Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 89

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15.44

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die ÖVP lehnt eine Vereinsförderung für zwielichtige Zwecke natürlich ab! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ob jene Vereinsförderung oder Kulturförderung, die hier von Kollegen Schweitzer angeprangert wurde, tatsächlich zwielichtig ist, möchte ich einmal in Frage stellen, und zwar deshalb, weil die weitere Darstellung des Kollegen Schweitzer, in welcher es um das Internet und das Abfragen von Pornographie durch den ÖVP-Klub gegangen ist, auch mit Fragezeichen zu versehen ist.

Es war mir in der kurzen Zeit nicht möglich, alle Behauptungen zu überprüfen, aber es war mir in dieser kurzen Zeit sehr wohl möglich festzustellen, daß Kollege Schweitzer die Tatsachenwirklichkeit unrichtig dargestellt hat. Entweder kennt er sich im Internet nicht aus, oder er hat Dinge verschwiegen, die in diesem Zusammenhang sehr wohl zu erwähnen sind. – Ich möchte das kurz erläutern: Die Zugriffe im Internet durch den ÖVP-Klub und die Feststellung der Häufigkeit der Zugriffe über den ÖVP-Klub erfolgen durch Links. Das sind jene Menüs, über die man beim Surfen weiterkommt. Herr Kollege Schweitzer! Sie kennen sich wahrscheinlich nicht aus, denn sonst hätten Sie das vorhin erwähnt! Wenn nämlich im Internet beim ÖVP-Klub Links vorhanden sind und jemand vorbeisurft, dann weitersurft und irgendwann bei der Pornographie landet, so wird er dem ÖVP-Klub zugeordnet. Es ist auch in dem betreffenden Zeitungsartikel erwähnt, daß man über diese Links Zugang hat.

Und man muß noch hinzufügen: Das Internet der ÖVP verfügt über diese Links, während andere Stellen diese Links nicht haben, weil sie die entsprechenden internetmäßigen Dienstleistungen nicht anbieten; daher scheinen sie in den Statistiken nicht in diesem Ausmaß auf! (Abg. Dr. Graf: Sie haben überhaupt keine Ahnung vom Internet!)

Es ist weiters zu sagen, daß nicht jeder, der in der Statistik als Nutzer registriert wird, als Voyeur unterwegs war, denn es ist beispielsweise sehr wohl Aufgabe des Familienministeriums – dazu wird sich der Herr Familienminister noch äußern – , derartige pornographische Dinge im Internet aufzuspüren zu versuchen, um sie an die Dienststelle im Innenministerium zu melden, denn es wurde dort eigens eine zentrale Meldestelle zur Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte im Internet eingerichtet! (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler. )

Ich weiß, Herr Abgeordneter Schweitzer, daß es Ihnen leid tut, daß das Ganze ein Luftballon war. Daher auch diese Aufregung! Ich bitte Sie, sich zuerst zu erkundigen, wie man im Internet surft und wem dann was als User zuzurechnen ist, wenn solche Statistiken erscheinen und Sie diese zitieren! (Beifall bei der ÖVP.)

Als Justizausschußvorsitzende möchte ich außerdem darauf aufmerksam machen, daß es datenschutzrechtlich ausgesprochen bedenklich ist, wenn solche persönlichen Dinge, wie zum Beispiel Daten über das Surfen im Internet, veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang besteht aus meiner Sicht datenschutzrechtlich Handlungsbedarf, um einen gewissen Privatsphärenschutz zu garantieren. Ich kann mir gut vorstellen, daß wir einen neuen Straftatbestand einführen, nämlich eine Art Datenhehlerei mit illegal verwendeten Daten und Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang.

Nun zur eigentlichen Dringlichen Anfrage. (Abg. Dr. Haider: Gibt es das Wort "Kinder" für Sie?) Herr Kollege Haider! Ich komme jetzt, nachdem ich auf die Vorredner eingegangen bin, zur Sache. Allerdings möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, daß Sie das Thema in Richtung Internet gelenkt haben! Nun komme ich aber zum Dringlichen Antrag. Die ÖVP hat den Schutz der Kinder immer in den Vordergrund gestellt und den Opferschutz immer thematisiert! (Beifall bei der ÖVP.)

Konsequenterweise haben wir auf diesem Gebiet schrittweise Verbesserungen erreicht. Es wurde die österreichische Gerichtsbarkeit bei Sexualdelikten im Ausland, nämlich dem sogenannten Sextourismus, eingeführt. Es wurde die Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie wesentlich verschärft, bei gewerbsmäßigem Handeln wurden die Strafen zum Beispiel verdreifacht. Es wurde ein immaterielles Schadenersatzrecht für Opfer sexueller Handlungen geschaffen,


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