Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 75

nehmen mit den Wirtschaftstreuhändern zustande gekommen. Es ist dies ein modernes Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das auch auf die Belange der Europäischen Union Rücksicht nimmt. Ich glaube, mit den heute zur Beratung stehenden Gesetzen wird für Österreichs Wirtschaft ein guter Schritt gesetzt.

Meine Damen und Herren! Ich möchte nun einen Abänderungsantrag einbringen. Es geht dabei um eine rein formale Abänderung. Es ist ein Zitierungsfehler unterlaufen, es war nur der erste Satz angeführt, weshalb es jetzt zu dieser Ergänzung kommen muß.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ingrid Tichy-Schreder, Dr. Heindl und Kollegen zum Bericht und Antrag des Wirtschaftsausschusses (1637 der Beilagen) über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Ziffern 2 und 3 lauten:

"2. Nach § 24 Abs. 2 1. Satz wird folgender Satz eingefügt:

,In Abgaben- und Abgabenstrafverfahren können die Beschwerden und die Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 45 und 46) auch mit der Unterschrift eines Wirtschaftsprüfers versehen sein.‘

3. Dem § 73 wird folgender Abs. 3 angefügt:

,(3) § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 2 2. Satz treten gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, BGBl. I Nr. .../1999, in Kraft.‘"

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, daß sich in nächster Zeit sehr viele Menschen in den neugeschaffenen Berufen selbständig machen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

13.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er wurde überreicht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Tichy-Schreder, es ist nicht so, daß die Freiheitlichen sich nach allen Seiten offenhalten (Abg. Tichy-Schreder: Na selbstverständlich! Aber ja!), um es sich weder mit den Wirtschaftstreuhändern noch mit den Buchhaltern zu verderben. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Nur, das Problem ist, daß wir, die Freiheitlichen, nicht bereit sind, diesem Kompromiß, einem faulen Kompromiß, einem Eiertanz, den Sie hier aufgeführt haben, die Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber Sie haben schon recht, es ist insgesamt gesehen gar nicht so negativ gelaufen, auch im Ausschuß nicht. Wir haben durchaus positive Dinge im Ausschuß behandelt, auch im Zusammenhang mit dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz. Und positiv habe ich auch den Zwischenruf – als solcher ist er zu werten – meines Kollegen Haigermoser empfunden, denn Schwarz und Rot haben einen Antrag eingebracht, der sich mit der Übernahme von Treuhandaufgaben beschäftigt. Das heißt, der Schutz von Treuhandschaften sollte durch den Herrn Bundesminister sichergestellt werden, beziehungsweise soll die Möglichkeit geschaffen werden,


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