Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 171

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Der erst kürzlich erschienenen Studie, die besagt, daß ein großer Teil der österreichischen Bevölkerung mit der Arbeit der Abgeordneten hier im Hohen Haus unzufrieden ist, konnte mit diesem Gesetz, mit dem einem brisanten öffentlichen Anliegen Rechnung getragen wird, entgegengewirkt werden. Ich hoffe – ich bin ja Optimistin –, daß uns das auch bei unserem Anliegen, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu schaffen, gelingen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

19.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist noch Herr Abgeordneter Seidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.34

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Am Ende der Debatte noch einige Bemerkungen zum Tiertransportgesetz-Eisenbahn. Die Szenarien der Vergangenheit – sie wurden ja von Vorrednern aufgezeigt, und wir haben sie alle noch in Erinnerung – waren oft erschütternd. Es ist notwendig geworden, die Umsetzung der EU-Richtlinie 91/628/EWG in Angriff zu nehmen und sie in österreichisches Recht überzuführen. Die bisher bestehenden Regelungen zum Schutz der Tiere beim Bahntransport schienen nicht ausreichend zu sein.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, neben dem Tiertransport auf der Straße und in der Luft nunmehr auch den Tiertransport auf der Eisenbahn zu regeln. Das Gesetz selbst lehnt sich inhaltlich an die Transportschutzbestimmungen, die es im Rahmen des Internationalen Eisenbahnverbandes UIC gibt, an. Da Eisenbahntiertransporte vorwiegend international abgewickelt werden, kann es auch nicht anders sein.

Wir wissen, daß es auch in anderen Ländern heftige Diskussionen um diese Transporte gegeben hat, die Probleme sind überall die gleichen. Es geht uns darum, aufzuzeigen, wer auf der Straße transportiert, wer auf der Schiene transportiert und unter welchen Bedingungen das im zentralen Bereich Europas und in den an uns im Osten angrenzenden Staaten geschieht.

In letzter Zeit wurden keine schwerwiegenden Mißstände beim Transport von Tieren auf der Bahn bekannt. Es ist auch eine allgemeine rückläufige Tendenz des Tiertransportaufkommens zu verzeichnen. Trotzdem wir es für die ÖBB eine neue Herausforderung sein, die Umsetzung der diesbezüglichen EU-Richtlinie zu bewältigen.

Zum Inhalt des Gesetzes selbst ist, wie ich meine, nichts mehr zu sagen, da meine Vorredner all das, was zu sagen gewesen ist, schon gesagt haben. Ich glaube, wir müssen uns zu dem bekennen, womit wir vor Jahren beim Tiertransportgesetz-Straße begonnen haben, nämlich das Tier nicht als Ware zu betrachten, sondern als etwas, was es verdient, so behandelt zu werden, daß es letztendlich in einer dem Tierschutzgedanken entsprechenden Form leben und dann auch sterben kann. Das Tier, das für den menschlichen Verzehr und Genuß bestimmt ist, soll so behandelt werden, daß es auch dem Menschen würdig erscheint.

Bei den Transportzeiten geht es darum – das ist ungeheuer wichtig –, zu regeln, daß nur jene Tiere transportiert werden, die die notwendigen physischen Voraussetzungen erfüllen, das heißt, die nicht krank oder verletzt sind. Diese Forderung ist nicht zu diskutieren, sondern nur zu unterstreichen.

Noch etwas ist, wie ich meine, von großer Bedeutung: daß nicht der kostengünstigste Transportweg gewählt werden darf, sondern der kürzeste. Das Limit von sechs Stunden bei Schlachttiertransporten geht zweifellos über das in der EU vorgeschlagene hinaus. Wir stehen aber dazu, daß wir in manchen Bereichen etwas strengere Vorschriften haben als die EU im allgemeinen. Das kann aber auch ein Wettbewerbsvorteil sein, da letztendlich auch die EU die Limits anheben wird.

Lassen Sie mich zum Schluß noch zu dem Vorschlag der Abgeordneten Petrovic, keinen Tiertransport von Kälbern unter 21 Tagen zuzulassen, etwas sagen. Ich halte diesen ihren Vorschlag für durchaus gut und überlegenswert, wir wissen aber nicht, wie das heute behandelt werden soll. Ich glaube aber den Vorschlag machen zu können, daß wir im Rahmen einer


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