Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 107

Ein Bereich, in dem es nach wie vor leider sehr häufig zu Übertretungen des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes kommt, ist die Tourismusbranche, und zwar das Hotel- und Gastgewerbe. Da kommt es sehr häufig zu Übertretungen des Kinder- und Jugendlichenverwendungsschutzes.

Für mich ist es daher eine Selbstverständlichkeit, daß Übertretungen bestraft werden. Dagegen wehrt sich aber Herr Abgeordneter Haider, der heute nicht anwesend ist. Er hat gerade in letzter Zeit immer wieder behauptet, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten. So meinte Dr. Haider in einer Rede am 4. November vergangenen Jahres, ein Gastwirt sei wegen einer einmaligen Übertretung gleich zu einer Strafe von 42 000 S verdonnert worden. – Dem möchte ich entgegenhalten, daß dieser Lehrherr bereits 13mal den Arbeitnehmerschutz übertreten hat. Eine Mindeststrafe von 3 000 S ist daher mehr als gerechtfertigt.

Uns allen ist ja bekannt, daß es in Kärnten mit dem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz oft nicht allzu genau genommen wird: Im Jahre 1997 wurde in diesem Bundesland eine Übertretungsrate von 84,4 Prozent im Gastgewerbe festgestellt. (Abg. Meisinger: Kein Wunder! 40 Jahre Sozialdemokratie haben geprägt!)

Meine Damen und Herren! Deshalb muß die Beratertätigkeit vor allem über die unangemeldeten Kontrollen der Arbeitsinspektoren verstärkt fortgesetzt werden. – Ich darf mich bei dieser Gelegenheit bei Frau Bundesministerin Hostasch und ihrem Team für die informative Berichterstattung über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahre 1997 herzlichst bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

14.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Meisinger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.24

Abgeordneter Josef Meisinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Im Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 1997 werden unter anderem die großen Anstrengungen bei der Kontrolle illegal beschäftigter ausländischer Arbeitskräfte hervorgehoben. Es wurde auch die Mitarbeiterzahl der Inspektoren in diesem Bereich um zwölf erhöht; das ist eine Steigerung um über 30 Prozent. Die Kontrolle hingegen blieb annähernd gleich: Es war eine Steigerung von lediglich 0,6 Prozent zu verzeichnen.

Der Vergleich der Tätigkeit der Arbeitsinspektoren von 1988 bis 1997 zeigt insgesamt, daß im Jahre 1988 163 Inspektoren 74 172 Einsätze hatten; im Jahre 1997 hingegen gab es bei 315 Inspektoren nur 51 141 Einsätze. Das ist ein Minus von 42 Prozent pro Arbeitsinspektor.

Das ist bedenklich, noch dazu, wenn auf Seite 9 dieses Berichtes folgendes zu lesen ist – ich zitiere –:

"Es ist ein erklärtes Ziel der Sozialpolitik, die Kontrollaktivitäten noch weiter zu intensivieren und die Häufigkeit der Kontrolle entscheidend zu steigern, um durch eine möglichst vollständige Verhinderung der illegalen Beschäftigung die Chancen der Arbeitssuchenden zu verbessern und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosigkeit zu leisten."

Das ist doch ein Widerspruch in sich. Ich möchte auch darauf drängen, daß, wenn schon so eine Passage hineinkommt, vorerst die Beschäftigung österreichischer Staatsbürger angeführt wird, aber nicht die Beschäftigung von Ausländern in den Vordergrund gestellt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Geschätzte Damen und Herren! Zusätzliche Arbeitsinspektorate wurden mit dem Ziel eingerichtet, rascher, unbürokratischer und effizienter gegen illegale Beschäftigung einschreiten zu können; spezielle "Eingreiftrupps" wurden eingerichtet, um solchen Mißständen entgegentreten zu können. Wie wir wissen, war das aber nicht gerade von großem Erfolg gekrönt; die Wirklichkeit schaut anders aus.


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