Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 166

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der CA-Anteile nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Ich meine daher, daß in Summe der Rechnungshofbericht so gehalten ist, daß eine Annahme jedenfalls empfohlen werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu jetzt niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein und kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes (III-100 der Beilagen) zur Kenntnis zu nehmen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der erwähnte Wahrnehmungsbericht ist damit zur Kenntnis genommen.

5. Punkt

Erste Lesung des Antrages 654/A der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung und gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält die Antragstellerin. – Ich korrigiere: Das Wort erhält Herr Abgeordneter Koller. – Bitte.

20.02

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die bäuerlichen Patienten sind durch die Streitigkeiten zwischen Ärztekammer und Bauernkrankenkasse hochgradig verunsichert. Dieser Umstand ist gesundheitsgefährdend, weil viele Bauern und Bäuerinnen trotz Beschwerden auf einen notwendigen Arztbesuch verzichten, da sie die Kosten nicht abschätzen und sich diese nicht leisten können.

Nun zur Aufhebung der Subsidiarität: Betroffen sind hier die Nebenerwerbsbauern. Unter dem Druck der neuen Situation wird die Subsidiarität aufgehoben, das heißt, daß bäuerliche Familienangehörige von Versicherten in außerlandwirtschaftlichen Berufen ihre Mitversicherung verlieren. Die Aufhebung der Angehörigensubsidiarität bedeutet für diese Personengruppe eine Schlechterstellung, die schlicht und einfach nicht zumutbar ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die ÖVP-Bauernvertreter fordern immer wieder, daß es keine weiteren sozialen Belastungen für die Bauern geben möge. Auch die § 7-Kommission, in der alle Sozialpartner vertreten sind, stellt die gleiche Forderung.

Nun zum Selbstbehalt: Derzeit müssen Bauern bei einem Arztbesuch die Behandlungskosten vorfinanzieren und bekommen diese später zu 80 Prozent rückvergütet. Es ist ein Andocken an die Gebietskrankenkasse vorgesehen. Das überfallsartige Vorgehen von Bauernfunktionären und von Herrn Landwirtschaftsminister Molterer betreffend Anpassung der bäuerlichen Sozialversicherung an das Modell der Gebietskrankenkasse sorgt bei den Ärzten für helle Empörung.

Der Präsident der Ärztekammer, Herr Dr. Neumann, bezeichnete diesen Plan als massiven Täuschungsversuch, den Donabauer und Minister Molterer hinter verschlossenen Türen ausgemauschelt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Eine Systemumstellung in Richtung Krankenschein wäre für die Mediziner deshalb ärgerlich, weil diese nicht nur den Papierkram selbst bewältigen müßten, sondern auch befürchten, weniger zu verdienen. Die Bauernkrankenkasse bezahle nämlich derzeit doppelt bis dreimal so viel für ärztliche Leistungen wie die Gebietskrankenkasse.


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