Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 40

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Ein Punkt, der eher zum Kuriosen gehört – vielleicht könnte mir jetzt Kollege Haider seine geneigte Aufmerksamkeit schenken –, ist der Bezug, wo Sie zum § 22 Abs. 4 sprechen (Abg. Mag. Stadler: Sie reden über die Bezüge! Jetzt wird es interessant! Was werden Sie verdienen, Herr Professor?)  – hören Sie einmal zu! –, wonach Professoren der Rechts- und Staatswissenschaften Mitglieder des Generalrates sein können. Jetzt hat Kollege Haider messerscharf daraus geschlossen, das sei eine Regelung, die auf mich zugeschnitten wurde. – Es ist ja sehr freundlich, daß Sie immer so an mich denken (Abg. Mag. Stadler: Was werden Sie verdienen, Herr Direktor?) , aber ich muß in aller Bescheidenheit auf folgendes hinweisen: Das ist eine Regelung – Sie wissen es ja selbst; wenn Sie es selbst wissen, warum haben Sie es dann behauptet? –, die sich schon seit Jahrzehnten im Notenbankgesetz findet und aus guten Gründen auch international üblich ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, das Gesetz durchzulesen, wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, im Anhang dieses Gesetzes den alten Text mit dem neuen Text zu vergleichen, dann wäre Ihnen meiner Meinung nach dieser blamable Irrtum nicht passiert. Und ich muß sagen: Es ist blamabel, und es hätte sich vermeiden lassen, wenn Sie im Ausschuß gewesen wären! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte noch einen weiteren Punkt erwähnen, ich spreche nämlich nicht zu eigenen Dingen. Sie haben hier von Frau Direktor Gugerell gesprochen. (Abg. Mag. Stadler: Was werden Sie verdienen? – Sie sind mir eine Antwort schuldig! – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Erstens ist sie schon im Direktorium, was Ihnen offensichtlich auch entgangen ist, denn Sie haben gesagt, sie komme. Sie ist im Direktorium und leistet hervorragende Arbeit. Ich möchte mich ganz deutlich dagegen verwahren, daß Menschen nur aufgrund von familiären oder politischen Verflechtungen diskriminiert werden. Es geht darum, ob die Leute ordentlich arbeiten. Und Frau Kollegin Gugerell leistet hervorragende Arbeit! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie, der Sie sich überhaupt nicht auskennen und Ihre Unkenntnis jetzt wieder bewiesen haben, haben sicherlich nicht das Recht, über Kollegin Gugerell zu urteilen! Das möchte ich einmal sehr deutlich gesagt haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Herr Direktor! Wissen Sie, wo Schwechat ist und wo der Bezirk Gänserndorf liegt?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wichtiger als diese kleinen Querelen sind doch die Weichenstellungen, die in dieser Gesetzesnovelle enthalten sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Punkt, auf den ich jetzt abschließend noch eingehen möchte und bei dem es eine erhebliche Diskussion sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene gegeben hat, betrifft die Zielsetzungen der Oesterreichischen Nationalbank. (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich finde es nicht fair, bei einem Redner zu verlangen, daß man ihm Aufmerksamkeit zuteil werden läßt, und den anderen dann ganz gezielt zu stören. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt einen Unterschied zwischen Zwischenrufen, die natürlich legitim sind, und dem systematischen Versuch, einen Redner nicht reden zu lassen.

Herr Abgeordneter Stadler! Wenn jemand von Ihrer Fraktion zu Wort kommt, kann er ja das alles urgieren. Aber vielleicht gibt es im Hause Leute, die auch diesem Abgeordneten zuhören wollen. Ich appelliere wirklich an Ihre Fairneß! (Beifall bei der SPÖ.)  – Bitte fortzusetzen!

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (fortsetzend): Ich muß allerdings sagen, daß Kollege Stadler niemand ist, der mich stören könnte. Daher kann ich durchaus fortsetzen.

Worüber ich sprechen wollte, war die Zielsetzung des § 2 Abs. 2. Der entscheidende Punkt, über den wir eine lange Diskussion geführt haben, ist die Frage, was die Aufgaben der Nationalbank sind.


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