Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 142

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ich gratuliere. Ich freue mich, daß ich als Unterausschußmitglied einen kleinen Teil dazu beitragen durfte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Am Wort ist jetzt Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. – Bitte, Herr Abgeordneter. Gleichfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

19.31

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, Sie wollten ein Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz vorlegen, das ein Vorbild für fortschrittliche Wirtschaftspolitik in Österreich werden sollte. Geblieben ist Ihnen nicht einmal der kleinste Nenner, wie es ein sozialdemokratischer Abgeordneter im Ausschuß formuliert hat. Ich weiß nicht, wer der größere Verhinderer war: Sie, Herr Oberhaidinger, von der SPÖ, oder Sie, Herr Kopf, von der ÖVP?! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Oberhaidinger: Förderer!)

Wenigstens die Netzgesellschaft, die Sie von allem Anfang an propagiert hatten, hätten Sie durchbringen müssen. Das Ergebnis ist daher unbefriedigend, ja miserabel. Es ist nicht miserabel beim Festschreiben des wettbewerbsfeindlichen Istzustandes, nicht miserabel bei der Verhinderung des Privilegienabbaus, aber miserabel, weil es zu keiner Liberalisierung der E-Wirtschaft im EU-Sinne kommt, die dieser den Bestand der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb Europas sichern würde. Es ist auch dahin gehend miserabel, daß die Kunden bedingt durch die geringe Strommarktöffnung keine Strompreisreduktion erwarten können und dadurch ein wichtiger Faktor der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der klein- und mittelständischen Unternehmen nicht zum Tragen kommen wird.

Die Großen werden es sich schon richten. Diese hätten es sich auch ohne Strommarktöffnung gerichtet. Sie wären einfach mit ihren Forderungen an die Gesellschaften herangetreten. Aber die klein- und mittelständischen Unternehmen werden davon nicht profitieren können. (Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger. ) Deshalb bleibt Österreich beim Industriestrom, beim Strom für klein- und mittelständische Unternehmen europäisches Hochpreisland. Es ist ein solches, und es wird ein solches bleiben. Ich kann Ihnen dazu die Unterlagen zeigen. Gestern stand im "Standard" zu lesen: Wir liegen an der 32. Stelle bezüglich der Kosten.

Ich möchte aber auch sagen, daß das Gesetz deshalb miserabel ist, weil viele Passagen laut Experten verfassungswidrig oder nicht EU-konform sind. Herr Bundesminister! Dieses Gesetz wird den weiteren Ausverkauf der österreichischen E-Wirtschaft nicht verhindern. Dieses Gesetz ist kein möglicher Anreiz zur Unternehmensgründung in Österreich.

Herr Schwarzböck – ich sehe ihn nicht mehr, er ist schon weggegangen. Die Dynamik, von der er gemeint hat, daß sie entstehen wird, wird nicht entstehen. Dieses Gesetz ist nicht einmal in der Lage, die Systemnutzungstarife ... (Abg. Oberhaidinger: Rascher, als Sie glauben! In zwei, drei Jahren!) Nein, das glaube ich nicht. Nein! Sie waren nicht in der Lage, die Systemnutzungstarife, also die Netzgebühren, zumindest die Berechnung, festzuschreiben. Sie überlassen diese Entscheidung dem Hauptausschuß und setzen diese Entscheidung ständig dem politischen Spiel aus, einem politischen Spiel zu Lasten der E-Wirtschaft, zu Lasten der klein- und mittelständischen Unternehmen und auch zu Lasten der Verbraucher. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger.  – Abg. Kopf: Das glauben Sie doch selbst nicht, was Sie da sagen!)

Herr Bundesminister! Ich prognostiziere Ihnen, daß die Festlegung der Netztarife durch eine unausgewogene Umlegung der stranded investments zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen wird. Herr Minister! Die Frage der stranded investments ist aber auch eine Frage der EU-Konformität. Genauso sehe ich das beim verfassungsrechtlich verankerten Strombenutzungsvertrag des Verbundes mit den Ill-Werken. Allerdings sehe ich das anders als Frau Langthaler. Sollte dieser Vertrag nämlich nicht EU-konform sein, würde eine Aushebelung dieses Vertrages den seinerzeitigen Kaufpreis in Frage stellen. Laut Vorstand der Ill-Werke würde der Verlust, den die Ill-Werke aufgrund dieses Vertrages hätten, die Ill-Werke innerhalb von fünf Jahren in


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