Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 180

Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 2 (1677 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1526 der Beilagen): Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr samt Anhang (1678 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung. Darüber wird die Debatte unter einem durchgeführt.

Eine mündliche Berichterstattung wurde nicht begehrt.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Dr. König das Wort mit einer gewünschten Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte.

19.06

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den beiden gegenständlichen Vorlagen beseitigt der Nationalrat Lücken bei der Bekämpfung des international organisierten Verbrechens. Es ist heute ja eine bekannte Tatsache, daß die großen Mittel, die die Europäische Union an Förderungen verwaltet, naturgemäß das Interesse der international organisierten Kriminalität in besonderem Maße wecken und man versucht, durch Bestechung und Korruption und auf andere Weise an diese Mittel heranzukommen. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

So steht etwa im Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft die Feststellung, daß der Betrug im Zusammenhang mit den Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaften in vielen Fällen grenzüberschreitende Formen annimmt und häufig von kriminellen Organisationen begangen wird. Die beste Maßnahme dagegen ist zweifelsohne die Vorbeugung, nämlich eine saubere Verwaltung und wirksame Kontrollen.

Aber dort, wo man nun feststellt, daß kriminelle Handlungen begangen wurden, gibt es derzeit Lücken, weil die strafrechtlichen Bestimmungen entweder nicht vorhanden oder unterschiedlich sind und daher eine Verfolgung nicht möglich ist. Diese Lücken wollen die beiden Vorlagen schließen, und zwar die Konvention bezüglich der Bekämpfung von Bestechung und Korruption – nun weitergehend, nämlich für alle OECD-Staaten – und das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union für den Bereich der Europäischen Union.

Dabei geht es nun im wesentlichen darum, daß man Mindeststraftatbestände einheitlich normiert, daß man dafür sorgt, daß es auch eine Verfahrenshilfe gibt, und daß dann, wenn es notwendig ist, auch eine Auslieferung erfolgen kann. Das heißt, all das, was man jetzt so schmerzlich vermißt, soll auf diese Weise geschaffen werden.

Ich glaube, daß das ein ganz wichtiger Schritt ist, der dazu beitragen wird, daß man in diesem Kampf gegen die internationale organisierte Kriminalität tatsächlich auch Erfolge haben wird.

Von Nachrednern wird ein Entschließungsantrag der beiden Regierungsparteien eingebracht werden, in dem wir die Marschroute für die Reformen in Brüssel als Unterstützung der Forderungen des Europäischen Parlaments in diesem Bereich festlegen. Dazu gehört nach dem Bericht der unabhängigen Kommission über die Anschuldigungen betreffend Betrug, Mißmanagement und Nepotismus in der Europäischen Kommission vor allem natürlich die rasche Einsetzung einer handlungsfähigen neuen Kommission.

Die heute erfolgte Einigung der Regierungschefs auf den früheren italienischen Ministerpräsidenten Prodi als Kandidaten für den Vorsitz ist nun eine Chance, daß tatsächlich nach dem


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