Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 70

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4. § 24 entfällt.

5. Die §§ 25 bis 28 erhalten die Bezeichnung 24 bis 28."

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Damit würde dieser unsägliche Verein niemals Wirklichkeit werden. Auch wäre natürlich die proporzmäßige Zuordnung der Senioren beziehungsweise die Zuordnung in Rot und Schwarz in Zukunft nicht mehr möglich.

Wir werden diesem Gesetz in dritter Lesung trotz alledem zustimmen, und zwar aus einem einzigen Grund: Wir haben als freiheitliche Jugendorganisationen beim Bundesjugendring, also in einem verwandten Bereich, die Erfahrung gemacht, daß man dort die Aufnahme des Rings Frei-heitlicher Jugend abgelehnt hat, und zwar einzig und allein deshalb, weil sich der Ring Freiheitlicher Jugend bei seinem Bewerbungsgespräch nicht von Jörg Haider, sprich vom Bundes-parteiobmann der FPÖ, distanziert hat. Das war der alleinige Ablehnungsgrund.

Daher wären wir froh darüber, wenn auch der Bundesjugendring zumindest eine gesetzliche Handhabe hätte, wie sie nun bei den Senioren geschaffen wird, daß nämlich Willkür von Privatvereinen, die Sie immer wieder gerne organisieren wollen, nicht mehr walten kann, wenn es darum geht, die Interessen der Bürger zu vertreten. Aus diesem Grunde sind wir froh, daß es zu einer gesetzlichen Lösung kommt, weil dies hier durch das Hohe Haus in Zukunft kontrollierbar und nachvollziehbar gestaltet werden kann. Nichtsdestotrotz gibt es viel daran auszusetzen. Wir werden versuchen, dies mit Hilfe unseres Abänderungsantrages zu reparieren. Sie sind herzlich eingeladen, dies im Sinne der Bevölkerung mitzutragen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder : Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Seidinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.19

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Zunächst einige Bemerkungen zur Kritik des Herrn Abgeordneten Dr. Graf. Diese ist zum Teil schon im Verfassungsausschuß geäußert worden. Es ist um den Vorsitz, um die Mehrheiten, um die Mittel für das Büro und um ähnliches gegangen. Es hat so geklungen, als ob dies nur eine Verteilungsaktion von Bundesmitteln für diesen "unsäglichen" – ein wörtlich von Herrn Graf verwendeter Ausdruck – Seniorenbeirat wäre.

Dabei wundert mich sehr, daß bei allen Besprechungen und Vorgesprächen rund um die Konstruktion dieses Gesetzentwurfes der ehemalige Stadtrat Dr. Matzka vom Ring Freiheitlicher Senioren anwesend war. Er kennt das Gesetz von Anfang bis Ende, denn er hat es mitgestaltet. Daher wundert mich jetzt, daß die innerparteiliche Kommunikation offensichtlich nicht so stattgefunden hat, wie dies eigentlich der Fall sein sollte.

Ich betone: Die Mittel, die insgesamt für Verwaltung und Büro aufzuwenden sind, sind auf maximal 15 Prozent beschränkt. Die Tätigkeit der Damen und Herren in diesem Gremium ist ehrenamtlich. Mit Parteienfinanzierung hat das absolut nichts zu tun. (Abg. Dr. Graf: Die Parteiapparate werden finanziert!) Nein, der Pensionistenverband hat seine Organisation, der Seniorenbund hat seine Organisation, der Ring Freiheitlicher hat seine Organisation, aber ... (Abg. Dr. Graf: Na selbstverständlich! Die Parteiapparate werden finanziert, so wie die Pensionistenklubs in Wien in Parteilokalen der SPÖ sind!) Ich bin es leid, auf diese Vorwürfe weiter einzugehen.


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