Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 168. Sitzung / 46

Wer angesichts dessen glaubt, daß der Rechtsstaat Österreich, daß die Republik Österreich, daß der zuständige Innenminister dagegen nichts tun müsse, dem kann ich nur attestieren, daß er ein Träumer ist, daß er die Augen vor der Realität verschließt (Abg. Öllinger: Es gibt auch eine Übertreibung!), und dem schreibe ich auch ins Stammbuch: Sie wissen nicht, was Sie tun, und Sie wissen vor allem nicht, wovon Sie reden! Glauben Sie mir das! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Dkfm. Holger Bauer.)

Die politische Verantwortung des Innenministers ist in dieser Angelegenheit zweifelsfrei gegeben. Ich spreche den Bundesminister von dieser Verantwortung nicht frei beziehungsweise los. Er will es auch gar nicht, und er hat ja auch gesagt, er nehme persönlich die politische Verantwortung wahr. Politische Verantwortung heißt für uns in diesem Zusammenhang auch das Wissen darum, daß nichts Unrechtmäßiges passiert ist.

Herr Bundesminister! Wir akzeptieren, daß Sie sagen: Ich schwöre, daß ich vom Verkleben des Mundes nichts gewußt habe. Weil Sie dies so vehement betonen, weil Sie das der österreichischen Öffentlichkeit gesagt haben, glauben wir Ihnen, und daher sprechen wir Ihnen entgegen der Forderung der Grünen und der Liberalen das Mißtrauen nicht aus. Wir unterstützen Sie in dieser Ihrer Haltung, weil Sie betonen, daß Sie von dem, was vorgefallen ist, nichts gewußt haben. (Abg. Mag. Schweitzer: Alle?)

Herr Bundesminister! Wir von der ÖVP fordern erstens restlose, offene, schonungslose Aufklärung. (Abg. Mag. Schweitzer: Alle von der ÖVP?)

Zweitens: Wir fordern auch Konsequenzen ohne Ansehen der Person, wen auch immer es betreffen möge.

Drittens: Es darf selbstverständlich und wird keinen zweiten Fall Marcus Omofuma geben.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol, Leikam, Kiss und Genossen betreffend Folgerungen aus dem tragischen Tod des Schubhäftlings Marcus O.

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres wird ersucht,

1. die Umstände des Falles der Abschiebung des Marcus O. – in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft und den Strafgerichten – einer umfassenden Aufklärung zuzuführen;

2. im Fall der Feststellung schuldhaften Verhaltens der betroffenen Beamten die gebotenen dienstrechtlichen Maßnahmen zu setzen;

3. den Menschenrechtsbeirat, wie er nach dem Sicherheitspolizeigesetz geplant ist, provisorisch einzurichten und ihn mit der Überprüfung des Falles unter dem Blickwinkel der Wahrung der Menschenrechte zu beauftragen;

4. organisatorische Maßnahmen zu setzen, um sicherzustellen, daß jene Beamten, die eine Abschiebung vorzunehmen haben, entsprechend ausgerüstet und psychologisch betreut sind;

5. Initiativen zu ergreifen, die für Abschiebungen im Luftweg und die dabei einzuhaltende Vorgangsweise im Rahmen der EU einen gemeinsamen europäischen Standard herbeiführen;

6. die Möglichkeit einer Kooperation mit anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Abschiebungen im Luftweg zu prüfen;


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