur gedankt. Mir ist es wie bei einem Erntedankfest vorgekommen. Bei einem Ernte­dankfest im Herbst bedankt man sich bei den Bauern, bedankt man sich bis zum lieben Gott, damit alles reinkommt. (Bundesrat Mag. Himmer: Da hat er noch gar nichts ge­sagt!) Sie haben ein politisches Erntedankfest veranstaltet. Sie haben nämlich zirka 30 Prozent Ihrer Redezeit mit Danksagungen, insgesamt waren es sechs, verbracht. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.) – Es war schön. Selbstverständlich.

Aber eigentlich habe ich mir zum Gesetz Inhalte erwartet. Ich habe erwartet, dass Sie ein bisschen etwas über die Zielsetzungen und so weiter sagen. Das ist leider nicht ge­kommen.

Meine Damen und Herren! Die SPÖ hat hier eher gedämpft agiert. Sie haben nur eine ein bisschen andere Sichtweise zu dieser Materie. Da darf ich den Kollegen Weninger, glaube ich, heißt er (Bundesrat Füller: Ja, so heißt er!), zitieren, nur einen Satz, die Sichtweise der SPÖ zu dem Gesetz:

Am allerwichtigsten war, nicht in die Liberalisierungsfalle zu tappen, wo private Anbie­ter in Zukunft per Gesetz gezwungen werden – das alleine ist schon eine Diktion der SPÖ: „gezwungen werden“; da freut sich jeder Unternehmer, Gesetze sind schon wich­tig, aber: „gezwungen werden“? –, damit es nicht zur befürchteten Vielfalt kommt.

Also das ist eine ein bisschen andere Sichtweise der SPÖ. Offensichtlich haben Sie sie aber geändert.

Meine Damen und Herren! Schlussendlich: Das Mehrwegsystem kommt in dem Ent­wurf überhaupt nicht vor, kommt dank SPÖ und ÖVP nicht vor. Die Novelle entspricht keineswegs ökologischen Zielsetzungen. Und aus diesem Grund werden wird dieser Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes nicht zustimmen, da es in dieser Eile ein Husch-Pfusch-Gesetz war. Man hätte zumindest ein bisschen warten können und, wenn schon, eine Wettbewerbsmöglichkeit finden können, sodass alle etwas davon ha­ben, und nicht nur, dass wir der EU gefällig sind. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.09


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pog­litsch. Ich erteile es ihm.

 


19.09.12

Bundesrat Christian Poglitsch (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Sehr geehrter Herr Bundesrat Madejski! Also ganz habe ich nicht verstanden, was Sie jetzt vom Rednerpult aus von sich gegeben haben. Sie haben jetzt sehr wortreich, muss ich sagen, 10 Minuten lang


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 201

hier vor uns gesprochen, aber ich habe nicht herausgehört, warum Sie das Gesetz ei­gentlich ablehnen wollen. (Bundesrat Dr. Madejski: Weil es keinen Wettbewerb gibt!)

Sie haben ganz am Anfang Ihrer Rede das jetzige System, so wie es ist, gelobt. (Bun­desrat Dr. Madejski: Weil es gut ist! Natürlich!) Das haben Sie ganz am Anfang ge­macht. Sie haben das System gelobt; jetzt gibt es eine Verbesserung dieses Systems, und die lehnen Sie ab. (Bundesrätin Mühlwerth: Weil es keine ist!) Also das erklären Sie einmal irgendjemandem draußen, den Steuerzahlern und den Bürgern, warum Sie eine Verbesserung eines bestehenden guten Systems ablehnen! (Beifall bei der ÖVP.)

Eines ist ja wohl vollkommen klar: Dass eine Monopolstellung eines Unternehmens in einem Staat nie für die Preisentwicklung am Markt draußen gut sein kann, ich glaube, da sind wir uns einig. Und jetzt geht der Herr Minister her und schaut, dass er bei die­ser Novelle diese Monopolstellung wegbekommt. Das ist eine ganz normale Volks­schulrechnung. Wenn das Monopol weg ist, wenn mehr Anbieter da sind, dann gibt es niedrigere Preise. Dazu gibt es auch Berechnungen, aber davon haben Sie nichts ge­sagt, dass die Preise für den Bürger und für den Steuerzahler zwischen 10 und 15 Pro­zent sinken und sich nicht erhöhen werden. Davon haben Sie gar nichts gesagt. (Bun­desrat Dr. Madejski: Ich habe nicht gesagt: erhöhen!)

Die FPÖ geht heute nur hier her, Sie als Bundesrat gehen nur hier her und wollen et­was Gutes schlechtreden. Und das werden wir in dieser Form nicht zulassen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Diese Novellierung schafft endlich eine ökologische und ökonomische Verbesserung und auch einen fairen Wettbewerb. Ich glaube, darin sind wir uns auch einig. Es wird auch regelmäßige Ausschreibungen dazu geben. Das haben Sie auch nicht dazuge­sagt, dass es Ausschreibungen bei den einzelnen Verbänden draußen geben wird, wo man dann auch den Bestpreis wird herausfiltern können. Auch das haben Sie nicht da­zugesagt. (Bundesrat Dr. Madejski: Dann hätte ich 20 Minuten geredet!)

Ich habe mir auch ein bisschen die Reden Ihrer Abgeordneten durchgelesen. Da gibt es einen Abgeordneten Werner Neubauer, der in seiner Rede wirklich von Kosten von einer halben Milliarde € gesprochen hat. Da sieht man, wie ihr vorbereitet seid, ihr lest irgendetwas heraus. Wir reden von 512 000 €, einer halbe Million €, was die Novelle kosten wird, und nicht eine halbe Milliarde. (Bundesrat Dr. Madejski: Ich heiße aber nicht Neubauer!) – Sie haben ja auch immer die anderen Abgeordneten zitiert und ich zitiere Ihre Abgeordneten. Da sieht man, wie ihr euch vorbereitet. Das Einzige, was in eurer Vorbereitung vorkommen muss, ist, dass ihr eine gute Novelle schlechtreden wollt – und ansonsten nichts. Das werden wir nicht zulassen.

Das ist eine gute Novelle. Ich sage ganz offen: Wenn es uns gelingt, 10 bis 15 Prozent der Kosten zu senken, das ist schon etwas. Und wenn Sie sagen, 20 Millionen € sind nichts, wenn das auch nur die geringstmögliche Einsparung ist, dann verstehe ich Sie nicht. 20 Millionen € sind sehr viel Geld, das waren in alter Währung 300 Millionen Schilling. Wenn man das den Bürgern ersparen kann, dann, glaube ich, ist das ge­rechtfertigt.

Danke, lieber Herr Minister, das ist in Ordnung! Die Novelle wird natürlich unsere Zu­stimmung finden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

19.12


Präsident Reinhard Todt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Schreyer. Ich erteile es ihr.

 


19.12.21

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zuhause! Liebe Kolleginnen


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 202

und Kollegen! In der vorliegenden AWG-Novelle geht es vor allem um die faktische Öffnung der Verpackungssammlung im Haushaltsbereich für den Wettbewerb, auch weil es schon ein Wettbewerbsverfahren der EU-Kommission gegen die ARA gibt, das eingeleitet worden ist. Im Recycling sind wir in Österreich ja wirklich sehr vorbildhaft, das ist schon von allen Seiten gelobt worden. Von daher ist die AWG-Novelle sicher eine sinnvolle Anpassung, gegen die wir auch keinen Einwand haben.

Sehr wohl Einwände haben wir allerdings gegen die Verpackungsverordnung des Um­weltministers, die gemeinsam mit dieser AWG-Novelle erlassen wird. Das war die letz­te Chance, wirklich etwas zum Thema Müllvermeidung, vor allem im Bereich Mehrweg, in dieser Regierungsperiode zu machen. Und es ist nichts passiert.

Ich bin in einem Land mit einem funktionierenden Mehrwegsystem aufgewachsen. Es war immer ganz normal, dass Mineralwasser, Cola, Säfte, Bier, also fast alle Getränke, die man im Haushalt gebraucht und konsumiert hat, fast nur in Mehrwegpfandflaschen erhältlich waren. Niemand hat sich daran gestört, wir hatten ein wunderbar funktionie­rendes System, bis es dann die verfassungswidrige Aufhebung der Verpackungsziel­verordnung durch den damaligen Umweltminister Molterer gegeben hat. Seitdem gibt es keine verbindlichen Quoten mehr für Mehrweg, sondern es gibt nur mehr freiwillige Vereinbarungen, die nicht gegriffen haben.

Mehrwegverpackungen sind seitdem total im Sinkflug, also der Anteil von umwelt­freundlichen Verpackungen, die im Durchschnitt 20 bis 40 Mal befüllt und dadurch wie­derverwendet werden können, ist seitdem extrem zugunsten von Einwegflaschen ge­sunken, die nach einmal Benützen im Müll landen.

So ist zum Beispiel von 1994 bis 2010 der Mehrweganteil bei Mineralwasser von 96 Prozent auf 17,3 Prozent gefallen. Der gesamte Mehrweganteil liegt jetzt generell – von 2011 sind die letzten Zahlen – bei 16,7 Prozent. Zudem gibt es auch nur mehr Glasmehrwegflaschen, denn PET-Mehrwegflaschen gibt es seit 2008 generell nicht mehr.

Der einzige Bereich, wo es sich ein bisschen eingependelt hat, sind Bierflaschen. Ich glaube, die 0,5 Liter-Bierflaschen haben eine gewisse Tradition. Da hat sich der Anteil nämlich seit ein paar Jahren ziemlich stabil bei zirka 70 Prozent eingependelt. Da liegt der Einweganteil vor allem bei den 0,33 Liter-Flaschen, die fünfmal so viel Treibhaus­gasemissionen verursachen wie eine Glasmehrwegflasche. Und Dosenbier verursacht dreimal so viel CO2-Emissionen wie eine Glasmehrwegflasche.

Es hat nicht nur von den Grünen und den NGOs immer wieder die Forderung gegeben, dass endlich wieder ein funktionierendes Mehrwegsystem aufgebaut wird. Es haben auch die Landesumweltreferenten zwischen 2007 und 2010 immer wieder die Forde­rung an die jeweiligen Umweltminister gestellt, dass es endlich wieder zu verbindlichen Rahmenbedingungen für den Erhalt und Ausbau von Mehrwegsystemen inklusive kon­kreter und sanktionierbarer Ziele kommt. Und unter diesen Landesumweltreferenten, die diesen Antrag an die damaligen Umweltminister gestellt haben, waren auch Sie, Herr Minister, als damaliger Landesumweltreferent des Burgenlandes.

Resultierend daraus haben Sie, Herr Minister, dann 2010 eine Expertengruppe, die so­genannte Arbeitsgruppe „Mehrweg“ aus Ministeriums- und Ländervertretern mit Exper­ten, eingesetzt, um gemeinsame Maßnahmen zu erarbeiten. Herausgekommen ist ein Ökobonus-Modell, das ein Bonus-Malus-System für Getränkeverpackungen ist, das an eine Mehrwegzielquote geknüpft ist, die schrittweise erreicht werden soll.

Das ist ganz simpel, zur Erklärung: Die Unternehmen, die diese Zielquote, die schritt­weise erreicht wird, nicht erreichen, müssen Maluszahlungen leisten; jene, die diese Zielquote freiwillig überschreiten, bekommen Bonuszahlungen ausgezahlt und wenn die Zielquote exakt erreicht wird, passiert nichts.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 203

Apropos nichts: Von diesem Ökobonus-Modell wurde nichts umgesetzt.

Noch einmal zur Erinnerung: Dieses System wurde vom Lebensministerium mit den Experten, die Sie, Herr Minister, drin haben wollten, in Auftrag gegeben – und es ist nichts davon umgesetzt worden.

Es wird dafür auf diversen Homepages des Ministeriums fleißig für Mehrweg gewor­ben. Ich möchte ein bisschen zitieren. Auf am-mehrweg.at steht bei den Infos dabei: „Wusstest Du, dass Mehrwegflaschen aus Glas im Schnitt 40-mal wieder befüllt wer­den, weniger Rohstoffe verbrauchen und klimaschonender sind als Glas-Einwegfla­schen?“

Auf bewusstkaufen.at – das ist auch eine Website des Lebensministeriums – gibt es ein Match Mehrweg gegen Einweg mit einem Ergebnis von 6 : 0 für Mehrweg, weil es Abfall vermeidet, Energie spart, Rohstoffe spart, das Klima schützt, Arbeitsplätze in der Region und im Handel und in der Getränkewirtschaft erhält und auch die Natur und das Ortsbild schützt, weil Pfandflaschen eben nicht weggeschmissen werden.

Es hat dann zu dieser Umsetzung des Ökobonus-Systems einen Initiativantrag der Grünen gegeben, dass dieses Ökobonus-Modell umgesetzt wird, aber er ist im Um­weltausschuss des Nationalrates sage und schreibe neunmal vertagt worden.

So viel zum Thema: die wahre Ökopartei Österreichs; Herr Kollege, das ist vorhin ge­rade erwähnt worden. Für diese Regierungsperiode ist es also schon zu spät, weil der Umweltausschuss des Nationalrates nicht mehr tagt; also der Antrag, dieses Öko­bonus-System endlich einmal umzusetzen, kann in dieser Regierungsperiode nicht mehr umgesetzt werden.

Ich hoffe, dass das Umweltressort in der nächsten Regierung mehr auf die Umwelt schaut, dann werden auch wir Grüne bei der nächsten AWG-Novelle mitstimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.18


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Novak. Ich erteile ihm dieses.

 


19.18.38

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Kann es sein, Herr Dr. Madejski, dass Sie das Ganze ein bisschen kompliziert sehen. Ich habe das Gefühl – und den ganzen Tag schaue ich mir das jetzt schon an; ich kann dem Kollegen Poglitsch ei­gentlich nur zustimmen –: Irgendwie ist schon die Wahl im Vordergrund und Sie versu­chen, sich da für den Herbst zu positionieren.

Eines ist klar, das wissen wir alle: Seit Jahren funktionieren in Österreich die Abfalltren­nung und die Abfallsammlung ausgezeichnet. 69 Prozent der Österreicher sammeln und trennen die Verpackungen. Das ist ein tolles Ergebnis. Unser Land liegt bei der Mülltrennung und beim Recycling in der EU im Spitzenfeld.

Dennoch – und das ist heute auch zum Ausdruck gekommen – hat die EU-Kommission Österreich mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht. Der Grund dafür ist, dass bei der Abfallsammlung die Altstoff Recycling Aus­tria, also die ARA, quasi eine Monopolstellung besitzt.

Mit der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes erfolgt nun nicht nur eine Öffnung des Marktes – was gut ist –, sondern kann auch das Verfahren vor dem Europäischen Ge­richtshof ad acta gelegt oder abgewendet werden. Es hat – und das ist von Ihnen auch schon angesprochen worden –, mehrerer Verhandlungen bedurft, um unterschiedliche Interessen der Städte, Gemeinden, der lokalen Verbände der Abfallwirtschaftsunter-


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nehmen und zuletzt der Konsumentinnen und Konsumenten unter einen Hut zu brin­gen. Das ist gelungen, dazu herzliche Gratulation, Herr Minister!

Mir als Bürgermeister einer Gemeinde ist vor allem wichtig – und da sage ich jetzt, was ich bereits am Anfang gesagt habe –, dass die Gemeinden auch weiterhin Sicherheit haben, dass die Haushaltsabfälle korrekt und zuverlässig entsorgt werden, und dass etwaige neue Entsorger verpflichtet sind, die bereits bestehende Infrastruktur zu be­nutzen. Damit kann verhindert werden, dass es bei den Sammelbehältern zu Parallel­strukturen kommt, denn das würde uns als Gemeinde verwirren und vor allem auch die Bevölkerung.

Wenn ich eingangs lobend erwähnt habe, dass die Österreicher bei der Mülltrennung und beim Recycling im Spitzenfeld der EU liegen, so möchte ich am Schluss meiner Rede nicht verschweigen, dass Österreich auch beim Müllaufkommen zur europäi­schen Spitze gehört, was eigentlich weniger löblich ist. Pro Kopf – und Zahlen sind heute schon gefallen – fielen etwa im Jahr 2008 in Österreich 459 Kilogramm Müll an, in Polen waren es im Vergleich dazu 180 Kilogramm – wo auch immer und wie das entsorgt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, aber es ist so nachvollziehbar.

Es ist mir als Bürgermeister der Nationalparkgemeinde Mallnitz daher ein Bedürfnis, darauf hinzuweisen, dass es im Sinne eines umfassenden Umweltschutzes das un­bedingte Ziel von uns allen sein muss, Abfälle zu vermeiden beziehungsweise zu mini­mieren. Österreich hat mit Sicherheit eine Vorreiterrolle bezüglich Abfallsammlung, -tren­nung und -beseitigung – deshalb herzliche Gratulation an die Österreicherinnen und Österreicher! –, und trotzdem bleibt bei jedem Einzelnen von uns, auch was die Be­wusstseinsbildung anbelangt, wohl noch einiges zu tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

19.22


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. Ich erteile es ihm.

 


19.22.23

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Hohes Haus! Seit über 20 Jahren gibt es die Verpackungssammlung in Österreich, und Österreich hat dabei schon früh die Ziele der Europäischen Kom­mission übererfüllt.

Sie, Herr Bundesrat Madejski, haben ein bisschen süffisant angemerkt, dass ich mich in meiner Rede so viel bedankt habe. – Das ist aber auch angebracht, denn wir hätten niemals den hohen Standard in der Abfallwirtschaft, wenn nicht die Bürgerinnen und Bürger mittun würden, wenn nicht die Kommunen, Städte und Gemeinden mittun wür­den – und das nicht einmalig, sondern permanent.

Sie wissen, die Anstrengung, die wir dabei unternehmen, nämlich – es wurde vorhin angesprochen – Abfall möglichst zu vermeiden, aber jenen Abfall, der anfällt, flächen­deckend zu erfassen, möglichst zu trennen und sehr viel in den Stoffkreislauf zurück­zuführen, ist groß. Da halten wir schon lange Zeit ein sehr hohes Niveau, und das kön­nen wir nur halten, weil die Menschen hier in Österreich aktiv mittun. Daher erneuere ich den Dank ganz bewusst und bedanke mich bei den Menschen, dass sie so aktiv mittun und Müll getrennt sammeln – Metalle, Kunststoffe, Papier, Glas und alles, was anfällt – und in den Rohstoffkreislauf zurückführen. Danke dafür! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Den Dank gebe ich aber auch weiter an die Städte und Gemeinden, über Parteigren­zen hinweg, und auch an die Länder, denn da gelingt es im Zusammenspiel der Kräfte,


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dieses hohe Niveau zu halten und auch auszubauen. Es ist angesprochen worden, dass in Österreich nicht einmal ein Prozent des anfallenden Abfalls deponiert wird. Vie­le große, bedeutende Staaten bringen das nicht zusammen. 24 Prozent werden etwa in Deutschland deponiert, in Tschechien 68 Prozent. Wir haben eine Recyclingquote von 70 Prozent, das heißt, wir führen vieles in den Stoffkreislauf zurück.

