Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 15

Ich bestätige aber gerne, daß gestern das ÖW-Präsidium über meinen Antrag Herrn Mag. Höferer ausdrücklich das Vertrauen ausgesprochen hat, aber auch festgestellt hat, daß es Sache des Eigentümers ist, einen zweiten Geschäftsführer nachzubesetzen und daß es auch Aufgabe des Eigentümers ist, sich zum Vieraugenprinzip zu bekennen, denn das, was wir jetzt sehen, nämlich daß sich alles in dieser Firma momentan auf eine Person fokussiert, kann nicht optimal sein. Ich kann mir niemanden vorstellen, der als "Wunderwuzzi" eine weltweite Organisation betreut und gleichzeitig Internetanfragen beantwortet und ähnliches mehr.

Nochmals: Wir stehen zu diesem Geschäftsführer, er hat sich in der Firma bewährt, aber das nimmt dem Eigentümer nicht das Recht, wenn er es für notwendig erachtet, auf dem Vieraugenprinzip basierend einen zweiten Geschäftsführer zu bestellen.

Letzter Punkt: Es gibt im Vertrag Höferer, der vor meiner Zeit abgeschlossen wurde, einige Indizien dafür, die ein Vieraugenprinzip formell nach dem Statut derzeit nicht erlauben. Diese Korrektur werden wir vornehmen müssen. Ich nehme an, daß sie der Geschäftsführer auch akzeptiert.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Das zweite Thema bringt Herr Abgeordneter Dr. Heindl in die Fragestunde ein. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Bundesminister! Wir haben bei der letzten Gewerbeordnungsnovelle ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter, bitte um Verlesung der Frage!

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (fortsetzend): Wann gedenken Sie die Einkaufszentren-Verordnung so zu ändern, um Wettbewerbsverzerrungen, die wir in der letzten Gewerbeordnungsnovelle verbessern wollten, einer Regelung zuzuführen, die diesen Grundgedanken entspricht?

Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:

245/M

Wann gedenken Sie die Einkaufszentren-Verordnung so zu ändern, daß es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen mehr kommt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Die Einkaufszentren-Verordnung hat in puncto Wettbewerbsneutralität eigentlich keine große Kritik ausgelöst. Das Problem, das wir in der Praxis haben, ist, daß sie von einigen Gemeinden und einigen Ländern unterschiedlich interpretiert wird, wie etwa in der Frage der Definition von Ortszentren. Wenn eine mir bekannte Gemeinde in Oberösterreich ein Sumpfgebiet als Ortszentrum deklariert, um dort ein Einkaufszentrum zu bauen, so ist das ein eindeutiger Umgehungsversuch. Insofern haben wir ein Wettbewerbsproblem.

Im Augenblick ist eine Novelle zur Einkaufszentren-Verordnung in Begutachtung, in der aufgetauchte Fragen geprüft werden. Ich denke dabei an Fragen, die hinsichtlich der Wettbewerbsneutralität auch eine Rolle spielen, an die Frage der Nachtbesetzung von Teilen von Supermärkten, da sind manche Fachkriterien. In diesem Punkt stellen wir uns jeder Diskussion.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Bundesminister! Was mich im Zusammenhang mit der Novellierung der Einkaufszentren-Verordnung interessieren würde, ist, daß wesentlich unterschieden wird zwischen dem Thema der Nahversorgung und dem der Wettbewerbsverzerrung in anderen Bereichen. Ich bin überzeugt davon, daß Sie wissen, worauf ich hinaus möchte, nämlich daß die jetzige Einkaufszentren-Verordnung zu eng gegriffen ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Bundesminister.


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