Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 199

Damit gelangen wir schließlich zur Abstimmung über den Antrag des Budgetausschusses, seinen Bericht in 1542 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen. – Die Kenntnisnahme erfolgt mit Mehrheit.

Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.

14. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 456/A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Gewährleistung der umgehenden Realisierung bereits projektierter Bauvorhaben (1500 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 457/A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Zusammenlegung der BGV I und der BGV II (1501 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 14 und 15.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Ich gehe sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Firlinger. – Bitte.

22.39

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zu vorgerückter Stunde noch ein wenig mit dem Bundeshochbau, mit der Bundesimmobiliengesellschaft und mit den beiden Bundesgebäudeverwaltungen auseinandersetzen.

Meine Damen und Herren! Sie wissen, daß ein Antrag des Kollegen Kier vorliegt – es handelt sich hierbei um einen abgeschriebenen alten, allerdings unvollständig abgeschriebenen Antrag der freiheitlichen Fraktion –, in dem vorgeschlagen wird, BGV I und BGV II zu fusionieren und damit einige Rationalisierungseffekte einzuspielen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß das nur ein halbherziger Schritt wäre. Die Bundesgebäudeverwaltung I und II in der bestehenden Struktur ist nämlich ein Relikt aus der Vergangenheit und muß grundlegend reformiert werden. Um es gleich zu sagen, meine Damen und Herren: Ein bloßes Zusammenlegen und Bereinigen von einigen antiquierten Strukturen wird nicht ausreichen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Mir fehlt hier das Privatisierungselement, wobei das Privatisierungselement in diesem Zusammenhang natürlich in einem umfassenden Sinne auch dahin gehend zu verstehen ist, daß die Bundesimmobiliengesellschaft, die BIG, mit einbezogen wird.

Herr Bundesminister! Sie haben in einer Anfragebeantwortung, die etwa ein Jahr alt ist, einige Mitteilungen zum Stand der Privatisierungen gemacht. Sie haben einige Angaben gemacht, wie und zu welchen Konditionen mit Stichtag 1. Oktober 1997 verkauft wird, und Sie haben einige interessante Feststellungen getroffen, die ich jetzt kurz aufgreifen möchte.

Denn es erscheint mir schon wesentlich, daß bis zum 1. Oktober 1997 etwa 957 Wohnungen aus dem Bestand des Bundes, also Ihres Ressorts, zu einem durchschnittlichen Erlös von 9 500 S pro Quadratmeter veräußert wurden, wobei in diesem Preis ein 30prozentiger Abschlag für die Aufgabe von Mietrechten inkludiert ist. Wenn man davon ausgeht, daß die durchschnittliche Wohnungsgröße rund 77 m2 beträgt – und das ist auch die Durchschnittsgröße für die weiteren Privatisierungsvorhaben – und das in die Zukunft vorträgt, dann ergibt sich ein interes


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