Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 50

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Erstens: Die Frauenpolitik ist auf den Stand der UNO-Konvention 79 gebracht worden, und darüber hinaus – das klärt einiges an Kontroversen in Österreich – ist die Frauenförderung ein zugelassenes Instrument der europäischen Frauenpolitik. Das ist ein Fortschritt! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zweitens: Es wurde ein Nichtdiskriminierungstatbestand beschlossen, und zwar Nichtdiskriminierung, was die Behinderung, und Nichtdiskriminierung, was die sexuelle Orientierung betrifft. Auch das wird auf österreichisches Recht Auswirkungen haben. Wir werden Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht mehr diskriminieren können. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Drittens: Es wurde beschlossen, eine Unionsbürgerschaft auszuarbeiten. Das halte ich auch für einen positiven Schritt.

Viertens: Beschäftigungsbericht, jährlicher Ausschuß. Das hat der Herr Staatssekretär schon erwähnt.

Fünftens – das wurde überhaupt noch nicht angesprochen –: Im Amsterdamer Vertrag ist festgelegt, daß der Datenschutz betreffend Daten privater Personen und ein entsprechender Kontrollmechanismus auf europäischer Ebene einzurichten sind. Das finde ich angesichts der gestrigen Diskussion besonders wichtig; das ist nämlich das Gegenstück! Diesbezüglich sind die entscheidenden Vorarbeiten während der österreichischen EU-Präsidentschaft zu leisten, weil das ab 1. Jänner 1999 in Kraft treten soll.

Abschließend zu diesen Kapiteln: Ich glaube, daß wir während der österreichischen EU-Präsidentschaft darauf dringen müssen, daß genau jene Argumente und Bereiche, die immer ein bißchen links liegengelassen werden, auch Bestandteil des Acquis Communautaire werden. Das heißt, daß die neuen Mitgliedstaaten auch betreffend Frauengleichberechtigung und betreffend Datenschutz und ähnlichem mehr auf dem europäischen Level zu sein haben. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern das ist von besonderer Wichtigkeit.

Zwei Minuspunkte gibt es allerdings. Einen hat Frau Abgeordnete Gredler schon genannt, nämlich daß die Europäische Menschenrechtskonvention nicht aufgenommen wurde. Das beweist die Wichtigkeit des Europarates, der sich um diese Dinge nach wie vor kümmern muß.

Der zweite Minuspunkt ist, daß der Europäische Gerichtshof nicht die oberste Instanz für die polizeilichen Institutionen ist. Das ist meiner Meinung nach auch zu bedauern.

Zur Diskussion über den Antrag Khol/Kostelka. – Zunächst möchte ich sagen, daß für mich klar ist, daß sich auch der Bundeskanzler und der Außenminister an die österreichische Verfassung – sprich: das Neutralitätsgesetz – zu halten haben. Aber wenn ein Antrag gestellt wird, der – wie in seinen Erläuterungen ausdrücklich klargestellt wird – formuliert wurde, um Mißverständnisse zu vermeiden, dann möchte ich nicht verschweigen, daß ich es schade finde, daß – eben um Mißverständnisse zu vermeiden – nicht besonders hervorgehoben wird, daß sich die Regierungsmitglieder, die bei diesen Verhandlungen tätig sind, an die österreichischen Verfassungsbestimmungen, insbesondere was die Neutralität betrifft, zu halten haben.

Daher möchte ich auch nicht verschweigen, daß das, was für meine Begriffe ein bißchen unbestimmt formuliert ist – es gehört auch der Absatz J.13 dazu – und in der Entschließung der Grünen bezüglich Neutralität und Abstimmungsverhalten enthalten ist, meine große Sympathie findet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei den Grünen.)

11.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Parfuss. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

11.56

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Entschließungsantrag der FPÖ, der vorhin einge


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