Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 43

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Sie erhalten jede Unterstützung – ich glaube, daß wir jetzt wirklich zu einer konkreten Lösung kommen sollten – für Ihre Forderung, daß in einer angemessenen Zeit beziehungsweise möglichst rasch auf Einzelfälle eingegangen werden soll, Einzelanfragen beantwortet werden sollen. Diesbezüglich erhalten Sie 100prozentige Unterstützung!

Ich möchte mich aber noch zwei konkreten Fällen zuwenden, die die Damen Volksanwältinnen betreffen. Das ist erstens die unendliche Geschichte der Antragspflicht, mit der sich noch ein weiterer Redner meiner Fraktion eingehender beschäftigen wird. Aber es ist wirklich nicht einzusehen, daß Menschen Rechte nur deshalb vorenthalten werden, weil sie sich nicht auskennen. Wenn eindeutig feststeht, daß Leistungen gebühren, dann geht es nicht an, daß diese nicht auch rückwirkend gewährt werden, nur weil aufgrund schlechter Information oder aus anderen Gründen kein Antrag gestellt wurde.

Zweiter Punkt: Wir sind nun Teil der Europäischen Union, des größeren Europas, und wir sagen bei vielen Gelegenheiten: Es geht uns nicht nur um ein Europa der Konzerne, sondern auch um ein Europa der Bürger! – Ich bin sehr froh darüber, daß der Herr Staatssekretär, der für diese Angelegenheiten zuständig ist, jetzt anwesend ist. – Das Europa der Bürger heißt aber auch, daß sich die Bürger innerhalb der EU frei bewegen können sollen und aufgrund dessen, daß sie in einem Mitgliedstaat der EU arbeiten, ihre Kinder in die dortigen Schulen schicken und so weiter, nicht benachteiligt werden sollen.

Jetzt ist folgendes passiert – das hat mir eine Frau geschrieben, die davon betroffen ist –: Sie lebt in Rom, und ihre Tochter besucht die deutsche Schule in Rom. Es gibt dort keine österreichische Schule. Hätte ihre Tochter 1994 in dieser Schule maturiert, dann hätte sie als österreichische Staatsbürgerin keine Probleme beim Studium in Österreich gehabt.

Da sie aber erst nach dem EU-Beitritt maturiert hat – es ist ja auch ein Problem, das Kind herauszunehmen und so weiter –, muß sie sich als österreichische Staatsbürgerin nun in Deutschland um einen Studienplatz bemühen, und nur wenn sie diesen nachweisen kann, darf sie dann auch in Österreich studieren. Der Numerus clausus ist also in diesen Fällen auch für österreichische Staatsbürger einführt worden. Das ist sozusagen über Nacht passiert. Während man für die Zahnärzte, für diese und jene Lobbies Übergangsfristen geschaffen hat, ist das beim Europa der Bürger nicht geschehen. (Abg. Dr. Ofner: Frau Kollegin! Ich möchte Sie gerne fragen: Haben Sie mit einem Ja oder Nein gestimmt?)

Ich bin für dieses Europa und für die Europäische Union. (Abg. Scheibner: Schlecht verhandelt!) Ich glaube aber, daß man sich um das Europa der Bürger noch viel mehr kümmern muß (Beifall bei der SPÖ) und daß einiges in dieser Richtung zu tun ist. Diese Fälle sind derzeit zwar noch Einzelfälle, aber es werden mehr werden. Das ist reparierbar. (Abg. Dr. Ofner: Erkennen Sie Ihren Irrtum wenigstens schon?)  – Das ist kein Irrtum, sondern es geht darum, sich intensiver damit zu beschäftigen. (Abg. Dr. Ofner: Verhandeln heißt das!)

Abschließend möchte ich sagen, daß mir die Antragsstellerin den gesamten Briefwechsel geschickt hat. Und ich muß sagen, der Brief, den ihr die Volksanwaltschaft geschrieben hat, war der einzige, der freundlich, ausführlich und verständlich war. Allein dafür möchte ich der Volksanwaltschaft Lob und Dank aussprechen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Abgeordnete Mag. Frieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

11.12

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte meine kurze Wortmeldung in zwei Bereiche teilen.

Zum ersten: Es herrscht Übereinstimmung, daß die Volksanwaltschaft so wie der Rechnungshof ein Hilfsorgan des Parlaments ist. Daher sind wir auch der Meinung, daß die Kompetenzen der


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