Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 184

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch eine Änderung der Kompetenzaufteilung auf die einzelnen Ministerien sicherzustellen, daß alle verkehrsrelevanten Agenden, also jene des derzeitigen Verkehrsministers, die Straßenbaukompetenz und die Zuständigkeit für die verbliebenen (teilweise) staatseigenen Verkehrsunternehmen in Hinkunft in einem Ressort vereinigt sind."

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Das ist unser Antrag, von dem ich natürlich hoffe, daß ihm die Koalitionsregierung zustimmt, damit nicht immer wieder zwei oder drei Ministerien Beschlüsse zu fassen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher möchte ich noch einmal hauptsächlich an die Adresse der Tiroler ÖVP-Abgeordneten – die sozialdemokratische Fraktion ist ohnehin schon so klein in Tirol, daß wir sie nächstes Mal wahrscheinlich überholen werden – eine Botschaft richten: Ihr Verhalten und Ihren Verrat an den Tiroler Interessen haben Sie unter anderem in der Mautfrage gezeigt. Das haben Sie einwandfrei gezeigt! Das wird aber auch ein Nachspiel haben. Ich freue mich schon auf den Nationalratswahlkampf mit Ihnen! Der Wähler wird die Entscheidung schon treffen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Dr. Einem. – Bitte, Herr Bundesminister.

21.02

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich komme der Aufforderung des Herrn Abgeordneten Nußbaumer nach, der noch einmal gefragt hat, was es denn mit der Brennermaut auf sich hat. Herr Abgeordneter! Auch Ihnen habe ich es gelegentlich schon erklären dürfen. Aber ich tue es gerne immer wieder, weil das offenbar ein Frage ist, die zwar immer wieder beantwortet werden kann, aber nie ankommt.

Um es also noch einmal deutlich zu machen: Was ich in Brüssel verhandelt und erreicht habe, ist eine Klarstellung der Bedingungen, unter denen die Europäische Kommission bereit ist, die Klage gegen Österreich zurückzuziehen. Die Bedingung ist, daß die Maut auf der Strecke durch Tirol insgesamt nicht höher als 84 ECU ist. Dieses Ziel wird durch die Absenkung der Maut um 6 ECU, nämlich um die StraBA, erreicht.

Es geht aber nicht nur um die Summe, sondern es geht auch um die Einhaltung der Wegekostenrichtlinie. Die Wegekostenrichtlinie ... (Abg. Ing. Nußbaumer: Die Absenkung war aber vorher nicht in Diskussion!) Sie war in Diskussion! Sie ist Teil der Vereinbarung. Sie können es nachrechnen. Wenn Sie sich die heutige Maut anschauen und die StraBA plus die Maut über den Brennerscheitel ausrechnen, dann können Sie den Betrag selbst ermitteln! (Abg. Ing. Nußbaumer: Warum sagt Swoboda: Unverständlich und inakzeptabel?) Sie sollten die ganze Antwort hören, dann könnten Sie Swoboda besser verstehen!

Um es noch einmal zu sagen: Heute wird eine Maut eingehoben, die im Durchschnitt um 6 ECU höher ist als die 84 ECU, die nach Auffassung der Kommission im Durchschnitt eingehoben werden dürfen. Wenn nur 84 ECU, aber wegekostenrichtlinienkonform, eingehoben werden, dann ist die Kommission bereit, die Klage zurückzuziehen.

Das Problem dabei ist, daß die Kommission der Auffassung ist, daß heute nicht richtlinienkonform eingehoben wird, auch wenn es 84 ECU sind, weil die Kosten der Straßenerrichtung, -erhaltung und des Betriebs maßgeblich dafür sind, wieviel man einheben darf. Die 84 ECU beziehen sich auf die Strecke von Kufstein bis zur Staatsgrenze am Brenner. Das ist das Problem. Denn der Abschnitt von Innsbruck bis Brennersee ist nach Auffassung der Europäischen Kommission nicht 84 ECU wert. Und das ist das Problem, das Kollege Farnleitner in den Gesprächen verhandeln und wohl auch lösen wird.


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