Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 144

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. Herr Abgeordneter, für Sie und alle weiteren Redner gilt eine Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte.

17.36

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Kier, es geht ja in diesem Antrag des Liberalen Forums nicht um die Abfertigung, sondern um die Besteuerung der Abfertigungsrückstellung. Da besteht offensichtlich ein Unterschied.

Ihre Argumentation ist deswegen eigentlich absurd, denn es ist eigenartig, daß eine Partei, die die Abfertigung abschaffen möchte, die Abfertigungsrückstellung erhöhen will. – Das paßt nicht ganz zusammen.

Der Antrag des Liberalen Forums enthält in Wirklichkeit drei Kernpunkte. Der eine Kernpunkt ist jener, daß die Abfertigungsrückstellung – das haben Sie jetzt in Ihrer Rede, glaube ich, nicht erwähnt, aber es steht im Antrag – von 50 auf 100 Prozent erhöht werden sollte. Diese Erhöhung von 50 auf 100 Prozent würde bedeuten, daß es zu einem Steuerausfall von mindestens 2 Milliarden Schilling käme – wahrscheinlich sogar noch viel mehr, je nachdem, wie weit man die Zeit schätzt, innerhalb der von 50 auf 100 Prozent aufgestockt werden sollte.

Ein zweites Problem, das dabei mit zu beachten ist, ist, daß sich die Frage stellt, ob sich dies nur in der Steuerbilanz oder auch in der Handelsbilanz widerspiegeln sollte. Spiegelt sich das auch in der Handelsbilanz wider – darüber reden Sie in Ihrem Antrag nicht –, so besteht ein Problem mit EU-Normen, weil das möglicherweise eine Überdotierung von Rückstellungen bedeutet. Spiegelt sich das in der Handelsbilanz nicht wider, so klaffen wieder einmal Handelsbilanz und Steuerbilanz um einen Schritt mehr auseinander. Und gerade das wollen Sie nicht; Sie treten ja immer wieder für das Gegenteil ein.

Zweiter Kernpunkt Ihres Antrages ist das Verlangen der Möglichkeit, daß die Abfertigungsrückstellung auch in Aktien veranlagt werden kann. Ich glaube, Sie haben insbesondere übersehen, daß es seit der letzten Novelle zum Einkommensteuergesetz die Möglichkeit gibt, sehr wohl in Aktien in einem bestimmten Sinn zu veranlagen, denn es heißt jetzt im Einkommensteuergesetz, daß diese Abfertigungsrückstellung auch in Anteilscheinen an Kapitalanlagefonds, deren Fondsbestimmungen den Veranschlagungsvorschriften des § 25 Pensionskassagesetz entsprechen, zu veranlagen ist. – Und diese besagen wieder, daß man bis zu 40 Prozent in Aktien veranlagen kann. Das heißt, über den Umweg von Kapitalanlagefonds ist die Einbindung von Aktien sehr wohl möglich.

Erstens steht in Ihrem Antrag davon überhaupt nichts; und zweitens erlauben Sie mir folgende Bemerkung: Wenn wir im Parlament vor einiger Zeit die Möglichkeit eröffnet hätten, daß unmittelbar – ohne das Zwischenschalten von Fondsmanagern et cetera – Firmen in Aktien gehen können, dann wäre es jetzt sicher so gewesen, daß etliche Firmen Bonitätsprobleme hätten, weil ja die Aktienkurse ganz schön eingebrochen sind. Ich meine also, es war sehr gut, daß wir diesem Vorschlag nicht gefolgt sind, sondern nur in jenem Umfang, der ohnehin in der letzten Einkommensteuergesetz-Novelle vorgesehen war, nämlich bis zu 40 Prozent entsprechend den Pensionskassen.

Ihr dritter Forderungspunkt ist jener, daß das Angestelltengesetz in die Richtung geändert wird, daß die Abfertigungsrückstellung als Sondermasse in der Konkursordnung gilt. Dazu möchte ich sagen: Dieser Vorstellung ist einige Sympathie abzugewinnen; das klingt relativ plausibel. Das würde natürlich auch die Ansprüche an den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds entlasten; das würde also diesen Fonds entlasten. Das ist vernünftig. Sie sollten jedoch schon mitberücksichtigen, daß bei all jenen Firmen, die kurz vor dem Konkurs stehen, die in Schwierigkeiten kommen, diese Abfertigungsrückstellung natürlich ohnehin verpfändet ist. Wenn man ihnen dann diese Belehnungsmöglichkeit entzöge, ergäben sich natürlich ordentliche Bonitätsprobleme gerade bei jenen Betrieben, die diese brauchen. Das ist also auch von dieser Warte aus zu sehen. So sympathisch dieser Vorschlag auf den ersten Blick aussieht, so undurchführbar wird er zumindest kurzfristig sein.


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