Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 81

Bezug nimmt, die heute mit dem Beschluß über das Rundfunkgesetz umgesetzt werden soll, und in dem es heißt, daß besonders nach dem Geschlecht diskriminierende Werbung in Österreich verboten sein sollte. Sie finden das im Artikel 12 der Richtlinie, in dem es ausdrücklich heißt: "Die Fernsehwerbung darf nicht a) die Menschenwürde verletzen und b) Diskriminierungen nach Rasse, Geschlecht oder Nationalität enthalten."

Während wir diskriminierende Werbung, die sich gegen Rasse oder Nationalität richtet, unmittelbar erkennen, ist die Wahrnehmung von diskriminierender Werbung nach dem Geschlecht – dies stellt man gerade auch dann fest, wenn man sich etwa die Aussagen des Werberates ansieht – in Österreich noch sehr entwicklungsbedürftig.

Eines ist heute bereits mehrmals angesprochen worden: Es geht hier nicht nur um politische Aussagen – und zu Recht sind vom Abgeordneten Kräuter auch bestimmte Belangsendungen oder Reden der Landeshauptfrau oder des Landeshauptmannes angesprochen worden –, sondern es geht natürlich auch um gesellschaftliche Leitbilder, die durch die Werbung, das Fernsehen, die Massenmedien überhaupt vermittelt werden. Daher ist es wichtig, daß diskriminierende Rollenklischees, die zu Werbezwecken benützt werden, in Österreich nicht aufrechterhalten werden.

Die Richtlinie ist ein umzusetzendes, daher dem Rechtsbestand angehörendes Mittel, aber es gibt auch Entschließungen des Rates, auch des Europäischen Parlamentes, die dasselbe fordern. Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang ersuche ich Sie, den Antrag, der vorliegt, der eingebracht worden ist und sich damit beschäftigt, daß in Zukunft nach dem Geschlecht diskriminierende Werbung auch ein Verwaltungsstraftatbestand nach dem Artikel 9 EGVG sein soll, in den Ausschüssen in Beratung zu nehmen. Weiters fordere ich Sie dazu auf, daß das, was in bezug auf Gewalt und in bezug auf Pornographie im Rundfunkgesetz bereits festgeschrieben ist oder heute festgeschrieben werden soll, aber etwa unter keiner Verwaltungsstrafsanktion steht, auch dahin gehend überlegt und überdacht wird, daß diese Regelungen gerade auch in bezug auf die nach dem Geschlecht diskriminierende Werbung angewendet werden sollen.

Meine Damen und Herren! Abgeordnete der Liberalen haben gemeinsam mit den Grünen einen entsprechenden Antrag eingebracht, der als Trägerrakete für eine solche Diskussion dienen könnte. In diesem Sinne hoffe ich, daß wir noch in dieser Legislaturperiode zu Beratungen darüber kommen werden. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

14.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.12

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zur Vorgangsweise hat meine Kollegin Terezija Stoisits das meiste bereits gesagt. Es ist immer wieder bedauerlich, daß wir eine umfassende Mediendebatte – den ORF, aber auch die Privatradios und das Privatfernsehen betreffend; unserer Meinung nach dringend notwendig wäre auch eine Debatte über freie, nicht kommerzielle Radios – nicht führen können, weil das in dieser Gesamtheit in diesem Haus offenbar unmöglich ist.

Wir konnten heute früh bei einer kurzen Präsidiale erreichen, daß es sehr bald eine Unterausschußsitzung zu den Oppositionsanträgen geben wird. Ich hoffe auch, daß die Absichtserklärungen von heute morgen halten werden und daß wir diese dringend notwendige gesamthafte Debatte dann auch wirklich in Angriff nehmen können.

Bevor ich zum Thema ORF komme, möchte ich folgenden Antrag einbringen:


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