Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 200

Mit diesem Gesetz tragen wir der gestiegenen beziehungsweise extrem wachsenden Mobilität der Studenten Rechnung. Sicherlich ist richtig, was Kollege Smolle gesagt hat, daß wir uns etwas Besseres vorstellen können. Selbstverständlich wären bindende Zielvorgaben für das Studium an den Hochschulen in Europa schön. Aber wenn man den Gesetzestext liest und weiß, was hineinreklamiert wurde und welche Interventionen es gab, um seine Selbständigkeit zu bewahren, dann muß man sagen: Trotzdem war es ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich meine, daß die Diversifizierung eine feine Sache ist. Demokratie in einer diversifizierten Gesellschaft bedeutet allerdings ein hartes Stück Arbeit, und das strahlt das Gesetz natürlich aus. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann zu Wort gemeldet. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.22

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Für Studierende ohne ordentlichen Wohnsitz am Hochschulort stellt sich insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht die Frage nach der Wohnmöglichkeit. Für diese Studierenden bedeutet das höhere Lebenshaltungskosten und für solche aus sozial schwächeren Familien die Überwindung geographischer wie sozialer Barrieren.

Wohnen in Studentenheimen ist nach dem Wohnen im elterlichen Haushalt die preisgünstigste Form. Studentenheime und deren Träger sind für viele Studierende zentrale Faktoren, um die angesprochenen Barrieren zu überwinden. Studentenheime bieten mehr als preiswertes Wohnen: Sie bieten Gemeinschaft, soziales Miteinander-Leben, Hilfe, Unterstützung, Serviceleistung und nicht zuletzt gemeinsam erlebte Zeit bis zum Beginn von Lebensfreundschaften.

Sozialdemokraten ist die wirtschaftliche und soziale Unterstützung der Studierenden ein Hauptanliegen. Am Beginn der Ersten Republik war es ein mutiges, zukunftsorientiertes Unterfangen des sozialdemokratischen Parlamentsklubsekretärs und späteren Bundespräsidenten Dr. Adolf Schärf, die Wirtschaftshilfe für Arbeiterstudenten zu installieren, um durch den Bau von Studentenheimen Jugendlichen aus Arbeiterfamilien ein Hochschulstudium zu ermöglichen. Die Gründung dieser Wirtschaftshilfe war eine Pionierleistung, um das Grundrecht auf Bildung zu verwirklichen.

Über Initiative von Wissenschaftsminister Dr. Heinz Fischer wurde 1986 ein Studentenheimgesetz beschlossen, das die Rechtsbeziehung zwischen Studentenheimbewohnern und -trägern regelt. Dieses bewährte Gesetz wird durch die jetzige Novelle aktualisiert. Weitere Anliegen von Studentenheimbewohnern werden realisiert: flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bei kurzfristiger Vergabe von Heimplätzen durch flexible Vertrags- und Preisgestaltung mit dem Ziel, die Preise möglichst gering zu halten, mehr Mobilität und Flexibilität für die Studierenden bei ausreichender Dispositionsmöglichkeit für die Heimträger durch die Änderung von Kündigungsfristen, Schaffung einer Koordinationsebene der Heimsprecher und Heimträger, Mitwirkungsmöglichkeiten der Hochschülerschaften bei der Erstellung von Investitionsförderplänen, Definition der Voraussetzungen wie soziale Bedürftigkeit und günstiger Studienfortgang, Schaffung von mehr Transparenz.

Dank und Anerkennung gebühren den Studentenheimträgern wie dem Wissenschaftsministerium, und zwar den Studentenheimträgern dafür, daß sie mit öffentlicher Förderung und erheblicher Eigeninitiative Studentenheime errichten und betreiben, und dem Wissenschaftsministerium für das Programm, mit welchem aufgrund finanzieller Fördermaßnahmen mindestens 7 000 zusätzliche Studentenheimplätze innerhalb eines Jahrzehnts errichtet werden können.

Wir Sozialdemokraten sind stolz, daß bereits mehr als 5 400 neue Heimplätze in Österreich geschaffen wurden und zirka 2 000 Heimplätze derzeit realisiert werden. Die im Bundesbudget vorgesehene Investitionsförderung von 300 Millionen Schilling jährlich ermöglicht die Instandhaltung, Sanierung und Standardverbesserung der Studentenheime.


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