Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 155

Kraft dafür ist, daß diese Zuschlagskriterien in die Richtlinien aufgenommen werden. Denn es darf nicht weiterhin bei dem Grundsatz bleiben: Je billiger, desto besser!, es darf nicht so sein, daß nur jene Firmen bevorzugt werden, die billig bauen und die billigsten Angebote machen. Sie wissen: Je billiger ein Bauvorhaben angeboten wird, umso geringer sind die ökologischen Auflagen, die diese Unternehmen einhalten, umso geringer sind auch die Auflagen der Behinderteneinstellungspflicht oder die Auflagen der Frauenförderung.

Ich meine, da wäre noch einiges zu tun, aber wir werden diesem Gesetz trotzdem zustimmen, und zwar deshalb, weil der § 34 in Richtung eines Fortschrittes für behinderte Menschen geht. Nochmals herzlichen Dank dafür! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort wurde vom Berichterstatter nicht gewünscht.

Meine Damen und Herren! Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen zur Abstimmung.

Gegenstand der Abstimmung ist der Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1716 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Dr. Karlsson, Donabauer, Dr. Graf, Dr. Kier, Haidlmayr und Genossen einen Zusatz- beziehungsweise einen Abänderungsantrag eingebracht. Es liegt nur dieser eine Antrag vor.

Ich lasse daher sogleich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des vorgelegten Zusatz- und Abänderungsantrages abstimmen.

Ich mache darauf aufmerksam, daß dieser Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, sodaß ich zunächst im Sinne der Geschäftsordnung das Vorhandensein der für die Abstimmung erforderlichen Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten feststelle.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Karlsson, Donabauer, Dr. Graf, Dr. Kier, Haidlmayr und Genossen betreffend § 34 Abs. 2, § 57 letzter Satz und § 128 Abs. 5 Z 1.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Diese Zustimmung ist einstimmig erteilt worden, und ich stelle ausdrücklich das Vorhandensein des verfassungsmäßig gebotenen Quorums, nämlich der Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem Entwurf in dritter Lesung zustimmt, möge ein Zeichen geben. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen worden, und zwar abermals mit dem erforderlichen Quorum, der Zweidrittelmehrheit.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Karlsson, Donabauer, Dr. Graf, Dr. Kier, Haidlmayr und Genossen betreffend § 34 Bundesvergabegesetz.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Der Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen worden. (E 172.)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kier und Genossen betreffend einheitliche Kompetenzgrundlage für das öffentliche Auftragswesen.


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