Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 193

sollten sich aufeinander verlassen können. Mit der gesetzlichen Konstruktion, die wir haben, kann es nicht funktionieren. Aber unser Minister zeigt überall auf und spielt den Vorzugsschüler. Daheim hat er hingegen nichts zu reden und kann sich nicht durchsetzen. Dieser Minister agiert zu Lasten unseres Bundesheeres und vor allem zu Lasten seiner Soldaten. Wir haben das auch heute beim Hubschrauberproblem daran gesehen, wie die Gefährdung für die Piloten geringgeachtet wird. Es tut Ihnen weh, meine Damen und Herren gerade von der ÖVP, denn Sie wissen genau, wie die Realität ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auch für SHIRBRIG besteht für den Einsatzfall die Gefahr, daß wir uns international blamieren, denn das Bundesheer ist längst schon bis an seine Grenzen gefordert. Aber das, meine Damen und Herren, hat Ihr Minister zu verantworten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Konrad. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.09

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! In den Abkommen, die heute zur Beschlußfassung vorliegen, geht es vorwiegend um Abkommen zur Intensivierung und zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. Mit dem Abkommen zwischen Österreich und der Russischen Föderation soll die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, die es ja zwischen Hochschulen, Instituten und anderen Forschungseinrichtungen schon gibt, substantiell verstärkt und gefördert werden. Besonderes Gewicht wird dabei unter anderem auf den Austausch von WissenschaftlerInnen und ExpertInnen gelegt.

Ein besonderes Merkmal der neuen Vereinbarung ist einerseits die Gegenseitigkeit. Das heißt, die Beiträge der Vertragsstaaten sollen in Zukunft finanziell und inhaltlich ausgewogen sein. Wichtig und neu ist andererseits der ausdrücklich gewünschte Bezug zu EU-Forschungsprojekten und multilateralen Programmen. Das, was uns in der österreichischen Außenpolitik wichtig ist, wird in und mit diesem scheinbar unspektakulären Abkommen verwirklicht: Stabile, tragfähige Beziehungen zu anderen Staaten werden ganz wesentlich durch kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit, durch gemeinsame Projekte und durch die Entwicklung gemeinsamer Interessen aufgebaut und gefördert. Diese Zusammenarbeit ist auch Ausdruck der Überzeugung, daß wir das internationale Zusammenleben nur in gleichberechtigter Kooperation auf allen Ebenen des Lebens gestalten können.

Dieser Bereitschaft zur gleichberechtigten Kooperation entspricht auch das Zusatzabkommen über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation, mit dem die Chancen von Angehörigen der Bediensteten erhöht werden, einen besseren Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu erhalten. Was mittlerweile für die meisten internationalen Organisationen gilt, soll ab nun auch für die Internationale Atomenergie-Organisation gelten. Aus meiner Sicht ist die vorliegende Ergänzung des Abkommens besonders im Interesse von Frauen begrüßenswert: Erstens sind mit dem scheinbar neutralen Begriff "Angehörige" vorwiegend Frauen gemeint, deren berufliche Mobilität, Karriere und wirtschaftliche Selbständigkeit durch die bislang geltenden Regeln doch eingeschränkt waren, und zweitens erleichtern gute Arbeitsbedingungen für Angehörige auch die Karrieren von Frauen in internationalen Organisationen, weil angehörige Männer nur ungern auf ihre eigenständige Berufstätigkeit zugunsten der Auslandskarriere ihrer Partnerinnen verzichten. – Auch so gesehen halte ich dieses Abkommen für wichtig.

Auf das Abkommen zwischen Österreich und Dänemark gehe ich jetzt nicht näher ein, denn es ist ohnedies schon intensiv besprochen worden.

Während bei den zuvor genannten Abkommen besonders die Intensivierung der Beziehung und die Verbesserung des Status von Menschen in einem fremden Land im Mittelpunkt steht, geht es bei der Vertragskündigung mit Südafrika um eine Vertragsänderung, die dem Schengen-Abkommen Rechnung trägt. Das heißt, für Österreich ergibt sich die Notwendigkeit, die Visums- und Einreisebestimmungen mit den Schengen-Partnern zu akkordieren beziehungsweise zu harmonisieren.


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