Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 72

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lang daran gearbeitet, damit wir ein solches Gesetz, das die Wünsche, Sorgen, Nöte und Anliegen der älteren Generation in einem Maße berücksichtigt, wie das bisher nie der Fall war, beschließen können. Die sozialdemokratische Fraktion ist der Ansicht, daß heute ein guter Tag für die älteren Menschen ist. Wir stimmen dieser Regierungsvorlage zu. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Dr. Kier. Keine freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.26

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Offenbar ist tatsächlich die Koalitionskrise nachhaltiger als vermutet. Ich glaube nicht, daß es sich um ein demonstratives Fernbleiben (der Redner blickt demonstrativ auf leere Sitzbänke) aufgrund der Materie handelt. Das glaube ich nicht, obwohl das Gesetz so schlecht ist, daß ich der Meinung des Kollegen Graf widersprechen muß. Ich halte das Gesetz für nicht reparaturfähig. Ihre Reparaturbemühungen in Ehren, aber ich halte es für nicht reparaturfähig.

Es enthält wirklich massive Mängel, demokratiepolitische ebenso wie gesellschaftspolitische. Einen kleinen Mangel möchte ich vorerst einmal herausgreifen: Für die finanziellen Aufwendungen, die durch das Gesetz notwendig sind, gibt es in der Regierungsvorlage eine detaillierte Berechnung. Das ist eine ganz exakte Darstellung. Kollege Seidinger hat die Zahl auch schon genannt: 1 859 516. Dies kann man nachlesen. Multipliziert man diese Zahl mit 11 S, die dem § 19 Abs. 1 entnommen sind, ergibt dies 20 454 676 S.

Das ist allerdings genau jener Betrag, der laut den Bestimmungen des § 19 eins zu eins den Seniorenorganisationen als allgemeine Seniorenförderung zukommt. Das ist ja genau die Apparateförderung. Die besondere Seniorenförderung, die dann im § 20 als Alibibestimmung erwähnt wird, kommt bei der Darstellung der finanziellen Erfordernisse gar nicht vor. Sie wird zwar durch das Gesetz ermöglicht, ist aber bei den Finanzmitteln nicht vorgesehen. Daher schrumpft das Gesetz tatsächlich auf ein Vorhaben zur Finanzierung von Vorfeldorganisationen von Parteien ab einer bestimmten Größe, nämlich ab 20 000 Senioren-Mitgliedern.

Kollege Graf versucht an dieser Stelle mit der Reparatur anzusetzen (Abg. Dr. Graf: Das kann man nicht reparieren!), indem er diese Zahl verändert. Aber den Strukturfehler, daß es sich letztlich um Großorganisationen handeln muß, beseitigt man dadurch nicht. Das habe ich gemeint. Aber ich will mich jetzt gar nicht damit intensiv auseinandersetzen, Kollege Graf, denn das ist nicht das wirkliche Problem. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. ) Ich habe gesagt, daß Sie eine Reparatur dieses Gesetzes versuchen, daß ich es aber für unreparierbar halte. Das ist kein so starker Widerspruch. (Abg. Dr. Graf: Das ist eine Frage der Ausdauer! Sie haben halt keine!)

Wenn man sich ansieht, wie Senioren definiert sind, wird einem sozusagen auch nicht gerade besser, weil dies Menschen über 55 beziehungsweise 60 Jahre sind – wieder eine unspezifische, merkwürdige Differenzierung. Gerade beim Merkmal Senioren hätte man sich vielleicht auf ein einheitliches Alter einigen können, zumal Sie ja ohnedies auch jeden beliebig jüngeren Menschen zu den Senioren zählen, sofern er eine Pension bezieht. (Abg. Böhacker: Das ist dann der junge Alte!)

Ein 30jähriger Pensionist fällt unter das Bundes-Seniorengesetz. Aber Sie treffen eine Differenzierung beim Alter nach dem Geschlecht. Denn nur aufgrund des Merkmales Lebensjahre zählen Sie Frauen nach Ihrer Weltsicht mit 55 Jahren und Männer mit 60 zu den Senioren. Das kann aber mit dem Pensionsantrittsalter gar nichts zu tun haben, weil Sie jeden Pensionisten, unabhängig davon, wie alt er ist, sei er 30, 40 oder 50, zu den Senioren zählen. Wenn Sie mir jetzt vielleicht als Ausrede entgegenhalten, Sie hätten dies wegen des unterschiedlichen Pensionsantrittsalters so festgelegt, dann muß ich sagen, daß dies nicht stimmen kann, weil dieses Argument sachlich absolut unrichtig ist.


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