Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 145

Selbstverständlich weiß man auch, daß der Bundesminister keinen Käufer auswählt. Das möchte ich vor allem Herrn Klubobmann Kostelka sagen, weil im morgigen "Kurier" seine Äußerung zitiert wird, nämlich daß man dem Antrag des Kollegen Wabl selbstverständlich nicht zustimmen werde. Der Nachsatz lautet jedoch – ich zitiere –: "... auch wenn Fasslabend seine Käufer nicht optimal gewählt habe." – Zitatende.

Herr Bundesminister Fasslabend hat keinen Käufer ausgewählt! Eine Ausschreibung nach den Gesetzen unserer Republik wurde gemacht, und den Zuschlag hat der Bestbieter bekommen. Bitte keinen "side step"! Da ist klar und korrekt gehandelt worden.

Die politische Wertung ist eindeutig. Die Kollegen Petrovic und Wabl sind dafür bekannt, daß sie mit blanken Unwahrheiten die Diffamierung des Bundesheeres betreiben. Das ist bekannt. Daß sie neuerdings auch Verleumdungen gegen den Bundesminister betreiben, ist neu. Ehrabschneidung und Rufmord zu versuchen, ist ihre Sache. Wir haben dieses hemmungslose und schamlose Treiben satt! Es wird ihnen nicht gelingen, und zwar trotz aller Unwahrheiten nicht, einen korrekt handelnden, einen absolut integren, einen allseits anerkannten Bundesminister Werner Fasslabend in jenen Schmutz zu ziehen, in dem sie sich offensichtlich selbst so gerne bewegen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

18.39

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Jeder Minister hat den Verteidiger, den er verdient. Kollege Maitz hat ja jetzt recht tief in verschiedene Kisten gegriffen. (Abg. Schwarzenberger: Ein guter Verteidiger! – Abg. Rosemarie Bauer: Sehr sachlich! Wirklich sehr sachlich!) – Meine Damen und Herren, das bleibt Ihnen überlassen.

Nun zur Sache. Wir diskutieren heute darüber, einem Entschließungsantrag der Grünen – dem Minister soll das Mißtrauen ausgesprochen werden – eine Frist zu setzen. Dieser Entschließungsantrag ist in zweifacher Hinsicht merkwürdig. Zum einen steht außer Streit, daß ein Mißtrauensantrag das wohl schärfste Mittel eines Parlamentariers ist, mit dem er von seinem Kontrollrecht gegenüber einem Regierungsmitglied Gebrauch machen kann. Dieses Mittel sollte wohl eine spontane Reaktion auf ein mißliches, möglicherweise auch rechtswidriges Verhalten eines Ministers sein.

Da stellt sich schon die Frage, ob ein selbständiger Entschließungsantrag ... (Abg. Müller hält ein aufgeschlagenes Exemplar der "Kronen Zeitung" in die Höhe und deutet unter lebhaften Zwischenrufen auf einen Artikel.) – Kollege da oben in der zweiten Reihe, kümmere dich einmal um Windischgarsten! Ich an deiner Stelle würde mir überlegen, ob ich nicht darüber Zeitungen in die Höhe halten soll, statt sich hier zum Moralapostel aufzuspielen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Grabner: Reden wir über Meischberger! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Kollege Wabl! Es stellt sich schon die Frage, ob ein selbständiger Entschließungsantrag eine solche spontane Reaktion sein kann, vor allem wenn hier Argumente für diesen Mißtrauensantrag vorgebracht werden, die aus dem Jahre 1996 beziehungsweise 1997 datieren. – Ich meine, daß ein Mißtrauensantrag dieser Art andere Zwecke verfolgt, etwa den, dieses Thema immer dann, wenn es einem gerade paßt, durch Fristsetzung oder andere parlamentarische Maßnahmen in eine aktuelle Debatte zu bringen. (Abg. Grabner: Meischberger!)

Zweitens halte ich den Inhalt und die Begründung dieses Entschließungsantrages für wenig zielführend, wenn da zum Beispiel etwa von Aussagen des Verteidigungsministers zum NATO-Beitritt gesprochen wird oder wenn es darum geht, daß österreichische Soldaten an einer "PfP"-Übung mitmachen, wo doch sogar die Schweiz mittlerweile Mitglied der "Partnerschaft für den Frieden" ist. – All das sind Dinge, die einen Mißtrauensantrag als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen. (Abg. Grabner: Meischberger!)


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