Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 180

Denn man muß davon ausgehen, daß wir natürlich die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen als Basis genommen haben, was den Grenzwert verändern würde. Wir haben uns die Mühe gemacht, Beispiele für Nebeneinkommen auszuarbeiten, und diese beweisen einwandfrei, daß bis zu einer Grenze von zirka 90 000 S unsere Variante unter diversen Modellen die bessere ist und daß erst bei den Hochverdienenden die derzeitige Variante für die Betroffenen günstiger ist. (Abg. Steibl: Das stimmt doch! Weil sie vielleicht um 10 S mehr verdienen ...!)

Folgendes tut mir in diesem Bereich besonders weh, nämlich daß die derzeitige Regelung – und dies ist uns ja allen klar – nicht angenommen wird, weil sie eine Überregulierung darstellt, und daß dadurch die Schwarzarbeit begünstigt wird!

Herr Kollege Feurstein! Das sind Fakten, und dazu stehen Sie anscheinend. Ihr Familienminister Bartenstein hat sich das jetzt anders überlegt, und anscheinend findet er unseren freiheitlichen Vorschlag gut, denn er hat ihn eins zu eins übernommen, wie es gestern in den "Oberösterreichischen Nachrichten" zu lesen war. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Reitsamer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Smolle: Das war ein sehr dünner Applaus bei der FPÖ! – Ruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

20.13

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Kollegin Haller hat offensichtlich ein Zählproblem. Ich darf Sie daran erinnern, Frau Kollegin Haller, daß beide Regierungsfraktionen im Ausschuß ausreichend vertreten waren – zahlenmäßig ausreichend, wiewohl es Vertretungen gegeben hat. Was Kollegen Öllinger von den Grünen betrifft, so habe ich zu Beginn der Sitzung gesagt, daß er erkrankt ist (Abg. Haller: Er war es ja auch!) und daß am Freitag keine Vertretung mehr gefunden werden konnte. Außerdem – weil Sie den Freitagnachmittag bekritteln –: Es war eine einvernehmliche Einberufung! (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben aber auch ein Geschäftsordnungsproblem, Frau Kollegin Haller. Wenn Sie beklagen, daß wir sechs Punkte auf der Ausschußtagesordnung hatten, haben Sie offensichtlich noch nicht mitbekommen, daß man Berichte im Ausschuß enderledigen kann. Das scheint Ihnen auch neu zu sein. So sei es. Aber weil wir eben von den Regierungsfraktionen so dünn besetzt waren, bringen Sie auch die Kollegen schon durcheinander. – Lassen wir das. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Seidinger: Wo ist sie denn? Wo ist sie denn?)

Ich möchte kurz zum Arbeiterkammergesetz Stellung nehmen. Bei dieser Novelle geht es um zwei Punkte: zum einen um die Behebung redaktioneller Versehen, die gerade durch die Anwendung von Computern passieren können. Wichtiger ist mir aber die inhaltliche Ergänzung. Diese ist bedingt durch eine völlig neue Situation, nämlich die unterschiedlichen Wahltermine bei den einzelnen Länder-AKs. Hier geht darum, daß sich das Wahlergebnis und damit der Wählerwille unmittelbar in der Zusammensetzung der Hauptversammlung auswirkt. Das ist sicher eine notwendige und wichtige Anpassung. Nach der Neuwahl einer Vollversammlung hat der Vorstand die von der jeweiligen Kammer in die Bundesarbeiterkammer-Hauptversammlung zu entsendenden Kammerräte neu zu bestellen. – Das in aller Kürze.

Ich komme nun zum Arbeitslosenversicherungsgesetz. Hier gibt es zwei wichtige Änderungen hinsichtlich des Anspruchs auf Notstandshilfe: die Verlängerung des Zeitraums von zehn Jahren, innerhalb dessen acht Jahre Beschäftigung liegen müssen, um Zeiten des Bezuges von Karenzgeld und Teilzeitbeihilfe. Das ist vor allem für Frauen wichtig, bei denen wegen Geburten Karenzgeldbezüge vorliegen. Diese sind kaum in der Lage, diese acht Jahre Beschäftigung in den letzten Jahren zu erfüllen und bekämen keine Notstandshilfe. Diese Härte wurde damit beseitigt.

Das Inkrafttreten dieser Regelung und zugleich der vier neuen Kriterien für den Anspruch auf Notstandshilfe wurde auf den 1. April 1998 vorverlegt. Die vier neuen Kriterien für den Anspruch auf Notstandshilfe – acht Jahre Beschäftigung in zehn Jahren, Erfüllung der Schulpflicht zur


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