Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 53

ebenfalls nicht kennen, bekommen. Da ist es natürlich wesentlich, daß Italien bereits gesagt hat: Wir steigen aus der Atomenergie, wir steigen aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie aus!, und daß in Deutschland die derzeitigen Koalitionsverhandlungen zwischen Rot und Grün unter anderem dies zum Inhalt haben. (Abg. Aumayr: Müssen Sie Kollegin Prammer verhandeln lassen?)

Lassen Sie mich aber zur Vorsicht mahnen: Diese Situation analysiere ich dann, wenn die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind. Von Deutschlands Ausstiegsszenarien reden wir dann, wenn Herr Schröder und sein Kollege Fischer von den Grünen handelseins geworden sind. Jetzt wäre es verfrüht, und das österreichische Parlament ist dafür wahrscheinlich auch der falsche Diskussionsort. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich meine, wir beschreiten mit diesem Atomhaftungsrecht einen neuen Weg, einen mutigen Weg, einen Weg, der in die Zukunft führt, mit dem wir das Beste aus der derzeitigen Situation machen, mit dem wir aber gleichzeitig auch eine Reihe von Abfederungen eingebaut haben, die den Wirtschaftsstandort Österreich sichern und die dieses Atomhaftungsrecht nicht etwa zu einer indirekten Gefährdung österreichischer Arbeitsplätze machen. Das war auch eine Sorge von uns allen während der Verhandlungen, aber auch im Ausschuß, und ich meine, daß dieser Sorge entsprechend Rechnung getragen worden ist.

Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

12.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister.

Frau Abgeordnete Dr. Fekter, jetzt kommen Sie zu Wort. – 12 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.37

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Werte Herren Minister! Ich möchte zu Tagesordnungspunkt 7 sprechen, nämlich zu dem von Minister Bartenstein zuletzt angesprochenen neuen Atomhaftpflichtgesetz. Wir setzen mit diesem Gesetz die eigenständige Atompolitik, den eigenständigen österreichischen Weg fort. Dieser eigenständige österreichische Weg verschließt uns die Töpfe für internationale Entschädigungsansprüche. Das heißt, nachdem von der Kanalisierung die Rede gewesen ist: Wir nehmen sie nicht in Anspruch, wir unterfertigen diese internationalen Abkommen nicht und können daher an den internationalen Töpfen im Schadensfall nicht partizipieren. Wir haben dies deshalb bewußt in Kauf genommen, weil diese internationalen Abkommen – es sind mehrere mit den Zusatzprotokollen – für Strahlenschäden und die Lösungen für die Entschädigungen aus unserer Sicht nicht wirklich effizient und diese Töpfe auch nicht ausreichend dotiert sind.

Ich möchte aber klarstellen, daß die Betonung auf noch nicht effizient und noch nicht ausreichend dotiert liegt. Sollte sich nämlich die internationale Gemeinschaftsregelung entscheidend verbessern, insbesondere hinsichtlich einer ausreichenden Deckungssumme, dann müssen wir natürlich in diesem Haus neuerlich darüber debattieren und uns überlegen, was den eventuell österreichischen Geschädigten mehr nützt: der eigenständige österreichische Weg oder die internationale Solidargemeinschaft.

Das jetzige Gesetz bestimmt für die Haftung eine betragsmäßig unbeschränkte Haftungsregelung. Das heißt, es ist keinesfalls in der Höhe limitiert, wir haben aber eine Versicherungsregelung mit einer Mindestdeckungssumme für Kernanlagenbetreiber in der Höhe von 5,6 Milliarden Schilling normiert. Zugegeben: In Österreich wird es keine Kernanlage als Kraftwerk, als Atomkraftwerk geben, und ausländische Betreiber von Kraftwerksanlagen, die in unserem Nachbarbereich unter Umständen Schäden verursachen, die dann zu Schäden in Österreich führen, können wir mit diesem Gesetz nicht verpflichten, eine Versicherung in unserem Sinne abzuschließen.


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