Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 24

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

als Industrie- oder Agrarland, was jetzt nichts mit der Qualität der Produkte zu tun hat, sondern einfach damit zu tun hat, daß wir uns als kleines Land mit diesen ideellen Werten überproportional in der Welt präsentieren, ist das Augenmerk, das wir der Ausbildung schenken, auch so besonders wichtig. Sie wären daher meiner Meinung nach gut beraten, von diesem Ihrem Vorhaben noch in letzter Sekunde die Finger oder gewissermaßen die Feder zu lassen und bei der alten Struktur zu bleiben.

Gegen die anderen beiden Gesetzesvorlagen, die jetzt auch zur Abstimmung stehen, habe ich keine Einwände. Daß die Niederösterreicher ihre Donau-Universität haben, ist mir sehr sympathisch. Donau-Universität – das klingt wirklich gut und gefällt mir. Was damit vielleicht auch an Einzelinteressen von Ländern verbunden ist, ist durchaus legitim. Daß dies natürlich in eine Richtung gehen kann, die ein bißchen zu weit geht, zeigt die Tatsache einer möglichen Kunstuniversität in Innsbruck. Das ist nicht eine Geringschätzung des Bundeslandes Tirol. Herr Professor Khol! Ich höre das zum ersten Mal, ich lausche erstaunt. Vielleicht wird einmal etwas daraus, strengen Sie sich an! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

12.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stippel. – Bitte.

12.49

Abgeordneter Dr. Johann Stippel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Nationalrat hat in der 157. Sitzung der XVIII. Gesetzgebungsperiode am 16. März 1994 dem Bundesgesetz zur Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung "Donau-Universität Krems" die Zustimmung erteilt.

Ich darf aus meiner damaligen Rede zitieren:

"Wir Abgeordnete und alle, die mit der Vorbereitung zu diesem Gesetz befaßt waren, standen vor zwei Wahlmöglichkeiten: entweder eine universitäre Einrichtung zu schaffen, die eine Universität darstellt – dann bräuchten wir heute kein Gesetz zu beschließen, denn dann hätte das UOG vollinhaltlich Gültigkeit und wäre vollinhaltlich die gesetzliche Basis für die Errichtung der Donau-Universität in Krems –, oder etwas ganz Neues zu schaffen, eine neue Einrichtung in die österreichische Bildungslandschaft zu stellen. Wir haben uns für die zweite entschieden, und daher ist es notwendig, dafür eigene gesetzliche Grundlagen zu schaffen ..." – Zitatende.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir haben damals in Niederösterreich sozusagen ein Kind aus der Taufe gehoben und haben erwartet, daß dieses Kind rasch zum Manne oder zur Frau reifen würde. – Leider hat sich das nicht nach unseren Erwartungen entwickelt. Das begann bereits beim Präsidium. Im Gesetz war ein Dreierpräsidium vorgesehen. Der Präsident ist nach einigen Monaten abhanden gekommen, eine Vizepräsidentin im Herbst 1996, sodaß bis heute nur eine einzige Vizepräsidentin übrig geblieben ist, der es jedoch auch nicht gelungen ist, aus diesem Kind eine Frau oder einen Mann zu machen.

Sehr geschätzte Damen und Herren, nur einige wenige Zahlen hiezu: Im Studienjahr 1997/1998 gab es nur 387 Studierende. Das Budget für diese 387 Studierenden betrug immerhin 113 Millionen Schilling, wobei 67 Millionen von der öffentlichen Hand aufgebracht wurden. Somit kostet ein Studienplatz an der Donau-Universität etwa 290 000 S. Die Studienplätze in Krems zählen also zu den teuersten in Österreich, falls sie nicht überhaupt die teuersten sind.

Es wird nun im Ministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die in den nächsten zwei Jahren Vorschläge für eine Neuorganisation dieser Einrichtung vorlegen soll. Wir können aber nicht solange damit warten, eine Novellierung dieses Gesetzes durchzuführen, weil die Zeit aus zwei Gründen drängt:

Erstens muß die Wiederbesetzung der Führung mittels Ausschreibung erfolgen, und wir wollen das Gesetz dahin gehend novellieren, daß es statt eines Präsidiums in Hinkunft nur einen Präsidenten beziehungsweise eine Präsidentin gibt. Im Falle einer Verhinderung soll allerdings ein Stellvertreter – im Range eines Abteilungsleiters – seine Aufgabe wahrnehmen. Dieser muß


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite