Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 144

18.59

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte mich den anderen, auch auf der Tagesordnung stehenden Themen zuwenden, und zwar für mich sehr, sehr wichtigen Punkten, nämlich dem Sicherheitsbericht 1997, wenn auch veraltet, dem besonders wichtigen Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz und unserem Antrag betreffend die Fremdenproblematik in Österreich.

Herr Kollege Schwemlein hat in seinem Debattenbeitrag gemeint, der Abänderungsantrag, der von mir eingebracht wird, sei billig und polemisch, daher möchte ich feststellen, daß ich ihm zutraue, daß er als Lehrer sicher einiges verstehen mag, aber von der Exekutive weiß er so gut wie nichts, denn sonst müßte er auch den Inhalt dieses Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes kennen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz wurde geschaffen, damit beim Tod oder bei einer schweren Verletzung eines Beamten eine finanzielle Abgeltung möglich ist, wenn die finanzielle Lage des Beamten oder der Hinterbliebenen nicht gut ist. In Wirklichkeit ist jedoch der Zugang zu dieser Hilfe kaum möglich. Das kann ich Ihnen gerne an einigen Beispielen zeigen.

Zum Beispiel war ein Polizist in Wien 24 Tage dienstunfähig, er war schwerverletzt, und als er dann die Forderungen nach dem Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz stellen wollte, erklärte man ihm, daß der Täter unzurechnungsfähig sei und dadurch kein Anspruch bestehe.

In einem anderen Fall war es genauso. Man könnte sicher noch einige Fälle und Beispiele aufzählen, aber leider reicht die Zeit nicht dazu.

Ich bringe daher einen Abänderungsantrag ein, der im wesentlichen folgende drei Punkte zum Inhalt hat:

Erstens soll der Betrag von 1,5 Millionen auf 3 Millionen erhöht werden.

Zweitens sollen endlich auch die Schmerzensgeldansprüche mit eingebunden werden.

Und drittens soll dem Beamten zur Seite gestanden werden, indem von einem Rechtsanspruch für den Beamten die Rede ist.

Der Antrag lautet wie folgt:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Lafer und Kollegen, eingebracht im Zuge der Debatte über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz (BGBl. Nr. 177/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/1997) geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes 1591 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Entwurf in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 1 wird die Wortfolge "eine Million fünfhunderttausend Schilling" durch die Wortfolge "drei Millionen Schilling" ersetzt.

2. In § 9 Abs. 1 Z 1 wird nach dem Wort "Ersatzansprüche" die Wortfolge "einschließlich des Schmerzengeldes" eingefügt.

3. § 9 Abs. 2 lautet:

(2) Abweichend von Abs. 1 ist der Vorschuß in angemessenem Umfang bereits vor der rechtskräftigen Entscheidung zu leisten, wenn der Bedienstete glaubhaft macht, daß er sich in einer finanziellen Notlage befindet. In diesem Fall kann der Bund im Zivilverfahren gemeinsam mit dem Bediensteten klagen oder dem Zivilverfahren an Seite des Bediensteten beitreten.


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