Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 190

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wir Liberale uns ohne weiteres anschließen. Wir könnten uns zum Zwecke der sinnvollen Sektenaufklärung auch eine Integration der Sektenaufklärung in die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung und somit eine Sektenaufklärung im Rahmen des Unterrichtsprinzips vorstellen. Im Rahmen des Ethikunterrichts könnte diese Aufgabe in Zukunft voll wahrgenommen werden.

Meine Damen und Herren! Eine demokratische Gesellschaft sollte sich dadurch auszeichnen, daß ihre Bürger ihre Interessen und Neigungen möglichst frei entfalten können. Aufgabe des Staates sollte es sein, dies zu gewährleisten und die Bürger nicht einzuengen.

Wir lehnen auch die Ausschußfeststellung ab, weil in dieser Feststellung das Gefährdungspotential der anerkannten Kirchen zwar anerkannt wurde, im vorliegenden Bundesgesetz die anerkannten Kirchen jedoch ausgenommen sind. Und es erhebt sich die Frage, Herr Bundesminister: Was gilt jetzt? Wie wird vorgegangen? Halten wir uns an das Gesetz oder an die Ausschußfeststellung?

Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, was von einer Ausschußfeststellung zu halten ist, die auf die Funktionsperiode des zuständigen Ministers, nämlich des jetzigen Ministers Bartenstein, zugeschnitten ist. – Wir Liberalen können einer solchen Alibihandlung sicherlich nicht zustimmen! (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.45

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Minister! Herr Präsident! Hohes Haus! Folgende zentrale Forderungen waren für die Sozialdemokraten bei den Vorberatungen zu diesem Bundesgesetz ausschlaggebend: Das Grundrecht auf Religions-, Glaubens- und Gedankenfreiheit muß uneingeschränkt erhalten bleiben, ebenso das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und schließlich das Grundrecht auf Datenschutz.

Ausgehend von diesen Forderungen konnten wir nach sehr intensiven Verhandlungsgesprächen unsere Zustimmung zur Einrichtung dieser Bundesstelle geben, weil damit auch für die Beratung in Sektenfragen ein gesetzlicher Rahmen festgelegt ist und auch eine ausreichende Kontrolle durch den Gesetzgeber erfolgen kann.

Zusätzlich haben wir gefordert, daß dem Datenschutzrat halbjährlich ein zusammenfassender Bericht über die wahrgenommenen Dokumentations- und Informationsfälle unter Darlegung aller datenschutzrelevanten Sachverhalte vorgelegt werden muß. Des weiteren ist der Datenschutzrat berechtigt, einen Arbeitsausschuß einzurichten, der in alle Unterlagen, die bei der Bundesstelle für Sektenfragen vorhanden sind, Einschau nehmen kann. Darüber hinaus hat der Bundesminister dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die Tätigkeit dieser Bundesstelle zu erstatten.

Herr Stadler! Sie ziehen verschiedene Gesetze an, gegen welche diese Ausschußfeststellung angeblich verstößt. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, daß es hier nicht um die Ausübung von Kontrollrechten durch den Herrn Bundesminister geht, sondern der Herr Bundesminister gibt nur Fälle, von denen er Kenntnis erlangt, an die Kirche weiter. Frau Motter! Wir von der Sozialdemokratie räumen natürlich ein, daß uns Abs. 2 des ersten Paragraphen auch nicht allzu gut gefällt.

Ich darf daran erinnern, daß wir uns in diesem Haus schon sehr lange mit Sektenfragen befassen. 1993 wurde ein Sektenhearing mit Experten abgehalten. 1994 haben wir uns im Zuge der Beratungen über den Ausbau der Rechte der Kinder in einem eigenen Unterausschuß mit Sektenfragen befaßt. Und im Rahmen einer Aktuellen Stunde am 1.12.1996 haben wir über die Gefahren diskutiert, die von Gruppierungen ausgehen können, die dadurch gekennzeichnet sind, daß sie die psychische Abhängigkeit, die Einschränkung der persönlichen Freiheit und der Selbständigkeit des einzelnen zum Ziel haben, psychischen Druck erzeugen, sich materielle Not


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite