Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 141. Sitzung / 66

fordern. Von österreichischer Seite ist dabei der Aspekt der Kostenwahrheit unter vollständiger Einbeziehung der Lebenszykluskosten der Kernenergie einzubringen.

6. Die Bundesregierung wird ersucht, an die Europäische Kommission mit dem Ersuchen in geeigneter Weise heranzutreten, dem Rat Vorschläge für die Bereitstellung entsprechend hoher Mittel für Energiekonzepte, die den Ausstieg aus der Kernenergienutzung insbesondere in den assoziierten Staaten ermöglichen, vorzulegen.

7. Die Bundesregierung wird ersucht, dahin gehend an die Nachbarländer Österreichs heranzutreten, damit diese die ESPOO-Konvention über den grenzüberschreitenden Umweltschutz unterzeichnen bzw. in absehbarer Zeit ratifizieren.

8. Die Bundesregierung wird ersucht, eine weitere Initiative dahin gehend zu setzen, die Nachbarländer Österreichs zur Unterzeichnung bzw. Ratifizierung des im Zusammenhang mit Haftungs- und Schadenersatzverfahren bei Atomunfällen bedeutenden Abkommens von Lugano aufzufordern.

9. Die Bundesregierung wird ersucht, entsprechend ihrer Vorankündigung im "Atompaket" vom 13.11.1997 ein Atomverfassungsgesetz vorzulegen. Dieses Gesetz soll jedenfalls folgende Punkte umfassen: Verbot des Besitzes, der Verwendung, der Herstellung, des Versuches, der Ein-, Aus- und Durchfuhr, und der Stationierung von Atomwaffen inklusive der Einrichtung entsprechender Infrastruktur.

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Oberhaidinger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.35

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zuerst einige Worte zum bereits mehrmals besprochenen Vierparteien-Entschließungsantrag. Ich bedauere es wirklich sehr, daß die Freiheitliche Partei den bisher, so meine ich, sehr erfolgreichen gemeinsamen Weg sowohl nach innen – gegenüber der Bundesregierung – als auch nach außen verlassen hat. Es gibt sicher eine Reihe von Gründen dafür. Ich glaube aber, daß die bisherige Linie die wichtigste gewesen wäre und es wert gewesen wäre, sie so beizubehalten, wie sie war.

Zu dem Antiatom-Volksbegehren, das meine Vorrednerin, Frau Kollegin Kammerlander, einige Male angesprochen hat, muß ich gegenüber der ÖVP sagen, daß es mir sehr leid tut, daß sich die ÖVP von ihrer Einstellung, Atomkraftwerke seien grundsätzlich böse, aber Atomwaffen seien gut, nicht trennen konnte. Hätte sie das in ihren Reihen zustande gebracht, dann hätten wir heute die Möglichkeit, ein ordentliches Atomsperrgesetz zusätzlich zum Atomhaftungsgesetz zu beschließen.

Es ist nicht so, und wir müssen damit leben, aber ich sage hier ganz klar und deutlich: Freude habe ich mit dieser Haltung keine, und ich glaube, daß durch diese Haltung die Glaubwürdigkeit gegenüber dem Ausland nicht besonders gestärkt wird.

Meine Damen und Herren! Der Beschluß über den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie in Schweden und die sich abzeichnende Entwicklung in Deutschland rücken, glaube ich, den tatsächlich beginnenden Ausstieg aus der Kernenergie zumindest in der Europäischen Union um ein gewaltiges Stück näher. Ich möchte mich daher in meinem Debattenbeitrag mit den energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten, die sich für uns beziehungsweise für die Europäische Union aus diesen Veränderungen ergeben, etwas näher befassen.

Voranstellen möchte ich unsere Zielsetzungen in bezug auf den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie, die nach wie vor unverändert sind und die folgendermaßen lauten:


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