Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 54

Wir haben aber normiert, daß Klagen gegen ausländische Betreiber sehr wohl in Österreich eingebracht werden können und daß ausländische Betreiber in Österreich nach österreichischem Recht geklagt werden – mit österreichischem Gerichtsstand. Subsidiär können dann bei Schäden auch Lieferanten herangezogen werden, beispielsweise dann, wenn in Österreich ansässige Unternehmen für die Atomkraftwerke in unserer Nachbarschaft zugeliefert und die Schadensfälle kausal mitverursacht haben.

Aufgrund der besonderen Gefährlichkeit von nuklearem Material, dessen Aufbereitung, dessen Transport und dessen Nutzung für Forschung und medizinische Zwecke wurde die Haftung sehr weit normiert – weiter, als es in den allgemeinen ABGB-Bestimmungen vorgesehen ist. Wir akzeptieren das für diesen besonderen Gefährlichkeitsbereich. Die nukleare Gefahr und die Gefährdungshaftung, die darin geregelt sind, rechtfertigen dies.

Es gilt aber primär das ABGB. Neben dem Verschuldensprinzip und den Schadenersatzgrundsätzen des ABGB werden für die Strahlengeschädigten aber im Atomhaftpflichtgesetz Beweiserleichterungen normiert, nämlich gewisse Vermutungen, damit der Geschädigte die Kausalität leichter darstellen kann.

Ähnlich wie im Genhaftpflichtgesetz haben wir auch die Umweltschäden mit einbezogen. Denn gerade diese beiden Bereiche – Genhaftpflichtgesetz und Atomhaftpflichtgesetz – sind in ihrer Gefahrendimension aus heutiger Sicht nicht wirklich abschätzbar. Daher rechtfertigt das in beiden Fällen eine eigene Haftpflichtgesetzgebung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es bleibt aber zu hoffen, daß der Ernstfall für dieses Gesetz nicht eintritt, und es mögen wenige bis keine Anwendungsfälle für dieses Gesetz gegeben sein. (Beifall bei der ÖVP.)

12.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.42

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minster! Frau Ministerin! (Bundesminister Dr. Bartenstein spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Smolle.) Herr Kollege! Bitte wäre es möglich, daß Sie diese Gespräche nach Schluß der Debatte führen? – Ich bitte darum, das gebietet die Fairneß. (Abg. Smolle: Sehr geehrte Frau Kollegin! Einen Abschiedssatz darf ich noch sagen!)

Herr Bundesminister Bartenstein! Sie haben Kollegen Schweitzer dezidiert vorgeworfen, daß er keine Ahnung von Außenpolitik habe, weil die Freiheitlichen auf dieser Junktimierung bestehen. Ich lese Ihnen diesbezüglich den ersten Teil unseres Entschließungsantrages vor, und zwar lautet dieser:

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die nachstehend angeführten Schritte von den den EU-Beitritt anstrebenden Nachbarstaaten zu verlangen. – "Zu verlangen" und "aufgefordert"! Der erste Punkt lautet:

"Die Bundesregierung möge ihre Zustimmung zu weiteren EU-Integrationsschritten der beitrittswerbenden MOE-Staaten von der verbindlichen Festlegung von Ausstiegsprogrammen aus der Atomkraftnutzung im Sinne eines bestehenden Beschlusses des Europäischen Parlamentes abhängig machen. Gleichzeitig sollen auf EU-Ebene finanzielle Mittel zur Umsetzung dieser Programme bereitgestellt werden."

Herr Bundesminister! Dieser Entschließungsantrag wurde im Oberösterreichischen Landtag einstimmig beschlossen – mit den Stimmen des Landeshauptmannes von Oberösterreich und des Landesrates Leitl. Das heißt, alle ÖVP-Abgeordneten und Regierungsmitglieder haben diesen Antrag mitbeschlossen, von dem Sie jetzt sagen – wir Freiheitlichen bringen den gleichlautenden Antrag ein –: Wer so etwas fordert, hat keine Ahnung von der Außenpolitik! (Zwischenbemerkung des Bundesministers Dr. Bartenstein. – Zwischenruf des Abg. Wabl.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite