Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 172

wurde, wurden natürlich, wie immer, abgelehnt und sollen nun bewußt und gewollt unter Ausschluß der Öffentlichkeit und der Medien abgehandelt werden. Sie werden jedoch von meinen Kollegen noch näher erläutert werden, damit sie zumindest im Protokoll stehen.

Wir werden Sie, Herr Bundesminister, immer wieder auf diese Doppelzüngigkeit, die Sie im Familienbereich erkennen lassen, hinweisen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser-Starrach. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.26

Abgeordnete Dr. Sonja Moser-Starrach (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Österreichs Jugendwohlfahrtsgesetz ist europaweit vorzeigbar. Wir sind stolz auf dieses Gesetz und vor allem auf die damit verbundenen Einrichtungen. Die vorliegende Novelle kam zwei Aufträgen des Jahres 1996 nach, nämlich erstens, Ergebnisse zu evaluieren und die gesellschaftlichen Verhältnisse zu durchleuchten, und zweitens, eine zentrale Meldestelle für Verletzungen von Minderjährigen und die entsprechenden datenschutzrechtlichen Absicherungen solcher Meldungen zu schaffen.

Diese Novelle liegt nun vor und hat drei wesentliche Schwerpunkte: die Professionalisierung der in der Jugendwohlfahrt Tätigen, die Ausweitung des Angebots der sozialen Dienste und die Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht für den Fall, daß das Kindeswohl gefährdet ist.

Drei Paragraphe möchte ich ganz besonders hervorheben. Nach § 2 ist die erste Meldung und zentrale Meldestelle beim Wohnsitzjugendamt. Es ist dies eine entscheidende Verbesserung und hemmt "Doctor-shopping" und "Hospital-hopping". Die Daten sind personenbezogen zu erfassen und zu überprüfen und die Länder vernetzen sie. Unrichtige Daten sind von Amts wegen unverzüglich zu löschen. Es geht auch um Vertrauensverhältnisse und nicht um eine Verheimlichungsstelle, wie wir es gerade in der vorangehenden Rede gehört haben. (Abg. Haller: Ganz etwas anderes war gewollt!)

Zu § 12 ist zu sagen: 1,5 Prozent der Kinder – das sind immerhin über 26 000 Kinder – sind in ihren Familien zu kurz gekommen und benachteiligt worden. Sie dürfen nicht noch einmal im Regen stehengelassen werden. Die öffentliche Jugendwohlfahrt ist daher von geschulten Kräften durchzuführen, und diese sind wiederum durch Weiterbildung und Supervision zu unterstützen. Selbstverständlich sollen auch noch weitere Kräfte herangezogen werden können, wenn es notwendig ist und der Umfang der Tätigkeiten ausgeweitet werden muß.

Des weiteren sollen alle Angebote, durch die Kinder gefördert werden können und die so dem Wohl der Kinder dienen, so niederschwellig angeboten werden, daß die Gewährung von Erziehungshilfen wirklich gesichert ist. Soziale Dienste wie Elternschulung, Erziehungsberatungen, Präventionsmaßnahmen gegen jegliche Gewalt – physische, psychische und sexuelle – werden besonders angeboten.

Ich danke allen, die sich um gute Strukturen und Angebote bemühen, vor allen anderen dem Familienministerium, das nach guter, schneller Prüfung finanzielle Unterstützung gewährt. Ein Dank auch den Ländern und den Wirtschaftsinstitutionen, die helfend zur Seite stehen, wenn es um das Wohl unserer Kinder geht! (Beifall bei der ÖVP.)

Angebote für Therapie und Prävention besonders für Jugendliche und deren Familien möchte ich noch erwähnen, aber auch niederschwellige Dienste, wie Streetworkers und betreute Notschlafstellen ansprechen. Besonders hervorzuheben ist auch die Arbeit von Pflegefamilien, von sozial-pädagogischen Wohngemeinschaften und Kinderdörfern, die unseren Kindern Zuflucht, Liebe und Geborgenheit bieten.

Schaffen wir für diese Pflegeeltern aber auch wenigstens optionale Pensionsvorsorge. Die Ländergesetzgebungen haben bereits dahin gehend vorgesorgt, daß betreuende Personen, die bis zum dritten Grad verwandt sind, beziehungsweise Vormünder eine Entschädigung bis zur Höhe des Pflegegeldes bekommen können.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite