Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 180

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eigneten Zulassungsverfahren für Landsorten zur Erhaltung der pflanzengenetischen Ressourcen zur Förderung der biologischen Vielfalt und nach der Förderung der gegenseitigen Nachbarschaftshilfe unter Einbeziehung von Kleingartenvereinen.

Wir können mittlerweile zu Recht sagen, daß fast alle Forderungen erfüllt sind. (Abg. Wabl: Aber nur fast alle!) Saatgut muß gekennzeichnet sein. Derzeit gilt die Saatgutverordnung. Damit ist die Sicherheit gewährleistet. In Österreich gibt es derzeit außerdem kein gentechnisch verändertes Saatgut. – Wir sind sicherlich auf diesem Gebiet ein Vorbild für andere EU-Staaten.

Ich bin der Ansicht, daß mit den inzwischen erfolgten Änderungen dem Verlangen der Petition Rechnung getragen wurde und daß auch der Forderung nach gegenseitiger bäuerlicher Nachbarschaftshilfe mit den Maschinen- und Betriebshilferingen Rechnung getragen wurde. Es gibt auch keine Limits nach unten.

Mit zahlreichen Initiativen wurden die Sorgen der Menschen tatsächlich ernst genommen, und es wurden Lösungen erarbeitet und umgesetzt.

Zum Antrag des Herrn Abgeordneten Wabl betreffend Verzicht auf den Einsatz der Gentechnik als Mindestkriterium für die Teilnahme am ÖPUL II ist zu sagen: Das ÖPUL-Programm 1998 ist ein Vertrag zwischen der österreichischen Regierung und den Bauern, der bereits zum großen Teil abgeschlossen ist, und die einseitige Änderung eines gültigen Vertrages widerspricht jedem Vertrauensprinzip. (Abg. Wabl: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Viel gravierender ist jedoch noch, daß der Bauer für etwas geradestehen soll, was er selbst weder prüfen noch garantieren kann. Derzeit ist das Problem kaum vorhanden, weil gentechnisch veränderte Produkte noch kaum auf dem Markt sind.

Was geschieht aber, wenn sich ein Bauer nun für fünf Jahre verpflichtet hat, aber nach viereinhalb Jahren bei seinen Futtermitteln eine Probe gezogen wird, die nicht entspricht, obwohl er gar nicht wissen kann, ob sie gentechnisch verändertes Soja enthalten? Wenn er also bei etwas erwischt wird, was er selbst nicht beeinflussen kann, dann muß er die Förderung für fünf Jahre zurückzahlen! – So kann man es sicherlich nicht machen, denn das kann wirklich seine Existenz bedrohen. Daher muß dieses Problem anders gelöst werden.

Außerdem möchte ich noch etwas sagen: Hinsichtlich der Forderungen der Grünen sind wir etwas mißtrauisch. Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als aus Umweltschutzgründen massiv die Flasche als Verpackung für die Milch gefordert wurde, und zwar so massiv, daß alle Medien ins gleiche Horn gestoßen haben. Unsere Molkerei hat dann um einige Millionen eine Abfüllanlage eingebaut. Mit viel Werbung ist man mit etwa 40 Prozent der Milchproduktion auf die Flasche umgestiegen. Als die Werbung jedoch ausgesetzt hat und das kein Thema mehr war, das in der Öffentlichkeit breitgetreten wurde, ist man zunächst auf 15 Prozent, dann auf 10 Prozent zurückgegangen, und schließlich mußte die Anlage wegen Unwirtschaftlichkeit abgeschaltet werden. – All das ist aber auf dem Rücken der Bauern ausgetragen worden, all das hat der Bauer bezahlen müssen!

Daher muß man sich diese Forderungen genau anschauen. Es ist leicht gesagt, daß auch diese Untersuchungen das Landwirtschaftsministerium zahlen muß. Ich frage Sie: Von welchem Geld, bitte? Das Geld müßte wiederum von anderen Förderungen für Bauern weggenommen werden. Daher sind wir etwas mißtrauisch, obwohl ich auch sagen muß: Der Konsument wünscht gentechnikfreie Nahrungsmittel, und auch wir wollen sie, aber ich weiß nicht, ob es möglich ist, auf diesem Wege zum Ziel zu kommen. Gegebenenfalls müssen wir uns andere Wege überlegen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Koller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

22.10

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Umfaller der Koalition bei


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