Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 102. Sitzung / Seite 76

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Dieser Fahrplan lautet: Nach der Annahme der beschäftigungspolitischen Leitlinien durch den Rat der Arbeits- und Sozialminister im Dezember dieses Jahres wird die Erarbeitung der nationalen Aktionspläne erfolgen, die dann der Prüfung auf dem Europäischen Rat von Cardiff im Juni 1998 unterzogen werden. Und die erste umfassende Evaluierung dieser Aktionspläne sowie die Festlegung der neuen beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 haben dann auf dem Europäischen Rat in Wien zu erfolgen.

Die Verbindlichkeit dieser Leitlinien ergibt sich aus der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, sie in ihrer Umsetzung zu berücksichtigen und sich der Überprüfung der nationalen Aktionspläne durch ein multilaterales Überwachungsverfahren, also dem Monitoring, tatsächlich zu unterziehen. Ich glaube, das erzeugt einen Überwachungsdruck, einen Umsetzungsdruck, den man insgesamt nicht unterschätzen darf. Daß die Veröffentlichung von nicht erreichten Zielen ein sehr großer Motivationsfaktor für jede Regierung ist, ist Ihnen bekannt. Sie ist wahrscheinlich ein größerer als das Hinterlegen von Geld und der Zinsverlust, wie wir ihn im Bereich der Währungsunion diskutieren.

Die Überprüfung der bisherigen Umsetzung auf dem Europäischen Rat von Wien wird, sofern sich dies als notwendig erweist, natürlich auch zu einer Anpassung, zu einer Adaptierung und somit zu einer Weiterentwicklung der beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 führen.

Ob der Amsterdamer Vertrag im Dezember 1999 schon in Kraft sein wird, das kann ich Ihnen derzeit nicht sagen, weil die Voraussetzung dafür natürlich der Abschluß des Ratifikationsverfahrens in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist. Sie wissen aber, daß die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Amsterdam eine operationelle Vorziehung der beschäftigungspolitischen Bestimmungen vorsehen, und ich glaube, daß das nichts am Ergebnis verschlechtern wird.

Ich möchte abschließend noch feststellen, daß Österreich alles dazu tun wird, daß die Umsetzung des Beschäftigungskapitels zu konkreten, spürbaren Verbesserungen der arbeitsmarktpolitischen Situation Österreichs und der Union führen wird. Und nur durch diese aktive Haltung kann und wird es zu einer Weiterentwicklung der EU-Sozial- und -Beschäftigungspolitik kommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.46

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Ich rufe in Erinnerung, daß gemäß der Geschäftsordnung die Gesamtredezeit für jeden Klub 25 Minuten beträgt. Kein Redner darf länger als 10 Minuten sprechen.

Ich erteile nunmehr als erster Rednerin in der Debatte Frau Abgeordneter Mag. Kammerlander das Wort. – Bitte.

15.46

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundeskanzler, Sie haben Ihre Ausführungen mit den Worten begonnen, daß Sie für die Umsetzung der Maßnahmen, wie sie auf dem Beschäftigungsgipfel in Luxemburg beschlossen worden sind, kämpfen werden.

Was mich immer wieder bei den österreichischen Politikern, die zu Ratsgipfeln und Ratstreffen fahren und vorher in Österreich große Versprechungen machen, wofür sie alles kämpfen werden, wofür sie sich einsetzen werden, verblüfft und verwundert, ist, daß sie im nachhinein nicht so viel kritische Distanz aufbringen können, zu sagen: Wir haben mehr gewollt, aber haben es nicht erreicht!, sondern daß sie sich dann hierher stellen und erklären, es sei alles so wunderbar und sie würden jetzt für die Umsetzung kämpfen. – Das, Herr Bundeskanzler, nimmt Ihnen inzwischen niemand mehr ab, außer vielleicht noch einige Ihrer Abgeordneten oder Ihrer Genossinnen und Genossen.

Wenn man das europaweite Feedback der Öffentlichkeit und die öffentliche Wahrnehmung nach dem Ergebnis von Luxemburg betrachtet, so kommt klar zutage, daß das allgemeine Echo


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