Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 18

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag Dr. Krüger, Dr. Povysil, Dr. Graf und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser. – Bitte.

12.17

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die österreichischen Kunsthochschulen, die "Universitäten der Künste", wie sie bald heißen werden, zeichnen sich durch eine hohe Qualität und einen international sehr guten Ruf aus. Sie verbinden dies mit einem doch recht hohen personellen und finanziellen Aufwand und arbeiten derzeit auf einer veralteten gesetzlichen Grundlage, die sie die Entwicklung hin zu mehr Autonomie noch nicht mitmachen läßt.

Wir haben in Österreich im künstlerischen Ausbildungsbereich Nachholbedarf, was die Vermittlung der Künste anlangt, nicht zuletzt deswegen, weil – unterschiedlich nach Studium – bis zur Hälfte der Absolventinnen und Absolventen später im pädagogischen Bereich tätig ist. Wir haben umgekehrt im Bereich der Pädagogenausbildung Nachholbedarf, was das künstlerische Niveau und gewisse Parallelstrukturen anlangt. Da besteht ein Reformbedarf. Ich darf dazu aus einer Diskussion vom 2. Mai 1996, veranstaltet von der ÖH, ein kurzes Zitat bringen. Robert Temel sagt, daß wir eigentlich nicht eine Kunsthochschule haben – es geht hier um eine Wiener Kunsthochschule –, sondern in unserem Fall besteht sie aus 22 nebeneinander existierenden Kleinkunstschulen.

Dieses Nebeneinander zu beseitigen und auch diese Defizite auszugleichen, das sind die Ideen, die hinter diesen beiden Gesetzen stehen.

Ursprünglich war geplant, ein gemeinsames Studium zu installieren. Es gibt jetzt die Konstruktion vieler Gemeinsamkeiten zwischen der künstlerischen und der pädagogischen Ausbildung, die Studierenden werden aber selbst entscheiden können, in welchem Bereich sie ihre Schwerpunkte von Anfang an setzen.

Entscheidend für die Kunstuniversitäten ist, daß sie in Zukunft, so wie alle anderen Universitäten auch, eigenverantwortlich über ihre Studienpläne entscheiden können. Sie können sich selbst Auflagen hinsichtlich ihrer Qualität machen, und sie werden ebenso wie die Universitäten durch das UniStG und das UOG dazu angehalten, ihre Effizienz ständig zu überprüfen.

Wir haben, so wie wir das auch im Universitäts-Organisationsgesetz geregelt haben, relativ starke Richtlinienkompetenzen für die Kollegialorgane und in der täglichen Praxis einen großen Handlungsspielraum für die sogenannten Monokraten, das heißt für Rektoren, Dekane, InstitutsvorständInnen und so weiter.

Mit diesem Gesetz haben wir aber die Grundlage dafür geschaffen – das ist ganz entscheidend –, daß die Universitäten der Künste für ihr Tun wesentlich mehr Verantwortung übernehmen können, als dies bisher der Fall gewesen ist.

Ich darf aus der Studie des Wissenschaftsministeriums "Modelle künstlerischer Bildungswege in Europa" von Frau Kósa zitieren. Sie schreibt: "Die wichtigste Voraussetzung für tatsächliche Veränderungen ist aber, daß sich die Kunsthochschulen selbst aktivieren und die Verantwortung für ihre Entwicklung übernehmen können." Das wird mit diesen Gesetzen geschehen.

Wir haben als sozialdemokratische Fraktion im Organisationsrecht teilweise andere Vorstellungen gehabt, was die Zugänglichkeit zu verschiedenen akademischen Funktionen im Bereich der Kunsthochschulen anlangt. Dies gilt im besonderen für die Zugänglichkeit für den Mittelbau. Das Ergebnis dieser Diskussion liegt vor Ihnen. Dies bedeutet, daß die Funktion des Rektors wie auch jene des Institutsvorstandes für den Mittelbau im Prinzip zugänglich ist. Bei der Funktion des Institutsvorstands gibt es ein Vetorecht der Professorenkurie. Die Funktion des Studiendekans bleibt im wesentlichen den Professoren vorbehalten. Meiner Meinung nach stellt dies eine sehr sachgerechte Lösung dar.


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