Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 57

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

2. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (771 der Beilagen): Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen samt Anlagen und Protokoll samt Anlagen (1045 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (930 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (1046 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 2 und 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet, sodaß wir sogleich in die Debatte eingehen können.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Scheibner als erstem Redner das Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. (Abg. Scheibner  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja!) Wie Sie wollen, Herr Abgeordneter. (Abg. Scheibner: Ist leider so kurz!) Gut.

12.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der heute zur Diskussion stehende Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen ist selbstverständlich – auch aus Sicht der Freiheitlichen – vom Inhalt her absolut zu begrüßen, ist er doch ein weiterer Schritt zur Ächtung von Atomversuchen und damit auch von Atomwaffen insgesamt. Leider muß man feststellen, daß die Problematik von Atomwaffen und auch die Möglichkeit ihres Einsatzes nach wie vor aktuell ist, daß viele Staaten in der Welt über Atomwaffen verfügen, und zwar auch Staaten, die politisch als äußerst problematisch einzustufen sind, wo eine Kontrolle der Atomwaffen nicht sichergestellt ist und auch die Gefahr besteht, daß diese Waffen in Hände krimineller Organisationen gelangen.

Fraglich ist allerdings, ob durch derartige Abkommen, an die sich natürlich vor allem die demokratische Staatengemeinschaft gebunden fühlt, auch Länder mit problematischen Regimen zum Abbau von und zum Verzicht auf Atomwaffen gezwungen werden können. Trotzdem sagen wir vom Inhalt her selbstverständlich ja zu diesem Vertrag.

Allerdings haben wir massive Probleme – und deshalb können wir hier im Plenum so wie schon im Ausschuß diesem Staatsvertrag nicht zustimmen – mit der Vorgangsweise, wie diese Materie im innerstaatlichen Recht behandelt wird. Herr Außenminister, wir haben im Ausschuß darüber sehr ausführlich diskutiert und gesagt, daß wir zwei Probleme mit der Umsetzung dieses Vertrages haben.

Es ist klar, daß grundsätzlich jede Änderung eines derartigen Staatsvertrages der Genehmigung des Nationalrates bedarf. Bei diesem Abkommen, bei dem es um eine Modifizierung der Anhänge geht, gibt es aber die Möglichkeit eines verkürzten Verfahrens, was bedeutet, daß der Nationalrat keine Möglichkeit hat, diese Änderung mitzudiskutieren und auch zu beschließen. Sie, Herr Bundesminister, haben gesagt, die drei Monate, die dafür Zeit wären, seien zu kurz, um diese Materie zu diskutieren und sie dann dem Nationalrat zur Beschlußfassung vorzulegen. Wir sind nicht dieser Meinung. Wir glauben, wenn Ihr Ressort nicht so lange brauchen würde, um Staatsverträge oder Abkommen im Parlament einzubringen – in der Vergangenheit gab es da Fristen bis über ein Jahr –, dann wäre das sicherlich doch möglich. Es müßte ja der National


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