Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 203

Frau Ministerin! Ich möchte Sie jetzt aber auf einige Mißstände aufmerksam machen, die trotz der Rechnungshofkontrolle weiter bestehen beziehungsweise neu entstanden sind.

Es ist nämlich so, daß aus dem Rechnungshofbericht teilweise falsche Konsequenzen gezogen worden sind. Die Kassen haben teilweise das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Ich nenne Ihnen einige Beispiele, die wirklich eine massive Kritik rechtfertigen. Ich würde Sie bitten, überprüfen zu lassen, ob das nun mit Absicht der Krankenkassen so geschieht oder nicht.

Während man sich zum Beispiel früher bei einem Institut mit allem versorgen konnte, wie beispielsweise Rollstuhl, Bett, Gehhilfe und so weiter, ist es jetzt so, daß die Sozialversicherungsanstalten mit den einzelnen Heilmittelfirmen Verträge über ein bestimmtes Gerät abgeschlossen haben. Das heißt, wenn man einen Rollstuhl braucht, kann man nur zur Firma – ich nenne jetzt Namen – Matzka gehen, braucht man eine Gehhilfe, muß man zur Firma Bständig gehen, braucht man ein Bett, dann muß man zur Firma XY gehen. Das heißt, wenn man drei oder vier verschiedene Heilbehelfe braucht, muß man von einer Firma zur anderen laufen. Was das für jemanden, der krank und behindert ist, bedeutet, können wir uns ja sehr gut vorstellen.

Da es in diesem Bereich bestimmt eine schlechtere Versorgung gibt, Frau Ministerin, würde ich Sie bitten, daß Sie sich dieser Sache annehmen. Möglicherweise ist das System billiger, aber nicht alles, was billiger ist, ist auch besser. (Abg. Koppler: Genau umgekehrt!) Ich glaube, da muß man etwas tun, denn ich finde es geradezu unmenschlich, die Leute von einer Firma zur anderen zu schicken.

Die Krankenkassen meinen, sie könnten besser kontrollieren, wenn sie nur eine Firma mit einem Heilbehelf versorgen. Ich gebe schon zu, daß es vielleicht einfacher ist, aber es ist gerade im Zeitalter des Computers und anderer technischer Einrichtungen für die Sozialversicherungsanstalten sicherlich auch möglich, gut zu kontrollieren, wenn die verschiedenen Firmen wie bisher auch verschiedene Heilbehelfe anbieten und die Patienten versorgen können.

Weiters ist nach meinen Informationen nach diesem Rechnungshofbericht eine neue Unwirtschaftlichkeit institutionalisiert worden, und zwar gibt es Ausschreibungen für bestimmte Geräte für einen Zeitraum von ungefähr zwei Jahren. Da werden Betten, Rollstühle und so weiter für zwei Jahre ausgeschrieben. Es wird der Zuschlag erteilt, und dann wird monatlich abberufen. Das hat wieder eine Schlechterstellung für die Befürsorgten zur Folge, denn in der Zwischenzeit, innerhalb der zwei Jahre, ergeben sich ja auch neue technische Entwicklungen. Da gibt es neue Rollstühle, neue Betten und so weiter. Abberufen wird aber aus dem zugeschlagenen Kontingent, aus dem, was eben vor zwei Jahren bestellt worden ist.

Dadurch kommen Firmen, die bei der ersten Ausschreibung nicht zum Zug gekommen sind, innerhalb der folgenden zwei Jahre nicht zum Zug, sie haben keine Chance mehr, sich am Wettbewerb zu beteiligen, und die Patienten kommen nicht in den Genuß der modernsten Artikel.

Herr Abgeordneter Wallner hat gemeint, alle Menschen sollen an den Fortschritten der Medizin gleichmäßig teilnehmen können. Ich gebe ihm recht. Es muß aber dafür Sorge getragen werden, daß auch gemäß der neuen technischen Vorrichtungen ausgeschrieben wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, daß sich ein neuer Skandal abzeichnet, wenn sich auf den Gebieten, die ich erwähnt habe, keine Änderung ergibt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser-Starrach. – Bitte.

21.54

Abgeordnete Dr. Sonja Moser-Starrach (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Am 13. Juni 1996 wurde die Durchführung einer Sonderprüfung der Gebarung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung


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