Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 85

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Mag. Prammer. - Bitte, Frau Bundesministerin.

13.47

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil einige Abgeordnete noch sehr konkrete Fragen an mich gerichtet haben, die ich gerne beantworten möchte.

Vorweg aber eines: Frau Abgeordnete Haidlmayr hat gerade von den negativen Prognosen oder Möglichkeiten der Genmedizin gesprochen. - Ich denke, Österreich kann sehr stolz darauf sein, ein sehr klares, umfassendes Gesetz zu haben, das bewirkt, daß genau dieses Szenario in Österreich nicht eintreten kann. Aber trotzdem dürfen wir uns darauf nicht ausruhen, sondern auch in diesem Bereich ist es, wie ich meine, notwendig, international zu denken. Das bedeutet auch, Sorgfalt zu üben - nicht nur in Österreich, sondern natürlich auch über die Grenzen hinweg.

Frau Abgeordnete Moser hat von den wissenschaftlichen Ausschüssen und konkret von der Besetzung der wissenschaftlichen Ausschüssen gesprochen. - Ich möchte noch einmal feststellen, daß die Aufgaben der wissenschaftlichen Ausschüsse im Gentechnikgesetz klar umrissen sind. Sie sind nämlich Beratungsorgan, ein Organ, das sich äußern kann und muß, das Stellungnahmen abgibt, und als solches sollen und müssen wissenschaftliche Ausschüsse auch tätig werden.

Mir als zuständiger Ministerin bleibt es natürlich, so wie in der Vergangenheit, auch in der Zukunft unbenommen, natürlich auch andere Expertinnen und Experten, andere Wissenschafter zu befragen, Expertisen erstellen zu lassen und Studien in Auftrag zu geben. Das ist in der Vergangenheit auch geschehen, um eine Ausgewogenheit herzustellen, und das soll natürlich auch in Zukunft so sein. Es ist wichtig, daß viele in der Forschung Tätige auch die Möglichkeit haben, tatsächlich auch Forschung zu betreiben.

Was die Kennzeichnung betrifft, ist - das will ich auch klarstellen - nichts offen. Österreich hat jene Aufgaben erfüllt, die es durch das Gentechnikgesetz hat, aber auch jene Aufgaben, die Österreich aus dem Bereich der Europäischen Union ableitet. Das, was ansteht, ist die Regelung auf europäischer Ebene. Darauf muß Druck gemacht werden - ich habe das in meinem ersten Beitrag schon gesagt -, und zwar im Interesse vieler, im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch im Interesse der Wirtschaft.

Zur Frage der Frau Abgeordneten Motter betreffend die Positivkennzeichnung oder Negativkennzeichnung, wie man sie nun bezeichnen will, und zum diesbezüglichen Stand der Dinge. Gestern hat die Kodexkommission die Normen über die Gentechnikfreiheit beschlossen. Die Kundmachung darüber wird im Mai erfolgen.

Was ich als Konsumentenschutzministerin als nächstes tun will, ist, mit dem Wirtschaftsminister im Rahmen des Gütesiegelgesetzes Verhandlungen über ein entsprechendes Gütesiegel aufzunehmen, weil ein großer Bedarf und großer Wunsch danach besteht. Der Grundstein ist gelegt, wir haben die Normen und wir wissen, wie wir sie in Österreich auf Basis des momentanen Wissenstandes definieren. All das soll in Zukunft auch noch eine höhere Verbindlichkeit erlangen.

Meine Damen und Herren! Es ist heute in diesem Haus sehr viel über einen Interessenausgleich gesprochen worden. Die Diskussion hat gezeigt, daß die Interessen, die Meinungen, die Auffassungen, gerade betreffend die Gentechnik sehr unterschiedlich sind. Sie sind unterschiedlich zwischen den einzelnen Parteien und sie sind unterschiedlich innerhalb der einzelnen Parteien. Umso wichtiger und notwendiger ist es, heute mit einem positiven Gesetz, das sich für Österreich gut auswirken wird, einen momentanen Abschluß zu finden, aber in Zukunft natürlich das zu tun, was ich heute schon angesprochen habe, nämlich die Information an vorderste und


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