Eines der großen Themen der Zukunft im Umweltbereich wird Ressourcenmanage­ment sein. Das ist ein sperriges Wort, aber ein Land wie Österreich, ein Kontinent wie Europa, der Energie importieren muss, der Rohstoffe importieren muss, muss danach trachten, dass er in der Wirtschaft diese Ressourcen möglichst schonend einsetzt, Energie spart, Rohstoffe spart. Und da haben wir im letzten Umweltkontrollbericht eine positive Tendenz, dass wir in der Rohstoffeffizienz sehr stark sind, dass der Verbrauch von Rohstoffen zurückgeht, und das setzt sich hier fort.

Das heißt, wir führen viel – bevor wir es irgendwo deponieren oder thermisch verwer­ten – in den Kreislauf zurück. Das bedingt auch, dass wir zum Beispiel in der Umwelt­technologie, in der Abfallwirtschaft wirklich exzellente Firmen in Österreich haben, die in alle Staaten der Welt diese Technologie verkaufen, sei es nach China, sei es in den arabischen Raum, aber auch in die USA.

Dieses hohe Niveau zu halten war auch Sinn dieser AWG-Novelle. Es stimmt schon: Wir haben ein bewährtes System aufgebaut. Und nicht nur, weil es die EU sagt, son­dern weil der Wettbewerb Sinn macht, gibt es eine Novelle dieses Abfallwirtschaftsge­setzes: um mehr Wettbewerb zuzulassen, aber gleichzeitig die hohen Ziele zu sichern, die hohe Qualität zu gewährleisten und nicht dort hinunterzufallen. Und das ist mit die­ser Abfallwirtschaftsnovelle gelungen. Herr Bundesrat Poglitsch hat das Fachliche er­wähnt, daher muss ich da nicht tiefer in die Materie gehen.

Es sollen auch die Gemeinden davon profitieren. Das war ein Teilziel, dass die Kom­munen mehr Geld aus dem System herausbekommen und es sich dabei letztendlich für den Gebührenzahler rechnet, dass wir bestehende Infrastruktur aber mitbenutzen können. Natürlich muss sich das System bewähren. Das war aber keine Husch-Pfusch-Sache. Wir haben das sehr lange verhandelt, weil einfach so viele Akteure da sind, die man unter einen Hut bringen muss: von der Gemeinde Wien angefangen, über die Bundesländer, über die Kommunen, über die Verbände bis hin zur Wirtschaft und den Konsumentenvertretern – aber es ist gelungen! Und jetzt bedanke ich mich noch einmal: bei den Beamtinnen und Beamten meines Hauses, die das erarbeitet ha­ben, aber auch bei den Vertretern der Wirtschaft, den Kommunen, dass man aufein­ander zugegangen ist, bei einer Materie, die in der Öffentlichkeit vielleicht weniger spektakulär ist, die aber trotzdem wichtig ist.

Schade, dass die Grünen nicht mitgehen. Sie könnten unser bewährtes System unter­stützen, weil die Verordnung erst nachher erlassen wird.

Das Thema Mehrweg ist eines, bei dem unser Ziel ist – und das haben wir mit den So­zialpartnern festgehalten –, dass wir in einem ersten Moment überhaupt die Quoten stabilisieren, weil Mehrweg zurückgeht und die Konsumenten es nicht mehr nachfra­gen. Daher ist unser Ziel, dass wir das stabilisieren. Und weil Sie sich über die Darstel­lungen auf der Homepage lustig gemacht haben: Das war eine Aktion, die mit den So­zialpartnern vereinbart wurde, um Mehrweg zu bewerben. Es sei Ihnen unbenommen, das zu tun, aber jedenfalls ist das Ziel, das zu stabilisieren und – wenn möglich – na­türlich auch auszubauen. Daher danke ich allen, die etwas dazu beigetragen haben, dass wir gemeinsam dieses Gesetz über die Bühne bringen können. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.27


Präsident Reinhard Todt: Danke, Herr Bundesminister.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 206

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.27.3945. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (2361/A und 2489 d.B. sowie 9102/BR d.B.)

 


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen zum 45. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Bitte um den Bericht.

 


19.27.58

Berichterstatter Richard Wilhelm: Werter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Um­weltförderungsgesetz geändert wird, liegt in schriftlicher Form vor.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Reinhard Todt: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Temmel. Ich erteile es ihm.

 


19.28.32

Bundesrat Walter Temmel (ÖVP, Burgenland): Geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen mit die­sem Initiativantrag die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel im Umweltförderungsge­setz aus dem Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds im Ausmaß von maximal 20 Mil­lionen €. Diese Gelder sind für die Wiederherstellungsmaßnahmen von siedlungswas­serwirtschaftlichen Einrichtungen wie Trinkwasserversorgung und Abwasserentsor­gung vorgesehen, die durch die Wassermassen beim letzten Hochwasser dramatisch in Mitleidenschaft gezogen wurden. (Vizepräsidentin Mag. Kurz übernimmt wieder den Vorsitz.)

Viele von uns haben noch die große Hochwasserkatastrophe in Erinnerung, die sich im Mai und Juni 2013 in ganz Mitteleuropa nach tagelangen Regenfällen ereignet hat. Das Ereignis wird als hundertjährliches Extremereignis eingestuft. Die Rekordwerte vom Jahr 2002 wurden teilweise übertroffen. Seit damals wurde mit 2 Milliarden € durch den Bau von Rückhaltebecken, Renaturierungen und Ausweitungen mehr Platz für die Fließwässer geschaffen. Die Erhöhung von Dämmen und mobile Schutzelemente sorg­ten nun fast überall für ausreichenden Schutz.

Mit Ausnahme von Kärnten und dem Burgenland waren alle Bundesländer mehr oder weniger betroffen. Ganz schlimm war die Katastrophe in der Gemeinde Taxenbach, bei unserem ehemaligen Bundesratskollegen Bürgermeister Franz Wenger. In dieser Ge­meinde sind eine 23-jährige Frau und ein 48-jähriger Landwirt ums Leben gekommen.

Dabei hat sich wieder eines klar bestätigt: Österreich hält in Krisenzeiten fest zusam­men. Die Solidarität hat sich nicht nur bei den Einsätzen und Aufräumarbeiten gezeigt,


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 207

sondern auch bei der Spendenbereitschaft. Es ist mir deshalb ein besonderes Be­dürfnis, allen freiwilligen Helferinnen und Helfern, Spenderinnen und Spendern, Polizei, Rettung, Bundesheer und Feuerwehr für ihren Einsatz und die Spenden herzlich zu danken.

Beachtlich ist der Umfang der Einsätze. Als Beispiel erwähne ich die Freiwillige Feuer­wehr. Laut Bundesfeuerwehrverband waren über 80 000 Feuerwehrmitglieder mit 1,2 Millionen Stunden im Einsatz. Mein Heimatbezirk Güssing war beim hundertjährli­chen Hochwasser 2009 betroffen. Seither wurden sehr viele Hochwasserschutzmaß­nahmen vollendet. Auch damals hat sich eines klar gezeigt: Bei all den Katastrophen ist es ganz wichtig, rasch zu helfen.

Deshalb danke ich unserem Bundesminister Niki Berlakovich und all seinen Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern für die Initiative und allen Abgeordneten, Kolleginnen und Kol­legen, für die einstimmige Annahme dieser Gesetzesänderung.

Wir bringen mit diesem Beschluss auch unsere Solidarität gegenüber den Hochwas­seropfern zum Ausdruck. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

19.31


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Taucher. – Bitte.

 


19.31.25

Bundesrat Mag. Josef Taucher (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Lebensminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Veränderungen im Umweltförderungsgesetz sind bereits berichtet worden. Mir obliegt es, ein kurzes Statement dazu abzugeben.

Ich denke, diese Gesetzesänderung ist wieder ein sehr, sehr gutes Beispiel dafür, wie hervorragend diese Bundesregierung – Rot und Schwarz – zusammenarbeitet und in Krisenzeiten schnell reagiert. Das ist eine neue Form des PPP-Modells – präzise, prak­tisch, prompt. Dort, wo Hilfe benötigt wird, wird schnell reagiert, Geld zur Verfügung ge­stellt, damit die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung bei den Opfern des Hochwassers schnell wiederhergestellt werden können und dass die Mittel auch dort hinkommen, wo man sie schnell und dringend braucht.  Danke sehr.

Wir werden in diesem Sinne dieser Gesetzesänderung auch zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.32


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


19.32.30

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Tatsächlich hat sich einmal mehr gezeigt: Bei einer Katastrophe steht Österreich zusammen.

Es wurden von Herrn Bundesrat Temmel die Blaulichtorganisationen erwähnt – Feuer­wehr, Rotes Kreuz, Polizei. Auch die vielen freiwilligen Helfer bis hin zum Bundesheer haben gezeigt, dass die Menschen nicht alleine sind, wenn sie in Not sind, sondern dass geholfen wird. Auch ich bedanke mich bei diesen Organisationen und bei den vie­len Menschen, die unterstützt haben.

Es hat sich aber auch gezeigt, dass unsere Arbeit der letzten Jahre und Jahrzehnte erfolgreich war. In den letzten zehn Jahren haben wir rund 2 Milliarden € in den Hoch­wasserschutz investiert, nicht nur entlang der großen Flüsse, sondern auch bei den


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 208

vielen Bächen bis hin zur Wildbach- und Lawinenverbauung. Wir haben zum Beispiel für das Bundesland Salzburg eine Berechnung angestellt. Dort haben wir in den letzten Jahren in etwa 240 Millionen € investiert und Schäden im Ausmaß von 5 Milliarden € verhindert.

Auch die Hochwasserschutzeinrichtungen haben funktioniert; ebenso die technischen Verbauten, die Vorsorgemaßnahmen. Wir haben aber auch gesehen, dass sich das Wasser neue Wege sucht. Im Pinzgau hat es zum Beispiel Murenabgänge in weißen Zonen gegeben, also dort, wo normalerweise Sicherheit herrscht. Das heißt, es gibt den hundertprozentigen Schutz nicht. Das muss man den Menschen ehrlicherweise auch sagen – aber wir bauen aus. Wir setzen in etwa 1 500 Hochwasserschutzprojekte im Jahr um, das bedeutet, wir realisieren Rückhaltebecken, Dämme, Wildbach- und Lawinenverbauten, Murenschutzeinrichtungen.

Da ist es wichtig, dass diese nach einer Katastrophe schnell instand gesetzt werden. Daher haben wir im Rahmen der österreichischen Bundesregierung ein Sofortpaket aufgestellt, mit dem wir für Hochwasserschutzeinrichtungen zusätzlich 25 Millionen € zur Verfügung stellen, damit man diese repariert, damit sie weiteren Schaden verhin­dern.

Hier geht es jetzt um den Beschluss, dass Trinkwassereinrichtungen und auch Klär­anlagen saniert werden, wenn sie beschädigt werden. Die Menschen müssen mit Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität versorgt werden. Und wir werden ab dem nächsten Jahr jährlich 200 Millionen € in den Hochwasserschutz investieren, weil wir Österreich Stück für Stück sicherer machen wollen; das bedeutet Menschenleben zu schützen und auch Hab und Gut zu schützen.

Ich appelliere auch an Sie als Ländervertreter: Es hat sich immer wieder gezeigt, dass Bauen in roten Zonen ein großes Thema ist. Ich hatte diesbezüglich ein erstes Treffen mit Landeshauptmann Wallner als Vorsitzendem der LH-Konferenz und auch mit Prä­sident Mödlhammer als Vorsitzendem des Gemeindebundes, damit wir sozusagen die richtigen Lehren aus dieser Sache ziehen. Das ist ja Gesetzgebung im Rahmen der Länder – Raumplanungsgesetz, auch das Baurecht. Aber man muss wirklich sagen: In roten Zonen wird nicht mehr gewidmet, und in roten Zonen wird auch nicht neu gebaut! Da müssen wir eine Lösung finden – etliche Bundesländer haben das schon gemacht, wie zum Beispiel Niederösterreich, auch die Steiermark hat derartige Regelungen –, weil es keinen Sinn macht, dass man in derartigen Gefährdungsgebieten widmet und dann erst wieder aufwendig einen Hochwasserschutz errichtet und diesen vielleicht gar nicht garantieren kann.

Daher ersuche ich Sie, auch in Ihren Bundesländern darauf hinzuwirken, dass man eben in roten Zonen keine derartigen Maßnahmen mehr setzt und wirklich nur dort, wo es Sinn macht, Baulanderweiterungen macht und Bauland genehmigt, damit wir Ös­terreich eben für die Menschen auch sicher erhalten! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.35


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 209

19.36.1746. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert werden (2015 d.B. und 2114 d.B. sowie 9103/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Damit kommen wir zum 46. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Temmel. – Bitte um den Bericht.

 


19.36.31

Berichterstatter Walter Temmel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirt­schaft über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 und das Weingesetz 2009 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstel­lung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


19.37.25

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Da es keine Redner gibt, darf ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie das unterstützen. Ich will das deswegen unterstreichen, die Novelle ist deswegen wichtig, weil die Weinwirtschaft selbst erklärt hat, sie ist bereit, höhere Beiträge zu zahlen, damit wir auf Exportmärkten erfolgreich sind.

Ein Land wie Österreich mit 1 Prozent der Weinproduktion ist auf allen wichtigen Märk­ten der Welt vertreten, weil wir seit Jahren einen konsequenten Qualitätsweg gehen. Das ist nicht selbstverständlich, und das ist auch dank der Aktivitäten der Österreich Wein Marketing GmbH der Fall, die sich natürlich aus diesen Beiträgen finanziert.

Ein Beispiel nur: Im Jahr 2001 haben wir Weine im Wert von 51 Millionen € exportiert, jetzt Weine im Ausmaß von 130 Millionen €, das aber zunehmend im höher qualitativen Bereich. Das können Sie damit unterstützen, diesen Qualitätsweg. Das ist auch ein Beispiel für andere Bereiche in der Landwirtschaft, wo wir mit Qualität und noch einmal Qualität punkten können, die hohe Qualität österreichischer Lebensmittel und Genuss­mittel auch auf anderen Märkten zu platzieren. – Herzlichen Dank für die Unterstüt­zung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

19.38


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bun­desrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 210

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Be­rücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

19.40.0147. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geän­dert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW) (2441 d.B. und 2525 d.B. sowie 9104/BR d.B.)

48. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Holzhandelsüberwachungsgesetz erlassen und das BFW-Gesetz geän­dert wird (2442 d.B. und 2526 d.B. sowie 9105/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen zu den Punkten 47 und 48 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 47 und 48 ist Herr Bundesrat Temmel. Bitte um die Be­richte.

 


19.40.23

Berichterstatter Walter Temmel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirt­schaft über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird, Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich komme gleich zum zweiten Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Was­serwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Holzhandelsüberwachungsgesetz erlassen und das BFW-Gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 211

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Bundesrat Dörfler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.41.44

Bundesrat Gerhard Dörfler (FPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hoher Bundesrat! Ich bin ja gelernter Holzfäller und Profi im Wald, und daher muss ich zur EU-Holzverordnung 2013 beziehungsweise zur sogenannten Holz­handelsüberwachungsgesetzgebung schon Stellung nehmen.

Worum geht es? – Es geht global um illegalen Holzeinschlag. Es wird ja weltweit ein Holzhandelsvolumen von zirka 150 Milliarden € jährlich umgesetzt, und der illegale Holzeinschlag ist so etwas wie Raubbau mit Harvester und Motorsäge. Man zerstört den Regenwald – es schaut aus wie nach einem Krieg in diesen Gegenden. Man zer­stört die Natur. Man zerstört die Auwälder. Man zerstört die Schutzwälder. Man zerstört Lebensräume für Natur, Tier und Mensch.

Die Problemländer und -regionen sind ausreichend bekannt: Zentralafrika, Russland, Südostasien, Südamerika – besonders Brasilien. Dort gibt es Regionen, wo der illegale Holzeinschlag mehr als 50 Prozent der Holzernte insgesamt ausmacht. Dieser Raub­bau an der Natur ist natürlich mehr als bedenklich.

Die Einfuhr aus illegalen Holzerntebereichen nach Österreich beträgt zirka 2 bis 4 Pro­zent des Holzvolumens, vorwiegend natürlich Tropenholz.

Jetzt muss man aber die Situation in Österreich anschauen, wie sie wirklich bei uns aussieht, Herr Bundesminister: Wir dürfen mit Fug und Recht behaupten, Österreich ist das globale Waldmusterland. (Bundesrat Mayer: Dann können Sie ja zustimmen!) Das kann man sagen, behaupte ich, und da wird wohl keiner widersprechen können.

Wir haben eine vorbildliche nachhaltige Forstwirtschaft vom Kleinbauern bis zu den Bundesforsten. Wir schützen unsere Schutzwälder. Wir schützen unsere Auwälder; dort sind ja sogar die Grünen geboren worden – mir sehr sympathisch, muss ich auch sagen. (Zwischenrufe und Heiterkeit bei der ÖVP.) Die Geburtsstunde sozusagen, um einen Auwald zu schützen. (Bundesrat Dönmez: Das kann man nachlesen im Proto­koll!) – Du bist ja nicht im Auwald geboren, du bist ja importiert. Das ist schon eine et­was andere Situation!

Wir haben einen Holzzuwachs zum Beispiel alleine in Kärnten von 1 Million Festmeter pro Jahr.

Wir haben sehr strenge und wirksame Forstgesetze.

Wir haben eine weltweit anerkannte Ausbildung im Bereich der forstlichen Ausbildung. Zum Beispiel bildet die Forstliche Ausbildungsstätte Ossiach Forstexperten aus der ganzen Welt aus. – Das ist ein Riesenerfolg auch für die österreichische Ausbildung, wie wir wissen.

Holz wird als nachhaltiger Wirtschaftsfaktor verstärkt auch als Biomasse eingesetzt.

Über die Sägeindustrie in Österreich braucht man keine Erfolgsgeschichten zu erzäh­len, die sind ausreichend bekannt.

Möbelproduktion, Architektur und Design: Wir haben in Kärnten am Wörthersee am Pyramidenkogel vor Kurzem den höchsten Holzturm der Welt eröffnet. Ich darf Ihnen


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 212

berichten, dass dieser Turm bereits 65 000 Besucher hatte und im August schon 100 000 Besucher haben wird. Das Projekt ist übrigens so ausgelegt, dass sich dieser Turm, der einige Millionen € gekostet hat, mit 75 000 Besuchern pro Jahr auch wirt­schaftlich rechnet. – Auch da zeigt sich, dass Bäume keine Grenzen haben. Der Turm ist 80 Meter hoch.

Wir haben eine großartige Fertighausproduktion.

Ich darf auch sagen, dass die Österreichischen Bundesforste sicher ein Umwelt- und Forstwirtschaftsbetrieb besonderer Qualität sind, auf den wir großen Wert legen.

Und jetzt brauchen wir ein Holzüberwachungsgesetz! – Der Bauer wird zum Papier­tiger. Österreich hat keinen illegalen Holzeinschlag! Ich sehe das überhaupt nicht ein. Die Täter in diesen Regionen, wo Harvester und Motorsäge Panzerkriege in den Re­genwäldern durchführen, die sollte man kontrollieren, aber ich sehe nicht ein, dass die österreichischen Bauern wegen des Waldes jetzt wieder eine neue Form des Bürokra­tismus bekommen.

