Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 97

Sie sich ja sehr vehement einsetzen, nicht nur zu sichern, sondern auch neu zu schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritte Anmerkung zur Steuerreform, die uns im nächsten Jahr ins Haus stehen wird. Ich gehe davon aus, daß die Steuerreformkommission in ihrem Pflichtenheft primär materielle steuerrechtliche Änderungen sozusagen vorgefunden hat und daß verwaltungsmäßige Erleichterungen und strukturelle Veränderungen im Hinblick auf Entbürokratisierung nicht wirklich von ihr gefordert beziehungsweise dies nur am Rande mit betrachtet wurde.

Ich möchte daher besonders Ihnen, Herr Staatssekretär, da Sie doch immer ein großes Herz für Entbürokratisierung haben, in Erinnerung rufen, daß wir von der Volkspartei einige Vorschläge eingebracht haben, um zur Entbürokratisierung beizutragen. Ich erinnere hier nur an die Erleichterung der Lohnverrechnung. Wir würden uns wünschen, daß es einheitliche Bemessungsgrundlagen gibt, daß es nur eine Behörde für die Einhebung gibt und natürlich auch nur eine Behörde, die diese Abgaben überprüft.

Wir haben auch einen sehr konstruktiven Vorschlag gemacht, was die Pauschalierung von Kleinstunternehmungen anlangt, insbesondere auf dem Lebensmittelsektor. Ich darf Ihnen für die nächsten Verhandlungen unseren Wunsch mit auf den Weg geben, diese Aspekte genau zu prüfen und einen wichtigen Schritt in Richtung Entbürokratisierung mit uns zu setzen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Fink. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. Sie haben Zeit bis 15 Uhr. – Bitte.

14.55

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Tatsache ist, daß mit dem nun vorliegenden Finanzreformgesetz ein Finanzamt aufgelöst wird. Ich glaube, daß weitere folgen werden, und ich werde das anhand von vier Punkten begründen.

Erster Punkt: Den Erläuterungen ist folgendes zu entnehmen: Im Interesse einer bundeseinheitlichen Zuständigkeitsregelung ist auch vorgesehen, daß alle Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis am Sitz der Finanzlandesdirektion auch für die großen GesmbHs zuständig sein sollen.

Ich nehme als Beispiel das Finanzamt Weiz und das Elin-Werk in Weiz her. Ich glaube, Elin hat ungefähr 1 500 Beschäftigte, der Sitz der Geschäftsleitung wird in Wien sein. Das heißt, das gesamte Lohnsteueraufkommen des Finanzamtes Weiz wird Wien angerechnet werden, und das Finanzamt sowie das Elin-Werk in Weiz werden auch von den Wiener Lohnsteuerprüfern geprüft werden. Das Lohnsteueraufkommen im Finanzamt Weiz wird also ungefähr um die Hälfte reduziert werden. Das Finanzamt Weiz wird an Kategoriegröße verlieren, es wird ein Dreier- oder Viereramt, es wird ein Kleinamt werden. Ähnlich wird es bei vielen Finanzämtern außerhalb der Großstädte sein.

Als zweiten Punkt führe ich an, daß das Regionalisierungskonzept für die Betriebsprüfungen noch nicht vom Tisch ist. Auch die Betriebsprüfungen sollen zu größeren Einheiten zusammengefaßt werden, von den kleinen Finanzämtern abgezogen und größeren Finanzämtern zugeteilt werden. Dies ist der zweite Schritt, zu kleineren Einheiten zu kommen, damit sich die Kategorien dementsprechend ändern.

Dritter Punkt: Die Steuerreformkommission hat vorgeschlagen, die Absetzbarkeit der Topfsonderausgaben zu streichen. Wenn diese Topfsonderausgaben wegfallen, dann werden die Lohnsteuerstellen ungefähr um 60 Prozent verringert. Auch durch diese Maßnahmen werden die Finanzämter auf dem Lande dementsprechend verkleinert werden.


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