Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 24

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Ich gehe davon aus, daß sich Österreich auch in der Europäischen Union neutralitätskonform verhält. Damit klargestellt ist, daß dies nicht automatisch etwa beim dritten Punkt, der Verschmelzung mit der WEU, eine Ermächtigung darstellt, bei der man dann nicht mehr das Parlament befassen müßte, wurde der Zusatzantrag eingebracht. Diesem Zwecke dient der Zusatzantrag der Abgeordneten Khol und Kostelka.

Ich halte es für gut, daß wir hiezu eine klare Haltung einnehmen: Solidarität, wo es völkerrechtlich klar ist, und bei unserer Linie bleiben, wo dies geboten ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Stadler gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam.

10.01

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Mein Vorredner hat gesagt, ich hätte behauptet, erst mit dem Amsterdamer Vertrag würde das Initiativrecht im Rat von den Mitgliedstaaten auf die Kommission übergehen. (Abg. Schieder: Nein, das Wort "erst" habe ich nicht gesagt!)  – Es ist jedenfalls so zu verstehen gewesen. (Abg. Schwarzenberger: Wie er es verstanden hat! – Abg. Dr. Khol: Er berichtigt etwas nicht Gesagtes!)

Ich stelle damit richtig: Im Artikel 67 des Vertrages heißt es: Nach Ablauf von fünf Jahren handelt der Rat auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission. Die Kommission prüft jeden Antrag eines Mitgliedstaates, wonach sie dem Rat einen Vorschlag unterbreiten soll.

Das heißt, das Initiativrecht, das jetzt Mitgliedstaat und Kommission haben, wird in Zukunft nur mehr die Kommission haben, weil nach diesem Übergangszeitraum von fünf Jahren der Mitgliedstaat bei der Kommission anklopfen muß. Und auf diesen Umstand habe ich hingewiesen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Aber sie erhält nicht etwas neu, denn sie hatte es schon vorher! Ich habe gesagt, Sie haben gesagt: Sie geben ihr etwas, was sie nicht hatte!)

10.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Dies war ein Diskussionsbeitrag.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

10.02

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Schieder! Sie haben gesagt, Sie wollten Klarheit schaffen. Sie haben meiner Ansicht nach nur in einem Punkt Klarheit geschaffen, nämlich dahin gehend, daß uns allen klar ist, daß Sie der Bevölkerung nicht die Wahrheit sagen wollen (Beifall bei den Freiheitlichen), die Wahrheit darüber, wie es wirklich mit unserer Verfassungslage und mit den internationalen Verpflichtungen aufgrund des EU-Beitritts aussieht und daß selbstverständlich – Herr Kollege Schieder, das wissen Sie doch ganz genau – spätestens seit dem Beitritt zur Europäischen Union als Folge dieses Beitritts für eine ernst genommene völkerrechtliche Neutralität kein Platz mehr ist. Sie hat auch keine Funktion mehr und ist für ein EU-Mitgliedsland auch nicht mehr möglich.

Herr Kollege Schieder! Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Das, was wir Ihnen vorwerfen, ist, daß Sie diese Klarheit in der öffentlichen Diskussion nicht an den Tag legen. Sie verschleiern die Wahrheit nur deshalb, weil Sie der Bevölkerung vor dem EU-Beitritt etwas anderes versprochen haben, als Sie jetzt einzuhalten in der Lage sind. Damals hat man gesagt, daß die Neutralität durch den EU-Beitritt nicht betroffen wird. Sie können heruminterpretieren, wie Sie wollen, meine Damen und Herren, klar ist, daß die Neutralität ein völkerrechtliches Instrument darstellt. Das heißt, daß sie nur dann wirkt, wenn international anerkannte Regeln eingehalten werden, aber da ist kein Platz für Selbstinterpretationen und Selbstdefinitionen. Ein völkerrechtliches Instrument ist nur dann wirksam, wenn es auch allgemein anerkannt wird. Inwieweit unsere Neutralität anerkannt wird, erkennen Sie ganz genau, wenn Sie die Grenzen Österreichs überschreiten, nämlich überhaupt nicht mehr.


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