Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 184

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völkerung, vielleicht auch angesichts von Sparmaßnahmen im Gesundheitsbereich, aber vor allem angesichts ethischer Urteilsunsicherheit im Umgang mit diesem Thema.

Ich meine, die Politik ist aufgefordert, sich mit der Frage nach einem menschenwürdigen Sterben auseinanderzusetzen. Wir müssen fragen: Wie sollen die Wege und Formen des Sterbens in der heutigen Gesellschaft aussehen? Wie schaut Sterbebegleitung aus, wie ein selbstbestimmtes, ein selbstverantwortliches Sterben? – Ich denke, wir müssen dazu zwei weitere wesentliche Fragen stellen: Ist eine Person im Endstadium einer Krankheit so belastbar, sich mit dem eigenen Tod bewußt auseinanderzusetzen? – Und was noch viel wichtiger ist: Wie können wir die Umwelt – sprich: die Rahmenbedingungen – für diese Menschen gestalten?

Da das Thema Sterbehilfe immer wieder eher oberflächlich andiskutiert wird, möchte ich kurz auf wesentliche Unterschiede hinweisen, die zu beachten sind, wenn man von Sterbehilfe spricht. (Abg. Aumayr: Reden Sie vom Agrarbudget? Reden Sie von den Bauern? Was hat das mit dem Budget zu tun?) Frau Aumayr! Ich habe Ihnen am Anfang gesagt, daß es im Rahmen der Budgetdebatte die Gelegenheit gibt, auch über andere wichtige politische Themen zu sprechen. Für mich ist das ein wichtiges Thema, und deswegen spreche ich jetzt darüber! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, wir müssen uns auch von der Politik aus mit diesem Thema auseinandersetzen. Wir müssen untersuchen, wie wir es Patienten ermöglichen können, schmerzfrei und angstfrei zu sterben. Wir müssen überlegen, wie wir die medizinische Versorgung und Betreuung in diese Richtung bringen können, um uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen und eine bessere Sterbebegleitung zu gewährleisten. Wir müssen wissen, daß die Wünsche Sterbender in erster Linie darauf gerichtet sind, schmerzfrei zu sterben, nicht allein zu sterben, im Kreise der Familie zu sterben.

Ich glaube, daß wir uns hier im österreichischen Parlament demnächst mit diesem Thema intensiv werden auseinandersetzen müssen. Denn dieses Thema ist anspruchsvoll und ethisch sehr schwierig zu behandeln. Persönlich möchte ich sagen, daß für mich die Forderung nach aktiver Sterbehilfe und Töten auf Verlangen keine Form ist, in der wir uns diesem Thema nähern sollten. Das widerspricht unserem Recht auf Leben, das in der Verfassung begründet ist.

Wenn man dies als Liberalisierung ansieht – Heide Schmidt hat sich vor einigen Jahren als Präsidentschaftskandidatin aktiv dieses Themas angenommen; sie befürwortet zum Beispiel auch die aktive Sterbehilfe –, dann muß ich dem entgegenhalten, daß das nur vordergründig eine Liberalisierung ist. In Wirklichkeit bringen wir, wenn wir diese Tür öffnen, Schwerkranke und Todkranke in Zugzwang, diese Möglichkeit zu ergreifen und diesen Weg zu beschreiten, und setzen sie damit unter großen sozialen und psychischen Druck! (Beifall bei der ÖVP.)

Töten auf Verlangen ist für mich eine Einstiegsdroge in die Euthanasiegesellschaft. Deswegen sollten wir alles daransetzen, daß diese Tür nicht geöffnet wird! (Beifall bei der ÖVP.)

22.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.01

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Agrarbudget wird 1999 um mehr als 1 Milliarde Schilling weiter sinken. So betrug der Budgetposten für die Land- und Forstwirtschaft 1996 noch über 29 Milliarden Schilling; 1999 wird er nur noch 23,4 Milliarden Schilling betragen. Das ist Budgetsanierung auf Kosten und zu Lasten der Bauern! Die Bauerneinkommen sanken laut dem Wifo-Experten Dr. Matthias Schneider 1997 um 8,4 Prozent und damit wesentlich höher als im EU-Durchschnitt. Dort sanken die Bauerneinkommen nur um 2,8 Prozent. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)


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