Der österreichische Bauer – ich sage nur: Almfutterflächenproblematik – ist ausrei­chend kontrolliert und sogar überkontrolliert, und ich darf festhalten: Ich wundere mich, dass die ÖVP sozusagen einen neuen Kontrollapparat von den Bezirksforstinspek­tionen in die vorbildlichen Forst- und Bauernwälder schickt. Das ist überhaupt nicht notwendig. Wir haben in Österreich eine so hochkarätige Holz- und Forstwirtschaft, wir haben so vernünftige Bauern, wir haben eine so große Nachhaltigkeit und wir haben vorbildliche Bundesforste.

Wir sollten schon auch wissen, wo wir Gesetze brauchen: Die brauchen wir im Regen­wald, die brauchen wir in Südamerika, die brauchen wir in Asien und sonst wo, aber wir müssen nicht den österreichischen Bauern mit noch mehr Papier, das wir im Wald ern­ten müssen, belästigen. Deshalb brauchen wir keinen neuen Papierkram.

Die Bauern wollen keinen Ohrmarke für jeden Baum, die Bauern wollen – wie bisher – gut im Wald arbeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

19.46


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Bock zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.46.33

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! – Nur zwei Sätze.

Einen zu den Verwaltungsgerichten: Grundsätzlich kann ich feststellen, dass wir So­zialdemokraten sehr froh sind, dass die Verwaltungsgerichte in allen Bereichen einge­führt werden, weil sehr viele Einrichtungen und Verwaltungsbehörden damit durch Ge­richte ersetzt werden – und ich glaube, dass die Gerichte mehr Qualität haben als diese Einrichtungen, die wir bisher gehabt haben. So passiert es auch bei den Landes­lehrern, wo die Disziplinarkommission ersetzt wird durch das Landesverwaltungsge­richt, wie bei vielen anderen Einrichtungen.

Zum Zweiten. – Herr Kollege Dörfler, ich kann sehr vieles unterstreichen, ich möchte nur noch einen Satz dazu sagen: Ich sehe das als Solidaritätsgesetz gegenüber jenen Ländern, die die größten Probleme damit haben. Da wir in der EU sind, glaube ich, dass wir diese Gesetze aus solidarischen Gründen auch umsetzen müssen und sollen. Ich weiß auch, dass es in Österreich kaum oder überhaupt keine Probleme mit illega­len Holzschlägerungen gibt. – Zu allem, was Sie gesagt haben: Grundsätzlich ja, aber aus Solidarität mit den anderen Ländern und vor allem dem Regenwald sollten wir


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 213

dieses Gesetz auch entsprechend beschließen. (Zwischenrufe der Bundesräte Michal­ke und Krusche.) – Daher unsere Unterstützung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.48


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als nächster Redner gelangt Herr Bundesmi­nister Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort. – Bitte.

 


19.48.17

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Tatsächlich ist es so, dass Österreich eine nachhaltige Forstwirtschaft betreibt. Immerhin sind wir jenes Land, das vor 160 Jahren den Begriff Nachhaltigkeit in einem Forstgesetz fest­geschrieben hat, und wir haben nicht nur sozusagen gesetzlich eine lange Tradition, sondern auch tatsächlich. Wir leben nicht von der Substanz unserer Wälder, wir nützen nicht einmal den jährlichen Zuwachs unseres Forstes. Das heißt, wir bewahren die Substanz.

Wir haben auch sehr viel Geld in die Vitalisierung unserer Wälder investiert, das heißt, Umbau des Bestandes, um zum Beispiel von Fichten-Monokulturen wegzukommen in Lagen, wo das gar nicht so geeignet ist, in Richtung sozusagen natürlicher Waldzu­standsformen mit Laubwald, Mischwald – je nachdem, wie das standortgetreu ange­passt wird. Und es ist auch richtig, dass wir sehr viel investieren, auch damit Holz hö­herwertig verwendet wird.

Die Architektur wurde angesprochen, das gestalterische Element: Es hat im Vorjahr ei­ne Ausstellung zur Architektur im Künstlerhaus in Wien gegeben, und es ist weltweit, aber auch in Österreich sensationell, welche Bauten aus Holz hochgezogen werden. Österreich hat da sehr viel Know-how; zum Beispiel werden mehrgeschoßige Holzbü­rohäuser von österreichischen Firmen sehr erfolgreich im Ausland errichtet, aber auch im Inland. Und da gibt es noch enormes Potenzial.

Ziel: höherwertige Verwertung des Holzes in der Bauwirtschaft. Da brauchen die Archi­tekten und Planer auch mehr Mut, Holz verstärkt zu verwenden. Es wird auch sehr viel investiert in die studentische Ausbildung in diesem Bereich, aber das ist eine große Perspektive. – Und dann natürlich in der Möbelindustrie, und, und, und.

Natürlich ist auch die Verwendung als erneuerbarer Energieträger wichtig. Wir haben ein Potenzial.

Österreich ist natürlich auch, so wie es immer war, Holzimportland, weil wir Holz ver­edeln, höherwertig machen, indem wir daraus Bauholz machen, Schnittholz und auch höherwertig veredeln. Daher ist es trotzdem wichtig, dass diese europäischen Gesetze hier beschlossen werden, um den illegalen Holzhandel – eben wie angesprochen, aus tropischen Regenwäldern oder auch anderen Waldregionen – hintanzuhalten. Öster­reich ist da sicher nicht betroffen, aber es geht um Solidarität.

Das, was bei den Verhandlungen auf der Tagesordnung gestanden ist, war noch viel mehr Bürokratie, die verhindert werden konnte. Ein Mindestmaß ist zugegebenerma­ßen vorhanden, aber wir versuchen es so zu reduzieren, dass es sozusagen praktika­bel ist für bäuerliche Waldbesitzer, die tatsächlich mehr im Wald arbeiten sollen, am Feld sein sollen, im Stall sein sollen als vor dem Schreibtisch zu sitzen, um es plakativ zu formulieren. Aber letztendlich ist es wichtig, dass wir international auch diesen posi­tiven Aspekt der österreichischen Forst- und Holzwirtschaft weitertransportieren.

International spielt sich das in ganz anderen Dimensionen ab, wenn es um große Kli­maverhandlungen geht. Da geht es darum, die Abholzung des großen Regenwaldes auch zum Beispiel im malayischen, indonesischen Raum hintanzuhalten. Dort werden dann stattdessen riesige Palmölplantagen gemacht und das als positiver Biosprit nach


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Europa importiert, was völlig widersinnig ist, genauso wie Biotreibstoffe aus dem brasi­lianischen Raum nach Europa zu importieren.

Das wollen wir hintanhalten und reduzieren und tatsächlich heimische Wälder so nut­zen, dass wir mehr Wertschöpfung daraus ziehen und gleichzeitig die Wohlfahrtswir­kung und die vielfältige Wirkung unserer Wälder erhalten bleibt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Mag. Zelina.)

19.51


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz, Bundesmi­nisterium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Holzhandelsüberwachungsgesetz er­lassen und das BFW-Gesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.52.3949. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz geändert wird (2370/A und 2576 d.B. sowie 9106/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen zum 49. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Bitte um den Bericht.

 


19.52.50

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasser­wirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittel geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 215

19.53.4450. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968 und das Sicher­heitspolizeigesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013) (2402 d.B. und 2457 d.B. sowie 9107/BR d.B.)

51. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Strafrechtsübereinkom­men über Korruption (2364 d.B. und 2467 d.B. sowie 9108/BR d.B.)

52. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption (2365 d.B. und 2468 d.B. sowie 9109/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 50 bis 52 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 50 bis 52 ist Herr Bundesrat Schennach. Ich bitte um die Berichte.

 


19.54.08

Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafregistergesetz 1968 und das Sicher­heitspolizeigesetz geändert werden, das sogenannte Strafprozessrechtsänderungsge­setz 2013.

Da der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach der Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters komme ich zum Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Strafrechtsübereinkommen über Korruption.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form auf, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Zif­fer 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu er­füllen, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption.

Auch diesbezüglich liegt der schriftliche Bericht auf, ich darf auch hier gleich zur An­tragstellung kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, wiederum

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 216

2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Zif­fer 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu er­füllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte. – Wortmeldungen lie­gen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2013.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einwand zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Strafrechtsübereinkommen über Korruption.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 4 Bundes-Verfassungsgesetz den gegen­ständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 4 Bundes-Verfassungsgesetz den gegen­ständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Angenommen.

19.58.1753. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene Partnerschaft-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 217

Gesetz geändert werden (Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 – AdRÄG 2013) (2403 d.B. und 2458 d.B. sowie 9110/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Somit kommen wir zum 53. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.

 


19.58.28

Berichterstatter Stefan Schennach: Ich komme zur Erstattung des Berichtes des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetra­gene Partnerschaft-Gesetz geändert werden, das sogenannte Adoptionsrechts-Ände­rungsgesetz 2013, das durch ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtsho­fes notwendig wurde.

Da der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Michalke. – Bitte.

 


19.59.21

Bundesrätin Cornelia Michalke (FPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und Zuhörerinnen und Zuhörer, falls noch welche vor den Fernsehgeräten sind! (Bundesrat Dönmez: Prime Time!) Es gibt mit Sicherheit noch ein paar Pensionisten, die ... (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – „Vorarlberg heute“ ist schon vorbei, Edgar Mayer, es könnte also sein, dass wir noch ein paar Zuhörer haben.

Im Zusammenhang mit diesem Adoptionsrechts-Änderungsgesetz möchte ich eine kur­ze Erinnerungsphase einleiten an jene Zeit, als wir hier in diesem Hause das Thema der Eingetragenen Partnerschaft diskutiert haben. Das war damals schon eine recht kontroversielle Diskussion, und wir haben damals auch eine namentliche Abstimmung zu dem Gesetz verlangt, was wir natürlich auch heute tun werden. Ich kann mich noch sehr gut erinnern – ich gehe davon aus, dass Sie das auch alle können – an die Hal­tung der ÖVP, als wir darauf aufmerksam gemacht haben, zugegebenermaßen in Zwi­schenrufen, dass bereits eine entsprechende Klage – damals schon – in der Pipeline ist.

Die Zwischenrufe vonseiten der ÖVP haben dahin gehend gelautet: Okay, bis hierher, aber nie werden wir einer Adoption zustimmen! Für den Fall, dass Sie sich nicht mehr daran erinnern können: Das ist nachlesbar in den Stenographischen Protokollen, weil dort dankenswerterweise  (Bundesrat Schreuder: Man kann auch klüger werden!) – Ich habe jetzt eigentlich gar nicht mit Ihnen geredet, aber das spielt keine Rolle. (Ruf bei der ÖVP: Das war ein Zwischenruf! – Bundesrat Schreuder: Ich weiß genau, was jetzt kommt!) Nein, Sie wissen gar nichts – obwohl Sie so hellseherische Fähigkeiten haben.

Es ist jetzt wirklich schade, Herr Kollege Schreuder, dass ich meinen Spiegel verges­sen habe. Ich wollte nämlich eigentlich hier stehen und Ihnen den Spiegel vorhalten, damit Sie selbst mitverfolgen können, wie Sie sich verändern, wie Sie sich äußerlich verändern, wenn Sie meinen, einem anderen irgendetwas vorwerfen zu müssen. Viel­leicht würden Sie sich dann eher zurückhalten, wenn Sie sich selbst im Spiegel beob­achten könnten. (Beifall bei der FPÖ.)


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 218

Ich wollte eigentlich in Erinnerung rufen, wie die Haltung der ÖVP damals war – was tatsächlich in den Protokollen nachlesbar ist –, dass es nämlich nie zu einer Adoption kommen darf, weil das quasi komplett gegen die Haltung der ÖVP gehen würde. Dass das nicht gegen die Haltung der SPÖ und auch nicht gegen die Haltung der Grünen geht, das ist, glaube ich, bekannt, das wissen wir alle, das brauchen wir auch nicht noch extra auszuführen, das ist so.

Das wollte ich gerne vorab in Erinnerung rufen, damit es einfach noch einmal klar ist.

Für dieses Adoptionsrechts-Änderungsgesetz haben wir einen klaren Anlassfall. Nicht das Kindeswohl hat es ausgelöst, sondern die Klage einer Person beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Der Stein des Anstoßes war, dass Adoptionen bisher so verlaufen sind, dass der leibliche Vater zum Beispiel nur durch einen Mann und die leibliche Mutter nur durch eine Frau ersetzt werden kann. Das steht einfach so drin, und das war eigentlich der Stein des Anstoßes.

Es war nie und nirgendwo die sexuelle Orientierung ein Thema, es war auch nicht das Geschlecht ein Thema der Diskriminierung, weil Mann und Frau laut Gesetz nicht dis­kriminiert werden und dieselben Rechte haben. Der Europäische Gerichtshof für Men­schenrechte hat auch nicht entschieden, dass die Menschenrechtskonvention Öster­reich dazu verpflichtet, homosexuellen Paaren die Adoption zu ermöglichen. Es geht um die ungleiche Behandlung homosexueller und nicht verheirateter heterosexueller Paare.

Dass man jetzt diesen Vorschlag so schnell durch den Ministerrat geboxt hat, ist ir­gendwie schade, somit hat keine öffentliche Diskussion stattgefunden. (Bundesrat Schreuder: Seit 20 Jahren!) Ich finde es eigentlich schade, dass wir in unserem Land, in dem wir frei leben, solch ein Thema nicht einer öffentlichen Diskussion zumuten. Das halte ich für eine äußerst traurige Situation. (Bundesrat Schreuder: Seit 20 Jahren wird darüber diskutiert!)

Es gibt ein Urteil, aber die Umsetzung hätte gar nicht so lauten müssen, wie sie jetzt lautet. Es hätte auch eine andere Möglichkeit gegeben, Kollege Mayer, du weißt es ganz genau. Es hätte zum Beispiel die von der ÖVP so hoch gelobte Ehe, der so viel Wert zugestimmt wird  (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Richtig. Man hätte die Lösung so wählen können, dass die Möglichkeit der Adoption einschließlich der Stiefkindadop­tion auf Ehepaare eingeschränkt worden wäre. Das wäre genau die gleiche Lösung ge­wesen. Also sagen Sie nicht, dass es alternativlos gewesen wäre; selbstverständlich hätte es eine Lösung gegeben. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Das ist übrigens in 37 von 47 Staaten, die Mitgliedstaaten der Menschenrechtskonven­tion sind, so geregelt. Also wir wären gar keine Exoten gewesen, sondern wir wären einfach mittendrin gewesen.

Ich möchte jetzt zu meiner ganz persönlichen Haltung etwas sagen, und ich hoffe, Sie hören mir auch zu, Kollege Schreuder.

Ich bin sehr froh, dass es in diesem Land schon lange keine Stigmatisierung bezüglich der Lebensformen, bezüglich sexueller Orientierung, bezüglich Hautfarbe oder Religion gibt. Das ist mir schlicht und einfach wurscht, wie jemand lebt. Es hat jeder das Recht, so zu leben, wie er will. Ich bin die Erste, die das unterstützt, ich bin mehr als bereit, das zu akzeptieren, und ich tue es auch. Für mich gibt es diesbezüglich gar keine Dis­kussion.

Ich möchte auch gar kein Moralapostel sein, aber ich möchte schon, dass die ÖVP, wenn sie in sämtlichen möglichen und unmöglichen Situationen der Ehe einen so ho­hen Stellenwert beimisst, bei jeder konfessionellen Gelegenheit etwa – natürlich, die Ehe ist ja auch ein Sakrament, und man darf das auch sagen –, noch einmal ganz klar im Kopf durchspielt, worauf sie sich hier einlässt.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 219

Ich möchte diese Toleranz, die ich vorhin angesprochen habe, nämlich gegenüber al­len anderen Lebensformen, gegenüber allen Religionen, auch für mich hier am Red­nerpult in Anspruch nehmen, und ich möchte sagen dürfen, was ich möchte, ohne dass das dann automatisch als Intoleranz hingestellt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit dieser Toleranz – super, toll, dass wir sie in Österreich haben, dass es keine Be­strafungen mehr gibt, wie sie in anderen Ländern erfolgen –, mit dieser Toleranz sind wir mittlerweile in einen Mainstream gekommen, und mit diesem Mainstream riskieren wir eine Sogwirkung. Das hastige Überschreiten von Schwellen ist die Folge davon.

Meine Frage geht dahin: Warum wollen wir mit Gewalt Ungleiches gleichsetzen? Ist das tatsächlich notwendig? Ich frage ganz bewusst, ob am Ende dieser Diskussion die absolute Gleichsetzung mit der Ehe stehen muss. Wenn jemand, so wie ich das hier vom Rednerpult aus tue, die Ehe als etwas Besonderes anschaut, ist es dann intole­rant, wenn ich das infrage stelle?

Das Besondere bei der Ehe – wenn Sie jetzt wissen möchten, was für mich das Beson­dere ist –, möchte ich Ihnen sagen, ist, dass es Faktum ist, dass ein Bund zwischen Mann und Frau die Kinderproduktion – böse ausgedrückt –, sprich neues Leben her­vorruft und somit das Fortbestehen unserer Gesellschaft sicherstellt. (Bundesrat Schreuder: Dürfen 90-Jährige heiraten?)

Die Tendenz zeigt, dass die Familie nach wie vor das förderlichste Umfeld für das Kind ist. Selbstverständlich können alleinerziehende Frauen glückliche Kinder erziehen, selbstverständlich können Kinder auch bei gleichgeschlechtlichen Beziehungsperso­nen glücklich und zufrieden sein, und selbstverständlich kann es auch Kinder geben, die unglücklich sind, wenn sie in einer zerrütteten Ehe leben. Das sind Tatbestände, das sind Lebenssituationen, die es gibt, aber diese Lebenstatsachen dürfen nicht das Ideal, das ich habe, konterkarieren. Ich möchte nicht, dass Ungleiches gleichgemacht wird, und ich möchte auch sagen dürfen, dass ich das nicht will. Ein Kind hat immer ei­nen Vater und eine Mutter, und alle staatlichen Entscheidungen müssen vom Kin­deswohl her gesehen werden. Die Ansprüche der Erwachsenen kommen erst weit da­nach.

Mit dieser Gesetzesänderung überschreiten wir die erste Schwelle beim Adoptions­recht, und es werden noch weitere Schritte folgen. Bevor wir uns in diesen Sog ziehen lassen, sollte es noch einmal möglich sein, gut darüber nachzudenken und sich zu be­raten, denn dass bereits weitere Novellierungen in der Pipeline stehen, haben Sie uns, Herr Schreuder, heute ja schon angedeutet. Deshalb werden wir ablehnen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.09


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mag. Jachs. – Bitte.

 


20.10.27

Bundesrat Mag. Christian Jachs (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser Rede könn­te man meinen, der Untergang des Abendlandes stehe kurz bevor. Ich möchte Entwar­nung geben: Dem ist nicht so! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Gesetzes­änderung geht zurück auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschen­rechte. Das möchte ich vorweg festhalten, wir folgen heute einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Hohes Haus! Die Frage, wem soll man ein Kind anvertrauen, wem darf man ein Kind überantworten, diese Frage ist so alt wie die Menschheit. Mit dieser Frage haben sich schon Generationen lange vor uns beschäftigt. Das findet sich auch in der Literatur.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 220

Sogar Bertolt Brecht hat dem Thema ein bedeutendes Werk gewidmet, „Der kauka­sische Kreidekreis“. Die Moral aus dieser Geschichte, aus dem kaukasischen Kreide­kreis, ist: Nicht der leiblichen Mutter wird das Kind überantwortet, sondern der Mutter, der Frau, die sich eine gute Beziehung zum Kind erarbeitet hat. Das ist eine Entschei­dung, eine menschliche Entscheidung, die wir, glaube ich, alle respektieren, die uns auch alle, sage ich einmal, parteiübergreifend, überzeugt und auch anspricht.

