Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 159

dafür, daß die Möglichkeit des Bildungszuganges für alle gewährleistet ist, und das wird jetzt zumindest noch ausgeweitet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Stippel, gleichfalls mit einer Redezeit von 2 Minuten. – Bitte.

19.32

Abgeordneter Dr. Johann Stippel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits fast alles gesagt worden.

Es gibt eine positive Einstellung meiner Fraktion zu der vorliegenden Novellierung des Schüler- und Heimbeihilfengesetzes, allerdings, was den Notendurchschnitt anlangt, auch mit einer kritischen Anmerkung von mir, weil die Regelung mit dem Notendurchschnitt in der Tat problematisch ist. Wenn wir besondere Leistungen honorieren wollen, dann sollten wir auch besondere Leistungsstipendien ausschütten. Für die allgemeinen Schülerbeihilfen wäre es zweckmäßig, die sozialen Komponenten stärker als bisher zu betonen und auch zur Geltung kommen zu lassen.

Aber ein Punkt ist noch nicht angeschnitten worden, den ich bei jeder Debatte über Schülerbeihilfengesetze vorbringe, nämlich die verschiedenartige steuerliche Behandlung und damit die Errechnung der Grundlagen für die Gewährung einer Schülerbeihilfe, was Selbständige und Unselbständige anlangt.

Ich selbst habe folgenden Fall auch hier schon einmal vorgebracht: Ich hatte im Laufe meiner Praxis als Lehrer den Fall, daß der Sohn eines Zollwachebeamten, der ein Vorzugsschüler war, nicht in den Genuß des Stipendiums gekommen ist, aber der Sohn eines nicht unbemittelten Landwirtes – es sei ihm vergönnt, aber es muß gesagt werden – hat sehr wohl die Höchstbeihilfe bekommen, sich ein altes, ausrangiertes Auto gekauft und mit diesem Auto – diese Tragik steht noch am Schluß – zwei Wochen später eine Frau zu Tode gefahren.

Darum begrüße ich auch die Ausschußfeststellung, Frau Bundesministerin, daß Sie eine Studie vorlegen und wir dann die Möglichkeit haben werden, aufgrund dieser Studie das gesamte System der Schülerbeihilfen grundlegend durchzudiskutieren. Hoffentlich können wir dann jene Schwachpunkte ausräumen, die ich soeben angesprochen habe. (Beifall bei der SPÖ.)

19.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Fuchs. Gleichfalls 2 Minuten. – Bitte.

19.34

Abgeordnete Brunhilde Fuchs (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte auch ganz kurz jene Kriterien zusammenfassen, die mir bei der Neuregelung der Schülerbeihilfe besonders wichtig zu sein scheinen.

Als sehr positiv sehe ich die Erhöhung der Beihilfe und die Ausweitung des Bezieherkreises, weil ich der Meinung bin, daß dadurch die Möglichkeit der Chancengleichheit für alle wesentlich verbessert wird – das ist unbestritten ein Ziel, das wir alle anstreben.

Als negativ empfinde ich jedoch, daß der Bezug dieser Beihilfe nach wie vor an einen Notendurchschnitt gebunden sein soll. Dieser wurde zwar um ein Zehntel erhöht und ist dadurch von einigen leichter zu erreichen, er scheint mir aber dennoch problematisch zu sein, weil auch ich glaube, daß eine Sozialleistung – als solche sehe ich die Schülerbeihilfe – nicht an Leistungskriterien gebunden sein sollte. Eine gänzliche Abschaffung dieser Leistungskriterien wäre für uns Sozialdemokraten wünschenswert und eine logische Konsequenz.

Meine Damen und Herren! Ich denke positiv, daher habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß diese Kompromißlösungen bald verbessert werden können. Im Unterrichtsausschuß wurde nämlich eine Ausschußfeststellung einstimmig angenommen, die heute auch schon zitiert wurde, wonach Frau Unterrichtsministerin Gehrer eine Studie über die soziale Lage der Schüler


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite