Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 93

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gesagt haben, Frau Abgeordnete Fekter – über die Volljährigkeit hinaus. Die Freiheitlichen wollen aber die Anzeigemöglichkeit nur bis zwei Jahre über die Unmündigkeit hinaus gewähren, das heißt, bis zum 16. Lebensjahr. Das ist aber ein Zeitraum, der viel zu kurz ist und dem Problem überhaupt nicht gerecht wird.

Aber hier heißt es: Die FPÖ hat daher bereits vor längerer Zeit von der Bundesregierung zum Beispiel diese ganz kurze Frist eingemahnt – die ich schon genannt habe. – Dazu werden Sie von seiten der Liberalen keine Zustimmung erhalten, und zwar deshalb nicht, weil diese kurze Frist dem Problem einfach nicht angemessen ist.

Meine Damen und Herren von der FPÖ! Aber daß Sie in diesem Antrag noch verlangen, daß es zur Einrichtung von Sonderabteilungen der Sicherheitsbehörden kommen soll, die auch Schein- und Vertrauenskäufe durchführen sollen, daß Sie also haben wollen, daß die Polizei in Österreich diese Verbrechen anstachelt und jene Leute, die sie eigentlich bekämpfen soll, dazu verführen soll, daß das Ihr Vorschlag ist, beweist doch in Wirklichkeit nur Ihre Inkompetenz auf diesem Gebiet. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser. )

Meine Damen und Herren! Ich darf noch auf einen weiteren Aspekt zu sprechen kommen, einen, den ich schon im Zuge der Debatte einer Dringlichen Anfrage betreffend Otto Mühl hier im Hause angesprochen habe. Sie fordern eine Verbesserung im Bereich des Verbrechensopfergesetzes, weil Sie die Sicherstellung einer unentgeltlichen Betreuung der psychischen Schäden von Unmündigen – Sie wollen das offenbar nur auf die Unmündigen beschränken – haben wollen. Sie sagen darüber hinaus, daß es Ihnen um eine "faire Berechnung" des künftigen Verdienstentganges und der Übernahme an Schmerzengeldansprüchen gehe.

Von dieser Stelle aus sage ich Ihnen: Wenn Sie das ernst meinen, haben Sie nicht verstanden, was das eigentliche Problem ist und warum es einer psychischen Betreuung für mißbrauchte Kinder bedarf.

Sie sagen: "Wer nichts macht, wer schweigt, wer duldet, stimmt zu!" – Das steht auch in Ihrem Antrag. – Diesbezüglich ist mir natürlich Rosenstingl eingefallen und all das, was Sie in diesem Zusammenhang schon im November vergangenen Jahres gewußt, aber trotzdem nicht verhindert haben. Ich will deshalb, ohne vom Thema abzuschweifen, noch zu einem letzten Punkt kommen:

Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! Sie verlangen, daß all jene Organisationen und Medien, die auf irgendeine Art und Weise pornographische Darstellungen oder Pornographie unterstützen, von jeder Förderung aus öffentlichen Mitteln ausgeschlossen werden. (Der Redner schlägt ein Exemplar der "Kronen Zeitung" auf.) Ich habe hier die "Kronen Zeitung" und finde im hinteren Teil Inserate und Annoncen von eindeutig einschlägigem Inhalt. Wenn Sie also Ihren Antrag ernst meinen – so wie es hier steht – und fordern, ein Medium, das so etwas auf irgendeine Art und Weise unterstützt, darf keine Förderung aus öffentlichen Mitteln bekommen, dann sagen Sie im Einklang mit Humer, daß man der "Kronen Zeitung" die Presseförderung streichen soll.

Mit Ihrer Art der Politik möchte ich nichts zu tun haben! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

16.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Hohes Haus! Ich möchte für den weiteren Verlauf der Debatte zweierlei feststellen. Erstens: Ich bitte, mit gewissen Bezeichnungen, die an der Grenze der Beleidigung von Abgeordneten sein könnten, vorsichtig umzugehen.

Zweitens möchte ich auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung hinsichtlich der tatsächlichen Berichtigungen mit Nachdruck aufmerksam machen, und ich möchte darum bitten (Abg. Dr. Krüger: Da lasse ich mich klagen! – Abg. Mag. Peter: Setzen!)  – Herr Abgeordneter Krüger, das Präsidium ist jetzt am Wort! (Unruhe im Saal – Präsident Dr. Brauneder gibt das Glockenzeichen)  –, nicht mit dem Vorsatz an das Rednerpult zu treten, eine tatsächliche Berichtigung vielleicht nicht als solche zu gebrauchen.


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