Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 151. Sitzung / 3

Beginn der Sitzung: 19.18 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich eröffne die 151. Sitzung des Nationalrates am Freitag, dem 27. November 1998, um 19.18 Uhr.

Das Amtliche Protokoll der 149. Sitzung vom 26. November 1998 ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Firlinger, Haidlmayr, Dr. Heindl, Koppler, Dr. Kräuter, Ing. Langthaler, Dr. Schwimmer und Mag. Stoisits.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 4646/AB bis 4650/AB.

2. Initiativanträge:

Zurückziehung: 962/A.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuß für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz über die Aufnahme in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften und das Ausscheiden aus einem solchen Dienstverhältnis (EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz) und betreffend eine Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1985 und des Pensionsgesetzes 1965 (1519 der Beilagen),

Antrag 967/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden;

Finanzausschuß:

Antrag 966/A (E) der Abgeordneten Mag. Dr. Josef Höchtl und Genossen betreffend Schaffung eines Finanzamtes Wien-Umgebung in Niederösterreich,

Antrag 968/A der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird;


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