Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 76

daß interdisziplinäre Gesellschaften im Interesse der Wirtschaft auch tatsächlich gegründet werden können.

Aber was haben Sie bei diesem Entschließungsantrag gemacht? Sie haben eine Frist bis 31. Dezember 1999 hierauf vermerkt. Nun weiß ich schon, daß der Wahltermin zwischen Rot und Schwarz noch nicht hundertprozentig fixiert ist. Das hängt von der künftigen Steuerreform und von vielen anderen Dingen ab. (Abg. Mag. Stadler: Und von den Landtagswahlen!) Es ist eigentlich schon für jeden erkennbar, daß in Wirklichkeit nichts mehr weitergeht. Mit diesem Problem haben Sie seitens der Regierungsparteien zu kämpfen. Es wird wahrscheinlich der 13. Juni sein, oder es wird im Oktober oder November gewählt – wir werden sehen –, aber sicherlich nicht am 31. Dezember 1999! Ein Antrag wie dieser mit einer Frist für 31. Dezember 1999 ist, um es ganz simpel auszudrücken, für die "Würscht". Warum? Weil dieser Antrag in der nächsten Legislaturperiode keine Relevanz mehr hat und ein neuer eingebracht werden müßte.

Nun zu Ihrem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, zu den Buchhaltern zweier Klassen, die Sie geschaffen haben.

Es gibt nun auf der einen Seite den selbständigen Buchhalter, der bilanzierungsberechtigt ist – hier sind Obergrenzen eingezogen – und sich einen Steuerberater zur Vertretung suchen muß. Auf der anderen Seite gibt es den gewerblichen Buchhalter – also das gebundene Gewerbe –, der nicht bilanzieren darf. Die Erstellung von Saldenlisten ist die Grenze dessen, was gemacht werden darf.

Der Nachteil, wie ich meine, ist, daß es wieder zwei Buchhaltergruppen gibt, eine Aufteilung – wie könnte es anders sein?; vom Kollegen Haigermoser bereits angesprochen – auf die Kammer der Wirtschaftstreuhänder und auf das Reich des Herrn Präsidenten Maderthaner, nämlich die Wirtschaftskammer Österreich. Worum geht es? – Um eine Zwangseinverleibung. Wir kennen das ja in Österreich: Jedes Mitglied ist willkommen, so es diese Zwangseinverleibungsgebühr entrichtet.

Lassen Sie mich noch etwas sagen, das zwar heute in der Debatte noch nicht geäußert worden ist, aber medial im Vorspann dazu bereits sehr wohl. Es wurde sehr viel von der Verbesserung der Arbeitsplatzsituation durch dieses Wirtschaftstreuhandberufsgesetz gesprochen, weil es so viele neue Arbeitsplätze geben werde. Ich sage Ihnen: Das, was hier beschlossen wird, ist eine Umverteilung, die stattfindet, und natürlich wird auf diese Art und Weise auch – das ist richtig und wurde schon erwähnt – die Statistik der neuen Selbständigen geschönt.

Unsere Zustimmung können Sie bei diesem Kompromiß, der für uns ein fauler Kompromiß ist, nicht erwarten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurt Heindl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

13.58

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Freiheitlichen Partei! Ich weiß nicht, Herr Kollege Hofmann, ob Sie bei der letzten Ausschußsitzung dabei waren. – Doch, Sie waren dabei. Wir haben das korrigiert, weil ich grundsätzlich mit Ihrer Kritik einverstanden war, und diese Frist wurde auf 31. Juli vorverlegt. Jetzt würde Ihre Kritik auch stimmen, sollte noch vor dem 31. Juli gewählt werden, aber grundsätzlich ... (Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Das war der Zwischenruf des Kollegen Haigermoser, das war das Positive!) – Das habe ich nicht gehört. Okay, erledigt, darüber brauchen wir nicht mehr weiterzureden.

Helmut Haigermoser! Bei mir war nicht das Hauptthema, wo die jeweiligen neuen Berufsgruppen zugeordnet werden. Im Gegenteil: Hätte ich gehört, was die Bilanzbuchhalter wollen, hätte ich dafür kämpfen müssen, daß sie zur Kammer der gewerblichen Wirtschaft kommen.


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