Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 106

Meine Damen und Herren! Wenn Arbeitnehmerschutz, wenn Arbeitsmedizin in den Betrieben – und es geht um Arbeitsmediziner – von der Pharma-Lobby dazu mißbraucht werden, ihre Produkte in diesem Fall nicht an den Mann, sondern an die Frau zu bringen, wenn Frauen in den Betrieben nur als "Hormonbündel" beziehungsweise als "Fehlfunktionen", also als Dinge, die noch immer nicht richtig funktionieren, gesehen werden, dann, muß ich sagen, stimmt einiges nicht, und zwar nicht nur in den Betrieben, sondern auch in der Gesellschaft, die nicht einmal registrieren will, daß es diese Versuche gibt, auf Kosten der Frauen ein gesundheitliches Problem – es ist eigentlich nicht einmal ein gesundheitliches Problem –, nein, ein Problem, das gar keines ist, so zu lösen, daß Frauen ganz bewußt eingesetzt und dazu mißbraucht werden, um der Pharma-Lobby zu Profiten zu verhelfen.

Frau Bundesministerin! Ich würde mir von Ihnen erwarten, daß Sie in diesem Fall ein kräftiges Wort sprechen, nicht nur an die Adresse der Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen, die in diesem Fall offensichtlich als die geeigneten Adressaten gesehen werden, damit die Pharma-Lobby ihre Produkte absetzen kann, sondern auch an die Adresse der Wirtschaft, wenn sie bereit sein sollte, auf diesen Mißbrauch einzusteigen.

Das würde ich mir wünschen, Frau Bundesministerin, und ich erwarte mir auch eine Erklärung von Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

14.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Bauer. – Bitte.

14.19

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion des Jahres 1997, der sehr übersichtlich und ausführlich bezüglich der Themenschwerpunkte gestaltet ist, ermöglicht es auf Anhieb, festzustellen, in welchen Bereichen wesentliche Verbesserungen durch die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung, die den ArbeitnehmerInnen- und Arbeitnehmerschutz betreffen, geschaffen wurden.

Wenn rund 46 Prozent der im Bereich Verwendungsschutz festgestellten Mängel das Arbeitszeitgesetz betreffen, dann sieht man sofort, daß die Arbeitsinspektion in diesem Bereich noch verstärkt tätig werden muß.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Arbeitsinspektoren nahmen im Berichtsjahr an 18 500 behördlichen Verhandlungen teil, wobei hervorzuheben ist, daß 7 100 Vorbesprechungen von betrieblichen Projekten und 7 600 Beratungsgespräche stattgefunden haben.

Als Betriebsrätin bin ich jedoch der Überzeugung, daß nur eine unangemeldete Kontrolle der Arbeitsinspektion zielführend ist. – Von 1997 auf 1998 gab es um 4 705 Beanstandungen weniger, und das ist wirklich als Erfolg zu bezeichnen.

Ganz wichtig ist aber auch die Aufklärung der Arbeitnehmer über die Gefahrenquellen auf dem Arbeitsplatz. Leider ist es in einzelnen Betrieben, eben aufgrund des immer stärker werdenden Drucks auf die Arbeitnehmer, oft so, daß Vorschriften einfach "vergessen" werden, wie das zum Beispiel bei einem Unfall an einer Industriemaschine in einem Krankenhaus der Fall war, als ein Arbeiter ohne Schutzmaßnahmen in eine heiße Waschmaschine einstieg. Ein zweiter folgte ihm, um zu helfen. Beide konnten von der Feuerwehr nur mehr tot geborgen werden. – In diesem Falle wäre es lebensrettend gewesen, wenn ein Einsteigen ohne Schutzmaßnahmen erst gar nicht möglich gewesen wäre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es sehr erfreulich, daß im Berichtsjahr 1997 auch in der Steiermark die Zahl der Unfälle bei den unselbständig Erwerbstätigen um 148, bei den Angestellten um vier zurückgegangen ist. Bei Wegunfällen gab es bei den Arbeitern einen Rückgang um sieben und bei den Angestellten um sechs Fälle. Wegunfälle sind ja vor allem auf widrige Witterungsverhältnisse zurückzuführen.


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