Nichts anderes tun wir: Wir ermöglichen heute eingetragenen Lebenspartnerschaften die Stiefkindadoption. Frau Kollegin Michalke, wir stehen nicht vor der Fremdkindadop­tion, die Sie immer ansprechen. Der Ehe bleibt weiterhin die Fremdkindadoption vorbe­halten, heute ermöglichen wir Eingetragenen Partnerschaften die Stiefkindadoption. Das geht zurück auf ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes. Dieser Empfehlung und diesem Urteil folgen wir.

Ebenso verlassen wir uns darauf, dass die Gerichte in Österreich auch künftig salomo­nische Urteile fällen werden, denn es wird das Gericht entscheiden, welcher eingetra­genen Lebenspartnerschaft eine Stiefkindadoption ermöglicht wird. Und dass unsere Gerichte das Kindeswohl ernst nehmen und auch couragiert wahrnehmen, darauf ver­lassen wir uns als ÖVP. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Mag. Schreyer.)

20.13


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Posch-Gruska. – Bitte.

 


20.13.25

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Warum steht diese Gesetzes­änderung heute auf der Tagesordnung? – Nein, leider nicht deswegen, weil uns die Menschenrechte wichtig sind. Nein, leider auch nicht deswegen, weil wir ganz offen gegen Diskriminierung eintreten. Ja, deswegen, weil Österreich verurteilt wurde. Im Fe­bruar 2013 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eindeutig gesagt, dass unsere Gesetzeslage menschenrechtswidrig ist. Es muss möglich sein, dass gleichgeschlechtliche Partner/Partnerinnen ein leibliches Kind des anderen Partners adoptieren können. Das ist die Ausgangssituation, eine ganz sachliche Ausgangssitua­tion.

Es ist leider für Österreich sehr beschämend – ich empfinde es so –, dass es erst eine Verurteilung gebraucht hat, damit wir einen kleinen Schritt in die richtige Richtung ge­hen. (Zwischenruf des Bundesrates Perhab.) – Ich habe gesagt, meine Meinung. Das habe ich gesagt, laut und deutlich, auch fürs Protokoll hoffentlich verständlich.

Ich möchte, dass wir offen gegen Diskriminierung eintreten. Es ist leider nicht die erste Verurteilung, die wir erhalten haben, es ist nicht die erste Reparatur, die wir in diesem Bereich vornehmen müssen. Es hat die Bindestrich-Diskussion gegeben. Es durften Menschen, die sich verpartnert haben, beim Doppelnamen keinen Bindestrich verwen­den, um dadurch schon einmal einen Makel auszusprechen. Bei einer Verpartnerung durfte kein Jawort gegeben werden, was wiederum eine Diskriminierung bedeutete. Es gäbe noch mehrere dieser Dinge. Ich denke, wir als Österreichinnen und Österreicher haben es nicht notwendig, Diskriminierungen, noch dazu öffentlich, mit einem Makel zu versehen. Das ist nicht notwendig. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Leider diskriminieren wir aber weiter. Wer sagt uns, was Familie ist? Wer bestimmt, was Familie ist? Vater, Mutter, Kind, ein Hund, ein Haus, ein Hof, und am Samstag geht die Frau hinaus und kehrt die Gasse? Ist das die Familie in Österreich? Wenn es das in manchen Köpfen noch gibt, so kann ich Ihnen sagen: Gehen Sie ins Leben, das ist nicht mehr Realität! Unsere Lebensformen, die die Menschen wählen, die sie leben, die Realität sind, sind ganz andere, sind vielfältig, sind bunt. Und es ist gut so, und es


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 221

ist wichtig, dass jeder und jede Einzelne bei uns in Österreich diese Lebensformen auch leben kann und niemand dafür diskriminiert wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grü­nen.)

Es wird immer wieder das Kindeswohl zitiert, wie wichtig das Kindeswohl ist. – Ja, das Kindeswohl ist sehr wichtig, ja, das Kindeswohl gehört bei allen unseren Entscheidun­gen immer an erste Stelle gestellt, egal um welche Gesetze es geht, die Kinder sind diejenigen, die damit leben müssen – aber das Kindeswohl auch dann heranzuziehen, wenn es zum Beispiel darum geht, ob eine alleinerziehende Mutter ohne Vater, aus welchen Gründen auch immer er weg ist, ob eine Frau ein, zwei, drei, vier Kinder, egal wie viele Kinder, allein aufziehen kann, wenn es keinen Vater gibt, der diese Rolle, die ja anscheinend so wichtig ist, einnimmt? Können diese Kinder nicht glücklich aufwach­sen? Glauben Sie, dass diese Kinder nicht die Geborgenheit, den Schutz, die Fürsorge bekommen? (Bundesrätin Michalke: Doch, das habe ich ja gesagt!) Aber dann braucht man nicht zu sagen, diese Adoptionsform ist nicht möglich, weil es keinen Vater oder keine Mutter gibt, weil die Partnerschaft eben gleichgeschlechtlich ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich würde mir wirklich wünschen, dass wir aufhören, uns wie die obersten Apostel auf­zuspielen. Hören wir auf damit, immer wieder Diskriminierung hervorzuholen! Gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung! Gehen wir diesen Weg, den wir jetzt beschrit­ten haben, weiter, hin zu einem Gemeinsamen, einem Offenem, einem Miteinander, dass dies möglich wird bei uns in Österreich! Erkennen wir die Realität an, und tun wir alles dafür, dass wir in Österreich auch wirklich eine vollkommene Gleichstellung leben können!

Ich bin etwas nervös, Kollegin Michalke, ich bin jetzt während Ihrer Ausführungen auf meinem Platz gesessen und habe gedacht, ich möchte nicht mehr erleben, dass wir hier im Bundesrat einen Kollegen öffentlich diskriminieren. Sie haben das getan, Frau Kollegin Michalke!

Ich möchte nicht mehr erleben, dass dem Herrn Kollegen Schreuder – obwohl er keine Miene verzogen hat, ich habe ihn angesehen – gesagt wird, wenn er eine Meinung ver­tritt, verändere er seinen Gesichtsausdruck. Mir können Sie das sagen, denn ich ma­che das sehr oft, aber Herr Kollege Schreuder hat das nicht gemacht. Es sind von un­serer Seite mehr Zwischenrufe gekommen als von den Kollegen von der grünen Frak­tion, kein einziges Mal, aber er ist immer wieder angegriffen worden. Ich möchte das nicht mehr. Ich möchte nicht mehr haben, dass wir hier Diskriminierungen erleben. (Bei­fall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich freue mich ganz außerordentlich, dass meine Fraktion diesen ersten wichtigen Schritt mitentscheiden wird. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

20.19


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreu­der. – Bitte.

 


20.19.49

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Herr Ersatz-Minister, wenn ich das so sagen darf, danke, aber ich hätte dieses Thema gerne mit Frau Minis­ter Karl diskutiert, aber sie ist im Ausland. Danke, Frau Kollegin Posch-Gruska, jetzt habe ich doch meine Miene verzogen, ich habe lächeln müssen, dank Ihrer Rede.

Ich möchte jetzt hier schon ein paar Sachen betonen. Ich habe den Eindruck, dass die Freiheitliche Partei schlicht und ergreifend das Urteil des Europäischen Menschen­rechtsgerichtshofs nicht gelesen hat, denn – und das war eine ganz essenzielle Ge-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 222

schichte; das ist vom Kollegen von der ÖVP auch gesagt worden – es ging um das Kindswohl. Es ging ausschließlich um das Kindswohl.

Und alle Lesben- und Schwulen-Organisationen in diesem Land – Sie sagen, das wur­de noch nie debattiert –, wir debattieren das seit 20 Jahren. Und Sie haben gesagt  (Bundesrätin Michalke spricht mit Bundesrätin Mühlwerth.) – Seien Sie so lieb, hören Sie mir zu! Ich habe auch zugehört und keine Miene verzogen. Wir diskutieren das seit 20 Jahren.

Der Menschenrechtsgerichtshof sagt ganz klar, nein, es geht nicht um dieses lesbische Paar, dass die jetzt adoptieren sollen, müssen und prinzipiell dürfen, sondern das Ge­richt in Graz hat gar nicht geprüft, wo das Kind am besten aufgehoben ist und was dem Kindswohl am meisten dient, und hat nur gesagt: Lesbisches Paar geht prinzipiell nicht!

Der Mann, vielleicht ist er ein toller Vater, vielleicht aber ist er gewalttätig, ich weiß es nicht ... (Bundesrat Schennach: Er hat ja zugestimmt!) – Er hat ja zugestimmt, das kommt dazu; das wollte ich noch sagen. Aber es ist nicht einmal geprüft worden, wo das Kind am besten aufgehoben ist.

Also nehme ich zur Kenntnis: Alle, die heute diesem Gesetz zustimmen, stimmen da­für, dass das Kindswohl im Mittelpunkt steht, und alle, die heute dagegen stimmen, stimmen dagegen, dass das Kindswohl im Mittelpunkt steht. – Und das ist die Freiheitl­iche Partei! (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

Glauben Sie mir, Frau Kollegin Michalke, dass das für viele, für Tausende Paare heute ein Freudentag ist, dass die letzte Instanz das heute beschließt. Es gibt Tausende Paare da draußen, lesbische Paare, schwule Paare, wo das Kind  (Bundesrat Per­hab: 386 eingetragene Partnerschaften!) Wir reden nicht von  (Bundesrat Perhab: 386 eingetragene Partnerschaften 2012!) Es sind auch nicht alle heterosexuellen Paa­re verheiratet. Es sind auch nicht alle homosexuellen Paare in einer eingetragenen Partnerschaft. (Bundesrat Perhab: Das ist ja die Voraussetzung, oder?) – Nein! Sie haben das Urteil auch nicht gelesen. Das Paar, das beim Europäischen Menschen­rechtsgerichtshofs geklagt hat, war nicht in einer Eingetragenen Partnerschaft, son­dern einfach in einer Lebensgemeinschaft. Und darum geht es!

Und nebenbei: Ganz viele Lesben und Schwule gehen keine Eingetragene Partner­schaft ein, weil es noch immer fast 50 Diskriminierungen gegenüber der Ehe gibt. Sie fragen, wieso sie sich dieses nicht gute Rechtsinstitut antun sollten. Es tut mir leid, aber das haben wir der ÖVP zu verdanken. – Aber ich möchte jetzt über etwas ande­res reden, dazu komme ich ohnehin noch.

Es gibt also draußen Tausende Paare, die folgende tatsächliche Lebensumstände ha­ben: Es gibt lesbische und schwule Paare, die ein Kind haben – in Österreich ist das nach dem Fortpflanzungsmedizinrecht noch verboten, aber man macht es halt in Bra­tislava, in Dänemark oder in den Niederlanden, wir leben ja in einem offenen Europa –, und diese Paare wissen nicht, was mit dem Kind passiert, wenn die leibliche Mutter stirbt. Das ist keine Kleinigkeit! Da geht es darum, wohin das Kind kommt, wenn die Mutter stirbt. Das sind tragische Situationen.

Solche Situationen sind auch tatsächlich eingetreten. Ich erinnere mich noch an einige Klagen aus den neunziger und den frühen zweitausender Jahren in Wien, wo dann lei­der ein Bezirksgericht vom Oberlandesgericht überstimmt worden ist, weil es leider dis­kriminierende Bestimmungen in Gesetzen gibt. Das sind wirklich ganz konkrete Le­bensumstände von Menschen. Es gibt konkrete Lebensumstände – ich kann Sie mit Hunderten Paaren bekannt machen, Sie können sie gerne kennenlernen, ich kenne sie. (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) – Entschuldigung, wenn Sie welche ken­nen, dann können Sie nicht so reden, wie Sie reden. (Bundesrätin Michalke: Doch!)


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 223

Mich hat einmal jemand gefragt: Was ist ein typisch österreichischer Satz? Darauf ha­be ich gesagt: Ich habe nichts gegen Ausländer, aber ! Und Ihre Rede war auch so: Ich habe nichts gegen Homosexuelle, aber ! – Es tut mir leid, aber das ist genau so, wie Diskriminierung in diesem Land funktioniert. (Neuerlicher Zwischenruf der Bundes­rätin Michalke.) Man tut so, als ob man ohnehin lieb wäre, und dann sagt man, warum die Menschen für irgendetwas im Recht nicht würdig sind. Entschuldigung, das war Ihre Rede! Das war der Inhalt Ihrer Rede. (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.)

Es gibt wirklich viele Paare, wo der Vater überhaupt kein Problem hat, so wie das bei dem Fall war, der in Straßburg behandelt wurde, wo der Vater mit dem Kind keine Be­ziehung hatte, nichts zu tun haben wollte. Wir wissen, Kinder kommen nicht nur in Ehen zustande, sondern manchmal auch nach einer durchzechten Disconacht. Es ist so, das ist die Realität. Dann ist ein Kind da, die Mutter verliebt sich in eine Frau, und der Vater würde sofort unterschreiben. Das war in Österreich bisher nicht erlaubt.

Für diese Paare schaffen wir heute rechtliche Sicherheit, einen Rechtsrahmen, sodass sie wissen: Mein Kind ist im Fall meines Todes da sicher aufgehoben und in dem fami­liären Umfeld, in dem es vorher schon gelebt hat und sich wohlfühlt! – Das ist doch ein Freudentag. Entschuldigung, wenn das kein Freudentag ist, was dann? Ich verstehe es nicht.

Zu den Phantasien zum Untergang des Abendlandes, wie das schon formuliert worden ist: Ich nenne Ihnen ein paar Länder, und Sie sagen mir, was diese Länder gemeinsam haben und ob dort das Abendland untergegangen ist: Niederlande, Belgien, Massa­chusetts, Spanien, Kanada, Connecticut, Norwegen, Schweden, Südafrika, Iowa, Ver­mont, New Hampshire, District of Columbia, Portugal, Island, Argentinien, New York, Dänemark, Washington, Maine, Maryland, Brasilien, Frankreich, Kolumbien, Kalifor­nien, Delaware, Rhode Island, Costa Rica, Minnesota, Uruguay, Neuseeland und seit gestern England und Wales – und geplant und in den nächsten Wochen, Monaten noch Illinois, Nevada, Oregon, Hawaii und Nepal. Was haben diese Länder gemein­sam? (Zwischenruf der Bundesrätin Michalke.) – Sie haben die Ehe geöffnet. Sie ha­ben einfach gefragt: Warum machen wir da Unterschiede? Warum bewerten wir Liebe unterschiedlich?

Dass ich einmal George Clooney hier zitieren würde, hätte ich mir nicht gedacht, aber George Clooney hat einen wirklich guten Satz gesagt, nämlich: Der letzte offene Kampf der Bürgerrechte ist die Gleichstellung in der Ehe.

Er hat das damit verglichen – das ist, finde ich, gar kein so schlechter Vergleich –: Frü­her durften Schwarze auch mit demselben Bus fahren, nur mussten sie eigene Plätze einnehmen. Mit dem Bus fahren durften sie schon, aber freie Platzwahl hatten sie nicht. Und das ist vergleichbar! Es ist so.

Wir haben das, solange die Ehe nicht geöffnet ist: Wir haben ein Rechtsinstitut, wo Menschen aufgrund einer Eigenschaft etwas prinzipiell verboten wird. Stellt euch vor, man würde das mit anderen Gruppen in der Gesellschaft machen. Übrigens: Lehrerin­nen durften bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts nicht heiraten. Soldaten durften auch nicht heiraten. Heute undenkbar!

Das ist das letzte Verbot. Und in wenigen Jahren wird das genauso undenkbar sein, wie es jetzt undenkbar ist, dass Lehrerinnen und Soldaten nicht heiraten durften. (Bun­desrat Schennach: Uneheliche Kinder waren nicht erbberechtigt!) Uneheliche Kinder waren nicht erbberechtigt, das war auch so. Richtig.

Es geht hier nicht um Gutmenschentum, wie ihr das darstellt, sondern es geht hier um grundsätzliche Bürgerrechte. Und dafür müssen wir offensichtlich weiterkämpfen, da das hier nicht alle so sehen. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

20.29



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 224

Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf BundesrätInnen gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, das heißt kein Einspruch, oder „Nein“. Ich bitte um eine deutliche Stimmabgabe.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bun­desräte in alphabetischer Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Lindinger geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****

Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen die Sitzung für 3 Minuten.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Stimmenzählung wird vorgenommen. – Die Sitzung wird um 20.34 Uhr unterbro­chen und um 20.37 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, ersuche alle, Platz zu nehmen – und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Demnach entfallen auf den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben – bei 53 abgegebenen Stimmen –, 45 „Ja“-Stimmen und 8 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag ist somit angenommen. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

Mit „Ja“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Beer, Blatnik, Bock;

Dönmez;

Ebner Adelheid;

Fetik, Füller;

Grimling;


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 225

Hammerl, Himmer;

Jachs, Junker;

Kneifel, Köberl Günther, Köberl Johanna, Köck, Köll, Kurz;

Lampel, Ledl-Rossmann, Lindinger;

Mayer;

Novak;

Pfister, Poglitsch, Posch-Gruska, Pum;

Reich, Reisinger, Reiter;

Saller, Schennach, Schödinger, Schreuder, Schreyer, Stadler, Steinkogler, Stöckl;

Taucher, Temmel, Tiefnig, Todt;

Wilhelm;

Zelina, Zwazl.

Mit „Nein“ stimmten die Bundesrätinnen und Bundesräte:

Dörfler;

Hafenecker;

Krusche;

Madejski, Michalke, Mühlwerth;

Pisec;

Schmittner.

*****

20.37.2754. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (2369/A, 17/A und 2575 d.B. sowie 9055/BR d.B. und 9111/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Damit gelangen wir zum 54. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.

 


20.37.44

Berichterstatter Stefan Schennach: Frau Präsidentin! Ich komme zum Bericht des Justizausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geänd­ert wird; da geht es um den in den Medien so genannten „Mafia-Paragraphen“, um die Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form auf, daher kann ich gleich zur Antragstellung kom­men.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 



BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 226

20.38.31

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Bundesminister Berlakovich – in Vertretung der Frau Ministerin! Menschen machen gesetzliche Bestimmungen, Menschen machen Paragraphen.

Ursprünglich gab es so etwas wie „Bandenbildung“ – so hat das geheißen –, und ir­gendwann, als alles diffiziler wurde, auch im Strafrecht, musste diese Begrifflichkeit ge­ändert werden und die „kriminelle Organisation“ als solche ist in den Mittelpunkt ge­rückt.

Ich habe mir diese Bestimmung des § 278a Strafgesetzbuch heute noch einmal in der alten Fassung im RIS durchgelesen – und als ich ihn mir durchgelesen habe, bin ich ei­gentlich, mit Ausnahme von zwei Begriffen, die durchaus einen Interpretationsspiel­raum übrig lassen; Interpretation ist aber auch Sache der Juristen –, nicht auf die Idee gekommen, dass man so weit assoziieren könnte, dass man dort landet, wo ein Lan­desgericht in der Nähe der Bundeshauptstadt und ein Staatsanwalt gelandet sind.

Da bin ich völlig beim Kollegen Jarolim in der Justizdebatte im Nationalrat, und ich bin froh, dass es mir genauso geht wie dem Kollegen Jarolim, dass wir beide diese Asso­ziation nicht gehabt haben.

Wenn man aber sagt, es gibt einen schmalen Grat einer Restassoziation, völlig un­denkbar ist es nicht, dann müssen wir als Politiker, als Juristen, wenn wir irgendwo ei­ne Bestimmung geschaffen haben, die eine Interpretationsmöglichkeit übrig lässt, die nicht unserem Ziel dient – denn die Gesetze und Bestimmungen machen wir ja, um ein rechtspolitisches Ziel zu verfolgen –, auch korrigierend eingreifen.

Es ist natürlich in diesem Fall schon etwas passiert, aber ich glaube, es ist rechtzeitig erkannt worden, und es war richtig von der Bundesministerin, dass sie das evaluiert hat und dass wir diesen Paragraphen jetzt so definieren, dass klar ist, was gemeint ist, nämlich dass klar ist, dass internationale Verbrecherorganisationen, die Einfluss neh­men, die Geld sammeln und das wissentlich tun, gemeint sind, und nicht andere.

Zur Beruhigung aller, die gemeint haben, dass die Änderung beziehungsweise Nach­justierung dieses Paragraphen nicht angezeigt wäre, kann ich sagen: Hausfriedens­bruch, Sachbeschädigung, gefährliche Drohung oder Nötigung waren Strafdelikte, sind es noch immer und werden es auch bleiben. – Es ist also nichts passiert. Gut, dass das korrigiert worden ist. Daher stimmt die ÖVP heute diesem Antrag zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

20.41


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Novak zu Wort. – Bitte.

 


20.41.24

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Mag. Fürlinger hat es ja schon ausführlich erklärt: Der § 278a ist in der Bevölkerung inzwischen als „Mafia-Paragraph“ ein Begriff. Bekanntlich erlangte dieser Paragraph nicht deshalb eine solche Bekanntheit, weil die Bevölkerung so interessiert an diesem Gesetzestext ist, sondern – Sie haben das ein bisschen umschrieben, ich nenne es nun beim Namen – weil die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt glaubte, diesen Paragraphen gegen Tierschützer einsetzen zu müs­sen.

Mehr als ein Jahr – wir haben das im Fernsehen mitverfolgen können – haben sich 13 Aktivisten wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vor Gericht verant­worten müssen. Ich glaube, zwei oder drei sind weiterhin angeklagt. Mit diesem Vorge­hen erntete die Justiz damals massive Kritik, denn der Paragraph war – so wie Sie das


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 227

auch gesagt haben, Herr Mag. Fürlinger – von seiner Intention her eigentlich nur zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität wie etwa der Mafia, also von schweren Ge­schützen, die in diesem Bereich tätig sind, gedacht.

Der Paragraph war zur Bekämpfung von Menschen- und Waffenhändlern sowie Schwerst­kriminellen gedacht und keineswegs zum Einsatz gegen Mitglieder der Zivilgesellschaft, die sich für Tierschutz und Umweltschutz einsetzen.

Diese Intention hat der Gesetzgeber erkannt, die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt aber offensichtlich nicht. Deshalb war eine Reparatur dieses Paragraphen unumgäng­lich, um demokratiepolitisch bedenkliche Entwicklungen zu verhindern. Kein Bürger hätte sich nämlich in Hinkunft weiterhin sorglos gegen Atomenergie, gegen die Errich­tung eines Kraftwerkes oder gegen eine Sondermülldeponie engagieren können. Im­mer hätte er dieselbe Vorgangsweise der Justiz – eben dieser Wiener Neustädter Jus­tiz – befürchten müssen. Und welcher unbedarfte Bürger will schon mit der Mafia und mit Terroristen verglichen oder in Verbindung gebracht werden?

Wie wichtig und richtig die Reparatur des Paragraphen war, zeigt allein schon die Re­aktion im Nationalrat. Dort zeigten sich alle Fraktionen mit den durchgeführten Ände­rungen zufrieden.

Zum Schluss noch einige Worte zur Änderung des § 278d: Der Kampf gegen den Ter­rorismus hat bekanntlich auf mehreren Ebenen zu erfolgen. Eine ganz wesentliche da­von ist die Ebene der Finanzierung. Schon alleine deshalb ist die Änderung des § 278d, der nunmehr eine stärkere Bestrafung von Terrorismusfinanzierung vorsieht, zu begrü­ßen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.44


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.45.0955. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG) (2404 d.B. und 2461 d.B. sowie 9112/BR d.B.)

56. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (2448 d.B. und 2462 d.B. sowie 9113/BR d.B.)

57. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häus­licher Gewalt (2449 d.B. und 2469 d.B. sowie 9114/BR d.B.)


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 228

58. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträgervertragsgesetz, das Diszipli­narstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EIRAG, das Gebüh­renanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungs­gesetz und das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz geändert werden (Be­rufsrechts-Änderungsgesetz 2013 – BRÄG 2013) (2378 d.B. und 2463 d.B. sowie 9115/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen nun zu den Punkten 55 bis 58 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um die Berichte.

 


20.45.40

Berichterstatter Stefan Schennach: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichtsgebüh­rengesetz geändert werden – Erwachsenenschutz-Gesetz.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben sowie

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Dies freut ja die beiden Mitglieder des Europarates, Edgar Mayer und mich, besonders, da es den Schutz vor allen Formen der Gewalt und die Beseitigung jeglicher Diskrimi­nierung von Frauen betrifft.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen sowie


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 229

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Zif­fer 4 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu er­füllen, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsord­nung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Bauträgervertragsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsan­waltsanwärter, das EIRAG, das Gebührenanspruchsgesetz, das Notariatsprüfungsge­setz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und das Sachverständigen- und Dolmetscher­gesetz geändert werden – das sogenannte Berufsrechts-Änderungsgesetz.

Das ist interessant, die sind alle nicht gegendert!

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


20.49.11

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Gospa president! Herr Bundesminister! Gospod zvezni minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kole­gice in kolegi! Ich möchte heute zu einem Thema sprechen, das leider im 21. Jahrhun­dert alltäglich ist, das leider im 21. Jahrhundert noch immer ein Tabuthema ist, das lei­der alle gesellschaftlichen und sozialen Schichten treffen kann und in jedem Alter vor­kommen kann. Bei diesem Thema geht es um die Verletzung von Menschenrechten, und es wird dabei der österreichischen Rechtsordnung widersprochen. Ich spreche zum Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt ge­gen Frauen und häuslicher Gewalt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, es ist an der Zeit, dass wir dafür sorgen, dass dieses Thema kein Tabuthema mehr ist. Es ist, glaube ich, an der Zeit, dass wir uns dessen bewusst werden, dass Wegschauen nicht die Lösung ist, dass wir uns ver­pflichtet sehen, hinzuschauen und der Gewalt, die durch keinen Grund zu rechtfertigen ist, entgegenzuwirken.

Ich möchte etwas vorlesen, das mir eine Frau, die Opfer von Gewalt war, zusammen­geschrieben hat.

Ich zitiere:

Ich war Opfer der häuslichen Gewalt. Ich war auch Opfer der sexuellen Gewalt am Ar­beitsplatz. 15 Jahre lang habe ich es ausgehalten, einen Tyrannen als Mann zu Hause zu haben. Zehn Jahre habe ich sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz erduldet. Ich hatte Angst, meinen Arbeitsplatz zu verlieren.

Das Geld, welches ich verdient habe, hatten wir bitter nötig. Ich hatte neben meinem Mann, der Alkoholiker ist, zwei liebe, wertvolle Kinder, vor denen ich alle Gewalttaten verdrängt habe, um ihnen eine heile Welt vorzuspielen.

Mein Mann kontrollierte meine Telefonate. Er bestimmte, wann ich ausgehen durfte, er bestimmte, mit wem ich ausgehen durfte, er schloss mich ein, er schlug mich, trat mich mit den Füßen, riss mich an den Haaren, schlug mich und zwang mich danach zur Se­xualität.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 230

Und die Spirale der Gewalt begann immer wieder von vorne. Er bereute, schwörte Bes­serung, schwörte Liebe. Ich glaubte, gab nach, zweifelte an mir selbst, und es fing im­mer wieder von vorne an. Die Abstände wurden allerdings immer kürzer und die Ge­walt immer brutaler.

Ich spreche jetzt nicht nur von blauen Flecken. Ich spreche jetzt auch nicht von Prel­lungen. Ich spreche auch nicht von Knochenbrüchen, die ich erlitten habe, sondern ich spreche jetzt vom Verlust meiner Selbstachtung. Ich habe mich selbst aufgegeben. Ich hatte Angst. Ich spreche von Schlafstörungen, von Essstörungen, von Depressionen. Und ich spreche auch davon, dass ich mich völlig zurückgezogen habe und dann voll­ständig isoliert war. Ich war traumatisiert. Ich verdrängte, ich schwieg, ich zerbrach. Ich versuchte zu überleben, über Monate, Jahre. Ich vertuschte und spielte eine heile Welt vor. – Zitatende.

Diese Frau hat es trotzdem geschafft aus diesem – unter Anführungszeichen – „Teu­felskreis“ herauszukommen. Diese Frau hat es geschafft, aus diesem menschenunwür­digen Leben herauszukommen. Jedoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt sehr, sehr viele Frauen, die es nicht schaffen, und die Dunkelziffer ist enorm groß.

Gewalt ist auf keinen Fall eine Privatsache von Frauen und auch kein Kavaliersdelikt. Gewalt kann durch absolut keine kulturelle Tradition und durch keinen sonstigen Grund gerechtfertigt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Konvention, die wir heute beschließen, ist ein wichtiger Schritt gegen die Menschenrechtsverletzung Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt und für deren Bekämpfung. Diese Menschenrechtsverletzung ist Nummer eins in Europa und auch weltweit.

Wir werden selbstverständlich zustimmen.

(Bundesrätin Blatnik setzt ihre Ausführungen in slowenischer Sprache fort.) – Danke. Hvala lepa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten der Grünen.)

20.55


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Ju­li 2013 betreffend ein Erwachsenenschutz-Gesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Ju­li 2013 betreffend ein Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachse­nen.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 231

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertei­len.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Ju­li 2013 betreffend ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämp­fung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsberei­ches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu er­teilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Schließlich lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, den gegenständlichen Staatsver­trag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Berufsrechts-Änderungsgesetz 2013.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

20.58.3259. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geän­dert werden (Urheberrechts-Novelle 2013 – Urh-Nov 2013) (2338/A und 2464 d.B. sowie 9116/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Wir kommen nun zum 59. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 232

Bericht.

 


20.58.45

Berichterstatter Stefan Schennach: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 ge­ändert werden – Urheberrechts-Novelle 2013.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Hafenecker. – Bitte.

 


20.59.28

Bundesrat Christian Hafenecker (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Nur einige Worte zur Urheberrechts-Novel­le. Es hätte wirklich die Möglichkeit gegeben, im Rahmen dieser Novelle einige Dinge zugunsten der Künstler zu ändern. Eine Herausforderung wäre es zum Beispiel gewe­sen, tatsächlich mit den millionenfachen Urheberrechtsgesetzbrüchen umzugehen, die im Bereich des Internet passieren. Das Internet ist ja heute generell ein dominierendes Thema. Leider ist in diese Richtung nichts geschehen.

Lediglich ableiten lässt sich aus dieser Novelle ganz grob gesagt eine Verlängerung des Urheberrechts bei Tonträgern von 50 Jahre auf 70 Jahre. Und da muss man wie­derum die Frage stellen: Wem nützt es? Cui bono?, wie man so schön sagt. Es nützt wieder einmal den großen Unterhaltungsindustrien aus den Vereinigten Staaten.

Erlauben Sie mir abschließend noch ein Wort: Jetzt habe ich schon die dritte nicht-freundliche USA-Wortmeldung gemacht, und ich hoffe wirklich, dass es mir auch heuer wieder erlaubt sein wird, meine Familienangehörigen in den Vereinigten Staaten zu be­grüßen, und dass ich trotz meiner Redebeiträge heute nicht auf eine Watchlist oder sonst wohin gelange. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Mayer: Da bist du schon oben!)

21.00


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


21.00.48

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mir hat sich die Notwendigkeit einer Debatte zu dem vorliegenden Punkt nicht wirklich er­schlossen, das gestehe ich offen zu. Wir haben hier eine Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen, nämlich eine Schutzdauererhöhung. Über die kann man immer dis­kutieren, ob 50 oder 70 Jahre, aber das ist jetzt nicht etwas, was mich vor lauter Knis­tern und Spannung hinter dem Ofen hervorholt.

Ungeachtet dessen ist natürlich eine Urheberrechtsgesetz-Novelle, also der Schutz geistigen, kreativen, künstlerischen Eigentums, immer eine Debatte wert. Die werden wir allerdings nicht auf Basis einer Unfreundlichkeit gegenüber den USA oder sonst je­mandem hier führen können, wir werden sie führen müssen, weil, wie wir heute auch gehört haben, das Internet ja ein realer öffentlicher Platz ist, und dort passiert das meiste.


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Ich erinnere an die Debatte im Nationalrat, wo die Ministerin bereits klar angekündigt hat, dass es eine breite, raumgreifende Debatte zu diesem Thema gibt, die es natürlich geben muss! Aber wenn ich etwas umsetzen muss, wenn der Staat Österreich nicht in die Säumigkeit der Umsetzung einer Richtlinie geraten will und so eine klare einzelne Bestimmung gemacht werden kann – leichter geht es nicht –, dann muss ich nicht des­halb sozusagen das ganze Urheberrecht mit dem Bade ausschütten.

Daher bitte ich um Zustimmung, dass wir jetzt einfach die EU-Richtlinie umsetzen, denn das ist auch eine Verpflichtung unseres Staates. Über das andere müssen wir uns zweifelsfrei zum gegebenen Zeitpunkt unterhalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

21.02


Vizepräsidentin Mag. Susanne Kurz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


21.02.40

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! – Das Urheberrecht ist ein Thema, mit dem wir uns heute – da kann man ganz sicher sein – nicht das letzte Mal beschäftigen werden. Mein Vorredner hat vollkommen recht: Das Urheberrecht steht vor vollkommen neuen Herausforderungen. Natürlich ist es die große Frage und die große Kunst, wie man es einerseits vermeidet, Massen zu kriminalisieren, und an­dererseits dafür sorgt, dass Künstler und Künstlerinnen das ihnen Zustehende an Geld auch bekommen. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Nichtsdestotrotz: Die Grünen waren im Europaparlament gegen die Verlängerung der Schutzfrist, und wir werden auch heute natürlich dagegen sein. Die Verlängerung der Schutzfrist hat ja einen Hintergrund. Begonnen hat das in den USA, ich glaube, im Jahr 2003, da hat man die Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert. Wisst ihr wa­rum? – Mickey Mouse wäre nicht mehr unter dem Urheberrecht gestanden, Mickey Mouse wäre sozusagen für alle frei verfügbar gewesen, und jeder hätte eine Mickey Mouse zeichnen oder einen Mickey Mouse-Film machen dürfen. Der Walt Disney-Kon­zern, der ja kein ganz schwacher Konzern in den USA ist, hat da ganz ordentlich lobby­iert, und dann wurden die Schutzfristen verlängert. Offensichtlich macht die ganze Welt das jetzt nach, warum auch immer – ich verstehe es nicht.

Die großen Herausforderungen des Urheberrechts sehen wir ja. Wir haben alle heute schon parteiübergreifend gesagt, dass wir gegen die Überwachung des Internets sind, die tief in die Privatsphäre hineingeht. Also kann man die 8 Millionen Urheberrechtsver­letzungen, die es in Österreich täglich gibt, in Wahrheit gar nicht verfolgen. Entweder man stellt 5 Millionen Polizisten und Polizistinnen ein, die sich das anschauen, also un­denkbar, oder man macht ein Überwachungssystem, wo die NSA dagegen sogar schwach ausschaut. Und dann schaut man sich ganz genau an, wer was aus dem In­ternet herunterlädt. Das wäre ein Eingriff in die Privatsphäre, den kein Mensch, kein Politiker, keine Politikerin dieser Welt jemals verantworten könnte.

Also, was ist jetzt die große Kunst? – Es gibt eine Vielzahl an Vorschlägen, die Grünen haben einen gemacht. Die Digitale Gesellschaft in Deutschland hat sehr interessante Modelle entwickelt. Die Grünen glauben, dass es mit einer Kultur-Flatrate über eine Haushaltsabgabe gelöst werden könnte, nämlich für die Nutzer und Nutzerinnen des Internets Rechtssicherheit zu schaffen, was wann möglich ist und was wann nicht möglich ist, die nichtkommerzielle Weiterverwendung zu erlauben, die kommerzielle al­lerdings nicht. Und wir sollten auch schauen, dass wieder die Künstler und Künstle­rinnen das Geld bekommen und nicht ausschließlich die Verwertungsgesellschaften oder die großen Majors oder die großen Hollywood-Konzerne, die großen Konzerne dieser Welt, die am meisten abcashen, während die Künstler und Künstlerinnen nach


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wie vor in prekären Arbeitsverhältnissen arbeiten müssen, wie auch eine Studie, die das Kulturministerium in Auftrag gegeben hat, gezeigt hat.

In dieser Legislaturperiode wurde mehrmals vonseiten der Bundesregierung verspro­chen, dass ein modernes, zeitgemäßes Urheberrecht kommt. Es kam nicht. Heute, bei dieser Novelle, wäre die Gelegenheit dazu gewesen, ein zeitgemäßes, modernes Ur­heberrecht zu schaffen. Das ist verabsäumt worden. Wir bedauern das sehr. Es wird uns deswegen sicher weiterhin beschäftigen. Aber dieser Form, so wie das heute ge­löst ist, können wir wirklich nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.06


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte.

 


21.06.47

Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Bevor ich in die inhalt­liche Debatte zu dem vorliegenden Antrag betreffend die Urheberrechts-Novelle 2013 einsteige, möchte ich als neue Bundesrätin eine persönliche Anmerkung machen.

In der Vorbereitung meines Redebeitrages wäre ich nie, aus Respekt vor Ihrer Rolle, vor Ihrer Person, auf die Idee gekommen, meine Rede mit dem kleinen I zu machen. Umso mehr ist meine Verwunderung groß – und ich möchte Sie bitten, Herr Minister, das als Anmerkung für die Frau Ministerin mitzunehmen –, dass der Gesetzestext of­fenbar nicht gegendert worden ist (Bundesrätin Mühlwerth: Gott sei Dank!), obwohl das im Jahr 2013 eigentlich für uns alle selbstverständlicher Qualitätsstandard sein muss. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Außerdem ist die wichtige Regelungszielgruppe, nämlich die freischaffenden Künstle­rinnen und Künstler sowie die Musikerinnen und Musiker, für die diese Novelle von gro­ßer Bedeutung ist, mehrheitlich weiblich.

Inhaltlich sehe ich das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz im Spannungsfeld sehr, sehr unterschiedlicher Interessen, nämlich jener der Künstle­rinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker sowie Urheberinnen und Urheber zu je­nen der Konsumentinnen und Konsumenten.

Nun gibt es wohl das Sprichwort: Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die nie­mand kann, aber dennoch ist es wichtig, sich künftig noch umfassend und in ausführ­licher Diskussion mit den verschiedenen Ausgangsvoraussetzungen der aktuellen Rechtssprechung zu beschäftigen, um nach einer möglichst gerechten Lösung für alle Betroffenen zu suchen.

Es gibt auch wesentliche technische Entwicklungen und auch gravierende Änderungen im Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten – das haben meine Vorredner auch schon angesprochen –, die Berücksichtigung finden müssen und nach neuen Lö­sungsansätzen verlangen.

Die vorliegende Novelle beschäftigt sich allerdings im Wesentlichen, wie schon ange­sprochen, nur mit der fristenkonform bis 1.11. notwendigen Umsetzung einer EU-Richt­linie, die unter anderem die Ausweitung der Schutzdauer der Rechte der Tonträgerher­steller und ausübenden KünstlerInnen von 50 Jahre auf 70 Jahre vorsieht. Der Geset­zesvorschlag sieht auch vor – allerdings ohne zwingende Vorgabe der EU-Richtlinie –, dass diese Verlängerung der Schutzdauer weder eine Erhöhung der Vergütung noch eine Änderung in der Verteilung der Einnahmen aus den Vergütungen rechtfertigt.

Ein Paket von vielen Forderungen zum Urheberrecht steht noch aus und wird uns in der nächsten Legislaturperiode weiter beschäftigen. Ich nenne zum Beispiel die Weiter-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 235

entwicklung von der Leerkassettenverordnung zur Festplattenabgabe Neu, die Durch­setzung von Urheberrechten im Internet und das Filmurheberrecht und noch vieles mehr.

Ich sehe die aktuell vorliegende Novelle als ersten notwendigen Schritt, aber auch als Auftakt für die notwendige Modernisierung des Urheberrechtes. Die SPÖ-Fraktion wird daher dem Beschlussantrag zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.11


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.11.1760. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz und das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2013) (2379 d.B. und 2465 d.B. sowie 9117/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 60. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Wilhelm. Bitte um den Bericht.

 


21.11.35

Berichterstatter Richard Wilhelm: Werter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013, mit dem das Bundesgesetz über justizielle Zusammenarbeit geändert wird, liegt in schriftlicher Form auf.

Der Ausschuss für Justiz stellt nach Beratung mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Schmittner. – Bitte, Herr Kollege.

 


21.12.16

Bundesrat Dr. Dietmar Schmittner (FPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Vizepräsi­dent! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuhörer auf Ö3! Einen, den ich besonders gut kenne, der immer zusieht, den Josef Essl aus Golling, darf ich persönlich begrüßen. (Heiterkeit. – Bundesrat Köberl: Das ist dein Freund!) Du siehst, ich halte, was ich verspreche, Sepp!

Aber jetzt zur Sache. Leider ist der Herr Präsident Toth nicht da. (Bundesrat Stadler: Der ist schon da!) Ich möchte ihm nämlich persönlich viel Erfolg wünschen bei der Um­setzung seiner ehrgeizigen Reformpläne, etwa der Stärkung des Bundesrates. Nur, Herr Präsident: Ich glaube, der Bundesrat hat heute eine Riesenchance verspielt. Er hätte nämlich heute ein Lebenszeichen setzen und zeigen können, dass er nicht ein Durchlaufposten und ein Appendix vom Nationalrat ist.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 236

Ich glaube nämlich, wir sind den Bürgern unseres Bundeslandes verpflichtet, und nur diesen sind wir verpflichtet, keinem Parteisekretariat, und zwar dahingehend, dass wir dann, wenn ein Einspruch gegen ein schlechtes Husch-Pfusch-Gesetz erforderlich ist, diesen auch machen. Ich glaube, der Antrag der Grünen heute mit dieser Berufsgruppe wäre sicher begründet gewesen, denn da muss irgendetwas faul sein, wenn so viel Wi­derstand da ist. – Das ist meine persönliche Meinung.

Sie wären auch in die Annalen des Bundesrates eingegangen: die erste Plenarsitzung und der erste Einspruch. (Bundesrat Todt: Einsprüche hat es schon mehrere gege­ben!) Die letzten Jahre, habe ich gehört, ist nie einer gemacht worden!

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Herr Kollege, ich würde Sie bitten, dann zur Ta­gesordnung zu sprechen.

 


Bundesrat Dr. Dietmar Schmittner (fortsetzend): Nun zum Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den anderen Mitgliedstaaten der EU. Die FPÖ-Fraktion ist dagegen und, ich glaube, auch mit gutem Grund.

Ich habe mir den Ausschussbericht und auch den Gesetzestext, glaube ich, ganz ge­nau angeschaut. Im Ausschussbericht steht überhaupt nichts drinnen, was eigentlich die Kernprobleme sind, nämlich die Kosten, die für den österreichischen Steuerzahler nach dem Motto „Melkkuh der EU“ herauskommen.

Was ist Faktum? – Im § 42 dieses Gesetzes steht, dass kriminelle EU-Bürger, die bei uns im Inland wohnen, einen Wohnsitz haben, selbst bei ausländischer Verurteilung, wenn die Vollstreckungsbehörde des Heimatstaates nicht zustimmt – nicht einmal eine Begründung müssen sie abgeben! –, die Haft in Österreich zu verbüßen haben. Ich kenne den Motivenbericht nicht, aber wahrscheinlich ist der Grund der, dass bei uns in den Gefängnissen die Vollpension EU-weit am besten ist. Kann ich mir nur vorstellen, sonst weiß ich keinen Grund.

Ich weiß aber auch nicht, wie die Sozialisten einem kleinen Arbeiter oder einem Ange­stellten oder einem kleinen Pensionisten das schmackhaft machen können, dass er für die Kosten des „Hafturlaubes“ – unter Anführungszeichen – aufkommen muss.

Es ist nämlich im Gesetz – ich habe selber schon Gesetze gebastelt in Salzburg, ein Raumordnungsgesetz und so weiter; ich glaube, vom Justizministerium sitzt eh der oberste Chef hier – keine Begründung für das Ablehnungsrecht enthalten. Normaler­weise, wenn ich eine Ablehnung mache, muss im Klammerausdruck taxativ die Be­gründung angegeben sein. Das ist nicht der Fall! Es gibt auch keine Kostenersatzre­gelung. Das heißt, Österreich bekommt vom Heimatstaat nichts, es zahlt wieder einmal der österreichische Steuerzahler. Daher kann und wird die FPÖ diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin noch nicht fertig! (Heiterkeit. – Bundesrat Kneifel: Das war nur ein Zwischen­applaus!) Na ja, kommen wir ein wenig in Fahrt!

Ich habe meiner Fraktion aber empfohlen, dass wir keinen offiziellen Antrag auf einen Einspruch stellen, denn das ist ja wie im Fußball: Wenn ich in 90 Minuten kein Tor schieße, dann kann ich stundenlang spielen, und ich glaube, ich könnte stundenlang hier reden – und Sie stimmen trotzdem für das Gesetz. Es ist so.

Abschließend: Die FPÖ wird dem Antrag aus gutem Grund nicht zustimmen, weil wir dem Bürger, dem kleinen Arbeiter, dem kleinen Angestellten, dem kleinen Pensionisten gegenüber verantwortlich sind, dass die auch noch dafür die Kosten tragen müssen. Ich glaube, das ist verständlich.

Das Gesetz gehört meines Erachtens insofern repariert, als man eine Kostenersatz­pflicht für den Heimatstaat einführt, sodass dieser anteilig zahlen muss, pro Tag einen


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 237

Tagessatz – andere Länder haben das –, und dass der Heimatstaat nur bei ganz schwer wiegenden Gründen ablehnen kann. Nichts davon ist im Gesetz drinnen, aber ich kann mir vorstellen, es wird beschlossen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.17


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Kollege.

 


21.17.42

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Kollege Schmittner! Jetzt stelle ich einmal etwas klar: Wir werden nicht auf „Ö3“, sondern auf ORF III gesendet. Ö3 ist ein Popsender! (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Dr. Schmittner: Das war ein Freud’scher Versprecher, weil ich über Fußball gesprochen habe!)

Herr Kollege Schmittner, es war schon ein bissel poppig, vielleicht kommt es dann ein­mal auf YouTube, das könnte möglich sein.

Herr Kollege, wenn man den Motivenbericht hier anspricht, dann sage ich Ihnen, dieser wäre auf parlament.gv.at abrufbar. Da braucht es nur einen einfachen Einstieg, und dann kann man das alles abrufen. (Bundesrat Dr. Schmittner: Kriege ich jetzt Nachhil­feunterricht von Ihnen?)

Es ist natürlich bei euch so: Wenn es um irgendeine EU-Richtlinie oder EU-Verordnung oder irgendetwas aus dem EU-Bereich geht, startet ihr gleich die freiheitliche EU-Richt­linien-Ablenkungseffektmaschine. Egal, was uns die EU präsentiert, ob das gut ist, minder gut oder schlecht, ihr lehnt das einfach ab und sucht verzweifelt das Haar in der Suppe, um die Ablehnung irgendwie zu argumentieren.

Heute wird die Ablehnung an den Kosten aufgehängt. – Ja, wie könnten wir denn, wenn bei uns jemand in Untersuchungshaft ist, von seinem Heimatstaat einen Kosten­ersatz erlangen? Wenn er bei uns etwas angestellt hat und er in U-Haft ist, sollen wir von seinem Heimatstaat einen Kostenersatz verlangen? Das wird es wahrscheinlich nicht spielen, Herr Kollege! Das ist ein Nonsens! Das wird es einfach nicht spielen! Wenn der bei uns eine Straftat begangen hat und bei uns inhaftiert ist, dann wird der österreichische Staat auch für die Kosten der U-Haft aufkommen müssen.

Das ist bei unseren Leuten, die im EU-Ausland sind, auch so. Da gibt es dann auch keine Kostenersätze. Das wäre an und für sich etwas, was genau dagegen ist, denn es geht auch um die gegenseitige Anerkennung von Urteilen, Bewährungsentscheidun­gen, Überwachung von Bewährungsmaßnahmen. Es geht um die unionsweite Überwa­chung von gelinderen Mitteln als Alternative zur U-Haft durch den Heimatstaat des Be­troffenen. Wir steigern damit auch die operative Tätigkeit von Eurojust und harmoni­sieren die Kompetenzen in den Verfahrensordnungen der Mitgliedstaaten.

Also noch einmal: Bewährungsentscheidungen und Alternativen zur Untersuchungshaft werden dann in den jeweiligen Aufenthaltsländern anerkannt. Das bringt eine Vereinfa­chung im System. Das heißt, diese Richtlinie wird unsere Gefängnisse nicht zusätzlich füllen, sondern genau der umgekehrte Effekt wird dann eintreten. – So schaut es aus, Herr Kollege! Dann werden wird das auch nicht an den Kosten aufhängen müssen.

Außerdem zu Ihrer Fußballexpertise abschließend noch ein Satz: Beim Fußball geht es nicht ewig, sondern in Cupbewerben gibt es dann nach 90 Minuten eine Verlängerung, nach dieser Verlängerung ein Elfmeterschießen. Also gibt es dann auch einen Ab­schluss dieses Fußballspieles. – Ich danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.20


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nachdem der Herr Kollege Mayer bereits klarge­stellt hat, dass wir auf ORF III und nicht auf Ö3 übertragen werden, möchte ich auch


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 238

für all diejenigen, die vielleicht noch jemanden schön grüßen lassen wollen, ergänzen, dass wir momentan nicht live auf Sendung sind. (Heiterkeit und Beifall.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Kollege.

 


21.21.23

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Ich finde, vom Rednerpult der Oma Grüße auszurichten, da können wir bei der „Wetten, dass?“-Sendung auch schön langsam landen. Also ein bisschen mehr Achtung vor dem Parlamentarismus wäre, glaube ich, schon ange­bracht.

Dieses Gesetz – das ist übrigens an die FPÖ gerichtet – wurde im EU-Ausschuss wirk­lich sehr ausführlich und von verschiedensten Seiten her behandelt. Hätte man Ihnen das ein wenig erzählt, dann hätten Sie heute nicht so einen Nonsens erzählt.

Es geht dabei darum, dass so etwas nicht passiert, was erst unlängst passiert ist. Nämlich: Ein aserischer Soldat erschießt in Ungarn einen armenischen Soldaten. Bei­de waren Offiziere. Das ungarische Gericht verurteilt den aserischen Offizier, findet aber, dass der Strafvollzug in Aserbaidschan besser ist. Normalerweise vollzieht man gegenseitig die Gesetze und die Urteile. Der wegen Totschlags verurteile aserische Of­fizier wurde in Aserbaidschan als Freiheitsheld entlassen.

Genau das soll nicht passieren!

Dieses Gesetz garantiert zum Beispiel die Überwachung von angeordneten Bewäh­rungsmaßnahmen und Sanktionen, auch von alternativen Sanktionen zwischen dem Land, das verurteilt, und dem Heimatland des Verurteilten. Es mag ja viel sinnvoller sein – und unser Strafvollzug ist ja keine Rache und keine Sühne, sondern soll zur In­tegration in die Gesellschaft befähigen –, dass zum Beispiel ein dänischer Straftäter in Wien in einen Strafvollzug nach Dänemark kommt oder dass ein österreichischer Straf­täter in Paris, der vielleicht des Französischen nicht mächtig ist, seine Strafe in Öster­reich absitzt. Aber dazu bedarf es eines Regelwerkes, und genau dieses Regelwerk wird hier aufgestellt, nämlich dass Weisungen, medizinische Behandlungen, die ange­ordnet wurden, oder Bewährungshilfe zum Beispiel tatsächlich auch vom jeweiligen Heimatstaat des Verurteilten, des Häftlings – es sind ja in erster Linie Männer, in die­sem Fall braucht man es nicht einmal zu gendern – befolgt werden.

Es geht aber auch darum, dass es Verständigungspflichten gibt. Wir leben in einem Binnenland Europa, und da gilt es, dass sich die nationalen Strafverfolgungsbehörden gegenseitig Verpflichtungen geben. Aber es geht – und das ist ganz wichtig – in einem Europa der Vielsprachlichkeit und vieler kultureller Äußerungsformen auch um Rechte der Betroffenen, und das wird hier auch geregelt, nämlich dass es in einer verständli­chen Sprache zu erfolgen hat, dass in den Staaten die justizielle Zusammenarbeit in der Muttersprache zu erfolgen hat. Da muss doch Ihnen von der FPÖ geradezu ein Lä­cheln auf die Lippen kommen.

Aber es geht weiters auch noch darum, dass es zu einer Vollstreckung des europäi­schen Haftbefehls kommt. Wir haben zum Beispiel einen europäischen Exekutionsbe­fehl. Es muss ja eine Möglichkeit geben, eine Exekution durchzusetzen. Es muss auch möglich sein, innerhalb der Union einen Haftbefehl durchzusetzen.

Und es geht auch um eine Gleichstellung – und das ist schon etwas, was in einem Bin­nenstaat Europa notwendig ist – der aufenthaltsverfestigten Unionsbürger und der ös­terreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

Das alles ist hier enthalten, und das Ganze ist eine Form der Vertiefung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Aber gleichzeitig geht es auch – und da kommen wir zu der Diskussion, die der Herr Schreuder eröffnet hat – um den Blickwinkel: Wo ist eine


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 239

Strafvollzugsmaßnahme am besten? Ist sie für den Dänen in Dänemark oder in einem österreichischen Gefängnis die beste im Sinne einer Resozialisierung und einer Wie­dereingliederung in die Gesellschaft?

Unsere Fraktion stimmt diesem Gesetzesbeschluss sehr, sehr gerne zu. – Danke. (Bei­fall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

21.26


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.26.4561. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (2447 d.B. und 2470 d.B. sowie 9118/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 61. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.

 


21.26.57

Berichterstatter Stefan Schennach: Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Jus­tizausschusses betreffend ein Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht. Es geht da um das sogenannte EU-Patent.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, deshalb kann ich sogleich zur Antragstellung kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


21.27.35

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen stimmen dem vor­liegenden Antrag nicht zu. Ich fasse mich ganz kurz, warum.

Ein einheitliches Patent für fast alle EU-Staaten ab 2014 und die Einrichtung von einem gesonderten Patentgerichtshof erleichtern sicher die Patentanmeldung, es gibt sicher sehr viele Synergieeffekte, die sich daraus ergeben, und es kommen sicher sehr viele wirtschaftliche Vorteile dadurch zustande. Das ist alles sehr positiv und sehr zu begrü­ßen, aber wir haben einige schwerwiegende Kritiken an der Umsetzung und auch an der Organisation der zu schaffenden Institute.

Vor allem kritisieren wir die Schaffung eines Patentgerichts, das keiner juristischen Kontrolle durch den EuGH unterliegt. Das Europäische Patentamt bekommt in diesem Übereinkommen zusätzliche Kompetenzen, obwohl das Europäische Patentamt eben keine EU-Institution ist und somit auch eine demokratische Kontrolle sehr schwierig ist.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 240

Als letzten Punkt befürchten wir – und da sind wir nicht die einzigen Kritiker –, dass es einfach zu einer Zunahme, wenn nicht sogar zu einem Wildwuchs an Patentierungen von Pflanzen, Tieren und gentechnisch manipulierten Organismen kommen kann oder dies vor allem sehr erleichtert wird.

Insgesamt kommt es hier zu einer Bündelung von sehr vielen Kompetenzen und sehr viel Macht mit sehr wenig Kontrolle. (Beifall bei den Grünen.)

21.29


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.29.3662. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (2435 d.B. und 2452 d.B. sowie 9056/BR d.B. und 9119/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 62. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Bitte um den Bericht.

 


21.29.50

Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; daher komme ich sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage vom 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Kollegin.

 


21.30.46

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Herr Minis­ter! Werte Kollegen und Kolleginnen! Dieses Thema berührt mich, aus Salzburg kom­mend, zutiefst. Erstens hätte ich mir eigentlich erwartet, dass es über Parteigrenzen hinweg eine Abstimmung mit den anderen Salzburger BundesrätInnen gibt, die von dieser Entscheidung ja auch zutiefst betroffen sind, weil es hier, glaube ich, doch sehr auch um Länderinteressen geht. Das ist nicht erfolgt. Offensichtlich wiegen hier die Par­teiinteressen sehr viel mehr.

Es betrifft mich zutiefst, weil ich eben in Salzburg den jahrelangen Kampf um eine me­dizinische Fakultät in Salzburg, um eine öffentliche medizinische Fakultät in Salzburg miterlebt habe und darum mitgekämpft habe und dann die Errichtung der privaten Medizinischen Universität in Salzburg mitgemacht habe. Nun entsteht also dieses Ge-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 241

setz hier, zu dem aber gestern im Ausschuss von den Beamten erklärt wurde, das sei ja nur ein Gesetz, das erlaube die Vereinigung von Universitäten, das entspräche ja dem internationalen Trend, um sozusagen Universitäten in entsprechender Größenord­nung zu ermöglichen, und es ermögliche einer Universität, eine Fakultät zu schaffen.

Eigentlich, habe ich mir gedacht, muss man nach Salzburg fahren und sofort dort die Salzburger Universität veranlassen, eine medizinische Fakultät zu gründen oder sich darum zu bemühen, um sozusagen die PMU, die private Institution in eine öffentliche überzuführen.

Das kommt mir so vor, als ob da wieder vor einer Wahl ein Koralmtunnel gebaut wird, mit hohem finanziellem Aufwand, nur dass zusätzlich noch, denke ich, mit der Zukunft von jungen Menschen, die Medizin studieren wollen, die eine medizinische Karriere vor sich haben, gespielt wird. Das kommt noch zusätzlich zu der Tatsache vom finanziellen Aufwand.

Ich habe mir die Begutachtungsunterlagen und die Stellungnahmen, die da waren, sehr genau durchgelesen, und ich muss sagen: Es ist mir nicht eine einzige positive unter­gekommen, sondern überall sind mir nur eine Vielzahl von Problemen und Schwierig­keiten begegnet.

Es gibt eine große Anzahl von Baustellen in diesem Bereich, und es stimmt, dass wir ein Problem mit dem Ärztemangel haben, der aber durch die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen sicherlich nicht in dieser Form behoben werden kann, denn die Pro­bleme liegen woanders, die liegen in der weiteren Ausbildung der Mediziner. Wir verlie­ren ja nicht nur die deutschen Studenten, die bei uns als Numerus Clausus-Flüchtlinge studieren, wieder an ihr Heimatland, wir verlieren auch, und zwar nicht wenige, Öster­reicher nach Deutschland, die dort zur weiteren Ausbildung hingehen, weil sie in Deutsch­land wesentlich besser ist.

Das ist eine Baustelle, die, denke ich, viel Geld und auch Einsatz erfordern würde, um das zu verbessern. Wir brauchen andere Strukturen im Bereich der Hausärzte, um die­sen Beruf attraktiver und lebbarer zu machen – auch etwas, was Geld und Einsatz be­trifft. Und wir brauchen eine Lösung der Quote. Auch das ist nach wie vor nicht gelöst und wird auch nicht angegangen. Auch da harren wir einer Lösung.

All diese Baustellen werden in dieser Form nicht bearbeitet, sondern jetzt soll in Linz eine neue medizinische Fakultät gegründet werden – in Linz, wo es im vorklinischen Bereich schlicht und einfach nichts gibt. Da fängt man jetzt bei null an. Was soll dann passieren? – Diese Studenten werden in Graz ihr Vorklinikum machen. Ich frage mich: Wie presst man sozusagen zu den dort bestehenden 360 Studienplätzen, für die sich beim letzten Mal, glaube ich, 1 760 Personen beworben haben, jetzt 56 oder 53 Ober­österreicher hinein? Soll man jetzt interessierten jungen Menschen raten, sich einen oberösterreichischen Meldeschein zu beschaffen, um damit einen Freiplatz in Graz zu bekommen? Auf wessen Kosten oder unter welchen Bedingungen?

Also: abenteuerlich! Das sind Fragen, die völlig offengeblieben sind. Man geht diesen Weg weiter, und ein Gremium schiebt diese heiße Kartoffel dem nächsten Gremium zu. Der Nationalrat hat gesagt, jetzt schafft er halt einmal die Möglichkeit, und die Uni­versitäten sollen schauen, wie sie damit fertig werden. Die Universitäten haben gesagt: Na ja, wenn wir unter diesen Bedingungen viel Geld kriegen, dann tun wir es! Und der Bundesrat sagt: Wir beschließen ja nur, dass es grundsätzlich diese Möglichkeit geben soll, und sonst geht uns das Ganze eigentlich gar nichts an!

Ich denke, das ist kein adäquater Umgang mit dieser Frage, wo es, wie gesagt, für viele Menschen um eine Zukunftsvision und eine Zukunftsvorstellung geht. Und das Geld und der Einsatz, der dann in diesen Versuch, dort eine medizinische Fakultät zu gründen, hineinfließen, gehen ja woanders ab. Es ist ja nicht so, dass man das in un­begrenzter Menge zur Verfügung hat. Das geht woanders ab, um die anderen Proble-


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me, die es in diesem Bereich gibt, sinnvoll und vernünftig zu lösen. (Bundesrat Kneifel: Aber Oberösterreich fragt auch nicht, wie viel Geld in die Salzburger Festspiele fließt! Das fragen wir nicht!)

Sie schneiden eine weitere Baustelle an! Ich sehe sehr wohl, dass ein Land es sich wünscht, die Landeskliniken würden zu Universitätskliniken, weil dann die finanzielle Belastung des Landes dadurch dramatisch sinkt, und das bei doch sehr gutem Quali­tätsstandard der Klinik. Ja, Salzburg wünscht sich das auch, und die Salzburger Lan­desregierung wird eine Klage einreichen, dass der Bund die Kosten ersetzt, die in der Salzburger Landesklinik aufgrund der medizinischen Ausbildung entstehen.

Ich denke, auch für die Finanzierung der Kliniken  (Bundesrat Kneifel: Spielen Sie nicht ein Bundesland gegen das andere aus!)  Ja, aber das passiert doch! Das sage ich ja! Daher müsste es eben eine sehr viel grundlegendere Diskussion in den dafür zuständigen Gremien geben. Und das ist erstens der Nationalrat, und das sind die Uni­versitäten, und das wäre auch der Bundesrat. Daher kann der Bundesrat, denke ich, sich doch nicht so abputzen damit, dass er sagt: Na ja, jetzt stimmen wir diesem Ge­setz zu, das erlaubt halt die Vereinigung von Universitäten und erlaubt die Gründung von Fakultäten!

Daher glaube ich ja, dass das alles sehr viel eingehender diskutiert werden sollte, als das hier jetzt in der Vorwahlkampfzeit geschieht, wo man mit Eifer diesen Weg hier geht. Ich glaube, dass das der falsche Weg ist. Reden Sie einmal mit den Experten oder schauen Sie sich die Begutachtungsunterlagen an, dann werden Sie sehen, dass es da eine große Fülle von Problemen und von Gegnerschaft gibt! Dieser Eifer, mit dem man diese Frage jetzt vorantreibt, erschließt sich mir in keiner Art und Weise, außer ich denke an den Wahlkampf. Mit dem Versuch, dieses Problem vernünftig und für alle gut zu lösen, hat das doch wirklich nichts zu tun! (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden aus diesem Grund auch diesen Antrag ablehnen. Und ich hoffe wirklich, dass es eine bessere Lösung gibt, wenn man die Zahl der Studienplätze aufstocken will, und das ist wahrscheinlich auch notwendig; oder vielleicht kann das doch unter sehr viel besseren finanziellen Bedingungen geschehen: in Wien, in Innsbruck oder in Graz, wo es bestehende Universitäten gibt. Dort sollen eben die Studienplätze ausge­weitet werden, weiters braucht es eine Regelung der Quote, eine Verbesserung der Ausbildung nach der universitären Ausbildung und Verbesserungen für die Hausärzte. Also da gibt es viele Möglichkeiten, wo man, glaube ich, zu wesentlich besseren Lö­sungen für die Ausbildung der Ärzte und für die Gesundheitsversorgung kommen kann auch für die Universitäten.

Ich kann nichts zur Verschmelzung in Innsbruck sagen, wo es eine mühsame Tren­nung gegeben hat vor einigen Jahren. Das wird jetzt wieder zusammengeführt. Dazu kann ich eigentlich nichts sagen, da fehlen mir die internen Informationen. Aber auch da wird mit der Intention, dem Trend argumentiert, dass es notwendig ist, in großen Einheiten auf der Universität zu denken, um Synergieeffekte zu schaffen. Und dann geht man klein, klein zu einer Neugründung einer medizinischen Fakultät in Linz. Also da widerspricht sich eigentlich der Antrag schon in sich.  Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

21.41


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Junker. – Bitte.

 


21.41.42

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Dass Vereinigungen sinnvoll und richtig sind, belegen zahlreiche Empfehlungen, sowohl in politischen Programmen, wie


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 243

im aktuellen Regierungsprogramm, als auch vom Österreichischen und Deutschen Wis­senschaftsrat.

Mit der nun vorliegenden Novelle des Universitätsgesetzes werden Rahmenbedingun­gen für eine zukünftige Vereinigung von zwei oder mehreren Universitäten geschaffen und das Errichten von medizinischen Fakultäten ermöglicht. Damit steht auch der rechtliche Rahmen für eine etwaige Vereinigung der beiden Universitäten in Innsbruck, die auch von der Tiroler Landesregierung gewünscht wird, da man gesehen hat, dass die Trennung nicht so effizient und zielführend ist, wie man es vor Jahren geglaubt hat.

Konkret heißt es, der Gesetzgeber kann Universitäten errichten und auflassen oder vereinigen. Weiters können künftig Universitäten die Initiative zu einem Vereinigungs­prozess starten. Somit wird auch die Autonomie der Universität gestärkt und weiter ausgebaut. Zweitens regelt der Gesetzentwurf in weiterer Folge mehrere Aspekte, die von Universitäten bei einer Initiative zu einer Vereinigung geregelt werden müssen, wie zum Beispiel der Zeitpunkt der Vereinigung, der Ablauf sowie auch die Übergangsfris­ten für Organe und Gremien. Drittens wird die Rechtsfolge geregelt, wie Mietrecht, Personal- und Studienrecht. Viertens: Das Errichten von medizinischen Fakultäten wird ermöglicht. Außerdem wird die Grundlage für das Einsetzen von qualifiziertem Landes­personal, sprich Ärzten, für die Besorgung der Aufgaben von Lehre und Forschung für die medizinischen Universitäten geschaffen.

Österreich folgt einem internationalen Trend. Da hat die Frau Bundesrätin absolut recht. Man sieht, dass Synergieeffekte damit genutzt werden können, Forschungsinfra­strukturen gebündelt und Standorte gestärkt werden. Man sieht es in Deutschland, in Frankreich und Dänemark, wo diese Vereinigungen schon erfolgreich durchgeführt wurden. Der Mehrwert für die Vereinigungen sind eine engere Kooperation der Wissen­schaften, eine erhöhte und internationale Sichtbarkeit und eine zu erwartende Verbes­serung beim Uni-Ranking sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Stärken wir mit der Zustimmung zu dieser Novelle den Wissenschaftsstandort Österreich! – Ich be­danke mich. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.44


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


21.44.54

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! In einem Punkt möch­te ich der geschätzten Kollegin Reiter recht geben: Es gibt tatsächlich viele Baustellen in der Hochschulpolitik, aber zehn verlorene Jahre Ministerin Gehrer macht man nicht so leicht wett. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)  Das ist so. Ja, haltet das aus, kommt! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber es ist ein sachlicher Befund, meine Her­ren, die so laut sind, deshalb muss man das  (Weitere anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Einen Punkt muss man allerdings zurechtrücken: In Linz gibt es nichts, ist hier gefallen. Also, da vertraue ich dem Volksmund, der sagt: In Linz beginnt’s! Und deshalb sollte man einen Universitätsstandort Linz jetzt hier nicht kleinreden. Auch die Linzer Univer­sität ist eine sehr lebendige Universität.

Was passiert hier überhaupt mit diesem Gesetz?  Es geht um Synergien. Es geht um Kooperationen. Es geht darum, Fusionen zu ermöglichen. Das ist international üblich. Die Welt der Universitäten, der Hochschulen ist in Bewegung. Meine Studenten studie­ren ein Semester in Hawaii, in Neuseeland, in Kanada und was weiß ich wo. Plötzlich


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 244

hat man Studenten hier, die sind aus Schweden, die sind aus Serbien, aus Russland. Das ist spannend. Aber auch die Universitäten kooperieren überall. Und es kann auch innerösterreichisch solche Kooperationen geben, im Sinne der Qualitätssicherung, im Sinne der Angebotserweiterung und auch im Sinne der Einsparung von Verwaltung.

Natürlich, da gibt es einen Anlassfall: die Schaffung einer medizinischen Fakultät in Linz und die Zusammenlegung in Innsbruck. Das Wichtige aus unserer Sicht ist, dass die Oberhoheit über die Entscheidung, wo dieser Universitätsstandort ist, wie viele Uni­versitätsstandorte wir in Österreich haben, wo es Zusammenlegungen gibt, immer noch die Politik hat. Und es kann aber, und dieses Gesetz ermöglicht es, Initiativen ge­ben, die von den Universitäten ausgehen. Aber die letzte Entscheidung ist bei der Poli­tik, und das ist durch dieses Gesetz garantiert.

Tatsache ist, wir haben im Bereich der Ärzte und Ärztinnen einen Mangel, insbesonde­re aus Sicht des Bundesrates natürlich im ländlichen Raum, vor allem einen extremen Fachärzte- und Fachärztinnenmangel.

Wir haben 1 500 Studienplätze derzeit im Bereich der Medizin. Durch eine solche Uni­versität kämen 300 weitere dazu. Wenn wir schauen, dass unter den 1 500 derzeit Stu­dierenden 20 Prozent aus EU-Mitgliedstaaten sind, weitere 5 Prozent aus Drittstaaten sind, bedeutet das ein Viertel. Ein Viertel ist auch möglicherweise danach in Bewe­gung. Ein Österreicher, eine Österreicherin studieren, was weiß ich, in Bologna, in Warwick, in London, in Brüssel, und so studieren auch andere hier bei uns, und viele gehen zurück. Und deshalb müssen wir natürlich, um unseren Bedarf sicherzustellen, schauen, dass wir auch entsprechend genügend Ausbildungsplätze haben.

Wichtig war  und ich habe damals im „Ö1-Mittagsjournal“ den Herrn Minister gehört, wo er gesagt hat, ihm ist es wichtig , dass es ein Votum der Hochschulkonferenz zu einer medizinischen Universität in Linz gibt. Das liegt mittlerweile vor, auch wenn die Sitzung etwas überlang gedauert hat. Und es ist ein deutliches Votum – in einer langen Sitzung ein deutliches Votum. So falsch kann das Gesetz gar nicht sein, wenn ihm alle Hochschulrektoren zustimmen. Allerdings ist es auch mit Forderungen verbunden – blöd wären sie. Und dann müssen wir uns in der Politik damit auseinandersetzen, und die Bundesregierung muss sich damit auseinandersetzen, nämlich mit der Forderung nach zusätzlichen Mitteln für Hochschulen und die Grundlagenforschung, die nämlich jenseits der Inflationsabdeckung liegen. Das wird eine sehr spannende Diskussion in der nächsten Legislaturperiode.

Insgesamt ist das jetzt auch noch von arbeitnehmerrechtlicher Seite her interessant. In diesem Gesetz gibt es Sonderbestimmungen für den klinischen Bereich, zum Beispiel Übergangsbestimmungen für Bedienstete des Rechtsträgers Krankenanstalt und Uni­versitätsangehörige. Wenn zum Beispiel 30 Prozent der Normalarbeitszeit mit Aufga­ben der universitären Lehre und Forschung betraut wurden, gehören sie dann nicht mehr zur Krankenanstalt, sondern sind Universitätsbedienstete. Das ist alles eine sehr vorsichtige und vorausschauende Herangehensweise, sodass wir diesem Gesetz ger­ne zustimmen.  Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.50


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 


21.50.59

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geschätztes Präsidium! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich deshalb zu Wort, weil ich glaube, dass wir hier im Hause auf bestimmte Werthaltungen und Ver­haltensweisen Wert legen sollen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 245

Ich halte es für unangebracht, hier in der Länderkammer ein Bundesland gegen das andere auszuspielen und zu sagen, die bekommen das und wir bekommen das nicht, wie kleine Kinder in einer Sandkiste. Das ist der Länderkammer nicht würdig. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Ich weise darauf hin, dass es eine lange Debatte gegeben hat über die Errichtung einer medizinischen Fakultät im Rahmen der Linzer Universität, dass das Land Oberöster­reich enorme Mittel zur Selbstfinanzierung, zur Mitfinanzierung über weite Strecken in die Hand nimmt, um dieses Ziel zu erreichen, dass es dem Bund da entgegenkommt, freilich auch der Bund dem Land entgegenkommt  wie es eben in dieser Republik üb­lich ist, dass alle miteinander helfen, ein gewisses Ziel zu erreichen. Und das Hauptziel ist, den Medizinermangel im Bundesland Oberösterreich einzustellen und einzudäm­men.

Das wird hoffentlich mit dieser Maßnahme gelingen, aber ich erzähle Ihnen etwas aus meiner eigenen Familie. Ich habe einen Bruder, der fünf Jahre jünger ist. Er hat in Graz studiert. In Enns wohne ich selber.  Ja, er ist in Graz geblieben. Er hat dort seine Frau kennengelernt, die Stadt Graz hat ihm gefallen, so wie es eben in Österreich viele schöne Städte gibt, besonders Universitätsstädte. Er hat jetzt eine Praxis in der Stadt Graz für Dermatologie, ist glücklich darüber, dass er dort sein kann, aber für Oberös­terreich ist er verloren gegangen. – Und so, wie das in meiner Familie ist, gibt es viele, die am Studienort bleiben, wo sie ihre Ausbildung gemacht haben, wo sie Freunde, Be­kannte, vielleicht auch ihre Partnerin fürs Leben kennenlernen. Dafür gibt es viele An­lässe.

Ich glaube, dass Linz auch eine Lücke ausfüllen kann. Linz wird eine Lücke füllen inso­fern, als dort bereits eine sehr stark ausgeprägte naturwissenschaftlich-technische Fa­kultät existiert, als man diese Fakultät mit Medizintechnik und ähnlichen Dingen ver­binden kann und so insgesamt ein sehr harmonisches Gebilde an Ausbildung, sowohl im klinischen Bereich, als auch in der Forschung, Altersmedizin, Medizintechnik, Public Health, entsprechend entstehen kann.

Ich glaube, dass die Bemühungen eines Bundeslands legitim sind, eine ordentliche Ausbildungsstätte zu bekommen, vor allem dann, wenn alle zuständigen Stellen, Bund, Land und die Gemeinden, mit an einem Strang ziehen, wenn die Hochschulkonferenz dieses Projekt befürwortet hat. Und wir sollten uns, glaube ich, freuen, wenn es eine zusätzliche Chance für junge Menschen gibt, diese Studien zu machen und diese Richtungen zu studieren und nicht hier in der Länderkammer ein Land gegen das an­dere ausspielen!

Ich habe mit einem Zwischenruf bereits erwähnt, dass wir auch nicht fragen, was an­dere Bundesländer vom Bund bekommen, zum Beispiel, weil es genannt wurde, die Salzburger Festspiele. Ich freue mich darüber, ich besuche gerne die Salzburger Fest­spiele. Wir haben auch etwas von dieser Einrichtung, die befürworte ich, und ich halte es für positiv, dass Geld vom Bund auch in die Hand genommen wird, da das die Kulturlandschaft in Österreich enorm bereichert und eine Attraktion für uns alle in Ös­terreich ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich verlange nicht mehr und nicht weniger, als dass diese Maßstäbe auch auf Ober­österreich oder auf jedes andere beliebige Bundesland in Österreich angewendet wer­den! Ich bedanke mich für das Entgegenkommen von Bundesminister Karlheinz Töch­terle gegenüber dem Anliegen der oberösterreichischen Bevölkerung, eine medizini­sche Fakultät zu erhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 246

21.55


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Jetzt kommt Linz!)

 


21.55.49

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Minis­ter! Geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kneifel! Meine Kollegin hat ausdrücklich gesagt  ausdrücklich, das hat sie mehrmals betont , dass es hier nicht darum geht, ein Bundesland gegen das andere auszuspielen!

Ich zitiere hier aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesrates, Vorsitz Tirol. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Da schreibt der damalige Präsident Keuschnigg:

„Der Bundesrat ist die Föderalismuskammer, die starke Stimme der Länder, Gemein­den und Regionen in der Bundesgesetzgebung.“

Und dann sagt er weiter: „Daher gab es zwei Schwerpunkte: erstens die Verbesserung der Zusammenarbeit von Bundesrat und Bundesländern, zweitens die Frage der Zu­kunftsentwicklung der Regionen Österreichs.“

Wenn man diesen Satz ernst nimmt und auch das, was meine Kollegin versucht hat, zu sagen, dann kommt man zum Schluss, dass man hier nicht versucht hat, ein Bundes­land gegen das andere auszuspielen! Im Gegenteil: Wir wissen, dass wir einen Medizi­nerbedarf in Österreich haben. Wir beide sind in Oberösterreich in der Regierung (Bun­desrat Kneifel: Unsere Parteien, wir selbst nicht!), und auch die Grünen in Oberöster­reich unterstützen die Medizinuniversität, und auch ich werde heute, im Gegensatz zu meinen anderen KollegInnen, dafür stimmen bei diesem Tagesordnungspunkt (Beifall bei der ÖVP), weil ich Vertreter der Länderkammer bin. Aber das heißt für mich nicht das, was du versuchst, hier meiner Kollegin zu unterstellen, nämlich das eine Bundes­land gegen das andere auszuspielen.

Wir wissen, dass wir MedizinerInnen brauchen, und da ist eine der tragenden Säulen die Ausbildungsschiene. Aber wir wissen genauso, dass das alleine nicht reichen wird. Wir brauchen attraktivere Rahmenbedingungen für die Ärzte, die in der Ausbildung sind. Wir brauchen attraktivere Arbeitsbedingungen für die Ärzte und Ärztinnen, die im ländlichen Raum beschäftigt sind. Und letztendlich ist einer der Gründe, warum wir eine hohe Abwanderung ins Ausland haben, dass bei uns in Österreich die Leute in diesem Bereich nach wie vor viel weniger verdienen als im internationalen Vergleich.

Ich habe bei einem vorhergehenden Tagesordnungspunkt schon gesagt, wir sind im in­ternationalen Wettbewerb und wir müssen einerseits schauen, dass wir die Rahmenbe­dingungen in unserem Land, was die Verdienste betrifft, so attraktiv gestalten, dass die Menschen bei uns bleiben oder sogar aus dem Ausland zu uns zuwandern, und ander­erseits auch die Arbeitsbedingungen attraktiv gestalten. Nur mit einer Medizinuniver­sität  so offen und ehrlich muss man da sein!  wird das Problem nicht gelöst werden. Ich weise auf das Schärfste zurück, meiner Kollegin zu unterstellen, dass sie den Ver­such unternimmt, hier ein Bundesland gegen das andere auszuspielen!

Wir müssen den ganzheitlichen Blick haben! Und der Herr Bundesminister war eigent­lich anfänglich auch, wenn wir ehrlich sind, eher skeptisch diesem Projekt gegenüber. Es haben viele auf ihn zu- und eingeredet. Jetzt schaut die Geschichte anders aus. Ich wage es nicht, einzuschätzen, ob das jetzt mit der bevorstehenden Nationalratswahl zusammenhängt oder nicht. Faktum ist, dass wir da eine Änderung brauchen, und das darf auf keinen Fall auf Kosten des einen oder anderen Bundeslands gehen!  Danke. (Beifall bei den Grünen. Bundesrat Kneifel: Hab ich nicht gesagt!)

21.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Töch­terle. – Bitte, Herr Minister.

 


22.00.01

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Es sind zwei Themen, die dieses Gesetz um-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 247

fasst. Das eine ist die generelle Möglichkeit zur Zusammenlegung von Universitäten. Diese Möglichkeit hätte natürlich ein Minister oder jeder, der in die Gesetzgebung mit Antrag einwirken kann, immer – und das ist hier auch noch einmal festgeschrieben, dass das so ist –, aber das Neue ist, dass wir jetzt den Universitäten selber die Mög­lichkeit einräumen, eine solche Initiative zu starten und von sich aus eine solche Ver­einigung zu betreiben. Das ist wesentlich, weil es erstens die Autonomie der Univer­sitäten erhöht und weil es zweitens Fusionen erst erfolgreich macht, wenn sie von den Betroffenen getragen werden.

Es ist richtig, es gibt hier einen Anlassfall. Das ist Innsbruck, wo ich immer, schon als Rektor und schon vorher, die klare Meinung vertreten habe und bis heute vertrete und dafür gute Argumente habe, dass es günstiger wäre, wenn dort die beiden getrennten Universitäten wieder zusammengingen. Es ist aber eben auch – das ist schon erwähnt worden – ein internationaler Trend, und es ist vor allem Teil des Regierungspro­gramms, wo drinnen steht, dass man Kooperationen und Synergien bis hin zur Zusam­menlegung von Universitäten fördern beziehungsweise ermöglichen soll. Wir arbeiten also einen Punkt des Regierungsprogramms ab, wenn wir das dem Hohen Haus zum Beschluss vorlegen.

Wenn nun aber eine medizinische Universität sich mit einer anderen vereinigt, dann wird daraus klarerweise eine medizinische Fakultät, und deswegen muss man in die­sem Gesetz auch vorsehen, wie man mit medizinischen Fakultäten umgeht. Das muss man neu tun, weil das derzeitige Gesetz das nicht vorsieht. Und medizinische Fakul­täten haben gewisse Eigengesetzlichkeiten, die man einfach bedenken muss.

Dass das natürlich auch die Basis schafft für eine eventuelle medizinische Fakultät in Linz, ist richtig. Es ist auch richtig, dass es darüber eine intensive Diskussion gegeben hat, wo ich nie ein Skeptiker war, sondern immer nur derjenige war, der letztlich diesen Schritt mitverantworten muss, weil das ein wichtiger Schritt im österreichischen Hoch­schulsystem ist, und deswegen seine Voraussetzungen, seine Finanzierbarkeit, seine Sinnhaftigkeit genau prüfen muss.

Genau deswegen hat ja auch die Hochschulkonferenz zugestimmt, eben mit den Be­dingungen, die hier einfach der Fall sein müssen. Das heißt, erstens, der gesamte ter­tiäre Sektor soll dadurch gestärkt werden und, zweitens, wenn man die Ärzteversor­gung mit solch einer Maßnahme sichern oder verbessern will – wir haben eine sehr gute Ärzteversorgung, das sei hier auch gesagt –, dann muss es Begleitmaßnahmen geben, im Bereich der postpromotionellen Ausbildung und im Bereich der generellen Arbeitsplatzsituation von Ärzten. Auch das ist ein Teil der Bedingungen, die formuliert sind, und ich werde darauf achten, dass sie in allen Schritten, die hier gesetzt werden, beachtet werden.

Insgesamt glaube ich, dass man sowohl einer Fusion von Universitäten als auch einer medizinischen Fakultät in Linz, wenn sie denn kommt, viele, viele positive Aspekte ab­gewinnen kann. Natürlich verstehe ich die Salzburger sehr gut, die auf ältere Rechte pochen und die natürlich mit der Privatuniversität, die auch teilweise vom Land finan­ziert wird, da sozusagen in Vorleistung gegangen sind. Allerdings: Es gibt nun einmal auch das Verbot der Finanzierung von Privatuniversitäten durch die öffentliche Hand, sonst wären es ja keine Privatuniversitäten. Das ist auch ein Status quo, den man be­denken muss. Gleichwohl stehe ich nicht an, in Salzburg entsprechende Lösungen zu suchen; ich bin da offen für die Diskussion.

Insgesamt, glaube ich, ist es ein gutes Gesetz, und ich bedanke mich dafür, sollte es heute die Zustimmung des Hohen Hauses finden.

Ich darf gleichsam in einer Appendix noch erwähnen, dass auch ein zweiter Punkt zum Beschluss vorliegt, nämlich ein Bildungsabkommen mit Brasilien. Es hat sich dazu nie-


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 248

mand geäußert. Ich sage dazu nur, ich war vor ein paar Wochen dort, und ich habe festgestellt, dass Brasilien ein hohes Interesse hat, seine Studierenden ins Ausland zu schicken, auch nach Österreich. Wir wissen alle, Brasilien ist ein stark aufstrebendes Land, und es ist sehr, sehr gut, wenn Studierende aus diesem Land auch in Österreich ausgebildet werden. Das wird unseren Wirtschaftsbeziehungen, aber auch unseren sonstigen guten Beziehungen zu Brasilien sehr, sehr förderlich sein. Auch hier bitte ich um eine Zustimmung, freue mich darüber und bedanke mich dafür. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dönmez.)

22.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

22.04.5463. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend Rahmenabkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und hö­here Bildung (2304 d.B. und 2453 d.B. sowie 9120/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 63. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. Bitte um den Bericht.

 


22.05.19

Berichterstatter Mag. Klaus Fürlinger: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend das bereits zitierte Rahmenabkommen, einen gesetzesändernden und ge­setzesergänzenden – (in Richtung der auf der Regierungsbank Platz nehmenden Bun­desministerin Heinisch-Hosek:) grüß Gott, Frau Minister! – Staatsvertrag, der auch die Länderinteressen betrifft. Und weil er diese betrifft, habe ich einen zweigliedrigen An­trag vorzubringen:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbe­reichs der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Arti­kel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 249

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. – Ich zögere, weil nicht jeder deutlich die Hand erhoben hat. Aber ich stelle Einhelligkeit fest. – Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Jetzt sehe ich die Einstimmigkeit deutlicher. Der Antrag ist einstimmig angenommen.

22.07.2564. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstge­setz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaft­liche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (2340/A und 2574 d.B. sowie 9085/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nun kommen wir zum 64. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Bitte um den Bericht.

 


22.07.47

Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bericht des Ausschuss für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbediens­tetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landesleh­rer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für den Bericht.

Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich sehr herzlich Frau Bundesmi­nisterin Heinisch-Hosek begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte, Frau Kollegin.

 


22.08.54

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Danke, dass Sie zu so später Stunde noch hier sind. Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Anpassungsgesetz, Bezug nehmend auf das Gesetz, das wir heute doch einigermaßen emotional diskutiert haben, nämlich das Adoptionsrechts-Änderungsgesetz. Hier geht es darum, die ent­sprechenden Zusätze, die im ASVG schon vorgenommen worden sind, auch in das


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Beamtendienstrecht mit aufzunehmen, weil dieses jetzt quasi, wenn man so sagen will, hinten nachhinkt. Und es wird, da wir bereits gegen das Adoptionsrechts-Änderungs­gesetz gestimmt haben, wenig überraschend für Sie sein, dass wir konsequenterweise natürlich auch gegen diese Anpassung stimmen.

Ich möchte aber, wenn ich schon beim letzten Tagesordnungspunkt ein paar Minuten lang das Rednerpult für mich habe, die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Bed­iensteten dieses Hauses für die von ihnen für uns geleistete Arbeit ganz herzlich zu bedanken. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Schreuder.)

Und ich wünsche Ihnen, aber auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz Wahl­kampfs einen erholsamen Urlaub! In alter Frische sehen wir uns im Herbst wieder. (Beifall bei der FPÖ.)

22.09


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.

 


22.10.37

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Auch ich möchte es beim letzten Tagesordnungspunkt relativ kurz machen.

Es handelt sich um ein Anpassungsgesetz, und im vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr auch das Dienst- und Besoldungsrecht für die öffentlich Bediensteten an die Öffnung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare angepasst werden. Das betrifft – und das muss ich schon noch sagen – die diesbezügliche Erweiterung betref­fend den Anspruch auf Karenzurlaub, die Herabsetzung der Wochendienstzeit zur Be­treuung eines Kindes und die Familienhospiz-Freistellung.

Im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz werden diese sozialen Einrichtungen unter­schiedslos für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht.

Neben dem BDG 1979 ist auch das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetenge­setz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtgesetz zu ändern.

Meine Fraktion wird natürlich der vorliegenden Novellierung zustimmen.

Ich darf auch im Namen meiner Fraktion einen wunderschönen Urlaub wünschen und ein wunderschönes Wetter. Danke für die gute Zusammenarbeit! Wir sehen uns ja bald wieder, und im Hinblick auf den Wahlkampf wünsche ich mir, dass wir im Oktober wei­terhin so gut miteinander sprechen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundes­räten der ÖVP sowie des Bundesrates Dönmez.)

22.12


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schreu­der. – Bitte.

 


22.12.41

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Ich mache es eh kurz, keine Panik! Wir wollen alle in den Sommer gehen.

Ich wollte nur etwas, das ich für sehr wichtig halte, für das Protokoll festhalten. Es geht ja zum Beispiel um die Verringerung der Wochendienstzeit oder den Karenzurlaub für die Betreuung eines Kindes oder um die Freistellung in dem traurigen Fall einer Hos­piz. Das ist auch schon gesagt worden. Ich möchte nur für das Protokoll wiederholt festhalten: Alle, die für dieses Gesetz stimmen, stimmen für das Kindeswohl. Und alle,


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die dagegen stimmen, stimmen gegen das Kindeswohl. – Danke. (Beifall der Bundes­räte Dönmez und Tiefnig sowie bei der SPÖ.)

22.13


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Fraktionsobmann.

 


22.13.34

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr ge­schätzte Frau Ministerin! Ich stelle für die ÖVP-Fraktion fest, dass wir für die Kinder stimmen, dass wir für das Kindeswohl sind und dass wir uns heute in einer beson­deren Sitzung befinden. Es ist nämlich nicht nur die letzte vor der Sommerpause, es ist auch die letzte in dieser Konfiguration, mit 62 Mitgliedern der Länderkammer. Beim nächsten Mal werden wir um einen weniger sein, nämlich 61. Das ist eine Konsequenz aus der Volkszählung 2011, deren Ergebnis jetzt vorliegt. Und am 22. Juli wird im Mi­nisterrat die Empfehlung an den Herrn Bundespräsidenten beschlossen werden, dass der Bundesrat nur mehr 61 Mitglieder hat.

Das ist auch in der Verfassung so geregelt, und das befürworten wir auch, wenn wir auch feststellen und wenn ich auch feststelle, dass Oberösterreich das Bundesland ist, das einen Bundesrat abgeben muss.

Ich bedanke mich bei dieser Gelegenheit auch sehr für die Mitarbeit von Herrn Bun­desrat Fürlinger, der wirklich tolle Arbeit geleistet hat. (Allgemeiner Beifall.)

Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Nach manchen Medienberichten und manchen Zeitungsartikeln dürften wir heute eigentlich gar nicht mehr hier sitzen, weil bereits am 5. Juli manche Medien geschrieben haben: Das „Parlament macht ganze 74 Tage Ferien“. Und: „Da könnten manche Lehrer und Schüler eifersüchtig werden, denn die Schulferien dauern gerade mal zwei Monate.“

Ich stelle fest, dass wir heute die Mitte des Monats Juli bereits überschritten haben, dass wir noch immer tagen, und dies bis in die Nacht hinein, dass wir Ausschussarbeit geleistet haben, dass wir bereits für September eine EU-Ausschusssitzung anberaumt haben, dass wir am 1. Oktober eine Enquete abhalten werden – noch lange bevor der Nationalrat sich konstituieren wird –, dass jeder seine Termine bei Veranstaltungen in den nächsten Monaten und Wochen wahrnehmen wird. Und überall könnte man sa­gen: Eigentlich dürfte es uns ja gar nicht geben!

Ich will das nur zu unserer Selbstachtung gesagt haben, dass Bundesräte ebenso Par­lamentarier sind wie Nationalratsabgeordnete, die keine Ferien von 74 Tagen haben. Und das, glaube ich, verdient auch heute festgehalten zu werden, wenn wir uns auch im Herbst in einer kleineren Konfiguration von nur mehr 61 Mitgliedern und Mandataren in diesem Hause sehen. Trotzdem wünsche ich Ihnen schöne Ferien, erholsame Tage, vielleicht hin und wieder zwischendurch mit diesen Terminen, die ich bereits genannt habe. – Alles Gute für die Ferien! (Allgemeiner Beifall.)

22.16


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen mir momentan nicht vor. (Heiterkeit.)

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 252

22.17.3465. Punkt

Wahl einer/s weiteren Ordnerin/s für den Rest des 2. Halbjahres 2013

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir kommen nun aufgrund der ergänzten Ta­gesordnung zum 65. Punkt der Tagesordnung.

Es liegt mir der Vorschlag vor, Frau Dr. Heidelinde Reiter für das zweite Halbjahr 2013 zur Ordnerin des Bundesrates zu wählen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustim­mung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeinhelligkeit. Der Wahlvor­schlag ist somit angenommen.

Ich frage die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt. (Bundesrätin Dr. Reiter nimmt die Wahl an.) – Ich gratuliere sehr herzlich.

22.18.1866. Punkt

Selbständiger Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Mag. Harald Himmer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer parlamentarischen Enquete ge­mäß § 66 GO-BR zum Thema „Der Anteil der älteren Menschen steigt in der ös­terreichischen Gesellschaft stetig an – welche Auswirkungen hat dies auf die verschiedenen Lebensbereiche der älteren Menschen, welche Herausforderun­gen stellen sich für die österreichische Politik?“ (193/A-BR/2013)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun aufgrund der ergänzten Ta­gesordnung zum 66. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Gibt es dazu Wortmeldungen? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 193/A-BR/2013, Rein­hard Todt, Mag. Harald Himmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abhaltung einer Enquete gemäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Thema „Der Anteil der älteren Menschen steigt in der österreichischen Gesellschaft stetig an – welche Auswirkungen hat dies auf die verschiedenen Lebensbereiche der älteren Menschen, welche Herausforderungen stellen sich für die österreichische Politik?“. – Sie sehen, es hat sich am Titel nichts geändert.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung ge­ben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag auf Abhal­tung der gegenständlichen Enquete ist somit angenommen.

Hinsichtlich des Termins und des Teilnehmerkreises für die soeben beschlossene En­quete darf ich auf den bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangenen Selb­ständigen Antrag 193/A-BR 2013 verweisen.

*****

Ich darf mich ebenfalls der guten Tradition anschließen, dass wir uns zweimal im Jahr besonders herzlich voneinander verabschieden. Das ist immer zu Weihnachten und im Sommer. Da wir gerade den Sommer haben, möchte ich das auch zum Anlass neh­men – ich denke, im Namen von uns allen vom Präsidium –, zu sagen: Ich wünsche jedem Einzelnen, jeder Einzelnen einen erholsamen Sommer, einen schönen Sommer, und ich freue mich, Sie alle gesund im Herbst wiederzusehen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


BundesratStenographisches Protokoll823. Sitzung / Seite 253

22.21.01Einlauf

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten be­ziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zwei Anfragen, 2956/J-BR/2013 und 2957/J-BR/2013, eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird wie immer auf schriftli­chem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, 10. Oktober 2013, 9 Uhr, in Aus­sicht genommen.

Für die Tagesordnung kommen, wie immer, insbesondere unerledigte Berichte bezie­hungsweise jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungs­recht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, 8. Oktober 2013, ab 14 Uhr, vorge­sehen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.21.29Schluss der Sitzung: 22.22 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien