Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 253

von allen Juristen – seien es Deutsche, Österreicher oder Ungarn – als undemokratisch und völkerrechtswidrig empfunden wird, dann müssen wir meiner Ansicht nach darauf bestehen, in weiteren Verhandlungen darauf einzugehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das darf nicht so bleiben! (Beifall bei der ÖVP.)

Einen kleinen Punkt noch: Wie in den letzten Monaten ersichtlich geworden ist, hat in der Tschechischen Republik anscheinend ein gewisses Umdenken stattgefunden. Die Aufhebung dieser Unrechtsdekrete sollte auf jeden Fall miteinbezogen werden. Wenn die Tschechische Republik an einem vereinten Europa mitarbeiten will, so wird sie sich an die europäische Rechtsordnung zu halten haben und damit auch die europäische Menschenrechtsordnung akzeptieren müssen. Auch das sollte hier klar und deutlich gesagt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich werden wir dieser Kooperation zwischen den Tschechen und Österreich – diesem ersten Baustein, der hier gebildet worden ist – hundertprozentig zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

0.58

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlußwort seitens des Berichterstatters wird keines gewünscht.

Damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen ab über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluß des vorliegenden Staatsvertrages in 1573 der Beilagen, dessen Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 8 Abs. 1 und 2 verfassungsändernd sind, die Genehmigung zu erteilen.

Im Hinblick auf die eben erwähnten verfassungsändernden Bestimmungen stelle ich das Vorliegen des von der Verfassung geforderten Präsenzquorums fest.

In dem Falle, daß Sie die Genehmigung erteilen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieses Zeichen erfolgt einhellig. Die Genehmigung ist somit erteilt.

Es erübrigt sich eigentlich, festzustellen, daß die Zweidrittelmehrheit ebenfalls vorliegt.

40. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1014/A der Abgeordneten Anton Leikam, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Personenstandsgesetz (PStG) geändert wird,

über den Antrag 861/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend eine Novellierung des Personenstandsgesetzes und

über die Petition (PET-54) betreffend "Das Recht von totgeborenen Kindern auf einen eigenen Namen", überreicht von den Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Mag. Dr. Heide Schmidt (1828 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 40. Punkt der Tagesordnung.

Es erfolgt keine Berichterstattung.

Wir treten in die Debatte ein.

Ich sehe noch nicht, wer sich zu Wort gemeldet hat, entnehme aber der schriftlichen Vorlage, daß dies Herr Abgeordneter Leikam ist. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite